Wenn die Auftragslage saisonal bedingt ansteigt oder sich die Fertigstellung eines wichtigen Projektes nicht mehr aufschieben lässt, sehen sich einige Arbeitnehmer früher oder später mit Überstunden konfrontiert. Welche Art der Entschädigung ihnen dafür zuteilwird, ist häufig vertraglich festgesetzt.

Arbeitgeber haben dabei in der Regel die Wahl, ihre Mitarbeiter die Überstunden durch Freizeit abbauen zu lassen, oder sie dafür zu entlohnen. Fällt die Entscheidung auf Letzteres, kommt bei einigen Arbeitnehmern unweigerlich die Frage auf, ob die gemachten Überstunden steuerfrei sind.
Kurz & knapp: Sind Überstunden steuerfrei?
Überstunden sind nicht steuerfrei. Lassen sich Arbeitnehmer mehrgeleistete Stunden ausbezahlen, wird die Vergütung dafür als normaler Lohn angesehen. Daher ist eine Versteuerung dieser Überstunden notwendig, was für ein höheres Jahreseinkommen und damit auch höhere Steuern sorgt.
Arbeitnehmer können alternativ zur Vergütung von Mehrarbeit um einen Freizeitausgleich oder ein Arbeitszeitkonto bitten, um einer hohen Besteuerung der Überstunden zu entgehen.
Bei Zuschlägen für geleistete Feiertags-, Wochenend- oder Nachtarbeit greifen gewisse Steuerfreibeträge. Wer zu diesen Zeiten Überstunden leistet, kann von einer zumindest teilweise freien Versteuerung profitieren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ob Beschäftigte Überstunden versteuern müssen, wie geleistete Mehrarbeit vergütet werden kann und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben, um steuerliche Nachteile durch Überstunden zu vermeiden, klären wir im Ratgeber.
Inhalt
Wie werden Überstunden versteuert?
Das Wichtigste vorneweg: Überstunden sind nicht steuerfrei. Lassen Sie sich mehrgeleistete Stunden von Ihrem Arbeitgeber auszahlen, handelt es sich bei der Vergütung dafür um regulären Arbeitslohn. Daher muss auch bei gemachten Überstunden eine normale Besteuerung stattfinden, was wiederum dazu führt, dass Ihr Jahresverdienst ansteigt und höhere Steuern anfallen.

Geleistete Mehrarbeit wird normalerweise mit dem üblichen Stundenlohn vergütet. Teilweise gewährt der Arbeitgeber jedoch einen Überstundenzuschlag, wenn dies in einer Betriebsvereinbarung, einem Tarif- oder dem Arbeitsvertrag so festgelegt ist.
Dies kann sich jedoch besonders nachteilig auswirken, denn auch ein Zuschlag für geleistete Überstunden ist nicht steuerfrei und erhöht das Jahreseinkommen nur noch mehr.
Ausnahme: Wann ein Überstundenzuschlag teilweise steuerfrei sein kann
Handelt es sich nicht um einen im Arbeits-, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgesetzten Überstundenzuschlag, sondern vielmehr um einen Zuschlag für geleistete Feiertags-, Wochenend- oder Nachtarbeit, greifen gewisse Steuerfreibeträge. Leisten Sie genau zu diesen Zeiten Überstunden, ist die Versteuerung gemäß dieser Tabelle zu gewissen Teilen frei:
Zuschlag | Steuerfreibetrag |
---|---|
Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) | 25 % |
Nachtarbeit (0 bis 4 Uhr) | 40 % |
Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr) | 50 % |
Gesetzliche Feiertage (0 bis 24 Uhr + am 31. Dezember ab 14 Uhr) | 125 % |
Am 24. Dezember ab 14 Uhr / am 25. und 26. Dezember / am 1. Mai | 150 % |
Wichtig: Die Zahlung dieser Zuschläge inklusive ihres Umfangs muss ebenfalls aus einem Arbeits-, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen. Lediglich die Steuerfreiheit ist im Einkommenssteuergesetz festgehalten, der Anspruch auf die Zuschläge selbst allerdings nicht. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass Überstunden dieser Art steuerfrei sind, ist, dass die Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit und neben dem eigentlichen Lohn gezahlt werden.
Johannes meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn(23) steht vor dem ersten Arbeitsvertrag. Die Firma vergütet prinzipiell die Überstunden nicht.
Was kann er im Vertrag fordern?
-eine gegenseitige Abmachung Geld oder Freizeit?
-werden Überstunden am Wochentag, Samstag, Sonntag, Feiertage mit konstanten gleichen Bewertung gehandhabt ?
was kann er für seinen ersten Vertrag vereinbaren ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johannes,
Ihre Fragen fallen in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Britta W. meint
Können Überstunden während der Krankschreibung ausbezahlt werden?( keine Lohnfortzahlung mehr, ÜS sind vor der Erkrankung angefallen)
arbeitsrechte.de meint
Hallo Britta,
vor der Krankheit erworbener Lohnanspruch kann auch während einer Krankschreibung ausgezahlt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte die Krankenkasse jedoch informiert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erich meint
Hallo. Meine Arbeitszeit, im Baugewerbe,beträgt monatlich ca. 190 Stunden. Da ich jedes Monat Überstunden machen muss komme ich auf 210 Stunden oder mehr. 210 Stunden werden immer ausbezahlt. Wenn die Auftragslage mal weniger ist und ich nur auf 180 Stunden komme, wird mein Überstundenkonto um 30 Stunden belastet, das ich auf 210 komme. Ist das rechtens?
Benjamin W. meint
Wie ist es denn wenn ich normal 40h gearbeitet habe, nun auf 19 h Arbeitszeit runter bin und meine ÜS nutze, um wieder auf 40 zu kommen, steht mir das gleiche Geld zu wie bei 40 h regulär oder ändert sich hier etwas?
LG
Sabine meint
Hallo! Kann man sich ausrechnenlassen, ab wieviel Überstunden meine Steuergrenze überschritten ist und ich noch mehr Steuern auf meine Überstunden abtreten muss.
Jenny meint
Hallo
Ich habe eine ordentliche Kündigung wegen Betriebsschliessung bekommen zum 31.10.2021.Ich befinde mich seit Ende MAi 2021 in der Krankschrift und beziehe der Zeit Krankengeld.Jetzt möchte mein Arbeitgeber zum Ende Oktober mir meine Überstunden auszahlen.Nun meine Frage,werden diese versteuert und vorallem muss ich mit Abzügen rechnen?????