Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Welche Rechte haben Jugendliche?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz

Welche Personengruppen fallen unter das JArbSchG?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (Abkürzung: JArbSchG) gilt für Jugendliche zwischen 15 Jahren und 18 Jahren.

Welche Arbeitsverhältnisse fallen unter den Jugendarbeitsschutz?

Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind bei jeder bezahlten Beschäftigung von Jugendlichen einzuhalten, einschließlich Ausbildung, Nebenjob und Praktikum.

Wie lange darf ein unter 18-Jähriger arbeiten?

Die Arbeitszeit von Jugendlichen darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Hier erklären wir Arbeitszeiten für Jugendliche genauer.

Literatur zu Themen rund um das Jugendarbeitsschutzgesetz

Spezifische Informationen zum Jugendarbeitsschutz

  • Arbeitszeit gemäß JArbSchG
  • Erstuntersuchung gemäß JArbSchG
  • Pausen gemäß JArbSchG
  • Urlaub gemäß JArbSchG

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Geltungsbereich
    • Beschäftigungsverbot für Kinder und schulpflichtige Jugendliche
  • Zulässige Arbeitszeiten für Jugendliche
    • Pausen- und Ruhezeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Keine Nachtarbeit für Jugendliche gemäß § 14 JArbSchG
    • 5-Tage-Woche für Jugendliche & Wochenendarbeit
    • Tarifvertragliche Abweichungen vom Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Urlaubstage für Jugendliche gemäß § 19 JArbSchG
  • Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsschule
  • Beschäftigungsverbote für Jugendliche
    • Unterweisung von Jugendlichen gemäß § 29 JArbSchG
  • Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz: Geltungsbereich

Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften bietet Ihnen dieser Ratgeber.
Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften bietet Ihnen dieser Ratgeber.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt in Deutschland für jede Berufsausbildung und bezahlte Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter sowie für Praktika.

Es ist nicht anwendbar auf gelegentliche, geringfügige Hilfeleistungen, die ein Jugendlicher aus Gefälligkeit oder aufgrund familienrechtlicher Vorschriften erbringt.

Das Gesetz schützt Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. Auf Berufsschüler und Auszubildende, die bereits 18 Jahre alt sind, ist das Gesetz nicht mehr anwendbar.

Beschäftigungsverbot für Kinder und schulpflichtige Jugendliche

5 JArbSchG verbietet Kinderarbeit, denn Kinder, die noch keine 15 Jahre alt sind, sollen gar nicht arbeiten. Ein Kind im Sinne dieses Gesetzes Dasselbe gilt für vollschulzeitpflichtige Jugendliche.

In folgenden Ausnahmefällen dürfen Kinder und Schüler doch beschäftigt werden:

  • im Rahmen eines Betriebspraktikums
  • bei leichten Arbeiten für Kinder über 13 Jahren (mit Zustimmung der Eltern, höchstens zwei Stunden täglich)
  • in den Ferien für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr (Ferienjob nur für Schüler ab 15 Jahren)
  • bei einer Anordnung von „Sozialstunden“ durch den Jugendrichter
  • Mitwirkung bei Konzerten, im Theater oder bei ähnlichen Veranstaltungen (nur mit Ausnahmegenehmigung)

Zulässige Arbeitszeiten für Jugendliche

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die bezahlte Arbeit Jugendlicher.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die bezahlte Arbeit Jugendlicher.

§ 8 JArbSchG regelt die Arbeitszeitgestaltung für Jugendliche sehr genau:

  • Absolute Obergrenze für Jugendliche ist die 40-Stunden-Woche. Ein Arbeitstag darf für sie maximal 8 Stunden dauern.
  • Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind Überstunden ein Tabu für minderjährige Beschäftigte.
  • Eine maximale Arbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag ist zulässig, wenn die Jugendlichen an den anderen Werktagen innerhalb derselben Woche verkürzt arbeiten, z. B. von Montag bis Donnerstag jeweils 8,5 Stunden und am Freitag dann dementsprechend verkürzt. So kommen auch junge Menschen in den Genuss von Gleitzeit.
  • Eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden ist auch zulässig, um freie Brückentage durch Mehrarbeit auszugleichen: Hat ein Unternehmen z. B. an einem Freitag geschlossen, weil der Donnerstag ein Feiertag ist, dann darf die am Freitag ausfallende Zeit vor- bzw. nachgearbeitet werden.

