Immer mehr Arbeitnehmer sehnen sich nach Freiheit im Berufsleben: frei einteilbare Arbeitszeiten, kurze bis gar keine Fahrtwege und ungestörtes, konzentriertes Arbeiten sind besonders gefragt. Damit Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut gebracht werden können, entscheiden sich viele Arbeitnehmer fürs Home-Office.

Arbeitnehmer arbeiten im Home-Office von zu Hause aus. Sie sind entweder im Unternehmen angestellt oder agieren selbstständig im Auftrag verschiedener Betriebe. Dazu haben sie in der eigenen Wohnung ein separates Arbeitszimmer mit Schreibtisch, PC und Internet, um die Aufgaben bewältigen zu können.
Kurz & knapp: Home-Office
Infos zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten, erhalten Sie hier.
Nein, der reguläre Vertrag muss in diesem Fall nicht angepasst werden. In der Regel reicht eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag aus.
Grundsätzlich greift auch bei einem Arbeitsunfall im Home-Office die gesetzliche Unfallversicherung. In welchen Situationen dies allerdings nicht der Fall ist, lesen Sie hier.
Die Feiertagsregelung im Home-Office sieht vor, dass immer der Arbeitsort des Betroffenen maßgebend ist. Arbeiten Sie also zum Beispiel in Berlin, so haben Sie am 8. März (Weltfrauentag) frei. Das gilt auch, wenn sich der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland befindet.
Gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Home-Office Vorteile? Worin unterscheidet sich der Arbeitsvertrag beim Home-Office von einem herkömmlichen? Welche Voraussetzungen müssen für Heimarbeit vorliegen? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office
Was ist Home-Office?
Das Home-Office ist in Deutschland auch unter den Begriffen „Teleheimarbeit“ oder „e-Work“ bekannt. Die Arbeit im Home-Office erfolgt per Definition von zu Hause aus. Arbeitnehmer richten sich in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz ein und können via E-Mail oder Telefon die Aufgaben und Ziele mit dem Arbeitgeber absprechen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Home-Office in Deutschland. In der heimbasierten Telearbeit erfolgt die Arbeit ausschließlich von zu Hause aus. In der alternierenden Telearbeit arbeitet der Mitarbeiter sowohl von zu Hause als auch beim Arbeitgeber im Unternehmen. Die entsprechenden Arbeitstage und -zeiten werden dabei im Vorfeld abgesprochen.

Weniger weit verbreitet ist das Nachbarschaftsbüro. Angestellte verschiedener Arbeitgeber sitzen gemeinsam in einem Büro. Die Arbeitgeber sparen dadurch Kosten, da sich die Mitarbeiter Büroeinrichtung und Arbeitsgeräte teilen können. Zudem hat dieses Home-Office den Vorteil, dass Arbeitnehmer nicht sozial isoliert werden.
Viele Arbeitgeber in Deutschland sprechen sich gegen die Home-Office-Arbeit aus. Nur im persönlichen Kontakt könne effektiv an Projekten gearbeitet werden. Dies sei durch die örtliche Distanz nicht so gut realisierbar. So wünschen sich Unternehmen in Deutschland vor allem die Präsenz ihrer Arbeitnehmer.
Eine gesetzliche Home-Office-Regelung gibt es in Deutschland nicht. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer allerdings seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Hierzulande müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Home-Office-Vereinbarung einig sein.
Home-Office: Vor- und Nachteile der Heimarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Gründe für Home-Office können für Arbeitnehmer vielfältig sein. Die Heimarbeit bietet dem Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. So können vor allem Kinder, Haushalt und Job unter einen Hut gebracht werden. Arbeitnehmer, die sonst acht Stunden im Büro verbracht hätten, können diese frei einteilen und die Kinder abends in aller Ruhe ins Bett bringen, bevor es wieder an die Arbeit geht.
Weitere Argumente für Home-Office sind zudem Ruhe und Selbstbestimmung. Am Arbeitsplatz im eigenen Zuhause kann entspannt und ungestört gearbeitet werden. Es sind keine Kollegen vor Ort, die mit Geräuschen, Unterhaltungen oder Marotten nerven und Arbeitnehmer können sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren.
Das Home-Office hat auch den Vorteil, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Großraumbüro mit mehreren Kollegen sitzen muss. Im Großraumbüro wird es schnell stickig, einigen Kollegen ist chronisch kalt, sodass nicht regelmäßig ohne Diskussion gelüftet werden kann und durch die Nähe zu anderen Mitarbeiten breiten sich Krankheiten rasend schnell aus.

Grundsätzlich kann Home-Office allerdings auch zu einigen Nachteilen führen. Mitarbeiter in Heimarbeit haben keinen Kontakt zu ihren Kollegen und sind sozial isoliert. Zudem lauern im eigenen Zuhause einige Ablenkungen wie Paketzusteller oder die Wäsche, die sie kurz anstellen und aufhängen könnten.
Generell müssen Privatleben und Beruf voneinander getrennt werden. Dies ist im Home-Office allerdings nicht ganz so einfach, da im privaten Umfeld gearbeitet wird. Um allerdings produktiv und konzentriert arbeiten zu können, bietet sich ein Arbeitszimmer an. Zudem sollten regelmäßige Pausen gemacht werden.
