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Was gilt als Arbeitszeit laut Arbeitsrecht?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Die Arbeitszeit ist für den Arbeitsalltag elementar und sie entscheidet auch oft darüber, wie wohl sich Arbeitnehmer fühlen. Sie ist einer der Kernpunkte in einem Arbeitsvertrag und vor allem im Hinblick auf die sogenannte Work-Life-Balance ein wichtiges Kriterium für ein gesundes Leben.

Kurz & knapp: Arbeitszeit

Wo sind die Vorschriften zur Arbeitszeit geregelt?

Die Arbeitszeit ist maßgeblich durch das Arbeitszeitgesetz in Deutschland reglementiert.

Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit vor allem im Hinblick auf Lage, Verteilung und Vergütung geregelt. Neben dem Gesetz sind außerdem tarifliche sowie betriebliche Vereinbarungen entscheidend.

Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht?

Was zur Arbeitszeit gehört und was nicht, lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitszeit
  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Arbeitstage!
    • Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:
  • Definition zur Arbeitszeit
    • Wer regelt was?
    • Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz
  • Was zählt zur Arbeitszeit?
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber
    • Über den Autor

Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Arbeitstage!

Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:

Arbeitstage pro Monat

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Die meisten kennen wohl den Acht-Stunden-Tag, den es jedoch erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt. Noch bis 1860 war beispielsweise eine 80-Stunden-Woche gar nicht so unüblich. Doch wie sind die Arbeitszeiten im Allgemeinen in Deutschland geregelt? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen? Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?

Im folgenden Ratgeber finden Sie zur Arbeitszeit eine allgemeine Definition sowie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Arbeitszeit in Deutschland.
Im folgenden Ratgeber finden Sie zur Arbeitszeit eine allgemeine Definition sowie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Arbeitszeit in Deutschland.

Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften von Arbeitszeit. Dabei geht es vor allem darum, herauszustellen, welche Funktion die Arbeitszeit erfüllt und um ihre Bedeutung.

Definition zur Arbeitszeit

Grundlegend gilt all jene Zeit als Arbeitszeit, in der Sie Ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Arbeitszeitgesetz sowie die europäische Richtlinie 93/104/EG. Diese gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen, in denen Unternehmen und Arbeitgeber die jeweilige Arbeitszeit individuell gestalten können.

Gemäß § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.

Wer regelt was?

Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit spezifisch geregelt.
Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit spezifisch geregelt.

Grundsätzlich regelt das ArbZG die maximale zulässige Arbeitszeit. Die wöchentlichen Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber oder durch Tarifverträge festgelegt. Daraus ergeben sich ebenso die Vergütung sowie die Überstunden, die eventuell anfallen können. Überstunden können bereits im Arbeitsvertrag durch entsprechende Klauseln mit aufgeführt sein. Jedoch ist nicht jede Vereinbarung diesbezüglich rechtens.

Die tarifliche Arbeitszeit kann sowohl engere Grenzen setzen als auch über die Regelungen des ArbZG hinausgehen. Die Tarfiverträge basieren jedoch auf den gesetzlichen Bestimmungen. Für Beamte gelten sogar gesonderte Arbeitszeitverordnungen.

Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht inne.

Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz

Die Reglementierung der Arbeitszeit ist auch Teil des Arbeitsschutzes. Höchstgrenzen und andere Einschränkungen sind in unterschiedlichen Verordnungen und Richtlinien für verschiedene Personen- beziehungsweise Berufsgruppen festgelegt. Dazu zählen unter anderem:

  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Seemannsgesetz
  • Ladenschlussgesetz des Bundes
  • Feiertagsgesetze der Länder
  • Sondervorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Schichtzeiten vom Fahrpersonal

Was zählt zur Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitrecht hat viele Facetten und Sonderregelungen.
Das Arbeitszeitrecht hat viele Facetten und Sonderregelungen.

Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt.

Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Neben der Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen und den sogenannten bezahlten Pausen gibt es die Ruhepausen. Dies sind gesetzlich festgelegte Pausen innerhalb eines Arbeitstages, die in der Arbeitszeit selbst nicht enthalten sind.

Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig. Konkrete Regelungen finden sich hierzu im § 4 ArbZG.

Wichtig! Zwar enthält das Gesetz zur Arbeitszeit eine Pausenregelung, dennoch sind die Pausenzeiten keine Arbeitszeit.

Neben der regelmäßigen Arbeitszeit und den Ruhe- oder Pausenzeiten sind noch andere Elemente der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Denn es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen und Ausnahmen. Für viele Angestellte sind Nacht- und Schichtarbeit sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit relevant. Beide Arten der besonderen Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz aufgeführt. Spezifische Regelungen wie zu beispielsweise Kernarbeitszeit erfolgen, wie bereits oben erwähnt, in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Timon meint

    4. September 2018 at 7:34

    Hallo,
    Ich bin im Einzelhandel tätig und hier wird es so geregelt, dass alle im Unternehmen bei einer 6 Tage Woche Ihre Stunden in 5Tagen abarbeiten um so einen zusätzlichen freien Tag zu haben. Ist diese korrekt? Da es von de m Geschäftsführer gewünscht ist, könnte dieser ja eine 5 Tage Woche einführen.

    Antworten
  2. Gabriele R. meint

    14. August 2018 at 12:43

    Hallo ich sitze 8 tage hinter einander in der Nachschicht mit 8,5 Stunden ,dabei muss ich bei 3 Monitoren zwischen 1o und 20 kameras im auge behalten . Ist das beim Wachschutz zulässig

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. September 2018 at 15:26

      Hallo Gabriele R.,

      um dies zu beurteilen, müssten die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags geprüft werden. Leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Dirk meint

    7. August 2018 at 12:13

    Hallo Arbeitsrechtsteam
    Ich arbeite in einem Zwei-Mann-Betrieb als Detektiv . Meine bezahlte Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Arbeitstag . Ich bin aber schon 30 min. vorher im laden , um die Kameraanlage aufzubauen . Ist diese Zeit Arbeitszeit ? Und da ich keinen festen Arbeitsort habe , sondern jeden Tag einen anderen Markt anfahren muss , ist die Fahrzeit von und nach zu Hause Arbeitszeit ?
    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 11:33

      Hallo Dirk,

      Fahrten von zu Hause zur arbeitsvertraglichen Einsatzstelle sind keine Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Liudmyla S. meint

    31. Juli 2018 at 14:36

    Hallo,

    ich habe eine Frage: ich arbeite als Lehrkraft und habe 30 Stunden der Kursenzeit und 5 Stunden Vorbereitungszeit pro Woche. Also insgesamt 35 Stunden. Gilt das als Vollzeit oder ist das immer noch Teilzeit?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Milla

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 17:02

      Hallo Liudmyla S.,

      es gibt keine pauschale Richtlinie, welche Stundenanzahl einer Teilzeit-Arbeitsstelle entspricht. Hauptsache ist, dass der Teilzeitangestellte weniger arbeitet als die üblichen Vollzeitangestellten der Firma. Näheres können Sie in unserem Ratgeber zur Teilzeit-Stunden nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Rolli meint

    30. Juli 2018 at 22:57

    Hallo zusammen,ich soll demnächst 4 Tage Spätschicht arbeiten von 14:30-0:00 am 5 und 6 Tag Nachtschicht von 17:00 – 5:00 am Sonntag komme ich dann um 5:00 aus der Nacht und soll am nächsten Tag um 6:00 in die Frühschicht für 5 Tage. Ist der kurze Wechsel überhaubt rechtlich erlaubt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 11:04

      Hallo Rolli,

      das Arbeitszeitgesetz verlangt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach der letzten Arbeitsphase. Diese muss eingahlten werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Ramona H. meint

    30. Juli 2018 at 14:19

    Hallo Arbeitsrechtsteam ,
    Darf ich meine 40 h Woche , auch an 3 Arbeitstagen abarbeiten ?
    Vielen Dank Ramona

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 at 10:55

      Hallo Ramona,

      wenn die entsprechenden Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten werden, spricht das Arbeitszeitengesetz nicht dagegen. Beachten Sie jedoch die vertraglichen Vereinbarungen und dass einige Ansprüche (wie der Urlaubsanspruch) auf den vereinbarten Arbeitstagen pro Woche basieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Silvia meint

