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Schülerjobs – neben der Schule arbeiten

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.

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Im PDF finden Sie:

  • Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
  • Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
  • Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
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Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.

Kurz & knapp: Schülerjobs

Dürfen Kinder überhaupt arbeiten?

Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.

Welche Schülerjobs gibt es?

Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.

Wie findet mein Kind einen Schülerjob?

Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Schülerjobs
  • Welche Jobs für Schüler gibt es?
    • Schülerjobs ab 13
    • Schülerjobs ab 14
    • Schülerjobs ab 15
    • Schülerjobs ab 16
    • Schülerjobs ab 17
  • Wie Sie einen Schülerjob finden

Welche Jobs für Schüler gibt es?

Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.

Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?

Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:

Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG

Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:

Arbeiten als Babysitter: Jobs für Schüler gibt es in diesem Bereich häufig.
Arbeiten als Babysitter: Jobs für Schüler gibt es in diesem Bereich häufig.
  • die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
  • keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
  • und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.

Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:

  • Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
  • Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
  • Austragen von Zeitungen und Prospekten
  • Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
  • etc.

Schülerjobs ab 13

Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!

Auch, wenn die Tätigkeiten scheinbar leicht sind und Sie dem Wunsch eines Kindes unter 13 Jahren Folge leisten und ihm das Taschengeld aufbessern wollen, im Austausch gegen eine Leistung ist das hierzulande verboten. Gegen das Zustecken von ein paar Euros spricht natürlich nichts.

In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.

Schülerjobs ab 14

Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
  • die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin
Wenn sich Ihr Kind mit dem Wunsch an Sie wendet, Schülerjobs ausüben zu wollen, sollten Sie sich gemeinsam gut überlegen, was für eine solche Entscheidung und was dagegen spricht. Viele Eltern befürchten, dass ihre Kinder durch solche Jobs den Blick fürs Wesentliche – die Schule – verlieren und womöglich in einen Kaufrausch verfallen. Tauschen Sie sich deshalb mit Ihrem Sprössling über Ihre Befürchtungen aus und legen Sie zusammen einen Plan fest, wie Sie das Ganze in Zukunft händeln wollen.

Schülerjobs ab 15

Mit Schülerjobs kann in wenigen Wochen das Taschengeld aufgebessert werden.
Mit Schülerjobs kann in wenigen Wochen das Taschengeld aufgebessert werden.

Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.

In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.

Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.

Schülerjobs ab 16

Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.

Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.

Schülerjobs ab 17

Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.

Achten Sie beim Ausüben von Schülerjobs darauf, dass die Einnahmen nicht zu hoch ausfallen. Bei bis zu 450 Euro im Monat laufen Sie keine Gefahr, Verluste in Form von Steuerzahlungen hinnehmen zu müssen. Wer mehr verdient als die gesetzliche Freibetragshöhe abdeckt, muss Abgaben leisten. Dabei kommt es darauf an, in welche Steuerklasse der Schulpflichtige eingeordnet wird.

Wie Sie einen Schülerjob finden

Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.

Wie kommen Schulpflichtige an einen Schülerjob? Die Bewerbung ist wichtig, um sich abzuheben. Eltern können hierbei helfen.
Wie kommen Schulpflichtige an einen Schülerjob? Die Bewerbung ist wichtig, um sich abzuheben. Eltern können hierbei helfen.

Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.

Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.

Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.

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Schülerjobs – neben der Schule arbeiten
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Kommentare

  1. Leyla meint

    15. Januar 2018 um 11:19

    Bin 16 Jahre alt und hätte die Möglichkeit, neben der Schule am Wochenende von 6 bis 22 Uhr in einer Gaststätte zu arbeiten. Meine Eltern sind geschieden, meine Mutter, bei der ich lebe, hat mit ihr Einverständnis gegeben. Ist es mir gesetzlich erlaubt… danke für die Antwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2018 um 14:45

      Hallo Leyla,

      im Gastronomiebereich dürfen Jugendliche auch am Wochenende arbeiten, allerdings nur unter gewissen Bedingungen:
      1. Jeder zweite Samstag und Sonntag, mindestens aber 2 Samstage und Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein.
      2. Jugendliche dürfen in der Gastronomie zwar von 6 bis 22 Uhr arbeiten, insgesamt darf die tägliche Arbeitszeit aber nicht mehr als 8 Stunden betragen.

      In unserem Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie weitere Informationen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Fynn meint

      3. April 2019 um 19:44

      Hallo liebes Team,

      Ich bin 17 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Ich würde gerne in einem Supermarkt auf 450€ Basis arbeiten. Ist das möglich ?