Welche weiteren Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer im Home-Office am Arbeitsplatz entstehen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Vorteile für Arbeitnehmer | Nachteile für Arbeitnehmer |
---|---|
flexible Arbeitszeiten | oftmals feste Kernarbeitszeiten, in denen Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen |
keine störenden Kollegen | soziale Isolation, keine betrieblich internen Informationen |
besserer Freizeitausgleich neben dem Job | Schwierigkeiten bei der Trennung zwischen Privatleben und Beruf |
kreative Phasen können effektiver genutzt werden | oftmals kein richtiger Feierabend möglich - Arbeitnehmer denken dauerhaft an die Arbeit |
Unabhängigkeit von Witterungsbedingungen wie starkem Schneefall oder vereisten Straßen | mögliche Probleme bei der Technik |
höhere Eigenverantwortung und mehr Motivation | Ablenkungen durch Haushalt oder Kinder möglich |
Zeitersparnis - kein Arbeitsweg |
Aber nicht nur für den Arbeitnehmer ergeben sich entsprechende Vor- und Nachteile wenn im Home-Office einem Nebenjob oder einer Vollzeitstelle nachgegangen wird. Grundsätzlich hat Home-Office für Arbeitgeber den Vorteil, dass sie den Interessen ihrer Arbeitnehmer nachkommen können. Dies fördert ein positives Image des Unternehmens und eine Personalbindung.

In Großraumbüros werden Arbeitnehmer schnell krank, weil sie sich bei Kollegen anstecken. Wird im Home-Office gearbeitet, melden sich Arbeitnehmer weniger krank. Auch mit einem kleinen Schnupfen kann von zu Hause aus gearbeitet werden ohne dass ein stressiger Arbeitsweg auf sich genommen werden muss. Der Arbeitgeber hat damit einen geringeren Arbeitsausfall.
Des weiteren sparen Arbeitgeber immense Kosten. So muss bei einem Arbeitsplatz im Unternehmen ein Schreibtisch, Arbeitsutensilien, PC, Laptop usw. gestellt werden. Viel Arbeitgeber bieten zudem Getränke und Lebensmittel an. Auch hier können Kosten eingespart werden, wenn der Mitarbeiter nicht vor Ort ist.
Durch eine konzentrierte und ungestörte Arbeitsumgebung im Home-Office sind Arbeitnehmer produktiver und können mehr leisten als wenn sie im Großraumbüro des Unternehmens sitzen. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Aufgaben schneller, zuverlässiger und sogar besser erledigt werden können.
Weitere Vor- und Nachteile des Home-Office für Arbeitgeber haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst:
Vorteile für Arbeitgeber | Nachteile für Arbeitgeber |
---|---|
erhöhte Produktivität | keine Kontrolle über die Arbeitszeit und die erledigten Aufgaben |
Kostenersparnis | mangelnde Datensicherheit |
weniger Arbeitsausfall | nicht jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ein getrenntes Heimbüro einzurichten |
Personalbindung durch zufriedene Mitarbeiter | der Beginn einer Abdrängung in die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers ist denkbar |
positives Image des Unternehmens | Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen könnte sinken |
Verringerung der betrieblichen Arbeitsplätze | |
Arbeitnehmer können nach der Elternzeit, Betreuungsurlaub, Mutterschutz etc. schneller ins Berufsleben zurückkehren |
Home-Office: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Sollten Sie Home-Office machen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld am besten überlegen, ob in Ihrem Unternehmen Home-Office grundsätzlich möglich wäre. Bei einer geringen Mitarbeiterzahl bietet sich die Heimarbeit in der Regel nicht an. Auch bestimmte Berufsgruppen sind vom Home-Office ausgeschlossen.
Arbeiten Sie vorwiegend im Büro vor dem Bildschirm kann sich Home-Office durchaus anbieten. Das Home-Office bietet sich vor allem für IT-Entwickler, Vertriebler oder kreative Jobs an, die grundsätzlich auch von zu Hause aus arbeiten könnten. Zudem macht die Heimarbeit Sinn, wenn Sie einen weiten Arbeitsweg haben.

Im Home-Office ist es vor allem wichtig, dass Sie für Ihren Chef und ggf. für Kollegen erreichbar sind. Dies kann via Internet und E-Mail oder auch per Telefon gewährleistet werden. Es bieten sich hier auch bestimmte Kernarbeitszeiten an, zu denen Sie erreichbar und bei Home-Office am Arbeitsplatz sein müssen.
Zusätzlich sollten Sie bei Home-Office ein Arbeitszimmer einrichten. Nicht jede Wohnung bietet sich für Home-Office an. So haben Sie in einer WG oder einer kleinen Wohnung meistens keine Möglichkeit, ein separates Arbeitszimmer zu beziehen. Im Home-Office sollten die Möbel grundsätzlich ergonomisch sein, damit Sie den ganzen Tag problemlos arbeiten können.
