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News veröffentlicht am 27. Juni 2022

Hitze im Home Office: Muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen?

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Der Sommer ist in Deutschland angekommen, die Temperaturen übersteigen regelmäßig die 30-Grad-Marke. Da auch die Beschäftigten, welche im Home Office arbeiten, noch in großer Zahl vertreten sind, drängt sich die Frage auf, ob der Arbeitgeber, ähnlich wie im Büro, auch hier für eine Abkühlung sorgen muss. Die ernüchternde Antwort lautet: Nein. Maßnahmen gegen die Hitze im Home Office sind die Angelegenheit der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber muss hierbei nicht tätig werden.

Warum Arbeitnehmer die Hitze im Home Office selbst reduzieren müssen

Hitze im Home Office: Der Arbeitgeber muss keine Maßnahmen zur Abkühlung treffen.
Hitze im Home Office: Der Arbeitgeber muss keine Maßnahmen zur Abkühlung treffen.

Sommerliche Temperaturen treiben die Menschen in Freibäder, Biergärten oder andere Orte, an welchen sie sich eine Abkühlung versprechen. Allerdings handelt es sich hier um Tätigkeiten, welche in aller Regel erst nach dem Feierabend in Frage kommen.

Bei der täglichen Arbeit vor einem Rechner kann die Hitze negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben, die Konzentrationsfähigkeit nimmt ab. Im Rahmen der Corona-Pandemie hat auch das Arbeiten von zuhause immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Kommt es nun zu einer großen Hitze im Home Office, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob der Arbeitgeber Maßnahmen zur Reduzierung der Temperaturen treffen muss. Das ist nicht der Fall. Sie sind als Arbeitnehmer zuhause selbst dafür verantwortlich, eine angemessene Arbeitsatmosphäre auch bei hohen Temperaturen zu schaffen.

Wichtig: Achten Sie bei Hitze im Home Office darauf, dass Sie ausreichend trinken und alle Vorhänge sowie Jalousien rechtzeitig runterziehen. Ggf. können Sie mit dem Arbeitgeber auch vereinbaren, dass Sie Ihre Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden, an denen es noch nicht so warm ist, verlegen.

Bei Hitze im Büro sieht es anders aus

Im Home Office muss die Hitze also vom Arbeitnehmer selbst bekämpft werden. Verrichten Sie ihre Arbeit in einem Büro, sieht das allerdings schon anders aus. In diesem Fall greift die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO).

Diese besagt zum Beispiel, dass bei einer Raumtemperatur von 35 Grad oder mehr nicht mehr gearbeitet werden kann. Ab 26 Grad sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen. Verpflichtet ist er dazu, wenn Werte von 30 Grad oder mehr im Raum erreicht werden.

Maßnahmen, welche nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) getroffen werden können, sind zum Beispiel:

  • Bereitstellung von Getränken wie Wasser oder Saftschorlen
  • Schutzmaßnahmen vor direkter Sonneneinstrahlung im Büro (Vorhänge etc.)
  • Lockerung der Arbeitszeiten bzw. Verlegung in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden
  • Lüften am frühen Morgen
  • Einsatz von Klimaanlagen/Ventilatoren
  • Lockerung der Bekleidungsregeln (sofern vorhanden)

Führen diese Maßnahmen nicht zu einer Reduzierung der Temperatur im Büro, so kann der Arbeitsplatz auch in einen kühleren Raum verlegt werden. Wer ins Büro muss, aber bei heißen Temperaturen lieber zuhause arbeiten würde, kann unter Umständen auch wegen dieser Hitze Home Office bekommen.

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Kategorie: Arbeitszeugnis

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