Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.
Kostenloses eBook!
Laden Sie sich jetzt kostenlos unser eBook über Schülerjobs und Ferienjobs herunter!
Im PDF finden Sie:
- Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
- Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
- Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.
Kurz & knapp: Schülerjobs
Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.
Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.
Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.
Inhalt
Welche Jobs für Schüler gibt es?
Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.
Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?
Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:
Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG
Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:
- die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
- keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
- und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.
Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:
- Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
- Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
- Austragen von Zeitungen und Prospekten
- Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
- etc.
Schülerjobs ab 13
Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!
In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.
Schülerjobs ab 14
Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:
- die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
- die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin
Schülerjobs ab 15
Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.
In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.
Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.
Schülerjobs ab 16
Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.
Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.
Schülerjobs ab 17
Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.
Wie Sie einen Schülerjob finden
Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.
Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.
Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.
Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.
ichwilswissen meint
5. September 2020 at 21:43
Hallo ich wolte fragen ob man trotz der schule arbeiten kann ohne die schule zubrechen und dan auch zu studieren
sonne meint
27. Januar 2020 at 10:38
Guten Morgen,
kann ein z. Zt. 16jähriger Schüler, der in der 11. Klasse der Oberstufe z. Zt. ist, außerhalb der Ferien und
Beachtung des JArbSchG arbeiten?
Gibt es dann auch keine maximalen Tage / Jahr mehr, ich meine damit die 20 Tage Ferienjob / Woche, wie es unter § 5 Abs. 4 JArbSchG geschrieben steht?
Vielen Dank im Voraus!
Angelina meint
10. Januar 2020 at 18:19
Ich bin 15 Jahre und bin Schülerin und könnte in ROSSMAN oder ALDI arbeiten. Darf ich mit 8€ Stundenlohn als Nebenjobs dort arbeiten
Natascha meint
8. November 2019 at 9:32
Meine Tochter ist 18 Jahre alt und besucht ein Wirtschaftsgymnasium. Nach der Schule arbeitet sie an der Kasse. Ich würde gerne wissen, wie die Schulzeit zu der Arbeitszeit gerechnet wird, bzw. wie viele Stunden sie nach der Schule arbeiten darf. Es ist oftmals so, dass sie direkt nach der Schule (14 Uhr bis 21:30 Uhr arbeiten muss. Ich denke das dass zu viel ist. Das sind 7,5 Stunden abzüglich einer halben Stunde Pause, also 7 Stunden plus 6 Stunden Schule vorher. Da sind wir bei einer Arbeitszeit von 13 Stunden das ist denke ich gesetzlich nicht so vorgesehen. Leider findet man über Schülerjobs ab 18 Jahre wenig im Internet. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Vielen Dank im voraus.
Tanja meint
5. September 2019 at 10:26
Hallo, meine Tochter 17 Jahre hat die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen, da sie keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, aber ja noch schulpflichtig ist, besucht sie jetzt ein Jahr die Berufs Bildende Schule. Kann Sie zusätzlich einen Teilzeit Job (30 Stunden pro Woche) nach gehen.
Julia meint
4. September 2019 at 9:32
Hallo,
meine Tochter, 13 Jahre näht Accessoires und kann sie an einen kleinen Laden verkaufen, der sie weiter verkauft. Die max Summe wird bei 120 Euro/ Monat liegen.
Darf sie hierfür Rechnungen schreiben? Die braucht der Laden für die Buchhaltung.
Besten Dank schon mal und herzliche Grüße,
Julia
Patrick meint
1. August 2019 at 23:31
Hallo,
Ich hätte da eine Frage. Ich bin 15 und habe jetzt keine Schulpflicht mehr, da ich nun in die 11. Klasse gehe, und 10 Jahre Schulpflicht beendet habe. Ich würde bald gerne einen Nebenjob anfangen, bei einem Einkaufsladen. Ich werde ebenfalls in 2 Monaten 16.
