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Darf ein Azubi Überstunden machen?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2021

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Nicht selten beklagen sich junge Menschen wegen Überstunden in der Ausbildung. Dabei ist dies gerade bei minderjährigen Auszubildenden ein absolutes No-Go, da die Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt ist.

Darf ein Auszubildender Überstunden machen?
Darf ein Auszubildender Überstunden machen?

Zudem sollte die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgesprochene Arbeitszeit pro Woche in der Regel vollkommen ausreichen, um die festgelegten Ausbildungsinhalte zu verinnerlichen.

Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung

Müssen Azubis Überstunden machen?

In der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?

Ja, es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gutgeschrieben werden. Was Sie als Azubi gegen Überstunden tun können, lesen Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen bei Überstunden in der Ausbildung erfüllt sein?

Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.

Darf ein Lehrling überhaupt Überstunden machen? Und wenn ja, wie viele Überstunden dürfen Auszubildende in der Woche auf sich nehmen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie in folgendem Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung
  • Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?
    • Was tun als Azubi gegen Überstunden?

Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?

Wie viele Stunden dürfen Azubis laut Arbeitsrecht über die normalen Arbeitszeiten hinaus arbeiten? Nur bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, darf ein minderjähriger Azubi Überstunden im Betrieb machen. Dies ist in § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) definiert. Zudem müssen Heranwachsende laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung für gemachte Überstunden innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich erhalten.

In der Ausbildung sind Überstunden normalerweise gar nicht vorgesehen. Minderjährige Auszubildende müssen sich an ein Tageslimit von acht Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.

Eine weitere Ausnahme besteht darin, dass ein Azubi unter 18 Überstunden machen darf, wenn ein Feiertag bevorsteht und er durch die vorher geleistete Arbeitszeit noch einen weiteren Tag freinehmen möchte. Dieser Tag muss jedoch in einem Zeitraum von fünf Wochen freigenommen werden. Außerdem ist diese Handhabung nur gestattet, wenn mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen liegen.
Überstunden als Azubi sind in der Regel nicht erlaubt.
Überstunden als Azubi sind in der Regel nicht erlaubt.

Angenommen, Lehrlinge machen Überstunden in der Ausbildung und sind volljährig, dann ist der gesetzliche Umfang im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Volljährige Auszubildende können andere Arbeitszeiten haben. Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht länger als acht Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis auch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden.

Was tun als Azubi gegen Überstunden?

Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Azubi bei Überstunden vor, findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung. In § 17 heißt es dort:

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“

Häufig können Auszubildende die Überstunden laut Arbeitsrecht sogar noch geltend machen, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits beendet wurde. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich als Azubi bei Stunden, die mehr gearbeitet wurden, folgende Tipps zu Herzen nehmen:

  • Notieren Sie sich immer genau, an welchem Tag, wie lange und womit Sie Ihre Stunden Mehrarbeit verbracht haben. Viele Arbeitgeber überprüfen mehrgearbeitete Stunden ihrer Lehrlinge nicht und wissen aus diesem Grund auch nicht Bescheid.
  • Haben Sie keine Angst, als Azubi die Überstunden bei Ihrem Vorgesetzten anzusprechen. Er hat die Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und darf Ihnen nicht aus heiterem Himmel kündigen, weil Sie ein unliebsames Thema angesprochen haben.
  • Mehrgearbeitete Stunden müssen in jedem Fall den Inhalten Ihrer Ausbildung dienlich sein. Werden Sie über Ihre normale Arbeitszeit hinaus mit Tätigkeiten betraut, die der Ausbildung fern sind, müssen Sie diesen nicht nachgehen.
  • Als Azubi müssen Sie Überstunden in der Regel gar nicht machen. Wird die Arbeitszeit trotzdem überschritten, muss dies in jedem Fall auf freiwilliger Basis geschehen. Außerdem muss ein Ausbilder im Betrieb anwesend sein und Sie betreuen.
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Kommentare

  1. Menes K. meint

    20. Juni 2018 um 18:53

    Hay,
    Ich bin bald 21 und im zweiten Lehrjahr. Ich mache so gut wie jede Woche mindestens 1 Überstunde bis zu 7 Überstunden. Ich komme damit leider nicht mehr klar. Man drängt uns azubis etwas noch nach. Etwas, was zwar gemacht werden muss, aber nicht bedingt zu unserer Ausbildung gehört. Beispiel: Als Zahntechniker alte Modelle zum Schluss ausklopfen. Ich arbeite ab 7:30 und dürfte um 16:30 gehen.
    Zwar äußere ich mich, sage das ich irgendwann auch mal nachhause mag, natürlich angenehm, aber dann heißt es das es gemacht werden muss und sich sonst mehr Modelle anstauen.

    Als Lehrling hat man leider nicht wirklich was zu sagen. Momentan habe ich über 60 Überstunden und man sagte mir, man könne sie nicht einfach so einlösen. Eher wenn mal wenig los ist mal einfach früher nachhause gehen, aber das passiert einfach so selten. Mein Kollege (ebenfalls zweites Lehrjahr) hat nach meinem Wissensstand über 150 Überstunden. Wie kann ich bitte am besten an mein Chef das ausrichten das ich nicht mehr kann? Sagen, das ich nicht einmal mehr die Arbeiten korrekt machen kann und deshalb immer unkonzentrierter werde. Ich möchte doch kein stress, immerhin sind das gute Leute!

    Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 um 14:04

      Hallo Menes,

      gesetzlich ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet Mehrarbeit zu entlohnen. Entweder mit Freizeit oder mit mehr Geld. Im zweifelsfall können Sieisich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und Ihre Situation absichern lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Kim K. meint

      14. März 2020 um 13:17

      Hallo,

      Ich bin 17 Jahre alt und im 2. Ausbildungsjahr.
      Durch die Berufsschule, ich habe im wöchentlichen Wechsel 1 bzw. 2 mal Schule. Dadurch habe ich mittlerweile 36 Minusstunden gesammelt. Darf der Arbeitgeber mir überhaupt die Minusstunden anrechnen? Und wie soll ich die wieder loswerden? Darf ich überhaupt Mehrarbeit machen?

      Antworten
      • Jana meint

        28. April 2020 um 13:45

        Meines Wissens nach, darf Unterricht nicht als Minusstunden angerechnet werden, sondern der Betrieb muss den Auszubildenden dazu freistellen. Der Betrieb kann dir da keine Minusstunden ankreiden! Und da du minderjährig bist darfst du nicht einmal Überstunden bzw. Mehrarbeit machen.
        Falls es dahingehend Probleme gibt, schreib am besten deine zuständigen Kammer und bitte um Hilfe.

        Antworten
  2. SASKIA meint

    14. Juli 2018 um 12:29

    Hallo, mein Name ist Saskia und ich bin 23 Jahr alt. Gerade mache ich meine zweite Ausbildung zur Konditorin. Ich habe die Ausbildung verkürzt und stehe jetzt am Ende meiner Ausbildungszeit. Ich habe immer schon fast täglich ca. 9 oder 9,5 Stunden gearbeitet ohne eine richtige Pause zu machen. Ein Ausgleich würde nie richtig gewährt das einzige ist das ich manchmal wenn ich Samstag arbeite etwas eher heimgehen aber das gleicht es auch nicht aus. Momentan ist die Arbeit durch Krankheit und Urlaub von Kollegen noch mehr und anstrengender geworden. Jetzt meine Frage, kann ich nach meinen 8 regulären Arbeitsstunden heimgehen? Darf mich der Chef deshalb belangen? Langsam kann ich nämlich nicht mehr… Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 um 8:14

      Hallo Saskia,

      ein eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes wider der vereinbarten Arbeitszeiten kann abgemahnt und belangt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Vertrag prüfen und die Umstände genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Birgit A. meint

    19. Juli 2018 um 9:09

    Hallo,
    meine Tochter macht eine Ausbildung zum Augenoptiker. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr Ausbildungsvertrag von 39 auf 30 Stunden runter gesetzt. In der wöchentlichen Arbeitszeit werden 4 Stunden veranschlagt, um diverse Werkstücke (Monats-Aufgaben laut Lehrplan, Gläser enschleifen, Bauen von Gestellen usw.) zu produzieren, der Rest der Zeit ist für den Verkauf vorgesehen. Nun kommt es immer häufiger vor, dass diese 4 Stunden nicht vollständig oder gar nicht genommen werden können. Zum einen weil meine Tochter Theorieunterricht hat, praxisbedingte Schulungen oder sie die ganze Woche im Verkauf tätig ist. Nun wurde sie ermahnt, ihre Aufgaben doch zu machen. Ihr Hinweis, dass dies in der Arbeitszeit nicht immer gegeben ist, wurde abgewiegelt mit der Antwort, da müsse sie die Aufgaben dann in ihrer Freizeit erledigen. Ist dies zulässig?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 9:09

      Hallo Birgit,

      um die Umstände Ihres Sonderfalls zu beurteilen, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrechte beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Sabrina meint

    23. Juli 2018 um 20:09

    Hallo. Ich bin 23 und komme bald in mein 2. Ausbildungsjahr. Im meinem Büro sind wir mit 2 Azubis. In unserem Verträgen ist eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr vorgesehen, 40 Stunden in der Woche.
    Nun ist es so, dass unserer Verwaltungskraft gekündigt wurde.
    Seitdem müssen wir immer um 7 Uhr anfangen und müssen bis mindestens 17 Uhr bleiben, obwohl wir vereinbart hatten, dass dann um 16 Uhr Feierabend ist. Doch es kommt auch teilweise mehr als 3x die Woche vor, dass wir sogar bis 18 Uhr oder sogar 18.30 Uhr bleiben müssen. Wenn wir etwas dagegen sagen, bekommen wir nur zu hören „willkommen im Arbeitsleben“

    Achja, und Pause machen wir auch meistens gar nicht.

    Antworten
  5. Thorsden meint

    4. August 2018 um 2:01

    Hallo,
    ich bin 23 Jahre alt und mache meine Ausbildung zum Berufskraftfahrer im 2. Lehr jahr. Zunächst hat es mich zwar gestört aber ich konnte mit dem nachfolgenden Problem leben. Doch jetzt reicht es mit.

    Laut Azubi Vertrag muss ich 8h am Tag also 40 h die Woche arbeiten.

    Die Wahrheit ist, dass ich seit Beginn meiner Ausbildung täglich mindestens 10h eher 12h arbeite. Die Überstunden sind nicht freiwillig und werden in keinster Weise vergütet.
    Zudem möchte der Chef, dass ich 2 mal im Monat Samstags arbeite. Auch dafür erhalte ich keine Vergütung.

    Das nächste Thema ist, dass mein Chef mich dazu zwingt, meinen Digitalen Tacho beim Arbeiten (be- und entladen) auf Pausenzeit stellen muss!