      Antworten
      • Denys meint

        22. April 2020 um 17:19

        Bin 16 Jahre und bin noch in der schule kann ich irgendwo arbeiten

        Antworten
  2. Devlin meint

    8. April 2018 um 19:58

    Hallo zusammen
    Ich möchte ein Nebenjob im Cafe machen und bin 16 Jahre alt. Was sollte ich alles zum Bewerbungsgespräch mitbringen und wann und wie lange darf ich arbeiten ?.

    Vielen Dank im Vorraus.
    Mfg

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. April 2018 um 10:15

      Hallo Devlin,

      es kann nie schaden, beim Gespräch einen ausgedruckten Lebenslauf und Zeugnisse dabei zu haben. Als Jugendlicher dürfen Sie nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nach spätestens viereinhalb Stunden müssen Sie 30 Minuten Pause machen. Arbeiten Sie länger als sechs Stunden, sind insgesamt 60 Minuten Pause vorgeschrieben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Daniel meint

    14. April 2018 um 14:21

    Gut

    Antworten
  4. Meyer meint

    25. April 2018 um 15:54

    meine Tochter hat dir Möglichkeit beim Floisten 1x in der Woche 3 std. zu arbeiten…muss der arbeitgeber das anmelden?
    was ist der Mindestlohn…
    freue mich auf antwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 16:39

      Hallo Meyer,

      ein Schülerjob ist in der Regel bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt kein gesetzlicher Mindestlohn.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. G.H. meint

    4. Mai 2018 um 10:43

    Moin,
    mein 13jähriger Sohn hat die Möglichkeit bei mir in der Firma an zwei Tagen in der Woche für je zwei Stunden leichte Aufgaben am PC zu erledigen. Darf er das?

    Mfg G.H.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 um 9:52

      Hallo G.H.,

      generell steht einer kleinen Beschäftigung, die der Entwicklung nicht schadet nichts im Wege.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. J.H meint

    7. Mai 2018 um 11:49

    Hallo,

    ich bin 17 und gehe noch zur Schule, bin jedoch nicht schulpflichtig. Wäre es mir dann erlaubt, neben der Schule für wenige Stunden am Abend in einer Bäckerei bei Aufräumarbeiten und Warensortierung zu helfen? Der Job würde ab 17 bis 18 Uhr beginnen und wäre monatlich auf der 450€ Basis. Und müsste die Beschäftigungsdauer begrenzt sein oder wäre es auch dauerhaft möglich?

    LG J.H

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Mai 2018 um 11:57

      Hallo J.H.,

      eine Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist für Schüler ab 17 Jahren zulässig. Eine Begrenzung der Beschäftigungsdauer ist nicht erforderlich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Silke meint

    11. Mai 2018 um 22:21

    Hallo, meine 16 jährige Tochter hat einen Minijob im Einzelhandel, geht aber unter der Woche zur Schule.
    Jetzt soll sie den 3.Samstag in Folge arbeiten.
    Weil wir wegen des Kinder und Jugendschutzgesetz dachten mehr als 2 sind nicht erlaubt, gibt es jetzt Ärger da wir Kurzurlaub gebucht haben.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2018 um 13:32

      Hallo Silke,

      In der Tat müssen laut § 16 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz zwei Samstage in der Woche beschäftigungsfrei bleiben. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber der Tochter oder fragen Sie einen Anwalt um Rat.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Brain meint

    12. Mai 2018 um 14:04

    Hallo, eine Frage hätte ich da. Kinder, von denen ein Elternteil Hartz 4 bezieht, besitzen ja eine Gehaltsobergrenze von 100€ im Monat. Gibt es da eine Möglichkeit dies zu umgehen oder ein bestimmtes Alter, mit dem das außer Kraft tritt?

    LG Brain

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2018 um 13:45

      Hallo Brain,

      in der Regel wird das Einkommen der Kinder einer Bedarfsgemeinschaft nur für den Eigenbedarf des Kindes gerechnet und nicht auf den Regelbedarf der Eltern angerechnet. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Pascal meint

    28. Mai 2018 um 18:45

    Hallo,

    derzeit bin ich 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule bis zum Sommer 2019 um mein Fach-Abitur zu machen. Jetzt habe ich gelesen, dass man als Schüler nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten darf, jetzt zur meiner Frage, darf man als Schüler neben der Schule einen Teilzeitjob haben? Dieser wäre dann an einer Tankstelle als “Mitarbeiter in Teilzeit”. Und wie sieht das mit den Steuern, ich sollte dann in der Steuerklasse 1 sein, was muss ich dann alles an Abgaben abgegeben?

    MfG
    Pascal

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 11:36

      Hallo Pascal,

      das Sie bereits volljährig sind, unterliegen Sie nicht mehr den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Allerdings kann es sein, dass das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, Einschränkungen vorgibt. So ist die Tätigkeit in der Regel auf Ferienjobs beschränkt. 70 Tage pro Jahr dürfen volljährige Schüler maximal arbeiten, damit die Tätigkeit noch als Ferienjob gewertet werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. A.s meint

    30. Mai 2018 um 22:56

    Hallo.
    Ich bin 16 Jahre alt, und habe ein keinen Abschluss. Jetzt hätte ich die Möglichkeit einer Arbeit von 6 Stunden täglich anzunehmen. Darf ich das, oder geht das nicht wegen meiner Schulpflicht?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 um 15:45

      Hallo A.s,

      wenn Schulpflicht besteht ist die Aufnahme einer Arbeit nur in den Grenzen des Ferienjob möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • B. Petersen meint

        6. Februar 2020 um 14:00

        Hallo, mein Sohn möchte gerne einen Nebenjob machen. Er ist 15 Jahre und geht zur Schule. Da wir Wohngeld und Kindergeldzuschlag bekommen, wollte ich mal hören, ob es irgendwelche Auswirkungen hätte.
        LG B.P.

        Antworten
  11. Claudia meint

    1. Juni 2018 um 10:56

    Hallo,
    meine Tochter ist gerade 15 Jahre alt geworden. Sie möchte am Wochenende gerne in einem Saison Café arbeiten. Ist das schon zulässig. Es wären höchstens 4 Std. pro Tag.

    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 um 12:41

      Hallo Claudia,
      schulpflichtige Jugendliche (ab 15 Jahre) dürfen nach § 5 Abs. 4 JArbSchG während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Hierbei sind jedoch bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten. Unter anderem dürfen sie in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Beatrix meint

    29. Juni 2018 um 18:22

    Hallo
    Meine Töchter (16) würde gerne einen Mini Job machen.
    Nun die Frage, kann sie solch einen noch zusätzlich machen, wenn sie schon vier Wochen Ferienarbeit gemacht hat???
    LG
    Beatrix

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Juli 2018 um 10:11

      Hallo Beatrix,
      Schüler ab 16 Jahren dürfen in der Regel auch neben der Schule jobben. Alle wichtigen Informationen haben wir in unserem Ratgeber über Schüberjobs zusammengestellt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Darleen meint

    30. Juni 2018 um 13:53

    Hallo,
    Ich arbeite im Gastronom-Bereich und mein Chef sagt ich darf nach einem Schultag nichtmehr arbeiten (ich bin 17) und deshalb nur am Wochenende, da ich meistens keine Zeit habe am Wochenende möchte ich wissen ob seine Aussage stimmt
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 10:31

      Hallo Darleen,

      die Arbeit darf die Schulausbildung nicht negativ beeinflussen und letztendlich hat der Arbeitgeber das letzte Wort über den Einsatz der vertraglich vereinbarten Arbeitskraft.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Frau Schmidt meint

    19. Juli 2018 um 23:00

    Hallo,
    mein Kind (13) möchte sich ein Handy kaufen und dafür einen Ferienjob machen.

    Sie hat Angebite in der Nachbarschaft Blumen gießen und Postkasten leehren. Und Hund ausführen.
    Darf sie das und muss sie sich irgendwo anmelden?
    Wir wollen nichts falsch machen.

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 9:56

      Hallo Frau Schmidt,

      bezahlte Nachbarschaftshilfe ohne den Charakter einer arbeitsrechtlich relevanten Beschäftigung kann ohne Anmeldung nachgegangen werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Alex meint

    30. Juli 2018 um 12:11

    Hallo, ich bin 16 Jahre alt. Darf ich auch nicht während der Ferien (also in der Schulzeit) neben der Schule her einen Minijob auf 450€-Basis ausführen? Natürlich innerhalb der gesetzlich erlaubten Zeit. Oder ist es so, dass ich als noch Vollzeitschulpflichtiger nur innerhalb der Ferien arbeiten darf?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 10:44

      Hallo Alex,

      ab 16 Jahren können kleine Arbeitsangebote angenommen werden, solange die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Möller meint

    1. August 2018 um 20:18

    Hallo Meine Tochter ist 15 Jahre alt und kann in einem Gästehaus am Wochenende und in der Woche in der Küche aushelfen.
    Bekommt sie den automatisch den Mindestlohn
    und wie viel Stunden am Tag auch Abends darf sie arbeiten.

