Die Probezeit fungiert sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer als Testphase. Beide Parteien können sich in dieser Zeit zunächst einmal „beschnuppern“ und herausfinden, ob das frisch geschlossene Arbeitsverhältnis in der Praxis überhaupt harmoniert.
Sollte dem nicht so sein und die Erwartungen wurden schlichtweg nicht erfüllt, kann die Zusammenarbeit innerhalb von zwei Wochen von beiden Seiten wieder beendet werden. Dazu bedarf es nicht einmal einer Angabe von Gründen. Allerdings darf die Probezeit einen Zeitraum von maximal sechs Monaten laut § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht überschreiten.
Kurz & knapp: Probezeit verlängern
Die Probezeit ist gemäß § 622 Absatz 3 BGB an eine Maximaldauer von sechs Monaten geknüpft.
Wurde im Arbeitsvertrag eine kürzere Probezeit vereinbart (z. B. drei Monate), erlaubt das Arbeitsrecht eine Probezeitverlängerung auf maximal sechs Monate. Länger darf diese Bewährungsphase jedoch nicht dauern.
In einem Ausbildungsverhältnis ist es nur möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn mehr als ein Drittel der Ausbildung aufgrund von Krankheit nicht stattfinden konnte.
Sind sich Arbeitgeber auch nach Ablauf dieser Zeit noch nicht sicher, ob der Mitarbeiter ins Team passt oder die Anforderungen an den Job gänzlich erfüllt, überlegen sie, die Probezeit zu verlängern und noch etwas abzuwarten. Doch wann ist eine Probezeitverlängerung im Arbeitsrecht überhaupt rechtens? Und besteht diese Möglichkeit auch in der Ausbildung?
Inhalt
Wann kann man die Probezeit verlängern?
§ 622 Absatz 3 BGB beschränkt die Dauer der Probezeit auf maximal sechs Monate. Danach gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies schließt eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus logischerweise aus.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es unter keinen Umständen möglich ist, die Probezeit zu verlängern. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit, wenn im Arbeitsvertrag grundsätzlich eine kürzere Dauer festgesetzt wurde.
Bei einem Zeitraum von beispielsweise drei Monaten ist eine Verlängerung auf sechs Monate normalerweise kein Problem. Es ist Arbeitgebern jedoch nur dann möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt. In diesem Fall muss die Probezeitverlängerung im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die jeweilige Formulierung zur Verlängerung der Probezeit könnte sich an folgendem Beispiel orientieren:
Sollte der Arbeitnehmer während der Probezeit länger als zwei Monate nicht in der Lage sein, die Arbeitsleistung zu erbringen (etwa wegen Arbeitsunfähigkeit), so ist die Probezeit zu verlängern. Maßgeblich ist der Zeitraum der Unterbrechung.”
Ist eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung möglich?
Ein Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich in einigen Punkten von einem regulären Arbeitsverhältnis. Dies schließt auch die Probezeit ein:
- In der Ausbildung ist sie verpflichtend, ansonsten optional.
- Sie ist nicht auf höchstens sechs Monate begrenzt, sondern muss sich zwischen einem und vier Monaten bewegen.
- Es besteht keine Kündigungsfrist.
Zudem ist es nur möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn die Ausbildung für mehr als ein Drittel der Zeit nicht vollzogen werden konnte, weil der Mitarbeiter beispielsweise krank war und eine derartige Vereinbarung existiert.
Klaus M. meint
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich arbeite als Fliesenleger ich einem Betrieb und habe eine Probezeit von drei Monaten unterschrieben.
2 Wochen vor Beendigung der Probezeit hat mir der Arbeitgeber wegen Auftragsmangel die Kündigung
geschrieben.
Es sind 4 Tage vergangen und jetzt möchte der Arbeitgeber mich wieder zurückholen, weil er mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist und bietet mir
wieder eine Verlängerung der Probezeit von weiteren 3 Monaten an.
Wie soll man darauf reagieren?
Ist das Rechtens.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Klaus,
es ist möglich, das Angebot so anzunehmen. Die Kündigung könnte auch aufgehoben werden. Eine erneute Probezeit ist möglich, aber nicht gerechtfertigt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jutta meint
Meine Probezeit war 6 Monate, ein Tag vor Ablauf der Probezeit wollte mein Arbeitgeber die Probezeit auf weitere drei Monate verlängern. Also eine Probezeit von 9 Monate. Ist das Rechtlich in Ordnung? Ich habe seine Forderung unter schrieben. Was kann mir passieren? Lg
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jutta,
eine Verlängerung der Probezeit über die 6 Monate hinaus ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann Ihnen aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie H. meint
Hallo.
mein Mann wurde in ein Arbeitsverhältnis mit einem unbefristeten Vertrag übernommen, Probezeit wurde 5 Monate vereinbart. diese lief am 18.05 ab. er war leider in der Zwischenzeit 3 Wochen krank. jetzt, 2 Wochen nach Ablauf der Probezeit kam der Arbeitsgeber auf ihn zu und möchte die Probezeit verlängern. geht das, obwohl die Probezeit schon abgelaufen ist??
