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Die Bildschirmarbeits­platzbrille beim Arbeitgeber beantragen

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 26. März 2023

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Anspruch auf eine kostenlose Brille für Computerarbeit

Die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist im Gesetz geregelt.
Die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist im Gesetz geregelt.

Computermonitore nehmen in immer mehr Betrieben Einzug in den Arbeitsalltag. Programmierer, die am Programmcode feilen, HR-Manager, welche die neuesten Bewerbungen durchgehen und Redakteure, die ihre Recherche erledigen – sie alle haben eins gemeinsam: Sie müssen ihre Arbeit an einem Computer verrichten und dadurch zwangsläufig viel auf einen Bildschirm schauen.

Das kann auf lange Sicht jedoch den Augen schaden, weshalb viele PC-Arbeiter irgendwann Brillen tragen. Doch dabei stellen sich Menschen, die noch keine Augengläser besitzen, oft die Frage: „Kann die Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber finanziert werden?“ Wir haben die wichtigsten Antworten auf diese Frage für Sie zusammengestellt. Im Folgenden lesen Sie unter anderem, welches Gesetz bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille entscheidend ist, was die Kostenübernahme regelt und warum eine Gleitsichtbrille eine Alternative zur Computerbrille durch den Arbeitgeber darstellen kann.

Inhalt

  • Anspruch auf eine kostenlose Brille für Computerarbeit
  • FAQ: Bildschirmarbeitsplatzbrille
  • Die arbeitsschutzrechtliche Bewandtnis der Bildschirmarbeitsbrille
    • Kostenübernahme und Gesetzeslage
  • Die Wirkung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
    • Augenentspannung aktiv am Arbeitsplatz betreiben
  • Angebote zum Thema Bildschirmbrillen
    • Weiterführende Suchanfragen

Angebote zum Thema Bildschirmbrillen

FAQ: Bildschirmarbeitsplatzbrille

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Dazu muss ein Augenarzt dem Arbeitnehmer bescheinigen, dass dieser eine Brille speziell für die Arbeit am Monitor benötigt. Dies wurde ursprünglich in der Bildschirmarbeitsverordnung festgelegt, welche mittlerweile jedoch in die Arbeitsstättenverordnung übernommen wurde.

Stimmt es, dass mir eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erst ab einem bestimmten Alter zusteht?

Nein. Zwar wird bei den meisten Menschen eine Bildschirmbrille erst ab einem Alter von rund 40 Jahren erforderlich, dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Solange ein augenärztliches Gutachten vorliegt, dass der Arbeitnehmer eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt, steht ihm eine solche auch zu. Das Alter ist dabei unerheblich.

Was ist das Besondere an einer Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist darauf ausgelegt, die Sicht auf eine Distanz zwischen 50 und 70 cm zu optimieren und nicht wie bei normalen Brillen auf eine Distanz von 30 cm. Was die Bildschirmbrille außerdem auszeichnet, erfahren Sie hier.

Die arbeitsschutzrechtliche Bewandtnis der Bildschirmarbeitsbrille

Dass sich an einem Bildschirmarbeitsplatz eine Brille als nützlich erweist, leuchtet sicher den meisten Arbeitnehmer ein. Dabei sind die meisten Nutzer einer solchen Sehhilfe auch im Privatleben auf die besonderen Gläser angewiesen. Doch selbst diese können im Berufsleben feststellen, dass ihre Brillen für die Computerarbeit nicht ausreichend sind.

Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, ob Mitarbeiter privat schon Brillenträger sind: In dem Moment, in dem sich zeigt, dass die Beschäftigung zu anstrengend für die Augen ist, haben betroffene Arbeitnehmer einen arbeitsschutzrechtlichen Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, die der Arbeitgeber finanziert.

Denn dieser Aspekt fällt unter den Aspekt des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, der durch das Arbeitsschutzgesetz von allen Unternehmern beachtet werden muss. Genaueres zur Gesetzeslage und der Kostenübernahme lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Kostenübernahme und Gesetzeslage

Für viele ist beim Thema „Bildschirmarbeitsplatzbrille“ die Kostenübernahme der Faktor, der am meisten für Unsicherheiten sorgt. Aber wie bereits erwähnt wurde, sind Arbeitgeber in vielen Fällen durchaus dazu verpflichtet, Kosten abzudecken. Dabei kommen grundsätzlich zwei Fragen auf:

  1. Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus, aufgrund dieser bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille die Kosten vom Unternehmer getragen werden müssen?
  2. Wann besteht bei Mitarbeitern wirklich Anspruch auf Billen dieser Art?
Bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille wird der Preis für gewöhnlich vom Arbeitgeber übernommen.
Bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille wird der Preis für gewöhnlich vom Arbeitgeber übernommen.

Lange Zeit waren diesbezüglich vor allem die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und die DGUV Information 250-008 entscheidend. Letztere ist auch heute noch maßgebend und stellt fachspezifische Informationen zum Thema bereit.

Die BildscharbV ist jedoch nicht länger gültig. Nach wie vor bedeutsam ist jedoch das Arbeitsschutz­gesetz (ArbSchG).

Dieses besagt in § 3 Abschnitt 1:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“

Dazu besagt der dritte Abschnitt des Paragraphen, dass die Kosten für Maßnahmen dieser Art nicht den Arbeitnehmern auferlegt werden dürfen. Da der Schutz des Augenlichtes unter den Aspekt des Arbeitsschutzes fällt, sind Arbeitgeber auch ohne die ehemals entscheidende Bildschirmarbeitsverordnung verpflichtet, bei Gesundheitsgefahr Maßnahmen zu ergreifen und dabei selbst aufkommende Kosten zu übernehmen.

Dafür sorgt auch die bis heute geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). In Teil 4 des Anhangs dieser finden sich nämlich klare Vorschriften in Bezug auf Angebotsvorsorge bei Beschäftigung an Bildschirmgeräten. Diese enthält mitunter eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, die bei Bedarf angeboten werden muss. Bei dieser stellt ein zugelassener Betriebsarzt oder ein ähnlich versierter Mediziner eine Diagnose, aus welcher sich ergibt, ob der Beschäftigte Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille hat.

Personen, welche bereits eine Gleitsichtbrille tragen, benötigen nicht unbedingt eine solche Spezialbrille. In den meisten Fällen ist der Wechsel jedoch trotzdem empfehlenswert. Gleitsichtbrillen eignen sich zwar für die typische Entfernung zum Bildschirm, zeigen jedoch Schwächen im unteren Sichtfeld. Hier können deshalb trotzdem Kopfschmerzen oder andere Beschwerden auftreteten.

Die Wirkung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich Bildschirmarbeitsbrillen von herkömmlichen Brillen. Das Hauptmerkmal ist dabei der Abstand, für welchen diese optimiert sind. Gewöhnliche Brillen­gläser sind dafür gefertigt, in etwa 30 Zentimeter Entfernung alles klar erkennen zu können. Hier liegt jedoch auch schon das Problem:

Ob am Tablet oder am PC: Eine Arbeitsplatzbrille kann jeder Bildschirmarbeiter irgendwann benötigen.
Ob am Tablet oder am PC: Eine Arbeitsplatzbrille kann jeder Bildschirmarbeiter irgendwann benötigen.
  • Damit eine Brille für Bildschirmarbeit geeignet ist, muss sie auf eine Distanz zwischen 50 und 70 Zentimeter optimiert sein. Denn in dieser Entfernung zu den Augen ist ein Bildschirm für gewöhnlich aufgestellt.
  • Hinzu kommt, dass es sich bei Monitoren um Strahlenquellen handelt. Daher müssen Arbeitnehmer darauf achten, den Abstand zu diesen nicht zu kurz zu halten. Andernfalls nimmt die Augenbelastung zu große Ausmaße an.
  • Doch wem nützt nun eigentlich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille? Grundsätzlich profitiert davon jeder Beschäftigte, der arbeitstäglich viele Stunden vor dem Monitor verbringt. Darüber hinaus hilft eine solche Brille auch den Menschen, die bereits an einer ausgeprägten Weitsichtigkeit leiden. Das betrifft häufig Arbeitnehmer, die schon viele Jahre in entsprechenden Arbeitsbereichen tätig sind.

