Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeiten in Deutschland
  • Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis: Berechtigt in Deutschland bleiben

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Für die Einreise aus einem Drittstaat nach Deutschland wird grundsätzlich ein Visum benötigt, das in der Regel auf drei Monate begrenzt ist. Sie möchten sich aber nicht nur vorübergehend, sondern für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten?

Die Aufenthaltserlaubnis ist im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis befristet
Die Aufenthaltserlaubnis ist im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis befristet

Ein längerfristiger Aufenthaltstitel wie die Aufenthaltserlaubnis kann nach Ankunft in den ersten drei Monaten beantragt werden. Wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, welche Voraussetzungen zu erfüllen und Kosten zu erwarten sind, erfahren Sie hier.

Kurz & knapp: Aufenthaltserlaubnis

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis und was ist der Unterschied zum Aufenthaltstitel?

Die Aufenthaltserlaubnis ist eine Art von Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist befristet und zweckgebunden, das heißt sie wird für einen bestimmten Grund des Aufenthalts ausgestellt. Beispielsweise ein Auslandssemester oder eine Arbeitsstelle in Deutschland berechtigen dazu. Andere Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis sind z. B. ein Visum, die ICT-Karte oder eine Niederlassungserlaubnis.

Wie viel kostet eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

Bei der Aufenthaltserlaubnis ist mit Kosten von knapp 100 Euro zu rechnen. Diese sind in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) unter § 45 aufgelistet: Für die erstmalige Erteilung werden in der Regel genau 100 Euro berechnet. Eine Verlängerung bzw. ein weiterer Aufenthalt von bis zu drei Monaten kostet 96 Euro und bei mehr als drei Monaten fallen 93 Euro an. Ändert sich der Grund für den Aufenthalt in Deutschland wird für die Änderung, einschließlich der Verlängerung, 98 Euro berechnet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie lange ist eine Aufenthaltserlaubnis gültig?

In der Regel werden Erstaufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, beispielsweise für subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit nationalem Abschiebungsverbot. Eine Aufenthaltserlaubnis, deren Zweck an eine Erwerbstätigkeit gebunden ist, wird grundsätzlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses plus drei Monate vergeben. Die Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge ist normalerweise drei Jahre gültig.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Aufenthaltserlaubnis
  • Definition: Das macht eine Aufenthaltserlaubnis aus
    • Der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
    • Die rechtliche Grundlage zur Aufenthaltserlaubnis
  • Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen: Wie geht’s?
    • Aufenthaltserlaubnis: Diese Kosten werden berechnet
    • So klappt’s mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    • Andere Wege zum Aufenthaltstitel: Beispiele
  • Die Niederlassungserlaubnis: Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Definition: Das macht eine Aufenthaltserlaubnis aus

Um sich als Nicht-EU-Ausländer länger hierzulande aufhalten zu können und in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist zunächst ein Aufenthaltstitel notwendig. Je nach Länge und Anlass des Aufenthalts in Deutschland gibt es sieben verschiedene Aufenthaltstitel:

  1. Aufenthaltserlaubnis,
  2. Visum,
  3. die (Mobiler-)ICT-Karte,
  4. die Blaue Karte (EU),
  5. die Erlaubnis zum Daueraufenthalt (EU) oder
  6. die Niederlassungserlaubnis.

Im Allgemeinen sind die Besonderheiten einer Aufenthaltserlaubnis folgende:

  • Sie ist befristet,
  • zweckgebunden und
  • wird an Drittstaatsangehörige ausgestellt.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel zweckgebunden, d. h. der Aufenthalt in Deutschland ist durch einen bestimmten Grund bedingt. Darunter zählen z. B. ein Studium, eine Ausbildung oder eine andere Art von Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre sowie familiäre Gründe. Außerdem ist die Aufenthaltserlaubnis befristet, im Gegensatz zu einer Niederlassungserlaubnis beispielsweise. Obwohl sie befristet ist, zielt die Aufenthaltserlaubnis darauf ab, dennoch hierzulande einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen.

Eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wird an Angehörige von Drittstaaten ausgestellt. Darunter zählen Nicht-EU-Staatsangehörige. EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen sich nahezu ohne Einschränkungen in den Staaten der Europäischen Union aufhalten, weshalb eine Aufenthaltserlaubnis in der EU für sie nicht erforderlich ist.