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Stefanie H.,
eine Verlängerung der Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Allerdings darf sie insgesamt sechs Monate nicht überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Enrico meint
Nach § 20 BBiG ist eine maximale Laufzeit der Probezeit vier Monate, nicht sechs.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Enrico,
wie im Ratgeber beschrieben, beziehen wir uns damit auf die in § 622 Absatz 3 BGB beschriebene Probezeit für reguläre Arbeitsverhältnisse. Unter der Überschrift “Ist eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung möglich?” können Sie nachlesen, dass die Probezeit in einer Ausbildung bei maximal vier Monaten liegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ghorishinejad meint
Hallo. Ich habe 3 Monate probezeit und und Arbeitgeber war immer zufrieden mit meine Arbeit. Bin zahntechniker. Gestern bat mir an zu verlängern auf sechs monate. Habe ich abgelehnt. Am 15 6 18 hat er mich deswegen gekündigt.darf er das?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Ghorishinejad,
unter Umständen darf der Arbeitgeber die Probezeit auf maximal sechs Monate verlängern. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht sagen, ob sich Ihr Arbeitgeber in diesem Fall richtig verhalten hat. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
Hallo Ich habe mal eine Frage
Bei uns wurden jetzt 2 mal die Arbeitszeiten für 3 Monate auf Probe geändert, die Probezeit würde am 30.6.2018 enden, es fand bis jetzt kein Gespräch statt obwohl wir einen Antrag gestellt haben, wie zu hören war soll das jetzt um 1 Monat verlängert werden da es nicht möglich war von der Geschäftsführung einen Termin zu finden, was können wir nun machen oder wie sollten wir uns verhalten? Besteht ab den 1.7.2018 wieder die alte Arbeitszeit die vor der Probezeit bestannt?
Mit freundlichen grüßen Ralf
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Ralf,
die Probezeit darf in der Regel nur sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). Zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und wie Sie sich am besten verhalten, fragen Sie bitte einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft. Wir sind nicht befugt, rechtlich zu beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chiara meint
Meine Probezeit ging 4 Monate. Am Tag der Probezeitbeendigung bekam ich eine Vereinbarung in der steht, dass meine Probezeit weiterhin 3 Monate lang geht und mein Ausbildungsverhältnis am 30.08.2018 fristlos gekündigt wird.
Ist das richtig, dass die Vereinbarung nichtig ist?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Chiara,
eine Vereinbarung ist in der Regel gültig, wenn beide Parteien ihr Einverständnis gegeben haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alina meint
Moin, ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bin genau in einer Woche 6 Monate dort (so lange geht auch die Probezeit) nun habe ich eine Verlängerung von 2 Monaten bekommen – wären denn ja 8 Monate. Ist sowas zulässig? Ich war die volle Zeit da, außer 2 Wochen (Urlaub).
Liebe Grüße
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Alina,
in der Regel ist eine Verlängerung der Probezeit nicht üblich. § 622 Absatz 3 BGB legt die maximale Dauer auf sechs Monate fest.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
Ich habe meine 6 Monate Probezeit fast rum. Der Chef ist sehr zufrieden hat mir aber ein Schreiben für weitere 6 Monate Probezeit hingelegt. Habe ich auch unterschrieben. Ob man nun 2 Wochen oder 4 Wochen Kündigungsfrist hat, war mir egal und der Job war mir wichtiger. Da ist aber der Gesetzgeber gefragt. Hier muss sich dringend etwas ändern. Man wird ja zum Spielball und das in einem Abhängigkeit Verhältnis.
Nathat meint
Ich hatte mit meine Firma 3 Monate bevor ich meine Ausbildung beendet habe auf ein ungelernten Vertrag geeinigt und damit ich die Prüfung selbst finanzieren kann. Der Vertrag jedoch beinhaltet 6 Monate Probezeit womit ich einverstanden war. Als ich meine Ausbildung beendet habe, will mir mein Arbeitgeber ein neues Arbeitsvertrag geben jedoch wieder mit 6 Monate Probezeit!!
Ich würde als Facharbeiter genau soviel verdienen wie Quereinsteiger.
Darf der Arbeitgeber mir weitere 6 Monate Probezeit an drehen obwohl die Tätigkeiten sich nicht geändert haben?
Ist das zulässige das ich als Facharbeiter genau soviel verdiene wir ein Quereinsteiger?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Nathat,
wenn es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handelt, kann auch eine neue Probezeit angesetzt werden. Eine Änderung des bestehenden Vertrages würde das umgehen können. Wie sich das in Ihrem Fall gestaltet, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Darüber hinaus sind Gehälter über den Mindestlohn hinaus in der Regel nicht vorgeschrieben, wenn kein Tarifvertrag existiert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
David meint
Hallo, ich bin bei einer Firma als Servicetechniker eingestellt und habe eine Probezeit von 3 Monaten. Vor ein paar Tage. Habe ich für einen längeren Zeitraum meinen Führerschein verloren und muss diesen neu machen. Da ich aber jeden Tag mit dem Firmenfagrzeug zu Kunden fahren muss, bin ich eigt darauf angewiesen. Darf mir mein Arbeitgeber die Probezeit verlängern, in der hoffnung das ich bis dahin diesen wieder habe?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo David,
eine Verlängerung der Probezeit ist in der Regel nicht zulässig, wenn sie nicht einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jasmin meint
Guten Morgen,
ich bin seit 01.06. in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer vertraglich geregelten Probezeit von 3 Monaten. Da ICH mir nicht sicher bin, ob er neue Job etwas für mich ist, ist meine Frage, ob auch der Arbeitnehmer um Verlängerung der Probezeit bitten kann?
Lieben Gruß
Jasmin
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jasmin,
prinzipiell ist es möglich, als Arbeitnehmer nach einer Verlängerung der Probezeit zu fragen und dann eine solche auszuhandeln. Dabei entstehen dem Arbeitnehmer allerdings keinerlei Vorteile.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janine meint
Hallo,
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Probezeit von 6Monaten, nun wurde die Probezeit auf 18 Monate verlängert. Gründe waren ein nicht vorhandener Führerschein( war bei Einstellung bekannt) sowie Unzufriedenheit mit meiner Arbeitsleistung.
Ist das rechtens? Die.Probezeit so lange zu.verlängern? Was kann im nachhinein tun? Ich gäbe das Arbeitsverhältnis mittlerweile aufgrund dessen beendet.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Janine,
eine Verlängerung der Probezeit kann nicht einseitig vom Arbeitgeber beschlossen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation beurteilen und Sie zu weiteren Schritten beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marco P. meint
Guten Abend,
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6monatige Probezeit.Nach meiner 4monatigen Betriebszugehörigkeit wurde Bereichsleiter entlassen und neuer Bereichsleiter kam nach 5,5monatigen Betriebszugehörigkeit und legte mir 3Tage vor Ablauf der Probezeit ein Schreiben mir eine Probezeitverlängerung von 3Monaten zum Unterschreiben vor. ist das überhaubt zulässig?
Vielen Dank
MP
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Marco,
ob die Verlängerung Ihrer Probezeit zulässig ist, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Klaus meint
Guten Tag,
mir wurde mein Arbeitsverhältnis (Duales Studium, Vertraglich festgelegt auf 3 Jahre) am zweiten Tag der Probezeit gekündigt. Auf Leistungen oder Verhalten in diesem Zeitraum ist das nicht zurückzuführen. Es wurde eine ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen.
Allerdings bin ich bei dem selben Arbeitgeber (Milliarden-Unternehmen) bereits seit 9,5 Monaten zuvor beschäftigt gewesen.
Ist die neue Probezeit, in der ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann rechtmäßig ?
Gruß Klaus
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Klaus,
ob die Probezeit und die Kündigung rechtmäßig waren, kann nur ein Anwalt sicher beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mike meint
Hallo, ich arbeite als Maschinenbediener in einem Produktionsbetrieb. 6 Monate Probezeit stehen im Vertrag. Mir wurde nun 3 Wochen vor Ablauf der Probezeit gekündigt weil man mit meiner Arbeit nicht zufrieden ist. Ich habe darum gebeten mir eine zweite Chance zu geben indem man die Probezeit um 2 Monate verlängert – mein Arbeitgeber ist grundsätzlich einverstanden, will aber erst mit dem Betriebsrat prüfen lassen ob dies rechtlich möglich ist…
Sollte dies nicht problemlos gehen wenn ich damit einverstanden bin?
Sven meint
Hallo!
