Anspruch auf eine kostenlose Brille für Computerarbeit
Computermonitore nehmen in immer mehr Betrieben Einzug in den Arbeitsalltag. Programmierer, die am Programmcode feilen, HR-Manager, welche die neuesten Bewerbungen durchgehen und Redakteure, die ihre Recherche erledigen – sie alle haben eins gemeinsam: Sie müssen ihre Arbeit an einem Computer verrichten und dadurch zwangsläufig viel auf einen Bildschirm schauen.
Das kann auf lange Sicht jedoch den Augen schaden, weshalb viele PC-Arbeiter irgendwann Brillen tragen. Doch dabei stellen sich Menschen, die noch keine Augengläser besitzen, oft die Frage: “Kann die Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber finanziert werden?” Wir haben die wichtigsten Antworten auf diese Frage für Sie zusammengestellt. Im Folgenden lesen Sie unter anderem, welches Gesetz bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille entscheidend ist, was die Kostenübernahme regelt und warum eine Gleitsichtbrille eine Alternative zur Computerbrille durch den Arbeitgeber darstellen kann.
Inhalt
FAQ: Bildschirmarbeitsplatzbrille
Dazu muss ein Augenarzt dem Arbeitnehmer bescheinigen, dass dieser eine Brille speziell für die Arbeit am Monitor benötigt. Dies wurde ursprünglich in der Bildschirmarbeitsverordnung festgelegt, welche seitdem bereits teilweise in die Arbeitsstättenverordnung übernommen wurde.
Nein. Zwar wird bei den meisten Menschen eine Bildschirmbrille erst ab einem Alter von rund 40 Jahren erforderlich, dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Solange ein augenärztliches Gutachten vorliegt, dass der Arbeitnehmer eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt, steht ihm eine solche auch zu. Das Alter ist dabei unerheblich.
Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist darauf ausgelegt, die Sicht auf eine Distanz zwischen 50 und 70 cm zu optimieren und nicht wie bei normalen Brillen auf eine Distanz von 30 cm. Was die Bildschirmbrille außerdem auszeichnet, erfahren Sie hier.
Die arbeitsschutzrechtliche Bewandtnis der Bildschirmarbeitsbrille
Dass sich an einem Bildschirmarbeitsplatz eine Brille als nützlich erweist, leuchtet sicher den meisten Arbeitnehmer ein. Dabei sind die meisten Nutzer einer solchen Sehhilfe auch im Privatleben auf die besonderen Gläser angewiesen. Doch selbst diese können im Berufsleben feststellen, dass ihre Brillen für die Computerarbeit nicht ausreichend sind.
Denn dieser Aspekt fällt unter den Aspekt des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, der durch das Arbeitsschutzgesetz von allen Unternehmern beachtet werden muss. Genaueres zur Gesetzeslage und der Kostenübernahme lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Kostenübernahme und Gesetzeslage
Für viele ist beim Thema “Bildschirmarbeitsplatzbrille” die Kostenübernahme der Faktor, der am meisten für Unsicherheiten sorgt. Aber wie bereits erwähnt wurde, sind Arbeitgeber in vielen Fällen durchaus dazu verpflichtet, Kosten abzudecken. Dabei kommen grundsätzlich zwei Fragen auf:
- Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus, aufgrund dieser bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille die Kosten vom Unternehmer getragen werden müssen?
- Wann besteht bei Mitarbeitern wirklich Anspruch auf Billen dieser Art?
Lange Zeit waren diesbezüglich vor allem die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und die DGUV Information 250-008 entscheidend. Letztere ist auch heute noch maßgebend und stellt fachspezifische Informationen zum Thema bereit.
Die BildscharbV ist jedoch nicht länger gültig. Nach wie vor bedeutsam ist jedoch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Dieses besagt in § 3 Abschnitt 1:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.”