Pausen- und Ruhezeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche haben Anspruch auf feste Pausen, damit sie sich von ihrer Arbeit erholen können. § 11 JArbSchG sieht hierzu folgende Regelungen vor:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden stehen ihnen insgesamt 30 Minuten Pause zu.
  • Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden täglich, muss der Arbeitgeber den Jugendlichen insgesamt 60 Minuten Pause gewähren.
  • Der Arbeitgeber muss Pausen „in einer angemessenen zeitlichen Lage“ gewähren. Die erste Pause ist spätestens nach 4,5 Stunden einzulegen, weil Jugendliche nicht länger ohne Ruhepause arbeiten dürfen.
  • Jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern.
  • Die Schichtzeit (tägliche Arbeitszeit + Ruhepausen) darf einen Zeitraum von 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau liegt die Grenze bei 8 Stunden. In der Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung sowie auf Bau- und Montagestellen darf sie auf 11 Stunden verlängert werden.

Zwischen Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen laut § 13 JArbSchG mindestens 12 freie Stunden (sogenannte Ruhezeit) liegen.

Keine Nachtarbeit für Jugendliche gemäß § 14 JArbSchG

Frühestens um 6 Uhr darf für Jugendliche die Arbeit beginnen. Und spätestens um 20 Uhr ist Feierabend nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Weil dies nicht in allen Branchen möglich ist, sieht § 14 JArbSchG folgende Ausnahmen vor:

BrancheAlters­grenzeFrühester Arbeits­beginnSpätestes Arbeits­ende
Bäckerei16 Jahre5 Uhr20 Uhr
Bäckerei17 Jahre4 Uhr20 Uhr
Konditorei16 Jahre5 Uhr20 Uhr
Land­wirtschaft16 Jahre5 Uhr21 Uhr
Schicht­betriebe16 Jahre6 Uhr23 Uhr
Gastro­nomie16 Jahre6 Uhr22 Uhr
Schau­steller­gewerbe16 Jahre6 Uhr22 Uhr

Die Ausnahmen von der Feierabendregelung gelten nicht für den Berufsschultag, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt. Dann müssen Jugendliche spätestens um 20 Uhr Feierabend machen.

5-Tage-Woche für Jugendliche & Wochenendarbeit

Jugendarbeitsschutzgesetz: In der Ausbildung gelten die Vorschriften nur für Auszubildende unter 18 Jahren.
Jugendarbeitsschutzgesetz: In der Ausbildung gelten die Vorschriften nur für Auszubildende unter 18 Jahren.

Jugendliche dürfen nur 5 Tage pro Woche arbeiten. Der Arbeitgeber soll ihnen die zwei freien Tage möglichst hintereinander gewähren.

Außerdem dürfen sie laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Samstag nicht arbeiten. Neben dieser Samstagsruhe sehen die §§ 17 und 18 JArbSchG auch eine Sonntags- und Feiertagsruhe für Jugendliche vor. Sie haben also auch an Sonn- und Feiertagen frei.

In manchen Branchen lässt sich dies jedoch nicht einhalten. Gerade im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im Verkehrswesen besteht ein ganz anderer Arbeitsrhythmus. Hier ist es notwendig, dass auch am Wochenende oder an Feiertagen gearbeitet wird.

Deshalb erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Gastronomie und anderen Branchen Wochenendarbeit:

  • Aber auch in diesen Fällen müssen mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.
  • Die 5-Tage-Woche muss trotz Wochenendarbeit sichergestellt werden.

Arbeitet ein Jugendlicher ausnahmsweise am Wochenende oder an einem Feiertag, so hat er Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.

An gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nur in den Branchen arbeiten, in denen die Sonntagsarbeit zulässig ist. Laut § 18 Jugendarbeitsschutzgesetz sind folgende Feiertage tabu: 25. Dezember, 1. Januar, der ersten Osterfeiertag und 1. Mai. Für die Feiertagsarbeit steht den jungen Beschäftigten ein freier Tag an einem berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der darauffolgenden Woche zu.

Tarifvertragliche Abweichungen vom Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält auch wichtige Vorschriften für Berufsschüler.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält auch wichtige Vorschriften für Berufsschüler.

