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Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Was ist zu beachten?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2023

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Arbeitnehmer, die ihren Lebensunterhalt als Möbelpacker, Maurer oder Handwerker verdienen, sind mit dem Heben und Tragen von schweren Lasten am Arbeitsplatz bestens vertraut. Fast täglich setzen sie ihren Körper während der Arbeitszeit einer hohen Belastung aus.

Arbeitsschutz: Richtiges Heben und Tragen von Lasten kann Folgeschäden verhindern.
Arbeitsschutz: Richtiges Heben und Tragen von Lasten kann Folgeschäden verhindern.

Damit daraus keine Gefährdung oder gar dauerhafte Schäden resultieren, wurde im Jahr 1996 die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit“ (kurz Lastenhandhabungsverordnung bzw. LasthandhabV) erlassen.

Kurz & knapp: Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

Für wen gilt die LasthandhabV?

Die Lastenhandhabungsverordnung gilt für alle Beschäftigten, die im Zuge ihrer Arbeit schwere Lasten allein durch Muskelkraft tragen, heben oder bewegen müssen. Weitere Infos dazu gibt es hier.

Welche Grenzwerte sieht die LasthandhabV?

Zwar setzt die Verordnung keine Grenzwerte fest, jedoch können solche mit der sogenannten “Leitmerkmalmethode” berechnet werden. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Welche Aufgaben muss der Arbeitgeber erfüllen?

Dass die Vorschriften aus der LasthandhabV eingehalten und notfalls Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen werden, ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Wo die Lastenhandhabungsverordnung Anwendung findet, ob beim manuellen Heben und Tragen von Lasten bestimmte Grenzwerte festgesetzt sind und welche Pflichten für Arbeitgeber aus der Verordnung hervorgehen, erklären wir im folgenden Ratgeber.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Für wen gilt die Lastenhandhabungsverordnung?
    • Lastenhandhabungsverordnung: Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?
    • Lastenhandhabungsverordnung: Berechnung der Grenzwerte mittels Leitmerkmalmethode
    • Weiterführende Suchanfragen

Für wen gilt die Lastenhandhabungsverordnung?

Die Lastenhandhabungsverordnung soll Arbeitnehmer schützen, die schwere Lasten manuell bewegen müssen.
Die Lastenhandhabungsverordnung soll Arbeitnehmer schützen, die schwere Lasten manuell bewegen müssen.

Grundsätzlich kommen alle Arbeitnehmer und -geber mit der Lastenhandhabungsverordnung in Berührung, die am Arbeitsplatz manuell (also durch menschliche Körperkraft) schwere Lasten heben, tragen, bewegen, ziehen, schieben oder absetzen müssen. Dies besagt § 1 LasthandhabV.

Weiterhin werden die Lasten beschrieben, um die es geht:

Diese Verordnung gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt.“

Sind Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die gleiche Leistung wie vorher zu erbringen oder stehen gar kurz vor der Arbeitsunfähigkeit, so ist dies nur allzu oft in starken Rückenschmerzen begründet.

Diese rühren häufig vom manuellen Heben schwerer Lasten am Arbeitsplatz her und sollen durch die Vorschriften der Lasten­handhabungsverordnung eingedämmt oder gänzlich vermieden werden.

Lastenhandhabungsverordnung: Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?

In der Regel fallen gemäß Lastenhandhabungsverordnung drei generelle Punkte in das Aufgabenfeld des Arbeitgebers:

  1. Gefährdungsbeurteilung (mithilfe des Anhangs der LasthandhabV und der sogenannten „Leitmerkmalmethode“)
  2. Berücksichtigung der körperlichen Belastbarkeit der Beschäftigten
  3. Unterweisung der Beschäftigten in regelmäßigen Abständen

Im Folgenden werden die verschiedenen Aufgabengebiete des Arbeitgebers gemäß LasthandhabV genauer beleuchtet.

Lastenhandhabungsverordnung: Berechnung der Grenzwerte mittels Leitmerkmalmethode

Laut LasthandhabV ist die Gefährdungsbeurteilung Aufgabe des Arbeitgebers.
Laut LasthandhabV ist die Gefährdungs­beurteilung Aufgabe des Arbeitgebers.

Wie auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) oder der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung in puncto Heben und Tragen durchzuführen oder diese Aufgabe einer kompetenten Person zu übergeben.

Anhand dieser kann schließlich erst entschieden werden, welche Maßnahmen gemäß Lastenhandhabungsverordnung zu ergreifen sind.

Oft wird diese Beurteilung mit der sogenannten „Leitmerkmalmethode“ vorgenommen, da die Verordnung selbst keine Grenzwerte definiert. Das Heben und Tragen am Arbeitsplatz wird dabei auf vier Merkmale hin untersucht:

  1. Wie häufig und wie lange sind die Beschäftigten einer bestimmten Belastung ausgesetzt?
  2. Wie schwer ist das Gewicht der zu bewegenden Lasten?
  3. In welcher Körperhaltung befinden sich die Beschäftigten, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen?
  4. Unter welchen Bedingungen findet die Lastenhandhabung statt?

Der nächste Schritt in der Beurteilung von Lastenhandhabungen anhand von diesen Leitmerkmalen besteht darin, mittels der gewonnenen Einschätzungen einen sogenannten Grenz- oder Risikowert zu errechnen. Dies geschieht unter Zuhilfenahme einer relativ komplexen Formel, die unter anderem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfohlen wird:

Lastwichtung (Wie schwer ist der zu bewegende Gegenstand?) + Haltungswichtung (In welcher Haltung wird er bewegt?) + Ausführungsbedingungswichtung (Wie muss die Bewegung ausgeführt werden?) =

 

Summe x Zeitwichtung (Wie viel Zeit wird dafür benötigt?) = Punktwert

Praktisch sind Werte zwischen 2 und 80 möglich. Bis 25 bewegen sich diese noch im Normalbereich, wobei ab einem Wert von 50 von einem hohen Risiko ausgegangen werden kann.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber gemäß Lastenhandhabungsverordnung Maßnahmen anordnen, um seine Mitarbeiter zu schützen.

