Es kommt häufiger vor als Sie vielleicht denken: das Einreichen einer fristlosen Kündigung. Passt das Arbeitsklima nicht oder ist bereits ein passenderer Job in Aussicht, hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Recht einer Kündigung zu nutzen.
Doch welche Gründe kann ein Arbeitgeber haben, dem betreffenden Angestellten im Anschluss selbst noch fristlos zu kündigen, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit die fristlose Kündigung nach der Kündigung vom Arbeitnehmer auch anerkannt wird? Das und mehr hier im Ratgeber.
Inhalt
Fristlose Kündigung nach bereits erfolgter Kündigung: Mögliche Gründe
Oftmals hat ein Arbeitnehmer eine für ihn bessere Arbeitsstelle gefunden. Was er nun tun muss, ist die Kündigung bei seinem derzeitigen Arbeitgeber einzureichen. Nicht selten kommt es vor, dass sich der ein oder andere denkt, er wird eh bald weg sein und lässt seine Aufgaben in der Firma ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung schleifen.
Aus diesem Grund ist es zuweilen so, dass nach erfolgter ordentlicher Kündigung eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber erfolgt. Dieser fühlt sich nämlich dadurch im Stich gelassen von seinem Mitarbeiter, weil dieser seinen Pflichten nicht nachkommt.
Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung: Arbeitsrecht
Laut Arbeitsrecht setzt eine fristlose Kündigung immer einen triftigen Kündigungsgrund voraus. Erledigt ein Angestellter seine vertraglich vereinbarten Aufgaben nicht und hilft auch kein klärendes Gespräch, kann ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung vom Arbeitnehmer einreichen.
Hat der Mitarbeiter bereits eine neue Stelle, ist es ihm wahrscheinlich gleichgültig, ob er früher aus der alten Beschäftigung austreten kann. Da er sich nicht arbeitslos melden muss, spielt hierbei auch die Sperre für das Arbeitslosengeld keine Rolle.
Aber Achtung: Mit einer fristlosen Kündigung ist immer eine massive Pflichtverletzung verbunden. Ansonsten kann diese vor Gericht für ungültig erklärt werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt zu Ihrer Problematik beraten. Dann sind Sie auf der sicheren Seite, was rechtlich möglich ist und was nicht.
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