Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.
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Im PDF finden Sie:
- Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
- Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
- Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.
Kurz & knapp: Schülerjobs
Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.
Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.
Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.
Inhalt
Welche Jobs für Schüler gibt es?
Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.
Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?
Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:
Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG
Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:
- die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
- keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
- und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.
Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:
- Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
- Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
- Austragen von Zeitungen und Prospekten
- Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
- etc.
Schülerjobs ab 13
Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!
In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.
Schülerjobs ab 14
Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:
- die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
- die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin
Schülerjobs ab 15
Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.
In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.
Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.
Schülerjobs ab 16
Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.
Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.
Schülerjobs ab 17
Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.
Wie Sie einen Schülerjob finden
Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.
Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.
Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.
Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.
Julia meint
15. Oktober 2018 at 20:58
Hallo ich bin (17) und muss von meinen Eltern aus dazu verdienen neben der Schule meine fragen sind jetzt 1. Wie lange darf ich in der Woche arbeiten 2. Wie viele Tage im Jahr oder Monat und 3. Bis wieviel Uhr?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:25
Hallo Julia,
wir empfehlen Ihnen unseren Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/ Dort finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen und weitere nützliche Hinweise.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Maja meint
19. September 2018 at 11:05
Hallo, meine Tochter hat die Möglichkeit bei mir in der Firma einige Stunden neben der Schule zu arbeiten. Es sind leichte Bürotätigkeiten. Sie ist 14 Jahre alt. Bis zu wieviel Euro ist möglich im Monat zu verdienen? Sind da auch schon 450€ möglich ohne angemeldet zu sein?
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 14:39
Hallo Maja,
die Arbeit von Minderjährigen wird im Jugendschutzgesetz bei der Arbeitsdauer begrenzt. Bei maximal 2 Stunden täglich, ist der Verdienst nicht beschränkt. Aber auch Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
VIOLA meint
11. September 2018 at 22:20
Hallo ich habe eine Frage meine Tochter 17,5 Jahre ist noch Berufsschulpflichtig wie oft muss sie zur Berufsschule wenn sie einen 450 euro Job macht .
Danke liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:12
Hallo Viola,
auch wenn nebenbei ein Arbeitsverhältnis besteht, gilt die Berufsschulpflicht voll.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monique meint
11. September 2018 at 6:34
Hallo,
Meine 16jährige Tochter muss im zuge ihrer Ausbildung ein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren. Ihre Arbeitszeit beginnt 6:15 Uhr. Allerdings wohnen wir nicht gerade in der Nähe. Sie muss bereits 4:00 das Haus verlassen und ist dann 4:30 auf dem Hbf Leipzig wo sie dann zu „ihrem“ Bus geht.
Meine Frage : ist es erlaubt Jugendliche um diese Uhrzeit auf die Straße zuschicken?
Lg
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:16
Hallo Monique,
gemäß § 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche ab 6.00 Uhr morgens beschäftigt werden. Der Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit und ist nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leyla meint
21. August 2018 at 19:54
Hallo
Ich bin 17 jahre alt und arbeite zwischendurch als Kellnerin und verdiene im monat ca 200 Euro.
Darf ich in den Ferien zusätzlich noch einen Ferienjob annehmen?
Wieviel Std darf ich noch arbeiten und was darf ich dazuverdienen?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:39
Hallo Leyla,
so lange die gesamte Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche nicht übersteigt, sollten keine Bedenken bestehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hentschel meint
19. August 2018 at 10:52
Guten Tag! Mein Sohn möchte bei einem älteren Ehepaar den 200 qm grossen Rasen mähen. Er wird im Dezember 2018 14 Jahre und mäht auch bei uns den Rasen. Das Ehepaar hat Zweifel, ob es gestattet ist. Sie haben Angst, etwas rechtswidriges zu tun (Kinderarbeit) Ausserdem stellt sich natürlich die Frage, wie unser Sohn versichert ist, falls etwas pasieren sollte. Die Verantwortung soll ganz bei uns liegen, die Hilfe soll keine Belastung für das Ehepaar sein. Ich wäre die ersten Male auch mit dabei um zu assistieren, bis unser Sohn sich mit allem auskennt. Muss man die „Leistung“ vertraglich festhalten? Und dürfen Sie ihm dann ein kleines Geld geben oder muss das gemeldet werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe, lieben Gruß,
Hentschel
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 13:35
Hallo Hentschel,
Nachbarschaftshilfe für ein Taschengeld fällt wegen Unerheblichkeit nicht unter den Jugendarbeitsschutz. Wenn es sich aber um ein beidseitiges Verpflichtungsverhältnis handelt (wie einen Arbeitsvertrag) und nicht um ein nachbarschaftlich-freundschaftliches Geben und Nehmen, wird der Jugendschutz relevant. In diesem Fall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kurt P. meint
17. August 2018 at 15:15
Hallo,
Mein Sohn ist 16, geht in die 11. Klasse und ist somit schulpflichtiger.
