Nicht jede Arbeit ist so gefährlich wie die von Beschäftigten auf Ölplattformen mitten im Ozean oder Bergarbeitern in China, die täglich unter widrigen Arbeitsbedingungen und großen Gefahren fürs eigene Leben den persönlichen Lebensunterhalt verdienen. Doch auch in weniger spektakulären Jobs bestehen durchaus gesundheitliche Risiken, die im Sinne des Arbeitnehmerschutzes vom Arbeitgeber abzufangen sind.
Kurz & knapp: Arbeitsschutzgesetz
Arbeitnehmer sollen durch Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien vor negativen Auswirkungen von Gefährdungen auf ihre Gesundheit geschützt werden. Das Gesetz gilt außerdem für Beamte, Richter und Auszubildende.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Seine wichtigste Aufgabe besteht dabei wohl aus der sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Wie diese genau abläuft, lesen Sie hier.
Wer die Vorschriften zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ignoriert, muss mit hohen Geldbußen und unter Umständen auch einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Arbeitsschutz:
In Deutschland ist daher im Jahr 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft getreten, das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.
Es beinhaltet, welche Pflichten beide Vertragspartner in einem Beschäftigungsverhältnis haben und führt darüber hinaus auf, mit welchen Bußgeldern und Strafen jene zu rechnen haben, die sich den Vorgaben widersetzen. Hierüber erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr.
Das Arbeitsschutzgesetz: Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Beschäftigten sind eine der wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens, da sie über das notwendige Know-how verfügen, um sich zum Beispiel im bisweilen harten Wettbewerb gegen Konkurrenten durchzusetzen. Doch gerade schwere körperliche Arbeiten setzen Arbeitnehmern physisch ganz schön zu und können für erhebliche Belastungen sorgen. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung und hat mit dem Gesetz zum Arbeitsschutz in Deutschland eine Grundlage geschaffen, wie Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe menschengerecht gestaltet werden können und sollten.
Die im Gesetz aufgeführten Unfallverhütungsvorschriften und Maßnahmen zur Minimierung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren gelten demnach für folgende Personen:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Personen mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen, die in Einrichtungen arbeiten, die hierauf speziell Rücksicht nehmen
Spezifische Infos zu Belastungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung: Was umfasst sie und wie läuft sie ab?
Arbeitgeber sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Er hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden. Durch die Unfallverhütung entstehende Kosten müssen Unternehmen im Übrigen selbst tragen. Es ist ihnen von Gesetzeswegen untersagt, diese auf die Beschäftigten abzuwälzen.
Unabhängig davon, ob es darum geht, die Arbeitssicherheit im Büro oder in einer anders gearteten Betriebsstätte zu untersuchen: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt Arbeitgebern vor, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen müssen, um die Ursache und den Grad der Gefährdung sowie etwaig zu initiierende Konsequenzen zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Auswirkungen zu ermitteln. Hierbei ist im Zweifel nicht jeder einzelne Arbeitsplatz zu analysieren, im Gegenteil: Es darf nach Tätigkeiten geclustert werden, um so den Aufwand zu minimieren.
Doch was gefährdet den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen ganz konkret? Im Allgemeinen ist von einer Gefährdung die Rede bei allen Energien, die sich nachteilig auf einen Beschäftigten auswirken und hierdurch potenziell eine Gesundheitsschädigung hervorrufen können. Das Arbeitsschutzgesetz spricht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von folgenden möglichen Parametern, denen das Risiko einer Unversehrtheit eigen ist:
- die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes im Speziellen bzw. der Betriebsstätte im Allgemeinen
- sogenannte biologische, chemische und physikalische Einwirkungen (z. B. giftige Dämpfe, schimmlige Arbeitsräume, zu laute Arbeitsumgebung)
- Auswahl und Umgang mit Arbeitsmitteln (wozu Arbeitsstoffe genauso gehören wie Maschinen und Anlagen)
- Umsetzung von Arbeitsverfahren und -abläufen, auch in Wechselwirkung mit der Zeitkomponente
- nicht vorhandene oder nur mangelhafte Kenntnisse im Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln (gegebenenfalls durch schlechte oder nicht durchgeführte Unterweisungen)
- psychische Belastungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit entstehen
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz:
Die psychische Gefährdungsbeurteilung
Das Heben schwerer Lasten und das Arbeiten bei sehr hohen Temperaturen setzen Arbeitnehmern ordentlich zu. Doch nicht nur körperliche, für gewöhnlich gut sichtbare Konsequenzen können durch die tägliche Beanspruchung und Verrichtung arbeitsvertraglich geschuldeter Leistungen entstehen. Besonders schwer zu detektieren und damit auch potentiell umso gefährlicher, sind die psychischen Belastungen. Mit relativ einfachen Methoden wie der Austeilung von Arbeitsschutzbekleidung kommen Arbeitgeber in diesem Fall nicht weiter.