    24. Juli 2018 at 17:48

    Hallo zusammen, ich bin Mutter eines 16 Jährigen Jungens und 56 Jahre alt.
    Bei mir im Betrieb wird in einem Jahr eine Arbeitsplatzverlagerung meiner Tätigkeit stattfinden. Ich bin 6-Stunden-Kraft und brauche aktuell 15 Minuten auf Arbeit. Durch die Verlagerung müsste ich täglich 105 km auf Arbeit fahren, was mit dem Zug pro Fahreinheit 1 1/2 Stunden Fahrzeit ergibt. Für mich besteht nicht die Möglichkeit, mit dem Auto zu fahren.
    Nun zu meiner Frage:
    Bin ich verpflichtet als 6 Stunden Kraft 3 Stunden Fahrzeit am Tag zu akzeptieren? Oder ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen anderen Arbeitsplatz an meinem jetzigen Standort bereit zu stellen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. August 2018 at 16:54

      Hallo Silvia,

      was bei der Versetzung eines Arbeitgebers als zunmutbare Entfernung zum Arbeitsplatz gilt, ist gesetzlich nicht geregelt. Kommt es diesbezüglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Streit, muss ein Gericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände darüber befinden. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Jessica meint

    20. Juli 2018 at 20:49

    Hallo Arbeitsrechtsteam,

    wir sind hier 17 450 € Mitarbeiter in einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Unsere Hauptarbeitszeit ist meistens 19-07:00 Uhr am Folgewerktag und die Wochenenden. Viele von uns haben noch einen Hauptjob der auch in diesen Kernzeiten bedient wird.
    Leider lassen sich in letzter Zeit diese Kernarbeitszeiten nicht mehr komplett von den 17 Mitarbeitern abdecken. Der AG stellt aber auch kein zusätzliches Personal ein, mit der Begründung, dass bei sovielen Mitarbeitern und der anfallenden Arbeitszeit das Personal ausreicht, wenn jeder seine 450€ voll ausschöpft. Jetzt geht der AG sogar hin und nimmt „Pflichteinteilungen“ vor. Jeder von uns hat vorher in Dienstplanbesprechungen schon angegeben, wann er wie arbeiten kann. Die Pflichteinteilungen werden vorgenommen um die noch offenen Lücken zu decken. Sobald ein Mitarbeiter mitteilt, dass er diese Pflichteinteilung nicht wahrnehmen kann, da er hier schon beim Hauptarbeitgeber eingesetzt ist oder aus privaten Gründen nicht kann, muss sich lt. AG der Arbeitnehmer selbst um einen Ersatz kümmern.
    Jetzt unsere Frage:
    Hat der AG im Minijob die gleichen Rechte wie der Hauptarbeitgeber ? Und darf er uns einfach „Pflichteinteilen“ ?
    Hat er das Recht zu sagen, dass sich der eingeteilte Mitarbeiter selbst um einen Ersatz kümmern muss ?

    Wir sind alle sehr verzweifelt, da der AG im Minijob nicht auf unsere Anliegen eingeht. Einige Kollegen haben bereits gekündigt, was die Gesamtsituation nicht verbessert.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 at 10:52

      Hallo Jessica,

      auch im Nebenerwerb ist der AG weisungsbefugt und kann die Arbeitszeiten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen festlegen. Die Beschaffung von Ersatz kann nur verklangt werden, wenn Personalaufgaben zu den vertraglichen Tätigkeiten gehören. Im Zweifelsfall kann aber ein Anwalt für Arbeitsrecht eine verlässliche Stütze sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Claudia meint

    17. Juli 2018 at 20:51

    Hallo,

    ich arbeite Vollzeit und habe zusätzlich ein Fernstudium. Aus den Unterlagen der Uni ging danals hervor,dass in etwa mit bis zu 20 Stunden Arbeitsaufwand pro Woche zu rechnen sei. Allerdings werden nun tatsächlich bis zu 40 Stunden verlangt (ich brauche sogar nich mehr). Zudem sind keine Urlaubsphasen vorgesehen. Geht das konform im Sinne eines Fernstudiums, dass ja berufsbegleitend möglich sein soll?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 at 8:10

      Hallo Claudia,

      wenn sie vertragliche Probleme mit der Fernuni haben, kann ein Anwalt der richtige Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Vanessa meint

