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  • Kündigung nach eigenmächtigem Spontanurlaub zulässig

News veröffentlicht am 12. Juli 2018

Kündigung nach eigenmächtigem Spontanurlaub zulässig

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Ist eine Kündigung nach einem Spontanurlaub zulässig?
Ist eine Kündigung nach einem Spontanurlaub zulässig?
Ein spontaner Urlaub erscheint vielen Arbeitnehmern reizvoll. Das einzige Problem: Die kurzfristige Angelegenheit lässt sich in der Regel nicht gut mit dem Arbeitsverhältnis vereinbaren. Denn normalerweise muss der Urlaub vorher beantragt und vom Chef genehmigt werden. Doch was passiert, wenn sich der Beschäftigte einfach nicht daran hält? Ein solcher Fall wurde nun vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf verhandelt (Az.: 8 Sa 87/18).

Fristgerechte Kündigung nach Spontanurlaub in Mallorca

Im vorliegenden Fall war eine Controllerin an einem Montag nicht zur Arbeit erschienen. Im Laufe des Tages schickte sie ihrem Vorgesetzten eine E-Mail, in der sie ihn über ihre spontane Eskapade nach Mallorca informierte und mitteilte, sie werde die ganze Woche nicht auf der Arbeit erscheinen können. Der Arbeitgeber forderte sie auf, aus betrieblichen Gründen am Arbeitsplatz zu erscheinen und stattdessen in der Woche darauf frei zu nehmen.

Dem leistete die Arbeitnehmerin nicht Folge und erschien auch am darauffolgenden Montag nicht, woraufhin der Arbeitgeber ihr eine fristgerechte Kündigung aussprach. Der Spontanurlaub hatte für die Controllerin also ein Nachspiel. Gegen die Kündigung klagte sie.

Beharrliche Pflichtverletzung durch die Arbeitnehmerin

Kündigung: Ein eigenmächtiger Spontanurlaub kann unangenehme Folgen haben.
Kündigung: Ein eigenmächtiger Spontanurlaub kann unangenehme Folgen haben.
Das LAG Düsseldorf entschied, dass die Kündigung nach dem Spontanurlaub gerechtfertigt sei. Ausschlaggebend hierbei war vor allem die Tatsache, dass sie trotz der Aufforderung des Arbeitgebers dennoch im eigenmächtig genommenen Urlaub blieb. Das Gericht bewertete dies folgendermaßen:

Damit habe sie die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt. (Pressemittelung des LAG Düsseldorf vom 10.7. 2018)

Im Grunde sei eine solche eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund, der sogar eine fristlose außerordentliche Kündigung nach dem Spontanurlaub rechtfertige. Einer Abmahnung vor der fristgerechten Kündigung habe es nicht bedurft.

Damit eine fristlose Kündigung zulässig ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung vorliegen. Zudem muss hierbei das Interesse der kündigenden Partei überwiegen.
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Kündigung nach eigenmächtigem Spontanurlaub zulässig
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Kategorie: Kündigung

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