Um zu erkennen, wie psychische Belastung minimiert bzw. verhindert werden kann, ist es nötig, zu wissen, woraus diese resultiert. Folgendes kann sich negativ auf die emotionale Gesundheit von Arbeitnehmern auswirken:
- mangelndes soziales Miteinander am Arbeitsplatz (vielleicht sogar Mobbing)
- hoher intensiver Leistungsdruck
- wenig Zeit, um die übertragenen Aufgaben zu bewältigen
- ständiger Schichtwechsel, der nicht erlaubt, dass sich ein Rhythmus entwickeln kann
Die Frage ist: „Was ist Arbeitsschutz in Bezug auf psychische Belastungen?“ Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Maßnahmen haben einen Zweck, nämlich die Gestaltung von Arbeitsprozessen nach menschengerechten Bedürfnissen. Hierdurch wird über kurz oder lang nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Motivation der Beschäftigten erhalten.
Unabhängig davon, wer sich nun konkret um die Analyse und Beurteilung kümmert, empfiehlt sich folgendes Vorgehen.
- Zunächst geht es darum, möglichst genaue Prozessbeschreibungen zu entwickeln. Wenn Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten klar charakterisiert sind, kann der nächste Schritt folgen.
- Im unmittelbaren Anschluss sollte eine konkrete Analyse der etwaigen Risiken für eine psychische Belastung stattfinden, die einer detaillierten Beurteilung bedürfen.
- Im Anschluss daran geht es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darum, ganz spezifische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, mit denen einer etwaigen Belastung vorgebeugt werden kann.
- Um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auf Dauer und damit nachhaltig zu gewährleisten, sind die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren, um die Entwicklung und vor allem Wirksamkeit nachverfolgen zu können.
Wie muss die Unterweisung zur Arbeitssicherheit ablaufen?
Tagtäglich gehen manche Arbeitnehmer mit sehr heißen, schweren oder auf andere Art gefährlichen Arbeitsmitteln um oder sie arbeiten in einer Umgebung, die bei Missachtung von Sicherheitsvorschriften mit Gefahr für Leib und Leben einhergeht. Um das Ziel der Betriebssicherheit zu erreichen, ist es daher von größter Wichtigkeit, auch die Mitarbeiter für Gefahren zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, wie sie sich am besten verhalten. In diesem Zusammenhang wird daher von der Unterweisung im Arbeitsschutz gesprochen.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen vom Arbeitgeber über die an ihrem Arbeitsplatz einzuhaltenden Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Sicherheit zu informieren sind. Wann diese stattzufinden haben, ist ebenfalls geregelt: am Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sich der Aufgabenbereich verändert, mit neuen Arbeitsmitteln oder Technologien gearbeitet wird. Anweisungen und Erläuterungen müssen in bestimmten Abständen wiederholt werden, wenn es erforderlich ist.
Wie kann eine Unterweisung im Arbeitsschutz aussehen? Unsere Vorlage zeigt es Ihnen
Um sicherzustellen, dass Maschinen richtig bedient werden und hierdurch keine Risiken entstehen, ist es von Bedeutung, dass alle an der Unterweisung Teilnehmenden die vermittelten Inhalte auch verstehen und vor allem akzeptieren. Es ist daher nicht wirklich sinnreich, Anweisungen lediglich schriftlich auszuhändigen und darauf zu hoffen, dass sich alles schon fügt. Nichtsdestotrotz kann eine Handreichung sinnvolle Unterstützung bieten.
Das nachfolgend abgebildete Muster zum Arbeitsschutz im Betrieb am Beispiel Küchenarbeit dient lediglich dazu, Ihnen einen Eindruck zu verschaffen, wie ein solches Dokument gestaltet werden kann.
Laden Sie hier kostenlos das Muster für das Muster einer Unterweisung herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese daher nicht unverändert.
Muster einer Unterweisung zum Arbeitsschutz (.doc)
Muster einer Unterweisung zum Arbeitsschutz (.pdf)
Spezifische Informationen zur Unterweisung im Arbeitsschutz
Arbeitsschutzrecht: Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?
Im 3. Abschnitt vom Arbeitsschutzgesetz ist festgehalten, über welche Rechte und Pflichten Beschäftigte verfügen. Hierzu gehört zunächst, auf ihre eigene Sicherheit und Gesundheit Acht zu geben und dabei die im Rahmen der Unterweisung angesprochenen Maßnahmen umzusetzen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, die Auswirkungen eigener Tätigkeiten auf Kollegen zu berücksichtigen. Das Arbeitsschutzmanagement schreibt mitunter vor, wie mit Geräten, Arbeitsmitteln etc. umzugehen und wann das Tragen von Sicherheitskleidung vorgeschrieben ist. Diesen Vorgaben muss entsprochen werden.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehen Hand in Hand miteinander. Um Arbeitsplätze möglichst menschengerecht und sicher zu gestalten, ist es daher unablässig, dass die Arbeitnehmer Vorgesetzte bei der Realisierung unterstützen. Dazu gehört beispielsweise, dass Defekte an Maschinen etc., die zur Gesundheitsgefahr werden können, rechtzeitig und umfänglich gemeldet werden.
Ebenso sind sie in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt dazu angehalten, dem Arbeitgeber helfend zur Seite zu stehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
So weit zu den Pflichten. Doch wie sieht es mit den Rechten der Arbeitnehmer laut Arbeitsschutzgesetz aus? Wenn Sie Ideen haben, ist es Ihnen erlaubt, diese in Bezug auf die Verbesserung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz auch zu äußern. Bestehen Ihrerseits erhebliche Zweifel an der Wirksam- oder Richtigkeit der vom Arbeitgeber ergriffenen Maßnahmen, dürfen Sie nach vorheriger Meldung beim Arbeitgeber sich auch bei der zuständigen Behörde beschweren. Der Gesetzgeber hat im Arbeitsschutzgesetz dazu festgelegt, dass auch wenn Ihrem Unternehmen hierdurch Nachteile entstehen, Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürfen.
Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften: Welche Behörden und Institutionen kümmern sich?
Ob die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit eingehalten werden, unterliegt selbstredend der Kontrolle. Denn für gewöhnlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Organisiert ist dieses Prozedere wie folgt: Für gewöhnlich überwachen das Bundesamt für Arbeitsschutz, das jeweilige Landesamt für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter, ob die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.
Sie haben von Gesetzes wegen das Recht darauf, bestimmte Handlungen auszuführen bzw. Folgendes zu verlangen:
- Einholen von Informationen
- Einsichtnahme und Herausgabe von Dokumentation/Unterlagen
- Betreten von Geschäfts- und Betriebsräumen bzw. Betriebsstätten zu Betriebs-und Arbeitszeiten
- Untersuchung von Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen, Arbeitsverfahren und -abläufen
- Inanspruchnahme der arbeitgeberseitigen Unterstützung/Begleitung beim Rundgang durch den Betrieb
Ebenfalls in diesem Bereich aktiv sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, zu denen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zählen. Welche Rechte sie haben, geht aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch hervor.
Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. (§ 14 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Informationen zum Arbeitsschutz nach Beruf
Nichteinhaltung vom Arbeitsschutzgesetz: Welche Konsequenzen sind zu befürchten?
Selbstverständlich widmet sich das Arbeitsschutzgesetz nicht nur den Vorgaben dazu, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, sondern führt auch auf, mit welchen Ahndungen bei Missachtung von Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu rechnen ist.
Auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. eine entsprechende Geldstrafe steht gegebenenfalls ins Haus, wenn Anordnungen entweder wiederholt ignoriert und nicht umgesetzt wurden bzw. durch vorsätzliche Handlungen die Unversehrtheit eines Mitarbeiters aufs Spiel gesetzt wird.
