Kurz & knapp: Kündigung zurückziehen
Eine Kündigung kann nur im Notfall unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden, da es sich um eine verbindliche Willenserklärung handelt. Welche Möglichkeiten Sie haben, lesen Sie hier.
Erfolgt der Widerruf der Kündigung vor oder gleichzeitig zur Kündigung, ist sie unwirksam. Wie Sie vorgehen müssen, wenn der Widerruf nach dieser Frist eingeht, lesen Sie an dieser Stelle.
Die Kündigung können Sie auch widerrufen, wenn Sie schwanger sind. Ihr Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet diese zu akzeptieren. Mehr dazu finden Sie hier.
Inhalt
Kann man eine Kündigung zurückziehen?
Eine Kündigung, die Sie im Nachhinein bereuen, wirft folgende Frage auf: Kann man seine Kündigung zurückziehen? Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die, wenn Sie bis beim Betroffenen eingeht, unverbindlich ist. Ein Widerruf der Kündigung ist nur in bestimmten Fällen möglich und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
Ordentliche Kündigungen, also Kündigungen, die schriftlich eingereicht wurden und als rechtlich gültig angesehen werden, gelten von dem Moment an, an dem sie ausgehändigt werden. Eine Kündigung kann nur zurückgezogen werden, indem Sie sie vor oder zeitgleich mit ihrer Zustellung widerrufen. Bei einer Kündigung handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung. Der Widerruf einer Kündigung ist also nicht immer möglich.
In hitzigen Diskussionen kann es vorkommen, dass ungewollt die Kündigung ausgesprochen wird. Wie gehen Sie vor, um eine mündliche Kündigung zurückzuziehen? In diesem Fall brauchen Sie sich nicht zu sorgen, denn in § 623 BGB ist geregelt, dass eine Kündigung nur in Schriftform gültig ist. Mündliche, elektronische oder anderwärtige Kündigungen sind also von vornherein nichtig. Laut § 125 BGB gilt:
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Das bedeutet: Das Gesetz schreibt vor, dass eine Kündigung nur gültig ist, wenn Sie schriftlich eingeht. Jede Kündigung die über einen anderen Weg zum Betroffenen gelangt, wie z. B. per Email, Telefon oder mündlich, ist ungültig.
Eine Kündigung, die ungültig ist, brauchen Sie auch nicht zurückzuziehen. Sicherheitshalber können Sie jedoch Ihre mündliche Kündigung zurücknehmen, um Verwirrung zu vermeiden.
Eine fristlose Kündigung sowie eine betriebsbedingte Kündigung können Arbeitgeber und -nehmer ebenfalls widerrufen, denn auch diese fallen unter § 130 Abs. 1 S. 2 BGB. Möchten Sie eine fristlose oder betriebsbedingte Kündigung zurückziehen, gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer ordentlichen Kündigung.
Wie lange kann man eine Kündigung widerrufen?
Sie können die schriftliche Kündigung ohne Weiteres zurückziehen, wenn der Widerruf noch vor oder zeitgleich mit der Kündigung zugestellt wird. Laut § 130 Abs. 1 S. 2 BGB gilt nämlich:
(1) Eine Willenserklärung […] wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
Erfolgt der Widerruf der Kündigung vor diesem Zeitpunkt, braucht es keine Annahmeerklärung des Gekündigten. Möchten Sie nach Ablauf der Frist die Kündigung zurückziehen, benötigen Sie dafür die Zustimmung Ihres Vertragspartners. Dieser entscheidet, ob er den Widerruf der Kündigung annimmt oder nicht.
Wie müssen Sie vorgehen, wenn der Rückruf später eingeht?
Geht der Widerruf dem Empfänger zu spät zu, so wird das Arbeitsverhältnis nur dann fortgesetzt, wenn dieser damit einverstanden ist. Dies wird auch Annahmeerklärung genannt. Ebenso wie die Rücknahme, wird die Annahmeerklärung schriftlich, mündlich oder per E-Mail bestätigt. Sie muss aber ausdrücklich bestätigen, dass der Widerruf angenommen wurde und das Arbeitsverhältnis beider Parteien bestehen bleibt.
