Müssen sie beispielsweise ein wichtiges Projekt fertigstellen oder die Arbeit von erkrankten Kollegen auffangen, werden Arbeitnehmer nicht selten von ihrem Chef dazu verdonnert, Überstunden zu leisten. Auf welche Weise sie dafür entschädigt werden, ist meist im Arbeitsvertrag festgehalten.

Dabei haben Arbeitgeber normalerweise zwei Möglichkeiten: Entweder sie gewähren den betroffenen Mitarbeitern einen Freizeitausgleich oder sie vergüten ihnen die mehrgeleisteten Stunden. Arbeiten Beschäftigte jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder länger, ohne eine der genannten Entschädigungen dafür zu erhalten, werden einige zunehmend unruhig und fragen sich, ob Überstunden eigentlich verfallen können.
Kurz & knapp: Verfall von Überstunden
Befindet sich eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag, verfallen Überstunden sobald diese abgelaufen ist. Sie muss jedoch mindestens drei Monate betragen.
Ist die Frist im Arbeitsvertrag zu kurz angesetzt oder nicht existent, kommt es gemäß § 195 BGB nach drei Jahren zum Verfall von Überstunden (gesetzliche Verjährungsfrist).
Überstunden verfallen bei Krankheit, wenn diese durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden sollen und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erkrankt.
Im Ratgeber erklären wir, wann Überstunden verfallen und welche Faktoren den Verfall von mehrgeleisteten Stunden beeinflussen können. Weiterhin finden Sie hier Informationen dazu, ob Überstunden bei Krankheit verfallen oder dem betroffenen Mitarbeiter gutgeschrieben werden, wenn sie durch Freizeit ausgeglichen werden sollen und er innerhalb dieses Zeitraums erkrankt.
Inhalt
Ab wann verfallen Überstunden?

Es existieren Unmengen an Behauptungen, die sich um den Verfall von Überstunden drehen. Die Aussagen reichen von „Nie.“ über „Höchstens bei einer Kündigung.“ bis hin zu „Überstunden? Die verfallen am Monatsende.“
Dass die Meinungen bei diesem Thema so weit auseinandergehen, hat einen Grund: Zu welchem Zeitpunkt Überstunden verfallen, ist im Gesetz nicht explizit geregelt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es gar keine Regelungen im Arbeitsrecht gibt, wann Überstunden verfallen. In diesem Fall sind vielmehr sogar zwei Möglichkeiten denkbar:
- Es befindet sich eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag: Nicht selten weisen Arbeitsverträge sogenannte Ausschlussfristen auf, die einen zeitnahen Ausgleich der Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sicherstellen sollen. Dazu gehört grundsätzlich auch die Entschädigung für geleistete Mehrarbeit. Die jeweiligen Fristen dürfen allerdings nicht zu gering angesetzt sein, sondern müssen mindestens drei Monate betragen. Gemachte Überstunden verfallen demzufolge, wenn sie nicht innerhalb der im Vertrag festgesetzten Frist geltend gemacht werden.
- Die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB findet Anwendung: Ist entweder keine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag vereinbart worden oder diese ist zu kurz angesetzt und damit unwirksam, greift automatisch die regelmäßige Verjährungsfrist, die laut § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bei drei Jahren liegt. In diesem Fall dürfen Überstunden erst verfallen, wenn diese Frist abgelaufen ist. Sie beginnt übrigens erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Mehrarbeit geleistet wurde.
Verfallen Überstunden bei Krankheit?

Einige Arbeitnehmer sind der Meinung, beim Überstundenabbau durch Freizeit verhalte es sich so wie beim Urlaub: Erkrankt ein Arbeitnehmer in seinem Erholungsurlaub, werden ihm die jeweiligen Tage gutgeschrieben und er kann sie zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
Erkrankt er allerdings innerhalb des Zeitraums des eigentlich vereinbarten Freizeitausgleichs aufgrund der geleisteten Überstunden, verfallen diese. Das Risiko liegt hier stets beim Beschäftigten selbst.
Annegret meint
Hallo
Ich arbeite 62 Stunden im Monat als Reinigungskraft in einen Betrieb. Habe schon 80 Überstunden angesammelt. In meinem Vertrag steht Überstunden werden nicht ausbezahlt sondern wir müssen die abbummeln. Jetzt wurde ich ins Büro gerufen, sie wollten mir ein Teil ausbezahlen habe Nein gesagt möchte lieber freizeitausgleich. Im Moment geht das nicht weil meine Kollegen Urlaub haben und im Oktober würden meine Überstunden verfallen bis auf 20 Stunden dürfen die das so einfach machen .?Wenn ich keine Gelegenheit habe sie abzubummeln.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Annegret,
geleistete (mehr-)Arbeit nicht zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen ist in der Regel nicht statthaft. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation genau beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kutschera meint
Hallo,
bei meinem Mann steht im Arbeitsvertrag, das die geleisteten Überstunden jeweils zum 31.12. des Jehres verfallen und diese auch nicht ausbezahlt werden. Leider kann er aufgrund des vielen Arbeitsaufkommen seine geleisteten Überstunden nicht absetzten (es darf auch kein ganzer Tag abgesetzt werden, sondern immer nur vereinzelte Stunden). Leider sind es nicht gerade wenige Überstunden die über das Jahr gesehen bei ihm zustande kommen. Darf der Arbeitgeber das???
Pamela meint
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu Überstundenabbau. Wir im Betrieb „mussten“ bis zum Jahresende alle Überstunden und Urlaubstage verplanen (zumindest beantragen).
Nun habe ich am 30 Oktober (auf drängen meines Teamleiters) für den 07 Dezember 2018 Überstundenabbau beantragt.
Am 03 Dezember (also VOR den beantragten Überstundenabbau) bin ich erkrankt und wurde bis einschließlich 12 Dezember krankgeschrieben.
Nun wurde mir für den 07 Dezember Überstunden abgezogen und kein Krankheitstag gewährt.
Ist das rechtens? Ist es nicht so, dass das nur gilt, wenn ich „während“ meines Überstundenabbaus krank werden? Also innerhalb des Überstundenabbaus
Levi meint
Ja!
Müller meint
Hallo, ich habe jetzt ca. 70 Überstunden gesammelt. Ich habe derzeit ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft. Nach der Geburt möchte ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Sind meine ca. 70überstunden dann verfallen?
Gruss
Luba meint
Hallo,habe den gleichen fall wie Pamela ,möchte gerne eine antwort ,Danke
Sven meint
Hallo Pamela,
während der Krankheit musst du so bezahlt werden, dass dir kein Nachteil entsteht. Also so, wie wenn du gearbeitet hättest.
Wenn dein Arbeitgeber dir für den Tag frei gegeben hat für Überstundenabbau, dann hättest du ja an dem Tag nicht gearbeitet. Du wird hier also nicht benachteiligt.
Levi meint
Siehe oben: Überstunden verfallen bei Krankheit, wenn diese durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden sollen und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erkrankt.
Annika meint
Ich habe 35 Überstunden auf meinem Arbeitszeitkonto. Diese Überstunden muss ich bis Ende Mai abfeiern, sonst verfallen sie.
Nun bin ich aufgrund einer chronischen Krankheit länger krankgeschrieben worden und kann die Überstunden nicht zeitgerecht abfeiern. Einen Freizeitausgleich / Abfeiern hatte ich bis zu Beginn meiner Krankschreibung nicht beantragt.
Verfallen die Überstunden, weil ich krank bin und keinen Möglichkeit habe, die freien Tage zu beantragen und abzufeiern?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Annika,
der Verfall hängt in der Regel mit vertraglichen Ausschlussfristen zusammen. Der gesetzliche Anspruch auf den Mindesturlaub jedoch kann nicht verfallen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
Hallo zusammen,
ich habe im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit über die letzten 10 Jahre mehr als 4.500 Stunden Mehrarbeit angesammelt. Diese wurden quartalsweise an den nächsten Vorgesetzten gemeldet.
Besteht hier ein Anspruch um zumindest einen Teil dieser Mehrarbeit in Freizeit zu wandeln.
Birgit meint
Hallo,
Und zwar bin ich seit Anfang Dezember erkrankt, habe bis Anfang Dezember über 100 Überstunden angesammelt, arbeite im Schichtdienst.
Baue ich durch die Krankheit meine 100 Überstunden ab, oder bleiben sie unberührt stehen?
Würde mich über Antwort freuen.
Vielen Dank
Nele meint
Hallo,
ich mache momentan einen Bundesfreiwilligendienst und muss oft am Wochenende arbeiten, sodass ich dann eine 7-Tage-Woche habe oder auch Mal 12 Tage am Stück arbeite, wenn ich beispiesweise auf Seminaren und Fortbildungen bin.
Den Montag darauf habe ich immer frei, allerdings wird dieser freie Tag mit den am Wochenende gesammelten Überstunden „abgerechnet“ (nicht komplett, aber eben minus 8 Stunden). Meine Familie sagte, dass dieser freie Montag mir als arbeitsfreie Zeit zusteht und eigentlich nicht mit meinem (Über-)Stundenkonto verrechnet werden darf.
Inwiefern ist das richtig?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nele,
das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt eine zulässige Höchstarbeitszeit vor und schützt die Sonntag und gesetzlichen Feiertage als arbeitsfreie Zeit besonders. Hiervon gibt es zahlreiche Ausnahmen, die wir an dieser Stelle nicht alle erörtern können. Doch selbst wenn Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen arbeiten, müssen in der Regel laut § 11 ArbZG mindestens 15 Sonntag beschäftigungsfrei bleiben und
Zu weitergehenden Fragen Ihren Fall betreffend wenden Sie sich bitte ggf. an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
David meint
Beginnt eine 3 monatige Ausschlussfrist die im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, wie die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, auch erst am Ende des Jahres, oder sofort nach Entstehen der Überstunden?
Marina meint
Hallo,
Ich habe Ende des Monats Freizeitausgleich genehmigt bekommen, bin aber schon vorher krank geworden und habe eine Krankmeldung eingereicht. Meine Überstunden sind dadurch immer weniger geworden. Konnte aber durch mein Kranksein nicht Freizeit nehmen. Dürfen sie dennoch meine Überstunden abziehen trotz Krankmeldung vom Arzt? Ich habe nichts unterschrieben worin das stehen soll und zudem soll das do nicht rechtens sein.
Lg Marina
Katharina meint
Guten Tag Marina,
bei mir besteht genau dasgleiche Problem: Krankgeworden VOR dem anberaumten Überstundenfrei und nun Abzug ALLER Überstundenfrei-Tage. :((
Wie ist das denn bei dir ausgegangen?
Würde mich über eine Antwort freuen,
Vielen Dank!
Katharina
Ann-Sophie meint
Hallo,
wie verläuft es in meinem Fall.. In unserer Mitarbeitervereinbarung (die wir natürlich unterschrieben haben) steht, dass wir insgesamt „nur“ 80 Überstunden haben dürfen. Meine belaufen sich auf mittlerweile 160. Im Falle einer Kündigung dürften mir die 80 Stunden die zu viel sind gekürzt werden.
Es ist eh schon so, dass ich oft in einer Woche 60 Stunden (vertraglich festgelegt sind 40/Woche) gearbeitet habe. Unter anderem auch Samstags oder oft um die 12 Stunden am Tag. Wenn ich zum Beispiel 12 stunden gearbeitet habe, wurden mir die zwei Stunden, die arbeitsrechtlich ja nicht erlaubt waren, einfach gekürzt und auch NICHT manuell hinzugerechnet. Somit habe ich im Schnitt auch noch ca. 50 Stunden für nichts gearbeitet..
LG
Irina meint
Hallo,
wie verhält es sich bei wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Promotionsabsicht? Ist es legal, wenn man alles, was über die vertragliche Arbeitszeit hinausgeht, als Promotionszeit, demnach also als „persönliche Freizeit“, deklariert und somit einen Freizeitausgleich ausschließt?
Ich habe einen 30 Stunden/Woche Vertrag und arbeite in der Regel ca. 50 Stunden, wobei manchmal Arbeit am Wochenende ansteht. Zusätzlich muss ich meine Dissertation anfertigen, was natürlich nicht während der genannten Zeit geht. Gibt es keine Möglichkeit für mich, Freizeitausgleich zu beantragen, um zumindest mehr Zeit für meine Dissertation zu haben?
Danke für die Hilfe
Irina
Dominik Fragt meint
Guten Tag,
Ich würde gerne nachfragen, in meinem Arbeitsvertrag steht bezüglich Verjährung eine frisst von 2 Monaten drin. Doch so wie es oben genannt wurde, muss die Frist ja mindestens 3 Monate betragen.
Ich wollte Sie fragen, was man da nun machen kann und ob man eventuell eine Kopie aus dem BGB bekommen könnte, um dieses Recht nach §195 nochmals genau nachzulesen.
MfG
Dominik
arbeitsrechte.de meint
Hallo Dominik,
vermuten Sie unzulässige Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, sollten Sie diesen von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eddy meint
Weiterarbeiten, solange die Löhne bezahlt werden.
Einen Arbeitgeber, der betrügt, wird nie ehrlich werden.
Möchte nicht wissen, wo er noch ungesetzlich handelt.
Thomas meint
Hallo,
ich bin im Außendienst tätig und bekomme alle meine Termine von der Zentrale im Googlekalenar vorgegeben.
Nun habe ich eine Ausschlussfrist von drei Monaten in meinem Arbeitsvertrag. Bisher habe ich noch keine Überstunden geltend, habe aber seit dem 01.02.2019, Beginn des Arbeitsverhältnis, rund 500 Überstunden aufgebaut, allerdings noch keine geltend gemacht.
Meine Frage: Zählen die Überstunden vor drei Monaten als geltend gemacht, da diese Nachweislich in meinem Kalendar sind, oder sind diese Überstunden bereits verfallen?
Grüße
Thomas
Adel meint
Hallo,
ich benötige dringend Hilfe. Ich habe im November 2018 einen Freizeitausgleich von 80Std für den März 2019 genehmigt bekommen. Im Februar 2019 wurde ich an der Bandscheibe operiert und wurde bis Juni 2019 krank geschrieben. Jetzt wurde mir von der Personalabteilung mitgeteilt, das die 80 Überstunden verfallen sind, da Sie in die Krankheitstage gefallen sind. Ist das rechtens?
Annette meint
Siehe oben!!!
Verfallen Überstunden bei Krankheit?
Viele sind sich unsicher, wann gemäß Arbeitsrecht Überstunden verfallen. Etwa bei Krankheit?
Viele sind sich unsicher, wann gemäß Arbeitsrecht Überstunden verfallen. Etwa bei Krankheit?
Einige Arbeitnehmer sind der Meinung, beim Überstundenabbau durch Freizeit verhalte es sich so wie beim Urlaub: Erkrankt ein Arbeitnehmer in seinem Erholungsurlaub, werden ihm die jeweiligen Tage gutgeschrieben und er kann sie zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
Erkrankt er allerdings innerhalb des Zeitraums des eigentlich vereinbarten Freizeitausgleichs aufgrund der geleisteten Überstunden, verfallen diese. Das Risiko liegt hier stets beim Beschäftigten selbst.
Katharina meint
Sehr geehrtes Arbeitsrecht-Team,
würde Sie mir bitte weiterhelfen:
mit wurden Überstundenfrei-Tage genehmigt, ich bin allerdings VORHER krankgeworden und habe eine AU eingereicht. Nun wurden mir die Überstunden für die (vor ein paar Wochen) beantragten Tage abgezogen.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort freue ich mich.
Vielen Dank,
Katharina
T meint
Sehr geehrte Mitarbeiter,
ich habe in den letzen Monaten über 100 Überstunden geleistet. Darf mein Arbeitgeber 6 Überstunden pro Tag Freizeitausgleich abgelten, obwohl ich nur 2 Stunden täglich arbeite?
Ich danke für Ihre Bemühungen
Mario meint
In unserem Betrieb werden jeden 1 die Überstunden gestrichen. Mit der Aussage da wir ja etwas mehr Geld verdienen als der normale Mitarbeiter ist die Mehrarbeit damit abgegolten. Das kann doch nicht richtig sein. Ich haben einen Arbeitsvertrag mit 173std für den Betrag x . Leiste ich mehr Std im Monat, ist es doch wie eine Gehaltskürzung . Oder darf der Arbeitgeber dass?. Ich habe Angst zum Anwalt zu gehen da ich die Befürchtung habe dann gekündigt zu werden.
Frank meint
Hallo erstmal 🙂
Bei uns werden Std. über 40 am Monatsende gelöscht. Minusstd, bleiben aber erhalten. Das wird vom kleinen Arbeiter bis zur Führungsebene so gehandhabt.
Vom ersten Lockdown habe ich noch 80 Minus Std. Das war für mich ja gut. Nur das Überstd am Monatsende zwar die Minusstd auffüllen, aber danach verfallen ist doch nicht oder??
Vielen Dank im Vorraus.
Tanja meint
Hallo,
wo meldet man denn ein Unternehmen, wo die Regelung von mind. 3 Monten nicht eingehalten wird sondern die geleisteten Überstunden schon nach einem Monate verfallen?
NADINE meint
Guten Tag,
Ist es rechtens wenn man mit seinem Kind in Quarantäne sitzt das die geleisteten Überstunden abgezogen werden. Lg
Vielen Dank im Vorraus
Tobias meint
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Verfallen der Überstunden bei Krankheit. In meinem Fall bin ich schon vor dem geplanten Freizeitausgleich arbeitsunfähig erkrankt mit ärztlicher Krankschreibung.
Verfallen die Überstunden auch, wenn man schon vor dem Beginn eines geplanten Freizeitausgleichs erkrankt?
Mit freundlichen Grüßen
Tobias