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Krankheit: Wenn Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit ausfallen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
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Der 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.

Kurz & knapp: Krankheit

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, die krank sind?

Arbeitnehmer, die krank sind, müssen sich nach einer Behandlung vom Arzt bestätigen lassen, dass sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wird das Gehalt bei Krankheit weitergezahlt?

Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Dauert die Krankheit länger an, springt die Krankenkasse ein und Arbeitnehmer bekommen Krankengeld.

Ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtens?

Eine Kündigung ist im Krankheitsfall nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber haben sich hier jedoch an strenge gesetzliche Vorgaben zu halten. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Krankheit
  • Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?
    • Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?
    • Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
    • Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall
    • Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?
    • Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?
    • Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit

Spezifische Informationen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht:

Ratgeber zur Abmahnung wegen Krankheit

Abmahnung wegen Krankheit

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob Arbeitgeber eine Abma‌hnung wegen Krankheit aussprechen dürfen.

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Arbeitsunfähigkeit

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und nicht zur Arbeit gehen können?

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Wann darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeldzahlungen im Krankheitsfall einbehalten? Lesen Sie es hier!

Manchmal macht zu viel Stress auf Arbeit, der sich beispielsweise durch Mobbing am Arbeitsplatz manifestieren kann, jedoch krank. Schlaflosigkeit und dauerhaftes Grübeln über die Gründe der kollegialen Abwertung, aber auch wiederkehrende Erkältungen verursachen zum Teil hohe Ausfallquoten. Dies sorgt in der Regel für Missmut beim Arbeitgeber, die vornehmlich die Kostenseite sehen.

Wie sollten Sie sich bei Krankheit Ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten? Wir erklären, worauf es ankommt.
Wie sollten Sie sich bei Krankheit Ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten? Wir erklären, worauf es ankommt.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie mit Krankheit im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und ob Arbeitnehmer fürchten müssen, wenn sie nach 6 Wochen immer noch krank sind, eine Kündigung überreicht zu bekommen.

Rund um das Thema „Krankheit“ gibt es unzählige Fragen, mit denen sich Arbeitnehmer häufig konfrontiert sehen. Diese haben wir für Sie in unserem Artikel: „Die 5 häufigsten Fragen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht: Hätten Sie’s gewusst?“ zusammengefasst.

Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?

Gerade in Großraumbüros wird die Erkrankung von Mitarbeitern viel diskutiert. Viren und Bakterien verbreiten sich hier leichter als anderswo und auch die Lärmbelastung kann ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitnehmer irgendwann ausfallen. Wenn der Weg zum Arzt statt zum Arbeitsort aufgenommen wird, ist die Frage: Wann müssen Sie Ihren Vorgesetzten oder einen Personalverantwortlichen darüber informieren, dass Sie an diesem Tag oder vielleicht auch länger ausfallen?

Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?

Die Herabsetzung von Kollegen kann dazu führen, dass eine Krankheit entsteht. Mobbing ist kein Spaß.
Die Herabsetzung von Kollegen kann dazu führen, dass eine Krankheit entsteht. Mobbing ist kein Spaß.

Die notwendigen Informationen dazu, wie Sie sich bei Krankheit verhalten müssen, erhalten Sie aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Es verlangt dem Erkrankten ab, die entsprechende Stelle zeitnah und damit unverzüglich über die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren – damit eine entsprechende Koordinierung der anstehenden Termine und liegengebliebenen Aufgaben erfolgen kann.

Zu welchem Zeitpunkt spätestens ein Attest – auch als gelber Schein bekannt – vorliegen muss, liegt für gewöhnlich im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann darauf bestehen, schon am ersten Tag einen solchen Nachweis zu erhalten.

Andere Unternehmen handeln das Thema kulanter und fordern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am vierten Tag ein. Was konkret in Ihrem Beschäftigungsverhältnis gilt, sollten Sie daher in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem geltenden Tarifvertrag nachlesen.

Vergessen Sie nicht, auch Ihre Krankenkasse über Ihre Krankheit zu informieren. Der Arzt gibt Ihnen bei Ihrem Besuch mehrere Zettel mit. Der kleine ist beim Arbeitgeber einzureichen, der große (auf dem codiert auch die Krankheitsursache vermerkt ist), muss an die Krankenkasse geschickt werden. Lassen Sie die Frist von 7 Tagen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verstreichen, müssen Sie gegebenenfalls auf das Krankengeld verzichten. Dazu später mehr.

Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Eine der wesentlichen Errungenschaften im Arbeitsschutz ist, dass Arbeitnehmer beim Vorliegen einer Krankheit nicht um ihre Existenz bangen müssen, denn: Haben sie den Infekt oder einen gebrochenen Arm nicht selbst verschuldet, dürfen sie bis zu sechs Wochen die reguläre Weiterzahlung ihres Gehalts oder Lohns verlangen.

Was aber passiert, wenn Sie, kurz nachdem Sie wieder gesund sind und an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, erneut erkranken? Handelt es sich um eine gänzlich andere Krankheit, die mit der ersten nichts zu hat, beginnt der 6-Wochen-Zyklus erneut. Wenn Sie jedoch erneut von der ursprünglichen Erkrankung eingeholt werden, können Sie sich nicht auf die Entgeltfortzahlung berufen.

Obacht: Das Entgeltfortzahlungsgesetz handhabt eine dauerhaft immer mal wieder auftretende Krankheit nicht ganz so rigoros, wie es den Anschein macht. Laut Gesetzgeber muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern deshalb den Lohn fortzahlen, wenn zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Start der neuen Ausfallzeit mindestens sechs Monate lagen. Gleiches gilt, wenn eine Frist von 12 Monaten verstrichen ist. Liegt also ein Jahr zwischen der ersten und der zweiten Krankheitsphase, ist ebenso für 6 Wochen die Vergütung weiterzuentrichten.

Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?

Wie sollten Sie sich im Krankheitsfall verhalten? Ihr Arbeitsvertrag gibt Auskunft.
Wie sollten Sie sich im Krankheitsfall verhalten? Ihr Arbeitsvertrag gibt Auskunft.

Gerade psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht schon nach ein bis zwei Wochen ausgestanden. Wer seinen Arbeitsvertrag wegen Krankheit länger als sechs Wochen nicht erfüllen kann, erhält jedoch keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr. Auf finanzielle Unterstützung muss er deswegen jedoch nicht verzichten, da bei gesetzlicher Versicherung für gewöhnlich die Krankenkasse einspringt. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld.

Wie viel Geld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ist im Sozialgesetzbuch Buch Fünf (§ 5 Abs. 1) festgehalten. Es beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Achtung: Nicht jeder Versicherte kann sich bei Krankheit auf Krankengeld berufen. Wer von der Familienversicherung profitiert, hat das Nachsehen, ebenso wie Pflichtversicherte (dazu zählen beispielsweise Studenten, Hartz-4-Empfänger und Praktikanten).

Das Krankengeld zahlt die Versicherung in der Regel rückwirkend. Sind Sie sich unsicher, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Hilfe bekommen und eine Beratung zum Thema vereinbaren, um dort Ihre Fragen zu klären.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall

Häufig von Krankheit geplagte Arbeitnehmer sind oftmals eine Belastung für Unternehmen, da sie Kosten haben, die nicht durch eine entsprechende Leistung wieder hereingespült werden. Viele überlegen sich deshalb, ob sie rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten können. Im Folgenden führen wir daher unter anderem aus, ob das Arbeitsrecht eine Kündigung bei Krankheit vorsieht.

Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?

Welche Rechte und Pflichten beide Vertragspartner in einem Rechtsgeschäft haben, geht in der Regel aus einem Arbeitsvertrag hervor. Dieser wird der besseren Nachweisbarkeit halber schriftlich formuliert und von beiden unterschrieben. In der Konsequenz bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass einer im Laufe der Zeit niemals gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen verstößt. Die Frage ist: Wann kann ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen? Ist diese Maßnahme auch bei Krankheit gerechtfertigt?

Eine Abmahnung bezieht sich für gewöhnlich auf ein bestimmtes Fehlverhalten des Beschäftigten, das der Vorgesetzte nicht (mehr) hinnehmen will. Er weist ihn deshalb schriftlich darauf hin, es künftig zu unterlassen, um nicht den Jobverlust zu riskieren. Das Auftreten einer Krankheit ist jedoch nur selten eigenverschuldet und deshalb auch nicht abmahnbar.

