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Krankheit: Wenn Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit ausfallen

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2023

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Der 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.

Kurz & knapp: Krankheit

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, die krank sind?

Arbeitnehmer, die krank sind, müssen sich nach einer Behandlung vom Arzt bestätigen lassen, dass sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wird das Gehalt bei Krankheit weitergezahlt?

Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Dauert die Krankheit länger an, springt die Krankenkasse ein und Arbeitnehmer bekommen Krankengeld.

Ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtens?

Eine Kündigung ist im Krankheitsfall nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber haben sich hier jedoch an strenge gesetzliche Vorgaben zu halten. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Krankheit
  • Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?
    • Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?
    • Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
    • Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall
    • Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?
    • Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?
    • Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit
    • Weiterführende Suchanfragen

Spezifische Informationen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht:

Ratgeber zur Abmahnung wegen Krankheit

Abmahnung wegen Krankheit

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob Arbeitgeber eine Abma‌hnung wegen Krankheit aussprechen dürfen.

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Arbeitsunfähigkeit

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und nicht zur Arbeit gehen können?

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Wann darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeldzahlungen im Krankheitsfall einbehalten? Lesen Sie es hier!

Manchmal macht zu viel Stress auf Arbeit, der sich beispielsweise durch Mobbing am Arbeitsplatz manifestieren kann, jedoch krank. Schlaflosigkeit und dauerhaftes Grübeln über die Gründe der kollegialen Abwertung, aber auch wiederkehrende Erkältungen verursachen zum Teil hohe Ausfallquoten. Dies sorgt in der Regel für Missmut beim Arbeitgeber, die vornehmlich die Kostenseite sehen.

Wie sollten Sie sich bei Krankheit Ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten? Wir erklären, worauf es ankommt.
Wie sollten Sie sich bei Krankheit Ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten? Wir erklären, worauf es ankommt.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie mit Krankheit im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und ob Arbeitnehmer fürchten müssen, wenn sie nach 6 Wochen immer noch krank sind, eine Kündigung überreicht zu bekommen.

Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?

Gerade in Großraumbüros wird die Erkrankung von Mitarbeitern viel diskutiert. Viren und Bakterien verbreiten sich hier leichter als anderswo und auch die Lärmbelastung kann ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitnehmer irgendwann ausfallen. Wenn der Weg zum Arzt statt zum Arbeitsort aufgenommen wird, ist die Frage: Wann müssen Sie Ihren Vorgesetzten oder einen Personalverantwortlichen darüber informieren, dass Sie an diesem Tag oder vielleicht auch länger ausfallen?

Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?

Die Herabsetzung von Kollegen kann dazu führen, dass eine Krankheit entsteht. Mobbing ist kein Spaß.
Die Herabsetzung von Kollegen kann dazu führen, dass eine Krankheit entsteht. Mobbing ist kein Spaß.

Die notwendigen Informationen dazu, wie Sie sich bei Krankheit verhalten müssen, erhalten Sie aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Es verlangt dem Erkrankten ab, die entsprechende Stelle zeitnah und damit unverzüglich über die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren – damit eine entsprechende Koordinierung der anstehenden Termine und liegengebliebenen Aufgaben erfolgen kann.

Zu welchem Zeitpunkt spätestens ein Attest – auch als gelber Schein bekannt – vorliegen muss, liegt für gewöhnlich im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann darauf bestehen, schon am ersten Tag einen solchen Nachweis zu erhalten.

Andere Unternehmen handeln das Thema kulanter und fordern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am vierten Tag ein. Was konkret in Ihrem Beschäftigungsverhältnis gilt, sollten Sie daher in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem geltenden Tarifvertrag nachlesen.

Vergessen Sie nicht, auch Ihre Krankenkasse über Ihre Krankheit zu informieren. Der Arzt gibt Ihnen bei Ihrem Besuch mehrere Zettel mit. Der kleine ist beim Arbeitgeber einzureichen, der große (auf dem codiert auch die Krankheitsursache vermerkt ist), muss an die Krankenkasse geschickt werden. Lassen Sie die Frist von 7 Tagen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verstreichen, müssen Sie gegebenenfalls auf das Krankengeld verzichten. Dazu später mehr.

Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Eine der wesentlichen Errungenschaften im Arbeitsschutz ist, dass Arbeitnehmer beim Vorliegen einer Krankheit nicht um ihre Existenz bangen müssen, denn: Haben sie den Infekt oder einen gebrochenen Arm nicht selbst verschuldet, dürfen sie bis zu sechs Wochen die reguläre Weiterzahlung ihres Gehalts oder Lohns verlangen.

Was aber passiert, wenn Sie, kurz nachdem Sie wieder gesund sind und an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, erneut erkranken? Handelt es sich um eine gänzlich andere Krankheit, die mit der ersten nichts zu hat, beginnt der 6-Wochen-Zyklus erneut. Wenn Sie jedoch erneut von der ursprünglichen Erkrankung eingeholt werden, können Sie sich nicht auf die Entgeltfortzahlung berufen.

Obacht: Das Entgeltfortzahlungsgesetz handhabt eine dauerhaft immer mal wieder auftretende Krankheit nicht ganz so rigoros, wie es den Anschein macht. Laut Gesetzgeber muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern deshalb den Lohn fortzahlen, wenn zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Start der neuen Ausfallzeit mindestens sechs Monate lagen. Gleiches gilt, wenn eine Frist von 12 Monaten verstrichen ist. Liegt also ein Jahr zwischen der ersten und der zweiten Krankheitsphase, ist ebenso für 6 Wochen die Vergütung weiterzuentrichten.

Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?

Wie sollten Sie sich im Krankheitsfall verhalten? Ihr Arbeitsvertrag gibt Auskunft.
Wie sollten Sie sich im Krankheitsfall verhalten? Ihr Arbeitsvertrag gibt Auskunft.

Gerade psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht schon nach ein bis zwei Wochen ausgestanden. Wer seinen Arbeitsvertrag wegen Krankheit länger als sechs Wochen nicht erfüllen kann, erhält jedoch keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr. Auf finanzielle Unterstützung muss er deswegen jedoch nicht verzichten, da bei gesetzlicher Versicherung für gewöhnlich die Krankenkasse einspringt. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld.

Wie viel Geld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ist im Sozialgesetzbuch Buch Fünf (§ 5 Abs. 1) festgehalten. Es beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Achtung: Nicht jeder Versicherte kann sich bei Krankheit auf Krankengeld berufen. Wer von der Familienversicherung profitiert, hat das Nachsehen, ebenso wie Pflichtversicherte (dazu zählen beispielsweise Studenten, Hartz-4-Empfänger und Praktikanten).

Das Krankengeld zahlt die Versicherung in der Regel rückwirkend. Sind Sie sich unsicher, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Hilfe bekommen und eine Beratung zum Thema vereinbaren, um dort Ihre Fragen zu klären.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall

Häufig von Krankheit geplagte Arbeitnehmer sind oftmals eine Belastung für Unternehmen, da sie Kosten haben, die nicht durch eine entsprechende Leistung wieder hereingespült werden. Viele überlegen sich deshalb, ob sie rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten können. Im Folgenden führen wir daher unter anderem aus, ob das Arbeitsrecht eine Kündigung bei Krankheit vorsieht.

Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?

Welche Rechte und Pflichten beide Vertragspartner in einem Rechtsgeschäft haben, geht in der Regel aus einem Arbeitsvertrag hervor. Dieser wird der besseren Nachweisbarkeit halber schriftlich formuliert und von beiden unterschrieben. In der Konsequenz bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass einer im Laufe der Zeit niemals gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen verstößt. Die Frage ist: Wann kann ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen? Ist diese Maßnahme auch bei Krankheit gerechtfertigt?

Eine Abmahnung bezieht sich für gewöhnlich auf ein bestimmtes Fehlverhalten des Beschäftigten, das der Vorgesetzte nicht (mehr) hinnehmen will. Er weist ihn deshalb schriftlich darauf hin, es künftig zu unterlassen, um nicht den Jobverlust zu riskieren. Das Auftreten einer Krankheit ist jedoch nur selten eigenverschuldet und deshalb auch nicht abmahnbar.

Anders sieht es aus, wenn eine Krankmeldung zu spät eingereicht wurde und dadurch beispielsweise Störungen im Betriebsablauf entstanden. Hierauf hätte der Erkrankte sehr wohl Einfluss gehabt, weshalb der Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung mit einer Abmahnung wegen Krankheit geahndet werden darf.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?

Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen besondere Erfordernisse einhalten, wenn sie Entlassungen vornehmen wollen. Festgehalten sind diese im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Damit eine Kündigung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt und damit sozial gerechtfertigt ist, muss der ausschlaggebende Grund einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:

  • personenbedingte Kündigung: Ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind bestimmte im Arbeitnehmer selbst liegende Ursachen (Hierzu kann das Vorliegen einer Krankheit gehören.)
  • betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einer mangelhaften Auftragslage.
  • verhaltensbedingte Kündigung: Kommt ein Beschäftigter oft zu spät, beleidigt Kollegen oder stiehlt Betriebseigentum, ist er unter bestimmten Umständen seinen Job los.
Gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja, 6 Wochen lang.
Gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja, 6 Wochen lang.

In der überwiegenden Zahl der Fälle, kommt es zu verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen, denn: Die einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist vonseiten des Gesetzgebers mit hohen Hürden versehen – so auch bei Krankheit.

Grundlegende Regel im Arbeitsrecht ist fast immer: Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Das heißt: Nur wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den kranken Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, kann eine Entlassung rechtens sein. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, hat der Unternehmer deshalb nach billigem Ermessen vorzugehen und auch zu berücksichtigen, welche Faktoren auf Arbeitnehmerseite gegen diese Entscheidung sprechen (z. B. sein Alter und damit die Chance einen neuen Arbeitsplatz zu finden, zu leistende Unterhaltszahlungen, sein Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit).

Ebenso muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall nachweisen können, dass er erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch das Fehlen des erkrankten Mitarbeiters hat bzw. voraussichtlich haben wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf kommt, die nicht aus arbeitgeberseitiger mangelhafter Planung oder anderen Verfehlungen resultieren.

Im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Kündigung ist ebenso die Entwicklung der Gesundheit des Betroffenen zu untersuchen. Muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft seinen arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht voll umfänglich nachkommen kann, handelt es sich um eine Negativprognose. Diese ist wesentliche Voraussetzung für eine Entlassung wegen Krankheit.

Ob Sie häufig kurz oder ab und an länger krank sind, spielt bei einer etwaigen Kündigung keine Rolle. Zur Erläuterung: Problematisch werden Kurzzeiterkrankungen in der Regel, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre an mindestens 60 Arbeitstagen jährlich ausfielen. Von Langzeiterkrankungen ist für gewöhnlich die Rede, wenn eine Krankheit zu einem mindestens achtmonatigen Ausfall führt. Kann zudem nicht ausgemacht werden, dass innerhalb von insgesamt 24 Monaten eine Genesung bzw. ein wesentlicher Fortschritt erfolgt, darf unter bestimmten Umständen eine Kündigung wegen Krankheit erfolgen.
Ist es erlaubt, eine krankheitsbedingte Kündigung vorzunehmen? Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung steht dem nichts entgegen.
Ist es erlaubt, eine krankheitsbedingte Kündigung vorzunehmen? Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung steht dem nichts entgegen.

Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit

Haben Sie Zweifel daran, ob sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Grundlagen gehalten hat, kann es helfen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob sich alles mit rechten Dingen abgespielt hat. Streben Sie diesen Weg an, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Er kennt die juristischen Kniffe und vor allem auch die einzuhaltenden Fristen. Mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht haben Sie demnach beste Chancen, Ihr Recht auch durchzusetzen.

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Krankheit: Wenn Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit ausfallen
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Kommentare

  1. Dagmar meint

    11. März 2017 um 9:10

    Sehr hilfreiche Indos. Leider ist unser Problem nicht aufgeführt. Mein Mann war 2016 insges. 91 Tage krank. Bandscheibenvorfall im Nacken, Operation, Reha. Das war für uns nicht leicht. Es fielen alle Schichtzulagen weg, Krankengeld, das noch versteuert werden muss. Jetzt will der Arbeitgeber jeden Monat 20,00 € einbehalten, die nur ausgezahlt werden, wenn man im laufenden Jahr nicht mehr als 13 Tage krank ist. Wer kann mir sagen, ob das rechtens ist?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. März 2017 um 11:44

      Hallo Dagmar,

      für gewöhnlich besteht die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nur in den ersten sechs Wochen einer Krankheit (pro Jahr). Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse. Krankengeld ist für gewöhnlich auch steuerfrei, auch wenn es bei der Steuererklärung angegeben werden muss, um den Steuersatz zu ermitteln. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann überprüfen, ob die Taten des Arbeitgebers unrechtmäßig sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Anna meint

    19. April 2017 um 21:50

    Frage: Wenn es durch einen Nebenerwerb (der eigentlich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist bzw nicht genehmigt ist) und einer zeitgleichen, befristeten Rente zu einer Kündigung kommt, die Rente dann nicht verlängert wird, rechtens dass eine 12 wöchige Sperre des ALG I verhängt wird?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. April 2017 um 13:42

      Hallo Anna,
      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Andrea W. meint

    25. April 2017 um 10:27

    Ich bin 6 Wochen krank und arbeite 80 Stunden im Monat. Wie wird das mit den Stunden gerechnet. Meine Überstunden sind mir während des Krankmelden genommen worden und ich gehe mit minusstunden in den Mai obwohl ich den ganzen April krank war. Ist das überhaubt richtig.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 15:40

      Hallo Andrea W.,
      sofern Sie sich ordnungsgemäß krank gemeldet haben, ist eine solche Vorgehensweise normalerweise nicht rechtens. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Renate meint