§ 21a JArbSchG lässt Abweichungen von den bereits benannten Regelungen zur Arbeitszeit für Jugendliche zu. Durch einen Tarifvertrag kann insbesondere Folgendes geändert werden:

  1. tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden, 44-Stunden-Woche und 5,5 Arbeitstage pro Woche, wenn die Wochenarbeitszeit in einem Zeitraum von 2 Monaten durchschnittlich 40 Stunden beträgt
  2. Kürzung der eigentlich 60-minütigen Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden um 15 Minuten
  3. Verlängerung der Schichtzeit von 10 bzw. 11 Stunden um bis zu eine Stunde (nicht im Bergbau unter Tage)
  4. Häufigere Samstagsarbeit, wenn der Jugendliche innerhalb derselben Woche dafür an einem anderen Werktag freigestellt wird
  5. Häufigere Sonntagsarbeit in der Gastronomie, im Schaugewerbe und in der Landwirtschaft während der Saison oder zur Erntezeit

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages dürfen auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber solche tarifvertraglichen Abweichungen vom Jugendarbeitsschutzgesetz übernehmen. Dafür bedarf es einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Jugendlichen.

Urlaubstage für Jugendliche gemäß § 19 JArbSchG

Jugendliche haben Anspruch auf Jahresurlaub, der wie folgt nach dem Alter gestaffelt ist:

Der Urlaubsanspruch von Jugendlichen ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz nach dem Alter gestaffelt.
Der Urlaubsanspruch von Jugendlichen ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz nach dem Alter gestaffelt.
  • mindestens 30 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind
  • mindestens 27 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt sind
  • mindestens 25 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt sind
  • Für Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt sind, erhöht sich der Anspruch um jeweils drei Tage.

Berufsschüler sollen möglichst während der Berufsschulferien in den Urlaub gehen. Ist das nicht möglich, so ist dem Jugendlichen laut § 19 Abs. 3 JArbSchG „für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag gewähren.“

Bei der Berechnung des Urlaubs geht das Jugendarbeitsschutzgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus. Der Samstag zählt demnach als Werktag mit.

Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsschule

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt den Unterricht in besonderer Form. Berufsschul­pflichtige Jugendliche müssen vom Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden. Dem Berufsschüler darf dadurch kein Entgeltausfall entstehen.

In folgenden Fällen müssen Auszubildende unter 18 Jahren am Tag des Berufsschulbesuchs nach dem Unterricht nicht mehr arbeiten:

Jugendliche sind nach §§ 9, 10 JArbSchG für die Berufsschule und für Prüfungen freizustellen.
Jugendliche sind nach §§ 9, 10 JArbSchG für die Berufsschule und für Prüfungen freizustellen.
  1. An einem Berufsschultag in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden ist der Berufsschüler an diesem Tag von der Arbeit freizustellen, sodass er den Unterricht aufarbeiten kann. Mit Unterrichtsstunden sind hier keine Zeitstunden von 60 Minuten gemeint, sondern Stunden von 45 Minuten.
  2. Der Jugendliche ist freizustellen, wenn die Berufsschule als Blockunterricht organisiert ist und nach dem Stundenplan mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen pro Woche geplant sind.

Der Arbeitgeber muss Jugendliche für Prüfungen freistellen. Auch einen Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung muss der Auszubildende nicht in den Betrieb arbeiten gehen. Auch durch diese Freistellungen darf kein Entgeltausfall eintreten.

Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Bestimmte Arbeiten bringen hohe Gefahren und Unfallrisiken mit sich. In diesen Bereichen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Hierzu gehören laut § 22 Abs. 1 JArbSchG insbesondere:

  • Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigen
  • mit besonderen Unfallgefahren verbundene Arbeiten
  • Aufgaben, bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt sind
  • Tätigkeiten, bei denen die Jugendlichen gesundheitsschädlichem Lärm oder gefährlichen Strahlen ausgesetzt sind
  • Arbeiten, bei denen sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung kommen

Viele Ausbildungsberufe sind naturgemäß mit gefährlichen Arbeiten verbunden. Selbstverständlich muss ein jugendlicher Auszubildender auch diese Arbeiten lernen, um sein Ausbildungsziel zu erreichen. Deshalb erlaubt § 22 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG gefährliche Arbeiten, sofern sie für die Ausbildung unumgänglich sind.

Nach § 22 JArbSchG dürfen Jugendliche keine gefährliche Arbeit leisten, es sei denn, sie sind ein wesentlicher Teil der Ausbildung.
Nach § 22 JArbSchG dürfen Jugendliche keine gefährliche Arbeit leisten, es sei denn, sie sind ein wesentlicher Teil der Ausbildung.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt außerdem in zwei weiteren Ausnahmefällen eine Beschäftigung Jugendlicher mit gefährlichen Arbeiten zu:

  • Wenn eine fachkundige Aufsichtsperson den Schutz des Jugendlichen gewährleisten kann, darf dieser auch gefährliche Arbeiten ausführen.
  • Ebenso wenig gilt dieses Verbot, wenn ein Jugendlicher mit Gefahrstoffen arbeitet, die den Luftgrenzwert für gefährliche Stoffe nicht überschreiten.

