Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.
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Im PDF finden Sie:
- Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
- Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
- Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.
Kurz & knapp: Schülerjobs
Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.
Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.
Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.
Inhalt
Welche Jobs für Schüler gibt es?
Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.
Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?
Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:
Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG
Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:
- die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
- keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
- und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.
Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:
- Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
- Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
- Austragen von Zeitungen und Prospekten
- Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
- etc.
Schülerjobs ab 13
Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!
In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.
Schülerjobs ab 14
Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:
- die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
- die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin
Schülerjobs ab 15
Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.
In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.
Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.
Schülerjobs ab 16
Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.
Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.
Schülerjobs ab 17
Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.
Wie Sie einen Schülerjob finden
Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.
Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.
Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.
Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.
Leyla meint
Bin 16 Jahre alt und hätte die Möglichkeit, neben der Schule am Wochenende von 6 bis 22 Uhr in einer Gaststätte zu arbeiten. Meine Eltern sind geschieden, meine Mutter, bei der ich lebe, hat mit ihr Einverständnis gegeben. Ist es mir gesetzlich erlaubt… danke für die Antwort
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Leyla,
im Gastronomiebereich dürfen Jugendliche auch am Wochenende arbeiten, allerdings nur unter gewissen Bedingungen:
1. Jeder zweite Samstag und Sonntag, mindestens aber 2 Samstage und Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein.
2. Jugendliche dürfen in der Gastronomie zwar von 6 bis 22 Uhr arbeiten, insgesamt darf die tägliche Arbeitszeit aber nicht mehr als 8 Stunden betragen.
In unserem Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie weitere Informationen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fynn meint
Hallo liebes Team,
Ich bin 17 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Ich würde gerne in einem Supermarkt auf 450€ Basis arbeiten. Ist das möglich ?
Denys meint
Bin 16 Jahre und bin noch in der schule kann ich irgendwo arbeiten
Devlin meint
Hallo zusammen
Ich möchte ein Nebenjob im Cafe machen und bin 16 Jahre alt. Was sollte ich alles zum Bewerbungsgespräch mitbringen und wann und wie lange darf ich arbeiten ?.
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Devlin,
es kann nie schaden, beim Gespräch einen ausgedruckten Lebenslauf und Zeugnisse dabei zu haben. Als Jugendlicher dürfen Sie nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nach spätestens viereinhalb Stunden müssen Sie 30 Minuten Pause machen. Arbeiten Sie länger als sechs Stunden, sind insgesamt 60 Minuten Pause vorgeschrieben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
Gut
Meyer meint
meine Tochter hat dir Möglichkeit beim Floisten 1x in der Woche 3 std. zu arbeiten…muss der arbeitgeber das anmelden?
was ist der Mindestlohn…
freue mich auf antwort
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Meyer,
ein Schülerjob ist in der Regel bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt kein gesetzlicher Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G.H. meint
Moin,
mein 13jähriger Sohn hat die Möglichkeit bei mir in der Firma an zwei Tagen in der Woche für je zwei Stunden leichte Aufgaben am PC zu erledigen. Darf er das?
Mfg G.H.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo G.H.,
generell steht einer kleinen Beschäftigung, die der Entwicklung nicht schadet nichts im Wege.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
J.H meint
Hallo,
ich bin 17 und gehe noch zur Schule, bin jedoch nicht schulpflichtig. Wäre es mir dann erlaubt, neben der Schule für wenige Stunden am Abend in einer Bäckerei bei Aufräumarbeiten und Warensortierung zu helfen? Der Job würde ab 17 bis 18 Uhr beginnen und wäre monatlich auf der 450€ Basis. Und müsste die Beschäftigungsdauer begrenzt sein oder wäre es auch dauerhaft möglich?
LG J.H
Arbeitsrechte.de meint
Hallo J.H.,
eine Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist für Schüler ab 17 Jahren zulässig. Eine Begrenzung der Beschäftigungsdauer ist nicht erforderlich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
Hallo, meine 16 jährige Tochter hat einen Minijob im Einzelhandel, geht aber unter der Woche zur Schule.
Jetzt soll sie den 3.Samstag in Folge arbeiten.