Lasten heben am Arbeitsplatz anhand von körperlichen Gegebenheiten

Lastenhandhabungsverordnung: Die Berechnung der Grenzwerte kann per Leitmerkmalmethode erfolgen.
Lastenhandhabungsverordnung: Die Berechnung der Grenzwerte kann per Leitmerkmalmethode erfolgen.

Doch nicht nur die auszuübende Tätigkeit muss anhand der mit der Leitmerkmalmethode durchzuführenden Berechnung miteinbezogen werden. Auch die Belastbarkeit der jeweiligen Personen spielt eine Rolle, wenn eine möglicherweise vorliegende Gefährdung festgestellt werden soll. Dies ist normalerweise im Bereich zwischen 25 und 50 der Fall.

Wie viel darf beispielsweise eine Frau heben? Wird im Arbeitsrecht in Bezug auf die manuelle Lastenhandhabung überhaupt zwischen Mann und Frau oder verschiedenen Altersklassen unterschieden?

Bereits im Jahr 1981 kam zur Lastenhandhabungsverordnung die „Hettinger-Tabelle“ hinzu, in der sich Angaben dazu befinden, wer welche Lasten heben darf. Am Arbeitsplatz sollten demnach in Bezug auf die Lastenhandhabungsverordnung folgende Gewichte in Kombination mit Alter und Geschlecht gelten:

Gelegentliches Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
AlterMaximale Last für FrauenMaximale Last für Männer
15 bis 18 Jahre15 kg35 kg
19 bis 45 Jahre15 kg55 kg
älter als 45 Jahre15 kg45 kg
Häufiges Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
AlterMaximale Last für FrauenMaximale Last für Männer
15 bis 18 Jahre10 kg20 kg
19 bis 45 Jahre10 kg30 kg
älter als 45 Jahre10 kg25 kg

(Quelle: Kompendium „Arbeitsschutzrecht“ – 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH; www.hjr-verlag.de)

Sobald diese Richtwerte überschritten werden, müssen an und für sich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz eingeleitet werden. Eine genauere Beurteilung ermöglicht jedoch die Leitmerkmalmethode, da sie noch weitere Punkte wie die Dauer der Ausübung sowie die Körperhaltung miteinbezieht.

Entsprechend § 3 LasthandhabV muss die körperliche Eignung der Mitarbeiter übrigens auch dann Beachtung finden, wenn Aufgaben zugewiesen werden.

Unterweisung gemäß LasthandhabV: Heben und Tragen am Arbeitsplatz

Neben der Lastenhandhabungsverordnung müssen auch die vorgeschriebenen Ruhepausen eingehalten werden.
Neben der Lastenhandhabungsverordnung müssen auch die vorgeschriebenen Ruhepausen eingehalten werden.

Wie bereits erwähnt, zählt auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers laut Lastenhandhabungsverordnung.

In § 4 LasthandhabV heißt es dazu:

Bei der Unterweisung […] hat der Arbeitgeber insbesondere den Anhang und die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind.“

Der Anhang der Lastenhandhabungsverordnung nimmt demnach eine wichtige Position ein. Dort befinden sich schließlich die Merkmale, bei deren Verwirklichung die Sicherheit oder Gesundheit von Arbeitnehmern in Gefahr ist. Folgende Aspekte müssen demnach beachtet werden:

  • Beschaffenheit der zu tragenden Last (Gewicht, Form, Größe, etc.)
  • Arbeitsaufgabe der Beschäftigten (Körperhaltung und -bewegung, Entfernung der Last, Kraftaufwand, Schutzausrüstung, etc.)
  • Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (Raum, Platz, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung, Bekleidung, etc.)
Ebenfalls von zentraler Wichtigkeit ist die Einhaltung der Ruhepausen. Wird die Lastenhandhabungsverordnung missachtet, indem schwere Lasten getragen werden und zusätzlich die Arbeitszeit überschritten wird, können unter anderem chronische Veränderungen der Lenden- und Halswirbelsäule, Arthrose in Hüfte und Knien oder überbelastete Bandscheiben die Konsequenz sein. Der Arbeitsschutz sollte demnach für Arbeitgeber stets an erster Stelle stehen.
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Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Was ist zu beachten?
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Kommentare

  1. Marion R. meint

    9. Januar 2018 um 13:10

    Ich habe so einen Fall mir wurde gerade Kündige weil ich nicht mehr wie 6-7 kg 7,5 Stunden an Tag heben kann. Mit 57 Jahren gehen das nicht mehr auf dauer und die Lastenhandhabungsverordnung sollte man über denken .

    Antworten
  2. Matze meint

    4. Februar 2018 um 4:45

    Hallo ich bin auf dem Bau tätig gibt es eine Beschränkung für das heben am ganzen Tag z.B 600kg mehr ist am Tag nicht zuzumuten oder gibt es sowas nicht !

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 9:51

      Hallo Matze,

      eine derartige Beschränkung gibt es nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Herr Mashkov meint

    14. Februar 2018 um 11:49

    Ich arbeite in einer Liferung Firma(Home Delivery). Wir arbeiten 2 Personen in einem Auto. Wir müssen mindestens 1000 kilo pro Tag liefern, und wir haben auch 2000-2500 Kilo in zwei Runden von 1000-1100 Kilogramm aufgeteilt. Jede Tour hat ungefähr 20 Kunden. Viele, oft 1000 kg Gefahren werden zum Beispiel im 4. Stock ohne Aufzug geliefert. Ein Paket variiert zwischen 1 und 57 kg. Ein Sofa wiegt zwischen 20 und 120 Kilogramm, alles in den Händen. Ein Waschmaschine 50-80 kilo und so weiter. Gibt es eine Grenze, wie viel kilo pro Tag können wir tragen? InAbetracht dessen, dass wir 90% der Fälle auf den Böden unserer Hände und den ganzen Tag tragen.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 8:18

      Hallo Herr Mashkov,

      festgelegte Grenzwerte gibt es so nicht, allerdings findet für manuelle Arbeitsprozesse eine Gefährdungsbeurteilung durch die Leitmerkmalmethode statt. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Betriebsarzt oder dem Arbeitgeber. Bei Zweifeln wenden Sie sich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der kann Sie über Vorschriften zum Arbeitsschutz aufklären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Inkognito meint

    10. März 2018 um 13:55

    Hallo Team von Arbeitsrechte,
    ich bin 57 Jahre und KFZ Mechaniker,das wechseln der Räder am Fahrzeug ist mittlerweile immer schwerer geworden.Die Räder sind immer größer und wiegen zwischen 20 und 35Kg pro Rad.
    Wir haben zwar eine Hebehilfe am Auto,aber wenn die Räder in Regale eingelagert werden müßen
    ist nur Muskelkraft angesagt.Teilweise müssen die Räder über 180cm hoch in die Regale abgelegt werden.Wenn man bedenkt das man ein Rad mehrmals hochheben muß ,vom Rollbrett ins Regal,vom Regal runter aufs Rollbrett und das mal 4 für ein Auto und das bei 5 bis 8 Fahrzeugen am Tag.
    Beispiel: 4x25kg (100 Kg) pro Rädersatz ins Regal,100Kg aus dem Regal,mal wenigstens 5x am Tag
    so kommen locker mindestens 1000Kg die ich bewegen muß.
    Gibt es da eine Höchstgrenze ,ist das gesetzlich geregelt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. April 2018 um 17:37

      Hallo Inkognito,

      in Ihrem Alter dürfen Sie häufig bis zu 25 Kilogramm tragen. Bis zu 45 Kilogramm dürfen nur selten getragen werden. Das gibt die Lastenhandhabungsverordnung vor. Bemerken Sie jedoch körperliche Probleme, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Michael E. meint

    17. März 2018 um 7:17

    Hallo,

    ich arbeite bei UPS. Ziehe vom Laufband Pakete ab, die ich dann in die Sprinter lade.
    Die Pakete wiegen teilweise bis zu 70 Kg. Ich bin jetzt 58 Jahre, habe zum Glück
    noch keine Rückenprobleme, die sich aber bei der Dauerbelastung irgendwann ergeben
    werden. Darf ich mich weigern, derart schwere Pakete zu bearbeiten?

    Vielen Dank im voraus,

    Michael Ebel

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 10:47

      Hallo Michael,

      gemäß der Lastenhandhabungsverordnung dürfen männliche Arbeitnehmer Lasten von max. 45 kg anheben. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Ana meint

        23. April 2018 um 19:13

        Hallo, ich bin Verbundzustellerin bei [edit. v. d. Red.].
        Bei uns heißt es wir müssen bis 31,5 zustellen .
        Leider kommt es immer häufiger vor dass wir immer so schwer schleppen müssen. Tiernahrung Ikea Regale Rasenmäher usw….

        Antworten
  6. chris n. meint

    9. April 2018 um 21:35

    Hallo ich muss jeden tag Körbe mit wahre (10-15 kg ) in wannen rein tun für die hälfte der Körbe muss ich mich Bücken weil die Körbe ca 40 cm über den Boden sind, komme jeden tag auf ein gesamt Gewicht von ca 9000 Kilo JA 9000 das ist kein drück Fehler . Ist in Deutschland sowas erlaubt ?? wo Kann ich Detaillierte Infos bekommen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 um 8:11

      Hallo Chris,

      in Deutschland sind die Bedingungen für das Heben und Tragen von Lasten in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) festgeschrieben. Ob Ihre Arbeitsbedingungen diesen entsprechen können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Matthias meint

        24. Juni 2019 um 23:24

        Hallo ich arbeite in einem ziegelwerk u d wir müssen pro Tag ca. 6000 Steine a 4kg setzen und oft sind es kloster Steine mit 7-9 kg ist das rechtens

        Antworten
  7. Sylvio H. meint

    10. April 2018 um 13:51

    Hallo
    Ich muss täglich Paletten mit Bodenbelägen per normalen Hubwagen bewegen. Die Paletten wiegen bis 1000kg. Gibt es einen gesetzlichen Grenzwert oder ist der Arbeitgeber verpflichtet etwa einen elektrischen Hubwagen zur Verfügung zustellen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 um 8:28

      Hallo Sylvio,

      Grenzwerte gibt es nur bei der händischen Beförderung von Lasten. Ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber könnte aber eine entsprechende Verbesserung begünstigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Udo meint

      26. Dezember 2020 um 14:42

      Was ist, wenn der Arbeitgeber keinen elektrischen Palettenhubwagen zur Verfügung stellt? was sollte ich dann tun? Ich könnte meinen Rücken verletzen.

      Antworten
  8. Michael B. meint

    21. April 2018 um 14:16

    Guten Tag

    Ich arbeite in einer Spedition wo auch teilweise Kopierer mit über 120 kg über Treppe und mehrere Stufen eingebracht werden müssen. Mit einem Treppensteiger geht es oftmals nicht. Wir haben zwar spezielle Tragegurte (Kreuzgurte) doch ist es mühsam über eine steile Treppe zu gehen. Ich bin 55 Jahre.

    Besten Dank
    Michael

    Antworten
  9. Katharina meint

    27. Mai 2018 um 8:26

    Auf dem neuen ob den ich wie ich ehrlich sagen muß etwas zu leichtfertig unterschrieben habe soll ich jeden Tag etwa 25 Essensboxen in eine Transporter laden . Bei den Kunden ausladen und auch wieder einladen. Voll wiegen die Kisten bis zu 40 Kilo leer etwa 15 kg. Ich habe Arthrose in der Lendewirbelsäule, Knie, Händen und Füßen. Darf ich diesen Job überhaupt ausüben ? Oder kann ich ihn kurzfristig Krankheitsbedingt kündigen. Mit 56 Jahren bin ich ja auch nicht mehr die jüngste.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 10:29

      Hallo Katharina,

      besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Damit kann die Aufhebung des Arbeitsvertrages bewirkt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Clemens meint

      21. Juni 2021 um 19:20

      Hallo …. ich muss jeden Tag mehr als 1 tonne mit der Hand bewegen bzw. Umstappeln da ich in einem Baustoffhandel arbeite …. klar habe ich dort einen Stapler der alles von a nach b fährt … aber unsere Kunden wollen nie volle Paletten haben also muss ich umstappeln …. Beispiel 1 Palette 42 Sack, a 30 kg… der Kunde will nur 20 also muss ich mit der Hand umstappeln das sind dann gleich 600kg und das passiert jeden Tag und nicht nur 1 mal…. was muss mein Arbeit Geber dagegen tun ??

      Antworten
  10. J.P meint

    30. Mai 2018 um 1:03

    Hallo,
    Meine Arbeits situation schaut so aus:
    Wegen mögliche Unfälle , oder beschädigungen dürfen wir nicht
    aus Packrobotter bereich ein elektrischen Ameisen benutzen so das wir MÜSSEN alles Manuel betätigen also Hubwagen. Die Palette wiegen 300-500 kg. Die
    Arbeits stellen Arbeiten nur Frauen. Meine Frage wäre darf ich als Frau mit 36 Jahre eine Palette mehrmals Täglich mit eine Last zw. 300-500 kg mit Hubwagen ziehen. Und wo kann man wenden das was passieren könnte und wir durften Ameise benutzen.Vielen Dank für ihren Antworten in voraus.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 13:43

      Hallo J.P.,

      die Angaben im Ratgeber beziehen sich in erster Linie auf das Heben von Lasten. Wie es sich mit technischen Hilfsmitteln verhält (Hubwagen), kann Ihnen beispielsweise die Berufsgenossenschaft, ein Anwalt für Arbeitsrecht oder die Bauanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. F. meint

    10. Juni 2018 um 21:59

    Hallo ich bin 20 Jahre alt, 1.49 groß. Ich mache eine Ausbildung als raumaustatter. Ist es erlaubt das ich 25 kg Säcke spachtelmassr manchmal zur 1sten oder manchmal auch zur 4 oder 5 etage tragen muss , welches ich durch mein Asthma nicht schaffe. Ich kriege die Säcke kaum hoch und meine Arbeitsgeber habe ich auch schon Bescheid gesagt aber es wird nichts geändert.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 9:30

      Hallo F.,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Peter G. meint

        30. Januar 2020 um 8:03

        Ich arbeite im Bereich der Krankentransporte. Wir befördern Patienten im Tragestuhl und liegende Patienten. Die Patienten im Tragestuhl sind natürlich in allen Gewichtsklassen vertreten. 50 bis 150 kg, und müssen oft mehrere Treppen hoch getragen werden. Das ganze mehrere Male am Tag. Wir arbeiten zu zweit. Darunter auch einige sehr schmächtige weibliche Kolleginnen oder Kollegen um die 60 Jahre alt mit Vorerkrankungen. Bandscheiben und Knieprobleme sind bei uns an der Tagesordnung. Ist das eigentlich erlaubt?

        Antworten
  12. Marcel meint

    12. Juni 2018 um 18:46

    Hallo, ich wollte mal fragen, ob es eine Regelung bzw Begrenzung gibt, wieviel KG ich über Kopf heben darf. Wir müssen Paletten abpacken von teilweise 2,80m Höhe. Da kommt es regelmäßig dazu, das die Kisten ganz oben 20KG und mehr wiegen. Wir erreichen diese oft nur auf Zehenspitzen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juni 2018 um 11:04

      Hallo Marcel,

      prinzipiell dürfen Sie als Mann solche Lasten „häufig“ heben. Der Arbeitgeber muss jedoch darauf achten, dass keine Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handhabung oder in Ihrem Fall durch die Höhe entstehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an eine Arbeitsschutzbehörde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. TOBIAS meint

    9. Juli 2018 um 21:16

    Hallo, ich arbeite im Krankentransport nun haben wir ein neuen Dauerpatienten der 3 mal die Woche in die 2 Etage getragen werden muss. Dieser Patient wiegt im Durchschnitt 155 kg plus 18,5 kg für unseren Tragestuhl macht Summa sumarum 173,5 kg. Nun sind die Begebenheiten so das er maximal mit 3 Mann getragen werden kann.

    Verstehe ich dann richtig das laut der Verordnung das gesamt Gewicht zu hoch ist für 3 Mann zwischen 19-45 Jahren? Ein selten oder oft beim Heben und Tragen kann bei uns kein Anklang finden da wir nie wissen was der nä. Auftrag bringt.