    Das Problem, dass ich sehe, ist das meine Chefs beide im IHK Ausschuss sitzen….

    Was kann ich machen ? Ich bin soo planlos. Sobald ich mit den Chefs reden will blockieren diese, wollen nicht über sowas reden und sind schlecht auf mich zu sprechen. D.h. ich bekomme nur bescheidene Aufträge oder darf wieder Wochenlang auf dem Hof rumstehen.

    Vielen Dank

    Thorsten

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 8:53

      Hallo Thorsten,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, die Situation zu ändern. Eine Dokumentation der Zeiten kann dabei helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Key meint

        7. August 2019 um 22:04

        Hallo, Guten Abend. Ich bin eine Auszubildende und bin 23 Jahre alt. Ich wollte fragen woe man die Stunden im Monat rechnet. Rechnet man Wöchentlich oder wie viel man den ganzen Monat von 1 bis 31 stunden gearbeitet hat?

        Antworten
  6. A.B. meint

    10. August 2018 um 14:55

    Ich habe momentan leider ein größeres Problem… ich bin im anerkennungsjahr meiner ausbildung von Mitte September bis Mitte September… Ich habe im Oktober einen Urlaub schriftlich eingereicht… den mir meine chefin erst im Januar mündlich genehmigte… Ich habe in dieser Zeit 2 weitere Tage Urlaub im juli genommen, da sie mir versicherte ich hätte diese Tage noch frei zur Verfügung… nun sagte sie mir vor 3 Wochen das der Urlaub, den sie mir im Januar mündlich genehmigte, nicht möglich ist da ich nur noch einen Urlaubstag habe… es hat sich in der zwischen Zeit noch herausgestellt, dass sie mir noch 2 Tage Urlaub abgezogen hat die ich mir als Überstunden abgerechnet habe… nun wollte sie mir die Überstunden wiedergeben allerdings nicht zur freien Verfügung sonder so wie sie sie mir einteilt. Auch über den Urlaubstag darf ich ihrer Meinung nach nich frei entscheiden sonder muss ihn in einem vorgegebenen Zeitraum von ihr nehmen, ohne triftigen Grund… ich habe noch eine Woche zu arbeiten da ich in dieser Woche krank geschrieben bin… nun wurde mir mitgeteilt das sie ohne mein mit Wissen die Überstunden in meiner krankheitszeit abgerechnet hat und ich nun nur noch den einen Urlaubstag hätte… ist das rechtlich gesehen richtig so!? Muss sie mir nicht den Urlaub wiedergehen anstelle die Überstunden!? Kann ich irgendetwas dagegen Unternehmen!?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. August 2018 um 13:45

      Hallo A.B:,
      der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist recht komplex. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen genau sagen, was Sie tun können und welche Ansprüche Ihnen unter Umständen zustehen. Wir sind hierzu nicht berechtigt, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Lorena meint

    13. August 2018 um 9:01

    Hallo,

    ich bin Lorena,24 im 2. Lernjahr als Kauffrau für Büromangement. Wir haben eine normale 40 Stunden woche von Mo- Fr. es kommt in letzter Zeit wegen fehlender Mitarbeiter dazu, das wir für fast jeden Samstag zusätzlich eingeteilt werden. Und wenn wir ansprechen das wir an diesem Tag nicht können. Wird dann gesagt es sind zu wenig mitarbeiter an diesem Tag, ich soll Unterstützen kommen. Man fühlt sich dann schon unter Druck gesetzt gerade weil es sich ja meiner Meinung nach um Überstunden handelt und die sind doch freiwlillig oder? Könnte man dagegen angehen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 um 15:34

      Hallo Lorena,
      welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um gegen bestimmte Methoden Ihres Arbeitgebers vorzugehen, dürfen wir nicht beurteilen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu jedoch umfassend beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Christian meint

    13. August 2018 um 19:31

    Hallo, ich bin Christian und 22 Jahre alt. Ich mache oft Überstunden, bekomme diese aber auch bezahlt. Meine Frage wäre, ob ich länger als zehn Stunden arbeiten darf, da ich die Überstunden bezahlt bekomme oder ist es so, dass zehn Stunden die Obergrenze ist?

    Mfg.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 um 15:25

      Hallo Christian,
      die zeitlichen Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten nur für Jugendliche bis 18 Jahre, nicht aber für ältere Azubis. Dennoch hat der Arbeitgeber die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die wichtigsten Regelungen können Sie in unserem Ratgeber zur Arbeitszeit und nachlesen.
      Nach § 3 ArbZG ist eine Verlängerung der Arbeitszeit von 8 auf max. 10 Stunden zulässig, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird. Abweichungen von dieser Regelung sind unter Umständen möglich. Ob dies auf Sie zutrifft, können und dürfen wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Jasmin meint

    13. August 2018 um 23:05

    Hallo,
    Ich bin Azubi im 2 Lehrjahr und arbeite als gartenlandschaftsbauer.
    Ich arbeite täglich von 6:45-17:00
    Montags bis Freitags mit 45 min Pause.
    1 mal in Montag ist Freitag frei, aber nur wenn keine Schule ist, sonst haben wir Pech.
    Bei uns werden weder minus noch plus Stunden aufgeschrieben. Habe aber theoretisch einen 39 h vertrag. Den wir wenn überhaupt nur im Winter einhalten, wenn wir um 7:15 anfangen.
    Wir machen öfter auch länger.
    Hab das Gefühl das wir viel zu viele Stunden kloppen, Chef meinte aber das passt mit Schule und Seminare. Kann das so passen?

    Lg

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. September 2018 um 15:42

      Hallo Jasmin,
      in der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen. Es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gut geschrieben werden. Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.
      Ob die arbeitsrechtlichen Regelungen in Ihrem Betrieb eingehalten werden, können und dürfen wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der den Sachverhalt prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Philipp S. meint

    17. August 2018 um 16:39

    Hallo. Ich bin 18 Jahre alt und komme ins zweite Lehrjahr.
    Kann mir mein Chef wegen Arbeitsverweigerung kündigen wenn ich sage ich möchte keine Überstunden die nächste Zeit mehr machen ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 13:10

      Hallo Philipp,

      eine spontane Kündigung ohne Abmahnung und eine Chance auf Besserung ist in der Regel nicht zulässig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, dieser wird Ihnen helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Stefanos meint

    30. August 2018 um 22:24

    Unter nahezu jedem Beitrag steht “Wenden Sie sich an einen Anwalt”. Finde ich bissel mager.
    Gibt es denn sonst keine Lösungen?

    Beste Grüße
    Stefanos

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. September 2018 um 10:12

      Hallo Stefanos,

      die Beratung in einer konkreten Rechtssituation darf nur von einem Anwalt vorgenommen werden. Wir dürfen solche Rechtsberatungen nicht kostenlos anbieten, sondern können nur auf die bestehende Rechtslage verweisen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Felix meint

    5. September 2018 um 18:30

    Hallo

    Mein Name ist Felix und ich habe am 3. September 2018 meine Ausbildung in einem kleinen Glaserbetrieb angefangen.
    Ich arbeite von Monrag bis Donnerstag 9 Stunden von 7-17 Uhr, dafür ist am Freitag um 12:00 Uhr Schluss. Heute habe ich erfahren, dass ich am Freitag wahrscheinlich Überstunden machen muss, da bei mir vor gut drei Monaten ein schweres Gewitter mit heftigem Hagel war. Es ist viel zu arbeiten und zu repapieren, aber wie siehts da dann mit Überstunden aus?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 9:40

      Hallo Felix,

      wenn die Überstunden korrekt durch Freizeit ausgeglichen werden und mit den Lehrinhalten übereinstimmen, können auch Azubis Überstunden leisten. Dies darf aber die monatliche Gesamtarbeitszeit nicht erhöhen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Saskia meint

    14. September 2018 um 15:15

    Hallo,
    ich bin 21 Jahe und mache eine Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
    Meine Schule hab ich Donnerstags und Freitags von 07:45 Uhr bis 14:55 Uhr.
    Mein Betriebsleiter möchte, dass ich Freitags noch zur Arbeit komme da sich meine Zeiten von der Schule und Öffnungszeiten nicht überschneiden.
    Wie wird das geregelt ?

    LG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 um 9:14

      Hallo Saskia,

      ab 18 Jahren dürfen Azubis auch nach dem Unterricht im Betrieb eingesetzt werden, dabei darf die tägliche Arbeitszeit (inkl. Schul-, Pausen- und Wegzeit) nicht überschritten werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Lara meint

    16. September 2018 um 12:09

    Hallo mein Name ist Lara, ich bin 20 Jahre alt. Ich bin im dritten Lehrjahr und arbeite 40 Stunden die Woche. Mein Chef möchte aber nun, dass ich “freiwillig” mehr arbeite, weil ich zu langsam bin. Ich brauche halt mehr Zeit um Dinge zu bearbeiten. Er begründet diese Überstunden, die ich ab jetzt machen soll, als Nachhilfe. Denn wobei ich noch zu viel Zeit brauche gehöre nun nicht mehr zum Ausbildungsplan des 3. Lehrjahres.

    Antworten
  15. Basti meint

    17. September 2018 um 17:30

    Hallo mein Name ist Sebastian, bin 22 Jahre alt und derzeit im dritten Lehrjahr zum Winzer. Momentan ist wieder Erntezeit und meine Chefs übertreiben es gänzlich mit den Überstunden. Alleine letzte Woche habe ich über 80 Stunden gearbeitet. Abgefeiert werden können Überstunden nur bedingt und ausgezahlt werden sie dann zum Ausbildungstarif, sprich 3,50€/Std. Möchte man früher nach Hause gehen um sich Beispielsweise noch Essen im Lebensmittelgeschäft kaufen zu können wird man nur schief angeschaut und auf die kostenlosen Schnitzel verwiesen. Esse diese aus ethischen Gründen nicht aber ist ihnen egal. Bin eigentlich ein sehr motivierter Arbeiter und mache vieles mit aber bei sowas hört es meiner Meinung nach auf. Wie wäre die beste Vorgehensweise um das Problem zu lösen ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 um 11:20

      Hallo Basti,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und mit ihm die beste Vorgehensweise in diesem Fall zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Katrin meint

