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Das Jugendarbeitsschutzgesetz und der Urlaub für Heranwachsende

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2023

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Welchen Urlaubsanspruch haben Jugendliche?

§ 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Wie Urlaub bei Jugendlichen geregelt ist, verrät das Gesetz.
§ 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Wie Urlaub bei Jugendlichen geregelt ist, verrät das Gesetz.

Urlaub ist für Arbeitnehmer ein essentieller Zeitraum, in dem sie sich erholen und die „Batterien“ auf­füllen können, um anschließend wieder mit voller Kraft den Arbeitsalltag zu bewältigen. Der Anspruch auf die Erholungszeiten ist unterschiedlich geregelt. Bei Volljährigen wird im Arbeitsrecht das Bundes­urlaubsgesetz angewandt.

Doch wie viele Tage im Jahr müssen eigentlich Arbeitnehmer freibekommen, die noch nicht 18 Jahre alt sind?

Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu Urlaub und Erholung? Der vorliegende Ratgeber geht der Sache auf den Grund und beleuchtet auch Aspekte wie Bildungsurlaub und Sonderurlaub in der Ausbildung.

Inhalt

  • Welchen Urlaubsanspruch haben Jugendliche?
  • FAQ: Urlaub gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Das sagt der Gesetzgeber
    • Formen des Sonderurlaubs
    • Weiterführende Suchanfragen

FAQ: Urlaub gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz

Haben auch minderjährige Beschäftigte Anspruch auf Urlaub?

Ja, auch Jugendlichen steht per Gesetz Urlaub zu.

Wie viele Urlaubstage stehen Jugendlichen zu?

Dies hängt vom Alter des Jugendlichen ab. Wie viele Urlaubstage Minderjährigen ab welchem Alter zustehen, erfahren Sie hier.

Haben Jugendliche Anspruch auf Sonderurlaub?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz finden sich keine speziellen Regeln zum Sonderurlaub. Hier gelten für Jugendliche die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für erwachsene Arbeitnehmer, welche im § 616 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegt sind.

Das sagt der Gesetzgeber

Die wichtigsten Informationen können in § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz nachgelesen werden. Urlaub unter 18 Jahren wird dort explizit geregelt und nach verschiedenen Altersstufen eingeteilt. Wörtlich heißt es in Absatz 2:

Der Urlaub beträgt jährlich

  1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
  2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
  3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.“

Jüngere Arbeitnehmer besitzen folglich einen höheren Anspruch an bezahltem Erholungsurlaub, den der Arbeitgeber für jedes Kalenderjahr gewähren muss. Dabei ist aber auch auf die Formu­lierung des Gesetzgebers zu achten.

In Bezug auf Urlaub spricht das Jugendarbeitsschutzgesetz von Werktagen. Diese sind generell von Arbeitstagen zu unterscheiden. So müssen Auszubildende oft für eine Woche Urlaub sechs Tage verbrauchen, auch wenn die Arbeitszeit nur fünf Tage in der Woche beträgt – da Samstag oft nicht als Arbeitstag zählt. Hier gilt es, genau auf die Wortformulierung im Arbeitsvertrag zu achten.

Herrscht ein geltender Tarifvertrag, kann sich der Urlaubsanspruch sogar noch erhöhen. Sind im Ausbildungsvertrag also mehr Tage vermerkt, als das Jugendarbeitsschutzgesetz zum Urlaub vorgibt, stecken mit hoher Wahrscheinlichkeit tarifliche Bestimmungen dahinter.

Formen des Sonderurlaubs

Neben den gesetzlichen Zeiten, die das Jugendarbeitsschutzgesetz für Urlaub festlegt, gibt es auch Formen, die nur unter bestimmten Umständen zum Tragen kommen. Eine Auswahl dieser wird im Folgenden aufgelistet und erklärt:

Urlaubsanspruch laut Jugendarbeitsschutzgesetz: Urlaubstage für unter 18-Jährige sind dem Alter nach gestaffelt.
Urlaubsanspruch laut Jugendarbeitsschutz­gesetz: Urlaubstage für unter 18-Jährige sind dem Alter nach gestaffelt.
  • Sonderurlaub: Nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht unter Umständen ein Anrecht auf Sonderurlaub. Typische Ereignisse dafür sind Todesfälle naher Angehöriger, Geburten von Kindern und auch staatsbürgerliche Pflichten wie Gerichtstermine. Umzüge können nach bestimmten Tarifverträgen ebenfalls unter den Aspekt des Sonderurlaubs fallen.
  • Bildungsurlaub: Der Großteil der Bundesländer ermöglicht Azubis zusätzlichen Bildungsurlaub, welcher etwa fünf Tage im Jahr beträgt. Wer nachweisen kann, dass er sich fortbildet und im entsprechenden Land wohnt, kann diesen wahrnehmen. Regionsspezifische Regelungen müssen jedoch in Betracht gezogen werden.
  • Erziehungsurlaub: Sowohl Vater als auch Mutter haben nach einer Geburt die Möglichkeit, Erziehungsurlaub zu nehmen, der auch als Elternzeit bezeichnet wird. Eine Ausbildung wird entsprechend um die Zeit verlängert, in welcher der Elternteil der Arbeit fernbleibt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, währenddessen in 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten.

In Bezug auf das Jugendarbeitsschutzgesetz und regulären Urlaub ist noch zu beachten, dass Arbeitgeber vom Gesetzgeber angewiesen werden, diesen auf Berufsschulferien zu verlegen. Ist das nicht möglich, muss für jeden Tag, an dem die Berufsschule zur Urlaubszeit besucht wird, ein weiterer Urlaubstag gewährt werden.

Laut Bundesurlaubsgesetz gilt außerdem eine Wartezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit erwerben Jugendliche zwar anteilig einen Urlaubsanspruch, ihren vollen Jahresurlaub können sie allerdings erst nach einem halben Jahr geltend machen.

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz und der Urlaub für Heranwachsende
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Kommentare

  1. Damian meint

    25. Februar 2021 um 12:29

    Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Jugendlicher, wenn er 5 Tage die
    Woche arbeitet?

    Antworten
    • Jan meint

      15. Dezember 2021 um 13:19

      Schau auf deinen Arbeitsvertrag

      Antworten

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