    4. Juli 2018 at 12:05

    Hallo,
    …ich war angestellt seit dem 1.6.17 und mir wurde zum 30.4.18 gekündigt. Mein Arbeitgeber wollte mich bis zu dem 30.4.18 auch nicht mehr beschäftigen das waren genau 7 volle Wochen lang.
    Stundenlohn: 8,84€
    Jetzt meine Frage 1: Wie hoch ist mein Beschäftigungsanspruch, weil er mich ja nicht mehr arbeiten lassen wollte?
    Im Vertrag steht „Mitarbeiter mit variabler Arbeitszeit von 5 bis 50 h/Monat“.
    Frage 2: Ist diese Spanne zulässig oder muss man vielleicht mit 10h pro Woche rechnen, weil die Angabe im Vertrag unzulässig ist, da der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat und die Spanne zu groß ist?
    Frage 3: Wenn ja, wie hoch ist der Wert mit dem zu rechnen ist?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Juli 2018 at 10:40

      Hallo Vanessa,

      für eine genaue Einordnung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. anke😘 meint

    26. Juni 2018 at 19:19

    Hallo bin Mutter von drei Kinder,
    Ich hoffe ihr habt ne Antwort für mich.

    Arbeite von Mo- Samstag von 9:30 Uhr – 14:30 Uhr habe einen Tag in der woche frei.
    Habe ich in der Zeit von 9:30 Uhr- 14:30 Uhr recht auf eine Pause? Wenn ja wieviel steht mir zu?
    Danke Anke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 at 9:35

      Hallo Anke,

      was Ihnen genau zusteht kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Angelika meint

    19. Juni 2018 at 23:10

    Guten Tag,

    bei geringfügiger Beschäftigung im Einzelhandel pro Tag nur zwei Stunden Arbeitszeit. Gibt es eine gesetzliche Mindesarbeitszeit pro Tag.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Juni 2018 at 12:33

      Hallo Angelika,

      eine gesetzliche Mindestarbeitszeit existiert nicht. In der Regel werden die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festgelegt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Stanger meint

    17. Mai 2018 at 20:23

    Hallo,
    ich arbeite 45,5 h die Woche vertraglich und der Arbeitgeber beruft sich auf einen
    Tarifvertrag.
    Normal ist aber zwischen 37,5 – 40 Stunden/Woche in Deutschland.
    Ist ein Tarifvertrag rechtlich zulässig wenn er nur Arbeitgeberinteressen vertritt
    und gegen Arbeitnehmer ist ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 at 8:32

      Hallo Stanger,

      Tarifverträge werden zwischen den Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Die Tarifverträge entsprechen dabei den rechtlichen Standards. Sollten Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Situation genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Andreas B. meint

    17. Mai 2018 at 13:13

    Guten Tag,
    Meine Freundin arbeitet im ambulanten Pflegedienst, 30 h- Woche 5 Tage.
    Dabei fährt sie mit einem Betriebsfahrzeug zu den Patienten, in der Stadt und im Umland. Dabei sind Fahrzeiten für die einfache Fahrt von 20- 30 min von einem zum anderen Patieneten an der Tagesordnung.
    Sie muss eine mobile Zeiterfassung benutzen.
    Nach Beendigung ihres Dienstes beim letzten Patienten am Tag gibt es 30 min Zeiterfassung Fahrzeit, alle anderen Fahrten werden nicht angerechnet.
    Muss das so sein?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 at 8:14

      Hallo Andreas,

      in der Regel sind angewiesene Fahrten oder unvermeidbare Wege zwischen zwei Einsatzstellen als Arbeitszeit zu vergüten. Ob es in Ihrem Fall eine Sonderregelung gibt, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Marina,G. meint

    29. April 2018 at 15:00

    Hallo,ich arbeite für meine Reinigungsfirma jeden Sa./So.1Stunde!
    Ist es richtig,das mir dafür 4Stunden pro Tag bezahlt werden müssen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 at 8:16

      Hallo Marina,

      in der Regel muss nur die Zeit entlohnt werden, die auch gearbeitet wurde.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Frank D. meint

    24. April 2018 at 22:36

    Hallo,
    meine Arbeitszeit beginnt mit der Abfahrt von zu Hause und endet mit der Ankunft zu Hause, dazwischen fahre ich von Kunde zu Kunde. In der Regel fahre ich morgens 9:00 Uhr los und bin abends gehen 19:00 Uhr zuhause. Ohne Pausen. 1 Std wird abgezogen, da ich den Firmenwagen privat ohne etwas zu zahlen benutzten darf. 5 Tage die Woche.
    ist das so rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 at 15:34