    15. Oktober 2018 um 14:31

    Hallo, mein Name ist Katrin und ich bin 18 Jahre; und seit August in der Ausbildung zur Hotelfachfrau. In meinem Betrieb läuft die Arbeit zum Großteil nur über Azubis. Das heißt der Service wird von 3 Gesellen und z.Z. 10 Azubi’s gestemmt. Einige sind noch keine 18 Jahre alt. Da sind Überstunden und gestrichene Freie Tage vorprogrammiert und an der Tagesordnung. Dazu kommt, dass die Azubi’s sehr häufig den täglichen Betrieb(vor allem Abends) allein stemmen ohne das ein Geselle im Restaurant mitarbeitet bzw. im Haus anwesend ist. Die bisher geleisteten Überstunden oder nicht gewährten Freien Tage wurden nicht ausgeglichen oder anderweitig erstattet. Mir ist klar das hier gegen Gesetze verstoßen wird, aber den Chef darauf ansprechen ist leider keine Option. Man muss schon bei einer Krankmeldung von wenigen Tagen mit einem Rückkehrgespräch rechnen. Da wird dann durch die “Blume” mit Kündigung gedroht. Ich werde devinitiv den Betrieb wechseln, aber was kann ich unternehmen damit sich hier für dieZukunft etwas ändert? Denn so kann es ja nicht laufen. Hier werden meines Erachtens Azubi’s als billige Arbeitskräfte mißbraucht.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:08

      Hallo Katrin,

      zeigt sich Ihr Arbeitgeber uneinsichtig, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Alternativ können Sie das Unternehmen auch der Gewerbeaufsicht melden.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Anna meint

    11. November 2018 um 8:59

    Hallo, mein name ist Anna ich bin 19jahre Alt und habe jetzt vor anderthalb monaten meine Ausbildung begonnen. Leider mache ich bereits fast täglich Überstunden. Ich muss laut meinem Arbeitsvertrag 8 stunden am tag und 40 stunden die woche arbeiten. Das Problem ist das ich teilweise sogar auf 11 Überstunden am zag komme. Da ich noch in der Probezeit bin und ein ziemlich schüchterner Mensch, traue ich mich nicht das mit meinem Arbeitgeber zu besprechen. Ich weiß das im Gastgewerbe es normal ist Überstunden zu machen, aber ich komme auch gerade aus der schule da ich mit meinen Abitur abgebrochen habe und nach den Sommerferien die dann wahren ist mein rhytmus total im einer. Und dann wird von mir verlangt das in den teilweise 10 oder 8-9 stunden freizeit, das ich da schlafe um ausgeruht zu sein. Aber ich brauche die zeit auch um meinen bericht zu schreiben oder um zu lernen. Da mein Körper die Arbeit auch nicht gewohnt ist, wache ich mittlerweile jeden morgen mit enormen schmerzen auf, das ich mich ne halbe stunde lang kaum bewegen kann. Der chef hat gesagt das ich immer auf dem plan den er ausgedruckt hat, aufschreiben soll wann ich schluss mache bzw wann ich mich umziehen gehe. Da ich laut ihn “für stunden bezahlt werde” leider bin ich mittlerweile total ausgelaugt da ich im Prinzip für das reinigen der ganzen küche da bin und selbst den grill reinigen muss oder tische eindecken. Da der chef außerdem einen neuen Gasherd geholt hat darf ich den auch so langesäubern bis der schmutz komplett weg ist. Und das tue ich jeden Abend. Zudem bin ich meistens eine der ersten die da ist und eine die als letzte geht. Was kann ich tun?

    Antworten
  18. Ratko meint

    18. November 2018 um 2:31

    Hallo mein Name ist Ratko
    Ich wollte eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolvieren. Ich hätte ein vostellungsgespräch und wurde angenommen morgen sollte ich um 14 uhr da sein und bis 22 uhr bewachen er wollte gucken wie ich mich anstelle ich habe dies auch getan aber jedoch habe ich mich gefragt ich bin noch keine 18 darf ich solange arbeiten und ich habe auch nichts unterschreiben kam mir auch vor als wäre das schon Schwarzarbeit Und morgen schon muss ich um 15 da sein und bis 23 uhr bewachen ich weiss nicht was ich tun soll und ich hätte auch keine pausen in den 8 Std

    Antworten
  19. Doreen meint

    29. November 2018 um 20:01

    Hallo. Meine Tochter hat eine Ausbildung als Pferdewirtin begonnen. Jetzt ist sie 18 geworden und das Jugendarbeitsschutzgesetz greift nicht mehr. Nach einer Berufsschulwoche muss sie immer Samstags von 7 bis 12.30 arbeiten. Jetzt hatte sie Berufsschule, muss Samstag und Sonntag jeweils 8 Stunden arbeiten und muss die kommende Woche komplett bis Samstag durcharbeiten. Das ist doch nicht rechtens oder? Sie arbeitet 13 Tage am Stück ohne frei. Auch wenn sie 18 ist, gibt es bestimmt auch für sie Gesetze die greifen. Sie ist doch trotzdem noch Lehrling, möchte den Beruf auch nach der Lehre ausüben und nicht körperlich schon kaputt sein.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 7:55

      Hallo Doreen,

      bei volljährigen Auszubildenden darf die wöchentliche Arbeitszeit inklusive Berufsschule 48 Stunden nicht überschreiten. Sonn- und Feiertagsarbeit ist wie arbeitsrechtlich vorgeschrieben mit einem Ersatzruhetag zu erstatten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Lukas meint

    12. Dezember 2018 um 21:42

    Hallo mein Name ist Lukas,

    Ich bin 18 Jahre alt und arbeite von Montag bis Donnerstag 10,25 Stunden auf dem Bau, Dienstag habe ich schule ganz normal und freitag normal. Ich habe eine 40 Stunden Woche und bin Samstag auch bis 16:00 Uhr am arbeiten und das seit 3 Wochen.
    Wenn ich meinen Chef sage ich heute Mal pünktlich Feierabend machen möchte sagt er ich soll privat fahren (56km)
    Meine Frage ist darf er das ?????