Auch Akkordarbeit dürfen Jugendliche laut § 23 JArbSchG nicht verrichten, es sei denn, es ist zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich oder der Jugendliche hat einen Ausbildungsvertrag für eine solche Beschäftigung abgeschlossen. Dann muss allerdings sein Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet werden.

Unterweisung von Jugendlichen gemäß § 29 JArbSchG

  • Der Arbeitgeber muss Jugendliche vor Beginn seiner Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufklären. Hierzu gehört auch, dass er sie über die richtige Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung informiert.
  • Eine Unterweisung ist auch notwendig, bei der Arbeit an neuen Maschinen, an gefährlichen Arbeitsstellen und bei Umgang mit gefährlichen Stoffen, z.B. Säuren.
  • Alle sechs Monate muss diese Unterweisung wiederholt werden.
  • Diese Unterweisungspflicht hat der Arbeitgeber im Übrigen gegenüber jedem im Betrieb Beschäftigten, unabhängig davon, ob es Auszubildende, Praktikanten oder Angestellte sind.

Eine weitere Besonderheit im Jugendarbeitsschutz liegt darin, dass Arbeitgeber keinen Jugendlichen ohne Gesundheitszeugnis beschäftigen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Auszubildende oder Arbeiter handelt.

Zur Abgrenzung von Arbeitsschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) befasst sich ausschließlich mit Regelungen, die dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten dient. Das JArbSchG schützt dagegen nur eine bestimmte Personengruppe – die Jugendlichen.

Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz

Verschiedene Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dies ist z. B. die Aufgabe des Gewerbeaufsichtsamts und des Amtes für Arbeitsschutz. Im Bergbau obliegt diese Aufgabe dem Bergamt.

Das Unternehmen muss die Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörde bekanntgeben. Jugendliche, die Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz haben, können sich an die Aufsichtsbehörde wenden.

Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz werden nach § 58 JArbSchG als Ordnungswidrigkeiten oder in besonders schwerwiegenden Fällen auch als Straftat geahndet. Ein solcher Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro sanktioniert werden, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Straftaten können mit Geldstrafen und sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Jugendarbeitsschutzgesetz:

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG, 5. Auflage 2021
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG, 5. Auflage 2021
  • Recht, G.(Autor)
8,99 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen
Jugendarbeitsschutzgesetz mit Kinderarbeitsschutzverordnung: JArbSchG mit KindArbSchV
Jugendarbeitsschutzgesetz mit Kinderarbeitsschutzverordnung: JArbSchG mit KindArbSchV
  • Studier, R.(Autor)
7,90 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen
Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz: BBiG und JArbSchG
Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz: BBiG und JArbSchG
10,90 EUR Amazon Prime
Bei Amazon kaufen

Letzte Aktualisierung am 20.05.2025 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (65 Bewertungen, Durchschnitt: 4,11 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Arbeitszeit für Lkw-Fahrer: Was gilt gemäß Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer?
  • Was gilt als Arbeitszeit laut Arbeitsrecht?
  • Gilt der Mindestlohn auch für Flüchtlinge?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter - Für wen gilt er?
  • Gilt der Mindestlohn auch für Bäcker?
  • Wann die Sozialversicherungspflicht für den Gesellschafter-Geschäftsführer besteht
  • Gilt der Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose?
  • Ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag?
  • Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer: Wann liegt sie vor?
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Marie meint

    21. Juni 2021 at 20:08

    Also ich arbeite im Schicht Dienst in der Pflege, bin 17 und soll dieses Woche von Montag-Sonntag durch arbeiten 7,5 Stunden und würde nur Montag frei bekommen. Ist das erlaubt?

    Antworten
  2. S. Jourdan meint

    8. Dezember 2019 at 14:12

    Hallo,
    das Mindestlohngesetz gilt nicht für Schüler. Heißt das im Umkehrschluß, dass auch keine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit besteht? Wie kann sonst die Beschäftigung nach 20 Uhr im Handel nachgewiesen werden? Ich hab dazu leider nichts im JArbSchG gefunden. Gibt es irgendwo anders noch eine Regelung zur Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten, die Schüler einschließen?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  3. B. Manuela meint