Arbeitnehmer sollten speziell beim Stuhl und dem Schreibtisch im Home-Office auf Folgendes achten:
Schreibtischstuhl:
- Sitzhöhe entspricht der Kniekehlenhöhe
- Fester Kontakt zur Rückenlehne und mindestens zwei Fingerbreit Platz von der Sitzvorderkante zur Kniekehle
- Armauflage entspricht der Ellenbogenhöhe über der Sitzfläche
- Rückenlehne stützt den Rücken und macht jede Bewegung mit
Schreibtisch:
- Mindestens 72 cm Höhe
- Arbeitsflächengröße von 160 x 80 cm
- Drucker und andere vibrierende Geräte sollten auf einem anderen Tisch stehen
- ausreichende Beinfreiheit
- reflexionsarme Oberfläche
- ggf. neigbar
Im Arbeitszimmer beträgt die ideale Raumtemperatur ca. 22 ° C. Zudem sollten Sie regelmäßig lüften, damit ausreichend Frischluft im Raum ist. Der Bildschirm sollte auf 400 bis 600 Lux eingestellt werden. Viel Tageslicht sorgt außerdem dafür, dass Ihre Augen nicht so stark belastet werden wie bei künstlichem Licht.
Wird bei Home-Office der Arbeitsvertrag angepasst?

Arbeitnehmer die von zu Hause aus arbeiten, bekommen vom Arbeitgeber für das Home-Office einen Vertrag. Dabei handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag wird geregelt, wie das Arbeitszimmer aussehen muss. Dazu gehört beispielsweise, dass der Raum abschließbar sein und die Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss.
Etwaige gestellte Arbeitsmittel werden in der Zusatzvereinbarung aufgeführt. Zudem ist meistens eine Klausel enthalten, dass betriebliche Arbeitsgeräte nicht für den privaten Gebrauch genutzt werden dürfen. Zudem ist eine Datenschutzklausel als Home-Office-Regelung im Arbeitsvertrag enthalten.
Außerdem kann der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung zum Home-Office jederzeit mit einer Ankündigungsfrist widerrufen. Je nachdem was im Vertrag festgelegt ist, kommt dies bei Nichterfüllung der Aufgaben in Betracht oder wenn die Arbeitsschutzbestimmungen nicht ausreichend gegeben sind.
Was müssen Sie bei Home-Office bezüglich der Steuer beachten?
Viele Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, stellen sich folgende Frage: Kann ich das Home-Office absetzen? Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 27.07.2015 [Az. GrS 1/14] beschlossen, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar ist.
So ist auch eine Arbeitsecke oder ein Durchgangszimmer nicht steuerlich absetzbar, da es nicht ausschließlich als häusliches Arbeitszimmer dient. Arbeitnehmer, die ihren beruflichen Mittelpunkt komplett zu Hause haben und dafür ein Arbeitszimmer nutzen, können das Home-Office von der Steuer absetzen.
Dazu zählen beispielsweise Freelancer, Künstler, Steuerberater oder Lektoren und Journalisten. Die Kosten für das Home-Office können dabei komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Ausgaben für von Schreibtisch, Stuhl und Arbeitsmaterialien. Auch eine Renovierung des Arbeitszimmers ist steuerlich absetzbar.

Miete, Heiz- und Stromkosten müssen Sie anteilig berechnen und können dann als Werbungskosten in Anlage N beim Home-Office in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bilder, Gardinen, Lampen oder Teppiche, die der Ausstattung des Arbeitszimmers dienen, können von der Steuer abgesetzt werden.
Handelt es sich beim Home-Office nicht um Ihren beruflichen Mittelpunkt, da Sie einen Großteil der Arbeitszeit noch im Büro verbringen, können Sie jährlich bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale sondern um die Höchstgrenze.
Home-Office: Welche Versicherung greift bei einem Arbeitsunfall?
Grundsätzlich stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit haftet die Unfallversicherung für entstandene Schäden. Aber gilt dies auch für Arbeitnehmer im Home-Office?
Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht.
Weiterführende Literatur zum Thema: Erfolgreich im Home-Office
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Stefan Scheller (Autor)
- Fonger, Patrick (Autor)
- Eigner, Christian (Autor)
Letzte Aktualisierung am 7.06.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Markus meint
sehr hilfreiche Übersicht, die sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbelange berücksichtigt. Eine Modellrechnung (lohnt sich die Verlegung der „ersten Arbeitsstelle“ – Ausgaben HomeOffice & Entfall km Pauschale vs. steuerliche Berücksichtigung des HomeOffice) würde den Beitrag abrunden.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Markus,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir werden darüber beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias F. meint
Hallo,
Die Zusammenstellung gefällt mir gut und ist auch recht umfassend.
Leider hat sie – wie alle anderen Kommentare – das Manko, dass nicht klar herauskommt, wie die Fahrzeit zu dem Arbeitgeber zu werten ist, wenn man normalerweise im Homeoffice ist.
Das hatten wir schon steuerlich nicht ganz verstanden und wie das arbeitszeitrechtlich zu werten ist, geht nirgendwo so richtig hervor…
Vielleicht könnte dazu noch etwas gesagt werden.
Mein Verständnis ist, dass die Fahrt vom HOmeoffice (=erster ARbeitsplatz) zum Büro / Arbeitgeber zu z.B. wöchentlichen Treffen / Besprechungen Arbeitszeit wäre… aber so richtig gefunden habe ich das noch nirgends.
