Logo von Arbeitsrechte.de
Arbeitsrechte » Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?

Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu? Für viele stellt sich diese Frage jedes Jahr aufs Neue, wenn es darum geht, den Jahresurlaub zu planen. Teilweise herrscht Unsicherheit darüber, ob nicht ein Anrecht auf mehr Urlaubstage besteht als im Vorjahr.

Steigt der Urlaubsanspruch nach längerer Betriebszugehörigkeit?
Steigt der Urlaubsanspruch nach längerer Betriebszugehörigkeit?

Gibt es z. B. die Möglichkeit, mehr Urlaub aufgrund langer Betriebszugehörigkeit zu beanspruchen?

Kurz & knapp: Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit

Ist der Urlaubsanspruch von der Betriebszugehörigkeit abhängig?

Nein. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gerade erst geschlossen wurde, einen geringeren Anspruch auf Urlaub haben als jene, die schon länger im Unternehmen beschäftigt sind.

Bedeutet dies, dass sich die Betriebszugehörigkeit in keiner Weise auf den Urlaubsanspruch auswirkt?

Nein, lediglich eine Staffelung nach Zugehörigkeit ist im Gesetz nicht verankert. Die Betriebszugehörigkeit wirkt sich insofern darauf aus, dass Arbeitnehmer erst nach nach einer Zugehörigkeit von sechs Monaten ihren vollen Urlaubsanspruch erwerben.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit, Beschäftigten mit steigender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaub zuzusprechen?

Ja, diese Option gibt es. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass einem Arbeitnehmer mit steigender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaub zusteht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und für wen ein steigender Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit gilt.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit
  • Richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nach der Betriebszugehörigkeit?
    • Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: die Wartezeit
  • Ist eine vertragliche Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit zulässig?

Richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nach der Betriebszugehörigkeit?

Arbeitnehmern steht ihr gesamter Urlaub erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten zu.
Arbeitnehmern steht ihr gesamter Urlaub erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten zu.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaub von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten. Hier wird u. a. geregelt, wie viele Tage Mindesturlaub ein Angestellter grundsätzlich hat, wie die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs funktioniert und was mit den Urlaubstagen passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt.

Ein gestaffelter Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit ist im Bundesurlaubsgesetz hingegen nicht festgelegt.

Somit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf mehr Urlaubstage für einen Arbeitnehmer mit einer längeren Betriebszugehörigkeit als für einen, der erst seit Kurzem im Unternehmen arbeitet.

Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: die Wartezeit

Das heißt aber nicht, dass die Betriebszugehörigkeit überhaupt keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch hat. Denn im § 4 BUrlG findet sich folgende Regelung zur Wartezeit:

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Konkret bedeutet das: Ein Arbeitnehmer erwirbt mit jedem Monat, den er im Betrieb angestellt ist, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage. Wie viele das sind, ist davon abhängig, wie viel Jahresurlaubsanspruch er laut Gesetz bzw. Vertrag hat. Erwirbt er z. B. im ersten Monat seines Arbeitsverhältnisses zwei Urlaubstage, kann er diese bereits im Folgemonat in Anspruch nehmen.

Gemäß Arbeitsrecht verhält es sich so, dass ab der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also ab dem 1. Juli, ein Arbeitnehmer Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub hat. Er kann also z. B. bereits im August alle seine Urlaubstage für dieses Jahr aufbrauchen, obwohl er sie noch nicht vollständig „erarbeitet“ hat.

Einzige Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung bildet die Wartezeit, die den vollen Urlaubsanspruch erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten gewährt. Besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des 1. Julis also noch keine 6 Monate, steht dem Arbeitnehmer in dem Moment eben noch nicht sein gesamter Jahresurlaub zu, sondern nach wie vor nur der Anteil, den er bereits erworben hat.

Ist eine vertragliche Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit zulässig?

