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Erhalten Saisonarbeiter den Mindestlohn?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Wie stark ein Betrieb ausgelastet ist, kann in bestimmten Branchen ungemein schwanken. In einem Eiscafé wird beispielsweise in den Sommermonaten mehr Personal benötigt als in der kalten Jahreszeit, um die zusätzlich anfallende Arbeit auffangen zu können. Daher greifen Arbeitgeber in solchen Fällen gerne auf Saisonarbeiter zurück.

Gilt der Mindestlohn auch für Saisonarbeiter in der Gastronomie?
Gilt der Mindestlohn auch für Saisonarbeiter in der Gastronomie?

Diese stehen grundsätzlich in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis, welches zu einem bestimmten Datum automatisch als beendet gilt. Demnach handelt es sich bei der Saisonarbeit in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung, die sowohl beitrags- als auch versicherungsfrei ist.

Kurz & knapp: Mindestlohn für Saisonarbeiter

Wer bekommt den Mindestlohn in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 2015 und richtet sich grundsätzlich an alle Arbeitnehmer in Deutschland.

Erhalten also auch Saisonarbeiter den Mindestlohn?

Zwar gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn, Saisonarbeiter zählen jedoch nicht dazu. Sie müssen also den Mindestlohn erhalten.

Macht es einen Unterschied, ob es sich um deutsche oder um ausländische Saisonarbeiter handelt?

Nein, die Herkunft der Saisonarbeitskräfte spielt keine Rolle. Solange die Saisonarbeit in Deutschland stattfindet, müssen sie den Mindestlohn bekommen.

Doch wie verhält es sich bei saisonalen Jobs mit der Vergütung? Erhalten Saisonarbeiter den Mindestlohn? Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mindestlohn für Saisonarbeiter
  • Mindestlohn: Sind Saisonarbeitskräfte davon ausgenommen?

Mindestlohn: Sind Saisonarbeitskräfte davon ausgenommen?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Aktuell beträgt er 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde. Dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zufolge müssen alle Arbeitnehmer mindestens diesen Betrag für ihre Arbeitsleistung erhalten. Gilt dies demzufolge auch für Saisonarbeiter? Wird der Mindestlohn bei dieser Art der Beschäftigung gezahlt?

Mindestlohn: In der Landwirtschaft erhalten Saisonarbeitskräfte ebenfalls mindestens 12,82 € (Stand Januar 2025).
Mindestlohn: In der Landwirtschaft erhalten Saisonarbeitskräfte ebenfalls mindestens 12,82 € (Stand Januar 2025).

In § 22 MiLoG sind einige Branchen bzw. Berufsgruppen zusammengefasst, die als Ausnahmen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze gelten:

  • Pflichtpraktikanten
  • Selbstständige
  • Auszubildende
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Langzeitarbeitslose
  • Freiberufler
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung

Daher gilt: Auch Saisonarbeitskräfte erhalten den Mindestlohn. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich dabei um deutsche oder um ausländische Arbeitnehmer handelt. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Saisonarbeiter, die in Deutschland einer Tätigkeit nachgehen.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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