Sofern die im Vorfeld vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis beenden. In diesem Fall handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Im Arbeitsrecht existieren allerdings spezielle Ausnahmefälle, welche die Möglichkeit einer Kündigung des Arbeitnehmers einschränken.

Häufig ist dabei die Rede von einer sogenannten Unkündbarkeit. Unkündbare Mitarbeiter können nicht mehr ordentlich entlassen werden, sondern nur noch fristlos und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Doch wie ist die Unkündbarkeit im Gesetz geregelt und ab wann ist man unkündbar in der Firma?
Kurz & knapp: Unkündbarkeit
Arbeitnehmer, die unkündbar sind, können nicht mehr ordentlich entlassen werden, sprich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie können nur dann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde (§ 626 Absatz 1 BGB).
Die Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel in einem Tarifvertrag festgehalten. Arbeitnehmer sind in diesem Fall normalerweise entweder ab einer langen Betriebszugehörigkeit oder einem hohen Lebensalter nicht mehr ordentlich kündbar.
Normalerweise handelt es sich laut § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD bereits bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren um unkündbare Arbeitnehmer. Weiteren Vorschriften zufolge ist man auch mit 55 Jahren unkündbar, sofern man seit mindestens 20 Jahren im Unternehmen beschäftigt ist. Demzufolge kann man dann auch nach 20 Jahren nicht mehr ordentlich gekündigt werden, sondern nur noch fristlos.
Inhalt
Meist ist die Unkündbarkeit im TVöD geregelt

Ab wann ein Arbeitsverhältnis als unkündbar anzusehen ist, ergibt sich normalerweise aus tarifvertraglichen Vorschriften, genauer gesagt regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Unkündbarkeit. Als öffentlicher Dienst ist das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren im öffentlichen Recht beschäftigten Personen anzusehen.
Allgemein definiert § 34 Absatz 2 Satz 1 TVöD, wann jemand unkündbar ist:
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben […], können nach einer Beschäftigungszeit […] von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. […]“
Daraus ergibt sich: Eine Unkündbarkeit besteht nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Weiteren Vorschriften zufolge sind Beschäftigte ebenfalls unkündbar ab dem 55. Lebensjahr. Dazu müssen sie jedoch mindestens 20 Jahre im Unternehmen angestellt gewesen sein. Bedenken Sie jedoch: Eine Kündigung unkündbarer Mitarbeiter ist nicht automatisch unmöglich. Sie darf lediglich nicht mehr ordentlich erfolgen, sondern ausschließlich fristlos und aus wichtigem Grund.
Nicht nur öffentlicher Dienst: Unkündbar können auch andere Personen sein
Grundsätzlich ist nicht nur unkündbar, wer im öffentlichen Dienst tätig ist. Eine Unkündbarkeit kann mitunter ebenfalls bei den folgenden Personen vorliegen:
- Betriebsratsmitglieder
- Auszubildende
- Arbeitnehmer in der Elternzeit
- Mitarbeitervertretung
- Schwangere Arbeitnehmerinnen
- Schwerbehinderte Beschäftigte
Alina meint
Meine Mutter hat einen Tarifvertrag aber ihr Chef will ihr trotz 23-jähriger Betriebszugehörigkeit kündigen. Gut zu wissen, dass man hier als Unkündbar gelten kann. Ich werde ihr raten, sich an ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Lukas meint
Ist man eigentlich unkündbar ab dem Zeitraum ab dem man selbst gekündigt hat?
Sabina meint
Ein 90% Schwerbehindeter, 47jährig, soll vom Prokuristen nach über 20 Jahren in dem Betrieb entlassen werden.
Ist das überhaupt rechtens?
Christian meint
Schwerbehinderte
Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 sind nur kündbar, wenn der Arbeitgeber dafür die Zustimmung des Integrationsamtes erhält. Dies gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Voraussetzung für die Unkündbarkeit ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Auch gleichgestellte Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 30 können von dem besonderen Kündigungsschutz profitieren
Fr. meint
22 Jahre in der Firma wegen Krankheit wurde ich ausgesteur jetzt bekommen ich arbeitlosgeld 2 Jahre lang aber die Firma hat mich immer noch nicht gekündigt.ist das normal bin 62 Jahre
Grund die Firma hat keine Arbeit für mich das ich meine alte Arbeit nicht mehr ausüben kann.