Anders sieht es aus, wenn eine Krankmeldung zu spät eingereicht wurde und dadurch beispielsweise Störungen im Betriebsablauf entstanden. Hierauf hätte der Erkrankte sehr wohl Einfluss gehabt, weshalb der Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung mit einer Abmahnung wegen Krankheit geahndet werden darf.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?

Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen besondere Erfordernisse einhalten, wenn sie Entlassungen vornehmen wollen. Festgehalten sind diese im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Damit eine Kündigung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt und damit sozial gerechtfertigt ist, muss der ausschlaggebende Grund einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:

  • personenbedingte Kündigung: Ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind bestimmte im Arbeitnehmer selbst liegende Ursachen (Hierzu kann das Vorliegen einer Krankheit gehören.)
  • betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einer mangelhaften Auftragslage.
  • verhaltensbedingte Kündigung: Kommt ein Beschäftigter oft zu spät, beleidigt Kollegen oder stiehlt Betriebseigentum, ist er unter bestimmten Umständen seinen Job los.
Gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja, 6 Wochen lang.
Gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja, 6 Wochen lang.

In der überwiegenden Zahl der Fälle, kommt es zu verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen, denn: Die einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist vonseiten des Gesetzgebers mit hohen Hürden versehen – so auch bei Krankheit.

Grundlegende Regel im Arbeitsrecht ist fast immer: Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Das heißt: Nur wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den kranken Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, kann eine Entlassung rechtens sein. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, hat der Unternehmer deshalb nach billigem Ermessen vorzugehen und auch zu berücksichtigen, welche Faktoren auf Arbeitnehmerseite gegen diese Entscheidung sprechen (z. B. sein Alter und damit die Chance einen neuen Arbeitsplatz zu finden, zu leistende Unterhaltszahlungen, sein Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit).

Ebenso muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall nachweisen können, dass er erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch das Fehlen des erkrankten Mitarbeiters hat bzw. voraussichtlich haben wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf kommt, die nicht aus arbeitgeberseitiger mangelhafter Planung oder anderen Verfehlungen resultieren.

Im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Kündigung ist ebenso die Entwicklung der Gesundheit des Betroffenen zu untersuchen. Muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft seinen arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht voll umfänglich nachkommen kann, handelt es sich um eine Negativprognose. Diese ist wesentliche Voraussetzung für eine Entlassung wegen Krankheit.

Ob Sie häufig kurz oder ab und an länger krank sind, spielt bei einer etwaigen Kündigung keine Rolle. Zur Erläuterung: Problematisch werden Kurzzeiterkrankungen in der Regel, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre an mindestens 60 Arbeitstagen jährlich ausfielen. Von Langzeiterkrankungen ist für gewöhnlich die Rede, wenn eine Krankheit zu einem mindestens achtmonatigen Ausfall führt. Kann zudem nicht ausgemacht werden, dass innerhalb von insgesamt 24 Monaten eine Genesung bzw. ein wesentlicher Fortschritt erfolgt, darf unter bestimmten Umständen eine Kündigung wegen Krankheit erfolgen.
Ist es erlaubt, eine krankheitsbedingte Kündigung vorzunehmen? Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung steht dem nichts entgegen.
Ist es erlaubt, eine krankheitsbedingte Kündigung vorzunehmen? Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung steht dem nichts entgegen.

Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit

Haben Sie Zweifel daran, ob sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Grundlagen gehalten hat, kann es helfen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob sich alles mit rechten Dingen abgespielt hat. Streben Sie diesen Weg an, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Er kennt die juristischen Kniffe und vor allem auch die einzuhaltenden Fristen. Mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht haben Sie demnach beste Chancen, Ihr Recht auch durchzusetzen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Maike meint

    7. November 2020 at 12:14

    Hallo,
    ich war 10 Monate krankgeschrieben, nach einer schweren Operation. Habe mich aber auch rechtzeitig gemeldet, das man mich wieder einplanen kann. Fazit ist, jemand ander hat man jetzt meinen Arbeitsplatz gegeben. Angeblich hat sich an meinem Arbeitsplatz was geändert. Übrigens die beste Freundin von meinem Chef hat diesen Platz ( wurde aber für eine andere Tätigkeit eingestellt). Ich soll jetzt nach 18 Jahren etwas anderes machen. Muss man die andere Tätigkeit eigentlich annehmen?