Der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis

Sollte die Aufenthaltserlaubnis nicht aufgrund einer beruflichen Beschäftigung in Deutschland ausgestellt worden sein, ist eine Erwerbstätigkeit, und damit die Arbeitserlaubnis, nicht automatisch mit inbegriffen. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit muss in der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich vermerkt sein. Auch wenn die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit mit Einschränkungen erteilt wurde, wird deren Umfang ebenfalls notiert. In der Regel wird die Arbeitserlaubnis jedoch im Zuge der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde zum selben Termin ausgestellt.

Die rechtliche Grundlage zur Aufenthaltserlaubnis

§ 7 und § 8 im „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1)“ oder kurz: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regeln die Rechtsgrundlage der Aufenthaltserlaubnis.

  • § 7 besagt unter anderem, dass die Aufenthaltserlaubnis befristet ist und einem Zweck dienen muss. Sie berechtigt außerdem zwar nicht direkt zur Erwerbstätigkeit, aber diese kann im Zuge einer Aufenthaltserlaubnis gestattet werden.
  • § 8 regelt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen: Wie geht’s?

Wie bekomme ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen:

Nach der Einreise nach Deutschland können Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nach der Einreise nach Deutschland können Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • die Identität bzw. Staatsangehörigkeit muss geklärt sein
  • es darf seitens des deutschen Staats kein Ausweisungsinteresse bestehen (z.B. begangene Straftaten, mögliche Gefährdung der Sicherheit Deutschlands)
  • der Aufenthalt darf die Interessen des deutschen Staats nicht beeinträchtigen
  • die Pass-/Ausweispflicht muss erfüllt werden
  • der Lebensunterhalt muss gesichert sein (d. h. einschließlich Krankenversicherung und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wird der Lebensunterhalt gedeckt)
  • ggf. muss die beantragende Person mit einem erforderlichen Visum eingereist sein

Sind Ihre Umstände entsprechend geklärt, kann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dazu füllen Sie zunächst den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vollständig aus. Diesen senden Sie einschließlich der erforderlichen Nachweise und Unterlagen an die im jeweiligen Landkreis zuständige Ausländerbehörde.

Personen, die in Deutschland geduldet sind, sind noch nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Bei einer Duldung wird die Abschiebung zeitweise ausgesetzt. Eigentlich besteht weiterhin Ausreisepflicht und der Aufenthalt ist nicht rechtmäßig. Dennoch kann auch während einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Aufenthaltserlaubnis: Diese Kosten werden berechnet

Eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland ist mit festgelegten Kosten verbunden. Die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) listet die Gebühren unter § 45 „Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte“ auf.

Bei einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten von rund 100 Euro an
Bei einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten von rund 100 Euro an.

Im Normalfall werden für eine Aufenthaltserlaubnis 100 Euro Gebühren berechnet. Eine Verlängerung bzw. ein weiterer Aufenthalt von bis zu drei Monaten kostet 96 Euro und bei mehr als drei Monaten fallen 93 Euro an. Ändert sich der Grund für den Aufenthalt in Deutschland, wird für die Änderung einschließlich der Verlängerung 98 Euro berechnet.

Eine Neuausstellung der Aufenthaltserlaubnis kostet 67 Euro. Nicht nur nach dem Ablauf der Gültigkeit, sondern auch beispielsweise bei Verlust des Dokuments oder bei technischen Fehlern des Chips kann die Erlaubnis anhand dieser Gebühr neu ausgestellt werden. Ist der Defekt/Verlust nicht selbstverschuldet, entfällt die Gebühr hierfür.

Übrigens: Für türkische Staatsangehörige beträgt die Gebühr der Aufenthaltserlaubnis ab dem 24. Geburtstag 22,80 Euro und danach 28,80 Euro. Aufgrund des 1963 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Türkei und der EU zur Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen, gibt es hier besondere Regelungen: Türkinnen und Türken dürfen in allen EU-Ländern eine Beschäftigung aufnehmen, dadurch besteht ein automatisches Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltserlaubnis muss zwar trotzdem beantragt werden, doch dient dieser Schritt abschließend nur zur Verwaltungszwecken.

Tabelle: Übersicht der Kosten für die Aufenthaltserlaubnis

VorgangGebühren nach § 45 AufenthV
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis100 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
... bis zu 3 Monate96 EUR
... mehr als 3 Monate93 EUR
Änderung des Zwecks der Aufenthaltserlaubnis98 EUR

Für die genaue Höhe der Gebühren in Ihrem persönlichen Fall befragen Sie am besten die Ausländerbehörde, bei der Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

Wer muss für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht zahlen?

