Key Facts
- Beim Lohndumping liegen die Löhne deutlich unter dem branchenüblichen oder gesetzlichen Niveau und reichen häufig nicht zur Existenzsicherung aus.
- Betroffen von Dumpinglöhnen sind häufig Geringqualifizierte, Beschäftigte in der Zeitarbeit oder Arbeitskräfte aus dem Ausland.
- Wird durch Lohndumping gegen den Mindestlohn verstoßen, können Bußgelder und Strafen drohen.
Was fällt unter den Begriff „Lohndumping“?
Inhalt
Lohndumping beschreibt das bewusste Unterbieten üblicher oder gesetzlicher Löhne. Arbeitgeber zahlen dabei ihren Beschäftigten ein so geringes Gehalt, dass dieses kaum zum Leben reicht – oft trotz voller Arbeitszeit. Besonders häufig kommt Lohndumping bei Zeitarbeit und in der Saisonarbeit vor. Betroffen sind zudem Menschen mit geringer Qualifizierung und Arbeitskräfte aus dem Ausland. Zu den betroffenen Branchen zählen dabei unter anderem der Bau, die Pflege und die Gastronomie.
Eine Maßnahme zur Vermeidung von Lohndumping ist der Mindestlohn. Dieser soll für alle Arbeitnehmer eine angemessene Lebensgrundlage sichern und die soziale Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus sorgen das Tarifvertragsgesetz (TVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) faire Arbeitsbedingungen.
Dennoch gibt es noch immer Praktiken, die Lohnstandards systematisch unterlaufen. Zu diesen zählen unter anderem die Scheinselbstständigkeit, Werkverträge oder die Umgehung von Tarifverträgen. Auch die Anrechnung von Trinkgeld oder Naturalien auf das Gehalt sowie die Nichtbezahlung von Überstunden oder Zuschlägen können dazu führen, dass Mitarbeiter nur einen Dumpinglohn erhalten.
Welche Vor- und Nachteile Lohndumping hat, zeigt die nachfolgende Übersicht. Die Vorteile liegen dabei ausschließlich bei den ausbeutenden Unternehmen, wohingegen die Nachteile sowohl die Arbeitnehmer als auch die Gesellschaft und das Sozialsystem betreffen.:
| Vorteile von Lohndumping | Nachteile von Lohndumping |
|---|---|
| Senkung der Lohnkosten | Erwerbsarmut trotz Arbeit |
| Reduzierung der Sozialbeiträge | Zusätzliche Belastung der Sozialsysteme (Aufstocker) |
| Steigerung der Gewinnmargen | Geringere Kaufkraft der Haushalte |
| Wettbewerbsvorteile | Wettbewerbsverzerrung |
| Flexible Personalpolitik | Geringe Motivation der Mitarbeiter |
| Mehr Flexibilität durch Outsourcing | Verlust von Fachkräften |
| Abhängigkeit der Angestellten | Zunehmende soziale Ungleichheit und Spaltung |
| Günstige Arbeitskraft | Ausbeutung von Arbeitskräften |
Droht für Lohndumping eine Strafe?
Verstößt Lohndumping gegen das Gesetz – insbesondere die Vorgaben zum Mindestlohn – müssen die verantwortlichen Arbeitgeber mit Sanktionen rechnen. Der Zoll, genauer gesagt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), überprüft die Einhaltung dieser Vorschriften.
Ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen kann. Zudem können die geschädigten Arbeitnehmer Gehaltsnachzahlungen und ggf. Schadensersatz fordern.
Darüber hinaus kann gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB) für die Vorenthaltung und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen. Dieser Straftatbestand liegt vor, wenn Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung nicht abführen. Dies kann der Fall sein, wenn Angestellte zu wenig Lohn erhalten und dadurch auch die Sozialversicherungsbeiträge zu gering ausfallen. Die Sozialversicherungsträger können die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge zudem oft auch für einen längeren Zeitraum nachfordern.
Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Lohndumping betreiben, laut § 19 MiLoG damit rechnen, dass sie aus der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dies kann insbesondere für Betriebe im Bau- oder Reinigungssektor existenzbedrohend sein.
Auch bei der Entstehung bzw. der Verschärfung von einem betrieblichen Fachkräftemangel kann Lohndumping von Bedeutung sein. So wechseln qualifizierte Arbeitskräfte üblicherweise zu besser zahlenden Unternehmen ab. Ist in der jeweiligen Branche bekannt, dass ein Unternehmen nur einen Dumpinglohn bezahlt, wird zudem die Rekrutierung neuer Mitarbeiter erschwert. Nicht zuletzt nimmt auch das Image des Unternehmens Schaden.
FAQ: Lohndumping
Lohndumping liegt laut Definition vor, wenn Arbeitgeber Löhne zahlen, die deutlich unter dem in einer bestimmten Branche, Region oder für eine vergleichbare Tätigkeit üblichen oder tarifvertraglich festgelegten Niveau liegen.
Verstoßen Arbeitgeber gegen den gesetzlichen Mindestlohn, können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. Für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt kann zudem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen.
Die Einhaltung des Mindestlohns und der tariflichen Standards wird durch den Zoll, genauer die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, überwacht. Zudem sind auch die Gewerbeaufsichtsämter und die Betriebsräte zuständig.
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