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Teilzeit und Gehalt: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2022

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Teilzeit ist in vielen Branchen und Bereichen an der Tagesordnung und notwendig. Denn Sie bietet nicht nur dem Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität, sondern auch dem Arbeitgeber, der je nach Auftragslage seine Mitarbeiter entsprechend einsetzen kann.

Teilzeit: Das Gehalt richtet sich danach, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten und reduziert sich im Vergleich zur Vollzeitstelle entsprechend.
Teilzeit: Das Gehalt richtet sich danach, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten und reduziert sich im Vergleich zur Vollzeitstelle entsprechend.

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Grundsätzlich beschreibt Teilzeit ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer regelmäßig weniger Wochenarbeitszeit leistet als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter im gleichen Unternehmen.

Kurz & knapp: Gehalt bei Teilzeit

Wovon ist die Höhe des Gehalts bei einem Teilzeitjob abhängig?

Das in Teilzeit gezahlte Gehalt richtet sich unter anderem danach, wie viele Stunden Sie leisten.

Was spielt in Bezug auf mein Teilzeitgehalt ebenfalls eine Rolle?

Je nachdem, für welches Teilzeitmodell Sie sich entschieden haben, kann sich dies auch auf Ihr Gehalt auswirken. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge gibt es sieben verschiedene Modelle: Die stundenweise reduzierte tägliche Arbeitszeit, die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf zwei bis fünf Tage, zwei Mitarbeiter pro Stelle, die Leistung in Vollzeit und Bezahlung in Teilzeit, die Verteilung der Arbeitszeit pro Team, die Saison-Teilzeit sowie die Teilzeit als Nebenjob von zu Hause.

Welche Abzüge finden bei der Arbeit in Teilzeit konkret statt?

Informationen zu den konkreten Abzügen bei einem Teilzeitjob finden Sie hier.

Doch wie sieht es mit dem Gehalt in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer aus? Worauf sollten Sie achten? Und: gibt es Besonderheiten bezüglich der Lohnabrechnung oder der Abzüge bei Teilzeit? Erfahren Sie mehr hierzu im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Gehalt bei Teilzeit
  • Allgemeines zur Teilzeit und deren Bezahlung
    • Teilzeit: Mit welchem Lohn gehen Sie tatsächlich nach Hause?
    • Die konkreten Abzüge bei Teilzeit

Allgemeines zur Teilzeit und deren Bezahlung

Wie bereits oben angesprochen, gibt es keine pauschal festgelegte Arbeitszeit, die für eine Teilzeit zählt. Somit gibt es auch keinen festen Betrag im Hinblick der Vergütung, der gezahlt werden muss für eine Teilzeitstelle.

Das ist davon abhängig, wie viele Stunden eine Vollzeitkraft im selben Unternehmen leisten muss. Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig unterschritten werden. Befinden Sie sich zum Beispiel in Kurzarbeit, handelt es sich nicht um eine Teilzeit. Sollte es im Unternehmen keine Vollzeit-Beschäftigten geben, muss der Arbeitgeber einen Vergleichswert aus dem anzuwendenden Tarifvertrag ableiten oder aus dem branchenüblichen Arbeitspensum.

Befinden Sie sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, arbeiten Sie in Teilzeit.

Lohnabrechnung: Auch bei Teilzeit ist mit bestimmten Abzügen zu rechnen.
Lohnabrechnung: Auch bei Teilzeit ist mit bestimmten Abzügen zu rechnen.

Ob Sie ein für eine Teilzeit entsprechendes Gehalt beziehen, hängt davon ab, inwiefern Sie einer solchen Beschäftigung nachgehen. Dahingehend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgend sieben Teilzeitmodelle definiert:

  • stundenweise reduzierte tägliche Arbeitszeit
  • Verteilung wöchentlicher Arbeitszeit auf zwei bis fünf tage (tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitsdauer variieren)
  • zwei Mitarbeiter pro Stelle
  • Leistung in Vollzeit und Bezahlung in Teilzeit (Mehrarbeit für Altersteilzeit oder für längere bezahlte Auszeit verwendbar)
  • Arbeitszeit pro Team, Verteilung untereinander
  • Saison-Teilzeit
  • Teilzeit als Nebenjob von zu Hause

Teilzeit: Mit welchem Lohn gehen Sie tatsächlich nach Hause?

Generell gilt, dass in Arbeitsverträgen der Bruttolohn festgehalten wird. Das heißt, dass ist nicht der Betrag, den Sie tatsächlich auf Ihrem Kontoauszug wiederfinden. Denn nicht nur Steuern sondern gegebenenfalls auch Sozialversicherungsbeiträge werden davon abgezogen, sodass der sogenannte Nettolohn letztlich übrig bleibt. Das gilt natürlich auf für das bei einer Teilzeit gezahlte Gehalt.

Deshalb sollten Sie darauf achten und im Vorhinein berechnen, ob es sich lohnt, auf eine Teilzeitbeschäftigung umzusteigen. Denn letzten Endes sollten Sie genügend finanziellen Spielraum haben, auch wenn Sie auf einen Teil der Vergütung verzichten.

Bei einer Teilzeit ist das Gehalt von der jeweiligen Lohnsteuerklasse abhängig, in die Sie eingeordnet werden.
Bei einer Teilzeit ist das Gehalt von der jeweiligen Lohnsteuerklasse abhängig, in die Sie eingeordnet werden.

Geht es also um die Lohnabrechnung bei Teilzeit ist nicht nur entscheidend, wie viele Stunden Sie arbeiten, sondern auch, in welcher Lohnsteuerklasse Sie sind. Denn danach richtet sich, welche Frei- oder Pauschalbeträge mit in die Rechnung eingebracht werden müssen. Die entsprechende Steuerklasse, die für das in der Teilzeit ausgezahlte Gehalt entscheidend ist, hängt in erster Linie von der familiären Situation des jeweiligen Arbeitnehmers ab.

In Lohnsteuerklasse eins werden zum Beispiel alle ledigen und geschiedenen Arbeitnehmer erfasst. Wohingegen die Klasse zwei den Alleinerziehenden vorbehalten ist und die Steuerklassen drei bis fünf richten sich an verheiratete Teilzeitbeschäftigte. Schließlich kann bei mehreren Beschäftigungsverhältnisses für Sie die Lohnsteuerklasse 6 gelten. In dieser gibt es kaum Freibeträge bis auf den Altersentlastungbeitrag.

Die konkreten Abzüge bei Teilzeit

Viele fragen sich, mit welchen Abzügen bei einem für Teilzeit ausgezahlten Gehalt zu rechnen ist. Neben den Anteile zur Sozialversicherung, welche der Arbeitnehmer übernehmen muss, kann gegebenenfalls die Kirchensteuer vom im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttogehalt abgezogen werden.

Zudem finden Sie folgende Posten auf Ihrem Lohnzettel, inklusive des entsprechenden Prozentsatzes:

  • Rentenversicherung mit 9,35 Prozent
  • gesetzliche Krankenversicherung mit 7,3 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung mit 1,5 Prozent
  • Pflegeversicherung mit 1,175 Prozent

Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung in Teilzeit aus, sind Sie hinsichtlich der Sozialversicherung versicherungsfrei. Das betrifft die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

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Kommentare

  1. Bennemann meint

    30. Oktober 2018 um 16:06

    Hallo,
    Ich würde gern wissen ob ich bei einer 30 Stunden Woche und Gehalt mehr wie 120 Stunden im Monat arbeiten muss?
    Mein Chef gibt jeden Monat Stundenzettel raus mit unterschiedlichen Stunden mal 126 ,mal 128 . Ich dachte bei Gehalt brauch ich nur die 120 Stunden bringen und wenn der Monat mehr Tage hat ist mein Gehalt das selbe.
    Es wäre sehr nett wenn Sie mir da weiter helfen könnten.
    Vorausgesetzt das ganze ist kostenlos?
    Vielen Dank im Vorraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. November 2018 um 9:27

      Hallo Bennemann,

      wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart ist, bedeutete das nicht zwangsläufig 120 Stunden im Monat, da die Zahl der Arbeitstage variiert.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Roswitha meint

    13. Dezember 2018 um 16:24

    Guten Tag, ich muss noch einmal fragen. Mein Mann hat eine Hausmeisteranstellung in einem Hospiz 15-20 Stunden pro Woche mit einem Festgehalt. Das Hospiz ist momentan nur mit 5 Personen belegt. Nun will seine Hozpizleitung ihn auf 15 Stunden setzen. Meine Frage: Bedeutet 15-20 Stunden das 15 Stunden muss und bis 20 Stunden kann er eingesetzt werden? Das Hospiz ist seine Hauptverdienstquelle. Er hat zum Auffangen der Finanzen ein Nebengewerbe angemeldet, welches jedoch nicht als Hauptgewerbe wegen fehlender Aufträge ,angemeldet werden kann. Auf seinem Gehltsnachweis steht 20/40 Stundenwoche.
    Danke schon einmal für die Antwort