      Hallo Frank,

      ob die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages rechtsgültig sind, kann nur eine Rechtsberatung klären, die wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. manfred k. meint

    23. April 2018 at 10:58

    manfred !
    hallo !
    ich habe folgende Frage: Ich bin Paketzusteller und habe 5-Tage-Woche (Di-Sa.),
    Montags habe ich frei. was ist jedoch wenn ein Feiertag (Ostern oder Pfingsten)auf einen Montag
    fällt ? kann ich dann meinen freien Tag am Dienstag nehmen ??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 at 13:41

      Hallo Manfred,

      Feiertage haben keine Auswirkung auf Tage an denen nicht gearbeitet wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. NoHa meint

    16. April 2018 at 19:41

    Hallo, ich arbeite im Einzelhandel mit einer 30 Stunden Arbeitswoche. Bei Einstellung wurde gesagt, das diese Zeit sich auf fünf Arbeitstage pro Woche bezieht. (Arbeitsplan funktionierte ohne Stechuhr)
    Nach einem Geschäftsbetreiberwechsel wird die Arbeitszeit mittels elektronischer Zeit-Erfassung geplant
    und abgerechnet. Die 5-Tage Arbeitswoche besteht im wöchentlichen Arbeitsplan weiter, jedoch bei einem Feiertag in der Woche wird bei der Feiertagsvergütung plötzlich von einer 6-Tage Woche ausgegangen und es werden nur 5 statt 6 Stunden berechnet und vergütet. Somit muss der Feiertag mit einer zusätzlichen Arbeitsstunde ausgeglichen werden um auf die 30 Stunden zu kommen. Ist dies rechtens ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. April 2018 at 9:24

      Hallo NoHa,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer sehr speziellen Frage an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag entsprechend prüfen und auch die Rechtslage klären. Wir sind zu dieser Rechtsberatung nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Martina H. meint

    13. April 2018 at 10:29

    Guten Tag . Mein Anliegen ,bin seit letztem Jahr September ,durch meine rheumaerkrankung ,mit 30% – von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt (erhalte auch monatlich eine erwerbsminderungsrente. Meine Arbeitszeit hat sich von 6 Tagen auf fünf Tage reduziert ,wir arbeiten immer in Schicht ,Früh‘s von von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 13.00uhr bis 18.30 Uhr .den freien Tag hab ich bis jetzt immer unterschiedlich bekommen ,also keinen festen Tag . Und bisher ,auch wenn es in der Woche einen Feiertag gab , habe ich zusätzlich auch meinen freien Tag erhalten . Und auf einmal ( ich weiß das es gerade ein Personal Engpass besteht wegen einer neu Eröffnung eines Ladens gibt ) bekomm ich meinen freien Tag nicht mehr ,und es wurde gesagt es ist ja ein Feiertag in der Woche , und des wäre mein freier Tag . Nun finde ich nirgends irgendwas wo ich nach lesen kann , ob das zulässig ist .vieleicht können Sie mir da weiter helfen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 at 10:41

      Hallo Martina,

      ein flexibler freier Tag kann auch dazu führen, dass in Wochen mit einzelnen Feiertagen scheinbar kein freier Tag gewährt wird. Das sollte jedoch nicht die Regel sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Jürgen meint

    10. April 2018 at 21:28

    Hallo
    Ich hätte gerne gewußt, ob die Zeit, wo ich nach Ende des Arbeitsverhältnisses meine Schlüssel und Papiere abgeben muss, als Arbeitszeit vergütet werden muss.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 at 16:30

      Hallo Jürgen,
      in der Regel handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Fritz meint

    28. März 2018 at 9:49

    Wieviele Feiertage stehen mir zu, wenn ich verkürzt arbeite. Statt bisher 5 Tage die Woche jetzt nur noch
    4 Tage.
    MfG
    Fritz

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 at 9:37

      Hallo Fritz,

      leider ist uns Ihr Anliegen nicht ganz ersichtlich. Gesetzliche Feiertage stehen jedem zu, Ausnahmen gibt es je nach Branche. Meinen Sie den Urlaubsanspruch?

