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Unwirksame Kündigung: Welche Faktoren führen dazu?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2021

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Eine Kündigung ohne Anhörung vom Betriebsrat ist nicht wirksam.
Eine Kündigung ohne Anhörung vom Betriebsrat ist nicht wirksam.

Wer eine Kündigung erhält – sei sie fristlos oder ordentlich – sollte das Kündigungsschreiben immer auf dessen Korrektheit überprüfen. Bereits kleine formale Fehler können nämlich dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam wird. Was Sie tun sollten, wenn Sie genau das bemerken, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

Wann kann eine Kündigung unwirksam sein? Welche spezifischen Regelungen gelten für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht? Was schreibt das Gesetz bezüglich der Unwirksamkeit von Kündigungen im Arbeitsrecht vor? Das und mehr können Sie hier nachlesen.

Inhalt

  • Woran erkennen Sie eine unwirksame Kündigung?
    • Welche besonderen Bestimmungen gelten für eine fristlose Kündigung?
  • Unwirksame Kündigung: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Woran erkennen Sie eine unwirksame Kündigung?

Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Darum ist es besonders wichtig, dass sich Betroffene aller formellen Vorschriften bewusst sind, damit eventuelle Fehler sofort erkannt werden können. Auch Verstöße gegen den allgemeinen Kündigungsschutz können eine Kündigung unwirksam machen.

Gesetze, die Regelungen zu Kündigungen im Arbeitsrecht beinhalten, stellen beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder das Kündigungs­schutzgesetz (KSchG) dar.

Nachfolgend finden Sie einige der häufigsten Ursachen für eine unwirksame Kündigung:

Eine unwirksame Kündigung besteht zum Beispiel, wenn eine falsche Kündigungsfrist berechnet wurde.
Eine unwirksame Kündigung besteht zum Beispiel, wenn eine falsche Kündigungsfrist berechnet wurde.
  • Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB).
  • Im Kündigungsschreiben wurde eine falsche Kündigungsfrist vermerkt (§ 622 BGB).
  • Die Kündigung verstößt gegen Bestimmungen im Mutterschutzgesetz, wie beispielsweise das Kündigungsverbot, wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert war (§ 9 MuSchG).
  • Eine rechtswidrige Kündigung besteht ebenfalls, wenn die Meinung vom Betriebsrat nicht eingeholt wurde – sofern dieser im entsprechenden Unternehmen vorhanden ist.
  • Die Kündigung richtet sich gegen einen Schwerbehinderten. Jedoch wurde vorher keine Zustimmung vom Integrationsamt eingeholt.
  • Die Kündigung wurde ausgesprochen, ohne zuvor eine Abmahnung mit angemessener Frist der Besserung erteilt zu haben. Eine unwirksame Kündigung kann auch dann bestehen, wenn die Abmahnung zwar erfolgt, aber dafür sehr schwammig formuliert wurde.
  • Auf dem Kündigungsschreiben war keine originale Unterschrift vorhanden, zum Beispiel weil das Schreiben nur eine Kopie war.

Welche besonderen Bestimmungen gelten für eine fristlose Kündigung?

Für eine unwirksame Kündigung von einem Arbeitsvertrag gelten einige gesonderte Dinge, die zu beachten sind, wenn diese in fristloser Form erfolgen soll. Das wohl wichtigste Kriterium für eine rechtskräftige fristlose Kündigung ist, dass ein wichtiger Kündigungsgrund vorhanden sein muss.

Dazu zählen unter anderem:

 

  • Mobbing
  • fehlender Arbeitsschutz
  • sexuelle Belästigung
  • Diebstahl
  • erheblicher Verzug der Gehaltszahlung
  • u. v. m.

Ist kein triftiger Grund gegeben, hat eine fristlose Kündigung schlechte Karten vor einem Arbeitsgericht. In den meisten Fällen muss außerdem auch bei einer fristlosen Kündigung vorher eine Abmahnung erfolgen. Die anderen weiter oben aufgeführten Gründe, die zu einer unwirksamen Kündigung führen, gelten auch bei fristlosen Kündigungen.

Unwirksame Kündigung: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Ihre Kündigung ist unwirksam? – Was Sie tun können, sollten Sie am besten mit einem Anwalt bereden.
Ihre Kündigung ist unwirksam? – Was Sie tun können, sollten Sie am besten mit einem Anwalt bereden.

Haben Sie die Vermutung oder wissen Sie, dass die Kündigung, welche Sie erhalten haben, unwirksam ist, sollten Sie dies am besten mit einem entsprechenden Rechtsanwalt besprechen, welcher auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Dieser kann Sie dabei beraten, wie Sie am besten weiter vorgehen und mit Ihnen Ihre Möglichkeiten besprechen, wie etwa eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Mit einem Experten können Sie vermeiden, dass Sie wichtige Dinge übersehen und haben vor dem Arbeitsgericht die besten Aussichten auf Erfolg. Schließlich ist kein Fall wie der andere. Eine Pauschallösung gibt es deshalb nicht.

Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich in Ihrem Fall um eine unwirksame Kündigung handelt, ist es empfehlenswert, Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen. Vor allem eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis einfach so hinzunehmen, ohne eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist in der Regel nicht ratsam.

Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz, zum Beispiel …

beim Arbeitnehmer …

  • wenn dem Arbeitgeber die Unwirksamkeit der Kündigung bewusst war
  • wenn ein Arbeitnehmer keine andere Wahl hatte, als eine fristlose Kündigung einzureichen – etwa durch einen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten durch den Arbeitgeber. Hier ist zwar keine unwirksame Kündigung vorhanden, ein Schadensersatz ist laut Arbeitsrecht aber trotzdem möglich.

beim Arbeitgeber …

  • wenn dem Arbeitgeber durch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer erhebliche Probleme und Einbußen entstanden sind. Unter Umständen liegt hierbei auch eine unwirksame Kündigung vor, weil der Arbeitnehmer keinen ausreichenden triftigen Kündigungsgrund vorweisen kann.
Nützlich zu wissen: Auch Kündigungen, die auf diskriminierende Art und Weise verfasst wurden, können sowohl unwirksam sein als auch zu einem Schadensersatz führen.

Bildnachweise: fotolia.com/© Photographee.eu, istockphoto.com/ AlexKalina, istockphoto.com/ AlexRaths

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