Starten Sie in ein neues Arbeitsverhältnis, wird Ihnen in der Regel ein schriftlicher Vertrag vorgelegt. Er regelt die Rahmenbedingungen der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Chef als Arbeitgeber.

Kurz & knapp: Salvatorische Klausel
- Die salvatorische Klausel im Vertrag soll dazu führen, dass eine partielle Ungültigkeit nicht dazu führt, dass das gesamte Dokument ungültig wird.
- Experten zweifeln die Sinnhaftigkeit der Verwendung einer salvatorischen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Es existieren rechtliche Grundlagen, die Vertragspartner vor unrechtmäßiger Benachteiligung schützen, neben der salvatorischen Klausel.
Doch manchmal sind bestimmte Klauseln – auch in Kaufverträgen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – unwirksam. Zur Absicherung wird hier die salvatorische Klausel eingesetzt.
Was ist eine salvatorische Klausel?
Das Wort „salvatorisch“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und kann mit „bewahrend“ oder „erhaltend“ übersetzt werden. Eine solche Formulierung fügen Arbeitgeber gerne in Arbeitsverträge ein, um sich abzusichern. Denn, das Bürgerliche Gesetzbuch besagt in § 139:
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.“
Diese Folge soll durch eine salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag abgewendet werden. Sie bewirkt, dass der übrige Vertrag gültig bleibt.
Wie kann eine salvatorische Klausel aussehen? Unser Muster gibt einen Eindruck.
Sind Sie in einem Beschäftigungsverhältnis tätig, in dem keine salvatorische Klausel vereinbart wurde, erfahren Sie hier, wie eine solche Formulierung aussieht:
Muster der Salvatorischen Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.”
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt ebenjene wirksame und durchführbare Regelung, die den damit verfolgten Rechtszielen am nächsten kommt.”
Wobei handelt es sich um ungültige Klauseln im Arbeitsvertrag? Was sich Arbeitnehmer nicht gefallen lassen müssen
Fehlt es dem Arbeitnehmer an einer besseren Alternative, willigt er häufig trotz mäßiger Konditionen ein, um nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Doch noch längst muss er sich dabei alles gefallen lassen, sind doch manche Formulierungen nicht gültig. Für diese Fälle fügen Arbeitgeber häufig eine salvatorische Klausel in den Arbeitsvertrag ein.
Stein des Anstoßes sind häufig die Regelungen zu den vereinbarten Überstunden. Wann und in welchem Umfang sind Sie zu erbringen? Viele Verträge weisen folgende Formulierung auf:
Mit dem Gehalt sind etwaig zu leistende Überstunden abgegolten.“
Diese Klausel ist gemäß geltendem Arbeitsrecht ungültig, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (Urteil vom Bundesarbeitsgericht – BAG – 5 AZR 406/10).
In ihrer Begründung führen die Richter aus, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass Beschäftigte hieraus nicht ableiten können, wie hoch die eventuellen Überstunden ausfallen würden.
Als ebenfalls ungültig gelten Formulierungen, die dem Arbeitnehmer unangemessen hohe Vertragsstrafen im Falle eines Fehlverhaltens abverlangen (BAG, Az. 8 AZR 717/07) sowie solche Klauseln, die Mitarbeitern eine längere Kündigungsfrist auferlegen als vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Letzteres würde gegen § 622 Abs. 6 BGB verstoßen. Auch hierdurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Auch in diesem Fall versuchen Arbeitgeber mit der salvatorischen Klausel auf Nummer sicher zu gehen.
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