Diese merken anfangs oft nur, wie die Augäpfel abends errötet und ermüdet sind. Dazu gesellen sich in einigen Fällen sporadische Kopfschmerzen. Diese Symptome resultieren aus dem stundenlangen Schauen auf einen Monitor. Über die Jahre können diese jedoch eine ernsthafte Sehschwäche, genauer gesagt Altersweitsichtigkeit, zur Folge haben. Augentraining kann diese Entwicklung hinauszögern. Wirklich effektiv ist jedoch nur eine angemessene Sehhilfe.

Unternehmer sollten zudem wissen: In Bezug auf die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist der Zuschuss durch Arbeitgeber steuerfrei, wenn ein klarer Anspruch auf die Sehhilfe besteht. Bestimmt also ein fachkundiger Arzt, dass Brillen dieser Art für Beschäftigte erforderlich sind, ist dieser Fall gegeben.

Augenentspannung aktiv am Arbeitsplatz betreiben

Es gibt einige Tipps und Tricks, die es ermöglichen, den Zeitpunkt hinauszuzögern, in dem die Augen soweit abbauen, dass spezielle Brillen notwendig werden. Ein solches Augentraining kann von Arbeitnehmer zu Hause oder direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Helfen können dabei folgende Handlungen:

  • Zwischendurch sollten Betroffene immer zwischen Nah- und Fernsicht wechseln. Wer also sein Sichtfeld eine lange Zeit auf den Monitor richtet, ist gut damit beraten, zwischendurch immer mal über den Bildschirm zu schauen und etwas in der Ferne in Augenschein zu nehmen. Das lässt die Augenlinse flexibel bleiben.
  • Entspannend wirkt auch eine leichte Massage der Augen, bei der die Fingerspitzen eingesetzt werden.
  • Nicht zuletzt ist es empfehlenswert, die Sehorgane zwischendurch immer einmal zur Ruhe kommen zu lassen. Dabei hilft Dunkelheit. Bildschirmarbeiter sollten ab und zu also die Augen für etwa 20 bis 30 Sekunden schließen.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bildschirmbrillen:

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Kommentare

  1. Hartwig meint

    14. Juli 2021 um 15:35

    Hallo,

    ich besitze seit ca. 4 Jahren eine Arbeitsplatzbrille, diese ist mir jetzt leider in der Arbeit abhanden gekommen. Jetzt zu meiner Frage habe ich Anrecht auf eine neue durch den Arbeitgeber bezahlte Brille.
    Die alte Brille wurde auch vom Arbeitgeber bezahlt.

    Danke für die Info
    Mit freundlichen Grüßen
    Hartwig

    Antworten
    • Theo meint

      21. Juli 2022 um 11:32

      Hallo Hartwig,

      Natürlich muss der Arbeitgeber auch die neue Brille stellen.

      Evtl. könnte sich für den Verlust die Haftungsfrage stellen. Hierbei ist zu untersuchen, ob und wie weit Fahrlässigkeit beim Verlust im Spiel war, aber selbstverständlich auch, wie hoch der Restwert der alten Brille war.

      Antworten
  2. Billi meint

    14. Dezember 2021 um 10:36

    Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich einen festgelegten PC-Arbeitsplatz haben müßte, nur dann bezahlt er die Brille. Da ich aber als Radiologieassistentin jeden Tag den Arbeitsplatz wechsle und gleichzeitig immer an mindesens 2 PCs arbeite, ist das natürlich nicht gegeben.
    Ich habe in keinem Gesetz diesbezüglich eine Klausel gefunden. Wie könnte ich eine Kostenübernahme erwirken?