Weil wir wegen des Kinder und Jugendschutzgesetz dachten mehr als 2 sind nicht erlaubt, gibt es jetzt Ärger da wir Kurzurlaub gebucht haben.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Silke,
In der Tat müssen laut § 16 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz zwei Samstage in der Woche beschäftigungsfrei bleiben. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber der Tochter oder fragen Sie einen Anwalt um Rat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brain meint
Hallo, eine Frage hätte ich da. Kinder, von denen ein Elternteil Hartz 4 bezieht, besitzen ja eine Gehaltsobergrenze von 100€ im Monat. Gibt es da eine Möglichkeit dies zu umgehen oder ein bestimmtes Alter, mit dem das außer Kraft tritt?
LG Brain
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Brain,
in der Regel wird das Einkommen der Kinder einer Bedarfsgemeinschaft nur für den Eigenbedarf des Kindes gerechnet und nicht auf den Regelbedarf der Eltern angerechnet. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pascal meint
Hallo,
derzeit bin ich 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule bis zum Sommer 2019 um mein Fach-Abitur zu machen. Jetzt habe ich gelesen, dass man als Schüler nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten darf, jetzt zur meiner Frage, darf man als Schüler neben der Schule einen Teilzeitjob haben? Dieser wäre dann an einer Tankstelle als “Mitarbeiter in Teilzeit”. Und wie sieht das mit den Steuern, ich sollte dann in der Steuerklasse 1 sein, was muss ich dann alles an Abgaben abgegeben?
MfG
Pascal
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Pascal,
das Sie bereits volljährig sind, unterliegen Sie nicht mehr den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Allerdings kann es sein, dass das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, Einschränkungen vorgibt. So ist die Tätigkeit in der Regel auf Ferienjobs beschränkt. 70 Tage pro Jahr dürfen volljährige Schüler maximal arbeiten, damit die Tätigkeit noch als Ferienjob gewertet werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.s meint
Hallo.
Ich bin 16 Jahre alt, und habe ein keinen Abschluss. Jetzt hätte ich die Möglichkeit einer Arbeit von 6 Stunden täglich anzunehmen. Darf ich das, oder geht das nicht wegen meiner Schulpflicht?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo A.s,
wenn Schulpflicht besteht ist die Aufnahme einer Arbeit nur in den Grenzen des Ferienjob möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. Petersen meint
Hallo, mein Sohn möchte gerne einen Nebenjob machen. Er ist 15 Jahre und geht zur Schule. Da wir Wohngeld und Kindergeldzuschlag bekommen, wollte ich mal hören, ob es irgendwelche Auswirkungen hätte.
LG B.P.
Claudia meint
Hallo,
meine Tochter ist gerade 15 Jahre alt geworden. Sie möchte am Wochenende gerne in einem Saison Café arbeiten. Ist das schon zulässig. Es wären höchstens 4 Std. pro Tag.
Vielen Dank
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Claudia,
schulpflichtige Jugendliche (ab 15 Jahre) dürfen nach § 5 Abs. 4 JArbSchG während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Hierbei sind jedoch bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten. Unter anderem dürfen sie in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beatrix meint
Hallo
Meine Töchter (16) würde gerne einen Mini Job machen.
Nun die Frage, kann sie solch einen noch zusätzlich machen, wenn sie schon vier Wochen Ferienarbeit gemacht hat???
LG
Beatrix
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Beatrix,
Schüler ab 16 Jahren dürfen in der Regel auch neben der Schule jobben. Alle wichtigen Informationen haben wir in unserem Ratgeber über Schüberjobs zusammengestellt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Darleen meint
Hallo,
Ich arbeite im Gastronom-Bereich und mein Chef sagt ich darf nach einem Schultag nichtmehr arbeiten (ich bin 17) und deshalb nur am Wochenende, da ich meistens keine Zeit habe am Wochenende möchte ich wissen ob seine Aussage stimmt
Vielen Dank!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Darleen,
die Arbeit darf die Schulausbildung nicht negativ beeinflussen und letztendlich hat der Arbeitgeber das letzte Wort über den Einsatz der vertraglich vereinbarten Arbeitskraft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau Schmidt meint
Hallo,
mein Kind (13) möchte sich ein Handy kaufen und dafür einen Ferienjob machen.