HELLA meint
12. Juli 2019 at 19:17
HALLO; WELCHE RECHTE HAT FRAU IN DER ALTENPFLEGE ICH BIN UNGEFRAGT IN DEN NACHTDIENST IM PLEGEHEIM EINGETEILT WORDEN 2X 3TAGE IN FOLGE :ICH BIN 61 JAHRE ALT ;BIN APH SEIT 6 JAHREN
Frieda u.a. meint
24. Juni 2019 at 18:08
Hallo , ich habe mehrere Fragen.
Das Unternehmen wo wir beschäftigt sind verfügt über kein Telefon, liegt dazu noch in einer Region, wo die Mobilfunknetze sehr schlecht gehen. Nun unsere Fragen, muss der Arbeitgeber, einen Telefonanschluss haben, speziell hier in Zusammenhang, wenn es zu Verletzungen / Notfällen käme…. wäre man warscheinlich schon Tot, bevor man über das Mobilfunknetz eine Arzt verständigen könnte. Und wenn man wie oft allein im Unternehmen ist, würde man warscheinlich dann tot gefunden.
Es ist ein kleines Unternehmen, aber für unsere Chef, ist alles was Vorschriften sind, wohl wischi waschi. Man bekommt nur dumme Antworten, Die Vorschriften Arbeitschutzbelehrungen etc. werden auch nicht eingehalten. Wie er auch nicht auf die Einhaltung der Vorschriften achtet, wenn Mitarbeiter dagegen verstossen. Wir sind der Ansicht, der er von Glück reden kann, das es in dem Unternehmen noch keine Kontrollen gegeben hat.
Susi meint
11. März 2019 at 18:39
Wie verhält es sich, wenn ich körperlich nicht mehr in der Lage bin, schwere Eimer für das Aufrühren von Suspensionen zu heben? Ich habe bereits eine Bandscheibenprothese und der Zustand der Wirbelsäule hat sich weiter verschlechtert.
Andi Arbeit meint
3. März 2019 at 15:29
Hallo,
Ich habe da mal eine Frage ?
Direkter vorgesetzter will das ich Regal Prüfung Außerhalb der normalen Arbeitszeit durchführe. Keine Zeit während der Regulären Arbeitszeit. Ist das nicht eine Benachteiligung ?
Die Arbeitszeit würde als Überstunden bezahlt werden.
Da in dem Betrieb noch keine Solche Prüfung durchgeführt wurde fallen somit einige ÜS An.
Beauftragung ist noch nicht erfolgt, kann ich davon abstand nehmen.
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:47
Hallo Andi,
in welchen Umfang Arbeiten angewiesen werden können, ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maryanne meint
13. Februar 2019 at 7:26
Mein Mann ist bei einer Behörde in der Poststelle beschäftigt. Dort erledigt er auch Postfahrten, zur Post (Post abholen und wegbringen). Er ist im Winter im Dunklen und auch bei schlechtem Wetter unterwegs. Sein Arbeitgeber stellt keine Warnkleidung. Nun will er sich eine Jacke mit Reflektorstreifen kaufen. Muss dass nicht sein Amt tun? Müssen wir die wirklich selbst bezahlen?
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 7:36
Hallo Maryanne,
wenn es um die Sicherheit eines Angestellten geht, kann ein Zuschuss oder die Kostenübernahme oftmals einzeln mit dem AG ausgehandelt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roswitha S. meint
23. Januar 2019 at 13:23
Ich bin Zustellerin und Springerin von einer Tageszeitung sowie von Briefen. Laut Arbeitsvertrag
sind meine Stunden, bei einer sechs Tage Woche, auf 40 Stunden festgelegt doch bei Mehrarbeit auf
48 Stunden. Jetzt bekamen wir eine Nachricht, dass wir nach 10 Stunden abbrechen müssen. zusätzlich steht da, dass Frauen nach 8,5 Stunden abbrechen müssen. Ich bin eine Frau und 63 Jahre alt. welche Regelung betrifft nun mich, die mit 10 oder die mit 8,5 Stunden?
