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Kündigungsgespräch führen: So sind Arbeitnehmer gut vorbereitet

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Ein Kündigungsgespräch führen

Wie führt man ein Kündigungsgespräch?

Ein Kündigungsgespräch sollten Sie sachlich und respektvoll führen. Sie können hier alle relevanten Punkte zu Kündigungsfristen, Abfindung und Arbeitszeugnis besprechen. 

Wie fängt man ein Kündigungsgespräch an?

Wollen Sie ein Kündigungsgespräch als Arbeitnehmer führen, beginnen Sie, indem Sie klar und ruhig Ihre Entscheidung mitteilen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Näheres zum genauen Ablauf finden Sie hier.

Welche Fehler können bei einem Kündigungsgespräch auftreten?

Nach einer Kündigung steht häufig ein Kündigungsgespräch an. Zu den häufigsten Fehlern, die dabei auftreten können, gehören das Fehlen klarer Kündigungsgründe und eine unzureichende Dokumentation des Gesprächs.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Ein Kündigungsgespräch führen
  • Wie führe ich ein gutes Kündigungsgespräch als Arbeitnehmer?
  • Wie ist der Ablauf bei einem Kündigungsgespräch?
    • Das Kündigungsgespräch vorbereiten: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer
  • Welche Fehler können bei einem Kündigungsgespräch auftreten?

Wie führe ich ein gutes Kündigungsgespräch als Arbeitnehmer?

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Kündigungsgespräch führen?
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Kündigungsgespräch führen?

Sie sind dabei, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden – egal ob freiwillig oder durch Ihren Arbeitgeber – und nun steht Ihnen bevor, dass Sie ein Kündigungsgespräch führen müssen. Doch wie können Sie sich gut vorbereiten? Und wie verläuft eigentlich ein Kündigungsgespräch?

Ein Kündigungsgespräch ist laut Definition ein Zusammenkommen zwischen einem Angestellten und seinem Vorgesetzten, bevor der Angestellte den Betrieb verlässt. Hier werden nicht nur die Gründe für die Entlassung erläutert, sondern es ist auch eine Gelegenheit, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Können Sie ein Kündigungsgespräch auch ablehnen? Dieses Gespräch zu führen ist natürlich keine Pflicht. Für Sie als Arbeitnehmer kann das Gespräch jedoch eine Möglichkeit sein, sich über Abfindungen oder offene Urlaubsansprüche zu informieren. Sie sollten ein Kündigungsgespräch stets respektvoll führen. 

Ebenfalls ist ein Kündigungsgespräch während der Probezeit möglich. Arbeitgeber & Arbeitnehmer haben hier die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist zu beenden.

Wie ist der Ablauf bei einem Kündigungsgespräch?

Das Verhalten in einem Kündigungsgespräch - egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - sollte immer freundlich bleiben.
Das Verhalten in einem Kündigungsgespräch – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – sollte immer freundlich bleiben.

Es gibt verschiedene Phasen, die das Kündigungsgespräch kennzeichnen. Führen Sie das Gespräch, da Sie aus eigener Entscheidung das Arbeitsverhältnis beenden wollen, fragen Sie sich wahrscheinlich “Wie kann ich ein Kündigungsgespräch ankündigen?”

Der erste Schritt ist, einen geeigneten Termin zu vereinbaren. Am besten wählen Sie dafür einen ruhigen Zeitpunkt, an dem beide Parteien ungestört sprechen können. Planen Sie etwa zehn bis zwanzig Minuten ein – das ist für ein Kündigungsgespräch die übliche Dauer. 

Ein Termin direkt vor dem Wochenende oder dem Urlaub ist keine gute Wahl, da im Notfalls keine Folgegespräche möglich sind, falls noch offene Fragen bestehen.

Eine Kündigung zu erhalten, während Sie krank sind, ist grundsätzlich möglich. Das Kündigungsgespräch sollten Sie während einer Krankschreibung jedoch verschieben, bis Sie wieder gesund sind. Bitten Sie bei Ihrem Vorgesetzten darum, einen neuen Termin anzusetzen.

Das Kündigungsgespräch vorbereiten: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Sie sollten, bevor Sie ein Kündigungsgespräch führen, dieses vorbereiten. Als Arbeitnehmer sollten Sie die eigenen Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem sachlichen und respektvollen Ton ansprechen. Zur Vorbereitung können Sie die folgende Checkliste für Ihr Kündigungsgespräch nutzen.

