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Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Höhe und gesetzliche Grundlage

Nicht selten beinhalten heutzutage Arbeitsverträge bestimmte Klauseln, die eine Vertragsstrafe für den Arbeitnehmer beschreiben. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig sind. Die Ausgestaltung, vor allem bezüglich der Höhe, sollte jedoch nicht willkürlich sein.

Ob eine Klausel zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag zulässig ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Klausel zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag zulässig ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Prinzipiell ist unter einem Vertragsstrafeversprechen eine vertragliche Vereinbarung zu verstehen. Dabei verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme, wenn er gewisse Pflichten schuldhaft verletzt, sei es vorsätzlich oder fahrlässig.

Kurz & knapp: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Welchen Zweck erfüllt eine Vertragsstrafe?

Mit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag möchten sich Arbeitgeber häufig die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sichern.

Wann kann eine Vertragsstrafe unwirksam sein?

Prinzipiell ist gemäß Arbeitsrecht eine Vertragsstrafe, die im Arbeitsvertrag verankert wurde, zwar zulässig, allerdings darf sie nicht zu hoch sein. Infos zur angemessenen Höhe von Vertragsstrafen finden Sie hier.

Wie kann eine Klausel zur Vertragsstrafe im Vertrag aussehen?

Ein Muster für eine Klausel zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag gibt es hier.

Worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe aufführt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
  • Bedeutung von Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen
    • Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Ein Muster
  • Vertragsstrafe: Welche Höhe ist angemessen?

Bedeutung von Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen

Die Vertragsstrafe im Arbeitsrecht greift bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, wenn diese vertragswidrig ist.
Die Vertragsstrafe im Arbeitsrecht greift bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, wenn diese vertragswidrig ist.

Prinzipiell bewirkt eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitnehmer unter Druck gesetzt werden soll, bestimmte Pflichten in korrekter Weise zu erfüllen. Daneben hat der Arbeitgeber dadurch die Möglichkeit, schneller einen finanziellen Ausgleich zu bekommen. Der Weg des gesetzlichen Schadensersatzanspruches ist im Zweifelsfall wesentlich länger.

Dabei sichern sich Arbeitgeber mit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag in der Regel die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Das heißt, sollte sich der Arbeitnehmer weigern, die Arbeit anzutreten oder sich vertragswidrig von dieser lösen wollen, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.

Daneben binden viele Arbeitgeber in eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag unter anderem auch die Herausgabe von Firmeneigentum, Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnissen, ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot sowie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit ein.

Nur ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann eine Vertragsstrafe nach sich ziehen, wenn dies entsprechend im Arbeitsvertrag verankert wurde. Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitnehmer nach § 628 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Schadensersatz verpflichtet.

Im Übrigen: Sollte von einer Konventionalstrafe im Arbeitsvertrag die Rede sein, ist damit die bereits beschriebene Vertragsstrafe gemeint.

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Ein Muster

Viele fragen sich, wie eine solche Klausel zur Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag formuliert sein könnte. Hier haben wir für Sie ein Beispiel zusammengestellt:

§ xx Vertragsstrafe

Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf oder verspätet, muss dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet. Die Vertragsstrafe muss dann in Höhe von xx gezahlt werden. Das Recht auf weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Arbeitgebers bleibt unberührt.

Vertragsstrafe: Welche Höhe ist angemessen?

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehört die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag.
Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehört die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag.

Die Klausel zur Vertragsstrafe kann gemäß Arbeitsrecht unwirksam sein. Neben einer unklaren Formulierung spielt dabei auch die Höhe der Geldsumme, die im Fall der Fälle gezahlt werden muss eine ausschlaggebende Rolle. Denn eine Vertragsstrafe darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Das heißt also, das vom Arbeitgeber geforderte Verhalten muss im Verhältnis zur Höhe der versprochenen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag stehen.

Doch wie hoch sind üblicherweise Vertragsstrafen im Arbeitsrecht? Normalerweise dürfen sie nicht höher sein als ein Bruttomonatsgehalt. Haben Sie zum Beispiel das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, droht eine solche Vertragsstrafe (siehe Bundesarbeitsgericht Az. 8 AZR 344/03). In anderen Fällen kann jedoch auch die Dauer der Kündigungsfrist oder die Höhe des entstandenen Schadens maßgebend sein.

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Kommentare

  1. Raffaele M. says

    1. Juli 2018 at 11:11

    Eigentlich bin ich seit Tagen auf der Suche danach, ob eine Vertragsstrafe angekündigt werden muss. Arbeitsrecht Zeitarbeit. Ich finde leider nichts.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de says

      9. Juli 2018 at 8:14

      Hallo Raffaele,

      in der Regel müssen Vertragsstrafen im Vertrag vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Marina says

    20. September 2018 at 22:04

    Hallo,

    Ich hab einen Ferienjob gemacht und mein Chef weigerte sich mir den schriftlichen Vertrag zu geben. Ich hab ihn jeden Tag darauf aufmerksam gemacht, dass ich einen Vertrag haben möchte, wo ich alles lesen wollte, was ich verdiene, was abgezogen wird usw. Er hat immer gesagt, dass er viel zu tun hat. Dann hab ich mich gekündigt, weil ich zu wenig Geld bekommen habe. Seit 3 Wochen warte ich auf meinen Lohn und er hat von dem Lohn als Vertragsstrafe viel abgezogen. Er sagte, dass wir einen schriftlichen Vertrag haben. Was kann ich machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de says

      9. Oktober 2018 at 15:02

      Hallo Marina,
      in solchen Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt zu fragen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an und dürfen Ihnen daher auch keine bestimmte Verhaltens- oder Vorgehensweise empfehlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Bettina says

    7. April 2019 at 11:18

    Hallo, ich habe am 06.04.19 meine Kündigung erhalten. In der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist. Am 07.04 soll ich noch arbeiten oder eine Vertragsstrafe zahlen. Im Arbeitsvertrag steht zum Thema Vertragsstrafe – vorübergehend die Arbeit rechtswidrig verweigert. Meine Frage muss ich wirklich zahlen. Ich bin gekündigt worden, das heißt meine Firma möchte nicht mehr das ich diese repräsentiere, somit ist mein Verhalten nicht zu arbeiten nicht rechtswidrig. Oder doch?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de says

      8. April 2019 at 11:34

      Hallo Betinna,
      die Pflicht zu arbeiten bzw. dem Arbeitgeber die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, besteht nur solange, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss der ehemals Angestellte auch nicht mehr arbeiten. Ab welchem Tag dies bei Ihnen der Fall ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können hierzu einen Anwalt befragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Larissa says

    8. April 2019 at 20:07

    Ist die Vertragsstrafe für beide Seiten dann relevant, wenn ich nicht rechtmäßig gekündigt wurde? Bzw. Gilt die Vertragsstrafe für beide Seiten? Oder nur für den Arbeitnehmer?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de says

      11. April 2019 at 10:08

      Hallo Larissa,

      für wen eine Vertragsstrafe gilt und unter welchen Umständen diese verhängt wird, sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Üblicherweise gilt die Vertragsstrafe nur für jene Partei, die den Vertragsbruch begangen hat. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag ggf. von einem Anwalt auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Michael says

    16. Mai 2019 at 13:05

    Es wurde im Ausbildungsvertrag / Arbeitsvertrag keine ” Vertragsstrafe” vereinbart. Wie
    kann ich als Arbeitgeber, entstandenen Schaden durch Vertragsbruch geltend machen ?
    ( Der Ausbildungsvertrag wurde vom Arbeitnehmer nach einmonatiger Beschäftigung
    ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt. ) In dieser Zeit befand er sich ausschließlich in der Altenpflegeschule. 2 Tage vor Beginn der Praxisanleitung wurde
    gekündigt.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de says

      20. Mai 2019 at 8:37

      Hallo Michael,
      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Andreas says

    1. Juli 2019 at 14:01

    Ich habe mich verspätet krank gemeldet (1/2Tag) und soll nun eine Vertragsstrafe von 1 Monatsgehalt zahlen. Arbeitskollegen haben ihr Gehalt überwiesen bekommen, meines ist ausstehend. Ist die Höhe angemessen/ ist die Vertragsstrafe rechtens?

    Antworten
  7. Bastian says

    31. Oktober 2019 at 18:08

    Ich habe in der Probezeit meinen Vertrag zum Ende des Monats gekündigt.
    Leider außerhalb der Kündigungsfrist.
    War recht kurz. Jetzt hat der Arbeitgeber mir die Vertragsstrafe abgezogen und fordert noch Geld nach.
    Darf er das.

    Antworten

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