Fristgerechte Kündigung nach Spontanurlaub in Mallorca
Im vorliegenden Fall war eine Controllerin an einem Montag nicht zur Arbeit erschienen. Im Laufe des Tages schickte sie ihrem Vorgesetzten eine E-Mail, in der sie ihn über ihre spontane Eskapade nach Mallorca informierte und mitteilte, sie werde die ganze Woche nicht auf der Arbeit erscheinen können. Der Arbeitgeber forderte sie auf, aus betrieblichen Gründen am Arbeitsplatz zu erscheinen und stattdessen in der Woche darauf frei zu nehmen.
Dem leistete die Arbeitnehmerin nicht Folge und erschien auch am darauffolgenden Montag nicht, woraufhin der Arbeitgeber ihr eine fristgerechte Kündigung aussprach. Der Spontanurlaub hatte für die Controllerin also ein Nachspiel. Gegen die Kündigung klagte sie.
Beharrliche Pflichtverletzung durch die Arbeitnehmerin
Damit habe sie die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt. (Pressemittelung des LAG Düsseldorf vom 10.7. 2018)
Im Grunde sei eine solche eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund, der sogar eine fristlose außerordentliche Kündigung nach dem Spontanurlaub rechtfertige. Einer Abmahnung vor der fristgerechten Kündigung habe es nicht bedurft.
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