Der Bundestag hat einige Ausnahmen und Fälle festgelegt, die von den Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis befreit sind. Darunter zählen:

  • Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte,
  • Ausländerinnen und Ausländer, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen,
  • Reisende, die zu Studien-, Ausbildungs- oder Forschungszwecken nach Deutschland kommen.

Bei minderjährigen Antragstellenden werden die anfallenden Gebühren auf die Hälfte reduziert.

So klappt’s mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Der zuvor gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden
Der zuvor gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden.

Verliert sie ihre Gültigkeit, gibt es die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Es empfiehlt sich, die Verlängerung mit ausreichend Bearbeitungszeit vor dem Ablauf der Befristung vorzunehmen.

Bleiben Ihre bisherigen Voraussetzungen bestehen, ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit wenig Aufwand erreicht. Zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  1. Ihre Aufenthaltserlaubnis,
  2. Ihren Reiseausweis/-pass,
  3. ein biometrisches Passfoto,
  4. Ihren Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsnachweise oder einen Bescheid vom Jobcenter bzw. Sozialamt
  5. sowie Ihre polizeiliche Anmeldung.

Sie haben vergessen, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern?

Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, die Verlängerung des Aufenthaltstitels rechtzeitig zu veranlassen, da sonst erhebliche Rechtsnachteile folgen. Nach Ablauf sind Sie ausreisepflichtig und zu keiner Erwerbstätigkeit mehr berechtigt. Es besteht die Möglichkeit, auch kurz vor dem finalen Ablaufdatum noch eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Und zwar in einem Eilverfahren mit zusätzlichen Gebühren. § 45a „Gebühren für Expressverfahren“ schreibt dazu eine zusätzlich anfallende Gebühr von 35 Euro vor.

Andere Wege zum Aufenthaltstitel: Beispiele

Es ist z.B. möglich eine Aufenthaltserlaubnis nach einer Heirat zu erhalten
Es ist z. B. möglich eine Aufenthaltserlaubnis nach einer Heirat zu erhalten.

Es ist möglich, eine Aufenthaltserlaubnis nach einer Heirat zu erhalten. Der ausländische Partner kann mit einem Visum nach Deutschland einreisen. Nach der Eheschließung beantragen Sie bei der Ausländerbehörde unter Vorlage der Heiratsurkunde einen Aufenthaltstitel. Hierfür ist ein Nachweis der deutschen Sprache auf dem Niveau A 1 und genügend Wohnraum für die Antragstellenden vorgeschrieben.

Dazu besagt § 28 Abs. 2 AufenthG:

„Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. […]“

Mit der befristeten Aufenthaltserlaubnis können verheiratete Partner also nach einem Aufenthalt von drei Jahren sogar eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen.

Außerdem kann eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs erteilt werden. Dafür erfolgt die Einreise nach Deutschland wieder über ein Visum und daraufhin wird bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Voraussetzung hierfür ist, neben dem Besuch eines Sprachkurses, der gesicherte Lebensunterhalt für die geplante Aufenthaltszeit. Wichtig beim Sprachkurs: Es muss sich in der Regel um einen Intensivkurs handeln, der täglich stattfindet und mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst.

Die Niederlassungserlaubnis: Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Gibt es eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Gibt es eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Mit einer Niederlassungserlaubnis wird sozusagen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die unbefristet ist.

Was braucht man für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Diese Voraussetzungen sind für die Niederlassungserlaubnis wichtig:

  • Eine Niederlassungserlaubnis kann frühestens nach 3 Jahren erteilt werden, wenn die deutsche Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht wird und der Lebensunterhalt mehr als ausreichend gesichert ist.
  • Sollte das Sprachniveau A 2 vorliegen und der Lebensunterhalt ausreichend gesichert sein, kann die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren Aufenthalt erteilt werden.

Diese Regelungen sind vor allem für Asylberechtigte und Flüchtlinge von Bedeutung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Arbeiten in Deutschland: Für Ausländer gelten besondere Regeln
  • Mit der ICT-Karte in Deutschland arbeiten
  • Das Anerkennungsverfahren in Deutschland im Überblick
  • Ausbildung für Ausländer: Welche Voraussetzungen gelten in Deutschland?
  • Anerkennung in Deutschland: So starten Sie beruflich durch
  • Gilt der Mindestlohn auch für Flüchtlinge?
  • Gilt der Mindestlohn auch für Bäcker?
  • Gilt der Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose?
  • Elektromobilität in Deutschland: Rechte und Tipps für Arbeitnehmer
  • Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige