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Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 29. November 2022

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Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu? Für viele stellt sich diese Frage jedes Jahr aufs Neue, wenn es darum geht, den Jahresurlaub zu planen. Teilweise herrscht Unsicherheit darüber, ob nicht ein Anrecht auf mehr Urlaubstage besteht als im Vorjahr.

Steigt der Urlaubsanspruch nach längerer Betriebszugehörigkeit?
Steigt der Urlaubsanspruch nach längerer Betriebszugehörigkeit?

Gibt es z. B. die Möglichkeit, mehr Urlaub aufgrund langer Betriebszugehörigkeit zu beanspruchen?

Kurz & knapp: Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit

Ist der Urlaubsanspruch von der Betriebszugehörigkeit abhängig?

Nein. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gerade erst geschlossen wurde, einen geringeren Anspruch auf Urlaub haben als jene, die schon länger im Unternehmen beschäftigt sind.

Bedeutet dies, dass sich die Betriebszugehörigkeit in keiner Weise auf den Urlaubsanspruch auswirkt?

Nein, lediglich eine Staffelung nach Zugehörigkeit ist im Gesetz nicht verankert. Die Betriebszugehörigkeit wirkt sich insofern darauf aus, dass Arbeitnehmer erst nach nach einer Zugehörigkeit von sechs Monaten ihren vollen Urlaubsanspruch erwerben.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit, Beschäftigten mit steigender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaub zuzusprechen?

Ja, diese Option gibt es. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass einem Arbeitnehmer mit steigender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaub zusteht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und für wen ein steigender Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit gilt.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit
  • Richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nach der Betriebszugehörigkeit?
    • Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: die Wartezeit
  • Ist eine vertragliche Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit zulässig?
    • Weiterführende Suchanfragen

Richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nach der Betriebszugehörigkeit?

Arbeitnehmern steht ihr gesamter Urlaub erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten zu.
Arbeitnehmern steht ihr gesamter Urlaub erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten zu.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaub von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten. Hier wird u. a. geregelt, wie viele Tage Mindesturlaub ein Angestellter grundsätzlich hat, wie die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs funktioniert und was mit den Urlaubstagen passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt.

Ein gestaffelter Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit ist im Bundesurlaubsgesetz hingegen nicht festgelegt.

Somit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf mehr Urlaubstage für einen Arbeitnehmer mit einer längeren Betriebszugehörigkeit als für einen, der erst seit Kurzem im Unternehmen arbeitet.

Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: die Wartezeit

Das heißt aber nicht, dass die Betriebszugehörigkeit überhaupt keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch hat. Denn im § 4 BUrlG findet sich folgende Regelung zur Wartezeit:

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Konkret bedeutet das: Ein Arbeitnehmer erwirbt mit jedem Monat, den er im Betrieb angestellt ist, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage. Wie viele das sind, ist davon abhängig, wie viel Jahresurlaubsanspruch er laut Gesetz bzw. Vertrag hat. Erwirbt er z. B. im ersten Monat seines Arbeitsverhältnisses zwei Urlaubstage, kann er diese bereits im Folgemonat in Anspruch nehmen.

Gemäß Arbeitsrecht verhält es sich so, dass ab der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also ab dem 1. Juli, ein Arbeitnehmer Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub hat. Er kann also z. B. bereits im August alle seine Urlaubstage für dieses Jahr aufbrauchen, obwohl er sie noch nicht vollständig „erarbeitet“ hat.

Einzige Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung bildet die Wartezeit, die den vollen Urlaubsanspruch erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten gewährt. Besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des 1. Julis also noch keine 6 Monate, steht dem Arbeitnehmer in dem Moment eben noch nicht sein gesamter Jahresurlaub zu, sondern nach wie vor nur der Anteil, den er bereits erworben hat.

Ist eine vertragliche Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit zulässig?

Der Arbeitsvertrag kann eine Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit vorsehen.
Der Arbeitsvertrag kann eine Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit vorsehen.

Das Gesetz mag die Anzahl der Urlaubstage nicht nach Betriebszugehörigkeit staffeln, aber der Arbeitsvertrag kann es tun.

Enthält dieser eine Klausel über eine Erhöhung vom Urlaubsanspruch nach langer Betriebszugehörigkeit, ist dies in der Regel auch verbindlich und der Arbeitgeber hat diese zusätzlichen Urlaubstage dem Angestellten zu gewähren.

Es kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wie sich der vertragliche Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit erhöhen kann. Hier kann jeder Arbeitsvertrag seine eigene Regelung treffen.