    Können sich Arbeitnehmer auch weigern wenn die Körperliche Beschaffenheit es nicht schafft?

    Lg Tobias

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 9:46

      Hallo Tobias,

      eine Weigerung seitens der Arbeitnehmer führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Notieren Sie die Umstände und wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann die notwendigen Schritte einleiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Peter Sch. meint

    5. August 2018 um 10:31

    Ich arbeite als Bestattungshelfer, beim Abtransport von Verstorbenen in Wohnungen über Treppen mittels Trage oder im Gelände im Freien mit Trage darf ich maximal wieviele Kilo tragen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 9:13

      Hallo Peter,

      wenn die Arbeit ohne Hilfe und Hilfsmittel erfolgt, gelten die oben aufgeführten Tabellen. Weitere Fragen dazu kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Kerstin meint

    29. September 2018 um 19:19

    Hallo Mitarbeiter des Arbeitsrechts,
    mich interessiert der Unterschied zwischen häufigem und seltenen manuellen Heben von Lasten bei Frauen.Gibt es da ein Formblatt, Berechnung oder sonstiges?

    Antworten
  16. Sandra meint

    25. Oktober 2018 um 19:08

    Hallo.meine Tochter ist bei einer packetfirma für autoteile.sie ist 20 Jahre alt aber auf Grund eines nierenleidens nicht voll belastbar.sie wird häufig an einer Stelle eingesetzt wo sie 20-30 Kilo gewicht heben muss.in der Firma sind auch andere Stellen wo Hilfsmittel zum heben vorhanden sind.dort würde sie aber nur eingesetzt werden wenn sie ein ärztliches Attest vorweist.die Ärztin sagt aber der Arbeitgeber darf das gar nicht verlangen.also Auskunft seid wann die Erkrankung vorliegt und wie viel sie heben darf.es sind auch genug Männer in der Firma die die schwere Arbeit machen könnten.wir wissen uns nicht mehr zu helfen da sie die arbeit braucht.was würden Sie uns empfehlen zu tun.danke

    Antworten
  17. Lisa meint

    31. Oktober 2018 um 7:27

    Hallo, ich bin 17 Jahre alt und habe schon Rückenprobleme gerade mach ich ein Praktikum beim Krankentransport und muss am Tag 4-5 Leute die zwischen 90 & 150 Kilo wiegen mit einem Tragestuhl die Stockwerke runter tragen meine Frage ist darf ich das überhaupt mein Arbeitgeber sagt ich muss das machen

    Antworten
    • Hermann meint

      22. Juni 2019 um 17:02

      Habe auf bei meinen Job als Beifahrer im Krankenfahrdienst ein Problem.
      Also ich muss einen Fahrgast drei mal die Woche mit einen Tragestuhl in
      die erste Etage runter und nach der Dialyse wieder hochtragen. Der Fahrgast
      wiegt inklusive Tragestuhl knapp über 150kilo.Habe mich durch die Lastenhandhabungsverordnung
      informiert und konnte dem demzufolge entnehmen das das Limit für Hebelasten pro person auf 55 kilo
      begrenzt ist.Das heisst das bei 2 Trägern ab 110kilo ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit besteht.
      Desweiteren kommt dazu das sich meine Arbeitskollegen damit abwechseln diese Person zu Transportieren ,
      ich aber als einziger Beifahrer permanent dazu eingeteilt werde.Habe seit geraumer Zeit nun auch Rückenprobleme und in meinen Armen anhaltende
      Schmerzen.Mache den Job seit 4 Monaten und bin in meinen Aktionsradius durch die Schmerzen mittlerweile spürbar eingeschränkt.Da es mit den Schmerzen nicht besser
      wird habe ich die Befürchtung das es nur eine Frage der Zeit ist bis ich mir was ernstes zuziehe.
      Habe meinen Chef darüber informiert ,aber der meint das der Job nunmal so wäre, und wenn es mir nicht passt, das ich Kündigen soll.Meine Frage lautet : Wenn ich die Arbeit verweigere ,ist das mein Recht oder kann man mich dann wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen?

      Antworten
  18. Andree V. meint

    23. Februar 2019 um 10:27

    9504 Kg am Tag heben (Verpackung) , ist das zulässig ? Die Arbeitszeit beträgt 7,45 Stunden,
    gibt es diesbezüglich genauere Angaben die man einsehen kann ?

    Antworten
  19. Ingo meint

    19. März 2019 um 9:40

    Hallo, bei uns in der Brauerei wurden die 50 Liter Fässer reduziert bzw. Sie sollten abgeschafft werden. Als Vorbild galten immer die Italienischen Kollegen und Kolleginnen, laut einer EU Verordnung darf man nur noch 25 Kg heben. Können Sie mir sagen wie diese Verordnung heißt?
    Leider sind bei uns 50 Liter Fässer wieder im Angebot. 50 Liter plus 12.50kg dann sind wir schon bei 62.50kg!!! Wie kann man dagegen vorgehen?

    Antworten
  20. Ronny meint

    20. Juni 2019 um 18:56

    Hallo ich arbeite als Kraftfahrer und wollte nur mal wissen ob es eine höst Grenze gibt an Gewicht was ich mit einem Hubwagen ziehen darf da es nicht selten der Fall ist das ich eine Palette mit 700 bis 1400 kg bewegen muss

    Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 16:38

      Das hängt mit ihrem Körperbau und der Muskelaufbau in einem Index im Verhältnis oder nicht?

      Sie müssen 80% der Bewegungsenergie aus dem Stand aufbringen können, ansonsten sollte der Hubwagen elektrisch sein. Ich empfehle eine elektrische Ameise, dann ist das erlaubt.

      Bitte denken Sie an ihre Ausbildung als Kraftfahrer. Wenn Sie nicht 80% der Bewegungslast zu ihrem Fahrerhaus hin abgesichert haben, dann könnten Sie sich genauso unter ihrer Last aus dem Laderaum verletzen.

      Antworten
  21. Patricia meint

    6. August 2019 um 5:16

    Hallo,
    Ich habe einen Vertrag als Nachtwache auf 450 € Basis der leichte Reinigungstätigkeiten beinhaltet, Geräte putzen, 9 Std die Nacht. Nun wird von mir erwartet, dass ich auch noch Gewichte wegräumen und absortiere (Fitnessstudio), ich räume schon nur die Gewichte bis 15 kg und komme dennoch auf 1200 bis 1700 kg. Kann der Arbeitgeber das überhaupt von mir erwarten, oder muss das vertraglich ausgehandelt werden?

    Antworten
  22. Renate meint

    5. September 2019 um 13:41

    Hallo.
    Warum gibt es keine Obergrenze an zu bewegendem Gewicht ? Außerdem möchte nicht jeder seinem Chef mit einem Anwalt kommen wenn man einfach nur wissen möchte wo die erbrachte Leistung einzuordnen ist. Ich bin Pferdepflegerin und bewege im Winter mindestens 2000 bis 2500 kg am Tag, eher mehr. Ich habe das auch schon 4 Wochen durchgehend ohne einen freien Tag bei Schnee und Eis (Offenställe) gemacht, kann mir aber nicht im Ansatz vorstellen dass das zulässig ist. Mit dem vorhandenen Leitfaden ist dem aber nicht beizukommen.

    Antworten
  23. Angelika meint

    13. Oktober 2019 um 18:01

    Hallo,
    bei Neueinstellung als Sicherheitskraft in der britischen Kaserne in Paderborn soll in Zukunft ein Fitnessprogramm eingeführt werden, wo man u. A. einen Körper/Gegenstand, 55 kg, 30 sek tragen/ziehen/schleppen soll, egal ob Frau/Mann, Alter. Wenn man den Fitnesstest beim 2ten Mal nicht besteht, soll wohl die Kündigung erfolgen.
    Ist das überhaupt zulässig, so ein hohes Gewicht/Kündigung?

    Antworten
    • Silber meint

      21. Januar 2020 um 14:40

      Meine persönliche Meinung:
      Ich halte diesen Test, der ja quasi ein Eignungstest darstellt, für absolut fair und gerechtfertigt. Erstens er gibt unabhängig vom Geschlecht im Sinne der Gleichstellung jedem die Chance sich zu qualifizieren und zweitens als -Gegenfrage zum Nachdenken – in Berufen, in denen gewisse geistige, psychische gefordert werden gibt es derlei Tests – genannt Einstellungstest – seit Ewigkeiten und niemand steht da und beschwert sich, dass man nicht eingestellt oder gekündigt wird, wenn man diesen nicht besteht. Wieso ist das bei einem Test auf körperliche Eigenschaft unangebracht?

      Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 16:31

      Ja das ist zulässig, wenn der Test für die Sicherheit des Arbeitsplatzes relevant ist.

      In diesem Fall sollen sie in einem Notfall in einer Kaserne eine Person von der Gefahrenquelle entfernen können. Unter diesem Hintergrund ist das angemessen.

      Antworten
  24. Lukas meint

    18. Oktober 2019 um 21:49

    Auf der arbeit muss ich immer schwere kisten aus einem regel heben und dabei auf einer leiter stehen, ist das heben und tragen schwerer lasten bei stehen auf einer Leiter erlaubt?

    Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 16:28

      Nur wenn die Leiter fixiert ist und man technisch die zu bewegenden Kisten nicht anders bewegen kann, dürfen sie die Arbeit durchführen.
      Eine bewegliche Leiter ohne Antirutschvorkehrung ist verboten. Der Arbeitsboden darf auch nicht feucht sein.
      Bitte beachten Sie das maximal Gewicht das sie nach Lasthandhabung bewegen dürfen und die Traglast der Leiter. Wird eins der beiden überschritten, dann dürfen sie das nicht. SAFETY FIRST!

      Antworten
  25. Martin meint

    18. Januar 2020 um 18:41

    Hallo
    Wie sieht die Kommissionierung aus? Arbeit in einem Lager. Gewicht von 0,1 kg bis 17 kg. Arbeitszeit 4 oder 7,5 Stunden. Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren. Irgendwelche Grenzen?

    Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 16:24

      Es hat eine Anweisung über die richtige Körperhaltung beim Heben und Ablegen zu erfolgen.

      Das Gewicht darf 15kg nicht überschreiten für Alter unter 45 Jahren. Ein Frau über 45 Jahren darf nicht über 10kg heben. Schwangere sind gänzlich ausgenommen (0,1KG ebenfalls unzulässig bei regelmäßiger Wiederholung).

      Bitte beachten Sie auch das richtige Schuhwerk für die Kommissionierung. Sie dürfen ein zweites Schuhpaar zum Wechsel anfordern.

      Beachten Sie unter Corona auch den Sicherheitsabstand. Ihr Betrieb sollte Abstandzonen von 2 Metern einzeichnen, damit ihre Gesundheit nicht durch andere mögliche Spreader übertragen wird.

      Tragen sie Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe bei der Kommissionierung.

      Wenn ihr Blutdruck zum Beispiel steigt und ihnen leicht unbehagen wird, dürfen sie eine kurze Pause einlegen, die zur sicheren Ausführung ihrer Arbeit beiträgt.

      Antworten
  26. Tanja meint

    18. Februar 2020 um 12:27

    Guten Tag,

    ich bin 162cm / 48Kg, darf ich Gegenstände von 300Kg mehrmals am Tag über längere Strecken manuell bewegen?

    Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 16:15

      Ich gehe aufgrund ihrer angegeben Daten bei Ihnen von einer weiblichen Person aus, die nicht mehr als 15kg tragen darf.

      Wie sie ohne technisches Hilfsmittel 300kg befördern wollen, erschließt sich mir nicht.

      Mit einer elektrischen Ameise als Hilfsmittelbeispiel dürfen sie dies auch mehrmals tun.
      In diesem Fall wäre aber die Zuglast als Körperbelastung maßgebend. Wäre die Ameise (Ziehhubhilfe) nicht elektrisch, müsste sich die Belastung auf ihren individuellen Körper angepasst werden.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

      Antworten
  27. Sascha meint

    7. August 2020 um 16:43

    Hallo Zusammen,

    leider bin ich bei meiner Recherche zu meinem Problem nicht fündig geworden.
    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

    Es stellt sich für mich folgendes Problem
    Es wird bei uns erwartet das wir Ware in Gestelle stecken um diese weiter zu bearbeiten
    Die Teile wiegen ca. 3 kg/Stück und es werden händisch 250 Teile pro Gestell montiert.
    Nach meiner Rechnung habe ich dann pro Gestellmontage 750 kg bewegt. (geplante Arbeitszeit dafür ca. 30 Minuten).
    Nach der Fertigungsprozess soll die Ware wieder abmontiert werden und ebenfalls händisch eingeräumt werden, dh. ich befördere wieder 750 kg.
    Sprich mit einem Prozessablauf habe ich 1,5 Tonnen bewegt. Es wird erwartet das ich 6 Gestelle mindestens am Tag so bearbeite was nach meiner Rechnung 9 Tonnen ergibt.
    Kann mir einer sagen ob dies Arbeitsrechtlich zulässig ist?
    Gibt es dazu irgendwelche Grenzwerte ect. ?

    Antworten
  28. jan B. meint

    29. Oktober 2020 um 14:22

    Muß man nach einer gewissen zeit (jahren) dIE LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG
    ERNEUERNß Läuft diese nach einer gewissen Zeit ab?

    Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 15:57

      Sie kann durch Ergänzungen oder EU-Normen erweitert werden. Ablaufen tut sie aber nicht. Der Gesetzgeber könnte sie streichen, aber das wird politisch kaum umsetzbar sein.

      Antworten
  29. C., Ina meint

    13. November 2020 um 6:53

    Hallo,
    ich arbeite in der Pflege (Sozialstation) und habe täglich ein oder mehrere Einkäufe für unsere Klienten zu erledigen. Wie schwer dürfen eigentlich diese Einkäufe jeweils sein? Oft sind es mehr als 10kg.

    Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar mir zu antworten. Vielen Dank!

    Antworten
    • XY meint

      26. Januar 2021 um 16:03

      Die Tragkraft eines Ziehwagens (Einkaufswagens, volksmündig Hackenporsche) stellt die ihre Grenzlast da. Beim Tragen des Einkaufes, könne sie diesen in mehrere Taschen teilen und durch eine optimale Gewichtsverteilung (50% links/ 50% rechts) in einer gesunden Körperhaltung mit pausieren anliefern.

      Sie sollten der Frage nachgehen, ,,wie häufig sie diese Tätigkeit ausüben können?“

      Verlangen Sie von der Sozialstation eine Einweisung. Lassen Sie sich ihre Anweisung und Einweisung schriftlich geben, damit im Fall von gesundheitlichen Schäden ihren Anspruch auf eine nichtgeminderte Rente aufgrund gesundheitlicher Schäden zur Last des Betriebes sichern. Es ist ihr gutes Recht.

      Antworten
  30. Horst W. meint

    20. November 2020 um 18:10

    Einen schönen guten Abend,

    ich arbeite in einer Firme welche Getränke-, und Essenautomaten aufstellt. Diese wiegen zwischen 180 und 300 kg. häufiger kommt es vor (ca 3mal pro Woche) das ich mehrere Automaten in den ersten oder gar zweiten Stock liefern muss. Ich habe zwar einen elektrischen Treppensteiger, der die Automaten die einzelnen Treppen hinauf lupft, dennoch muss ich das Gleichgewicht halten und dies geht ganz schön in Rücken und Schultern. Diese Arbeit tätigen wir zu zweit, wobei der Kollege immer unterhalb des Automaten ist, um diesen an die nächste Treppe zu drücken, was meines Erachtens nicht erlaubt ist, sollte der Automat mal das Gleichgewicht verlieren und die Treppen hinunter fallen.
    Gibt es hierzu irgendwelche Werte?
    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Auskunft. Ich werde im April 2021 59 Jahre!!