Dazu besagt der dritte Abschnitt des Paragraphen, dass die Kosten für Maßnahmen dieser Art nicht den Arbeitnehmern auferlegt werden dürfen. Da der Schutz des Augenlichtes unter den Aspekt des Arbeitsschutzes fällt, sind Arbeitgeber auch ohne die ehemals entscheidende Bildschirmarbeitsverordnung verpflichtet, bei Gesundheitsgefahr Maßnahmen zu ergreifen und dabei selbst aufkommende Kosten zu übernehmen.
Dafür sorgt auch die bis heute geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). In Teil 4 des Anhangs dieser finden sich nämlich klare Vorschriften in Bezug auf Angebotsvorsorge bei Beschäftigung an Bildschirmgeräten. Diese enthält mitunter eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, die bei Bedarf angeboten werden muss. Bei dieser stellt ein zugelassener Betriebsarzt oder ein ähnlich versierter Mediziner eine Diagnose, aus welcher sich ergibt, ob der Beschäftigte Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille hat.
Die Wirkung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich Bildschirmarbeitsbrillen von herkömmlichen Brillen. Das Hauptmerkmal ist dabei der Abstand, für welchen diese optimiert sind. Gewöhnliche Brillengläser sind dafür gefertigt, in etwa 30 Zentimeter Entfernung alles klar erkennen zu können. Hier liegt jedoch auch schon das Problem:
- Damit eine Brille für Bildschirmarbeit geeignet ist, muss sie auf eine Distanz zwischen 50 und 70 Zentimeter optimiert sein. Denn in dieser Entfernung zu den Augen ist ein Bildschirm für gewöhnlich aufgestellt.
- Hinzu kommt, dass es sich bei Monitoren um Strahlenquellen handelt. Daher müssen Arbeitnehmer darauf achten, den Abstand zu diesen nicht zu kurz zu halten. Andernfalls nimmt die Augenbelastung zu große Ausmaße an.
- Doch wem nützt nun eigentlich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille? Grundsätzlich profitiert davon jeder Beschäftigte, der arbeitstäglich viele Stunden vor dem Monitor verbringt. Darüber hinaus hilft eine solche Brille auch den Menschen, die bereits an einer ausgeprägten Weitsichtigkeit leiden. Das betrifft häufig Arbeitnehmer, die schon viele Jahre in entsprechenden Arbeitsbereichen tätig sind.
Diese merken anfangs oft nur, wie die Augäpfel abends errötet und ermüdet sind. Dazu gesellen sich in einigen Fällen sporadische Kopfschmerzen. Diese Symptome resultieren aus dem stundenlangen Schauen auf einen Monitor. Über die Jahre können diese jedoch eine ernsthafte Sehschwäche, genauer gesagt Altersweitsichtigkeit, zur Folge haben. Augentraining kann diese Entwicklung hinauszögern. Wirklich effektiv ist jedoch nur eine angemessene Sehhilfe.
Augenentspannung aktiv am Arbeitsplatz betreiben
Es gibt einige Tipps und Tricks, die es ermöglichen, den Zeitpunkt hinauszuzögern, in dem die Augen soweit abbauen, dass spezielle Brillen notwendig werden. Ein solches Augentraining kann von Arbeitnehmer zu Hause oder direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Helfen können dabei folgende Handlungen:
- Zwischendurch sollten Betroffene immer zwischen Nah- und Fernsicht wechseln. Wer also sein Sichtfeld eine lange Zeit auf den Monitor richtet, ist gut damit beraten, zwischendurch immer mal über den Bildschirm zu schauen und etwas in der Ferne in Augenschein zu nehmen. Das lässt die Augenlinse flexibel bleiben.
- Entspannend wirkt auch eine leichte Massage der Augen, bei der die Fingerspitzen eingesetzt werden.
- Nicht zuletzt ist es empfehlenswert, die Sehorgane zwischendurch immer einmal zur Ruhe kommen zu lassen. Dabei hilft Dunkelheit. Bildschirmarbeiter sollten ab und zu also die Augen für etwa 20 bis 30 Sekunden schließen.
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