    Vielen Dank für die Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 um 16:36

      Hallo Möller,

      der Mindestlohn gilt nur für volljährige Arbeitnehmer. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Arbeitszeiten für Ihre Tochter empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Diana meint

    8. August 2018 um 16:01

    Hallo,
    Ich hab eine Frage.
    Meine Tochter ist 16 und wollte einen Ferienjob machen, jetzt wird von ihr eine Schulpflicht Bescheinigung erfordert.
    Sie hat gerade die Realschule abgeschlossen und noch keine Zusage für eine Ausbildung.
    Wie ist das nun beim Ferienjob braucht sie da eine Bescheinigung??

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 13:48

      Hallo Diana,
      Schülerjobs sind in der Regel nur mit einem Schüler-Status möglich. Dies kann der Grund sein, warum der potentielle Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung verlangt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Lina meint

    12. August 2018 um 23:53

    Hallo,
    Ich bin 17 Jahre alt und gehe in die 12. Klasse.
    Zurzeit arbeite ich nebenbei noch in der Gastronomie.
    Ich arbeite oft 10-11 Stunden ohne Pause . Und das mindestens einmal am Wochenende. Ich arbeite fast jede Woche zwei mal am Wochenende. Ist das rechtlich alles korrekt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. September 2018 um 15:15

      Hallo Lina,

      gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten. Außerdem müssen mindestens zwei Samstage bzw. Sonntag im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Kurt P. meint

    17. August 2018 um 15:15

    Hallo,
    Mein Sohn ist 16, geht in die 11. Klasse und ist somit schulpflichtiger.
    Er arbeitet nun neben der Schule in der Gastronomie und kommt in der Regel auf über 450€ im Monat.
    Sein Arbeitgeber hat ihn als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer angemeldet.
    Wieviel darf mein Sohn arbeiten, was darf er verdienen und wie ist das mit den Versicherungen? Er ist bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
    Vielen Dank für eine umfassende Auskunft!!
    Gruß,
    Kurt

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 13:04

      Hallo Kurt,

      so lange die schulischen Verpflichtungen nicht beeinträchtigt werden, ist der Umfang des Gehalts unerheblich, auch wenn steuerrechtliche Relevanz entsteht. Die maximale Arbeitszeit von 35 Stunden an 5 Tagen nicht überschreiten, wobei für die Gastronomie Ausnahmen gelten können. Wie es um den Versicherungsstatus bestellt ist, kann Ihnen Ihre Versicherung mitteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Hentschel meint

    19. August 2018 um 10:52

    Guten Tag! Mein Sohn möchte bei einem älteren Ehepaar den 200 qm grossen Rasen mähen. Er wird im Dezember 2018 14 Jahre und mäht auch bei uns den Rasen. Das Ehepaar hat Zweifel, ob es gestattet ist. Sie haben Angst, etwas rechtswidriges zu tun (Kinderarbeit) Ausserdem stellt sich natürlich die Frage, wie unser Sohn versichert ist, falls etwas pasieren sollte. Die Verantwortung soll ganz bei uns liegen, die Hilfe soll keine Belastung für das Ehepaar sein. Ich wäre die ersten Male auch mit dabei um zu assistieren, bis unser Sohn sich mit allem auskennt. Muss man die “Leistung” vertraglich festhalten? Und dürfen Sie ihm dann ein kleines Geld geben oder muss das gemeldet werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe, lieben Gruß,
    Hentschel

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 13:35

      Hallo Hentschel,

      Nachbarschaftshilfe für ein Taschengeld fällt wegen Unerheblichkeit nicht unter den Jugendarbeitsschutz. Wenn es sich aber um ein beidseitiges Verpflichtungsverhältnis handelt (wie einen Arbeitsvertrag) und nicht um ein nachbarschaftlich-freundschaftliches Geben und Nehmen, wird der Jugendschutz relevant. In diesem Fall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Leyla meint

    21. August 2018 um 19:54

    Hallo
    Ich bin 17 jahre alt und arbeite zwischendurch als Kellnerin und verdiene im monat ca 200 Euro.
    Darf ich in den Ferien zusätzlich noch einen Ferienjob annehmen?
    Wieviel Std darf ich noch arbeiten und was darf ich dazuverdienen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 15:39