  • Gründe und Argumente durchdenken: Wenn Sie selbst kündigen möchten, machen Sie sich Ihre Gründe bewusst. Notieren Sie diese für sich, um im Gespräch klar und überzeugend argumentieren zu können.
  • Rechtliche Aspekte prüfen: Vor dem Gespräch sollten Sie als Arbeitnehmer die rechtlichen Gegebenheiten kennen. Wissen Sie Ihre über vertraglichen Kündigungsfristen und eventuell bestehenden Kündigungsschutz Bescheid?
  • Fragen zur Abfindung, Arbeitszeugnis, Resturlaub etc. vorbereiten:
    Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber können viele Fragen zu offenen Ansprüchen aufkommen. Die Chance, diese zu klären, haben Sie im Kündigungsgespräch. Ist eine Abfindung vorgesehen? Welche Urlaubsansprüche bestehen noch? Wie sieht es mit dem Arbeitszeugnis aus?
  • Üben Sie das Gespräch: Spielen Sie mögliche Szenarien durch, am besten mit einem vertrauenswürdigen Freund oder Familienmitglied.

Wie fange ich als Arbeitnehmer ein Kündigungsgespräch an?

Bei einem Kündigungsgespräch, das durch Sie als Arbeitnehmer initiiert wird, obliegt der Gesprächsstart bei Ihnen.
Bei einem Kündigungsgespräch, das durch Sie als Arbeitnehmer initiiert wird, obliegt der Gesprächsstart bei Ihnen.

Wie Sie ein Kündigungsgespräch anfangen, ist Ihnen natürlich selbst überlassen. Zu Beginn sollten Sie bei einer Eigenkündigung erklären, warum Sie kündigen. In diesem Fall können Sie beispielsweise sagen: „Ich habe mich entschlossen, mein Arbeitsverhältnis zum [Datum] zu kündigen.” Schließen Sie an dieser Stelle Gründe für Ihre Entscheidung an. Sie müssen nicht alle Details offenlegen, aber eine kurze Erklärung ist angemessen. 

Im weiteren Verlauf sollten Sie gemeinsam über den Ablauf der Kündigung sprechen, etwa über das endgültige Austrittsdatum, Übergabeprozesse und etwaige Rückgaben von Firmeneigentum. Sie können, wenn Sie das Kündigungsgespräch führen, zum Beispiel auch die Gelegenheit nutzen, um Fragen zu weiteren organisatorischen Details zu stellen.

Wenn Sie um ein Kündigungsgespräch durch Ihren Arbeitgeber gebeten werden, bewahren Sie Ruhe. Eine Kündigung kann schockierend sein, aber versuchen Sie, ruhig und professionell zu bleiben. Hören Sie aufmerksam zu, während Sie das Kündigungsgespräch führen. Lassen Sie sich die Gründe für die Kündigung genau erklären. Vermeiden sollten Sie auch emotionale Reaktionen: Auch wenn Sie wütend oder enttäuscht sind, sollten Sie sachlich bleiben.

Wie beende ich das Kündigungsgespräch?

Das Gespräch sollte mit einem klaren Abschluss versehen werden. Beide Parteien sollten sich über die nächsten Schritte einig sein. Ein höflicher, respektvoller Abschluss kann dazu beitragen, dass das Gespräch in guter Erinnerung bleibt. 

Wenn Sie das Kündigungsgespräch führen, könnte ein mögliches Schlusswort sein: „Ich danke Ihnen für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich genommen haben. Ich werde mich noch einmal über meine offenen Ansprüche informieren.“

Welche Fehler können bei einem Kündigungsgespräch auftreten?

Ein Kündigungsgespräch ist keine Pflicht - Sie können es auch ablehnen.
Ein Kündigungsgespräch ist keine Pflicht – Sie können es auch ablehnen.

Müssen Sie ein Kündigungsgespräch führen, sind Fehler immer wieder möglich. Dazu zählen unter Anderem: 

  • Der Arbeitgeber nennt keine oder nur vage Gründe für die Kündigung.
  • Es gibt keine dokumentierten Vorgespräche oder Feedback, die die Kündigung rechtfertigen.
  • Bei Unternehmen mit Betriebsrat wird dieser nicht oder nicht korrekt vor der Kündigung angehört, was die Kündigung unwirksam machen kann.

Daher kann es sinnvoll sein, während des Gesprächs ein Protokoll zu führen, insbesondere bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. So können Sie sicherstellen, dass alle wesentlichen Punkte festgehalten werden. Das Protokoll sollten dann beidee Parteien unterschreiben.

Bei einem schwierigen Kündigungsgespräch können Sie auch einen Zeugen hinzuzuziehen, etwa einen Kollegen oder einen Personalvertreter. Dieser kann später bestätigen, was gesagt wurde, und eventuell bei der Klärung von Missverständnissen helfen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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