Bei Weihnachtsgeld handelt es sich um eine sogenannte Einmalzahlung, die im Kalenderjahr zusätzlich zu den regulären Gehaltszahlungen erfolgen kann. Arbeitnehmer sollen dadurch finanziell gestärkt durch die Feiertage und ins neue Jahr kommen.

Grundsätzlich besitzen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld. Arbeitgeber können frei entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern diesen Bonus gönnen wollen. Eine „betriebliche Übung“ oder vertragliche Klauseln können die Rechtslage jedoch ändern.
Kurz & knapp: Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit
Wenn der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit erlaubt oder das Unternehmen die Zahlung freiwillig als Bonus für treue Mitarbeiter zahlt, kann eine Kürzung aufgrund einer Erkrankung gerechtfertigt sein.
Handelt es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung oder es wird als als Prämie für lange Betriebszugehörigkeit gezahlt, kann es normalerweise nicht aufgrund einer Krankheit gekürzt werden.
Die Antwort auf diese Frage liefert unser Ratgeber zum Thema Weihnachtsgeld.
Doch was passiert, wenn Arbeitnehmer erkranken? Zu dieser Frage berät Sie der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, ob eine Kürzung vom Weihnachtsgeld bei Krankheit gesetzlich erlaubt ist und worauf Arbeitgeber achten müssen.
Inhalt
Wenig oder kein Weihnachtsgeld wegen Krankheit zahlen: Manchmal ist das erlaubt

Tatsächlich gibt es Umstände, die eine Kürzung von Weihnachtsgeld wegen Krankheit und den daraus resultierenden Fehlzeiten erlauben. Darin liegt jedoch der „Knackpunkt“. Entscheidend ist, ob ein Anspruch auf die Bonuszahlung besteht oder nicht. Erst wenn diese Frage geklärt ist, kann klar gesagt werden, ob eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit hieb- und stichfest ist. So sind in den beiden folgenden Situationen Reduzierungen zu akzeptieren:
- Der Tarifvertrag erlaubt die Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit: Erlauben geltende Tarifverträge Kürzungen dieser Art, dürfen Arbeitgeber diese auch durchsetzen. Dasselbe gilt für Klauseln in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
- Ein Unternehmen tätigt die Zahlung freiwillig als Bonus für treue Mitarbeiter: Besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld, kann es schon ab dem ersten Fehltag zu Kürzungen kommen.
Sonderzahlungen und Betriebszugehörigkeitsprämien sind geschützt
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Kürzung des Weihnachtsgeldes bei Krankheit nicht gestattet ist. Handelt es sich beispielsweise um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, dürfen Unternehmer auch im Krankheitsfall nicht kürzen.
Kettelgruber meint
das heißt ein jeder soll in Zukunft die Krankheit verschleppen, um ja sein Weihnachtsgeld zu bekommen,
damit der Betrieb recht bekommt.
Das ist doch wieder sehr traurig ….und dazu gibt es keine Worte mehr.
Talal meint
Die Kollegen aus dem Rechtsabteilung machen sich Einfach und ignorieren andere Gesetze
durch Kürzung des Weihnachtsgeld oder Sonderzahlung kommen Mitarbeiter Krank im Betrieb und stecken ihr Kollegen an. Sie müssen sonst verlieren ihren Sonderzahlung
somit gefährden sie Ihren Gesunden Arbeitskollegen für diese Gefährdung haftet der Unternehmer
und des sogenannten Sonderzahlung ist ein Verleitung auf Gefährdung vom Dritten
d.h wer dadurch gesundheitliche schaden bekommen kann auch klagen
Rita H. meint
Also bei uns ist das auch so. Wer krank ist bekommt 10%weniger weihnachtsgeld pro Tag und am Ende keins der arbeit geber sagt er hält sich an die Gesetze was man nicht so glaubt
Carina t. meint
So ich habe mal eine Frage und zwar bin ich seit 2014 in einem Betrieb angestellt und jetzt seit einem guten Jahr arbeitsunfähig geschrieben aus psychischen Gründen bekomme Krankengeld meine Frage jetzt wir haben jetzt immer zweimal im Jahr einmal im Mai oder Juni weiß ich jetzt nicht mehr genau und einmal mit der November mit dem novembergehalt eine leistungsbezogene sonderzahlung bekommen steht mir die trotz meiner Krankheit und Krankengeld trotzdem zu danke fuer ihre Antworten
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Carina,
Die Bedingungen für Sonderzahlungen sind in der Regel im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Ansonsten kann ein Anwalt beurteilen, ob Ihnen diese leistungsbezogene Sonderzahlung zusteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schuster meint
Hallo!Bin 2005 im Norma als FL beschäftigt und seit Jan.2019 krank. Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
igor P.-B. meint
nach 5 Jahren betriebszugehörigkeit, bekam ich 100% Weihnachtsgeld.
im 12 Jahr bin ich von 12 Monaten 6 Monate krankgeschrieben wegen Morbus Parkinson
und bekam von aktuell 1500 brutto
nur ca.900
ist das rechtens???
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Igor,
in der Regel sind die Konditionen für Zuschläge wie das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag festgelegt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Igor P. meint
im ersten jahr 50% Weihnachtsgeld und je nach betriebszugehörigkeit nach 5 Jahren 100 %
jetzt bi ich 12 Jahre in der Firma und bi leider ,durch mein
Morbus Parkinson erkrankt. d.h.
on diesem Jahr 5 Monate karnkgeschrieben inkl.Wiedereingliederung
letzte Woche bekam ich 900 euro brutto
100% = 1500 brutto.
ist das rechtens?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Igor,
die Bedingungen für Zuschläge wie das Weihnachtsgeld sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
Bin seit 6.7.17 arbeitsunfähig. Weihnachten 2017 erhielt ich die sogenannte Sonderzahlung. Seit 19.09.18 bin ich ausgesteuert ( ungekündigt) im Dezember 2018 erhielt ich keinen Cent Sonderzahlung. Ist das rechtens ?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Petra,
ob und was im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
Hallo,
Ich arbeite in einem Betrieb in dem ich am Ende des Jahres Weihnachtsgeld bekomme.
DIe Höhe des Weihnachtsgeld wird durch die Anzahl der Krankheitstage berechnet.
Ich kann bis zu 10 Tage krankgeschrieben sein, ohne dass ich Abzüge vom Weihnachtsgeld habe.
Ab dem 11. Tag wird 1% für jeden weiteren Tag abgezogen.
D.h. 15 Tage Krank 5% Abzüge.
Meine Arbeitswoche geht von Mo-Fr
Jetzt meine Fragen:
Gelten die Wochenendtage Samstag und Sonntag bei Krankschreibung mit als Krankheitstage und können dann an das Weihnachtsgeld mit verrechnet werden?
Wenn ja, muss der Betreib es in einer Betriebsvereinbarung festhalten?
Was ist, wenn keine Betriebsvereinbarung dafür vorhanden ist?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Manfred,
leider können wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
Ich habe da eine Frage bei uns gab es ein Tariferhohung Tövd ab 1.1.2019 rückwirkend ich war von 11.219.bis 30.6.19 im krankenstand steht mir die Tariferhohung zu
Cerry meint
Mein Mann ist seit 30 Jahren in der Gastronomie beschäftigt. Von August 2018 bis einschließlich November 2019 war er wegen einer Krebserkrankung nicht arbeitsfähig.
Im Arbeitsvertrag ist kein Weihnachtsgeld vereinbart, trotzdem bekam er jedes Jahr Weihnachtsgeld. Hat er auch dieses Jahr Anspruch darauf?
Tobi meint
Hallo,
Wenn im Tarifvertrag der IG Bau Bauhauptgewerbe steht : Künftig entfallen die krankheitsbedingten Kürzungsmöglichkeiten, die nur bei gewerblichen Arbeitnehmern bestanden.
Ist das der Firma über eine Klausel über eine Betriebsvereinbarung möglich dennoch wegen Krankheit zu kürzen ?
Steht ein Tarifvertrag nicht über jeder Betriebsvereinbarung?
Johann meint
Ich habe in einem betrieb 27 Jahre gearbeitet. jetzt krank seit Juli 2019 . Weinachtsgeld 0 . seit 27 Jahre jeden Monat bis 250 Stunden gearbeitet. Habe mir einen Defi. und COPD verdient . Danke dem Hünnerbetrieb. seit all dieser Zeit hatte niemand sich interessiert , wie es mir geht .
Claudia meint
Darf das Weihnachtsgeld auch gekürzt werden, wenn es sich bei der Krankschreibung um einen Arbeitsunfall handelte?
Bettina meint
Ich bin seit August 2020 krankgeschrieben, arbeite aber schon 33 Jahre in einer Firma. Steht mir dann kein Weihnachtsgeld zu? Habe die ganzen Jahre immer Weihnachtsgeld bekommen