      Hallo Leyla,

      so lange die gesamte Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche nicht übersteigt, sollten keine Bedenken bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Monique meint

    11. September 2018 um 6:34

    Hallo,
    Meine 16jährige Tochter muss im zuge ihrer Ausbildung ein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren. Ihre Arbeitszeit beginnt 6:15 Uhr. Allerdings wohnen wir nicht gerade in der Nähe. Sie muss bereits 4:00 das Haus verlassen und ist dann 4:30 auf dem Hbf Leipzig wo sie dann zu “ihrem” Bus geht.
    Meine Frage : ist es erlaubt Jugendliche um diese Uhrzeit auf die Straße zuschicken?
    Lg

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 11:16

      Hallo Monique,
      gemäß § 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche ab 6.00 Uhr morgens beschäftigt werden. Der Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit und ist nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. VIOLA meint

    11. September 2018 um 22:20

    Hallo ich habe eine Frage meine Tochter 17,5 Jahre ist noch Berufsschulpflichtig wie oft muss sie zur Berufsschule wenn sie einen 450 euro Job macht .

    Danke liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 um 9:12

      Hallo Viola,

      auch wenn nebenbei ein Arbeitsverhältnis besteht, gilt die Berufsschulpflicht voll.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Maja meint

    19. September 2018 um 11:05

    Hallo, meine Tochter hat die Möglichkeit bei mir in der Firma einige Stunden neben der Schule zu arbeiten. Es sind leichte Bürotätigkeiten. Sie ist 14 Jahre alt. Bis zu wieviel Euro ist möglich im Monat zu verdienen? Sind da auch schon 450€ möglich ohne angemeldet zu sein?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 14:39

      Hallo Maja,

      die Arbeit von Minderjährigen wird im Jugendschutzgesetz bei der Arbeitsdauer begrenzt. Bei maximal 2 Stunden täglich, ist der Verdienst nicht beschränkt. Aber auch Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Julia meint

    15. Oktober 2018 um 20:58

    Hallo ich bin (17) und muss von meinen Eltern aus dazu verdienen neben der Schule meine fragen sind jetzt 1. Wie lange darf ich in der Woche arbeiten 2. Wie viele Tage im Jahr oder Monat und 3. Bis wieviel Uhr?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:25

      Hallo Julia,

      wir empfehlen Ihnen unseren Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/ Dort finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen und weitere nützliche Hinweise.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Leon meint

    1. November 2018 um 14:47

    Hallo,

    ich bin bald 16 Jahre alt und möchte in einem Baumarkt als Aushilfskraft arbeiten. Mir würde natürlich neben der Schule es am liebsten sein, dass ich Samstags gehe. jetzt lese ich überall das das verboten sei. Ist das im Baumarkt auch so?

    Danke für Ihre Antwort.
    Gruß Leon

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. November 2018 um 17:18

      Hallo Leon,
      die Arbeit an Samstagen ist Jugendlichen nicht grundsätzlich verboten. Normalerweise müssen jedoch mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Maxi meint

    8. November 2018 um 21:33

    Hallo,
    ich habe die Möglichkeit im Nachbarort aushilfsweise zu kellnern. Ich bin 16 und habe jetzt die Frage ob es da Einschränkungen beispielsweise beim Ausschank von Alkohol, den man erst ab 18 kaufen darf, gibt. Bis wann darf man in diesem Alter arbeiten?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 8:26

      Hallo Maxi,

      in der Regel ist es nicht möglich, als Jugendlicher Arbeiten auszuführen, in denen der Jugendschutz eingehalten werden muss. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das für Ihre Situation exakt einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Hanna meint

    10. Dezember 2018 um 19:27

    Hallo,
    ich bin 15 und möchte gerne im nächsten Jahr, nach meinem 16. Geburtstag anfangen in einem Supermarkt im Nachbarort zu arbeiten. Meine Frage ist es, ob es ein Problem darstellt dass ich noch voll schulpflichtig (10. Klasse Gymnasium) bin und wieviele Stunden ich arbeiten dürfte.

    Antworten
  29. J. Richter meint

    10. Dezember 2018 um 23:16

    Hallo ich bin 13 Jahre alt und würde gerne wissen ob ich in einer Tierhandlung für ein bis zwei stunden aushelfen kann .