    3. Dezember 2019 at 22:56

    Hallo liebes Team, meine Frage ist ,mein Sohn 15Jahre machte eine Ausbildung zum Einzelhandel Kaufmann in einem Baumarkt, jetzt bekam er leider die Kündigung wegen angeblichem nicht richtiges geführten berichtsheftes, wenn er es aber berichtigte war es Angeblich wieder falsch, ein hin und her,(jeder sagte ihm was anderes wie er es führen muss,des machte ihn unsicher .) Unteranderem hätte er die Kollegen und Kundschaft nicht richtig gegrüßt..Doch von ehrlichen Kollegen hörte er es anders. Aber gegen bestimmte Marktleiter usw.hat man leider keine macht.Meine frage wäre jetzt noch, ob er weiter hin in die berufschule gehen darf, da er in diesem Beruf eine neue lehrstelle suchen möchte, und wie ist des mit der Industrie und Handelskammer Regelung.

    Antworten
  4. Möhring meint

    29. November 2019 at 8:39

    Hallo, das Unternehmen meines Kindes ist an 2 Standorten vertreten (München und Nürnberg). Darf mein minderjähriges Kind (17 Jahre) auch zum anderen Standort „geschickt“ werden? Wenn ja, muss eine Aufsichtsperson dabei sein? Wenn ja, kann das ein anderen Azubi > 18 Jahre sein oder muss das ein Ausbilder sein? Und wie verhält es sich mit Hotelübernachtung am anderen Standort?
    Vielen Dank!

    Antworten
  5. Daniela meint

    25. November 2019 at 15:20

    Wo muss ich mich melden wenn ich meinen Betrieb melden möchte wegen Vernachlässigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

    Antworten
  6. L. meint

    8. November 2019 at 19:03

    Hallo, ich würde gerne mal wissen, ob ein 16jähriger alleine arbeiten darf.
    Es wäre in der Küche einer Seniorenresidenz.
    L.

    Antworten
  7. P. Eisemann meint

    14. September 2019 at 23:23

    Hallo,
    meine Tochter macht gerade eine Ausbildung als Restaurantfachfrau, sie ist 16 Jahre alt. Sie hatte Dienstag und Mittwoch in dieser Woche frei. Dann musste sie die komplette Woche arbeiten (Do bis So), ab Montag hat sie Blockunterricht (Mo bis Fr) und soll dann direkt am Sa und So wieder arbeiten und am Montag wieder zur Schule. So hätte meine Tochter ja nie frei! Also null Ruhephasen. Wie viele Tage am Stück dürfen Jugendliche im Hotelfach arbeiten?
    Stehen den Jugendlichen nicht auch zwei Tage pro Woche zu, auch wenn sie Berufsschule haben? Dann müssten sie während des Blockunterrichts gar nicht mehr im Betrieb arbeiten, oder???
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß
    P. Eisemann

    Antworten
  8. Lina meint

    19. Juli 2019 at 13:45

    Hey, ist es nicht auch bei Azubis über 18 der Fall, dass eine Stunde 45 Minuten im Berufsschulunterricht sind, aber als ganze gewertet wird und auch wenn nicht die 8 Zeitstunden im Berufsschulunterricht erreicht werden, der Azubi für den Rest des Tages freigestellt werden muss?

    Antworten
  9. Fynn meint

    15. Juni 2019 at 23:39

    Hallo liebes Team,

    Ich bin derzeit 17 Jahre alt und besuche die 11 Klasse eines Gymnasiums. Dürfte ich neben der Schule noch in einem Supermarkt arbeiten.??

    Liebe Grüße

    Antworten
  10. SABRINA meint

    20. März 2019 at 20:58

    Ich arbeite in einem supermarkt zum packen. Bin 17 Jahre alt. Jetzt hat mich mein Chef bis 20:30 eingeplant. Darf er das?

    Antworten
  11. Petra K. meint

    14. März 2019 at 10:42

    Unser Sohn ist 17 Jahre und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Da diese ab und an Verspätung haben, kommt er dann nicht pünktlich auf Arbeit. Er hat eine festgelegte Arbeitszeit von 7.00 – 16.00 Uhr. Wenn er vor 7.00 Uhr und nach 16.00 Uhr arbeitet wird ihm die Zeit nicht angerechnet, so dass es nun zu MInusstunden kommt. Laut seinem Ausbilder soll er diese dann nacharbeiten, wenn er 18 Jahre ist. Eigentlich hat er Plusstunden, weil er früh eher da ist als 7.00 Uhr, wenn der Bus pünktlich ist. Die werden aber eben nicht anerkannt. Was kann man da tun? Muss er das dann im nächsten Jahr, wenn er 18 Jahre wird, wirklich nacharbeiten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 at 10:38

      Hallo Petra,

      es ist für Azubis in der Regel rechtlich nicht möglich, Minusstunden anzusammeln, das Alter ist dabei nicht relevant.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Petra meint

        19. März 2019 at 19:12

        Hallo, vielen Dank für die Antwort. Mich interessieren jedoch noch ein paar Details:
        – Welches Gesetz besagt das?
        – Was wäre da möglich / was passiert, wenn es durch die öffentlichen Verkehrsmittel und die festgelegte Arbeitszeit ungewollt zu Minusstunden kommt?