    Antworten
  31. max meint

    15. April 2021 um 10:52

    hallo
    habe frage bitte
    ich arbeite bei Verpackung,wobei das gewicht im durchschnitt ca.6 kg ist
    wir müssen das gewicht 4x in die Hand nehmen
    im durchschnitt verpacken wir ca 300 stk am tag
    das heisst 300×6= 1800 KG x 4 =7200 KG am tag
    wobei die belastung bei 2 x hoch ist,,weil es in die Maschine rein und raus gehoben werden muss..
    ist das eigentlich noch Normal 7200 kg am tag.
    diese berechnung ist auch von minimalsten eigentlich ist es mehr..
    bitte um info

    Antworten
  32. S meint

    18. Mai 2021 um 21:24

    Hallo Arbeitsrechte.de-Team,
    wir haben heute einen Garderobenspiegel geliefert bekommen.
    Das Gesamtgewicht lag bei 32 kg und die Maße bei (185x27x65)cm.
    Meine Frau kam gerade zur Mittagspause nach Hause als das Paket geliefert wurde. Vor einer Zustellerin alleine, die das Paket ohne Hilfe meiner Frau gar nicht aus dem Lieferwagen bekommen hätte.
    Im Wagen waren noch weitere große und schwere Pakete.
    Auf die Frage meiner Frau, was sie denn getan hätte, wenn sie nicht zufällig da gewesen wäre, antwortete sie „es wieder mitgenommen; ich kann es einfach nicht tragen“. Und auf die Frage, ob sie dies denn nicht bei ihrer Firma angesprochen habe, wurde ihr gesagt, dass „sie sich nicht so haben solle“.
    Ich finde solche Zustände völlig inakzeptabel und bin nicht bereit, so etwas zu tolerieren.
    Bei wem kann ich mich offiziell über das Transportunternehmen beschweren und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dies möglich?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
    Freundliche Grüße –
    S

    Antworten
  33. Jürgen meint

    21. Mai 2021 um 9:05

    Hallo,
    Ich muss im Moment auf der Arbeit Fehlproduzierte (25KG) Zementsäcke ins Silo einarbeiten, das heißt mit E-Ameise auf Höhe der Vorlage fahren, den Sack anheben und rüberheben und aufschneiden und hochheben zum entleeren. Über den Tag verteilt waren es in den letzten Tagen 15.000 Kg. Gibt es keine Tages Grenze die dies beschränkt ?

    Antworten
  34. M. meint

    27. September 2021 um 20:02

    Hallo Arbeitsrechte.de-Team,

    ich bin eine 1,50 kleine, 56jahre alte Frau und arbeite seit 7 Jahren in einem Lager wo wir Ware für unsere Geschäfte vorbereiten.
    Es gibt Abteilungen wo ich keine Rückenprobleme bekomme, bei anderen wo ich schwere Kisten bewegen muss schon, mein Arbeitgeber meint per gesetzt ist eine Traglast von 25 kg für Frauen rechtlich ok für ihn bin ich damit überall einsetzbar, trotz Attest von unserem Betriebsarzt der gesagt hat das ich nur in bestimmten Abteilungen eingesetzt werden darf und auf meine Körpergröße Rücksicht genommen werden muss, werde ich weiterhin mit oben genanntem Argument überall eingesetzt.
    Betriebsrat ist mit eingebunden , gibt es noch weitere Möglichkeiten mich zu wären

    Antworten
  35. Andreas meint

    29. Oktober 2021 um 11:36

    Bei Stellenausschreibungen soll / muss immer m/w/d angegeben werden. Wenn ich jedoch einen „div“ einstelle, welche Arbeitsschutzvorschriften gelten dann für die betreffende Person? Ich lese immer nur „Männer“ / „Frauen“.

    So lange die Arbeitsschutzverordnungen nicht entsprechend angepasst sind, ist es doch hochriskant, eine DIV-Person einzustellen. Man steht bereits mit einem Bein im Knast.

    Antworten
  36. Marc meint

    19. Januar 2022 um 19:30

    Hallo ich arbeite in einem palettenhandel. Eine normale trockene Palette wiegt 22,5 Kilo. Wie bekommen aber zur Zeit Paletten die mir Wasser durchträngt sind und mit Sicherheit über 40 Kilo wiegen. Da ich sie täglich 8 Stunden reparieren muss ist meine Frage ob ich das ablehnen darf ? Ich repariere so ca 150 Paletten am Tag und alle sind so schwer.

    Antworten
  37. Destruktivus meint

    25. Januar 2022 um 16:38

    Meine Frage bezieht sich auf festziehen von Schrauben bei Überkopfarbeiten.
    Im meinem Fall müssen über Kopf Schrauben mit 150Nm befestigt werden, mind 96 Stk am Tag. Freihand mittels Drehmomentschlüssel.
    Gibt es bei solchen Arbeiten auch Vorschriften, an die sich ein Arbeitgeber halten müsste, für Häufigkeit, Alter etc?

    Antworten
  38. daniel meint

    6. Februar 2022 um 18:27

    Hallo
    in der firma wo ich arbeite da
    packt man in einer schicht alleine 15 bis 20 Tonnen zu a 25Kg Einheiten und wenn man mal weniger macht dann ist das gelaber wieder groß 😀 dazu macht man noch andere Tätigkeiten, Produktionsbänder leer fahren aufräumarbeiten,
    und das wird jeden tag gefordert.

    Antworten
  39. Onur meint

    29. Mai 2022 um 21:43

    Hallo,
    Ich arbeite in einer Firma wo ich 10kg Gehäuse aufs Band auf und abpacken muss. In 7,5std hebe ich fast 7500kg. Ich habe ständig Rückenschmerzen mit 35 Jahren. Kann ich mich da iwie befreien lassen?

    Antworten
  40. Clark meint

    11. Juni 2022 um 16:21

    Gibt es eigentlich einen medizinischen Hintergrund für die unterschiedlichen Hebegrenzen bei Mann und Frau? Wieso ist die Lastenhanhabungsverordnung nicht auf Statur und Körpergewicht ausgelegt?

    Ein 40jähriger untrainierter Mann, 179cm, 60Kilogram kann doch nicht generell mehr zugemutet werden als bspw. einer 25jährigen trainierten Frau, 179, 75kg

    Antworten

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