    MFG

    ANGREFFESENDER AZUBI

    Antworten
  21. Frederik meint

    27. Dezember 2018 um 11:43

    Hallo ich wollte mal nachfragen wie es denn so steht mit dem Praktikum, Ich arbeite 3 Tage die Woche weil ich die Fachhochschulreife mache. Ich soll eigentlich 24/h die Woche Mache aber momentan 26/h pro Woche, manchmal auch 30h, da wollte ich Fragen kann ich die Einlösen?

    Antworten
  22. Michelle meint

    15. Januar 2019 um 15:56

    Hallo ich habe eine Frage, und zwar hat meine Firma kein Zeiterfassungssystem d.h. alles läuft auf Vertrauensbasis. Allerdings sollte ich eine Excel-Liste mit meinen Zeiten führen (mache ich auch). Ich habe mittlerweile ca 13 Überstd. (ist nicht viel, aber es steigt) und hier will man nicht, dass ich sie mir nehme. Es wird erwartet, dass ich sie ‘unter den Tisch fallen lasse’. Ich soll keine Asprüche stellen, da ich nicht so viel Verantwortung habe wie sie (meine Kollegen/ Ausbilderin). Denn wenn ich zur Chefin gehen sollte, würde sie hier unten anrufen und nachfragen, ob es stimmt. Und sie würden sagen ‘weiß ich nicht’ da sie die Liste nicht kontrollieren.
    Kann man da was tun? Hier läuft eh einiges falsch aber ich gehe den Konfrontationen lieber aus dem Weg und lasse es mit mir machen.
    Habe ich denn überhaupt irgendein Recht?
    Bin 23 Jahre alt.
    LG und Vielen Dank!

    Antworten
  23. Monika meint

    29. Januar 2019 um 17:52

    Hallo 🙂

    Meine Tochter ist 22 Jahre uns in AUsbildung bei einem Zahnarzt.
    An den meisten Tagen in der Woche bekommt sie nicht mal 30 Min Pause ebenso kommst sie an keinem Tag pünktlich aus der Praxis, viele Patienten werden abends noch zusätzlich bestellt danach muss sie die Praxis putzen
    sie hat in einem Jahr bereits über 220 Überstunden …
    Was kann sie tun oder wie geht sie am Besten vor
    LG und vielen DAnk

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 um 8:53

      Hallo Monika,
      in diesem Fall sollte sich Ihre Tochter an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und die weitere Vorgehensweise mit ihm besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Matthias H. meint

    25. Februar 2019 um 18:20

    Hallo liebe Areitsrechtler,

    ich bin volljähriger Koch-Azubi in einem kleinen Betrieb (<10 festangestellte) und mache jeden Tag 1-3 Überstunden, die aber weder Vergütet, noch ausgeglichen werden.
    Ich weiß, dass das in der Gastronoomie gang und gäbe ist. Ich will das trotzdem nicht hinnehmen, da mir die sonstige Vergütung so gering ist, dass mir am Ende des Monats das Geld fürs Essen fehlt.
    Unsere Arbeitszeiten werden über ein Fingerprint-Erfassungssystem aufgezeichnet, außerdem bin ich in der Gewekschaft Nahrung Genuss Gasttätten (NGG).
    Habe ich Anspruch auf eine Auszahlung der Überstunden?

    MfG

    Matthias H.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 7:32

      Hallo Matthias,

      wie mit Überstunden umgegangen wird, ist in der Regel im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag vereinbart.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Jennifer meint

    23. April 2019 um 13:27

    Hallo ich bin 19 Jahre und mache eine Ausbildung als Tischlerin.
    Ich habe vertraglich geregelt eine 40 Stunden Woche, mache aber seit Januar recht gut und viele Stunden so, dass ich auf 58 bis 60 Std komme.
    Mittlerweile jeden Samstag arbeiten, weil die Auftragslage so hoch ist aber zu wenig Personal.
    Meine Frage nun, darf ich soviel Stunden machen? Muss ich soviele Stunden machen?
    Abfeiern würde nur im Sommer gehen da ich dann aber schon fertig bin im Juli rentiert sich das nicht bei mir.
    Würde mich nur wegen den andern Azubis interessieren.

    Antworten
  26. Marcel meint

    3. Mai 2019 um 12:23

    Hallo

    Ich bin marcel 16jahre und mache gerade eine lehre als kfz techniker. Ich wollte fragen ob es erlaubt sei wenn mein meister sagt ich muss länger bleiben weil ich nicht alles zsm geräumt habe.kann man das nicht an einem anderen tag machen. Es sagt immer immer muss und schreit mich an wiedo ich so lang brauche bin im vertrag auf 38stunden angelegt.

    Lg Marcel

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Mai 2019 um 8:48

      Hallo Marcel,
      der Arbeitgeber hat nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) ein Weisungsrecht und darf dem Arbeitnehmer und auch Auszubildenden Anweisungen zum Inhalt der Arbeit geben. Dies gilt übrigens auch bezüglich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Unternehmen.
      Für weitere Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Doreen D. meint

    14. Mai 2019 um 18:59

    Liebes Team !