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          25. März 2019 at 8:43

          Hallo Petra,
          die Rechtslage ist etwas kompliziert und kann sich von Fall zu Fall anders gestalten. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall an. Rechtsgrundlagen im Hinblick auf Minusstunden bilden das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Berufsbildungsgesetz.
          Ob und wann Minusstunden gegen das Arbeitsrecht verstoßen, muss ggf. ein Rechtsanwalt prüfen. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  12. Momo meint

    12. Februar 2019 at 19:29

    Ich bin 17 Jahre Alt und Arbeite in einem ambulanten Bereich (Altenpflege) ich bin jz bald im 2 Ausbildungsjahr ich habe mehrer dienste die Mehr als 5Tage Die Woche gehen mal hab ich 6 Dienste hintereinander und auch 7 Dienste hintereinander ich habe meine Chefin angesporchen das es so nicht weiter gehen kann ( wir haben eine neue bei der alten Chefin hat alles super geklappt ich hatte 5 Tage die Woche Dienst und Wochenende frei) aber die Neue Chefin lässt mich auch am samstag und Sonntag arbeiten kann ich da rechtlich vorgehen ich arbeite pro Dienst 8std und im Arbeitsvertrag steht das ich in der Woche auf 40std kommen muss sie gibt mir an den ungünstigen Tagen Frei da wo ich es nicht möchte kann ich rechtlich vorgehen??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Februar 2019 at 17:26

      Hallo Momo,
      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Ellen meint

    5. Februar 2019 at 15:29

    Meine Tochter (15) hat einen Teilzeitjob (5Stunden / Woche) in einem Bekleidungsgeschäft. Dort wird Sie ab und zu mit den Tageseinnahmen (bis zu 2.000€) ganz alleine zur Bank geschickt um das Bargeld einzuzahlen. Ist das zumutbar? Ich finde das ein bisschen gefährlich! Was wenn sie überfallen wird? Oder die Kasse stimmt nicht. Wer haftet?

    Antworten
  14. Julius meint

    20. Dezember 2018 at 16:52

    Guten Abend,
    ich gehe in die 11. Klasse und habe bald ein dreiwöchiges Praktikum auf einem sozialen Betrieb (Camphill Lebensgemeinschaft, Arbeit mit Behinderten( zu absolvieren. Nun steht im Praktikumsvertrag, dass die Praktikant_innen einen freien Tag pro Woche haben, sowie die Arbeitstage inklusive Pausen von 7.00 Uhr morgens bis 19.00 Uhr abends gehen. Ist das rechtlich in Ordnung?
    Lieben Gruss
    Julius

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2019 at 9:08

      Hallo Julius,
      die Prüfung von vertraglichen Regelungen fällt unter die Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Dies darf nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Njazi meint

    8. Dezember 2018 at 11:27

    hallo! meine Tochter ist 15 Jahre Alt. bis wie viel uhr darf sie in Gastronomie arbeiten? die geht noch in der schule und es were nur eine tag am wochenende.

    Antworten
  16. Maren meint

    9. Oktober 2018 at 9:03

    Liebes Team von arbeitsrechte.de,
    meine 16 jährige Tochter wurde von einer Hamburger Promotion Agentur angesprochen und hat sich dort für den bereits darauf folgenden Tag ( ein Samstag) eine Promo-Aktion am 01.09.2018 verpflichten lassen. Die Agentur sagte zwar, dass sie nur Leute ab 18 einstellen dürfen, aber da sie unter Zeitdruck stände, würden Sie hier eine Ausnahme machen und meiner Tochter den Job trotzdem anbieten.
    Die Arbeitszeit war am Ende länger als vereinbart, nämlich 10 Stunden. In dieser Zeit durfte sie gerade einmal 30 Minuten Pause machen, die ihr auch vom Lohn abgezogen werden.
    Darüber hinaus hat sie bis zum heutigen Tage noch kein Geld erhalten. Ich habe nun einen Zahlungstermin gesetzt und hoffe, dass das nun klappt.
    Aber ist das alles so zulässig? Darf die Pause abgezogen werden? Ist die Arbeitszeit von 10 Stunden noch zulässig?