    Antworten
  2. Claudia meint

    11. Mai 2020 at 12:27

    Hallo,

    ist es zulässig, wenn man planmäßig am Wochenende zum Dienst eingeplant war und erkrankt war, dass der Arbeitgeber den geplanten Dienst nach erfolgter Krankmeldung in Frei umwandelt, damit in der Folgewoche wieder mehr Dienste eingeplant werden können (Wochenarbeitszeit 20h)?

    Herzlichen Dank vorab.

    Antworten
  3. A. E. Freisel meint

    17. Februar 2020 at 13:51

    Hallo Team,

    habe eine allgemeine Frage: Darf ein Arbeitnehmer, wenn er z.B. 10 Tage am Stück krankgeschrieben ist, zwischendurch (also z.B. nach 4 Tagen) einen halben Tag zur Arbeit kommen und danach auf demselben Attest wieder krank sein?

    Antworten
  4. Manuel meint

    15. Januar 2020 at 9:56

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ein Kollege, welcher mir Unterstellt ist, ist für 5 Wochen ausgefallen. Er hat in dieser Zeit stets die Krankmeldung bzw. die Verlängerungen fristgerecht eingereicht.
    Unsere Personalabteilung hat sich nun bei mir beschwert, das er sich hätte doch mal melden müssen und Auskunft über seine Erkrankung hätte geben müssen.
    Da ein Arbeitnehmer bei einer normalen Erkrankung keine Auskunft über die Diagnose geben muss, wollte ich mal Fragen wie es bei einer nicht ansteckenden Langzeiterkrankung (Bandscheibenvorfall) aussieht.
    Hat der Arbeitgeber hier einen Anspruch?

    Antworten
  5. Fossie Bär meint

    13. Januar 2020 at 13:47

    Ein Gefahrgutfahrer zeigt Verhaltensauffälligkeiten und droht u.a. in Internetforen mit Suizid. Ist eine Weiterbeschäftigung im Fahreinsatz trotz des hohen Gefährdungspotentials vertretbar? Welche Maßnahmen sind ggf. einzuleiten?

    Antworten
  6. Christine meint

    19. Dezember 2019 at 17:15

    Hallo,
    meine Frage wäre:
    Ich bin seit 8.5.19 krankgeschrieben, hatte auch eine OP, aber ein Ende ist noch nicht in Sicht. Mein Arzt hat nun auch Reha-Antrag gestellt, der aller Voraussicht erst nächstes Jahr angetreten werden kann (vorausgesetzt die Rentenversicherung genehmigt ihn). Nach Reha erfolgt dann wahrscheinlich Wiedereingliederung.
    Ich habe noch den Urlaub von diesem Jahr, den ich ja nach 2020 rübernehmen kann.
    Nun meint meine unmittelbare Vorgesetzte, dass wenn ich meinen Resturlaub nicht bis 31.3. angefangen habe, verfällt dieser.
    Ist das korrekt??
    Danke für Antworten

    Antworten
  7. Christian meint

    19. November 2019 at 10:01

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kann der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer verlangen während der Dauer der einer Krankschreibung zu arbeiten? Oder ist es dem Arbeitnehmer überlassen vor Ablauf der Krankschreibung wieder mit der Arbeit zu beginnen bzw. nur teilweise, stundenweise währen der Krankschribung zu arbeiten, z.B. von zuhause aus via Teleworking, Remote working?
    Danke und Gruss
    Christian

    Antworten
  8. Yasmina meint

    1. Oktober 2019 at 15:45

    Guten Tag! An meinem ersten Arbeitstag, bekam ich das Ergebnis meiner betriebsärztlichen Untersuchung. Hier wurden sehr schlechte Werte angesprochen und um alsbaldige Abklärung mittels Hausarzt gefordert. Am nächsten Tag besuchte ich den Hausarzt und der schrieb mich auch krank, da eine ansteckende, infektöse Erkrankung vorliegen würde und dies mit meiner Arbeit im Altenheim nicht möglich wäre. Meinen Vorgesetzten habe ich direkt informiert und auch innerhalb der Frist die AU schriftlich vorgelegt. Trotz massiver Einnahme von Antibiotika hat sich der Wert nur minimal erniedrigt und somit bin ich weiterhin krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat nun, mit der erforderlichen Frist, zum 07.10.19 gekündigt. Obwohl ich krankgeschrieben bin bis einschließlich 07.10.19 und es noch nicht feststeht, ob ich nicht weiterhin Krank bin.
    Was soll ich nun tun? Soll/muss ich Widerspruch einlegen?