    mein Sohn ist 19 Jahre und befindet sich im 2. Lehrjahr als Mechatroniker in einem Autohaus!
    Nun haben er und ein junger Festangestellter der Firma den Auftrag von der Frau des Chefs, bekommen , Ad Blue in ein Auto zu füllen , kurz vor Feierabend ,nach einem stressigen Arbeitstag.
    .Mein Sohn war dem Ma behilflich . Beide haben nicht nachgedacht ,sondern nur ausgeführt. .Es war ein Diesel und nun hat das Auto einen erheblichen Schaden ,denn es hätte kein AdBlue da hinein gedurft. Nun will der Chef beid zur Verantwortung ziehen ,da beide nicht mitgedacht haben…..Mein Sohn soll nun nach der Arbeit mit dem Kollegen den Schaden beseitige ,d.h. umsonst arbeiten . 1 Frage : Ist das rechtmäßig, dass Auszubildende nach der Arbeit den Schaden beheben sollen….und ein Ausbildungsbetrieb müsste eine Versicherung zwecks solchen Begebenheiten haben?!….nun denke ich ,dass der Chef die Versicherungssumme kassiert und die beiden jungs den Schaden umsonst behebne müssen…..Darf der Chef das?….Was kann mein Sohn dagegen tun ,er findet es ungerecht, da er noch in der Ausbildung ist und sowas leider mal passieren kann.
    Danke und liebe Grüsse
    .Nun w

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Mai 2019 um 11:22

      Hallo Dorren D.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich in Ihrem Fall am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich eingehend mit Ihrem Fall auseinandersetzen und sich ggf. vor dem Arbeitgeber für Sie einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Tänzer meint

    28. Mai 2019 um 16:01

    Mein Chef in einer angesehenen Tanzschule hat mich nur dumm angemacht auf die nachfrage, wie es mit Überstunden sei.
    Ich bin zu dem Zeitpunkt volljährig gewesen und habe die Vermutung, dass ich gekündigt wurde, da ich verweigert habe ohne Vergütung oder Ausgleich bis zu 11 Stunden am Stück zu arbeiten. Er hat mir gesagt, es gehöre zum Beruf und ich müsse dies machen. Aber da ich maximal 2 Stunden an einem Tag für mehrere Überstunden ausgeglichen bekommen habe, wurde ich abgesägt, da ich akribisch auf arbeits- und Privatleben Trennung achte und dadurch meinen Zug sehr zeitig erreichen wollte.
    Ich habe den Job geliebt. Habe nie gefehlt. Habe immer gemacht was ich konnte aber naja…er (ich zitiere) könnte mich ja auch sein auto waschen lassen, wenn er es als ausbildungsinhalt deklariert….

    Antworten
  29. Patrick L. meint

    3. Juli 2019 um 19:03

    Servus miteinander,
    Ich bin Patrick L. (20) in der Ausbildung zum Bauzeichner.
    Die aktuelle Situation ist gerade so:
    Zurzeit bin ich im Praktikum auf der Baustelle (vom Betrieb ausgehend). Ich helfe dort das neue Büro der Firma zu bauen. Normalerweise beginnt meine Arbeit um 8.00 und geht bis 17.00 (40h Woche) + (Mo-DO 8,5h, Fr 6h) Da die Baustelle schon um 7.00 beginnt wurde mit gesagt das ich trotzdem bis 17.00 arbeiten muss(9,5h), ohne jeglichen Ausgleich. Ich habe momentan nur 1h an Überstunden, aber die Baustelle wird mindestens bis nächste Woche dauern (also dann mindestens 7h, wenn es so weiter geht). Wie ich jetzt gelesen habe sind die Überstunden ohne Ausgleich nicht zulässig. Was kann ich tun?

    Antworten
  30. Keanu meint

    19. Juli 2019 um 10:34

    Hallo,
    Mein Name ist Keanu und ich bin 22
    Ich bin im 2. Lehrjahr als Koch und Arbeite meistens von Mittwoch bis Sonntag ich hab Täglich mindestens 11 stunden reine Arbeitszeit, so komme ich auf gut 15-20 stunden pro woche, wir hatten zwar mal ein überstundenkonto aber das wird seit 2 Monaten nicht mehr beachtet, oder gar notiert. Aber ab und zu muss ich an einem Tag nur 6 1/2 stunden arbeiten, was aber meine Gesamtzeit trotzdem nicht groß verringert
    Zudem drückt man mir gerne eine 6 Tage woche rein oder lässt mich noch alleine 2 Stunden in der Küche stehen.
    Als ich mich vor kurzem geschnitten habe und ins Krankenhaus musste wurde mir danach vorgeworfen das es absichtlich war und dafür das ich krank war muss ich dann wieder 6 Tage Arbeiten ohne einen Ausgleich

    Antworten
  31. Jonas meint

    25. Juli 2019 um 9:29

    Mein Name ist Jonas bin 17 Jahre und im ersten Lehrjahr. Auch ich muss regelmäßig länger arbeiten. Nur bei mir ist es so das mir die Überstunden abgezogen werde wenn ich in der Berufsschule bin und keine 8 Stunden Unterricht habe. Z. B. 6 Stunden Unterricht werden 2 Überstunden abgezogen. Ist das rechtens?

    Antworten
  32. Ursula W. meint

    11. August 2019 um 12:19

    Hallo! Meine 17jährige Tochter hat ein EQJ auf einem Pferdehof begonnen. Abgesehen davon dass der Ausbilder nicht viel präsent ist, soll sie jetzt immer 11 Tage am Stück arbeiten und hat dann 3 Tage frei. Muss also jedes 2. Wochenende arbeiten. Ist das korrekt so?