Er arbeitet nun neben der Schule in der Gastronomie und kommt in der Regel auf über 450€ im Monat.
Sein Arbeitgeber hat ihn als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer angemeldet.
Wieviel darf mein Sohn arbeiten, was darf er verdienen und wie ist das mit den Versicherungen? Er ist bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Vielen Dank für eine umfassende Auskunft!!
Gruß,
Kurt
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 13:04
Hallo Kurt,
so lange die schulischen Verpflichtungen nicht beeinträchtigt werden, ist der Umfang des Gehalts unerheblich, auch wenn steuerrechtliche Relevanz entsteht. Die maximale Arbeitszeit von 35 Stunden an 5 Tagen nicht überschreiten, wobei für die Gastronomie Ausnahmen gelten können. Wie es um den Versicherungsstatus bestellt ist, kann Ihnen Ihre Versicherung mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lina meint
12. August 2018 at 23:53
Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und gehe in die 12. Klasse.
Zurzeit arbeite ich nebenbei noch in der Gastronomie.
Ich arbeite oft 10-11 Stunden ohne Pause . Und das mindestens einmal am Wochenende. Ich arbeite fast jede Woche zwei mal am Wochenende. Ist das rechtlich alles korrekt?
arbeitsrechte.de meint
5. September 2018 at 15:15
Hallo Lina,
gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten. Außerdem müssen mindestens zwei Samstage bzw. Sonntag im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Diana meint
8. August 2018 at 16:01
Hallo,
Ich hab eine Frage.
Meine Tochter ist 16 und wollte einen Ferienjob machen, jetzt wird von ihr eine Schulpflicht Bescheinigung erfordert.
Sie hat gerade die Realschule abgeschlossen und noch keine Zusage für eine Ausbildung.
Wie ist das nun beim Ferienjob braucht sie da eine Bescheinigung??
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 13:48
Hallo Diana,
Schülerjobs sind in der Regel nur mit einem Schüler-Status möglich. Dies kann der Grund sein, warum der potentielle Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung verlangt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Möller meint
1. August 2018 at 20:18
Hallo Meine Tochter ist 15 Jahre alt und kann in einem Gästehaus am Wochenende und in der Woche in der Küche aushelfen.
Bekommt sie den automatisch den Mindestlohn
und wie viel Stunden am Tag auch Abends darf sie arbeiten.
Vielen Dank für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 16:36
Hallo Möller,
der Mindestlohn gilt nur für volljährige Arbeitnehmer. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Arbeitszeiten für Ihre Tochter empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Alex meint
30. Juli 2018 at 12:11
Hallo, ich bin 16 Jahre alt. Darf ich auch nicht während der Ferien (also in der Schulzeit) neben der Schule her einen Minijob auf 450€-Basis ausführen? Natürlich innerhalb der gesetzlich erlaubten Zeit. Oder ist es so, dass ich als noch Vollzeitschulpflichtiger nur innerhalb der Ferien arbeiten darf?
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 10:44
Hallo Alex,
ab 16 Jahren können kleine Arbeitsangebote angenommen werden, solange die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau Schmidt meint
19. Juli 2018 at 23:00
Hallo,
mein Kind (13) möchte sich ein Handy kaufen und dafür einen Ferienjob machen.
Sie hat Angebite in der Nachbarschaft Blumen gießen und Postkasten leehren. Und Hund ausführen.
Darf sie das und muss sie sich irgendwo anmelden?
