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13. Gehalt – was ist das?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: 13. Gehalt

Inhalt

  • Kurz & knapp: 13. Gehalt
  • Das 13. Monatsgehalt: Die Sonderzahlung für den Arbeitnehmer
    • Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Gehalt?
    • Muss ich das 13. Gehalt bei Kündigung zurückzahlen?
    • Bekomme ich ein 13. Gehalt, wenn ich Krankengeld erhalte?
    • Das 13. Gehalt im Öffentlichen Dienst
Die Berechnung für ein 13. Gehalt ist simpel: Es entspricht dem monatlichen Bruttolohn.
Die Berechnung für ein 13. Gehalt ist simpel: Es entspricht dem monatlichen Bruttolohn.

Das 13. Monatsgehalt: Die Sonderzahlung für den Arbeitnehmer

Wer in einem regulären Arbeitsverhältnis angestellt ist, bekommt seine Arbeit monatlich vergütet. Zusätzlich zu den zwölf dadurch fälligen Monatsgehältern wird in manchen Arbeitszusammenhängen jedoch auch noch ein 13. Gehalt gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung, die unabhängig von der Leistung des Arbeitnehmers zum Ende eines Jahres überwiesen wird. Es ist in der Regel auch möglich, das 13. Gehalt auf 12 Monate verteilt ausgezahlt zu bekommen. Wenn der Arbeitnehmer freie Entscheidung hat und beim 13. Monatsgehalt selbst bestimmen kann, wann ausgezahlt wird, kommt es bei der Wahl der besten Option sehr auf den Einzelfall an.

Die Höhe des regelmäßigen Einkommens spielt beispielsweise bei der Beantragung von Kreditkarten oder der Wohnungssuche eine Rolle. Wer sich sein 13. Gehalt auf 12 Monate aufteilen lässt, kann hier dann einen höheren Betrag aufweisen. Bei der Beantragung von Sozialleistungen können sich durch ein höheres Gehalt jedoch die Ansprüche verringern. Wann Sie ein 13. Gehalt anteilig berechnen sollten, hängt also von Ihrer individuellen Situation ab.

Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Gehalt?

13. Monatsgehalt - wann es ausgezahlt wird, hängt von den im Arbeitsverhältnis geltenden Vereinbarungen ab
13. Monatsgehalt – wann es ausgezahlt wird, hängt von den im Arbeitsverhältnis geltenden Vereinbarungen ab

Die Begriffe 13. Gehalt und Weihnachtsgeld werden oft synonym verwendet – dabei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge: Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die sich auf das christliche Weihnachtsfest bezieht und dem Arbeitgeber finanzielle Erleichterung im Zuge der vorweihnachtlichen Mehrausgaben verschaffen soll. Das 13. Gehalt hingegen ist eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung, die als Gegenleistung für laufend erbrachte Arbeitsleistungen definiert wird. Das mag sehr ähnlich klingen, ist juristisch jedoch ein Unterschied. So ist beim 13. Gehalt die Frage, wie hoch es ausfällt, leicht geklärt (ein Monatsbruttolohn), während die Höhe des Weihnachtsgeldes unterschiedlich sein kann.

Auf beide Zahlungen besteht kein gesetzlicher Anspruch. Sie können jedoch beide in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart sein. Sollte dies der Fall sein, besteht für den betroffenen Arbeitnehmer ein Anspruch auf die Zahlung und für den Arbeitgeber die Verpflichtung, diese Zahlung zu tätigen.

Ist im Arbeitsvertrag die Zahlung von Weihnachtsgeld vorgesehen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf – unabhängig davon, ob er selbst das Weihnachtsfest praktiziert oder nicht.

Muss ich das 13. Gehalt bei Kündigung zurückzahlen?

Sie müssen ein 13. Gehalt nicht zurückzahlen, denn bei Kündigung steht Ihnen weiterhin zumindest ein Anteil zu. Dieser richtet sich nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis. Haben Sie sich den zusätzlichen Lohn von vornherein anteilig berechnen lassen, endet die Zahlung mit Ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb automatisch. Haben Sie das 13. Gehalt als Einmalzahlung erhalten, bekommen Sie den Betrag in der Regel zum bisher üblichen Zeitpunkt, meistens im November oder Dezember, überwiesen.

13. Gehalt: Die Steuer wird abgezogen
13. Gehalt: Die Steuer wird abgezogen

Finanziell bringt das 13. Monatsgehalt einen Vorteil – ein Nachteil kann jedoch entstehen, wenn es zu einer Ungleichbehandlung von Mitarbeitern kommt, manche zum Beispiel ein 13. Gehalt bekommen und andere nicht. Dies kann für Spannungen in der Belegschaft sorgen. Der Arbeitgeber ist deswegen dazu verpflichtet, bei Sonderzahlungen keine Willkür walten zu lassen, sondern nach nachvollziehbaren Kriterien wie Jahren in der Firma oder Aufgaben- und Verantwortungsbereich vorzugehen. Hierbei müssen alle Mitarbeiter an denselben Kriterien gemessen werden.

In Österreich ist es üblich, nicht nur 12 oder 13 Gehälter, sondern ein 13. und 14. Gehalt zu bekommen. Auch in Deutschland gibt es das 14. Gehalt, es ist jedoch nicht so üblich.

Bekomme ich ein 13. Gehalt, wenn ich Krankengeld erhalte?

Wenn Sie Krankengeld erhalten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Da das 13. Gehalt ein Arbeitsendgeld ist, können Sie das 13. Gehalt trotz Krankengeld-Bezug erhalten. Diese Regelung gilt so lange, wie Ihr Anspruch auf Krankengeld gültig ist. In der Regel sind dies 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Das 13. Gehalt ist also nur bei massiven krankheitsbedingten Ausfällen in Gefahr.

Das 13. Gehalt im Öffentlichen Dienst

Im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) ist statt des 13. Monatsgehalts eine Jahressonderzahlung vorgesehen. Sie zählt wie ein 13. Monatsgehalt zum Jahresgehalt und richtet sich ebenfalls am monatlichen Einkommen der Beschäftigten aus, entspricht ihm jedoch nicht zu 100 %. Im TVöD sind 15 Endgeldgruppen mit bis zu 6 Stufen festgelegt. In den Gruppen E1 bis E8 werden neunzig, in E9a bis E12 hingegen achtzig und in den Gruppen E13 bis E15 sechzig Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens ausgezahlt. Zur Berechnung wird das Durchschnittsgehalt aus den Monaten Juli, August und September verwendet. Wichtig für eine Jahressonderzahlung ist, dass Sie zum Stichtag des 1.12. in einem Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst stehen. Scheiden Sie zum 31.11. desselben Jahres aus Ihrer Tätigkeit aus, so haben Sie keinen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung bzw. das 13. Gehalt mehr.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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