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Ihre Rechte und Pflichten als Azubi – Das sollten Sie wissen!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 27. August 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
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Key Facts

  • Als Azubi haben Sie einen Anspruch auf eine fachlich angemessene Ausbildung.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss Azubis für die Berufsschule freistellen.
  • Azubis unter 18 Jahre werden durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besonders geschützt.

Rechte und Pflichten als Azubi – Welches Gesetz gilt?

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?
Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?

Inhalt

  • Rechte und Pflichten als Azubi – Welches Gesetz gilt?
  • Welche Rechte hat ein Auszubildender (Azubi) laut BBiG?
    • Anspruch auf eine fundierte Ausbildung
    • Vergütung und Urlaub
    • Arbeitszeiten und Überstunden
  • Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende in der Berufsschule?
    • Rechte von Auszubildenden in Bezug auf die Berufsschule
    • Die Pflichten des Auszubildenden in der Berufsschule
  • Welche Pflichten hat ein Auszubildender?
  • Die Rechte und Pflichten von Azubi und Ausbilder – Eine Gegenüberstellung
    • Die Rechte und Pflichten als Azubi als PDF zum Herunterladen!
  • FAQ: Rechte und Pflichten als Azubi

Das Ausbildungsverhältnis ist ein besonderes Rechtsverhältnis, das auf gegenseitigen Pflichten beruht. Der Azubi ist nicht nur Lernender, sondern auch Beschäftigter.

Als Auszubildender haben Sie Anspruch auf eine geregelte und qualitativ hochwertige Ausbildung – gleichzeitig sind Sie aber auch verpflichtet, aktiv an Ihrem eigenen Ausbildungserfolg mitzuwirken.

Welche Rechte und Pflichten Sie als Azubi besitzen, ist gesetzlich klar geregelt. Die Vorschriften ergeben sich vor allem aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), aber auch aus anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Ihnen zusteht – und was von Ihnen erwartet wird.

Welche Rechte hat ein Auszubildender (Azubi) laut BBiG?

Als Azubi haben Sie Rechte.
Als Azubi haben Sie Rechte.

Als Azubi haben Sie Rechte, die Ihnen vom Staat garantiert werden und an die sich jeder Ausbildungsbetrieb halten muss. Im Mittelpunkt steht dabei die Qualität der Lehre und die finanziellen sowie arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie die Vergütung und die Arbeitszeiten. Azubis sollen in der Lage sein, einen Beruf zu erlernen und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Die einzelnen Rechte und Pflichten für einen Azubi sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthalten. Die wichtigsten Vorschriften betreffen:

  • Anspruch auf Ausbildung
  • Vergütung und Urlaub
  • Arbeitszeiten und Überstunden
  • Schutz vor Diskriminierung
  • Berufsschule

Schutz vor Diskriminierung

Laut AGG dürfen Sie nicht wegen Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt werden (§ 1 AGG). Dies gilt auch für Azubis.

Anspruch auf eine fundierte Ausbildung

Sie haben das Recht (und die Pflicht), als Azubi die Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen, die in Ihrem Ausbildungsberuf vorgesehen sind (§ 14 BBiG). Der Ausbildungsbetrieb muss Sie fachlich und persönlich fördern. Dazu zählt:

  • Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten
  • Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Lernmaterial)
  • Freistellung für die Berufsschule, Prüfungen und andere Ausbildungsmaßnahmen
  • keine Übertragung von fachfremden oder rein aushelfenden Tätigkeiten

Um die Fortschritte der Ausbildung zu dokumentieren, umfassen die Rechte und Pflichten als Auszubildender gemäß § 13 Nr. 7 BBiG auch das Führen eines Berichtsheftes. Dort werden die einzelnen Nachweise eingetragen. Außerdem wird der zeitliche und inhaltliche Ablauf der Ausbildung protokolliert und durch den Azubi reflektiert.

Ein Azubi besitzt laut § 16 Abs. 1 S. 1 BBiG am Ende seines Ausbildungsvertrags einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es kann auch in elektronischer Form ausgestellt werden.

Vergütung und Urlaub

Die Rechte, die Auszubildende beanspruchen können, betreffen u. a. die Vergütung und den Urlaub.
Die Rechte, die Auszubildende beanspruchen können, betreffen u. a. die Vergütung und den Urlaub.

Die Rechte und Pflichten als Azubi betreffen auch die Vergütung und en Urlaub. Hier kommt vor allen Dingen die positive Seite des Arbeitsverhältnisses zum Vorschein.

