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Arbeitsstättenverordnung: Temperatur in Arbeitsräumen

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2021

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Arbeitsschutz: Auch die Raumtemperatur spielt eine Rolle

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Raumtemperatur, auch im Büro. Zu viel Hitze macht Konzentration unmöglich.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Raumtemperatur, auch im Büro. Zu viel Hitze macht Konzentration unmöglich.

Jeder, der einmal an einem Arbeitsplatz beschäftigt war, an dem die Temperaturen für lange Zeit sehr hoch oder sehr niedrig waren, weiß, wie sehr sich klimatische Bedingungen auf die eigentliche Arbeit auswirken können.

Auch der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und hat in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechende Regelungen verankert. Auf diese Weise regelt das Arbeitsschutzgesetz auch die Raumtemperatur über diese Verordnung.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, wie das Arbeitsrecht den Aspekt der Raumtemperatur bestimmt, welche Pflichten die Unternehmensleitung diesbezüglich zu erfüllen hat und wieso die entsprechende Technische Regel für Arbeitsstätten, A3.5, in diesem Fall besonders wichtig ist.

Inhalt

  • Arbeitsschutz: Auch die Raumtemperatur spielt eine Rolle
  • FAQ: Arbeitsstättenverordnung zur Temperatur
  • Sehr kurz gefasst: Die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur
    • Detaillierte Angaben der Technischen Regel
    • Sonnen- und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur

FAQ: Arbeitsstättenverordnung zur Temperatur

Wie hoch muss die Temperatur am Arbeitsplatz mindestens sein?

Dies hängt von der Art der Tätigkeit ab. Diese Tabelle zeigt an, welche Mindesttemperaturen vorgeschrieben sind.

Wann muss mein Arbeitgeber für Abkühlung sorgen?

Sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf der Raum ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum verwendet werden.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, um Hitzeschäden zu vermeiden?

Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen zu entscheiden, welche Maßnahmen angebracht sind. Vorschläge, was u. a. möglich ist, finden Sie hier.

Sehr kurz gefasst: Die Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur

Die Arbeitstättenverordnung und die Temperatur: Vorgaben und Tipps, wie Getränke gegen Hitze, finden sich in der ASR A3.5.
Die Arbeitstättenverordnung und die Temperatur: Vorgaben und Tipps, wie Getränke gegen Hitze, finden sich in der ASR A3.5.

Das Thema Hitze bzw. Kälte ist je nach Jahreszeit für Arbeitnehmer immer wieder brisant. Da überrascht es, dass der Gesetzgeber sich in der ArbStättV nur sehr kurz und knapp zum Thema äußert. Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung findet sich die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur im Anhang unter Punkt 3.5 wieder.

Darin wird festgelegt, dass alle Räumlichkeiten, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine bestimmte Temperatur festgelegt ist (dazu zählen unter anderem Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume), während der Arbeitszeit ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen.

Die angewandten Arbeitsverfahren und die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter muss dabei einkalkuliert werden. Denn auch dabei wird Wärme erzeugt.

Auch sagt die Arbeitsstättenverordnung: Um Hitze am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollten Fenster, Glaswände und Oberlichter durch eine entsprechende Abschirmung gegen starke Sonneneinstrahlung geschützt werden.


Präzise Angaben
werden in der ArbStättV jedoch nicht gemacht. Hier kommt die Technische Regel A3.5 ins Spiel. Denn dort sind genaue Informationen zum Thema niedergeschrieben.

Detaillierte Angaben der Technischen Regel

Arbeitgeber, die die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur angemessen durchsetzen möchten, sollten in jedem Fall die dazugehörige Technische Regel bei Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu Rate ziehen.

Dort wird deutlich gemacht, dass die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Temperatur am Arbeitsplatz an der Arbeitsschwere gemessen und so individuell durchgesetzt werden müssen. Das bedeutet, je schwerer die auszuführende Arbeit ist, desto niedriger ist der Mindestwert der Lufttemperatur. Die folgende Tabelle gibt dazu ein gutes Bild ab:

Art der über­wiegen­den Körper­haltung Schwe­re der Be­schäfti­gung 
leichte Arbeitmittlere
Arbeit
schwere Arbeit
Sitzen+20 °C+ 19 °C-
Stehen bzw. Gehen+19 °C+ 17 °C+12 °C

Doch was definiert leichte oder auch schwere Beschäftigung? Die Regel orientiert sich dabei weiter an der meistgenutzten Körperhaltung und den vorrangigen Bewegungen:

Die Arbeitstättenverordnung begrenzt die Temperatur im Büro und anderorts.
Die Arbeitstättenverordnung begrenzt die Temperatur im Büro und anderorts.
  • Leichte Arbeiten: Bei ruhiger Sitz- oder Stehhaltung (gelegentliches Gehen inbegriffen) werden leichte Bewegungen mit der Hand und den Armen vollführt.
  • Mittlere Arbeiten: Es werden mittelschwere Arm- oder Beinarbeiten im Sitzen, Gehen oder Stehen erledigt.
  • Schwere Arbeiten: Schwere Beschäftigungen, die Hände, Arme, Beine oder Rumpf belasten, werden im Gehen oder Stehen ausgeführt.

Sonnen- und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur

Möchte jemand der Arbeitsstättenverordnung folgend die Temperatur im Büro seines Unternehmens angemessen regulieren, bekommt er in der Regel A3.5 einige praktische Tipps dazu.

Arbeitgeber sind angehalten, diese Empfehlungen umzusetzen, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreitet:

  • Das Einrichten von Vordächern
  • Die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern
  • Der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen
  • Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen
Diese Vorschläge sind nicht mehr optional, wenn die Temperatur auf +30° C ansteigt. Das Arbeitsschutzgesetz sagt: Die Temperatur am Arbeitsplatz muss in diesem Fall durch effektive Maßnahmen gesenkt werden. Lüftungseinrichtungen, eine Lockerung der Bekleidungsregeln und das Bereitstellen von kühlenden Getränken sind dabei nur einige Möglichkeiten. Wird +35° C überschritten, ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum zu gebrauchen. Auch die Raumtemperatur im Büro muss laut Arbeitsstättenverordnung also immer niedriger sein.
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Arbeitsstättenverordnung: Temperatur in Arbeitsräumen
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