Bin ich da falsch ?
Eine arbeitsvertragliche Regelung liegt bei uns hierzu nicht vor, die Fahrzeit zum Büro beträgt 2h – also keine Peanuts – auch arbeitszeitrechtlich nicht…
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Matthias,
Fahrten und Kostenübernahme sollten vor Antritt der Fahrt mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Ansonsten muss ein Anwalt für Arbeitsrecht die Ansprüche abschätzen und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber durchsetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
Das Homeoffice ist niemals 1. Tätigkeitsstätte. Das ist IMMER (und in Zweifel die nächste) ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers.
VG S
Jens meint
Guten Tag, auch für mich eine hilfreiche Seite, zumal mein Arbeitgeber mittlerweile diese Möglichkeit eröffnet, wobei das Thema Zusatzvereinbarung aber noch nicht vorliegt. Wie sind die Unfallvesricherungsaspekte zu handhaben, kann eine Arbeitgeber einen vollständigen Schutz anbieten? Wie mW auch in den Niederlanden der Fall…..
Ich würde mich freuen, hierzu über weitere Erkenntnisse oder existierende Regelungen zu hören. Beste Grüße Jens
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jens,
im Home-Office gilt bei dienstlichen Tätigkeiten innerhalb des Arbeitszimmers die gesetzliche Unfallversicherung. Verunglückt ein Arbeitnehmer aber z. B. auf dem Weg von der Toilette zum Schreibtisch, ist er hier in der Regel nicht unfallversichert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anne L. meint
tolle tips!!
Meine Firma hat die Büroräume gekündigt und ich muss jetzt ins home office (ohne mehr Geld für etc)
Gibt es das Gesetze?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anne,
eine solche Änderung des Einsatzortes muss in der Regel mit einer Vertragsänderung einhergehen, da im AV der Arbeitsort festgelegt ist. Änderungen gegen den Willen des Arbeitnehmers können immer durch einen Anwalt beurteilt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja D. meint
die Seite ist für mich sehr hilfreich und verständlich. Was ich jetzt nicht entdecken konnte sind die technischen Voraussetzungen bezüglich des Betriebssystems. Habe in einer Stellenausschreibung gelesen das nur Windows Betriebssysteme in Frage kommen. liebe grüsse
Rainer meint
Es kommt darauf an, wie der Zugang zu den Arbeitgeber Systemen stattfindet. Bei einer Citrix Verbindung kann z.B. auch Mac OS zum Einsatz kommen, weil der Citrix Receiver auch dort verwendet werden kann.
Annie R. meint
Hallo,
muss ein Home Office gewerblich angemeldet werden als offizielle Betriebsstätte des Unternehmens?
Viele Grüsse
arbeitsrechte.de meint
Hallo Annie R.,
bei einem Angestelltenverhältnis ist in der Regel keine Anmeldung erforderlich. Eine gewerbliche Anmeldung kann bei einer freiberuflichen Tätigkeit notwendig sein. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael R. meint
Tolle Seite; hier bleibt für mich nur eine Frage.
Es dreht sich um ein alternierendes Home-Office. Da ich immer wieder zu unterschiedlichen Einsatzorten fahren muss, stellt mein Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung.
Wie wird dieser steuerlich behandelt?
Die Kilometer vom Home-Office zu den Einsatzorten werden dann nicht versteuert – richtig?
Gruß,
Michael
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michael,
bei Ihrer Frage kann Ihnen ein Steuerberater besser helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria K. meint
Dürfen aus rechtlicher Sicht in ein einem Arbeitszimmer private Möbel stehen? Ist eine gelegentliche Nutzung als Gästezimmer erlaubt? Mir geht es in diesem Fall nicht um die steuerliche Absetzbarkeit, sondern die aus Arbeitgebersicht geforderten Voraussetzungen an den Telearbeitsplatz.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marie K.,
wichtig ist, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen auch am Telearbeitsplatz eingehalten werden. Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft kann Sie hierzu umfassend informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bachler meint
Interessante Infos.
Wie ist es, wenn ich für meinen Arbeitgeber (Österreich) von zuhause aus in Deutschland arbeite/Homeoffice . Muss der Arbeitgeber (Betriebsstätte in Österreich) dann auch eine Betriebsstätte in Deutschland eröffnen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Bachler,
eine derartige Vorschrift ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Christoph meint
Ich arbeite als Außendienstmitarbeiter in der Regel Freitags im Homeoffice. Dies wurde von ca. 10 Jahren im Rahmen meiner Einstellung mit meinem Arbeitgeber vereinbart.
Bei mir zu Hause habe ich eine sehr kleine „Arbeitsecke“ eingerichtet, die aus Platzgründen die Anforderungen an die neue Rechtsprechung nicht erfüllt (zusätzlicher abschließbarer Schrank, Aktenvernichter, ausreichend großer Schreibtisch, …). Mehr Platz habe ich in meiner Wohnung nicht zur Verfügung.