    Ich freue mich über eine kurze Antwort! Vielen Dank für Ihre Mühe!
    Viele Grüße
    Maren L.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 at 10:46

      Hallo Maren,

      bei Jugendlichen ist eine Arbeitszeit von über 8.5 Stunden pro Tag nicht erlaubt. Die gesetzliche verpflichtende Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden muss vom AG nicht bezahlt werden.
      Bei Problemen mit dem Arbeitgeber kann ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Nadine meint

    8. Oktober 2018 at 19:02

    Dürfen Jugendliche von 16 Jahren in einer Tankstelle arbeiten wenn sie dort im Verkauf tätig sind und nicht beaufsichtigt werden durch eine volljährige Person? Also darf diese Person Tabakwaren und Alkohol verkaufen? Bzw darf man sie dort unbeaufsichtigt lassen und den freien Zugang zu eben den genannten Waren lassen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. Oktober 2018 at 12:04

      Hallo Nadine,
      es existiert kein explizites Verbot im Jugendarbeitsschutzgesetz, das sich auf den Verkauf von Alkohol oder Tabak bezieht. In der Regel dürfen Jugendliche daher auch Waren verkaufen, deren Konsum ihnen selbst nicht erlaubt ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Armin meint

    26. September 2018 at 8:02

    Hallo,

    mein Sohn 16 macht eine Ausbildung zum Groß und Aussenhandel. Er hat zwei mal die Woche Schule. Gehören eigentlich die Fahrzeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mit zur Arbeitszeit?
    Gruß
    Armin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Oktober 2018 at 9:07

      Hallo Armin,
      normalerweise zählen die Fahrzeiten von der Berufsschule zum Betrieb als Arbeitszeit; die Fahrt von zu Hause zur Berufsschule allerdings nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Rosa meint

    25. September 2018 at 11:05

    Hallo,
    meine Tochter arbeitet in der Landwirtschaft und ist 17 Jahre, darf sie an 6 Tagen die Woche arbeiten?
    Sie arbeitet auch Samstags und Sonntags. Hat einen Tag in der Woche frei.

    Antworten
  20. Antje K. meint

    17. September 2018 at 16:53

    Hallo, mein Sohn , 16 Jahre , absolviert an einer Fachoberschule z.Z. die 11. Klasse.
    Momentan befindet er sich im dazu gehörigem Praktikum.
    Laut Praktikumsvertrag soll er 8 Stunden arbeiten. Im Praktikumsbetrieb wurde ihm jetzt gesagt, dass er seine Pausen raus arbeiten müsse, also zusätzlich 45 Minuten täglich.
    Sind die Pausenzeiten laut Jugendarbeitsschutzgesetz in den 8 Stunden enthalten oder muss er diese wirklich heraus arbeiten? Da kommt er ja dann auf wöchentlich 43,75 Stunden. Ist das wirklich so?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 at 11:38

      Hallo Antje K.,
      die Pausenzeit ist nicht in der Arbeitszeit enthalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Ludwik R. meint

    26. August 2018 at 21:59

    Ludwik
    Hallo,
    mein Sohn 17, macht seit August eine Ausbildung als Hotelfachmann und arbeitet in zwei Schichten. Die erste Schicht beginnt um 5.30 Uhr und endet um 14.00 Uhr (mit 30 min. Pause) und die zweite beginnt 14.00 Uhr und endet um 22.30 Uhr (mit 30 min. Pause). Ist der Beginn in der ersten Schicht und das Ende der zweiten Schicht zulässig? Außerdem macht er oft Überstunden ohne Ausgleich. Wie ist es geregelt?
    Wie gehe ich vor?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. September 2018 at 10:57

      Hallo Ludwik,

      in der Regel gelten branchenspezifische Arbeitszeiten auch für Azubis. Überstunden sind jedoch in der Regel nicht vorgesehen. Sie können die Problematik mit den Lehrern der Berufsschule besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Anna meint

    17. August 2018 at 12:30

    Hallo,

    Ich arbeite momentan zwischen denn Abi und der Ausbildung in einem Laden. Meistens bin ich 5 Tage die Woche, auch Samstag bis zu 6,5 Stunden dort. Zu mir wurde von Anfang an gesagt ich bekäme definitiv keine Pause obwohl mir doch gesetzlich eine zustünde. Ich musste auch schon einmal 6 Tage am Stück, inklusive Samstag arbeiten. Wir haben noch vier andere Schülerinnen als „Aushilfen“, bei denen es genau so ist, ist das rechtens? Und wo könnte ich das mit der Pause bei jemandem melden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 at 12:33

