Arbeitsschutz: Auch die Raumtemperatur spielt eine Rolle

Jeder, der einmal an einem Arbeitsplatz beschäftigt war, an dem die Temperaturen für lange Zeit sehr hoch oder sehr niedrig waren, weiß, wie sehr sich klimatische Bedingungen auf die eigentliche Arbeit auswirken können.
Auch der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und hat in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechende Regelungen verankert. Auf diese Weise regelt das Arbeitsschutzgesetz auch die Raumtemperatur über diese Verordnung.
Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, wie das Arbeitsrecht den Aspekt der Raumtemperatur bestimmt, welche Pflichten die Unternehmensleitung diesbezüglich zu erfüllen hat und wieso die entsprechende Technische Regel für Arbeitsstätten, A3.5, in diesem Fall besonders wichtig ist.
Inhalt
FAQ: Arbeitsstättenverordnung zur Temperatur
Dies hängt von der Art der Tätigkeit ab. Diese Tabelle zeigt an, welche Mindesttemperaturen vorgeschrieben sind.
Sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf der Raum ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum verwendet werden.
Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen zu entscheiden, welche Maßnahmen angebracht sind. Vorschläge, was u. a. möglich ist, finden Sie hier.
Sehr kurz gefasst: Die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur

Das Thema Hitze bzw. Kälte ist je nach Jahreszeit für Arbeitnehmer immer wieder brisant. Da überrascht es, dass der Gesetzgeber sich in der ArbStättV nur sehr kurz und knapp zum Thema äußert. Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung findet sich die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur im Anhang unter Punkt 3.5 wieder.
Darin wird festgelegt, dass alle Räumlichkeiten, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine bestimmte Temperatur festgelegt ist (dazu zählen unter anderem Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume), während der Arbeitszeit ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen.
Die angewandten Arbeitsverfahren und die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter muss dabei einkalkuliert werden. Denn auch dabei wird Wärme erzeugt.
Präzise Angaben werden in der ArbStättV jedoch nicht gemacht. Hier kommt die Technische Regel A3.5 ins Spiel. Denn dort sind genaue Informationen zum Thema niedergeschrieben.
Detaillierte Angaben der Technischen Regel
Arbeitgeber, die die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur angemessen durchsetzen möchten, sollten in jedem Fall die dazugehörige Technische Regel bei Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu Rate ziehen.
Dort wird deutlich gemacht, dass die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Temperatur am Arbeitsplatz an der Arbeitsschwere gemessen und so individuell durchgesetzt werden müssen. Das bedeutet, je schwerer die auszuführende Arbeit ist, desto niedriger ist der Mindestwert der Lufttemperatur. Die folgende Tabelle gibt dazu ein gutes Bild ab:
Art der überwiegenden Körperhaltung | Schwere der Beschäftigung | ||
---|---|---|---|
leichte Arbeit | mittlere Arbeit | schwere Arbeit | |
Sitzen | +20 °C | + 19 °C | - |
Stehen bzw. Gehen | +19 °C | + 17 °C | +12 °C |
Doch was definiert leichte oder auch schwere Beschäftigung? Die Regel orientiert sich dabei weiter an der meistgenutzten Körperhaltung und den vorrangigen Bewegungen:

- Leichte Arbeiten: Bei ruhiger Sitz- oder Stehhaltung (gelegentliches Gehen inbegriffen) werden leichte Bewegungen mit der Hand und den Armen vollführt.
- Mittlere Arbeiten: Es werden mittelschwere Arm- oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen erledigt.
- Schwere Arbeiten: Schwere Beschäftigungen, die Hände, Arme, Beine oder Rumpf belasten, werden im Gehen oder Stehen ausgeführt.
Sonnen- und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur
Möchte jemand der Arbeitsstättenverordnung folgend die Temperatur im Büro seines Unternehmens angemessen regulieren, bekommt er in der Regel A3.5 einige praktische Tipps dazu.
Arbeitgeber sind angehalten, diese Empfehlungen umzusetzen, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreitet:
- Das Einrichten von Vordächern
- Die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern
- Der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen
- Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen
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