Vielen Dank für ihr bemühen.
arbeitsrechte.de meint
25. Januar 2019 at 12:14
Hallo Roswitha,
da es sich hier um eine vertragliche bzw. unternehmensspezifische Regelung handelt, können wir nicht beurteilen, welche davon für Sie zutrifft. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Max meint
17. Dezember 2018 at 14:02
Frage hierzu bzw ihre Meinung. Gefährdungsbeurteilung im Jan 18 wurde gemacht, nachdem 2 Kollegen für längere Zeit ausgefallen sind. Lt Beurteilung ist eine Gefährdung für Menschen mit Handicap bzw Menschen ab 40 gegeben. Keine Reaktion des AG. Im Juni 18 Ortsbegehung mit Betriebsarzt und Rat. Seitdem regelmäßig Nachfragen, keine Reaktion. Angeblich bestellt. Geht um ne Hebehilfe, z.z. müssen sie MA schwere Lasten in ungünstig er Körperhaltung aus dem Kreuz bzw Schultergelenk geben. Das ganze bis zu 120 Mal pro Schicht. Letzten Dienstag dann der nächste Ausfall eines Kollegen. BR wurde von Anfang an eingebunden, Arbeitssicherheitsfachkraft auch.
Christiane K. meint
7. August 2018 at 13:35
Hallo,meine Kolleginnen und ich stellen uns die Frage , müssen wir wirklich unsere Ohrstecker hinter der Wursttheke rausnehmen.Ich kenne es ,das man Stecker und kleine Ohrringe bis 2cm tragen darf. Ausgenommen sind Creolen. Könnt ihr uns helfen,bitte.lg
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 11:37
Hallo Christiane,
die verbindlichen Hygieneregeln sind von allen Angestellten einzuhalten, wenn diese Ohrschmuck regelt, muss auch dieser entsprechend angepasst werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael V. meint
13. Juli 2018 at 20:47
Hat sich erledigt! Es wurde die ganze Zeit beim Berechnen des Personalschlüssels nur auf die Hauptaufgabe geschaut und sämtliche Nebenarbeiten nicht mit einbezogen. Deshalb auch immer die Ablehnungen, da so genug Arbeiter da wären. Außerdem können viele der durchzuführenden Arbeiten nicht zeitlich erfasst werden , weil sie täglich zu anderen Zeitpunkten und mit wechselnden Häufigkeiten, unterschiedlichen Mengen erledigt werden müssen. Nicht wie beim Bandarbeiter, der täglich die immer selben wiederkehrenden Handgriffe/ Arbeiten erledigt, und man dann dort die Zeiten normen kann. Kleine theoretischer Fehler mit großen Auswirkungen in der Praxis.
Michael V. meint
8. Juli 2018 at 17:40
Ich arbeite seit Jahren in der Logistik eines Automobilzulieferers. Durch ständig steigender Mengenabrufen von fertigen Erzeugnissen und der daraus resultierenden Steigerung von Materialdurchlauf, wird seit Jahren mehr Personal benötigt. Diese Forderung wird ständig abgewiesen mit den Begründungen, kein Leiharbeitspersonal verfügbar, wir müssten da mal schnell durch, Kostendruck, oder falsche Arbeitsweise des bestehenden Personals. Nun sind wir schon in unserer Abteilung im Minimum 4 Arbeitskräfte zu wenig. Nachgewiesen durch Tätigkeitsbeschreibungen plus Auflistung aller Zusatz-u. Nebenarbeiten. Auch das hilft nicht. So müssen wir seit Jahren täglich mehr wie 100% leisten, damit Alles gerade so funktioniert. Selbst Betriebsrat wurde eingeschaltet. Kein Erfolg. Betriebsarzt kann nur auf die physische und psychische Gefährdungslage hinweisen. Deswegen sind wir viel krank, weil wir gleichzeitig die fehlenden benötigten Kollegen ersetzen müssen und auch körperlich schwere Arbeit verrichten müssen. Seit Freitag wird uns nun gesagt, wir brauchen kein weiteres Personal. Die Berechnungen der Geschäftsleitung würden sogar zeigen, daß wir sogar mit noch weniger Personal die Arbeit schaffen müssten!? Wir wären nur zu unkoordiniert und unflexibel!? Wir wissen nicht mehr weiter! Wen können wir noch einschalten. Was bei uns gemacht wird ist eigentlich kein blauäugiges:“ Mal schauen was passiert.“ mehr, sondern schon Vorsatz!
Dann wird einem auch noch die Pistole auf die Brust gesetzt und Bringepflicht dieser hohen Leistung weiter eingefordert, weil sonst die freiwillige Geschäftsjahresabschluß -Bonuszahlung nicht gezahlt würde!