Unser Mitarbeiter hat in seinem Vertrag 3 Monate Probezeit die in Kürze auslaufen. Eine Verlängerung ist im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen, leider kann ich wider Erwarten im Moment keine Entscheidung treffen und muss die Probezeit verlängern. Ist dies mit einer Zusatzvereinbarung möglich oder muss ich eine Kündigung aussprechen?
Vielen Dank!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Sven,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lolll meint
Hallo. Ich arbeite beim Friseur und habe dort meine Ausbildung zu Ende gemacht und arbeite jz fest ich habe meinen neuen Vertrag bekommen und ich habe 6 Monate Probezeit obwohl ich seit 3und halb Jahre da bin. Nun war ich 2 Woche krank und deswegen hat mein Chef meine Probezeit auf 1 Jahr verlängert und ich habe es leider unterschreiben. Was kann ich jz macben und darf er das überhaupt.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Lolll,
Sie sollten einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Saman meint
Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr und einer Probezeit von 6 Monaten, welcher am 30.11.2018 abgelaufen ist. Heute, der 03.12.18, will die Geschäftsleitung meine Probezeit um weitere 3 Monate verlängern, obwohl bis heute immer von “guter Arbeit” gesprochen wurde und heute sowas.
Ist das so mündlich in Ordnung?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Saman,
in der Regel ist es nicht zulässig die Probezeit zu verlängern. Außerdem sollten alle Änderungen am Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlene meint
Schönen guten Morgen,
die Probezeit von nur 6 Wochen ist seit 1 Woche vorbei. Können wir die Probezeit dennoch verlöngern?
Sebastian meint
Hallo,
kurz vor Beendigung meiner 6-monatigen Probezeit hat mir mein Arbeitgeber gesagt, dass er die Probezeit verlängern will. Ich hatte die Wahl: Das Arbeitsverhältnis wird beendet oder ich unterschreibe folgende Vereinbarung: Probezeit wird um 3 Monate verlängert, endet zum Ende von Monat xy. Wenn mir bis dahin der Arbeitgeber nicht einen neuen Vertrag vorlegt läuft das Arbeitsverhältnis einfach aus. Ich habe unterschrieben und werde voraussichtlich nicht übernommen. Meine Frage: Muss ich noch meinen gesamten Urlaub verbrauchen bevor das Arbeitsverhältnis endet? Oder muss der Arbeitgeber mir dieses abgelten?
Ines meint
Guten Tag,
kann eine Elternzeit von drei Monaten in den letzten zweieinhalb Monaten einer sechsmonatigen Probezeit als Grund für eine Verlängerung der Probezeit um diese zweieinhalb Monate begründen?
Danke
Andy meint
Hallo,
Meine Probezeit von 6 Monaten läuft in 4 Wochen ab. Nun hat mein Geschäftsführer gekündigt und ich möchte als Arbeitnehmer die Probezeit verlängern damit ich innerhalb von 2 Wochen weg sein kann falls der Nachfolger mir nicht passt. Ist das erlaubt?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Andy,
die Probezeit darf nicht länger als 6 Monate betragen und kann in der Regel nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer diese über einen längeren Zeitraum nicht wahrnehmen konnte, z. B. wegen Krankheit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
u. frebel meint
Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (3 Monate) mit einer Probezeit, die genau so lange geht.
Nun steht im Raum, dass der Arbeitsvertrag verlängert wird. Darf der Arbeitgeber in der Verlängerung dann die Probezeit bis auf die vollen 6 Monate verlängern? Also dass ich dann nochmal 3 Monate Probezeit habe?
Danke vorab für Antwort.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo u. frebel,
wenn sie insgesamt nicht länger ist als sechs Monate kann die Probezeit auch verlängert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christoph meint
Hallo,
in unserem Unternehmen haben wir eine Auszubildende die innerhalb des Betriebs den Ausbildungsberuf gewechselt hat. Im ersten Ausbildungsvertrag waren vier Monate Probezeit vereinbart. Zu diesem Vertrag gibt es einen Aufhebungsvertrag. Kann man im neuen Ausbildungsvertrag wieder vier Monate Probezeit ausweisen?
MfG
CS
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Christoph,
bei einem neuen Verhältnis kann auch die Probezeit erneut veranschlagt werden. Allerdings können Sie auch darauf verzichten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau von Rechenberg meint
Hallo,
mein Arbeitgeber hat die Probezeit von 4 Monaten auf 6 Monate und wieder auf 8 Monate verlängert.
Er möchte, dass ich einige Zertifikate erwerbe, aber man braucht normalerweise Arbeitserfahrungen in diesem Bereich von mehreren Jahren, um die Tests zu bestehen.
Zusätzlich spielen die Zertifikate keine Rolle, um mit der Arbeit weiterzumachen. Dazu hat er vorher auch zugestimmt.
Is es rechtens, die Probezeit auf mehr als 6 Monate zu verlängern? Darf der Arbeitgeber mich zum Ende des 8. Monats kündigen, wenn ich die Tests nicht bestehen konnte?
Vielen Dank im Voraus.
Tim meint
Guten Abend liebes arbeitsrechte.de Team,
ich habe eine Frage bezüglich der Probezeit. Ich hatte einen Arbeitsvertrag erhalten, indem sechs Monate Probezeit vereinbart waren. Nun habe ich nach Ablauf des Zeitraumes eine Anlage zum Arbeitsvertrag bekommen, die weitere sechs Monate Probezeit inne hat. Diese Anlage habe ich unterschrieben, weil ich sonst gekündigt worden wäre. Jetzt ist meine Frage, ob dieser Akt überhaupt rechtsgültig war/ist.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich einen Rechtsanspruch habe, wenn ich in der besagten verlängerten Probezeit gekündigt werde, oder gekündigt werde nachdem die Probezeit abläuft.
Anhang: Es handelt sich bei meinem Arbeitsvertrag um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Vielen Dank für eure Mühe
Liebe Grüße Tim
Alexander meint
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag wurden 6 Monate Probezeit vereinbart mit darauffolgender Übernahme. Am Montag würde die Probezeit ablaufen. Mein Chef hat mir heute gesagt, dass ich es mir aussuchen kann. Entweder stimme ich einem neuen Vertrag mit erneuter 6 monatiger Probezeit zu oder ich werde am Montag entlassen. Was soll ich jetzt machen?
Eine gute Stelle ist das nicht. Ich wurde als Konstrukteur eingestellt mit gelegentlichen Außeneinsätzen (beim Vorstellungsgespräch wurde gesagt, dass dies eher selten vorkommt), – und stattdessen bin ich fast immer als Servicetechniker unterwegs. Über 15 Stunden ohne Pause hintereinander arbeiten ist keine Seltenheit, Überstunden werden nicht bezahlt und nur selten in Freizeit ausgeglichen. Aber es ist immer noch besser als arbeitslos zu sein.
Muss ich jetzt diesem neuen Vertrag zustimmen? Er könnte mir diesen ja auch als Servicetechniker geben, – und damit wäre es ja dann ein anderer Vertrag (natürlich mit weniger Gehalt) und er hätte damit die Gesetze umgangen. Ist das möglich? Muss ich so etwas unterschrreiben? Wenn nicht, könnte mir das Arbeitslosengeld gestrichen werden, weil ich nicht alles dafür getan habe, um diese Stelle zu behalten.
Linda meint
Hallo,
ich habe eine Frage. Meine Probezeit endet am 31.11.2019.
Ich würde jetzt gerne zum 15.12. kündigen.
Geht das oder muss ich erst bis Ende November warten um dann zu kündigen, da es dann 2 Wochen wären?
Nein oder?
M. meint
Hallo Zusammen,
hallo liebes Arbeitsrecht.de Team,
meine Probezeit (vertraglich vereinbart auf 6 Monate) nähert sich dem Ende.
Durch den Umgang mit der Corona Situation und durch organisatorische wie personelle Strukturänderungen, bin ich mir meinem neuen Arbeitgeber unsicher und habe nicht das Gefühl, dass die Zeit von 6 Monaten repräsentativ für meine künftige Aufgabe/Rolle/Position dort ist.
Im allgemeinen gilt die maximale Probezeit von 6 Monaten, die unter Sonderbedingungen verlängert werden kann. Jedoch habe ich nur begründete/fundierte Informationen hierzu finden können, aus Sicht des Arbeitgebers.
Deshalb meine Fragen:
1. Ist aus es aus Sicht des Arbeitnehmers möglich die Probezeit zu verlängern?
2. Unter welchen Umständen ist dies möglich?
3. Sind die oben genannten Umstände möglicherweise ausreichend?
4. Eine Verlängerung der Probezeit unter beidseitigem Einverständnis sollte doch jederzeit möglich sein, oder?
Vorab vielen lieben Dank für die Mühe!
Liebe Grüße
M.
Sarah meint
Mein probezeit laut Arbeitsvertrag sind 3 monat, hab im Mai angefangen.
Heute sagt mann mir meine probezeit ist am 31.10 zu ende.
Gesetzliche probezeit wäre 6 Monate.
Geht das so einfach