Der Kündigungsempfänger ist nicht verpflichtet, die Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren. Es kann also durchaus sein, dass der Empfänger der Kündigung nicht mit dem Widerruf einverstanden ist. Auch wenn Sie die Kündigung bereuen, wird Sie in dem Fall gültig, da der Vertragspartner die Rücknahme der Kündigung nicht annimmt.
Als Arbeitnehmer können Sie während der Schwangerschaft kündigen und die Kündigung ebenfalls zurückziehen. Die Frist und Voraussetzungen die oben erklärt wurden, gelten auch in diesem Fall.
Als Arbeitgeber können Sie einer schwangeren Angestellten jedoch nicht kündigen. Hier fällt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft an. Laut § 17 MuSchG ist während und bis zu vier Monate nach der Schwangerschaft die Kündigung unzulässig. Sollte der Arbeitgeber an der unzulässigen Kündigung festhalten, kann sie z. B. Kündigungsschutzklage einlegen. Der Arbeitgeber widerruft daraufhin in der Regel die Kündigung.
Was sind die Folgen einer zurückgezogenen Kündigung?
Eine Kündigung wird wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis, sobald Sie dem Betroffenen zugestellt wird. Sie gilt nur als zurückgezogen, wenn der Widerruf rechtzeitig eingeht oder der Vertragspartner die Rücknahme annimmt.
Arbeitnehmer, die ihre Kündigung wieder zurückziehen, wenn sie bereits beim Empfänger eingegangen ist, müssen damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Widerruf nicht akzeptiert und das Arbeitsverhältnis damit beendet ist.
Bestätigt der Arbeitgeber die Rücknahme der Kündigung, wird er sich wahrscheinlich etwas zögerlich verhalten wird, wenn es um Karriereaufstiegsmöglichkeiten geht.
Ändert ein Arbeitgeber seine Meinung bezüglich einer Kündigung, so muss er damit rechnen, dass der Arbeitnehmer das Gefühl hat, das Vertrauen zwischen beiden Parteien sei beschädigt. Mögliche Folgen könnten sein, dass der Arbeitgeber sich nach einer neuen Stelle umsieht oder dass die Leistung des Arbeitnehmers nachlässt.
Wieso sollte man die Kündigung widerrufen wollen?
Eine Kündigung sollte gut durchdacht sein und nicht unüberlegt ausgesprochen werden. Manchmal kommt es jedoch vor, dass die Kündigung bereut wird. Gründe für den Rückzug einer Kündigung könnten folgende sein:
- Die Kündigung wurde voreilig oder ungewollt angekündigt. Bei Auseinandersetzungen kann es durchaus vorkommen, dass jemand verbal kündigt, dies aber später bereut.
- Der Arbeitnehmer findet keine neue Stelle und möchte deshalb die Kündigung zurücknehmen und seinen alten Job behalten.
- Der Arbeitgeber spricht eine ungerechtfertigte Kündigung aus. So könnte zum Beispiel ein Diebstahlvorwurf erteilt worden sein, der zur Kündigung führte. Dieser stellt sich jedoch als falsch heraus und ist nun kein Kündigungsgrund mehr. Der Arbeitgeber kann die Kündigung zurückziehen, wenn er die Einwilligung des Betroffenen erhält.
Die Kündigung der Arbeit zurückziehen: Muster für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Sie möchten Ihre Kündigung zurückziehen? Die folgende Vorlage steht Ihnen zur Verfügung. Formelle Vorschriften, wie Sie die Rücknahme gestalten müssen, liegen nicht vor. Grundsätzlich sollten Sie sie so formell wie möglich gestalten und alle relevanten Daten einfügen. Die von uns zur Verfügung gestellten Muster müssen individuell angepasst werden und erheben trotz sorgfältiger Prüfung keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Vorlage: Kündigung zurückziehen als Arbeitnehmer
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster für Arbeitnehmer (.doc)
Muster für Arbeitnehmer (.pdf)
Kündigung zurückziehen: Muster für Arbeitgeber
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
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