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Nachteule meint

    9. März 2018 at 1:21

    Hallo, ich arbeite derzeit in einem kleinen Unternehmen in der Pflege.Bin dort seit 08/2016 als Dauernachtwache mit 140 Std/ Monat eingestellt. Arbeitszeit 20.00-6.00 Uhr.Berechnet werden pro Nacht 9,5 Stunden, eine Pausenablösung findet nicht statt, da ich nachts alleine bin. Aber abgezogen wird sie trotzdem .Seit 04/2016 erfolgte eine Umstellung der Einrichtung von stationär auf ambulant mit neuem Arebitgeber. Nun verhält es sich so, das der neue AG vorsieht mich als AN in den Tagesdienst holen zu wollen, betriebsbedingt wie es in dem Schreiben geschrieben steht, das man mir hat zukommen lassen ( Ablagefach ) . In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch geschrieben das ich als DAUERNACHTWACHE eingestellt worden bin. Telef. Rücksprache mit dem Chef ergab, das er sich von mir trennen müsse, wenn ich nicht in den Tagesdienst , sowohl Früh als auch Spät gehen würde.Er äußerte ,eine betriebsbedingte Kündigung dann ausschreiben zu müssen.Da er mich im Tagesdienst als Fachkraft braucht und nicht mehr in der Nacht , dort dürften jetzt auch Helfer / Präsenz ohne Qualifikation arbeiten. Dieser wären für ihn auch günstiger , als ich zur Zeit. Ich hatte ihm ganz klar gesagt, das der Tagesdienst für mich nicht in Frage kommt.Liebe Grüße und auf eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 at 13:19

      Hallo Nachteule,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, was sich in Ihrem Fall allerdings empfehlen würde, da die Einzelheiten aus dem Arbeitsvertrag relevant erscheinen. Legen Sie den Arbeitsvertrag deshalb einem Anwalt vor. Der kann beurteilen, ob Sie mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Stefanie meint

    18. Februar 2018 at 18:53

    Guten Abend,

    ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag gekündigt zum 31.03.2018 und nun ist die Frage offen, wie viele freie Tage mir in meiner letzten Arbeitswoche zustehen, da der Sonntag schon in den neuen Monat fällt und somit keine ganze Woche mehr zusammen kommt. Vom Gefühl her denke ich dass ich bei einer regulären 5 Tage trotzdem auch nur 5 Tage arbeiten müsste aber da gibt es doch gewiss eine andere Regelung.
    Erschwerend kommt hinzu dass der Freitag 30.03.2018 der Karfreitag ist. Ist somit der Donnerstag mein letzter Arbeitstag?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 at 9:42

      Hallo Stefanie,

      wie der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet wird, steht in § 5 Bundesurlaubsgesetz. In der Regel berechnet sich der Resturlaub auf Grundlage des Urlaubsanspruches im Kalenderjahr, der Wochenarbeitszeit und der Anzahl der Monate bis zur Kündigung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Weise meint

    21. Januar 2018 at 13:35

    Hallo,
    ich bin im öffentlichen Dienst im Wechselschicht tätig. Ich arbeite am Wochenende nachts Fr. von 20:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr, Samstag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie Sonntag zum Montag ebenfalls von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

    Ist dies nach den neuen EU Richtlinien noch rechtens?? (bez. 24h Zeitraum)

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 at 14:32

      Hallo Weise,

      in der Regel darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. Diese Regelung ist nicht an einen Kalendertag gebunden, sondern geht von 8 Arbeitsstunden pro 24-Stunden-Zeitraum aus. In Ausnahmefällen sind auch 10 Arbeitsstunden pro Tag zulässig, wenn der Arbeitnehmer durchschnittlich trotzdem nur 8 Stunden täglich arbeitet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Ahmad meint

    13. Januar 2018 at 3:07

    Guten Morgen, ich bin ein Flüchtling in Manba. Ich bin seit zwei Jahren hier. Ich habe keinen Job gefunden. Ich will arbeiten. Ich habe keine Erfahrung. Ich will Berufsausbildung machen, wenn Sie eine Idee haben.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Februar 2018 at 10:22

      Hallo Ahmad,
      in diesem Fall können Sie sich beispielsweise an die Agentur für Arbeit wenden. Wir informieren lediglich über das Arbeitsrecht, bieten also keine Arbeitsstellen an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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