    18. Mai 2017 um 20:22

    Ich beginne nach 1 1/2jähriger Krankheit die Wiedereingliederung. Meine Frage ist nun, ob mir das Recht auf meinen alten Arbeitsplatz wieder zusteht oder ob der Arbeitgeber einfach eine andere Tätigkeit bestimmen kann. Diese andere Tätigkeit würde meine Krankheit mehr belasten als meine alte Tätigkeit. Ich muss noch dazu sagen, dass ich seit 16 Jahren ohne Krankheitsausfall meiner Arbeit stets nachgekommen bin.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2017 um 11:37

      Hallo Renate,

      nach einer so langen Beschäftigung ist nicht anzunehmen, dass Sie einem neuen Beschäftigungsbereich zugeteilt werden. Außerdem gilt weiterhin Ihr Arbeitsvertrag. Dieser legt fest, welcher Tätigkeitsbereich Ihnen zugeteilt werden kann. Hat Ihr Arbeitgeber außerdem klar kommuniziert, dass Sie ausschließlich in dem einen Bereich eingesetzt werden sollen, können Sie sich auf das Gewohnheitsrecht berufen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Michaela meint

    16. Juni 2017 um 21:19

    Hallo
    Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen eines Krankheitsfalles, also den vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohn (bzw. die Lohnfortzahlung)
    In meinem Vertrag ist festgehalten, dass ich monatlich durchschnittlich 84 Stunden zu arbeiten habe.
    Tatsächlich habe ich aber meistens 120 Stunden gearbeitet.
    Ich habe nun den Lohn für 84 Stunden bekommen und denke, dass das so nicht richtig berechnet wurde.
    Können sie mir dazu eventuell etwas sagen oder vielleicht sogar einen § nennen, auf den ich mich berufen kann, wenn ich meine Firma anschreibe?
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. Juni 2017 um 12:39

      Hallo Michaela,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt für Arbeitsrecht. An dieser Stelle können wir dies nicht leisten. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Geltendmachung etwaiger nachträglicher Ansprüche behilflich sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Urban meint

    5. Juli 2017 um 12:44

    Habe 2016 bei einer Leiharbeiter Firma gearbeitet. War einen Tag krank. Den einen Tag habe ich von meiner Krankenkasse bezahlt bekommen.Ist das rechtens,wie ich weiß muß ich doch von meinen Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bekommen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 9:54

      Hallo Urban,
      normalerweise erhalten Sie die Lohnfortzahlung bei Krankheit von Ihrem Arbeitgeber; die Krankenkasse springt erst nach sechs Wochen ein. Waren Sie allerdings zum Zeitpunkt Ihrer Krankheit noch nicht länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt, zahlt die Krankenkasse. Erst nach dieser Wartezeit muss der Arbeitgeber zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Lilli meint

        9. September 2018 um 11:08

        Hallo Ich habe so einen ähnlichen Fall! Hab meinen Arbeitsplatz gewechselt und wurde da drauf die Woche krank habe auch eine krank Meldung abgegeben und jetzt meint meine Vorgesetzte ich muss die Stunden die ich krank geschrieben war nachholen kann das so stimmen?

        Antworten
        • Arbeitsrechte.de meint

          1. Oktober 2018 um 11:14

          Hallo Lilli,

          im Krankheitsfall wird die sogenannte Lohnfortzahlung geleistet. Ein Nachholen der Stunden ist nicht rechtens. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  7. Silvia meint

    18. Juli 2017 um 9:19

    Silvia says
    ich war über 18 monate krank hade von der LVA eine Teilhabe zum arbeitsleben . an meinen alten Arbeitsplatz kann ich nicht mehr zurück und eine andere Arbeit gibt es für mich nicht im Verkauf dar bestimmte sachen nicht mehr machen . Bekomme jetzt ALG 1 und die LVA zahlt mir die Umschulung mein Aerbeitsverhältnis besteht immer noch. Muß ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen und steht mir dann eine Abfingung zu ware 5 jahre in dem betrieb

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 14:04

      Hallo Silvia,

      ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht, sondern sind eher auf einvernehmliche Vereinbarungen im Einzelfall zwischen Arbeitgeber und -nehmer gestützt, wenn das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist. Die Arbeitsunfähigkeit in einem Bereich führt dazu, dass der Arbeitnehmer selbst gewissermaßen den Vertrag lösen muss. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen entsprechende Abgeltungsansprüche regelmäßig nicht. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass die LVA gegenüber Ihrem Arbeitgeber bereits eine entsprechende Meldung abgegeben hat. Wenden Sie sich dennoch an Ihren Arbeitgeber und die LVA, um sich über Ihre Pflichten zu informieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Andrea H. meint

    23. Juli 2017 um 16:23

    Hallo !
    Ich hätte gerne gewusst, WER in einem Betrieb dafür verantwortlich ist, für Ersatz zu sorgen, wenn ein Mitarbeiter krank ist.
    Die Abteilungsleitung in unserem Betrieb verlangt von den Mitarbeitern unseres Teams, selbst für Ersatz zu sorgen. D.h. Wir müssen Kollegen, die gerade frei haben Zuhause anrufen und bitten, zum Dienst zu kommen, wenn ein anderer Mitarbeiter krank ist.
    Ist das rechtens ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. August 2017 um 12:08

      Hallo Andrea H.,
      grundsätzlich fällt es in das Aufgabenfeld des Arbeitgebers, für Ersatz zu sorgen, wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt. Es kommt jedoch darauf an, was zu dem Thema im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Pepe meint

    1. August 2017 um 22:53

    Hallo, trotz intensiver Recherche war es mir nicht möglich in Erfahrung zu bringen ob es dem Arbeitgeber erlaubt ist einen schriftlichen Nachweis zu verlangen das eine dringend anstehende OP nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden kann und nicht im Interesse des Arbeitgebers verschoben werden muss bis es in den Dienstplan passt.
    Hier ging es darum das die OP in die Urlaubszeit fiel, dringend vom behandelten Arzt angeraten war und der Arbeitgeber natürlich nicht begeistert war.
    Wichtig ist zu erwähnen das die OP die Arbeitsfähigkeit erhalten soll.
    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. August 2017 um 14:46

      Hallo Pepe,

      zwar hat der Arbeitgeber in vielen Belangen Weisungsrecht. Dies endet jedoch in aller Regel, wenn es um gesundheitliche Belange des Arbeitnehmers geht, die auch noch innerhalb des Urlaubs geklärt werden sollen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genauer prüfen zu lassen und ggf. gegen die Forderung des Arbeitgebers vorzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Susanne meint

    14. August 2017 um 14:09

    Hallo,
    ich bin seit Februar 2017 krankgeschrieben und,leider,wird es noch dauern bis ich wieder gesund bin.
    Heute habe ich von meinem Arbeitgber einen Brief erhalten,in dem er mich auffordert mich an den betriebsärztlichen Dienst zu wenden und eine „gern auch medizinisch untermauerte Stellungnahme“ zu der Frage,ab welchen Zeitpunkt wieder mit einer Wiederherstellung meiner Arbeitskraft zu rechnen ist.
    Neine Frage ist……darf er das von mir verlangen? Muss ich dazu Stellung nehmen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. August 2017 um 12:40

      Hallo Susanne,

      eine betriebsärztliche Einschätzung kann von dem Arbeitgeber häufig verlangt werden. Diese allein genügt jedoch nicht automatisch. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um den Vorgang prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Jochen B. meint

    17. August 2017 um 10:03

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin 59 Jahre und seit über 33 Jahren im ungekündigten Angestelltenverhältnis. Leider wurde wiederholt eine Autoimmunerkrankung diagnostiziert, so dass ich körperlich belastungsintensive Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann und will, was aber zu meinem Arbeitsplatz öfter dazu gehört. Eine Umsetzung scheint nicht möglich, eine Erwerbsminderungsrente werde ich kaum erhalten (wollen), da ich durchaus eine körperlich weniger anstrengende Arbeit ausführen kann und will. Kann mir unter diesen Bedingungen gekündigt werden und besteht dann meinerseits Anspruch auf Abfindungszahlungen?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. September 2017 um 15:39

      Hallo Jochen B.,
      wir würden Ihnen in dieser Situation empfehlen, eine professionelle Rechtsberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht wahrzunehmen. Uns ist es leider nicht erlaubt, Sie zu Ihren Fragen kostenlos zu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Stefanie W. meint

    4. September 2017 um 18:07

    Hallo,
    Ich bräuchte Ihren Rat.
    Ich arbeite 20 Std. die Woche ,verteilt auf 2 feste Tage mit 8Std. Und einen halben Tag.
    Fällt nun ein Feiertag auf meinen „8Std. Tag“ oder werde ich an diesem krank, werden mit nur 4 Std. auf mein Zeitkonto gebucht .
    Ich mache immer 4 Std. minus ,diese werden mir an den Überstunden abgezogen.
    Mein Arbeitgeber sagt, das wäre so üblich beim Roten Kreuz in Rheinland-Pfalz und würde auch so im Tarifvertrag stehen.Stimmt das ?
    LG
    Stefanie W.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 16:07

      Hallo Stefanie,

      ob dies rechtens ist, hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Die Zuhilfenahme eines Anwalts ist anzuraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. MS meint

    6. September 2017 um 13:17

    Guten Tag,

    ist es das Recht des Arbeitgebers eine Anfrage an die Krankenkasse zu stellen, um mehr Informationen über den Gesundheitszustand des Mitarbeiters zu erfahren?
    Darf ein Hausarzt unbegrenzt wegen Depressionen krank schreiben, oder gibt es eine Frist, ab wann der Patient zum Facharzt gehen muss?
    Wenn ja, gilt das auch nach der Entgeltfortzahlung?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2017 um 11:51

      Hallo MS,
      der Arbeitgeber hat beispielsweise bei vielen kurzen Arbeitsunfähigkeiten das Recht, sich an die Krankenkasse des Arbeitnehmers zu wenden, um nachzufragen, ob die Arbeitsunfähigkeiten aufgrund derselben Krankheit bestehen. Der Hausarzt darf Sie normalerweise so lange krankschreiben, wie er es für angemessen hält. Es existiert in der Regel keine Pflicht, ab wann ein Facharzt aufgesucht werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Harald B. meint

    8. September 2017 um 21:41

    Werte Damen und Herren,
    Darf mein Arbeitgeber von mir eine pauschale Vollmacht verlangen, damit er im Krankheitsfall bei meinem Arzt Einsicht in die Krankenakte und die notwendigen Behandlungen erlangen kann?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2017 um 13:35

      Hallo Harald B.,
      dies ist normalerweise nicht rechtens. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über den Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. PETRA meint

    20. September 2017 um 17:59

    Ich bin seit fast 15 Jahren als Verkäuferin in einem großen Einzelhandelsunternehmen tätig.Ich habe einen Arbeitsvertrag über 20 Std.wöchentlich. Mein Arbeitgeber lehnt es ab mich regelmäßig für diese Zeit zu planen. Mal sind es 15 mal 20 mal .Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Wenn ich krank werde bekomme ich nur die Zeit angerechnet die ich geplant wurde. Wenn ich also zB.für 15 oder noch weniger geplant bin bekomme ich auch nur diese gutgeschrieben. Ist das rechtens?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. November 2017 um 10:03

      Hallo Petra,

      steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie ausschließlich für die geleisteten Stunden bezahlt werden (Vergütung auf Stundenbasis), ist das richtig. Erhalten Sie jedoch ein festes Gehalt, muss dies immer der vereinbarten Summe entsprechen. Minusstunden, die Sie nicht zu verschulden haben, dürfen Ihnen auch nicht zur Last gelegt werden. Kommt es zu Widersprüchlichkeiten, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Lena meint

    28. September 2017 um 15:26

    Hallo,
    ich habe mich rechtzeitig krankgemeldet bei meinem Arbeitgeber und bin jetzt immer wieder ausgefallen, da ich mich nicht richtig erhole und es nur verschleppe.
    Für mich ist das natürlich auch nicht toll, aber leider kommt es vor.

    Jetzt bin ich seit vier Wochen krank aufgrund einer schweren Grippe und gestern stand mein Chef aus dem Nichts vor der Tür und wollte nur mal nach mir schauen.

    Ist das erlaubt?
    Ich habe nichts zu verstecken, aber ist die Krankschreibung nicht genug und könnte man mir jetzt Nachteile bereiten, wenn ihm irgendwas komisch vorgekommen ist?
    Wusste gar nicht wie ich mich verhalten sollte bzw. was der Besuch überhaupt sollte.

    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 14:04

      Hallo Lena,

      tatsächlich darf sich der Chef auf diese Weise von Ihrer Krankheit überzeugen. Hereinlassen müssen Sie diesen jedoch nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. A. G. meint

    2. Oktober 2017 um 7:16

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite seit 5 Jahren im selben Betrieb und habe mir im April bei einem Arbeitsunfall den Arm gebrochen. Ich war 3 Monate krank geschrieben und musste feststellen dass mir mein Arbeitgeber das Urlaubsgeld gestrichen hat. Als Begründung hat er angegeben dass er durch diese Erkrankung erhebliche Kosten und Unannehmlichkeiten hatte und er deshalb niemanden mehr Urlaubsgeld bezahlt der mehr als 14 Tage im Jahr krank ist. Seit 3 Jahren hat er mir jedes Jahr den gleichen Betrag bezahlt, kann er jetzt diese Leistung einstellen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. November 2017 um 8:57

      Hallo A. G.,
      ein Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Wurde nichts dergleichen vereinbart, besteht in der Regel auch kein Anspruch darauf. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus einer betrieblichen Übung ergibt. Haben Sie drei Jahre lang Urlaubsgeld erhalten, ohne darauf hingewiesen worden zu sein, dass daraus kein Anspruch entsteht, müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen auch weiterhin diese Zahlung zukommen lassen. Ob es Ihrem Chef zusteht, Ihnen das Urlaubsgeld wegen Krankheit zu streichen, sollten Sie demzufolge mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, da einige Faktoren eine Rolle spielen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Muni meint

    11. Oktober 2017 um 11:35

    Leider werden die Rechte immer zu Gunsten der Arbeitnehmer ausgelegt. Wir haben einen Azubi mit über 200 Krankentagen in zwei Ausbildungsjahren. Weit einem halben Jahr macht er Arzthopping um immer weiter in der Lohnfortzahlung zu bleiben. Rechtlich sind uns die Hände gebunden, aufgrund des besonderen Schutzes. Der Azubi vermeidet jeglichen persönlichen Kontakt zur Problemlösung. Wir sind nervlich am Ende

    Antworten
  19. P. Seifert meint

    16. Oktober 2017 um 12:56

    Hallo, ich arbeite an fünf , manchmal sechs Tagen in der Woche.
    Nun war ich von Mittwoch bis einschliesslich Samstag krankgeschrieben.
    Laut Einsatzplan hätte ich am Donnerstag meinen freien Tag gehabt.
    Darf mir mein Chef diesen freien Tag von der Krankmeldung abziehen, also ihn weiter als freien Tag führen, obwohl ich eine Krankmeldung hatte , oder muss er ihn mit 8Stunden bezahlen.
    Wir haben keine festen freien Tage.
    Samstag arbeite ich dagegen immer 9,25 Stunden , mein Arbeitgeber rechnet ihn in diesem Fall aber nur mit acht Stunden ab.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. November 2017 um 12:18

      Hallo P.,
      Wenn die Krankmeldung rechtzeitig vor dem freien Tag erfolgte kann der entsprechende Tag nicht als Urlaub verrechnet werden. Die Arbeitszeit,die für die Krankheitstage verrechnet wird, ist der Anteil zur Wochengesamtarbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Diana B. meint

    27. Oktober 2017 um 15:39

    Guten Tag,

    ich bin seit 18.09. wegen Depressionen krank geschrieben und habe es leider versäumt, die Erst-
    bescheinigung (18.09. – 02.10.) und die Folgebescheinigung vom 02.10. – 16.10 sowie 1 AU aus Januar (4 Wochen Orthopädie) und 1 AU aus Mai (1 Woche depressive Verstimmung) rechtzeitig bei der KK einzureichen. Die Folgebescheinigungen der jetzigen Erkrankung sind der KK fristgerecht zugegangen.
    Der AG ist ordnungsgemäß informiert worden und ihm liegen alle AU lückenlos vor (der KK jetzt auch).

    Meine Frage:
    Kann die KK mir die Krankengeldzahlung verweigern, obwohl Krankengeld erst ab dem 23.10 bzw. 30.10. ansteht?

    Wie verhält es sich bei Vorerkrankungen? Der AG darf natürlich bei der KK nachfragen, kein Problem, jedoch wie viel Zeit muss ich dem AG mit der Überweisung der Entgeltfortzahlung lassen? Gibt es Fristen?

    Ich hoffe, ich mich

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 10:14

      Hallo Diana,

      eine Weigerung der Krankenkasse sollte nicht anstehen. Die Entgeltfortzahlung selbst wird nicht überwiesen. Entgeltfortzahlung bedeutet, dass der Lohn weiterhin gezahlt wird. Es gilt also der vertragliche Termin der Lohnzahlung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Diana B. meint

    27. Oktober 2017 um 15:41

    Entschuldigung,

    man sollte zu Ende schreiben.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Antworten
  22. Detlef meint

    14. Dezember 2017 um 7:21

    Ich habe in einem Computerlabor eines Wohnheimes für obdachlose Männer in [Ort entfernt – edit. v. d. Red.] gearbeitet. Mangels Arbeitsschutz bin ich bald sehr krank geworden. Die Giftstoffe in den Maschinen haben bei mir zu erheblichen Erkrankungen geführt. Die alle bekannt sind aus der Symptomenkunde im Internet.
    So bekam ich Hautausschläge, Schlafstörungen, eine aggressive Lungenentzündung, die ich fast das Leben gekostet hat. Nierenschmerzen vom Blei und Quecksilber, Lähmungen an Gliedern, hier mein linkes Bein, Rückenschmerzen und Bandscheibenschmerzen, Schluckbeschwerden. Meine Hände konnte ich nicht mehr bewegen und auch entsetzliche Kopfschmerzen. Ich wurde nicht auf die Gefahren hingewiesen vorher. Im Gegenteil werde ich seit dem bis heute gemobbt von der Firma. Ich konnte keinem Erwerb mehr nachgehen, verlor später meine andere Arbeit und wurde vom Amt frühverrentet. Aber nie hat ein Arzt sich der Sache angenommen. Beim Orthopäden bekam ich schmerzhafte Ischiasspritzen, die gar nicht angewendet werden müssen. Eine Schuherhöhung dazu. Kein Arzt hat die wahre Ursache der Erkrankung festgestellt. Völlig absurd.

    Antworten
  23. M. W. meint

    18. Januar 2018 um 11:33

    Mein Mann ist jetzt schon länger Krankgeschrieben. Erst 2,5 wochen wegen einer Grippe und im Anschluß daran würde eine andere,leider schwerwiegende Kranheit festgestellt. Die letzte Krankschreibung endet am 26.01. Dann sind auch für die letzte Krankheit die 6 Wochen rum. Muss der Arbeitgeber der Krankenkasse erst mitteilen das er die Zahlungen einstellt oder darf er ohne die Kasse zu informieren einfach die Zahlungen einstellen. Der AG will schon für den Januar nicht mehr zahlen bzw. für zwei Tage .
    Selbst wenn er die vorangegangene Krankschreibung mit einbezieht kommen diese Berrechnungen nicht hin,da er auch noch vom 22.12.2017-03.01.2018 Urlaub hatte.
    Ist der Ag Verpflichtet sich zuerst mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzten. Der Ag ist Lückenlos über die Krankschreibungen informiert,auch üebr die jeweiligen Krankheiten !
    Danke für eine kurze schnelle Info

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. Februar 2018 um 13:10

      Hallo M. W.,
      im Krankheitsfall hat ein Arbeitnehmer nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) für sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei einer erneuten Krankheit wird die Rechtslage hingegen kompliziert. Bitte lassen Sie sich daher zu Ihrem Anliegen von einem Anwalt beraten. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Florian meint

    25. Januar 2018 um 19:34

    Hallo, ich bin seit 27 Jahren im Betrieb und seit 15 Jahren als Monteur tätig. Im
    Februar 2017 hatte ich einen Herzinfarkt und kann deshalb nicht mehr als Monteur arbeiten, in 3 Wochen arbeite ich wieder im Betrieb auf einem anderen Arbeitsplatz der brutto 2300€ niedriger bezahlt wird . Meine Frage ist : muss ich diesen Lohn akzeptiert oder kann ich meinen Festlohn behalten?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 8:10