Sie hat Angebite in der Nachbarschaft Blumen gießen und Postkasten leehren. Und Hund ausführen.
Darf sie das und muss sie sich irgendwo anmelden?
Wir wollen nichts falsch machen.
Vielen Dank!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Frau Schmidt,
bezahlte Nachbarschaftshilfe ohne den Charakter einer arbeitsrechtlich relevanten Beschäftigung kann ohne Anmeldung nachgegangen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
Hallo, ich bin 16 Jahre alt. Darf ich auch nicht während der Ferien (also in der Schulzeit) neben der Schule her einen Minijob auf 450€-Basis ausführen? Natürlich innerhalb der gesetzlich erlaubten Zeit. Oder ist es so, dass ich als noch Vollzeitschulpflichtiger nur innerhalb der Ferien arbeiten darf?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Alex,
ab 16 Jahren können kleine Arbeitsangebote angenommen werden, solange die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Möller meint
Hallo Meine Tochter ist 15 Jahre alt und kann in einem Gästehaus am Wochenende und in der Woche in der Küche aushelfen.
Bekommt sie den automatisch den Mindestlohn
und wie viel Stunden am Tag auch Abends darf sie arbeiten.
Vielen Dank für die Antwort.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Möller,
der Mindestlohn gilt nur für volljährige Arbeitnehmer. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Arbeitszeiten für Ihre Tochter empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Diana meint
Hallo,
Ich hab eine Frage.
Meine Tochter ist 16 und wollte einen Ferienjob machen, jetzt wird von ihr eine Schulpflicht Bescheinigung erfordert.
Sie hat gerade die Realschule abgeschlossen und noch keine Zusage für eine Ausbildung.
Wie ist das nun beim Ferienjob braucht sie da eine Bescheinigung??
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Diana,
Schülerjobs sind in der Regel nur mit einem Schüler-Status möglich. Dies kann der Grund sein, warum der potentielle Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung verlangt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lina meint
Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und gehe in die 12. Klasse.
Zurzeit arbeite ich nebenbei noch in der Gastronomie.
Ich arbeite oft 10-11 Stunden ohne Pause . Und das mindestens einmal am Wochenende. Ich arbeite fast jede Woche zwei mal am Wochenende. Ist das rechtlich alles korrekt?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Lina,
gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten. Außerdem müssen mindestens zwei Samstage bzw. Sonntag im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Kurt P. meint
Hallo,
Mein Sohn ist 16, geht in die 11. Klasse und ist somit schulpflichtiger.
Er arbeitet nun neben der Schule in der Gastronomie und kommt in der Regel auf über 450€ im Monat.
Sein Arbeitgeber hat ihn als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer angemeldet.
Wieviel darf mein Sohn arbeiten, was darf er verdienen und wie ist das mit den Versicherungen? Er ist bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Vielen Dank für eine umfassende Auskunft!!
Gruß,
Kurt
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Kurt,
so lange die schulischen Verpflichtungen nicht beeinträchtigt werden, ist der Umfang des Gehalts unerheblich, auch wenn steuerrechtliche Relevanz entsteht. Die maximale Arbeitszeit von 35 Stunden an 5 Tagen nicht überschreiten, wobei für die Gastronomie Ausnahmen gelten können. Wie es um den Versicherungsstatus bestellt ist, kann Ihnen Ihre Versicherung mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hentschel meint
Guten Tag! Mein Sohn möchte bei einem älteren Ehepaar den 200 qm grossen Rasen mähen. Er wird im Dezember 2018 14 Jahre und mäht auch bei uns den Rasen. Das Ehepaar hat Zweifel, ob es gestattet ist. Sie haben Angst, etwas rechtswidriges zu tun (Kinderarbeit) Ausserdem stellt sich natürlich die Frage, wie unser Sohn versichert ist, falls etwas pasieren sollte. Die Verantwortung soll ganz bei uns liegen, die Hilfe soll keine Belastung für das Ehepaar sein. Ich wäre die ersten Male auch mit dabei um zu assistieren, bis unser Sohn sich mit allem auskennt. Muss man die “Leistung” vertraglich festhalten? Und dürfen Sie ihm dann ein kleines Geld geben oder muss das gemeldet werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe, lieben Gruß,
Hentschel
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Hentschel,
Nachbarschaftshilfe für ein Taschengeld fällt wegen Unerheblichkeit nicht unter den Jugendarbeitsschutz. Wenn es sich aber um ein beidseitiges Verpflichtungsverhältnis handelt (wie einen Arbeitsvertrag) und nicht um ein nachbarschaftlich-freundschaftliches Geben und Nehmen, wird der Jugendschutz relevant. In diesem Fall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leyla meint
Hallo
Ich bin 17 jahre alt und arbeite zwischendurch als Kellnerin und verdiene im monat ca 200 Euro.