Als Auszubildende*r haben Sie Anspruch auf eine angemessene monatliche Vergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr ansteigt. Die Höhe richtet sich häufig nach Tarifverträgen. Des Weiteren existiert eine Regelung zum Mindestlohn in der Ausbildung.

Die Vergütung muss spätestens am letzten Werktag des Monats gezahlt werden.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Manche Betriebe bieten Ihren Auszubildenden auch mehr an.

Für minderjährige Auszubildende gelten darüber hinaus die Sonderregelungen des § 19 JArbSchG:

Alter zu Beginn des Ka­len­der­jah­resMindest­ur­laub nach § 19 JArbSchG
unter 16 Jahren30 Werktage
unter 17 Jahren27 Werktage
unter 18 Jahren25 Werktage

Arbeitszeiten und Überstunden

Für Auszubildende gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das bedeutet, dass Azubis maximal 8 Stunden am Tag arbeiten dürfen. In Ausnahmesituationen sind zehn Stunden Arbeit gestattet. Eine Teilzeitausbildung ist ebenfalls erlaubt. Allerdings muss die Arbeitszeit mindesten 20 Stunden in der Woche betragen.

Zwischen den einzelnen Schichten muss eine Ruhephase von mindestens 11 Stunden liegen. Allerdings gibt es laut § 5 Abs. 2 ArbZG Branchen, für die diese Regelung nur eingeschränkt gilt. Die Ruhezeit kann um bis zu eine Stunde reduziert werden, wenn die Verkürzung der Ruhetage an anderen Tagen ausgeglichen wird. Zu den betroffenen Betrieben zählen:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
  • in Gaststätten oder anderen Bewirtungs- und Beherbergungsbetrieben
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunkt
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
Die Rechte für einen Azubi über 18 Jahre sind nicht so weitreichend wie für minderjährige Auszubildende.
Die Rechte für einen Azubi über 18 Jahre sind nicht so weitreichend wie für minderjährige Auszubildende.

Überstunden für Azubis sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sollten sie keine Mehrarbeit leisten müssen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Am Tag sind Auszubildende 8 Stunden im Betrieb tätig. Sollte es auf Arbeit dennoch einmal länger dauern, sollten Sie als Azubi Ihre Rechte und Pflichten bei Überstunden kennen.

Ihnen steht entweder ein Freizeitausgleich oder eine Auszahlung der Überstunden zu. Außerdem dürfen sie nicht zu häufig vorkommen. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf innerhalb von 6 Monaten nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 8 Stunden am Tag überschreiten.

Einem minderjährigen Azubi stehen größere Rechte bzgl. der Arbeitszeit zu. Für ihn gelten nämlich die strengeren Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Diese beinhalten:

  • Keine Beschäftigung zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmen z.  B. Bäckerhandwerk) bzw. bei Azubis über 16 Jahren zwischen 22 und 6 Uhr
  • Keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (mit wenigen Ausnahmen z. B. in der Gastronomie und Pflege)
  • Pausen: mind. 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden; 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden

Durch die Rechte und Plichten von einem Azubi unter 18 Jahre entfallen auch die Ausnahmeregelung aus § 5 Abs. 2 ArbZG. Für Minderjährige ist nach 8 Stunden Arbeitszeit immer Feierabend.

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende in der Berufsschule?

Beim Azubi betreffen viele Rechte die Schule.
Beim Azubi betreffen viele Rechte die Schule.

Die Berufsschule ist ein zentraler Bestandteil der dualen Ausbildung in Deutschland.

Sie vermittelt die theoretischen Kenntnisse, die für den Ausbildungsberuf notwendig sind, und ergänzt damit die praktische Ausbildung im Betrieb.

Dementsprechend erstrecken sich die Rechte und Pflichten als Azubi auch auf die Berufsschule.

Rechte von Auszubildenden in Bezug auf die Berufsschule

Auszubildende haben gemäß § 15 BBiG einen rechtlichen Anspruch darauf, für den Besuch der Berufsschule freigestellt zu werden. Die Freistellung gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf in dieser Zeit keine betrieblichen Tätigkeiten verlangen.

Es gilt:

  • Bei einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten) darf der Azubi an diesem Tag nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden (§ 9 JArbSchG für unter 18-Jährige, tarifliche oder betriebliche Regelungen können auch für über 18-Jährige gelten).
  • Die Wegezeiten zur Berufsschule und zurück zum Wohnort zählen mit zur Arbeitszeit, wenn keine betriebliche Arbeitszeit mehr folgt.