Gleiches gilt für Tarifverträge. So sieht z. B. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst keinen gesteigerten Urlaubsanspruch bei längerer Betriebszugehörigkeit vor, während hingegen der Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche eine solche Staffelung vorsieht.
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Kommentare

  1. S.G-J meint

    3. Juli 2018 um 21:00

    Ich arbeite seit 2005 in einem Hotel, 25 Urlaubstage, sie sind in der DEHOGA, ich in der NGG. Stehen mir dann mir 45 Jahren nicht 30 Tage Urlaub zu?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 um 10:09

      Hallo S.G-J,

      ob Ihnen andere Urlaubszeiten zustehen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Ihren Fall beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Jürgen meint

    6. Januar 2019 um 20:23

    Ich bin 31 Jahre in einer kleinen Fleischerei und habe keinen Arbeitsvertrag,nun meine Frage wieviel Jahresurlaub steht mir zu bei einer 39 Stunden Woche?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2019 um 11:49

      Hallo Jürgen,
      soweit arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes geregelt, haben Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 24 Tage Jahresurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Andrea meint

    18. Januar 2019 um 11:24

    In meiner Firma hatten mehrere Mitarbeiter am 01.12.2018 ihr 20-jähriges Betriebsjubiläum (eingestellt zum 01.12.1998). Anfang 2018 ist ein Schreiben zur Urlaubsregelung an alle Mitarbeiter gegangen, in welchem steht: „Ab dem 21. Jahr der Betriebszugehörigkeit stehen jedem Mitarbeiter 5 Tage Zusatzurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) zu.“ Diese Formulierung steht auch in allen seitdem geschlossenen Arbeitsverträgen, aber nicht bei den betroffenen Mitarbeitern. Jetzt ist unklar, haben die Mitarbeiter ab 2019 (meiner Meinung nach das 21. Jahr der Betriebszugehörigkeit) oder erst ab 2020 (Meinung der Geschäftsleitung) mehr Urlaubstage?
    Gibt es hierzu Gesetzestexte oder Erfahrungen?

    Grüße

    Andrea

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 13:18

      Hallo Andrea,

      ein Anwalt kann die genaue Bedeutung der Formulierung für Sie überprüfen. Von hier aus haben wir zu wenig Informationen, um eine Aussage machen zu können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Wiederhold meint

      6. Dezember 2019 um 13:56

      Wenn die Kollegen am 01.12.1998 die Beschäftigung aufgenommen haben, endet das 20. Jahr am 30.11.2018. Das 21. Jahr beginnt damit am 01.12.2018.

      Da gibt es eigentlich wenig Interpretationsspielraum.

      Fristenberechnung nach § 188 BGB.

      Der erhöhte Urlaubsanspruch kann also für das Jahr 2018 entstehen, für das Jahr 2018 anteilig, oder ab dem Folgejahr, das wäre dann ab 01.01.2019

      Anders wäre es wenn da steht, „ab dem vollendeten 21. Jahr“ dann hätte die Geschäftsleitung recht.

      Vergleiche: Ab dem ersten Lebensjahr – ab Geburt. Ab vollendetem erstem Lebensjahr – ab erstem Geburtstag.

      Antworten
  4. Torsten meint

    14. Februar 2019 um 15:33

    Kann mein AG bei einem Arbeitsvertrag mit 40h/Woche festlegen das ich jeden Monat 174h bringen muss und bei nichterreichen den Jahresurlaub kürzt. Ich arbeite im 2 Schichtbetrieb ( Früh / Spät wechsel) und wenn ich das ganze Jahr die Schichten schreibe wie ich arbeiten würde würde ich die Jahresstundenzeit erreichen laut Schichtplan.

    Antworten
    • Gerhard meint

      16. Juli 2020 um 16:53

      Kurz und knapp nöö! Gesetzliche Anspruch auf Urlaub erlischt oder verkürzt sich nicht mit der kürzeren Anwesenheit oder der Art des Schichplans, es sei den du arbeitest in Telzeit oder fehlst „unentschuldigt“ oder bist länger wie 3Tage ohne Ä.Attest

      Antworten
  5. Heinz meint

    30. März 2019 um 15:48

    Darf ein AG im Arbeitsvertrag festgeschriebene Urlaubstage kürzen – und wenn ja – unter welchen Voraussetzungen?
    z.B. 28 vereinbarte Tage auf 25 reduzieren ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. April 2019 um 14:50

      Hallo Heinz,
      normalerweise sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gebunden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Alexandra meint

    25. Juli 2019 um 23:40

    Wir sind im sicherheitsdienst tätig.Haben nach 10 monatiger Zugehörigkeiten selbst gekündigt.Wir arbeiten 3 Wochenenden und haben fast immer 200 Stunden und mehr.Wieviel Urlaub muss die Firma uns jetzt geben,wir haben 4 Wochen Kündigungsfrist.Haben dieses Jahr noch keinen Urlaubstag genommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

    Antworten
  7. Claudia L. meint

    22. November 2019 um 13:50

    Ich bin 25 Jahre im FriseurSalon tätig immer der gleiche wie viel Urlaubstage stehen mir zu??