Darf ich in den Ferien zusätzlich noch einen Ferienjob annehmen?
Wieviel Std darf ich noch arbeiten und was darf ich dazuverdienen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Leyla,
so lange die gesamte Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche nicht übersteigt, sollten keine Bedenken bestehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monique meint
Hallo,
Meine 16jährige Tochter muss im zuge ihrer Ausbildung ein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren. Ihre Arbeitszeit beginnt 6:15 Uhr. Allerdings wohnen wir nicht gerade in der Nähe. Sie muss bereits 4:00 das Haus verlassen und ist dann 4:30 auf dem Hbf Leipzig wo sie dann zu “ihrem” Bus geht.
Meine Frage : ist es erlaubt Jugendliche um diese Uhrzeit auf die Straße zuschicken?
Lg
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Monique,
gemäß § 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche ab 6.00 Uhr morgens beschäftigt werden. Der Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit und ist nicht Sache des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
VIOLA meint
Hallo ich habe eine Frage meine Tochter 17,5 Jahre ist noch Berufsschulpflichtig wie oft muss sie zur Berufsschule wenn sie einen 450 euro Job macht .
Danke liebe Grüße
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Viola,
auch wenn nebenbei ein Arbeitsverhältnis besteht, gilt die Berufsschulpflicht voll.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maja meint
Hallo, meine Tochter hat die Möglichkeit bei mir in der Firma einige Stunden neben der Schule zu arbeiten. Es sind leichte Bürotätigkeiten. Sie ist 14 Jahre alt. Bis zu wieviel Euro ist möglich im Monat zu verdienen? Sind da auch schon 450€ möglich ohne angemeldet zu sein?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Maja,
die Arbeit von Minderjährigen wird im Jugendschutzgesetz bei der Arbeitsdauer begrenzt. Bei maximal 2 Stunden täglich, ist der Verdienst nicht beschränkt. Aber auch Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
Hallo ich bin (17) und muss von meinen Eltern aus dazu verdienen neben der Schule meine fragen sind jetzt 1. Wie lange darf ich in der Woche arbeiten 2. Wie viele Tage im Jahr oder Monat und 3. Bis wieviel Uhr?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Julia,
wir empfehlen Ihnen unseren Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/ Dort finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen und weitere nützliche Hinweise.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Leon meint
Hallo,
ich bin bald 16 Jahre alt und möchte in einem Baumarkt als Aushilfskraft arbeiten. Mir würde natürlich neben der Schule es am liebsten sein, dass ich Samstags gehe. jetzt lese ich überall das das verboten sei. Ist das im Baumarkt auch so?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß Leon
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Leon,
die Arbeit an Samstagen ist Jugendlichen nicht grundsätzlich verboten. Normalerweise müssen jedoch mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maxi meint
Hallo,
ich habe die Möglichkeit im Nachbarort aushilfsweise zu kellnern. Ich bin 16 und habe jetzt die Frage ob es da Einschränkungen beispielsweise beim Ausschank von Alkohol, den man erst ab 18 kaufen darf, gibt. Bis wann darf man in diesem Alter arbeiten?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Maxi,
in der Regel ist es nicht möglich, als Jugendlicher Arbeiten auszuführen, in denen der Jugendschutz eingehalten werden muss. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das für Ihre Situation exakt einschätzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hanna meint
Hallo,
ich bin 15 und möchte gerne im nächsten Jahr, nach meinem 16. Geburtstag anfangen in einem Supermarkt im Nachbarort zu arbeiten. Meine Frage ist es, ob es ein Problem darstellt dass ich noch voll schulpflichtig (10. Klasse Gymnasium) bin und wieviele Stunden ich arbeiten dürfte.
J. Richter meint
Hallo ich bin 13 Jahre alt und würde gerne wissen ob ich in einer Tierhandlung für ein bis zwei stunden aushelfen kann .
Stockmann meint
ich habe eine Frage. mein Kind ist 16 jahre und arbeitet als Aushilfsjob im Einzelhandel ( Lebensmittel ) Darf sie laut Gestezt an der Kasse sitzen? Ich bedanke mich für eine oder Mehere Antworten
Angelina meint
Hallo,
ich bin vor kurzem 15 geworden und gehe noch in die schule, trotzdem interessiere ich mich für einen Job! Nun ist meine Frage, ob ich auch unter der Woche einen ,,Teilzeit” job wahrnehmen darf? z.B. bei [edit. v. d. Red.]
LG
Lilia meint
Hallo,
bin 17 Jahre Alt und arbeite zurzeit für 200 € Euro ungefähr unter Wochenende. Ich will aber ein Minijob unter der Woche anfangen . Ist das erlaubt? Das zählt als zwei Minijobs,aber bei dem einen sind keine 40 Std. im Monat. Bitte um Info! Danke!
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Lilia,
in § 8 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes heißt es: “Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.” Wenn Sie sich daran halten, sollte es normalerweise kein Problem sein, zwei Minijobs auszuüben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanya meint
Hallo,
wir würden gerne ein Shampoo-Girl für jeden Samstag 6 Stunden (8-14 Uhr) einstellen.
Leider verstehen wir die Pausenregelung nicht ganz. Müssen wir bei einer Arbeitszeit
von 6 Stunden eine Pause gewähren? Ab wann und für wie lange?
Danke für Ihre Hilfe.
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Tanya,
die Vorschriften zu Ruhepausen finden Sie entweder im Jugendarbeitsschutz- oder im Arbeitsschutzgesetz – je nachdem, ob das besagte Shampoo-Girl bereits volljährig ist oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
Guten Tag an das Team von Arbeitsrechte,
unsere Tochter 17 Jahre arbeitet in einem Supermarkt an der Kasse, ihre Regelarbeitszeit im Monat beträgt 42 Stunden. Sie verdient 7.50 die Stunde (was ich total unfair finde, da die dieselbe Arbeit macht wie ein Volljähriger der Anspruch auf Mindestlohn hat).
Sie soll jedes Wochenende am Freitag und Samstag arbeiten, damit sie sich auf die Schule konzentrieren kann. Da sie nun aber einmal krank war mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde ihr nur die Hälfte der Stunden angerechnet, der Rest wurde als Minusstunden gewertet. Nun hat sie frei beantragt für das Wochenende, da sie mit der Klasse nach Paris fliegt. Nun steigen ihre Minusstunden. Nun muss sie um von den Minusstunden runterzukommen am Montag vier Stunden (nach der Schule), am Freitag vier Stunden und am Samstag von 8 bis 20 Uhr (10,5 Stunden nach Abzug von drei Mal 0,5 Pause) arbeiten.
Ansonsten arbeitet sie jedes Wochenende Freitag und Samstag.
Wenn sie um weniger Stunden bittet oder um frei oder Urlaub, wird sie angemotzt. Ist das rechtens? Können wir als Eltern den Vertrag kündigen? Auch fristlos? Wenn sie bis zum Ende der Kündigungsfrist ( zwei Wochen) krankgeschrieben wäre, würde sie ja Minusstunden machen. Müsste sie dem Arbeitgeber dann Geld zurückzahlen?
Vielen Dank im voraus für ihre Antwort
Nicole
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Nicole,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulrich H. meint
Meine Aushilfe (16 Jahre, Schüler ) hat bei mir einen 450 € Nebenjob.
Jetzt hat er einen zweiten angenommen bei der Firma wo er im September seine Ausbildung beginnt.
Er bleibt mit beiden Jobs zusammen gerechnet unter 450 €.
Der neue AG (Großbetrieb) bzw die Genossenschaft stellt sich aber quer und fordert ihn auf den ersten Nebenjob mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Dies sei nur in absoluten Ausnahme Fällen möglich.
Zu Recht?
Lisa meint
Hallo,
ich bin Lisa, 19, mache dieses Jahr mein Abitur und habe mich für Nebenjobs beworben. Einmal als Zusteller für Zeitungen – Jeweils von Montags bis Samstags in der Frühe. Die Firma wartet auf meine Zusage.
Allerdings trete ich einen weiteren Job an. Dort habe ich bereits zugesagt. Der Vertrag geht 6 Monate, und es geht um eine Inventurhilfe. Also die bieten mir Orte an, wo ich arbeiten kann und ich suche mir aus ob ich möchte oder nicht.
Kann ich beide Jobs machen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Lisa,
so lange die schulischen Leistungen nicht negativ beeinflusst werden und der Umfang nicht einem versicherungspflichtigen Verhältnis gleicht, können auch beide Jobs gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kaddy meint
Hallo,
wir haben im Ort ein kleines Museum. Die suchen jemand aushilfweise für die Wochenenden für die Kasse. Die Arbeitszeiten sollen wohl so 2-3 mal pro Monat am Samstag und Sonntag sein von 13:00-17:30 sein.
Dürfte ich da mit 17 schon arbeiten?
Weil eigentlich dürfen Jugendliche sonntags doch nicht arbeiten, oder? Aber vielleicht gibt es ja für ein Museum auch so Sonderregeln wie in der Gastronomie und bei Bäckereien.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Natalie meint
Hallo, ich bin 19 Jahre alt und mache gerade mein Abitur. Da ich nur noch zu den Prüfungen in die Schule muss, suche ich Arbeit bis zum Studienbeginn. Gibt es da vorlagen wie lange und wann ich arbeiten darf und wie viel darf ich maximal verdienen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Natalie,
für volljährige Schüler gelten die normalen Arbeitsgesetze wie für andere volljährige Arbeitnehmer.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sena meint
Hallo, ich bin 16 Jahre, fast 17. Ich werde in den Sommerferien 3 Wochen a 38h arbeiten. Jetzt meine Frage, darf ich nebenher, also unter der Woche neben der Schule, noch jobben? Also in einem Café oder auch in einem Lager? Und darf ich schon einen Job auf 450€ Basis annehmen?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Sena,
für Schüler, die vollzeitschulpflichtig sind, gilt ein generelles Arbeitsverbot. Eine Ausnahmen gilt nur für zwei Stunden unter Woche, wenn die Eltern dies erlauben. Zudem ist es möglich, in den Ferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zu jobben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Malte meint
Guten Tag,
ich bin Schwimmmeister in einem Freibad und habe eine 16 Jährige Rettungsschwimmerin mit entsprechenden Qualifikationen eingestellt. Sie soll (möchte) ab Juni ihren Dienst antreten.
Aufgrund der Schulzeit innerhalb der Woche und der dünnen Personaldecke am Wochenende würde ich sie zunächst nur an den Wochenenden und Feiertagen beschäftigen von 12 – 18 Uhr.
1. Dürfte sie an Pfingstsonntag und Pfingstmontag arbeiten oder nur an einen der beiden Feiertage?
2. Sofern sie ein Wochenende (Samstag+Sonntag) durch arbeitet, muss das drauffolgende Wochenende frei sein, richtig?
3. Dürfte sie denn zum Beispiel auch jeden Sonntag arbeiten, sofern sie am Samstag grundsätzlich frei gestellt wäre? Alternativ jeden Samstag, bei Sonntags frei?
Vielen Dank !
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Malte,
grundsätzlich gilt für Jugendliche ein Arbeitsverbot an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Nur in wenigen Branchen dürfen davon Ausnahmen gemacht werden. Welche dies sind, können Sie den §§ 16 bis 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entnehmen. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Ratgeber: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Malte meint
Hallo, gilt das denn auch für den sogenannten Minijob 450 Euro Basis?
Sie macht keine Ausbildung bei uns.
Selbstverständlich ist während der Arbeitszeiten eine erwachsene Fachkraft vor Ort.
Vielen Dank
Yvonne meint
Hallo, mein Sohn ist 15 Jahre alt und könnte in einer Pizzeria von 18.00 – 21.00 Uhr sich nebenbei was dazu verdienen. Da Gastronomie ja bekanntlich Ausnahmeregeln hat, wollte ich fragen, ob er es rechtlich machen dürfte.
Mike meint
Hallo,
wir haben eine 14 jährige Tochter. Die Frage hier Sie möchte als “Läuferin” in der Gastronomie arbeiten.
4 Std. soll die Schicht dauern, lt Information soll dies als Ferienjob erlaubt sein. Wir als Eltern lesen aber das Gegenteil. Was sollen wir machen, grundsätzlich finden wir es gut, dass Sie was machen möchte.
Viele Grüße
Max meint
Ich habe ein einjähriges Praktikum im Krankenhaus hinter mir und würde jetzt gerne dort neben der Schule weiter arbeiten. An 2 Wochenenden im Monat und ca. 8 Stunden am Tag. Wäre das rechtlich möglich?
Patrick meint
Hallo,
Ich hätte da eine Frage. Ich bin 15 und habe jetzt keine Schulpflicht mehr, da ich nun in die 11. Klasse gehe, und 10 Jahre Schulpflicht beendet habe. Ich würde bald gerne einen Nebenjob anfangen, bei einem Einkaufsladen. Ich werde ebenfalls in 2 Monaten 16.
Darf ich einen Nebenjob annehmen, und mir monatlich etwas Geld dazu verdienen, oder darf ich nur Ferienjobs annehmen?.
Danke im Voraus.
LG Patrick
Julia meint
Hallo,
meine Tochter, 13 Jahre näht Accessoires und kann sie an einen kleinen Laden verkaufen, der sie weiter verkauft. Die max Summe wird bei 120 Euro/ Monat liegen.
Darf sie hierfür Rechnungen schreiben? Die braucht der Laden für die Buchhaltung.
Besten Dank schon mal und herzliche Grüße,
Julia
Tanja meint
Hallo, meine Tochter 17 Jahre hat die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen, da sie keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, aber ja noch schulpflichtig ist, besucht sie jetzt ein Jahr die Berufs Bildende Schule. Kann Sie zusätzlich einen Teilzeit Job (30 Stunden pro Woche) nach gehen.
Natascha meint
Meine Tochter ist 18 Jahre alt und besucht ein Wirtschaftsgymnasium. Nach der Schule arbeitet sie an der Kasse. Ich würde gerne wissen, wie die Schulzeit zu der Arbeitszeit gerechnet wird, bzw. wie viele Stunden sie nach der Schule arbeiten darf. Es ist oftmals so, dass sie direkt nach der Schule (14 Uhr bis 21:30 Uhr arbeiten muss. Ich denke das dass zu viel ist. Das sind 7,5 Stunden abzüglich einer halben Stunde Pause, also 7 Stunden plus 6 Stunden Schule vorher. Da sind wir bei einer Arbeitszeit von 13 Stunden das ist denke ich gesetzlich nicht so vorgesehen. Leider findet man über Schülerjobs ab 18 Jahre wenig im Internet. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Vielen Dank im voraus.
Angelina meint
Ich bin 15 Jahre und bin Schülerin und könnte in ROSSMAN oder ALDI arbeiten. Darf ich mit 8€ Stundenlohn als Nebenjobs dort arbeiten
sonne meint
Guten Morgen,
kann ein z. Zt. 16jähriger Schüler, der in der 11. Klasse der Oberstufe z. Zt. ist, außerhalb der Ferien und
Beachtung des JArbSchG arbeiten?
Gibt es dann auch keine maximalen Tage / Jahr mehr, ich meine damit die 20 Tage Ferienjob / Woche, wie es unter § 5 Abs. 4 JArbSchG geschrieben steht?
Vielen Dank im Voraus!
ichwilswissen meint
Hallo ich wolte fragen ob man trotz der schule arbeiten kann ohne die schule zubrechen und dan auch zu studieren