Wer muss für die Ausstattung sorgen? Muss meiner Arbeitgeber mir eine andere Räumlichkeit zur Verfügung stellen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Christoph,
wenn sich die Bedingungen für den Arbeitsort geändert haben, muss möglicherweise der Arbeitsvertrag angepasst werden. Der Arbeitnehmer muss ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Auch wenn das ein Ende für das Home-Office bedeuten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dominik T. meint
Hallo,
im Rahmen meiner Tätigkeit soll ich herausfinden, wie es mit der Regelung für Drucker im Home Office aussieht. Leider habe ich dazu nichts gefunden, also wende ich mich hoffnungsvoll an sie.
Gibt es gesetzliche Pauschalen oder dergleichen pro gedruckter Seite oder fallen die Druckkosten voll auf den Arbeitnehmer?
Mit freundlichen Grüßen
Birgitta meint
Guten Tag, die Informationen sind hilfreich. Näheres in Erfahrung bringen möchte ich hinsichtlich der Fahrzeiten zu unterschiedlichen Einsatzorten im gesamten Süden Deutschlands. Die Fahrzeiten zu den einzelnen Betriebsstätten würden im Anstellungsverhältnis nicht als Arbeitszeit zählen. Es würde toleriert werden, weil auch während der Fahrten Telefonkontakt herrsche. Sicherlich gibt es einen Firmensitz in meiner Stadt, aber die Verzweigungen der Firmenkonstillation, der Arbeitsvertrag besage, es gäbe kein Büro in der Stadt meines „Homeoffices“. Allein die Gefahren und Zeitaufwendungen erschrecken mich. Wie verhält es sich mit der Unfallversicherung in diesem Fall? Sind derartige Verfahrensweisen tatsächlich arbeitsrechtlich vertretbar? Gibt es Alternativen? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. mfg
Luna meint
Hallo,
ich darf wegen der Coronakrise ab heute Homeoffice machen. Muss ich dies zwingend von zu Hause aus, oder darf ich auch bei meinem Lebensgefährten (ca. 250km Entfernung) arbeiten? Es wurde kommuniziert, dass ich nicht während meiner üblichen Arbeitszeit hinfahren, aber was wäre theoretisch nach Feierabend? Darf der AG bestimmen von wo aus ich arbeite?
Danke
arbeitsrechte.de meint
Hallo Luna,
in aller Regel bleibt der Arbeitgeber auch bei Homeoffice weisungsbefugt. Bitte wenden Sie sich Ihren Arbeitgeber, um sich bezüglich möglicher Lösungen und Einsatzorte abzusprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja B. meint
„Mitarbeiter in Heimarbeit sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings kommt die Versicherung unter bestimmten Kriterien nicht auf. Begeben Sie sich beispielsweise auf den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall nicht.“
welche Versicherung greift dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht gilt?
Müssen die Home-Office Tage schriftlich festgelegt werden oder können sie varieren?
Besten Dank im Voraus! MFG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tanja B.,
die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Bei privaten Unfällen greift in der Regel die Krankenversicherung und unter Umständen – sofern vorhanden – die private Unfallversicherung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marie meint
Hallo,
wenn bei einem Wohnortwechsel (Bundeslandwechsel) das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben soll (mittels Homeoffice), muss dann ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden? Ich bin super verunsichert, da ich erstmal einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll und dann in Zukunft als Freelancer tätig sein soll und das zu einem geringeren Lohn. Laut meinem Arbeitgeber ist das die einzige Möglichkeit, könnt Ihr mir das so bestätigen? Ich freu mich auf Eure Rückmeldung.
Viele Grüße,
Marie
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marie,
wir bieten keine Rechtsberatung an, sodass wir auch keine Einschätzung abgeben dürfen. Bei derartigen Einzelfällen empfiehlt es sich, ggf. einen Anwalt zu kosnultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
Gute Zusammenfassung, mir fehlt nur der Hinweis auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ich habe nämlich keine, bekomme ab 1. Tag sofort Krankengeld von der Krankenkasse. Sehr wenig! Bitte Rückinfo, danke!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Judith,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag prüfen und die Rechtslage einschätzen. Wir bieten hingegen keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antje meint
Hallo,
wenn ich demnächst an 2 Nachmittagen nicht im Büro sondern im Home Office arbeite, will mir mein Arbeitgeber weniger Gehalt geben. Ist das so korrekt?
Gruß Antje
arbeitsrechte.de meint
Hallo Antje,
die Arbeit im HomeOffice begründet in der Regel kein geringeren Lohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia meint
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen – ich war mal in einem Schreibbüro angestellt und habe von zuhause gearbeitet – als ‚Heimarbeiter‘ beim Reg.Präsisdium auch entsprechend gemeldet.
Nun soll ich für ein Unternehmen 1-2 x monatlich vorort arbeiten (Telefonate und Eingabe von Daten in den PC direkt) und der Rest im Homeoffice (Telefonate und per Fernzugriff Dateneingabe) –
Wo ist jetzt hier der Unterschied ? steht mir die Heimarbeiterzulage gem. Bindende Festsetzung da auch zu ? oder ist es rechtlich anders zu bewerten ?
Vielen DANK
Marga meint
Hallo,
vielen Dank für den klaren und informativen Artikel.
Mein Arbeitgeber stellt mir keinen Büroraum zur Verfügung und setzt voraus, dass ich meine Tätigkeit als Exportleiterin mit ca. 30 % Bürotätigkeit von Zuhause aus erledige.
Die Kosten für das Büro, das ich für meine Arbeit anmiete, will er mir nur ersetzen, wenn ich ihm eine deutsche Rechtssprechung hierzu vorlege.
Gibt es eine solche?
Beste Grüsse,
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marga,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tatyana meint
Hallo,
ich bin im Homeoffice tätig und mir wurde von meinem Chef vorgeschrieben von 7 – 17 Uhr erreichbar zu sein (so als wäre ich in der Firma). Da ich aber kein Mittag von einer Stunde mache sondern durch arbeite, zieht mir mein Chef täglich diese Stunde ab obwohl ich arbeite.
Wie wird das mit den Arbeitsstunden im Homeoffice geregelt ?
Ich bin einfach produktiver, wenn ich keine Stunde Pause mach, da mich zuhause auch niemand ablenkt zb. durch Kaffee holen oder ratschen mit Kollegen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tatyana,
es ist gesetzlich vorgeschrieben, nach 6 h Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Wieso Ihr Vorgesetzter Ihnen eine Stunde abzieht, können wir nicht beurteilen. Sie können einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
Hallo,
vielen Dank für den informativen Artikel.
Muss für das steuerliche Abesetzen eines Arbeitszimmers die Heimarbeit / Homeoffice vertraglich geregelt sein? Durch meinen Beruf mit viel Projekttätigkeit ist im zur Verfügung stehenden Büro eine hohe Fluktuation an Mitarbeitern und ein Arbeitsplatz kann nicht jeden Tag garantiert werden, weshalb ich meine Tätigkeit sehr oft von zu Haus aus ausübe. Diese Möglichkeit wird alledings nicht explizit vertraglich geregelt.
Gruß
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tobias,
für steuerliche Detailfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan meint
Keine Nachteile
Marion K. meint
Ich arbeite seit 10 Jahren an 2 Tagen/Woche im Home-office und an 3 Tagen/Woche in der Firma.
Es existiert eine einfache Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in der nur steht, dass ich an 2 Tagen/Woche am Arbeitszeitmodell Home-office teilnehme. Sonst nichts. Diese 2 Tage sind von Anfang an Montag und Freitag. Jetzt will mein Chef mir einen dieser Home-office Tage wegnehmen. Darf er das so einfach? Oder greift hier das Gewohnheitsrecht?
Danke für eine Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marion,
ob und wann das Gewohnheitsrecht greift, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika B. meint
Mein Arbeitgeber, bei dem ich schon 38 Jahre arbeite, möchte seinen Standort verlegen, so dass ich dann 2,5 Std. Fahrzeit pro einzelne Fahrt habe. Homeoffice wird offiziell für alle Mitarbeiter nicht genehmigt. Kann ich bei so einem langen Weg einen Anspruch auf Homeoffice nicht doch geltend machen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Monika,
ein Anspruch auf Home Office existiert nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian meint
Wie schaut das bei einem befristeten Honorarzeitvertrag aus (fester Freier oder angestellten ähnliches Beschäftigungsverhältnis). Kann mir mein Arbeitgeber überhaupt vorschreiben wo ich zu arbeiten habe? Oder darf ich durch den Vertrag in freier Beschäftigung selbst entscheiden, wo ich arbeite?
Danke und liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Florian,
was der Arbeit- bzw. Auftraggeber im Einzelfall vorschreiben darf, hängt von der konkreten Art des Vertrags- und Beschäftigungsverhältnisses ab. Wie sich dies bei Ihnen verhält, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
Mein Arbeitgeber bietet mir Homeoffice an, aber nur unter der Bedingung, dass mein monatliches Gehalt um mehr als 500 EUR gekürzt wird (angeblich wegen den Mehrkosten).
Ist das überhaupt zulässig?
So etwas geht doch nur über eine Änderungskündigung, oder?
Danke im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michael,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina meint
Hallo, wir arbeiten auch seit einigen Monaten im Homeoffice. Wir sind viele Teams. Alle dürfen 3 Tage, wir nur 2. Es hieß, wir können aufstocken, wenn es gut läuft und die telefonische Anbindung erfolgt (kommt im April).
Jetzt will unsere Führungskraft erstmal keiner Erhöhung zustimmen.
Haben wir keinen Anspruch auf 3 Tage, auch wenn alle Anderen (gleiche Arbeit) es schon von Anfang hatten?
Vielen Dank
Martina
Ninja meint
Hallo,
Wie oft „darf“ man im Büro anwesend sein, wenn man offiziell eine Homeoffice Vertrag hat? Gibt es da Begrenzungen?
Vielen Dank und viele Grüße
Ann Katrin W. meint
Wissen Sie, wie es steuerrechtlich ausschaut, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnort nach Österreich verlegt, um dort weiterhin Home Office für den deutschen Arbeitgeber auszuüben?
Anna meint
Hallo,
wenn in einem Homeoffice ein Schrank steht, wird es zu einem Problem.
Kann ich dann trotzdem mein Arbeitszimmer steuerlich absetzten?
Pohl meint
HAllo,
ich habe da mal eine Frage. Ich arbeite 4 Tage im Home Office und 1 Tag im Büro. Gibt es eine Verordnung wie dann mein Arbeitsplatz im Büro ausgestattet sein muss?
Recht vielen Dank für eine Anrtwort
Jero meint
Hallo,
wie schaut es im Homeoffice aus, wenn man einmal im Monat zum Arbeitgeber fahren muss?
Muss die Fahrtzeit vom Arbeitgeber vergolten werden, wenn der Erfüllungsort im Arbeitsvertrag der eigene Wohnort ist?
Matthias meint
Per Arbeitsvertrag arbeite ich 2 Tage pro Woche im Homeoffice und 3 Tage in der Firma- die allerdings fast 400km entfernt ist. Da es sich für 3 Tage nicht lohnt hin und her zu fahren bleibe ich in der Regel abwechselnd eine ganze Woche in der Firma oder zu Hause. Dazu kommen noch Dienstreisen. Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrtkosten und Unterkunft zu Firma. Kann ich Verpflegungsmehraufwendung beim Finanzamt geltend machen? Kann ich bei 2 Tagen pro Woche Home Office bis zu 1250€ für das Arbeitszimmer absetzen?
Andreas meint
Hallo,
ich habe ein Ferienhaus in Kroatien, wohne aber in Deutschland (1. Wohnsitz).
Mein Arbeitsplatz ist laut meinem Arbeitsvertrag „Homeoffice“, außerdem besteht Vertrauensarbeitszeit.
Dazu habe ich folgende Frage: gilt mein Haus in Kroatien auch als Homeoffice?
Es geht mir darum, dass ich – falls das mal rauskommt – arbeitsrechtlich sicher bin.
Vielen Dank im Voraus!
Markus meint
Hallo,
ich habe eine Homeoffice – Vereinbarung von meinem Arbeitgeber bekommen, in der 1 flexibler Tag pro Woche in Homeoffice erfolgen kann. Da ich eine relativ weite Strecke bis zur Arbeit zurücklege, habe ich einen 2 Homeoffice – Tag mit meinem Vorgesetzten herausgehandelt, der jedoch nicht in der Zusatzvereinbarung aufgeführt wird. Dies ist sozusagen ein mündliches Abkommen. Ist dies überhaupt ok, oder muss dieser 2. Tag unbedingt in die Zusatzvereinbarung übernommen werden? Habe ich irgendwelche Nachteile dadurch?
Vielen Dank im Voraus!
Hanna meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine sehr interessante Zusammenfassung.
Leider finde ich nichts zum Thema „unterschiedliche Regelung Homeoffice bei gleichem Job“.
Gibt es eine Regelung bei der gleichen Hierarchie-Stufe wenn sich die Arbeitsstellen nur dadurch unterscheiden, dass der eine Mitarbeiter halbtags arbeitet (100% Homeoffice) und der andere ganztags (keine festgelegte Regelung, ab und zu Homeoffice okay).
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.
Emmerich meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich könnte im Homeoffice arbeiten, aber meine Frau und ich lehnen das ab. Deshalb sind die technischen und räumlichen Voraussetzungen bei uns zu Hause nicht geschaffen worden.
Wie ist jetzt die rechtliche Lage, wenn für mich auf Grund der Corona-Thematik Quarantäne angeordnet werden würde?
Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass wir bei uns zu Hause alle Voraussetzungen für das Homeoffice schaffen, damit ich im Quarantänefall arbeiten kann?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Emmerich,
der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern in aller Regel verlangen, auch weiterhin im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies technisch und logistisch umsetzbar ist und die Betroffenen arbeitsfähig (d. h. nicht krank gemeldet) sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
Hallo, ich habe eine Frage. Unser Kleinunternehmen musste vorerst schließen und alle Mitarbeiter wurden ins Home Office geschickt. Ich wäre auch dazu bereit, doch leider habe ich privat nicht die technischen Voraussetzungen dafür (ich habe Zuhause kein Internet, nur Prepaid am Handy, und auch keinen eigenen PC). Deswegen verlangte meine Chefin, dass ich meinen bereits geplanten Sommerurlaub vorziehen sollte und nun bereits seit einer Woche fortlaufend im Zwangsurlaub bin. 🙁 Ist das rechtens? Leider lässt meine Chefin nicht mit sich reden und ich habe Angst gekündigt zu werden, wenn ich mich dagegen stelle. Ich danke für Ihre Hilfe! Stefanie
Antje meint
Hallo,
aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema Home-Office – gerade in der Pandemiezeit. Nach aktuellem Wissen ist der AN (incl. Vereinbarung) versicherungstechnisch während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert. Wird die Tätigkeit kurz unterbrochen (z.B. Gang zur Küche) greift die gesetzliche UV nicht.
1. Frage aus Unternehmersicht: Sind Unternehmer dazu gezwungen dem Mitarbeiter „Home-Office“ anzubieten oder ist dies von der Unternehmerseite freiwillig „angeordnet“, damit der betriebliche Prozess fortgeführt werden kann?