    Antworten
  30. Stockmann meint

    13. Januar 2019 um 23:11

    ich habe eine Frage. mein Kind ist 16 jahre und arbeitet als Aushilfsjob im Einzelhandel ( Lebensmittel ) Darf sie laut Gestezt an der Kasse sitzen? Ich bedanke mich für eine oder Mehere Antworten

    Antworten
  31. Angelina meint

    29. Januar 2019 um 15:46

    Hallo,
    ich bin vor kurzem 15 geworden und gehe noch in die schule, trotzdem interessiere ich mich für einen Job! Nun ist meine Frage, ob ich auch unter der Woche einen ,,Teilzeit” job wahrnehmen darf? z.B. bei [edit. v. d. Red.]
    LG

    Antworten
  32. Lilia meint

    31. Januar 2019 um 7:38

    Hallo,

    bin 17 Jahre Alt und arbeite zurzeit für 200 € Euro ungefähr unter Wochenende. Ich will aber ein Minijob unter der Woche anfangen . Ist das erlaubt? Das zählt als zwei Minijobs,aber bei dem einen sind keine 40 Std. im Monat. Bitte um Info! Danke!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Februar 2019 um 9:59

      Hallo Lilia,
      in § 8 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes heißt es: “Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.” Wenn Sie sich daran halten, sollte es normalerweise kein Problem sein, zwei Minijobs auszuüben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Tanya meint

    22. Februar 2019 um 8:34

    Hallo,
    wir würden gerne ein Shampoo-Girl für jeden Samstag 6 Stunden (8-14 Uhr) einstellen.
    Leider verstehen wir die Pausenregelung nicht ganz. Müssen wir bei einer Arbeitszeit
    von 6 Stunden eine Pause gewähren? Ab wann und für wie lange?
    Danke für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Februar 2019 um 18:03

      Hallo Tanya,
      die Vorschriften zu Ruhepausen finden Sie entweder im Jugendarbeitsschutz- oder im Arbeitsschutzgesetz – je nachdem, ob das besagte Shampoo-Girl bereits volljährig ist oder nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Nicole meint

    9. März 2019 um 10:51

    Guten Tag an das Team von Arbeitsrechte,
    unsere Tochter 17 Jahre arbeitet in einem Supermarkt an der Kasse, ihre Regelarbeitszeit im Monat beträgt 42 Stunden. Sie verdient 7.50 die Stunde (was ich total unfair finde, da die dieselbe Arbeit macht wie ein Volljähriger der Anspruch auf Mindestlohn hat).
    Sie soll jedes Wochenende am Freitag und Samstag arbeiten, damit sie sich auf die Schule konzentrieren kann. Da sie nun aber einmal krank war mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde ihr nur die Hälfte der Stunden angerechnet, der Rest wurde als Minusstunden gewertet. Nun hat sie frei beantragt für das Wochenende, da sie mit der Klasse nach Paris fliegt. Nun steigen ihre Minusstunden. Nun muss sie um von den Minusstunden runterzukommen am Montag vier Stunden (nach der Schule), am Freitag vier Stunden und am Samstag von 8 bis 20 Uhr (10,5 Stunden nach Abzug von drei Mal 0,5 Pause) arbeiten.
    Ansonsten arbeitet sie jedes Wochenende Freitag und Samstag.
    Wenn sie um weniger Stunden bittet oder um frei oder Urlaub, wird sie angemotzt. Ist das rechtens? Können wir als Eltern den Vertrag kündigen? Auch fristlos? Wenn sie bis zum Ende der Kündigungsfrist ( zwei Wochen) krankgeschrieben wäre, würde sie ja Minusstunden machen. Müsste sie dem Arbeitgeber dann Geld zurückzahlen?

    Vielen Dank im voraus für ihre Antwort
    Nicole

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. März 2019 um 10:03

      Hallo Nicole,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Ulrich H. meint

    11. März 2019 um 23:21

    Meine Aushilfe (16 Jahre, Schüler ) hat bei mir einen 450 € Nebenjob.
    Jetzt hat er einen zweiten angenommen bei der Firma wo er im September seine Ausbildung beginnt.
    Er bleibt mit beiden Jobs zusammen gerechnet unter 450 €.
    Der neue AG (Großbetrieb) bzw die Genossenschaft stellt sich aber quer und fordert ihn auf den ersten Nebenjob mit sofortiger Wirkung zu beenden.
    Dies sei nur in absoluten Ausnahme Fällen möglich.
    Zu Recht?