    Antworten
  8. Saitenmacher meint

    8. Januar 2020 um 15:13

    Ich arbeit 5 Tages woche in Teilzeit wieviel Urlaubanspruch habe ich. VOLLBESCHAFTIGE bekommen 5 Tages woche 30 tage. Ich bekomme 20 tage. Wer kennt neuen Rahmentarifvertrag und kann auskumpft geben

    Antworten
    • EvFu meint

      23. November 2021 um 11:38

      Vermutlich hat sich die Antwort bereits erledigt.
      Maßgebend ist die Anzahl der Arbeits-Wochentage. Wenn in Vollzeit eine 30 Tage-Urlaubsregelung besteht, also 6 Wochen Jahresurlaub, dann wird auch für Teilzeitkräfte errechnet, wieviel Urlaubstage für 6 Wochen nötig sind. Ergo bei 5 Arbeitstagen = 30 Tage, bei 4 Arbeitstagen 24 Tage usw. Wer einen Tag Urlaub hat braucht auch einen Tag Urlaub, egal ob 8 oder 6 Stunden. Bei einer Regelung von 20 Tagen bei Teilzeit wäre der Jahresurlaub nur 4 Wochen und das wäre eine Ungleichbehandlung.

      Antworten
  9. MoniR meint

    2. Juni 2020 um 10:26

    Guten Morgen,
    ich habe aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit Sonderurlaub. Ich habe bis 02/2020 3,5 Tage gearbeitet, ab 03/2020 arbeite ich nur noch 2 Tage / Woche. Ist es korrekt, dass der Sonderurlaub auf
    die neue Urlaubszeit umgerechnet wird?

    FG

    Antworten
  10. Markus meint

    21. Dezember 2020 um 15:25

    Hallo bin jetzt 1 jahr im einen Betrieb nun wuder der vertrag um 6 Monate verlängert habe im ersten och kein urlaub genaumen laut aussagen hätte ich noch 8 tage wie sieht das jetzt aus

    Antworten
  11. Bernd meint

    11. Februar 2021 um 22:10

    Sehr geehrtes Beratungsteam,
    seit fast 15 Jahren arbeite ich in einer Firma mit durchschnittlich 10-15 Mitarbeitern. und habe von allen die längste Betriebszugehörigkeit.
    Nach meiner Probezeit bekam ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine schriftliche Regelung meiner Arbeitszeit. Letztere war einer der Gründe da anzufangen.. Nun wurden andere Kollegen eingestellt und aufgrund der nun teilweise unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten möchte mein Chef, dass ich am Freitag nicht nur bis 14Uhr sondern nun bis 15Uhr45 arbeiten soll. Diesbezüglich hat er schon mehrere Aushänge unterschiedlichster und sich selbst widersprechender Art angebracht.
    Meine Frage nun: muss ich mich fügen und mich immer wieder neuen Zeiten anpassen?
    Über einen unverbindlichen Ratschlag /Tip wäre ich sehr dankbar.
    M.f.G.
    Bernd

    Antworten
  12. Sieglinde meint

    14. Juli 2021 um 11:46

    Hallo
    Ich arbeite in einen Kommunalunternehmen Bäderbetrieb. Unser Chef hat diese Woche verlauten lassen, dass der Jahresurlaub Corona bedingt nicht bezahlt wird, obwohl wir Mitarbeiter Kurzarbeitergeld bekamen und wir zu jeder Zeit zur Verfügung stehen mussten, in Falle die Corona Inzidenzen es erlauben, das Bad zu öffnen. Wir sind der Meinung, er darf es nicht, weil wir ja in Rufbereitschaft waren und eine Ausreichende Erholung deswegen nicht gegeben ist. Der Jahresurlaub soll ja dienen. LG Sieglinde

    Antworten
  13. Maik meint

    11. Februar 2022 um 10:56

    Hallöchen eine Frage im August 94 hab ich meine Lehre begonnen als Maler 97 bestanden und seit dem arbeite ich als Maler meine Frage ich hab momentan 28 Tage Urlaub stehen mir da nicht dann wenn ich 22 Jahre im Malerberuf arbeite 30 Tage zu ist mein Chef dazu verpflichtet sie mir zu geben.

    Antworten
    • Marcel meint

      8. Juni 2022 um 12:47

      Kurz: Nein.
      zumindest wenn man nach dem Gesetz geht. Arbeits-, oder tarifvertraglich kann anderes geregelt sein. Das wäre dann im Einzelfall zu prüfen.
      Schon vor langem hatte aber das BAG geurteilt, dass eine Urlaubsstaffelung nach Alter gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.

      Antworten

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