Darf ich einen Nebenjob annehmen, und mir monatlich etwas Geld dazu verdienen, oder darf ich nur Ferienjobs annehmen?.
Danke im Voraus.
LG Patrick
Max meint
24. Juli 2019 at 17:25
Ich habe ein einjähriges Praktikum im Krankenhaus hinter mir und würde jetzt gerne dort neben der Schule weiter arbeiten. An 2 Wochenenden im Monat und ca. 8 Stunden am Tag. Wäre das rechtlich möglich?
Mike meint
23. Juni 2019 at 12:13
Hallo,
wir haben eine 14 jährige Tochter. Die Frage hier Sie möchte als „Läuferin“ in der Gastronomie arbeiten.
4 Std. soll die Schicht dauern, lt Information soll dies als Ferienjob erlaubt sein. Wir als Eltern lesen aber das Gegenteil. Was sollen wir machen, grundsätzlich finden wir es gut, dass Sie was machen möchte.
Viele Grüße
Yvonne meint
16. Juni 2019 at 12:39
Hallo, mein Sohn ist 15 Jahre alt und könnte in einer Pizzeria von 18.00 – 21.00 Uhr sich nebenbei was dazu verdienen. Da Gastronomie ja bekanntlich Ausnahmeregeln hat, wollte ich fragen, ob er es rechtlich machen dürfte.
Malte meint
28. Mai 2019 at 16:20
Guten Tag,
ich bin Schwimmmeister in einem Freibad und habe eine 16 Jährige Rettungsschwimmerin mit entsprechenden Qualifikationen eingestellt. Sie soll (möchte) ab Juni ihren Dienst antreten.
Aufgrund der Schulzeit innerhalb der Woche und der dünnen Personaldecke am Wochenende würde ich sie zunächst nur an den Wochenenden und Feiertagen beschäftigen von 12 – 18 Uhr.
1. Dürfte sie an Pfingstsonntag und Pfingstmontag arbeiten oder nur an einen der beiden Feiertage?
2. Sofern sie ein Wochenende (Samstag+Sonntag) durch arbeitet, muss das drauffolgende Wochenende frei sein, richtig?
3. Dürfte sie denn zum Beispiel auch jeden Sonntag arbeiten, sofern sie am Samstag grundsätzlich frei gestellt wäre? Alternativ jeden Samstag, bei Sonntags frei?
Vielen Dank !
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2019 at 11:22
Hallo Malte,
grundsätzlich gilt für Jugendliche ein Arbeitsverbot an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Nur in wenigen Branchen dürfen davon Ausnahmen gemacht werden. Welche dies sind, können Sie den §§ 16 bis 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entnehmen. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Malte meint
29. Mai 2019 at 14:17
Hallo, gilt das denn auch für den sogenannten Minijob 450 Euro Basis?
Sie macht keine Ausbildung bei uns.
Selbstverständlich ist während der Arbeitszeiten eine erwachsene Fachkraft vor Ort.
Vielen Dank
Sena meint
14. Mai 2019 at 19:11
Hallo, ich bin 16 Jahre, fast 17. Ich werde in den Sommerferien 3 Wochen a 38h arbeiten. Jetzt meine Frage, darf ich nebenher, also unter der Woche neben der Schule, noch jobben? Also in einem Café oder auch in einem Lager? Und darf ich schon einen Job auf 450€ Basis annehmen?
arbeitsrechte.de meint
16. Mai 2019 at 11:31
Hallo Sena,
für Schüler, die vollzeitschulpflichtig sind, gilt ein generelles Arbeitsverbot. Eine Ausnahmen gilt nur für zwei Stunden unter Woche, wenn die Eltern dies erlauben. Zudem ist es möglich, in den Ferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zu jobben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Natalie meint
8. April 2019 at 14:43
Hallo, ich bin 19 Jahre alt und mache gerade mein Abitur. Da ich nur noch zu den Prüfungen in die Schule muss, suche ich Arbeit bis zum Studienbeginn. Gibt es da vorlagen wie lange und wann ich arbeiten darf und wie viel darf ich maximal verdienen?