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 9:03
Hallo Michael,
um gegen die Umstände vorzugehen, sollten Sie sich an eine Anwalt für Arbeitsrecht wenden, wenn Ihr Betriebsrat seine Aufgaben nicht wahrnimmt und nicht die notwendigen Maßnahmen einleitet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katrin meint
6. Juni 2018 at 5:09
Hallo eine frage ,ich bin eine Praktikantin in einer fensterbau da muss ich vorlackierte fenster per Hand abschleifen,ohne mundschutz und schutzbrille ist das in Ordnung??
Für mich nicht ich bin danach weiß in den Augen Nase es ist überall drin.
Ein Arbeitschutzbelehrung gibs auch nicht.
MfG
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 15:11
Hallo Katrin,
wenn Sie Bedenken zum Arbeitsschutz haben, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Sollte dieser diese ignorieren können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pia meint
28. Mai 2018 at 17:39
Hallo ich habe eine frage wie oft dar eine normaufnahme stattfinden und der arkort verändert werden im jahr
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:15
Hallo Pia,
das erfragen Sie am besten bei einer Arbeitsschutzbehörde (z. B. Das Gewerbeaufsichtsamt). Dort haben die Zuständigen einen Überblick über die genauen Regelungen und können Ihnen Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tatjana L. meint
10. Mai 2018 at 17:42
Ich arbeite als die Näherin schon 18 Jahren . In mein Arbeitsvertrag steht , das ich mein Arbeitsplatz in saubere Zustand lassen soll . Mein Arbeitsplatz ist immer sauber . Nach 18 Jahren neuen Chef will , das wir ganze Abteilung aufräumen müssen . Wir müssen alle Mülltonnen , Restmüll , Papiermüll , Plastik ausleeren . Diese Aufgabe immer der Müllmann gemacht . Ich habe gesagt , das ich mache das nicht . Der Chef gesagt , das ich die Abmahnung und die Kündigung bekomme . Ich habe immer gut und fleißig gearbeitet , ganz wenig krank gemacht . Ob er Recht hat ?
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 13:28
Hallo Tatjana,
die möglichen Aufgaben werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Wenn Putzaufgaben festgelegt sind, müssen diese auch erfüllt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Editha meint
5. April 2018 at 21:53
Ich habe auch eine Frage: Nach meiner Umsetzung bin ich seit mehreren jahren nahezu vollständig aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen. Obwohl ich meinen Arbeitgeber – eine Bundesbehörde – mehrfach auf die psychische Belastung durch den Entzug meiner Arbeit informiert habe, unternimmt er nichts und weist jeden Vorschlag von mir, um diese Situation für mich zu beenden, zurück. Duch das sinnlose Herumaitzen und Nichtz tun bin ich erkrankt und auf Grund dieser psychischen Belastung zu 50% schwerbehindert. Nach meiner Rückkehr am Arbeitsplatz hat sich nichts geändert. Auch das 2. BEM-Verfahren in dieser Angelegenheit ist erfolglos, so dass ich weiterhin, ohne Arbeit zu haben, ausgegrenzt von meinen Kollegen in meinem Büro herumsitze. Meine Therapeutin will meinen Arbeitsplatz als gesundheitsgefährdend einstufen, weil sie nicht verantworten kann, mich weiterhin dieser Situation auszusetzen. Ich möchte mich nicht wieder krank schreiben lassen, weil ich ja Arbeit haben will und dazu auch in der Lage bin und mein Arbeitgeber mir die krankheitsbedingte Kündigung angedroht hat. Mein Wunsch zur Genehmigung für Verlängerung meines Heimarbeitsplatzes zumindest solange, bis für mich eine Lösung gefunden ist, wird abgelehnt. Ich kann ja googeln oder sonst was machen. Nun meine Frage: Kann ich von meinem Arbeitsplatz fern bleiben, wenn mein Arbeitgeber sich weiterhin weigert, mich in den Arbeitsprozess zu integrieren und meine Therapeutin diesen als gesundheitsgefährfdent einstuft?
arbeitsrechte.de meint
18. April 2018 at 10:22
Hallo Editha,
werden Sie krankgeschrieben, müssen Sie auch nicht arbeiten. Ein zugelassener Arzt diesbezüglich eine Einschätzung vornehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
6. März 2018 at 21:02
Hallo wertes Team,in meinen Betrieb mus ich Tätigkeiten ausführen wofür ich keine Ausbildung und Unterweisung bekommen habe.