    Antworten
  36. Lisa meint

    12. März 2019 um 13:02

    Hallo,

    ich bin Lisa, 19, mache dieses Jahr mein Abitur und habe mich für Nebenjobs beworben. Einmal als Zusteller für Zeitungen – Jeweils von Montags bis Samstags in der Frühe. Die Firma wartet auf meine Zusage.
    Allerdings trete ich einen weiteren Job an. Dort habe ich bereits zugesagt. Der Vertrag geht 6 Monate, und es geht um eine Inventurhilfe. Also die bieten mir Orte an, wo ich arbeiten kann und ich suche mir aus ob ich möchte oder nicht.

    Kann ich beide Jobs machen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 um 9:28

      Hallo Lisa,

      so lange die schulischen Leistungen nicht negativ beeinflusst werden und der Umfang nicht einem versicherungspflichtigen Verhältnis gleicht, können auch beide Jobs gemacht werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Kaddy meint

    13. März 2019 um 14:05

    Hallo,
    wir haben im Ort ein kleines Museum. Die suchen jemand aushilfweise für die Wochenenden für die Kasse. Die Arbeitszeiten sollen wohl so 2-3 mal pro Monat am Samstag und Sonntag sein von 13:00-17:30 sein.
    Dürfte ich da mit 17 schon arbeiten?

    Weil eigentlich dürfen Jugendliche sonntags doch nicht arbeiten, oder? Aber vielleicht gibt es ja für ein Museum auch so Sonderregeln wie in der Gastronomie und bei Bäckereien.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Antworten
  38. Natalie meint

    8. April 2019 um 14:43

    Hallo, ich bin 19 Jahre alt und mache gerade mein Abitur. Da ich nur noch zu den Prüfungen in die Schule muss, suche ich Arbeit bis zum Studienbeginn. Gibt es da vorlagen wie lange und wann ich arbeiten darf und wie viel darf ich maximal verdienen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. April 2019 um 10:35

      Hallo Natalie,

      für volljährige Schüler gelten die normalen Arbeitsgesetze wie für andere volljährige Arbeitnehmer.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Sena meint

    14. Mai 2019 um 19:11

    Hallo, ich bin 16 Jahre, fast 17. Ich werde in den Sommerferien 3 Wochen a 38h arbeiten. Jetzt meine Frage, darf ich nebenher, also unter der Woche neben der Schule, noch jobben? Also in einem Café oder auch in einem Lager? Und darf ich schon einen Job auf 450€ Basis annehmen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. Mai 2019 um 11:31

      Hallo Sena,

      für Schüler, die vollzeitschulpflichtig sind, gilt ein generelles Arbeitsverbot. Eine Ausnahmen gilt nur für zwei Stunden unter Woche, wenn die Eltern dies erlauben. Zudem ist es möglich, in den Ferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zu jobben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Malte meint

    28. Mai 2019 um 16:20

    Guten Tag,
    ich bin Schwimmmeister in einem Freibad und habe eine 16 Jährige Rettungsschwimmerin mit entsprechenden Qualifikationen eingestellt. Sie soll (möchte) ab Juni ihren Dienst antreten.
    Aufgrund der Schulzeit innerhalb der Woche und der dünnen Personaldecke am Wochenende würde ich sie zunächst nur an den Wochenenden und Feiertagen beschäftigen von 12 – 18 Uhr.
    1. Dürfte sie an Pfingstsonntag und Pfingstmontag arbeiten oder nur an einen der beiden Feiertage?
    2. Sofern sie ein Wochenende (Samstag+Sonntag) durch arbeitet, muss das drauffolgende Wochenende frei sein, richtig?
    3. Dürfte sie denn zum Beispiel auch jeden Sonntag arbeiten, sofern sie am Samstag grundsätzlich frei gestellt wäre? Alternativ jeden Samstag, bei Sonntags frei?

    Vielen Dank !

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Mai 2019 um 11:22

      Hallo Malte,

      grundsätzlich gilt für Jugendliche ein Arbeitsverbot an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Nur in wenigen Branchen dürfen davon Ausnahmen gemacht werden. Welche dies sind, können Sie den §§ 16 bis 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entnehmen. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Malte meint

        29. Mai 2019 um 14:17

        Hallo, gilt das denn auch für den sogenannten Minijob 450 Euro Basis?
        Sie macht keine Ausbildung bei uns.
        Selbstverständlich ist während der Arbeitszeiten eine erwachsene Fachkraft vor Ort.