arbeitsrechte.de meint
11. April 2019 at 10:35
Hallo Natalie,
für volljährige Schüler gelten die normalen Arbeitsgesetze wie für andere volljährige Arbeitnehmer.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kaddy meint
13. März 2019 at 14:05
Hallo,
wir haben im Ort ein kleines Museum. Die suchen jemand aushilfweise für die Wochenenden für die Kasse. Die Arbeitszeiten sollen wohl so 2-3 mal pro Monat am Samstag und Sonntag sein von 13:00-17:30 sein.
Dürfte ich da mit 17 schon arbeiten?
Weil eigentlich dürfen Jugendliche sonntags doch nicht arbeiten, oder? Aber vielleicht gibt es ja für ein Museum auch so Sonderregeln wie in der Gastronomie und bei Bäckereien.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Lisa meint
12. März 2019 at 13:02
Hallo,
ich bin Lisa, 19, mache dieses Jahr mein Abitur und habe mich für Nebenjobs beworben. Einmal als Zusteller für Zeitungen – Jeweils von Montags bis Samstags in der Frühe. Die Firma wartet auf meine Zusage.
Allerdings trete ich einen weiteren Job an. Dort habe ich bereits zugesagt. Der Vertrag geht 6 Monate, und es geht um eine Inventurhilfe. Also die bieten mir Orte an, wo ich arbeiten kann und ich suche mir aus ob ich möchte oder nicht.
Kann ich beide Jobs machen?
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 9:28
Hallo Lisa,
so lange die schulischen Leistungen nicht negativ beeinflusst werden und der Umfang nicht einem versicherungspflichtigen Verhältnis gleicht, können auch beide Jobs gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulrich H. meint
11. März 2019 at 23:21
Meine Aushilfe (16 Jahre, Schüler ) hat bei mir einen 450 € Nebenjob.
Jetzt hat er einen zweiten angenommen bei der Firma wo er im September seine Ausbildung beginnt.
Er bleibt mit beiden Jobs zusammen gerechnet unter 450 €.
Der neue AG (Großbetrieb) bzw die Genossenschaft stellt sich aber quer und fordert ihn auf den ersten Nebenjob mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Dies sei nur in absoluten Ausnahme Fällen möglich.
Zu Recht?
Nicole meint
9. März 2019 at 10:51
Guten Tag an das Team von Arbeitsrechte,
unsere Tochter 17 Jahre arbeitet in einem Supermarkt an der Kasse, ihre Regelarbeitszeit im Monat beträgt 42 Stunden. Sie verdient 7.50 die Stunde (was ich total unfair finde, da die dieselbe Arbeit macht wie ein Volljähriger der Anspruch auf Mindestlohn hat).
Sie soll jedes Wochenende am Freitag und Samstag arbeiten, damit sie sich auf die Schule konzentrieren kann. Da sie nun aber einmal krank war mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde ihr nur die Hälfte der Stunden angerechnet, der Rest wurde als Minusstunden gewertet. Nun hat sie frei beantragt für das Wochenende, da sie mit der Klasse nach Paris fliegt. Nun steigen ihre Minusstunden. Nun muss sie um von den Minusstunden runterzukommen am Montag vier Stunden (nach der Schule), am Freitag vier Stunden und am Samstag von 8 bis 20 Uhr (10,5 Stunden nach Abzug von drei Mal 0,5 Pause) arbeiten.
Ansonsten arbeitet sie jedes Wochenende Freitag und Samstag.
Wenn sie um weniger Stunden bittet oder um frei oder Urlaub, wird sie angemotzt. Ist das rechtens? Können wir als Eltern den Vertrag kündigen? Auch fristlos? Wenn sie bis zum Ende der Kündigungsfrist ( zwei Wochen) krankgeschrieben wäre, würde sie ja Minusstunden machen. Müsste sie dem Arbeitgeber dann Geld zurückzahlen?
Vielen Dank im voraus für ihre Antwort
Nicole
arbeitsrechte.de meint
11. März 2019 at 10:03
Hallo Nicole,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanya meint
22. Februar 2019 at 8:34
Hallo,
wir würden gerne ein Shampoo-Girl für jeden Samstag 6 Stunden (8-14 Uhr) einstellen.
Leider verstehen wir die Pausenregelung nicht ganz. Müssen wir bei einer Arbeitszeit
von 6 Stunden eine Pause gewähren? Ab wann und für wie lange?
Danke für Ihre Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 18:03
Hallo Tanya,
die Vorschriften zu Ruhepausen finden Sie entweder im Jugendarbeitsschutz- oder im Arbeitsschutzgesetz – je nachdem, ob das besagte Shampoo-Girl bereits volljährig ist oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lilia meint
31. Januar 2019 at 7:38
Hallo,
bin 17 Jahre Alt und arbeite zurzeit für 200 € Euro ungefähr unter Wochenende. Ich will aber ein Minijob unter der Woche anfangen . Ist das erlaubt? Das zählt als zwei Minijobs,aber bei dem einen sind keine 40 Std. im Monat. Bitte um Info! Danke!
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 9:59
Hallo Lilia,
in § 8 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes heißt es: „Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.“ Wenn Sie sich daran halten, sollte es normalerweise kein Problem sein, zwei Minijobs auszuüben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelina meint
29. Januar 2019 at 15:46
Hallo,
ich bin vor kurzem 15 geworden und gehe noch in die schule, trotzdem interessiere ich mich für einen Job! Nun ist meine Frage, ob ich auch unter der Woche einen ,,Teilzeit“ job wahrnehmen darf? z.B. bei [edit. v. d. Red.]
LG
Stockmann meint
13. Januar 2019 at 23:11
ich habe eine Frage. mein Kind ist 16 jahre und arbeitet als Aushilfsjob im Einzelhandel ( Lebensmittel ) Darf sie laut Gestezt an der Kasse sitzen? Ich bedanke mich für eine oder Mehere Antworten
J. Richter meint
10. Dezember 2018 at 23:16
Hallo ich bin 13 Jahre alt und würde gerne wissen ob ich in einer Tierhandlung für ein bis zwei stunden aushelfen kann .
Hanna meint
10. Dezember 2018 at 19:27
Hallo,
ich bin 15 und möchte gerne im nächsten Jahr, nach meinem 16. Geburtstag anfangen in einem Supermarkt im Nachbarort zu arbeiten. Meine Frage ist es, ob es ein Problem darstellt dass ich noch voll schulpflichtig (10. Klasse Gymnasium) bin und wieviele Stunden ich arbeiten dürfte.
Maxi meint
8. November 2018 at 21:33
Hallo,
ich habe die Möglichkeit im Nachbarort aushilfsweise zu kellnern. Ich bin 16 und habe jetzt die Frage ob es da Einschränkungen beispielsweise beim Ausschank von Alkohol, den man erst ab 18 kaufen darf, gibt. Bis wann darf man in diesem Alter arbeiten?
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:26
Hallo Maxi,
in der Regel ist es nicht möglich, als Jugendlicher Arbeiten auszuführen, in denen der Jugendschutz eingehalten werden muss. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das für Ihre Situation exakt einschätzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leon meint
1. November 2018 at 14:47
Hallo,
ich bin bald 16 Jahre alt und möchte in einem Baumarkt als Aushilfskraft arbeiten. Mir würde natürlich neben der Schule es am liebsten sein, dass ich Samstags gehe. jetzt lese ich überall das das verboten sei. Ist das im Baumarkt auch so?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß Leon
arbeitsrechte.de meint
6. November 2018 at 17:18
Hallo Leon,
die Arbeit an Samstagen ist Jugendlichen nicht grundsätzlich verboten. Normalerweise müssen jedoch mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de