      Hallo Florian,

      ob es eine Möglichkeit zum Lohnausgleich gibt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für ihren Fall beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Nicole meint

    29. Januar 2018 um 20:59

    Guten Tag,

    ich arbeite jeden Tag eine unterschiedliche Zahl an Stunden. Wenn ich allerdings krank bin, wird die Durchschnittsarbeitszeit aufgeschrieben. Dadurch, dass ich an einem Wochentag nur 5 Std. arbeite, aufgrund einer Weiterbildung, arbeite ich an den anderen Tagen etwas mehr. Wenn ich nun an einem Tag krank bin, an dem ich länger als die Durchschnittszeit arbeite, schenke ich sozusagen meinem Arbeitgeber Überstunden oder rutsche in Minusstunden.
    Darf mein Arbeitgeber dies von mir verlangen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 15:16

      Hallo Nicole,

      zur Berechnung der Arbeitszeit wird in der Regel immer die durchschnittliche Arbeitszeit herangezogen. Wenn Ihre Arbeitszeiten sehr wandelbar sind, ist vielleicht eine Arbeitszeit Erfassung ein nützlicher Kompromiss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Martina meint

    30. Januar 2018 um 20:41

    Hallo zusammen,
    kann der Arbeitgeber von einem verlangen, wenn man sich krank meldet, zu sagen was man hat?
    Der Arbeitgeber möchte dass man ihm mitteilt, ob man erkältet ist ö.ä. oder ob die Erkrankung durch den Arbeitgeber verursacht wurde. Und wenn ja, welche Konsequenzen können daraus gezogen werden?
    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 15:40

      Hallo Martina,

      der Arbeitgeber hat kein Recht, die Erkrankung oder die Ursache selbiger zu erfahren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Burghardt meint

    9. Februar 2018 um 15:56

    ich bin seit 09.01.2017 wg. Depressionen krankgeschrieben. Jetzt setzt mich die Krankenkasse unter Druck, obwohl mir 78 Wochen um gesund zu werden zur Verfügung stehen.
    Wie soll ich mich verhalten.
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 16:14

      Hallo Burghardt,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie über die Möglichkeiten informieren, die in Ihrem Fall bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Daniel meint

    26. Februar 2018 um 15:16

    Hallo,

    kurze Frage hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu reagieren wenn festgestellt wird dass ein Arbeitnehmer absichtlich eine Grippe Kranken Kollegen der Krank geschrieben ist besucht und sich länger dort aufhält und dann 5 Tage später auch eine Krankmeldung bringt?

    Danke für die Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 11:01

      Hallo Daniel,

      hier bietet sich die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Antonio meint

    28. Februar 2018 um 14:08

    Ich war 91 Tage krank.
    Jetzt kann ich ganztags arbeiten?
    der Arzt sagt ja
    Aok wird auch informiert, dass ja die Krankheit vorbei ist.
    Ich kann 8 Stunden arbeiten
    aber die Arbeitssicherheit sagt NEIN
    Was soll ich tun?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 10:44

      Hallo Antonio,

      mit welcher Begründung und welcher Instanz genau wird Ihnen die erneute Arbeitsaufnahme verneint? Im Zweifelsfall wenden, Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu prüfen, ob andere Gründe vorliegen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Franca meint

    1. März 2018 um 18:48

    Hallo,
    Im meinen Arbeitsvertrag steht bei Krankheitsfall auch die Diagnose mitzuteilen! Ist das denn Rechtens, auch wenn ich den Vertrag so Unterschrieben habe?
    Liebe Grüsse und Danke im voraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 um 11:55

      Hallo Franca,

      in der Regel sollte der Arbeitgeber nur über die Art einer Krankheit informiert werden, wenn diese z.B. ansteckend ist. Normalerweise muss sonst nur die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer angegeben werden. Ob die Formulierungen im Arbeitsvertrag so rechtens sind, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Jessica W. meint

    11. März 2018 um 15:34

    Hallo Zusammen
    Ich habe aufgrund eines Wegeunfalms zur Arbeit eine Verletzung am Fuß welche es mir unmöglich macht selbst mit dem Pkw zur Arbeit zur erscheinen oder die nächstmöglichen öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Meine Frage ist nun in wie weit mein Arbeitgeber mich verpflichten kann dennoch zur Arbeit zu erscheinen oder benötige ich hierfür eine ärztliche Bescheinigung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jessica Wolff

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 um 9:53

      Hallo Jessica,

      sofern Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können, kann der Arbeitgeber ihr Erscheinen auf der Arbeit verlangen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Balou meint

    12. März 2018 um 17:05

    Hallo.
    Meine Frau arbeitet in der Gastronomie. Sie hat immer Dienstag und Mittwoch frei.
    Nun war sie ab Donnerstag krank. Ihr Chef rechnete nur Donnerstag und Freitag als krank.
    Samstag und Sontag aber nicht erstab Montag wieder, am Dienstag war sie wieder gesund. Ist das rechtens? Sie hat doch Dienstag und Mittwoch frei.

    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 um 10:41

      Hallo Balou,

      zählt das Wochenende laut Arbeitsvertrag als Arbeitstage und gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers während dieser Tage, hat der Arbeitgeber üblicherweise das Wochenende als „krankgeschrieben“ zu werten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. König meint

    21. März 2018 um 11:44

    Hallo
    Habe eine Frage bin jetzt nach 2 wöchiger Krankheit im Krankenhaus gelandet. Jetzt hat mein Chef mich gebeten das ich am Donnerstag wieder auf der Arbeit bin, meine Ärzte weigern sich aber mich gesund zu schreiben bis nicht alle Untersuchungen gelaufen sind.
    Wie erkläre ich es nun meinem Chef meine Krankmeldung geht offiziell bis Samstag.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 15:12

      Hallo König,

      eine Rechtfertigung ist nicht notwendig. Die Krankschreibung schütz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. monka meint

    26. März 2018 um 13:02

    Hallo
    Ich habe ein Arbeitsvertrag von 450 Euro bis850 Euro.
    Ich arbeite von Montag bis Sonntag habe eins zwei Tage die Woche frei,wenn ich krankgeschrieben bin bekomme ich nur die tage bezahlt wo ich im Plan eingeteilt bin ist das rechtens.

    Antworten
    • Grosse monka meint

      26. März 2018 um 13:10

      Hallo
      Ich habe ein Arbeitsvertrag von 450 Euro bis850 Euro.
      Ich arbeite von Montag bis Sonntag habe eins zwei Tage die Woche frei,wenn ich krankgeschrieben bin bekomme ich nur die tage bezahlt wo ich im Plan eingeteilt bin ist das rechtens.

      Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 11:38

      Hallo monka,
      während der Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers besteht in der Regel in Lohnfortzahlungsanspruch. Inwieweit das Vorgehen des Arbeitgebers in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist, kann und darf nur ein Anwalt beurteilen. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Dietmar meint

    30. März 2018 um 19:43

    Hallo,

    ich war vom 01.06.2017 bis 23.02.2018 wegen G62.8-G krankgeschrieben, in der Zeit habe ich auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben abgeschlossen. Nach einer Woche Arbeit am 05.03.2018 wurde ich wieder bis zum 23.03.2018 krankgeschrieben diesmal wegen M54.4G, M54.1G. Der Arbeitgeber verweigert die Lohnvorzahlung, was soll ich machen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 12:08

      Hallo Dietmar,

      erkrankt ein Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Bärbel meint

    4. April 2018 um 13:19

    Hallo,
    ich habe am 1.2. einen neue Stelle angenommen, war dann schon am 8.2. vier Werktage krank. Soweit alles kein Problem.
    Weil jetzt bei der März Gehaltsabrechnung Geld gefehlte habe ich nachgefragt. Für mich und meinen Chef neu, war dass in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung besteht. Ist bei Ihm und mir halt nie vorgekommen. Auch das soweit in Ordnung. Jetzt sagt aber die Kasse, weil ich die Bescheinigung nicht geschickt habe (was ich normalerweise nicht tue weil ich finde die sammeln reichlich meiner Daten und es war ja nur eien Grippe) und das jetzt zu lange her ist muss ich auf das Geld verzichten.
    Habe ich da wirklich keine Möglichkeit Einspruch einzulegen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 11:00

      Hallo Bärbel,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob die Möglichkeit zum Einspruch besteht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Gabriele K. meint

    13. April 2018 um 13:19

    Sehr geehrte Damen und Herren
    ist es erlaubt,das der Arbeitgeber bei einem Stundenlohn von 8,84€ und zgl. 1,16 € Leistungsprämie (Anwesenheitspflicht) bei 1 Woche Krankheit für den kompletten Monat die Leistungsprämie nicht bezahlt
    und auch für den darauffolgenden Monat, bei 2 Wochen Krankeiheit während eines Monats werden für diesen Monat und auch für die darauffolgenden 2 Monate die 1,16 € Leistungsprämie nicht gezahlt.
    die steht auch so im Vertrag.
    Ich könnte noch verstehen, wenn für die Krankeitstage 1,16 € nicht bezahlt werden.
    Die Folge ist das Arbeitnehmer krank zu Arbeit gekommen sind oder sich auch Urlaubstage für die Krankentage genommen haben.
    für Ihre Mühe recht herzlichen Dank

    mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 um 10:57

      Hallo Gabriele,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann überprüfen, ob die Bedingungen einer solchen Prämie rechtens sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Gabi meint

    27. April 2018 um 11:26

    Hallo
    Ich habe eine Frage zu den Arbeitsstunden im Krankheitsfall.

    Eine Kollegin ist mehr als 6 Wochen krank. Es springt also die Krankenkasse für die Lohnzahlung ein.
    Es liegt eine ordentliche Krankmeldung vor. Bekommt sie für die Krankheitstage, an denen die Krankenkasse den Lohn bezahlt die Arbeitsstunden auf dem Stundenkonto gutgeschrieben?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 15:04

      Hallo Gabi,

      während der Arbeitsunfähigkeit kommt es für gewöhnlich zu keinen Veränderungen am Arbeitsstundenkonto, weder bei bestehender Lohnfortzahlung noch bei Zahlung von Krankengeld. Krankheit kann auch keine Minusstunden zur Folge haben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Doreen meint

    5. Mai 2018 um 8:17

    Hallo,ich bin seit 1 172 jahren krank geschrieben,meine Teilerwerbsminderungsrente ist jetzt durch und ich möchte gern wieder arbeiten gehen. An meinen alten Arbeitsplatz kann ich nicht zurück. Darf mein Arbeitgeber mich runterstufen wegen krankheitsbedingter Umsetzung ?
    Teilweise werden auch arbeiten erledigt ,die ich an dem alten Arbeitsplatz erledigt habe.
    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2018 um 14:51

      Hallo Doreen,
      Ihre Frage kann erst nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt. Wir dürfen diese Prüfung und Beratung nicht vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Ina meint

    31. Mai 2018 um 17:41

    Hallo, ich war jetzt 10 Monate krank geschrieben, mit einen spät erkannten und zunächst falsch behandelten Gendefekt. Nun bin ich wieder vollkommen arbeitsfähig, fühle mich fit und bei regelmäßigen ärztlichen Kontrollen, wird sich auch nichts daran ändern. Ich „muss “ jetzt noch eine Reha machen, die ich leider nicht ablehnen durfte ( vom Rentenbund) und habe mich jetzt bei meinem Arbeitgeber ab August wieder arbeitsfähig gemeldet. Daraufhin wurde mir gesagt, dass kein Interesse an meiner Arbeitskraft mehr besteht und man bedrängt mich mit einem Aufhebungsvertrag , weil man wohl nicht kündigen will ( ich habe eine GdB von 50%).Ich bin vollkommen fertig, weil ich unbedingt wieder in die Firma zurück wollte. Ich lehne den Aufhebungsvertrag erst mal ab . Wenn ich aber am 1. Arbeitstag die Kündigung erhalte, lohnt sich dann eine Kündigungschutzklage und was passiert mit mir in der Zeit bis zur Entscheidung? Muß ich mich arbeitslos melden?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 um 11:24

      Hallo Ina,
      ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt nach Prüfung der Kündigung und aller Umstände beantworten. Wir bieten eine solche Rechtsberatung nicht an. Für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen sich Arbeitnehmer zunächst arbeitssuchend melden, und zwar spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist außerdem die Arbeitslosmeldung erforderlich, die persönlich erfolgen muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Maria meint

    1. Juni 2018 um 14:16

    Hallo Zusammen,

    habe mein Arbeitverhältnis zum 30.04.18 wegen Beginn der Rente ab dem 01.05.18 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag war der 16.04.18 – ab dann habe ich meinen Resturlaub genommen. Ab dem 23.04.18 wurde ich krank und war bis zum 18.05.18 krank geschrieben. Für 6 Tage Resturlaub, die ich wegen Krankheit nicht nehmen konnte, habe ich eine Zahlung erhalten.
    Meine Frage: habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Eigenkündigung und Renteneintritt vom 01.05.18 bis zum 18.05.18.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Juni 2018 um 13:08

      Hallo Maria,
      ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in der Regel nur, solange ein Arbeitsverhältnis besteht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Miriam meint

    7. Juni 2018 um 19:10

    Hallo,
    ich war über eine Zeitarbeitsfirma im Unternehmen 7 Monate beschäftigt und wurde dann zum 01.05. übernommen. Am 18.05. wurde ich nach 2,5 Stunden Arbeitszeit nach Hause geschickt, weil ich krank war. In meiner Maiabrechnung wurde meine Fehlzeit (0,7 Tage) vom Gehalt abgezogen. Arbeitgeber sagt, die Krankenkasse muss zahlen. Die Krankenkasse sagt, angefangene Arbeitstage gelten als gearbeitet, Entgeltfortzahlung gibt es nur für ganze Tage.
    Was ist nun korrekt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 17:06

      Hallo Miriam,

      lasen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen. Grundsätzlich müssen Sie für jede Krankheit im Kalenderjahr Entgeltfortzahlung erhalten (bis zu sechs Wochen). Erst darüber hinaus zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Franzi k. meint

    11. Juni 2018 um 20:44

    Hallo

    Kann mein Arbeitgeber verlangen wenn ich an meinem dienstfreien Wochenende nicht eingesprungen bin wegen Kind krank nachträglich eine krank Meldung auf mein Kind zu verlangen für das ganze Wochenende?
    Vielen Dank für die Antwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 14:06

      Hallo Franzi,

      hier ist entscheidend, was bezüglich Krankmeldung in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Christian meint

    21. Juni 2018 um 18:44

    Hallo
    Ich arbeite in einem Sicherheitsunternehmen und war 10 Tage Krank geschrieben , wo von aber nur 6 Tage auf meiner Abrechnung berücksichtigt worden sind.
    Nach Aussage der Buchhaltung meinte die Firma das nur Krankstunden bezahlt werden wenn man tatsächlich eingeplant war.
    Ich bin der Meinung das dies nicht richtig ist

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. Juni 2018 um 13:58

      Hallo Christian,
      gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese muss gewöhnlich dem Lohn entsprechen, den er erhalten hätte, wenn er gesund gewesen wäre. Das heißt, er darf durch seine Krankheit nicht schlechter gestellt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Daniel Z. meint

    22. Juni 2018 um 10:19

    Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,

    darf der Arbeitgeber die Kollegen und Azubis fragen, ob sie etwas zur Erkrankung/ Krankheitsgründen des erkrankten Mitarbeiters wissen?
    Danke im Voraus und viele Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 um 14:05

      Hallo Daniel Z.,

      in der Regel muss der Arbeitgeber nicht von der Art der Erkrankung informiert werden. Unserer Kenntnis nach darf er nachfragen, muss aber nicht informiert werden. Die Rechtsprechung kann hier im Einzelfall aufschlussreich sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Claudia H. meint

    19. Juli 2018 um 10:26

    Hallo liebes Team vom Arbeitsrecht.de,
    War 7 Monate in einer Praxis angestellt,habe fristgerecht gekündigt!
    Wegen Krankheit bin ich länger ausgefallen, für die Fehltage wurde immer eine Krankmeldung angegeben!
    Jetzt will der Arbeitgeber mir meinen Urlaub kürzen, wegen meiner Fehltage!
    Hatte 22 Tage auf eine 4 Tage Woche.
    Ist das rechtlich erlaubt?
    Viele Grüße Claudia

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 9:17

      Hallo Claudia,

      eine Änderung des Urlaubs auf Grund von Krankheit ist in der Regel nicht zulässig. Ob das in Ihrer Situation ebenfalls so zutrifft, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Gisela meint

    25. Juli 2018 um 10:51

    Ende letzten Jahres hatte ich zwei Bandscheibenvorfälle und war 3 Wochen krank geschrieben. Da ich keine Vertretung habe und meine Hauptaufgabe abschlussrelevant ist, war ich gezwungen, trotz starker Schmerzen von zu Hause aus zu arbeiten. Urlaub ist in Ermangelung einer Vertretung ebenfalls kaum möglich (nie länger als 2 Wochen) und Überstunden sind an der Tagesordnung aufgrund des Umfangs meiner Aufgabe. Ich bin als normale Sachbearbeiterin, nicht als Führungskraft oä angestellt. Ist das alles so rechtens?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 7:59

      Hallo Gisela,

      um den rechtlichen Status Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Dennis R. meint

    26. Juli 2018 um 13:12

    Guten Tag, meine Frau hat Schilddrüsen Krebs und war ein fast ein Jahr krank geschrieben. Sie ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweis mit 80 %. Sie hat vor ihrer Erkrankung an fünf Tagen die Woche Vormittags gearbeitet. Jetzt beginnt die Wiedereingliederung und ihr Chef verlangt das sie nicht mehr vormittags sondern nur noch Nachmittags arbeiten kann oder den Arbeitsplatz wechseln soll, weil er Drei andere Arbeitnehmer für meine Frau eingestellt hat. Darf er das so einfach, oder muss er sie weiterhin Vormittags beschäftigen? Anbei haben wir eine Sieben jährige Tochter.
    Danke im voraus für ihre Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 8:16

      Hallo Dennis,

      wie sich die rechtliche Situation gestaltet, kann leider nur ein Anwalt für Arbeitsrechte beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Jörg E. meint

    26. Juli 2018 um 16:28

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben bei uns im Betrieb einen Mitarbeiter der mit seinen Aufgaben komplett überlastet ist und auch bei kleinsten Tätigkeiten mittlerweile „zu macht“. Er ist nicht mehr imstande zwischen wichtigen und unwichitgen Aufgaben zu unterscheiden und blockiert sich bei der Entscheidungsfindung komplett, so daß seine Arbeit liegen bleibt. Dieser Zustand ist mittlerweile für uns unhaltbar, wir möchten den MA aber aufgrund seiner Qualifikation nicht verlieren oder gar kündigen. Er selbst zieht es nicht in Betracht sich in ärztliche oder gar psychartische Behandlung zu geben, da er mit seiner Situation auch im privaten Bereich überfordert ist und selbst keinen Ausweg aus dieser Spirale nach unten findet.
    Welche Möglichkeit haben wir als Arbeitgeber diesem Mitarbeiter zu helfen, welche Maßnahmen können wir ihm auferlegen?
    Vielen Dank für Ihre Ideen und Vorschläge

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 8:50

      Hallo Jörg,

      Arbeitgeber können bei einem begründeten Interesse den Angestellten dazu veranlassen den Betriebsarzt aufzusuchen. Darüber hinaus gibt es auf arbeitsrechtlichem Wege wenig Möglichkeiten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen die genauen Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. Axel L. meint

    31. Juli 2018 um 12:31

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrecht.de,

    leider finde ich keinen Hinweis auf mein Problem. Ich bin seit dem 01.06. krankgeschrieben und danach fristlos gekündigt worden. Die Kdg. erhielt ich am 07.06. per Post.
    Die Krankenkasse weigert sich bis heute vehement Krankengeld zu zahlen, da mich mein (Ex)-AG rückwirkend zum 31.05. abgemeldet hat.
    Auf meine Frage im heutigen Telefonat, ob die Krankenkasse grundsätzlich die Abmeldung rechtlich vorrangig zur eigentlichen Kdg. stellt, antwortete man mir mit JA!
    Ist das eigentlich rechtlich abgesichert? Seit dem 01.06. bin ich in psychiatrischer Behandlung und komplett ohne Einkommen. Ich weiss nicht mehr weiter. Haben Sie einen Tip für mich?
    Mit freundlichen Grüßen
    Axel L.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 16:28

      Hallo Axel L.,

      Ihr Sachverhalt scheint recht komplex zu sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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