    Antworten
  33. Jana meint

    21. Oktober 2019 um 18:13

    Hallo,
    ich bin Azubi 3. Lehrjahr (Medizinische Fachangestellte) in einer Reha Klinik ich arbeite von 07.15 Uhr bis 16.00 Uhr und muss ständig die Patienten ins Krankenhaus zur Radiologie fahren und natürlich auch zu jeglichen anderen Terminen . Wenn ein Termin sowie heute um 15.30 Uhr ist werde ich immer los geschickt weil jeder weiß das die Fahrt ins Krankenhaus mind. 1 Stunde hin und zurück dauert. Keiner von den Fest Angestellten möchte spät nachhause kommen und jedes Mal lassen die sich eine andere Ausrede einfallen . Entweder die haben ihre Brille zum fahren vergessen oder es geht nicht anders die müssen zu einer Besprechung (wo ich auch dran teilnehmen sollte) oder Sie sagen ein Azubi darf nicht ohne Beaufsichtigung am Arbeitsplatz sein deshalb müssen die an der Anmeldung bleiben und ich muss los fahren . Es nervt mich so sehr ich halte es nicht mehr aus ich bin bald ausgelernt und möchte einfach jetzt nicht so einen Stress anfechten auf Arbeit . Aber ich finde es so ungerecht . Ich muss manchmal am Tag 4x fahren und die anderen überhaupt garnicht ich frage mich wie Mann sich nicht schämen kann die Arbeit immer auf die Azubis zu schieben .

    Antworten
  34. Mara meint

    30. Oktober 2019 um 7:46

    Guten Tag, Wie ist das mit Azubis über 18 Jahren. Ich möchte etwas mehr Überstunden machen damit ich diese für etwas Freizeit für die Abschlussprüfung einsetzen kann. Kann mein Betrieb nun einfach kommen und sagen das ich in Zukunft nicht mehr als 20 Überstunden machen darf? und von mir verlangen meine bisher (ca 45 Überstunden) bis Ende des Jahres abbauen zu müssen?

    Vielen Dank im vorraus

    Mara

    Antworten
  35. Lorant meint

    5. November 2019 um 19:26

    Hallo, ich bin 16 Jahre alt und mache ein Ausbildung als Konditor , ich will wissen ob es erlaubt ist oder darf
    Ich des ; in Monat 20+ Überstunden zu haben also 180+ stunden in Monat aber in mein Vertrag nur 160 Stunden in Monat steht

    MfG

    Lorant S.

    Antworten
  36. Ju meint

    18. November 2019 um 16:37

    Hey, mein name ist Ju und ich bin im ersten Ausbildungsjahr bei einem Einzelhandel in richtung Lebensmittel.. ich habe laut Vertrag eine 37,5h Woche aber seid dem 1.8.2019 (aktuelles Datum 18.11.2019), schon über 50 Überstunden “gesammelt”.. ich habe nur Sonntags frei und sonst muss ich immer Arbeiten.. wie soll ich am besten vorgehen? Wenn ich mit der Geschäftsleitung rede ist die einzige Antwort das im moment viele ausfallen und wir zu wenig seien… aber das kann doch so nicht angehen ich kann da ja nichts für… Ich meine klar mache ich mal gerne Überstunden wenn noch jemand gebraucht wird aber ich fühle mich echt ausgenutzt…

    Antworten
  37. Joseph meint

    22. Februar 2020 um 16:09

    Ich brauche bitte eure Ratschläge ich bin Azubi als Altenpflege in 2 Lehrjahre ich habe mein zwischen Prüfung 1.04 aber mein Plan im März so viel Stunden ich habe 12 tage durch ohne frei dann 1 tag frei dann 8 tage dann 2 tage frei außer alles gemischt früh und spät darf Arbeitgeber sowas !!!

    Antworten
  38. Nadja meint

    31. März 2020 um 23:08

    Hallo,eine Frage
    Meine Tochter (volljährig) macht Ausbildung beim KIK,im Vertrag eingetragen 40 Stunden Arbeitswoche, die schafft 46 Stunden und die 6 Stunden werden nicht bezahlt oder als Freischicht genehmigt, und noch eine Problem jetzt wegen dem coronavirus gilt bei ihr Kurzarbeit aber ihr werden 11 Tage Urlaub abgezogen ist das erlaubt?was soll sie machen?
    Danke im voraus

    Antworten
  39. Heinz meint

    27. Mai 2020 um 20:56

    Es stimmt mich zutiefst traurig das Alles hier zu lesen.

    Ich mache gerade den Ausbilderschein, bin mit den Gesetzen halbwegs vertraut und meine Freundin wird bei ihrer Arbeit nicht übernommen. Grund scheint zu sein, dass sie nicht hunderte Überstunden macht, so wie ihre ausgelernten Kolleginnen (die nie abgegolten/vergütet werden). Natürlichen kennen diese Arbeitgeber sich untereinander und sie hat Angst nirgends Arbeit zu finden, falls sie sich wehrt.

    Damit ist für mich das Mysterium gelöst, warum gewisse Ausbildungsberufe sehr gut bezahlt werden, aber niemand sie machen will: Weil der Stundenlohn mit all den unbezahlten Überstunden trotzdem niedrig ist und man sich einfach kaputt Arbeiten soll, damit der Chef sich seinen Pool über den Dächern der Stadt leisten kann.

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Antworten
  40. Thomas meint

    3. Juni 2020 um 13:40

    Ich bin 28 und mache meine zweite Ausbildung da ich meinen ersten Job körperlich nicht mehr nachgehen kann.
    Gilt das auch für mich noch?
    ich würde gerne manchmal Überstunden machen darf aber nicht weil die anderen dann irgendwann auch nach hause wollen und mich betreuen sollen… ich bin 28 keine 15.

    Antworten
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