Was kann ich dagegen tun.
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 10:17
Hallo Paul,
eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen hier leider nicht anbieten. Welche rechtlichen Schritte möglich sind, kann Ihnen nur ein Anwalt mit Einblick in Ihren Arbeitsvertrag sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fredy meint
25. Februar 2018 at 14:44
Guten Tag, meine Anfrage,
Mitarbeiter fahren LKW mit einen Digitalen Aufzeichnungsgerät. Bei Beladung-u. Endladungstätigkeiten, Tanken und anderen Nebentätigkeiten bleibt die Aufzeichnung auf Pause stehen bzw. wird auf selbige gestellt, obwohl die Tätigkeit eigentlich Arbeitszeit ist . Der Chef weiß von solchen Machenschaften, praktiziert es gleichfalls. Da ich diese Machenschaften nicht tätige entstehen bei mir jeden Tag Überstunden und die Arbeitszeit liegt bei über 10 Stunden. wie ist die Rechtslage. Danke vorab.
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:54
Hallo Fredy,
lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Der Arbeitgeber darf in keinem Fall gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
yvonne meint
15. Februar 2018 at 11:05
Hallo ich arbeite in einer Arzt Praxis für Magen und Darm
mein Arzt meinte gestern zu mir er hätte mich angeblich nicht einstellen dürfen mit antidepressiva ( Fluoxetin 10mg)
Stimmt dass ? Ich glaube nicht dass es stimmt
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 11:18
Hallo yvonne,
wir würden Ihnen empfehlen, dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Uns liegen erstens nicht genug Informationen vor, um Ihnen eine Antwort darauf zu geben, und zweitens ist es uns verboten, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel Z. meint
7. Februar 2018 at 19:50
Hallo liebes Arbeitsrecht-Team,
ich arbeite in der Psychiatrie auf der Akutstation (geschlossene). Trotz bereits mehrfach geschehener Übergriffe auf das Personal der Pflege, die schon zu BG-Fällen geführt haben, reagieren Ärzte und Oberärzte nicht auf die Gefahrenhinweise durch uns. Die Dokumentation, das gebotene Bild der Patienten und die Information von Pflegekräften den Ärzten, der Bereichsleitung und PDL gegenüber, führen zu keinem Ergebnis. Es wurden Meldungen gemacht, Gespräche geführt, dies seit nunmehr einem Jahr, aber vermeidbare und deutlich vorhersehbare tätliche Angriffe werden entweder nicht beachtet oder abgetan oder deutlich zu schlecht mediziert. Zumindest nicht nach dem Standard und Medikation der Akutpsychiatrie. Ich rede nicht von Zwischenfällen, welche aufgrund des Arbeitsplatzes vorkommen können, sondern von eindeutig abzusehenden Gefahren. Was kann man noch tun? oder wer wäre hierfür der richtige Ansprechpartner?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:15
Hallo Daniel Z.,
möglicherweise kann Ihnen in diesem Fall eine Arbeitsschutzbehörde weiterhelfen und Sie entsprechend beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alis meint
26. Oktober 2017 at 18:36
Hallo
Ich arbeite an einer Schredder Maschine und da herrscht immer sehr viel Feinstaub
Wie sieht es da mit den Arbeitgeber aus was muß er machen das meine Gesundheit nicht gefährdet ist das geht ja in die Lunge und den gesamten Körper
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 9:29
Hallo Alis,
Sie können Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, dass Sie einen Mundschutz benötigen, um sich zu schützen. Welche Möglichkeiten bei einer Weigerung seitens des Vorgesetzten können Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht abklären, welchen Schritte angemessen sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
18. Oktober 2017 at 12:16
Hallo,
meine Tochter arbeitet als Pädagogin in einer Einrichtung zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Da es eine relativ neu eröffnete Einrichtung ist und das Haus noch nicht voll ausgelastet ist, wurde bis jetzt noch keine Putzkraft eingestellt – es sollen die jeweils diensthabenden Mitarbeiter die Reinigungsarbeiten (Toilette, Küche, Treppenhaus, Zimmer usw.) übernehmen, da wir sie ja „genug Zeit“ hätten.
Ist das überhaupt zulässig bzw. erlaubt??
Wenn nicht (was ich hoffe!), wo kann man das schriftlich finden?
Besten Dank für die Anwort.
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2017 at 9:20
Hallo Judith,
grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeit festlegen, soweit dies nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt ist. Dieses Direktionsrecht ergibt sich aus § 106 Gewerbeordnung (GewO). Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer eine vertragsfremde Aufgabe ablehnen darf, kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Zu einer rechtlichen Beurteilung Ihres Falles fragen Sie bitte einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MSS meint
15. September 2017 at 13:56
Ich hab an dieser Stelle auch eine Frage: Mein Mann arbeitet seit 9 Jahren für eine grosse Elekronikfirma und muss hier auch mit 400 V Anlagen arbeiten, wofür er überhaupt nicht ausgebildet ist. Vom Vorgesetzten wurde eine Sicherheitseiweisung durchgeführt. Allerdings hat er hierfür keinerlei Prüfung gemacht. Ich habe mich bei der Innung und der Berufsgenossenschaft informiert, beide sagen das darf er nicht, ist wie Schwarzfahren. Nun hat er die ganzen Jahre über aber mit seinem Namen unterschrieben, steht teilweise sogar in der Haftung für repariertes. Wie es in der Firma nun so üblich ist, kommt hinzu dass er rausgemobbt wird wie viele andere schon vor ihm.
Was können wir tun, von wegen Haftungsausschluss und kommen die Vorgesetzten einfach so davon?? Die müssen doch genau wissen was er darf, er wusste es nicht genau dass er es nicht darf. Hat aber ein paarmal wöchentlich sein Leben aufs Spiel gesetzt, wohl um uns, seine Familie zu ernähren.
Danke für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 14:01
Hallo MSS,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine K. meint
26. Juni 2017 at 13:08
Bei uns soll ab 1.Juli Arbeitssicherheitsschuhe Pflicht werden.
Wer kommt für diese Kosten auf und wo steht das geschrieben?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 16:14
Hallo Sabine K.,
die Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) festgehalten. Demzufolge liegt es nah, dass Ihr Arbeitgeber für die Arbeitssicherheitsschuhe aufkommen muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik R. meint
4. April 2017 at 16:08
Hätte gerne mal Erfahren,ob Frauen im Werkschutz Nachts alleine Streife Fahren dürfen.Wenn nicht,wo steht das Geschrieben.
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 9:07
Hallo Maik R.,
wir könnten uns nicht vorstellen, wieso dies verboten sein sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fredy Frash meint
10. Februar 2017 at 18:04
Darf ich alleine einen LKW Ent-u. Beladen mit Hilfe eines Flurfördermittel ( Stapler) ohne das ich eine Einweisung bzw. Fahrauftrag vom Chef habe, Staplernachweis( 2006 erworben) vorhanden. Eine jährliche Nachschulung fand nicht statt. Was ist wenn da etwas passiert?
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 14:34
Hallo Fredy Frash,
ohne Einweisung oder jährliche Nachschulung ist dies nicht gestattet. Geht etwas schief, können normalerweise sowohl Konsequenzen auf Sie als auch auf Ihren Arbeitgeber zukommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fredy Frash meint
20. Februar 2017 at 11:34
Danke für die Mitteilung. Aber ich weiß immer noch nicht was ich machen soll. Es könnte , bei einer Weigerung, als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.
peter meint
16. Dezember 2016 at 10:50
Ich muss doch mal fragen wie es sich verhält mit den Ruhezeiten für Montage Arbeiter.
Können sie mir sagen wie lange Mann auf Montage sein darf und wie lange eine Ruhepause sein muss Venn man z.b. 10\15 Tage auf Montage ist vieviel Tage frei musste mir dort zu stehen Samstag und Sonntag sowie Feiertag werden auch gearbeitet.. Vielen dank Peter
arbeitsrechte.de meint
23. Dezember 2016 at 12:55
Hallo Peter,
grundsätzlich gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Arbeitstagen. Für Sonn- und Feiertage muss ein Ausgleich gewährt werden. Tarif- und Arbeitsverträge führen dies näher aus.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de