Wir wollen nichts falsch machen.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 9:56
Hallo Frau Schmidt,
bezahlte Nachbarschaftshilfe ohne den Charakter einer arbeitsrechtlich relevanten Beschäftigung kann ohne Anmeldung nachgegangen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Darleen meint
30. Juni 2018 at 13:53
Hallo,
Ich arbeite im Gastronom-Bereich und mein Chef sagt ich darf nach einem Schultag nichtmehr arbeiten (ich bin 17) und deshalb nur am Wochenende, da ich meistens keine Zeit habe am Wochenende möchte ich wissen ob seine Aussage stimmt
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 10:31
Hallo Darleen,
die Arbeit darf die Schulausbildung nicht negativ beeinflussen und letztendlich hat der Arbeitgeber das letzte Wort über den Einsatz der vertraglich vereinbarten Arbeitskraft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beatrix meint
29. Juni 2018 at 18:22
Hallo
Meine Töchter (16) würde gerne einen Mini Job machen.
Nun die Frage, kann sie solch einen noch zusätzlich machen, wenn sie schon vier Wochen Ferienarbeit gemacht hat???
LG
Beatrix
arbeitsrechte.de meint
5. Juli 2018 at 10:11
Hallo Beatrix,
Schüler ab 16 Jahren dürfen in der Regel auch neben der Schule jobben. Alle wichtigen Informationen haben wir in unserem Ratgeber über Schüberjobs zusammengestellt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
1. Juni 2018 at 10:56
Hallo,
meine Tochter ist gerade 15 Jahre alt geworden. Sie möchte am Wochenende gerne in einem Saison Café arbeiten. Ist das schon zulässig. Es wären höchstens 4 Std. pro Tag.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
7. Juni 2018 at 12:41
Hallo Claudia,
schulpflichtige Jugendliche (ab 15 Jahre) dürfen nach § 5 Abs. 4 JArbSchG während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Hierbei sind jedoch bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten. Unter anderem dürfen sie in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.s meint
30. Mai 2018 at 22:56
Hallo.
Ich bin 16 Jahre alt, und habe ein keinen Abschluss. Jetzt hätte ich die Möglichkeit einer Arbeit von 6 Stunden täglich anzunehmen. Darf ich das, oder geht das nicht wegen meiner Schulpflicht?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 15:45
Hallo A.s,
wenn Schulpflicht besteht ist die Aufnahme einer Arbeit nur in den Grenzen des Ferienjob möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. Petersen meint
6. Februar 2020 at 14:00
Hallo, mein Sohn möchte gerne einen Nebenjob machen. Er ist 15 Jahre und geht zur Schule. Da wir Wohngeld und Kindergeldzuschlag bekommen, wollte ich mal hören, ob es irgendwelche Auswirkungen hätte.
LG B.P.
Pascal meint
28. Mai 2018 at 18:45
Hallo,
derzeit bin ich 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule bis zum Sommer 2019 um mein Fach-Abitur zu machen. Jetzt habe ich gelesen, dass man als Schüler nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten darf, jetzt zur meiner Frage, darf man als Schüler neben der Schule einen Teilzeitjob haben? Dieser wäre dann an einer Tankstelle als „Mitarbeiter in Teilzeit“. Und wie sieht das mit den Steuern, ich sollte dann in der Steuerklasse 1 sein, was muss ich dann alles an Abgaben abgegeben?
MfG
Pascal
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:36
Hallo Pascal,
das Sie bereits volljährig sind, unterliegen Sie nicht mehr den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Allerdings kann es sein, dass das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, Einschränkungen vorgibt. So ist die Tätigkeit in der Regel auf Ferienjobs beschränkt. 70 Tage pro Jahr dürfen volljährige Schüler maximal arbeiten, damit die Tätigkeit noch als Ferienjob gewertet werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brain meint
12. Mai 2018 at 14:04
Hallo, eine Frage hätte ich da. Kinder, von denen ein Elternteil Hartz 4 bezieht, besitzen ja eine Gehaltsobergrenze von 100€ im Monat. Gibt es da eine Möglichkeit dies zu umgehen oder ein bestimmtes Alter, mit dem das außer Kraft tritt?
LG Brain
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 13:45
Hallo Brain,
in der Regel wird das Einkommen der Kinder einer Bedarfsgemeinschaft nur für den Eigenbedarf des Kindes gerechnet und nicht auf den Regelbedarf der Eltern angerechnet. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
11. Mai 2018 at 22:21
Hallo, meine 16 jährige Tochter hat einen Minijob im Einzelhandel, geht aber unter der Woche zur Schule.