    Ich wäre über eine hilfreiche Antwort dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Billi

    Antworten
  3. Helen meint

    23. Februar 2022 um 16:46

    Hallo,

    Ich möchte auf Brillen mit Blaulichtfilter hinweisen.
    Nur leuchtend gelbe oder orangefarbene Brillen können 80-90 % des blauen Lichts blockieren. Aber sie verfälschen die Farbwiedergabe und verursachen Kopfschmerzen.
    Klare Gläser, die angeblich blaues Licht filtern, sind einfach ein Verbraucherbetrug.
    Diese Hersteller sind übrigens versichert. Wenn Sie die Beschreibung dieser klaren Blaulichtfilterbrille sorgfältig lesen, werden Sie feststellen, dass der Filter bei Wellenlängen bis zu 420 nm 90 % abschneidet. Aber im LED-Spektrum gibt es keine solche Strahlung. Ich habe einen informativen Artikel „LED-Monitore sind eine blaue Gefahr“ gefunden. Es zeigt reale Messungen des Emissionsspektrums der Bildschirme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helen

    Antworten
  4. Maren meint

    29. Juni 2022 um 23:27

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber hat vorgegeben, dass der Betriebsarzt die Entscheidung fällt, ob eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kurz BAB genehmigt wird unter folgenden Bedingungen: A: zeigt der Sehtest mit der Alltagsbrille, dass alles gut gesehen wird, wird keine BAB genehmigt.
    B: Ergibt der Sehtest, dass mit der Alltagsbrille nicht so gut gesehen wird, muss die Alltagsbrille korrigiert werden. Dann trifft wieder Punkt A zu und dann gibt es auch keinen Zuschuss in Höhe von 15 € für die BAB.
    Und nun? In meinem Fall ist die Alltagsbrille eine Gleitsichtbrille, die seit 6Jahren alle 2Jahre von mir privat erneuert wird, da die Weitsichtigkeit immer ausgeprägter wird und zu der der Arbeitgeber nichts dazugezahlt hat oder würde.

    Antworten
    • Theo meint

      21. Juli 2022 um 12:33

      Hallo Maren,

      eigentlich ist das ganz einfach: wenn Deine Alltagsbrille für die Arbeit ausreicht, brauchst Du keine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Darauf kann der Arbeitgeber sich zurückziehen.
      Erst wenn diese für die Arbeit nicht mehr ausreicht, dann ist der AG verpflichtet, im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung die Brille zu stellen.
      Die Beschränkung auf 15 € ist dabei genauso ungesetzlich wie die Anordnung, die Alltagsbrille anzupassen. Das erste wäre eine unrechtmäßige Beschneidung der AN-Schutzrechte und das andere ein unrechtmäßiger Eingriff in das Privatvermögen des AN.
      Ob Euer Betriebsarzt genügend qualifiziert ist, wäre auch noch zu hinterfragen. Ein Sehtest ist nämlich oft nicht ausreichend für eine fundierte Diagnose. Dazu sollte der Arzt, wenn er vernünftig und nicht gerade Augenarzt ist, sich nicht hergeben und in so einem Fall immer zu einem Augenarzt überweisen.
      Und zum Schluss: Wenn, wie ober erwähnt, die Alltagsbrille nicht ausreicht und eine BAB verschrieben wird, hat der AG die vollen Kosten der verordneten Gläser sowie eines „Kassengestells“ zu übernehmen.
      Ob das gegenüber einem AG durchsetzbar ist ohne Anwalt oder fähigem Betriebsrat, ist natürlich fraglich, zumindest kann dabei schnell die Stimmung kippen.