        Vielen Dank

        Antworten
  41. Yvonne meint

    16. Juni 2019 um 12:39

    Hallo, mein Sohn ist 15 Jahre alt und könnte in einer Pizzeria von 18.00 – 21.00 Uhr sich nebenbei was dazu verdienen. Da Gastronomie ja bekanntlich Ausnahmeregeln hat, wollte ich fragen, ob er es rechtlich machen dürfte.

    Antworten
  42. Mike meint

    23. Juni 2019 um 12:13

    Hallo,
    wir haben eine 14 jährige Tochter. Die Frage hier Sie möchte als “Läuferin” in der Gastronomie arbeiten.
    4 Std. soll die Schicht dauern, lt Information soll dies als Ferienjob erlaubt sein. Wir als Eltern lesen aber das Gegenteil. Was sollen wir machen, grundsätzlich finden wir es gut, dass Sie was machen möchte.

    Viele Grüße

    Antworten
  43. Max meint

    24. Juli 2019 um 17:25

    Ich habe ein einjähriges Praktikum im Krankenhaus hinter mir und würde jetzt gerne dort neben der Schule weiter arbeiten. An 2 Wochenenden im Monat und ca. 8 Stunden am Tag. Wäre das rechtlich möglich?

    Antworten
  44. Patrick meint

    1. August 2019 um 23:31

    Hallo,

    Ich hätte da eine Frage. Ich bin 15 und habe jetzt keine Schulpflicht mehr, da ich nun in die 11. Klasse gehe, und 10 Jahre Schulpflicht beendet habe. Ich würde bald gerne einen Nebenjob anfangen, bei einem Einkaufsladen. Ich werde ebenfalls in 2 Monaten 16.
    Darf ich einen Nebenjob annehmen, und mir monatlich etwas Geld dazu verdienen, oder darf ich nur Ferienjobs annehmen?.

    Danke im Voraus.
    LG Patrick

    Antworten
  45. Julia meint

    4. September 2019 um 9:32

    Hallo,
    meine Tochter, 13 Jahre näht Accessoires und kann sie an einen kleinen Laden verkaufen, der sie weiter verkauft. Die max Summe wird bei 120 Euro/ Monat liegen.
    Darf sie hierfür Rechnungen schreiben? Die braucht der Laden für die Buchhaltung.
    Besten Dank schon mal und herzliche Grüße,
    Julia

    Antworten
  46. Tanja meint

    5. September 2019 um 10:26

    Hallo, meine Tochter 17 Jahre hat die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen, da sie keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, aber ja noch schulpflichtig ist, besucht sie jetzt ein Jahr die Berufs Bildende Schule. Kann Sie zusätzlich einen Teilzeit Job (30 Stunden pro Woche) nach gehen.

    Antworten
  47. Natascha meint

    8. November 2019 um 9:32

    Meine Tochter ist 18 Jahre alt und besucht ein Wirtschaftsgymnasium. Nach der Schule arbeitet sie an der Kasse. Ich würde gerne wissen, wie die Schulzeit zu der Arbeitszeit gerechnet wird, bzw. wie viele Stunden sie nach der Schule arbeiten darf. Es ist oftmals so, dass sie direkt nach der Schule (14 Uhr bis 21:30 Uhr arbeiten muss. Ich denke das dass zu viel ist. Das sind 7,5 Stunden abzüglich einer halben Stunde Pause, also 7 Stunden plus 6 Stunden Schule vorher. Da sind wir bei einer Arbeitszeit von 13 Stunden das ist denke ich gesetzlich nicht so vorgesehen. Leider findet man über Schülerjobs ab 18 Jahre wenig im Internet. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Vielen Dank im voraus.

    Antworten
  48. Angelina meint

    10. Januar 2020 um 18:19

    Ich bin 15 Jahre und bin Schülerin und könnte in ROSSMAN oder ALDI arbeiten. Darf ich mit 8€ Stundenlohn als Nebenjobs dort arbeiten

    Antworten
  49. sonne meint

    27. Januar 2020 um 10:38

    Guten Morgen,

    kann ein z. Zt. 16jähriger Schüler, der in der 11. Klasse der Oberstufe z. Zt. ist, außerhalb der Ferien und
    Beachtung des JArbSchG arbeiten?
    Gibt es dann auch keine maximalen Tage / Jahr mehr, ich meine damit die 20 Tage Ferienjob / Woche, wie es unter § 5 Abs. 4 JArbSchG geschrieben steht?

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  50. ichwilswissen meint

    5. September 2020 um 21:43

    Hallo ich wolte fragen ob man trotz der schule arbeiten kann ohne die schule zubrechen und dan auch zu studieren

    Antworten

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