    Antworten
  9. Dietrich meint

    16. September 2019 at 13:34

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    darf mein Arbeitgeber nach den 6 Wochen also bin schon in der Krankengeldzahlung mir ein Teil Urlaub streichen?

    Antworten
  10. katze meint

    1. Juli 2019 at 18:17

    kann mein Chef mir Ärger wegen dem noch nicht mitgeteilten urlaubsplänen machen?

    Antworten
    • Otto meint

      1. Juni 2021 at 0:05

      Nein, wenn der Urlaub der Genesung dienlich ist und den Gesundheitszustand nicht verschlechtert muss man dem AG auch gar nichts dazu sagen. Und Krankenbesuche, was ist das denn? Es geht den AG nichts an welche Krankheit man hat!

      Antworten
  11. Katze meint

    29. Juni 2019 at 19:36

    Liebes Team Arbeitsrechte.de

    ich bin seit 10 Monaten krank, habe meine AU Bescheinigung regelmäßig meinem Arbeitgeber per Post zugesandt. Jetz wollte mein Chef einen Krankenbesuch machen, da habe ich ihm mitgeteilt, das ich zur Reha muss. Darauf hin hat er sich beschwert das er davon nichts weiß, ich habe aber unser Team für Wiedereingliederung darüber informiert. Anschließend habe ich ihm noch einiege Daten mitgeteilt nter anderem wann unser Urlaub geplat ist, ich hatte jedoch vergessen ihn bis jetzt darüber zu informieren. Da ich zur Zeit von der Krankenkasse Geld bekomme habe ich die Krankenkasse über den geplanten Urlaub informiert. Außerdem war ich zum MDK , muss ich meinen Chef über den Befund des MDK informieren?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Juli 2019 at 9:52

      Hallo Katze,
      sofern der Arbeitgeber den MDK zur Begutachtung veranlasst hat, teilt ihm die Krankenkasse mit, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Alle darüber hinausgehenden Informationen unterliegen normalerweise der ärztlichen Schweigepflicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Walter meint

    31. Mai 2019 at 13:37

    Moin,
    kann mich der AG zwingen zum Betriebsarzt zu gehen.
    Ich bin bei 3 Fachärzten in Behandlung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  13. Shafer meint

    16. April 2019 at 1:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Seit nunmehr als 5 Jahren arbeite ich in dem gleichen Betrieb und bin jetzt 6 Wochen krankgeschrieben aufgrund der Mobbing Situation am Arbeitsplatz. Habe Antidepressiva etc erst heute verschrieben bekommen – bin noch bis Ende der Woche krank geschrieben. Dass die Medikamente nicht sofort einschlagen, wurde mir vom Arzt gesagt. Klar, habe ich mich über die Frist von 6 Monaten wegen der gleichen Krankheit informiert. Es hilft mir aber nicht weiter und ich fürchte den Montag an dem ich wieder in der Arbeit bin.. Das wird entweder meine finanzielle Situation drastisch beeinflussen oder ich erleide weiteren Nervenzusammenbruch… Also die Falle für alleinerziehende ohne beruflichen Abschluss… Gibt es gar keine Möglichkeit zumindest die Zeit abzuwarten bis die Medikamente mich stabilisieren?? Vielen Dank und Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. April 2019 at 12:33

      Hallo Shafer,

      es besteht die Möglichkeit, sich erneut krankschreiben zu lassen. Da bereits eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen vorlag, ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Stattdessen besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Darüber können Sie sich in unserem Ratgeber ausführlich informieren: https://www.arbeitsrechte.de/krankengeld/

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Jana meint

    13. April 2019 at 0:00

    Beim alten AG krank geschrieben und beim neuen AG Probe gearbeitet.

    Was könnten die Konsequenzen sein?

    Durch AN Kündigung bereits eingegangen beim AG.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. April 2019 at 10:20

      Hallo Jana,
      da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen raten, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Natalia meint

    3. April 2019 at 12:25

    Bin seid 6 Monaten krankgeschrieben, jede zweite Woche wird Verleger,muss ich beim jede verlegerung mein Chef anrufen?

    Antworten
  16. Fabi meint

    21. März 2019 at 14:23

    Hallo,
    Ich habe eine Frage und zwar wenn man Freitags frei hatte und an diesem
    Tag krankgeschrieben wurde bis Mittwoch und direkt folgenden Donnerstag laut Plan frei hätte, darf der Chef dann einfach diesem freien Tag streichen mit der Begründung dass bei 3 krankheitstagen der Anspruch auf einen freien Tag verstreicht.

    Es geht um einen Vollzeitjob im Einzelhandel.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 at 9:17

      Hallo Fabi,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Fragen prüfen und beurteilen dürfen. Sie können sich hierzu an einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Yvo meint

    15. Februar 2019 at 20:16

    Hallo,
    habe eine Frage. Bin seit Anfang März 2018 krankgeschrieben. Durch nicht auskurierten Arbeitsunfall dann wieder arbeiten, erneute Krankheit durch Arbeitsplatz und nach unzähligen aufsuchen v. Fachärzten (Ursachenfindung) noch eine zusätzliche Erkrankung. Jetzt hat mich MDK als arbeitsfähig nach Aktenlage geschrieben. Bin weder gesund noch austherapiert, weil letztere Therapie noch folgt! Bereichswechsel soll über den Betriebsarzt aus ärztlicher Sicht erfolgen. Nun habe ich eine stufenweise Wiedereingliederung vom Arzt mit einigen Einschränkungen, Problem: AG will mich beim alten Arbeitsplatz einsetzen der die Krankheiten verursacht und zudem noch verschlimmert. Was kann man tun wenn der AG keinen Bereichswechsel zur Verfügung hat? Habe mir innerhalb der 5 Jahren genug kaputt gearbeitet für die Firma.

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Grüße 😔😊

    Antworten
  18. Thorsten meint

    8. Februar 2019 at 10:09

    Hallo ,ich bin seit 11 Monaten krank geschrieben ,hatte eine HWS OP die nicht so optimal gelaufen ist,ich bekomme Krankengeld .Mein Frage ist ,muss ich bei jeder AU Verlängerung meinen Arbeitgeber telefonisch darüber informieren oder reicht es wenn ich die für Arbeitgeber vorgesehene AU per Postweg schicke.
    Grund ,die Gespräche enden immer in fragen die ich nicht beantworten möchte .

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 at 9:32

      Hallo Thorsten,

      auf welchem Weg Sie den AG informieren, ist Ihnen in der Regel freigestellt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Elke meint

      10. Juli 2019 at 21:04

      Hallo Thorsten!
      Mir geht’s genauso, bin auch seid 11.1.19 krank geschrieben, wegen Wirbelsäule und Hüfte
      Jedesmal wenn mein gelber Schein ausläuft, muss ich anrufen und Bescheid geben, dass es noch nicht geht!!
      Bin in Altersteilzeit und gehe ab 1.10.19 in Ruhephase!!
      Was mich ärgert, mir steht der ganze Jahresurlaub zu, nur Krankengeld bekam ich wegen Krankheit nicht!
      Und heute sagte man mir, ich bekomme mein Weihnachtsgeld auch nur anteilmäßig, obwohl ich ja noch beschäftigt bin!!!

      L.G.

      Antworten
  19. Lajos meint

    10. Januar 2019 at 15:43

    Hallo
    Ich bin seit Mai 2016 krank. Wie viel Urlaub kann ich rückwärts bekommen? Danke für die Antwort.

    Antworten
  20. Lindner meint

    12. November 2018 at 23:53

    Hallo Team,
    Nach Mobbing, im Krankenstand mit kleinen Infarkt, fristlose Kündigung erhalten.
    Arbeitsgericht – umgewandelt in betriebsbedingte Kündigung, mit sofortiger Freistellung 08.05.2018 bis zum Beschäftigungsende 31.12.2018, bei vollem Gehalt.
    25 Jahre in der Firma beschäftigt, mit 60 % Behinderung, keine Abfindung bekommen.
    Personalrat sowie Schwerbehindertenstelle wurden über die Kündigung nicht informiert.
    Arbeitgeber und Integrationsamt haben das einfach entschieden.
    Ist das alles so rechtens? Ca. 80 Bewerbungen – bis jetzt ohne Erfolg.

    Danke für eine Rückmeldung

    Antworten
  21. Andy meint

    26. Oktober 2018 at 17:44

    Hallo
    Ich bin bis 07.10 2018 krankgeschrieben, jetzt hat mein Arbeitgeber verlangt, dass ich am Montag ins Büro komme, um über die weitere „Einsatzplanung“ zu sprechen. Darf er mich ins Büro zitieren, auch wenn ich krank bin. Ich muß dazu 25 km fahren.

    Antworten
    • Otto meint

      31. Mai 2021 at 23:56

      Nein darf er nicht. Er kann aber eine Absprache oder telefonische oder schriftliche Übergabe der unerledigten Aufgaben verlangen.

      Antworten
  22. M. H. meint

    5. Oktober 2018 at 13:33

    Hallo und Guten Tag. Ich bin 55 Jahre und habe seit Jahren COPD. Ferner bin ich durch einen Verkehrsunfall, einer TIA und dadurch Psychischen Problemen zu 60 % Schwerbehindert. In den letzten 8 Monaten hat sich meine COPD verschlechtert. Momentan habe ich noch 38% Lungenvolumen. Mittlerweile bekomme ich auch Herzmedikamente. Selbst das morgendliche Duschen fällt mir sehr shwer. Ich bin danach völlig ausser Atmen. Treppensteigen und sämtliche Anstrengungen bringen mein Herz zum rasen und ich habe völligen Atemnot. Seit dem 02.07.18 bin ich durch meinem Lungenarzt Krankgeschrieben.
    Nun bekam ich ein Schreiben meiner Krankenkasse, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung empfiehlt, dass ich eine stufenweise Wiedereingliederung beginnen soll. Dazu bin ich nicht in der Lage.
    Ferner fühle ich mich durch diese Vorgehensweis meiner Krankenkasse enorm unter Druck gesetzt und auch genötigt. Die Krankenkasse verlangt, dass ich den beigefügten Antrag zur stufenweisen Wiedereingliederung meinem behandelnden Arzt vorlege.
    Ich bin völlig verunsichert und weis nicht was ich jetzt machen soll und kann.
    Eventuell können Sie mir einen Tip/Rat geben.
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. H.

    Antworten
  23. Ulla meint

    5. Oktober 2018 at 8:24

    Hallo…ich bin nun seit über zwei Monaten krank geschrieben…gestern bekam ich Post von meiner Firma..darin steht ..das sie sich Gedanken machen ob die Arbeit zu schwer ist oder andere Ursachen vorliegen ..nun soll ich schriftlich mitteilen ob auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen oder dauerhaften Einschränkungen zu rechnen ist ..bin ich dazu verpflichtet?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 at 9:21

      Hallo Ulla,

      zu welchen Angaben sie verpflichtet sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Christian meint

    2. September 2018 at 16:45

    Hallo Zusammen

    da ich aus privaten Gründen umziehen werde in ein anderes BUndesland möchte ich gerne wissen welche Art von Kündigung für mich besser ist? Mein Arbeitgeber kann mich leider nicht kündigen weil ich Schwerbehinderten-Status habe. Soll ich jetzt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst kündigen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. September 2018 at 14:55

      Hallo Christian,
      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Veronika meint

    23. August 2018 at 20:16

    Guten Tag,
    ein Arbeitnehmer hat die Benachrichtigung bekommen, sofort nach einem Tag Krankheit ein Attest zu bringen. Wie ich gelesen habe, ist dies möglich .
    Muss von dieser Maßnahme der Betriebsrat in Kenntnis gesetzt werden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 at 8:54

      Hallo Veronika,
      § 5 Abs. 1 EntgFG lautet:

      „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.„

      Der Betriebsrat muss nach dieser Vorschrift also nicht benachrichtigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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