      Hallo Anna,

      um Verstöße gegen den Arbeitsschutz zu melden, gibt es für jedes Bundesland eine Aufsichtsbehörde, an die Sie sich wenden können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Barthels meint

    6. August 2018 at 9:51

    Hallo meine tochter, bald 17 jahre, macht BFD im Tierheim , sie muss jeden tag 8 stunden arbeiten und bekommt nur einen tag in der woche frei,wie ist es da geregelt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 9:44

      Hallo Barthels,

      auch wenn der BVD kein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt, müssen die Schutzregeln eingehalten werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Nils meint

    22. Juli 2018 at 11:18

    Hallo,
    meine Tochter ist 17 Jahre und in der 11. Klasse Gymnasium.
    Ihr wurde ein Nebenjob in einem Restaurant angeboten, der an einzelnen Tagen im Monat von 17:30 bis 22 Uhr gehen würde. Ist das erlaubt?
    Ich habe folgende Regeln gelesen, die mich irritieren:
    1. Schüler sind wie Kinder zu behandeln, so dass sie nur bis 18Uhr arbeiten dürfen.
    2. Schüler dürfen max. 450€ verdienen. In den Ferien kurzfristig mehr. Was ist die Folge, wenn sie außerhalb der Ferien mehr als 450€ verdient? Muss sie im Mittel über das Jahr unter 450€ verdienen?
    3. Schüler dürfen max. 50 Tage im Jahr arbeiten
    4. Schüler dürfen max. 2 Monate im Jahr arbeiten.
    Stimmen diese Regeln? Was ist die Folge, wenn die Regeln nicht eingehalten werden (Versicherung, Kindergeld, Strafe)?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. August 2018 at 16:51

      Hallo Nils,

      zu Ihren Fragen:

      Jugendliche, die vollzeitschulpflichtig sind, gelten im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes als Kind und dürfen in der Tat nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.

      Nur bei einem Verdienst bis zu 450 € gilt die Beschäftigung als Minijob. Was dies konkret bedeutet, können Sie unseren Ratgebern https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsvertrag/minijob/ und https://www.arbeitsrechte.de/minijob-sozialversicherung/ entnehmen.

      Sind Schüler länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt, sind sie nicht länger sozialversicherungsfrei.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Magnus V meint

        22. Mai 2019 at 22:21

        Sehr geehrtes Team,
        Bin ich in der elften Klassen denn noch Kind, denn meine Vollzeitschulpflicht ist ja immerhin mit der 9. Klasse beendet. Dass ich die 11. Klasse besuche ist meine alleinige Entscheidung, oder? Warum bin ich also noch Kind im Sinne des arbeitsgesetzes?
        Vielen Dank für eine Antwort

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          28. Mai 2019 at 8:02

          Hallo Magnus,
          § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) lautet hierzu:

          „(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
          (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
          (3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.“

          Wann die Schulpflicht endet, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Vollzeitschulpflicht in der Schule beträgt neun bis zehn Jahre. Danach endet die Schulpflicht jedoch nicht. Stattdessen beginnt in der Regel die Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
      • Leni meint

        6. Februar 2022 at 20:59

        Hallo, ich bin 15 Jahre und habe ein Angebot für eine Bäckerei im Verkauf zu arbeiten es ginge freitags von 13-18:30 und sonntags von 6:30 bis 10:30 deshalb wollte ich fragen ob das erlaubt ist.
        LG leni

        Antworten
  25. Simone meint

    23. April 2018 at 13:12

    Mein Sohn ist 17,er macht das Berufsvorbereitende Schuljahr.
    Er hat früh einen Anfahrtsweg von 1,5 Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Den hat er dann auch zurück. Seine Arbeitszeit beginnt 7.00 und endet 15.45.
    Er verläßt 5.30 das Haus und ist gegen 18..00 zurück. Er kommt somit nicht auf 12 Stunden Ruhezeit.
    Wie sollen wir uns verhalten?
    Mit freundlichen Grüßen S.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 at 13:44

      Hallo Simone,

      jede Zeit, die keine Arbeitszeit ist, zählt als Ruhezeit. Wenn die Situation trotzdem nicht haltbar ist, kann ein Gespräch mit Schulleitung oder Arbeitgeber helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
1 2 Weiter »

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige