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Fristlose Kündigung und Gehalt: Das sollten Sie darüber wissen!

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2021

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Lohn bei fristloser Kündigung: Im Regelfall erfolgt keine Gehaltszahlung nach Beendigung der Beschäftigung.
Lohn bei fristloser Kündigung: Im Regelfall erfolgt keine Gehaltszahlung nach Beendigung der Beschäftigung.

Jemanden zu kündigen oder eine Kündigung zu erhalten, ist niemals einfach. Handelt es sich hierbei noch um eine fristlose Kündigung (Arbeitsrecht), sind meist nicht unerhebliche Konflikte zwischen Arbeitnehmer und –geber im Spiel. Oftmals geht es dabei um Geld oder ausstehendes Gehalt.

Doch was geschieht nach dem Einreichen einer fristlosen Kündigung? Muss das Gehalt weitergezahlt werden? Das und mehr können Sie in diesem Ratgeber weiterlesen.

Inhalt

  • Fristlose Kündigung: Wird das Gehalt weitergezahlt?
  • Lohnzahlung bei fristloser Kündigung: Kurz und knapp

Fristlose Kündigung: Wird das Gehalt weitergezahlt?

Im Allgemeinen ist es so, dass die Zahlung von Gehalt mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ebenfalls stoppt. Da hierbei keine Kündigungsfrist gegeben ist, weil die Kündigung aus wichtigem Grund fristlos erfolgt, gibt diese demzufolge kein Gehalt mehr her, nachdem sie eingereicht und wirksam wurde. Kurz gesagt: Eine fristlose Kündigung stoppt den Lohn.

Bei fristloser Kündigung wird kein Lohn ausgezahlt.
Bei fristloser Kündigung wird kein Lohn ausgezahlt.

Fühlt sich der Arbeitnehmer allerdings nicht fair behandelt und zu Unrecht fristlos gekündigt, kann dieser eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Entscheidet ein Gericht, dass die fristlose Kündigung nicht rechtskräftig ist, muss das Gehalt zunächst weitergezahlt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Formalitäten oder Fristen nicht eingehalten wurden oder der Kündigungsgrund nicht ausreicht.

Nützlich zu wissen: Hat ein Arbeitnehmer noch Resturlaub, dann entfällt der Anspruch darauf natürlich auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht. Da der Betroffene diesen nicht mehr in Form von bezahlten Urlaubstagen nutzen kann, ist im Fall der fristlosen Kündigung der restliche Urlaub umzuwandeln und auszuzahlen.

Lohnzahlung bei fristloser Kündigung: Kurz und knapp

Die fristlose Kündigung und eine Lohnzahlung sind dementsprechend zwei Dinge, die selten zusammenpassen. Zusammengefasst bedeutet das also:

  • Gehalt bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber ist laut deutschem Recht nicht zu zahlen
  • eine Lohnzahlung nach fristloser Kündigung kann allerdings in Form von umgerechneten, noch übriggebliebenen Urlaubstagen erfolgen
  • Ausnahme für die fristlose Kündigung bezüglich der Zahlung von Gehalt: die fristlose Kündigung wird für unwirksam erklärt

Bildnachweise: fotolia.com/© forkART Photography

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