    Antworten
  3. Claudia E. meint

    4. Februar 2019 um 9:55

    Guten Morgen, ich gehe pro Woche 24,5 std arbeiten. Abrechnung sagt 8.84 pro std . Brutto Gehalt 940 € . Greift da der Mindestlohn nicht ??? Lg

    Antworten
    • Geht dich nix an meint

      27. August 2020 um 10:46

      Der Mindestlohn ist Brutto.

      Antworten
  4. Wollmann meint

    26. März 2019 um 15:27

    Guten Tag,
    meine Frau hat seit 01.01.19 eine Teilzeitstelle. Im Arbeitsvertrag sind 32 Wochenstunden, also rund 128 Stunden im Monat vereinbart.
    Sie wurde im Januar nur 93 und im Februar gar nur 65 Stunden eingeteilt und bezahlt. Im März noch schlimmer!
    Ist dieses Verhalten des AG rechtens?
    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. April 2019 um 14:06

      Hallo Wollmann,
      die Frage, ob das Verhalten des AG rechtens ist, darf nur ein Anwalt beurteilen, wir hingegen nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Simone meint

    6. Juli 2019 um 21:41

    Hallo, ich arbeite 20 Stunden die Woche in einer privat Klinik fürs Augenlasern. Verdiene 1230€ brutto. Bin seit 2012 bei der Firma in Teilzeit vorher habe ich Vollzeit gearbeitet. Meine Frage ich würde gerne nach einer Gehaltserhöhung verlangen. Ist es realistisch für 1400€ brutto zu erhöhen ???

    Danke und Lg
    Simone

    Antworten
  6. Schnucki meint

    11. Juli 2019 um 13:09

    Hallo,

    meine Frage ist.Ich arbeite 1,30 Stunden.Jetzt ist meine Arbeitskollegin krank geworden.das heisst,das ich ihre Arbeit mit übernehme.Also arbeite ich jetzt 3 Stunden.Wenn ich jetzt 15 Stunden Woche habe und ich darf nur bis 450 euro verdienen und komme drüber,bekomme ich ja Abzüge ohne Ende bei Steuerklasse 5.

    Wenn ich jetzt den ganzen Monat mache.Sie soll erst im August wiederkommen.

    Antworten
  7. Salvatore meint

    6. April 2020 um 21:02

    Hallo Leute,

    Ich habe in März 2020 also vor kurzem einen Arbeitsvertrag unterschrieben indem sich eine wöchentliche Arbeitszeit von durschnittliche 25 Stunden beträgt.
    Habe jedoch nur leider wegen kurzarbeit Die Stunden ausgezahlt bekommen wo ich nur geleistet habe.

    Frage an Euch ist ob die restlichen Arbeitstunden die von Vertrag abhängen vergütet sein müssen oder nicht.

    Antworten
  8. Beatrice meint

    22. April 2021 um 9:34

    Hallo, ich habe ich Vertrag stehen 120 Std im Monat. alles was drüber ist, bekomme ich als Überstunden ausbezahlt.

    Ich bekomme die Std. 14 Euro (Brutto) – als 1680 Euro Festgehalt.

    Ich möchte auch gerne nach einer Gehalterhöhung fragen. (Bin seit 5 Jahren in dem Unternehmen)
    Was wäre denn realistisch? Bin gelernte Bürokauffrau und arbeite auch in den Beruf.

    Vielleicht kann mir jemand helfen, was ca. der durchschnittliche Std Lohn bin dieser Branche ist.

    Antworten
  9. Anonym meint

    8. Juni 2022 um 12:18

    Guten Tag.

    Ich habe am 25.5.22 einen neuen Teilzeitjob begonnen. In den weiteren Tagen kam ich auf insg. 35,5 Std.
    Die Abrechnung Mai habe ich nun erhalten. Allerdings nur auf 18,5 Stunden, angeblich anteilig am Monatslohn angeglichen ausbezahlt.

    Wieso wird da anteilig gerechnet? Ich habe 35,5 stunden gearbeitet und sollte das auch bekommen.

    Was verstehe ich an der Berechnung nicht?

    Bitte um Hilfe.

    Antworten

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