Die Rechte vom Azubi bei der Berufsschule erstrecken sich auch auf die Abschluss- und Zwischenprüfungen. Auszubildende sind vom Betrieb freizustellen. Minderjährigen Azubis ist darüber hinaus der Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizugeben (§ 10 JArbSchG).

Der Ausbildungsbetrieb muss laut § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG die Kosten für Lernmittel übernehmen, soweit sie für die Berufsausbildung und den Berufsschulunterricht erforderlich sind. Dazu gehören z. B. Fachbücher, Arbeitshefte oder Taschenrechner.

Die Pflichten des Auszubildenden in der Berufsschule

Werden die Pflichten vom Azubi missachtet, kann es zur Abmahnung kommen.
Werden die Pflichten vom Azubi missachtet, kann es zur Abmahnung kommen.

Die regelmäßige und aktive Teilnahme am Berufsschulunterricht ist eine gesetzlich verankerte Pflicht. Unentschuldigtes Fehlen kann eine Abmahnung für den Azubi nach sich ziehen und bei wiederholter Pflichtverletzung sogar zu einer fristlosen Kündigung in der Ausbildung führen.

Auszubildende sind außerdem verpflichtet, Hausaufgaben, Tests und Projekte gewissenhaft zu erledigen. Die erlernten Inhalte müssen im Ausbildungsnachweis dokumentiert werden. Das Berichtsheft ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Krankmeldungen müssen nicht nur der Berufsschule, sondern auch dem Ausbildungsbetrieb am selben Tag gemeldet werden. Auch sonstige Fehlzeiten (z. B. bei Befreiung vom Unterricht) sind dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen.

Welche Pflichten hat ein Auszubildender?

Die Rechte und Pflichten als Azubi sind vielfältig. Sie sind in § 13 BBiG aufgeführt. Neben der bereits erklärten Berufsschulpflicht kann der Betrieb folgende Dinge verlangen:

  • Sorgfaltspflicht
  • Lernpflicht
  • Weisungspflicht
  • Schweigepflicht

Als Azubi sind Sie verpflichtet, die Ihnen im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erfüllen und die Lerninhalte aktiv zu erarbeiten.

Außerdem müssen Sie Werkzeuge, Maschinen und Materialien pfleglich behandeln. Schäden durch Fahrlässigkeit können in seltenen Fällen im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung zu Schadenersatzforderungen führen.

Als Azubi dürfen Sie keine Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergeben – auch nicht nach Ende der Ausbildung.

Die Rechte und Pflichten von Azubi und Ausbilder – Eine Gegenüberstellung

Die Rechte und Pflichten vom Azubi und vom Arbeitgeber sind entgegengesetzt. Das bedeutet, dass die Ansprüche des Auszubildenden die Verpflichtungen vom Betrieb sind – und umgekehrt. Daraus ergibt sich die folgende Tabelle:

ThemaPflicht des A­zu­bisPflicht des Aus­bil­ders
Aus­bil­dungaktiv ler­nen, Auf­ga­ben sorg­fäl­tig ausführenInhalte gemäß Aus­bil­dungs­plan ver­mit­teln
Wei­sun­genbe­fol­gener­tei­len
Berichts­heftfüh­renkon­trol­lie­ren und un­ter­schrei­ben
Ver­gü­tunger­hal­tenpünkt­lich zah­len
Arbeits­zei­tenein­hal­tenüber­wac­hen, Pau­sen ge­wäh­ren
Berufs­schu­leteil­neh­menfrei­stel­len und för­dern, Lehr­ma­teria­lien zur Ver­fü­gung stel­len

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FAQ: Rechte und Pflichten als Azubi

Welche Rechte und Pflichten hat ein Azubi laut BBiG?

Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, eine angemessene Vergütung, Urlaub sowie Teilnahme an der Berufsschule. Gleichzeitig müssen Sie sorgfältig lernen und die betrieblichen Regeln einhalten.

Welche Aufgaben und Pflichten hat der Ausbilder in der Ausbildung?

Der Ausbilder muss eine fachlich kompetente Ausbildung bereitstellen und die gesetzlichen Vorschriften beachten. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der Rechte und Pflichten vom Azubi und vom Ausbilder.

Was tun bei Problemen im Ausbildungsbetrieb?

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Ausbilder. Wenn das nicht hilft, wenden Sie sich an die IHK, die die Rechte und Pflichten von einem Azubi genau kennt. Im Zweifel können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Welche besonderen Rechte habe ich als Azubi mit Kind?

Die Rechte als Auszubildende mit Kind umfassen den Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Währenddessen besteht Kündigungsschutz.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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