Der Arbeitsvertrag kann eine Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit vorsehen.
Der Arbeitsvertrag kann eine Urlaubsstaffelung nach Betriebszugehörigkeit vorsehen.

Das Gesetz mag die Anzahl der Urlaubstage nicht nach Betriebszugehörigkeit staffeln, aber der Arbeitsvertrag kann es tun.

Enthält dieser eine Klausel über eine Erhöhung vom Urlaubsanspruch nach langer Betriebszugehörigkeit, ist dies in der Regel auch verbindlich und der Arbeitgeber hat diese zusätzlichen Urlaubstage dem Angestellten zu gewähren.

Es kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wie sich der vertragliche Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit erhöhen kann. Hier kann jeder Arbeitsvertrag seine eigene Regelung treffen.

Gleiches gilt für Tarifverträge. So sieht z. B. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst keinen gesteigerten Urlaubsanspruch bei längerer Betriebszugehörigkeit vor, während hingegen der Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche eine solche Staffelung vorsieht.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,02 von 5)
Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit: Gibt es mehr Urlaub?
4.02 5 54
Loading...

Weitere interessante Ratgeber

  • Urlaub übertragen – Wann ist das möglich?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter - Für wen gilt er?
  • Besteht Urlaubsanspruch im Ferienjob?
  • Unbezahlter Urlaub: Wann besteht Anspruch?
  • Gehalt – Das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit
  • Urlaub streichen – Kann Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen werden?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Was beinhaltet das Urlaubsrecht?
  • Urlaub auf Raten zahlen: So können Sie Ihren Urlaub finanzieren
  • Steuerklasse 5 – welche Arbeitnehmer werden nach dieser Lohnsteuerklasse versteuert?

Kommentare

  1. S.G-J meint

    3. Juli 2018 um 21:00

    Ich arbeite seit 2005 in einem Hotel, 25 Urlaubstage, sie sind in der DEHOGA, ich in der NGG. Stehen mir dann mir 45 Jahren nicht 30 Tage Urlaub zu?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 um 10:09

      Hallo S.G-J,

      ob Ihnen andere Urlaubszeiten zustehen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Ihren Fall beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Jürgen meint

    6. Januar 2019 um 20:23

    Ich bin 31 Jahre in einer kleinen Fleischerei und habe keinen Arbeitsvertrag,nun meine Frage wieviel Jahresurlaub steht mir zu bei einer 39 Stunden Woche?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2019 um 11:49

      Hallo Jürgen,
      soweit arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes geregelt, haben Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 24 Tage Jahresurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Andrea meint

    18. Januar 2019 um 11:24

    In meiner Firma hatten mehrere Mitarbeiter am 01.12.2018 ihr 20-jähriges Betriebsjubiläum (eingestellt zum 01.12.1998). Anfang 2018 ist ein Schreiben zur Urlaubsregelung an alle Mitarbeiter gegangen, in welchem steht: “Ab dem 21. Jahr der Betriebszugehörigkeit stehen jedem Mitarbeiter 5 Tage Zusatzurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) zu.” Diese Formulierung steht auch in allen seitdem geschlossenen Arbeitsverträgen, aber nicht bei den betroffenen Mitarbeitern. Jetzt ist unklar, haben die Mitarbeiter ab 2019 (meiner Meinung nach das 21. Jahr der Betriebszugehörigkeit) oder erst ab 2020 (Meinung der Geschäftsleitung) mehr Urlaubstage?
    Gibt es hierzu Gesetzestexte oder Erfahrungen?

    Grüße

    Andrea

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 13:18

      Hallo Andrea,

      ein Anwalt kann die genaue Bedeutung der Formulierung für Sie überprüfen. Von hier aus haben wir zu wenig Informationen, um eine Aussage machen zu können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Wiederhold meint

      6. Dezember 2019 um 13:56

      Wenn die Kollegen am 01.12.1998 die Beschäftigung aufgenommen haben, endet das 20. Jahr am 30.11.2018. Das 21. Jahr beginnt damit am 01.12.2018.