Jetzt soll sie den 3.Samstag in Folge arbeiten.
Weil wir wegen des Kinder und Jugendschutzgesetz dachten mehr als 2 sind nicht erlaubt, gibt es jetzt Ärger da wir Kurzurlaub gebucht haben.
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 13:32
Hallo Silke,
In der Tat müssen laut § 16 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz zwei Samstage in der Woche beschäftigungsfrei bleiben. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber der Tochter oder fragen Sie einen Anwalt um Rat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
J.H meint
7. Mai 2018 at 11:49
Hallo,
ich bin 17 und gehe noch zur Schule, bin jedoch nicht schulpflichtig. Wäre es mir dann erlaubt, neben der Schule für wenige Stunden am Abend in einer Bäckerei bei Aufräumarbeiten und Warensortierung zu helfen? Der Job würde ab 17 bis 18 Uhr beginnen und wäre monatlich auf der 450€ Basis. Und müsste die Beschäftigungsdauer begrenzt sein oder wäre es auch dauerhaft möglich?
LG J.H
arbeitsrechte.de meint
11. Mai 2018 at 11:57
Hallo J.H.,
eine Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist für Schüler ab 17 Jahren zulässig. Eine Begrenzung der Beschäftigungsdauer ist nicht erforderlich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G.H. meint
4. Mai 2018 at 10:43
Moin,
mein 13jähriger Sohn hat die Möglichkeit bei mir in der Firma an zwei Tagen in der Woche für je zwei Stunden leichte Aufgaben am PC zu erledigen. Darf er das?
Mfg G.H.
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 9:52
Hallo G.H.,
generell steht einer kleinen Beschäftigung, die der Entwicklung nicht schadet nichts im Wege.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meyer meint
25. April 2018 at 15:54
meine Tochter hat dir Möglichkeit beim Floisten 1x in der Woche 3 std. zu arbeiten…muss der arbeitgeber das anmelden?
was ist der Mindestlohn…
freue mich auf antwort
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:39
Hallo Meyer,
ein Schülerjob ist in der Regel bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt kein gesetzlicher Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
14. April 2018 at 14:21
Gut
Devlin meint
8. April 2018 at 19:58
Hallo zusammen
Ich möchte ein Nebenjob im Cafe machen und bin 16 Jahre alt. Was sollte ich alles zum Bewerbungsgespräch mitbringen und wann und wie lange darf ich arbeiten ?.
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg
arbeitsrechte.de meint
10. April 2018 at 10:15
Hallo Devlin,
es kann nie schaden, beim Gespräch einen ausgedruckten Lebenslauf und Zeugnisse dabei zu haben. Als Jugendlicher dürfen Sie nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nach spätestens viereinhalb Stunden müssen Sie 30 Minuten Pause machen. Arbeiten Sie länger als sechs Stunden, sind insgesamt 60 Minuten Pause vorgeschrieben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leyla meint
15. Januar 2018 at 11:19
Bin 16 Jahre alt und hätte die Möglichkeit, neben der Schule am Wochenende von 6 bis 22 Uhr in einer Gaststätte zu arbeiten. Meine Eltern sind geschieden, meine Mutter, bei der ich lebe, hat mit ihr Einverständnis gegeben. Ist es mir gesetzlich erlaubt… danke für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2018 at 14:45
Hallo Leyla,
im Gastronomiebereich dürfen Jugendliche auch am Wochenende arbeiten, allerdings nur unter gewissen Bedingungen:
1. Jeder zweite Samstag und Sonntag, mindestens aber 2 Samstage und Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein.
2. Jugendliche dürfen in der Gastronomie zwar von 6 bis 22 Uhr arbeiten, insgesamt darf die tägliche Arbeitszeit aber nicht mehr als 8 Stunden betragen.
In unserem Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie weitere Informationen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fynn meint
3. April 2019 at 19:44
Hallo liebes Team,
Ich bin 17 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Ich würde gerne in einem Supermarkt auf 450€ Basis arbeiten. Ist das möglich ?
Denys meint
22. April 2020 at 17:19
Bin 16 Jahre und bin noch in der schule kann ich irgendwo arbeiten