      Schöne Grüße
      Theo

      Antworten
  5. Anke meint

    15. August 2022 um 10:39

    Mein Arbeitgeber zahlt nur ca. 10 € für das Gestell und höchstens 75 € für beide Gläser (wird nur ein Glas benötigt, zahlt er 37,50 € für 1 Glas) für die Arbeitsplatzbrille, deren Notwendigkeit mir aktuell vom Betriebsarzt bescheinigt wurde.
    Ich muss bei der Beantragung des Zuschusses unterschreiben, dass ich die Brille nicht steuerlich absetze, obwohl er bei einer Brille im Wert von ca. 400 € oder höher nur einen Bruchteil von ca. 85 € erstattet. Und das, obwohl ich einen Ganztags-PC-Arbeitsplatz habe, d. h. meine Arbeitsaufgabe seit Jahren komplett aus Computerarbeit besteht.
    Kann ich den Restbetrag, der mir nicht erstattet wird, trotzdem von der Steuer absetzen?
    Muss ich die Brille (wie vom AG gefordert) in seinem Besitz am Arbeitsplatz liegen lassen und darf sie privat nicht nutzen, obwohl er nicht einmal ein Viertel des Preises bezahlt?
    Mir kommt das sehr seltsam vor.
    Beste Grüße
    Anke

    Antworten
  6. Dani meint

    23. August 2022 um 11:49

    Hallo,
    ich trage seit ich 4 bin eine Brille. Da ich mit der Gleitsichtbrille nicht mehr am PC arbeiten konnte, schrieb der Augenarzt mir handschriftlich eine Bescheinigung, dass ich eine Bildschirmbrille benötige. Damit zum Optiker, der hat gemessen und die Brille gemacht. Nun will der Arbeitgeber die Kosten nicht erstatten, da diese handschriftliche Bescheinigung nicht ausreicht. Es müsse eine Brillenverordnung sein. Gibt es hierzu einen rechtlichen Nachweis, welcher dieses Formular fordert oder ist das Willkür vom Arbeitsgeber?
    Lieben Dank im Voraus
    Dani

    Antworten
  7. Mathias meint

    26. August 2022 um 23:09

    Hallo
    mein Arbeitgeber zahlt 50 Euro laut Betriebsvereinbarung, die bisher noch nicht für uns abgeschlossen ist, aber schon in der Mutterfirma gibt. Ist das nicht zu wenig

    Antworten
  8. Nadine meint

    2. Oktober 2022 um 8:21

    Hallo,
    Seit der Kindheit trage ich eine Fernbrille. Mit den Jahren ist die Korrektur immer stärker geworden (mittlerweile -5 Dioptrien). Den Bildschirm kann ich mit der Brille zwar lesen, es ist aber anstrengend und führt zu Kopfschmerzen und Brennen. Die Sehtestergebnisse waren gut und der Betriebsarzt ist der Meinung, in dem Fall sei keine Bildschirmbrille notwendig. Kann ich dagegen vorgehen? Die Korrektur der Fernbrille ist für die Entfernung zum Bildschirm nicht geeignet.
    Beste Grüße

    Antworten
  9. Diana meint

    15. Oktober 2022 um 22:52

    Hallo,
    ich weiß, dass ich Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille habe, die ich bisher nicht benötigte hatte.
    Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit.
    Zwischenzeitlich hat sich bei mir die „Weitsichtigkeit“ eingeschlichen.
    Habe ich auch Anspruch in der Elternzeit oder erst danach?

    Vielen Dank im Voraus.
    Schöne Grüße,
    Diana

    Antworten
    • I.K. meint

      10. März 2023 um 8:41

      Der Anspruch auf die Arbeitsplatzbrille besteht am Arbeitsplatz, den man in der Arbeitszeit aufsucht. Nicht in der Eltern-, Frei-, oder anderer Zeit.

      Antworten
  10. Peter meint

    22. Februar 2023 um 11:48

    Danke für die guten Infos. Mein Augenarzt meinte komischerweise, dass es für das Thema keine spezielle „Arztbescheinigung“ gebe, die man dem AG vorlegen kann/muss. Das Einreichen der vom Optiker exakt austarierten Messwerte würde genügen. War mein Arzt jetzt einfach zu bequem?

    Antworten
  11. Steffan meint

    9. März 2023 um 14:33

    Servus!

    Ich würde hier auch gern noch einmal die Frage stellen (wie schon manche zuvor), ob es nach oben ein Limit gibt für eine vom Augenarzt verordnete Brille, oder ob der AG gar bestimmen kann zu welchem Optiker man gehen muss?

    Antworten

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