      Da gibt es eigentlich wenig Interpretationsspielraum.

      Fristenberechnung nach § 188 BGB.

      Der erhöhte Urlaubsanspruch kann also für das Jahr 2018 entstehen, für das Jahr 2018 anteilig, oder ab dem Folgejahr, das wäre dann ab 01.01.2019

      Anders wäre es wenn da steht, “ab dem vollendeten 21. Jahr” dann hätte die Geschäftsleitung recht.

      Vergleiche: Ab dem ersten Lebensjahr – ab Geburt. Ab vollendetem erstem Lebensjahr – ab erstem Geburtstag.

      Antworten
  4. Torsten meint

    14. Februar 2019 um 15:33

    Kann mein AG bei einem Arbeitsvertrag mit 40h/Woche festlegen das ich jeden Monat 174h bringen muss und bei nichterreichen den Jahresurlaub kürzt. Ich arbeite im 2 Schichtbetrieb ( Früh / Spät wechsel) und wenn ich das ganze Jahr die Schichten schreibe wie ich arbeiten würde würde ich die Jahresstundenzeit erreichen laut Schichtplan.

    Antworten
    • Gerhard meint

      16. Juli 2020 um 16:53

      Kurz und knapp nöö! Gesetzliche Anspruch auf Urlaub erlischt oder verkürzt sich nicht mit der kürzeren Anwesenheit oder der Art des Schichplans, es sei den du arbeitest in Telzeit oder fehlst “unentschuldigt” oder bist länger wie 3Tage ohne Ä.Attest

      Antworten
  5. Heinz meint

    30. März 2019 um 15:48

    Darf ein AG im Arbeitsvertrag festgeschriebene Urlaubstage kürzen – und wenn ja – unter welchen Voraussetzungen?
    z.B. 28 vereinbarte Tage auf 25 reduzieren ?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. April 2019 um 14:50

      Hallo Heinz,
      normalerweise sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gebunden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Alexandra meint

    25. Juli 2019 um 23:40

    Wir sind im sicherheitsdienst tätig.Haben nach 10 monatiger Zugehörigkeiten selbst gekündigt.Wir arbeiten 3 Wochenenden und haben fast immer 200 Stunden und mehr.Wieviel Urlaub muss die Firma uns jetzt geben,wir haben 4 Wochen Kündigungsfrist.Haben dieses Jahr noch keinen Urlaubstag genommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

    Antworten
  7. Claudia L. meint

    22. November 2019 um 13:50

    Ich bin 25 Jahre im FriseurSalon tätig immer der gleiche wie viel Urlaubstage stehen mir zu??

    Antworten
  8. Saitenmacher meint

    8. Januar 2020 um 15:13

    Ich arbeit 5 Tages woche in Teilzeit wieviel Urlaubanspruch habe ich. VOLLBESCHAFTIGE bekommen 5 Tages woche 30 tage. Ich bekomme 20 tage. Wer kennt neuen Rahmentarifvertrag und kann auskumpft geben

    Antworten
  9. MoniR meint

    2. Juni 2020 um 10:26

    Guten Morgen,
    ich habe aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit Sonderurlaub. Ich habe bis 02/2020 3,5 Tage gearbeitet, ab 03/2020 arbeite ich nur noch 2 Tage / Woche. Ist es korrekt, dass der Sonderurlaub auf
    die neue Urlaubszeit umgerechnet wird?

    FG

    Antworten
  10. Markus meint

    21. Dezember 2020 um 15:25

    Hallo bin jetzt 1 jahr im einen Betrieb nun wuder der vertrag um 6 Monate verlängert habe im ersten och kein urlaub genaumen laut aussagen hätte ich noch 8 tage wie sieht das jetzt aus

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonjobs
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Sozialversicherungspflicht
  • Schwarzarbeit
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2021 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Menü
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf