Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu? Für viele stellt sich diese Frage jedes Jahr aufs Neue, wenn es darum geht, den Jahresurlaub zu planen. Teilweise herrscht Unsicherheit darüber, ob nicht ein Anrecht auf mehr Urlaubstage besteht als im Vorjahr.
Gibt es z. B. die Möglichkeit, mehr Urlaub aufgrund langer Betriebszugehörigkeit zu beanspruchen?
Kurz & knapp: Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit
Nein. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gerade erst geschlossen wurde, einen geringeren Anspruch auf Urlaub haben als jene, die schon länger im Unternehmen beschäftigt sind.
Nein, lediglich eine Staffelung nach Zugehörigkeit ist im Gesetz nicht verankert. Die Betriebszugehörigkeit wirkt sich insofern darauf aus, dass Arbeitnehmer erst nach nach einer Zugehörigkeit von sechs Monaten ihren vollen Urlaubsanspruch erwerben.
Ja, diese Option gibt es. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass einem Arbeitnehmer mit steigender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaub zusteht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und für wen ein steigender Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit gilt.
Inhalt
Richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nach der Betriebszugehörigkeit?
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaub von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten. Hier wird u. a. geregelt, wie viele Tage Mindesturlaub ein Angestellter grundsätzlich hat, wie die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs funktioniert und was mit den Urlaubstagen passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt.
Ein gestaffelter Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit ist im Bundesurlaubsgesetz hingegen nicht festgelegt.
Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: die Wartezeit
Das heißt aber nicht, dass die Betriebszugehörigkeit überhaupt keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch hat. Denn im § 4 BUrlG findet sich folgende Regelung zur Wartezeit:
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Konkret bedeutet das: Ein Arbeitnehmer erwirbt mit jedem Monat, den er im Betrieb angestellt ist, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage. Wie viele das sind, ist davon abhängig, wie viel Jahresurlaubsanspruch er laut Gesetz bzw. Vertrag hat. Erwirbt er z. B. im ersten Monat seines Arbeitsverhältnisses zwei Urlaubstage, kann er diese bereits im Folgemonat in Anspruch nehmen.
Gemäß Arbeitsrecht verhält es sich so, dass ab der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also ab dem 1. Juli, ein Arbeitnehmer Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub hat. Er kann also z. B. bereits im August alle seine Urlaubstage für dieses Jahr aufbrauchen, obwohl er sie noch nicht vollständig „erarbeitet“ hat.
Einzige Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung bildet die Wartezeit, die den vollen Urlaubsanspruch erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten gewährt. Besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des 1. Julis also noch keine 6 Monate, steht dem Arbeitnehmer in dem Moment eben noch nicht sein gesamter Jahresurlaub zu, sondern nach wie vor nur der Anteil, den er bereits erworben hat.
Ist eine vertragliche Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit zulässig?
Das Gesetz mag die Anzahl der Urlaubstage nicht nach Betriebszugehörigkeit staffeln, aber der Arbeitsvertrag kann es tun.
Enthält dieser eine Klausel über eine Erhöhung vom Urlaubsanspruch nach langer Betriebszugehörigkeit, ist dies in der Regel auch verbindlich und der Arbeitgeber hat diese zusätzlichen Urlaubstage dem Angestellten zu gewähren.
Es kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wie sich der vertragliche Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit erhöhen kann. Hier kann jeder Arbeitsvertrag seine eigene Regelung treffen.
S.G-J meint
Ich arbeite seit 2005 in einem Hotel, 25 Urlaubstage, sie sind in der DEHOGA, ich in der NGG. Stehen mir dann mir 45 Jahren nicht 30 Tage Urlaub zu?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo S.G-J,
ob Ihnen andere Urlaubszeiten zustehen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Ihren Fall beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
Ich bin 31 Jahre in einer kleinen Fleischerei und habe keinen Arbeitsvertrag,nun meine Frage wieviel Jahresurlaub steht mir zu bei einer 39 Stunden Woche?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Jürgen,
soweit arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes geregelt, haben Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 24 Tage Jahresurlaub.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
In meiner Firma hatten mehrere Mitarbeiter am 01.12.2018 ihr 20-jähriges Betriebsjubiläum (eingestellt zum 01.12.1998). Anfang 2018 ist ein Schreiben zur Urlaubsregelung an alle Mitarbeiter gegangen, in welchem steht: “Ab dem 21. Jahr der Betriebszugehörigkeit stehen jedem Mitarbeiter 5 Tage Zusatzurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) zu.” Diese Formulierung steht auch in allen seitdem geschlossenen Arbeitsverträgen, aber nicht bei den betroffenen Mitarbeitern. Jetzt ist unklar, haben die Mitarbeiter ab 2019 (meiner Meinung nach das 21. Jahr der Betriebszugehörigkeit) oder erst ab 2020 (Meinung der Geschäftsleitung) mehr Urlaubstage?
Gibt es hierzu Gesetzestexte oder Erfahrungen?
Grüße
Andrea
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
ein Anwalt kann die genaue Bedeutung der Formulierung für Sie überprüfen. Von hier aus haben wir zu wenig Informationen, um eine Aussage machen zu können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wiederhold meint
Wenn die Kollegen am 01.12.1998 die Beschäftigung aufgenommen haben, endet das 20. Jahr am 30.11.2018. Das 21. Jahr beginnt damit am 01.12.2018.
Da gibt es eigentlich wenig Interpretationsspielraum.
Fristenberechnung nach § 188 BGB.
Der erhöhte Urlaubsanspruch kann also für das Jahr 2018 entstehen, für das Jahr 2018 anteilig, oder ab dem Folgejahr, das wäre dann ab 01.01.2019
Anders wäre es wenn da steht, “ab dem vollendeten 21. Jahr” dann hätte die Geschäftsleitung recht.
Vergleiche: Ab dem ersten Lebensjahr – ab Geburt. Ab vollendetem erstem Lebensjahr – ab erstem Geburtstag.
Torsten meint
Kann mein AG bei einem Arbeitsvertrag mit 40h/Woche festlegen das ich jeden Monat 174h bringen muss und bei nichterreichen den Jahresurlaub kürzt. Ich arbeite im 2 Schichtbetrieb ( Früh / Spät wechsel) und wenn ich das ganze Jahr die Schichten schreibe wie ich arbeiten würde würde ich die Jahresstundenzeit erreichen laut Schichtplan.
Gerhard meint
Kurz und knapp nöö! Gesetzliche Anspruch auf Urlaub erlischt oder verkürzt sich nicht mit der kürzeren Anwesenheit oder der Art des Schichplans, es sei den du arbeitest in Telzeit oder fehlst “unentschuldigt” oder bist länger wie 3Tage ohne Ä.Attest
Heinz meint
Darf ein AG im Arbeitsvertrag festgeschriebene Urlaubstage kürzen – und wenn ja – unter welchen Voraussetzungen?
z.B. 28 vereinbarte Tage auf 25 reduzieren ?
Arbeitsrechte.de meint
Hallo Heinz,
normalerweise sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gebunden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
Wir sind im sicherheitsdienst tätig.Haben nach 10 monatiger Zugehörigkeiten selbst gekündigt.Wir arbeiten 3 Wochenenden und haben fast immer 200 Stunden und mehr.Wieviel Urlaub muss die Firma uns jetzt geben,wir haben 4 Wochen Kündigungsfrist.Haben dieses Jahr noch keinen Urlaubstag genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Claudia L. meint
Ich bin 25 Jahre im FriseurSalon tätig immer der gleiche wie viel Urlaubstage stehen mir zu??
Saitenmacher meint
Ich arbeit 5 Tages woche in Teilzeit wieviel Urlaubanspruch habe ich. VOLLBESCHAFTIGE bekommen 5 Tages woche 30 tage. Ich bekomme 20 tage. Wer kennt neuen Rahmentarifvertrag und kann auskumpft geben
MoniR meint
Guten Morgen,
ich habe aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit Sonderurlaub. Ich habe bis 02/2020 3,5 Tage gearbeitet, ab 03/2020 arbeite ich nur noch 2 Tage / Woche. Ist es korrekt, dass der Sonderurlaub auf
die neue Urlaubszeit umgerechnet wird?
FG
Markus meint
Hallo bin jetzt 1 jahr im einen Betrieb nun wuder der vertrag um 6 Monate verlängert habe im ersten och kein urlaub genaumen laut aussagen hätte ich noch 8 tage wie sieht das jetzt aus