2. Frage aus Unternehmersicht: Ist der Unternehmer dazu verpflichtet „aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos gegenüber Mitarbeitern“ den einzelnen Arbeitnehmer aus Schutz in ein Home-Office zu schicken?
3. Frage: Verstehe ich das richtig, dass bei einem Vertragsabschluss zum Home-Office, die gesetzliche UV auch bei Unterbrechung (z.B. Küchengang, Toilette) eingreift? Oder greift hier „wie üblich“ die z.B. private Unfallversicherung des AN ein?
Für Ihre Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Heike meint
Hallo,
mein Arbeitgeber hat aufgrund Corona Home Office eingeführt. Leider sind nicht alle Mitarbeiter in die engere Auswahl gekommen, sodass einige jeden Tag einen weiten Arbeitsweg zurück legen müssen.
Nun möchte der Arbeitgeber weiterhin Home Office anbieten. Allerdings nur für die Kollegen, die es während der Pandemie erprobt haben.
Es wird keine Erweiterung, so wie Neuauswahl geben.
Darf er das machen? Oder muss er allen Mitarbeitern die gleiche Chance geben?
Malgorzata meint
Hallo,
darf ich Home Office über W-Lan arbeiten oder ist dies verboten?
Oder kann der Arbeitgeber dies verbieten?
(Falls es wichtig ist für Ihre Antwort: ich arbeite über CITRIX)
Vielen Dank im Voraus!
Isabell meint
Bei meinem Mann im Betrieb ist die 40 Stunden Woche/8 Stunden Tag. Der Arbeitgeber zahlt jedoch nur 30 Stunden/6 Stunden am Tag, wenn die Angestellten Homeoffice machen. Die „Fehlstunden“ müssen mit Überstunden bzw. mit Urlaub abgegolten werden. Darf er das, oder kann man auf seine vertraglichen Stunden auch im Homeoffice bestehen!
Klaus meint
Guten Tag,
muß ich beim Home-Office an / von der eigenen Meldeadresse aus arbeiten oder darf ich dazu auch bei meinem Lebenspartner/in sein. Rein theoretisch könnte diese(r) ja auch 30m oder auch 300km entfernt wohnen.
Vielen Dank !
VG
Klaus
Christian meint
Als Nachteil der Heimarbeit kann ich aus pers. Erfahrungen die Erreichbarkeit hinzufügen.
Prozesse und Projekte ziehen sich über Wochen, die früher in 2-4 Tagen abgearbeitet waren.
Daniel meint
Hallo zusammen,
oben stehen Angaben zu Schreibtischgröße 160×80. Ist dies eine Norm? Wenn ja wo kann ich diese Norm sehen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Daniel,
diese Größe stammt aus der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
Hallo zusammen,
das ist eine super Zusammenfassung und „einfach“ geschrieben 🙂
Wie ist es denn mit der „Büroreinigung“ im HO geregelt? Darf ich mein Büro dann während der Arbeitszeit putzen? Ich habe hier ja nicht wie in der Niederlassung meines Unternehmens Putzkräfte, die das übernehmen, muss ich das dann in meiner Freizeit machen?
Rene meint
Hallo,
ist es rechtlich möglich mobiles Arbeiten und Arbeiten in der Firma in der Hinsicht zu kombinieren, dass ich vormittags in der Firma vor Ort bin und nachmittags zu Hause mobil arbeite?
Vielen Dank und beste Grüße!
Lars meint
Hallo,
Sehr interessanter Artikel. Ich versuche mit meinem Arbeitgeber zu klären ob ich wöchentlich Home Office nutzen kann anstatt der Standard Regel 2Tage Home Office/3 Tage im Office, da ich einen sehr langen Anfahrtsweg hätte. Feedback war das dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich ist (i.e. Mehr als 2 Tage in der Home Office). Können Sie dies bestätigen bzw. gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage zu unterscheiden ob man wöchentlich oder täglich zwischen Home Office und In Office switched?
Viele Grüße
Christian R. meint
Hallo Zusammen,
Gibt es eine Mindestgröße des Bildschirms beim Notebook oder Monitor im Home Office ?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen ?
Grund:
Ich habe von meinem AG nur ein 11″ Zoll großes Notebook zur Verfügung gestellt bekommen und muss damit den Ganzen Tag arbeiten was sehr anstrengend auf solch einen kleinen Bildschirm ist.
Würde mich über Feedback freuen da ich nichts darüber gefunden habe was das beschreibt
Kira N. meint
Vielen Dank für diesen Beitrag über Homeoffice im Arbeitsrecht. Gut zu wissen, dass eine Anpassung des Arbeitsvertrags nicht nötig ist und eine Zusatzvereinbarung in der Regel genügt. Ich soll bald komplett aufs Homeoffice umsteigen und ich hatte mich gefragt, ob ich dann einen neuen Arbeitsvertrag brauche.
Elisabeth T. meint
Ich arbeite jetzt über 4 Jahre im Homeoffice (Telearbeit). Jetzt hat mir mein Arbeitgeber diese gekündigt mit der Begründung, dass mein Kind 12 Jahre wird und dann kein Anspruch mehr besteht. Ist sowas gesetzlich festgelegt?