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Urlaub im Arbeitsrecht: Alle Informationen

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2023

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Jeder Arbeitnehmer hat laut Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub, um sich von seiner Arbeit erholen zu können. Dies schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor.

Kurz & knapp: Urlaub

Für wen gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs.

Wie viele Urlaubstage sind vorgeschrieben?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen fest. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären dies 24 Werktage. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jedoch vertraglich mehr Tage einräumen.

Was geschieht, wenn ich ohne Genehmigung Urlaubstage nehme?

Wer ohne Genehmigung des Chefs seinen Urlaub antritt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Urlaub
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Gilt er für jeden?
    • Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu?
    • Vergütung im Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
    • Die Urlaubsgenehmigung erfolgt durch den Arbeitgeber
  • Urlaubsplanung: Wann dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen?
    • Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

Spezifische Informationen zum Urlaubsrecht:

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Hier finden Sie Informationen rund um den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern!

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Welche Rechte Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub haben – und welche Pflichten – ist ihnen nicht immer bewusst.

Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat laut Gesetz Anspruch auf Erholungsurlaub.
Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat laut Gesetz Anspruch auf Erholungsurlaub.

In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Urlaub: Besteht für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, wie werden Urlaubstage bezahlt, darf der Arbeitgeber den Urlaub einteilen uvm.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Gilt er für jeden?

Oft kommt die Frage auf, ob der Anspruch auf Urlaub für alle Arbeitnehmer besteht. Das Gesetz gibt darauf eine eindeutige Antwort, denn im § 1 BUrlG heißt es:

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Konkret bedeutet das, dass jedem, der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage im Jahr zusteht – egal, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle handelt, eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder einen Ferienjob. Selbst ein Praktikant hat Anspruch auf Urlaub, sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt.

Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu?

Die Mindesturlaubstage sind gesetzlich festgelegt.
Die Mindesturlaubstage sind gesetzlich festgelegt.

In Deutschland existiert ein Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, das festlegt, wie viel Jahresurlaubsanspruch ihnen mindestens zusteht. Laut § 3 BUrlG beträgt dieser 24 Werktage.

Diese Aussage muss jedoch relativ betrachtet werden, denn das Gesetz geht bei der Berechnung des Mindesturlaubs von einer Arbeitswoche von 6 Werktagen aus. Nur wer wirklich so viele Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 24 Tage Mindesturlaub im Jahr.

Arbeitnehmer, die weniger arbeiten, haben entsprechend auch weniger gesetzliche Urlaubstage. Dies kann nach einer einfachen Formel berechnet werden:

 

(durchschnittliche) Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4 = gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen

So stehen z. B. einem Angestellten, der wöchentlich 5 Tage arbeitet, laut Gesetz mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Dabei ist unerheblich, wie viele Arbeitsstunden er ableistet. Die Berechnung orientiert sich ausschließlich an den Arbeitstagen.

Auf diese Weise wird jedoch nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch festgelegt. Wird im Arbeitsvertrag mehr Urlaub vereinbart, steht dem Mitarbeiter die höhere Anzahl Urlaubstage zu.

Manche Arbeits- oder Tarifverträge legen einen höheren Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer oder für Angestellte mit einer längeren Betriebszugehörigkeit fest. Dies ist jedoch nicht immer zulässig, weil eine solche Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen kann. Darüber hat im Streitfall ein Gericht zu entscheiden.

Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen. Wird das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also nach dem 1. Juli, beendet, steht dem Arbeitnehmer sein gesamter noch verbleibender Jahresurlaub zu. Erfolgt die Kündigung in der ersten Jahreshälfte, hat er für jeden vollen Monat, den er in diesem Kalenderjahr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitet, Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs.

 

In der Regel muss der Arbeitnehmer diesen Urlaub vollständig nehmen, bevor seine Tätigkeit endet. Ist dies absolut nicht möglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Urlaubsabgeltung zu zahlen.

Krankheit im Urlaub: Werden die Krankheitstage angerechnet?

Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, werden die Krankheitstage nicht auf seinen Urlaub angerechnet. Um seine Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können, benötigt er ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Außerdem ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.

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Sonderurlaub: Wann gibt es zusätzliche Urlaubstage?

Ob es bei einer Hochzeit Sonderurlaub gibt, entscheidet meist der Chef.
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Unter Umständen haben Arbeitnehmer laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, wenn ein besonderes Ereignis eintritt. Aus welchen konkreten Gründen ein solcher Sonderurlaub gewährt werden kann, ist im Gesetz jedoch nicht festgelegt.

Gibt es dazu auch keine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ob Sonderurlaub aufgrund eines bestimmten Ereignisses möglich ist und wie lange dieser dauert.

Fast immer wird Sonderurlaub bei einem Todesfall eines nahe stehenden Familienmitglieds gewährt. Aber auch die Geburt des eigenen Kindes oder die eigene Hochzeit können Sonderurlaub rechtfertigen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine vertragliche Vereinbarung zum Sonderurlaub vorliegt.

Vergütung im Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit und bedeutet demzufolge einen Arbeitsausfall für das Unternehmen. Trotzdem muss der Arbeitnehmer nicht auf sein Gehalt verzichten, denn das BUrlG legt fest, dass das Arbeitsentgelt während der Urlaubszeit weitergezahlt werden muss.

Dieses sog. Urlaubsentgelt muss in der Höhe dem Betrag entsprechen, den der Arbeitnehmer verdienen würde, wenn er arbeiten würde, statt Urlaub zu nehmen. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt verdient hat. Vom Urlaubsentgelt sind die normalen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen.

Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die der Arbeitgeber im Urlaub zusätzlich leistet. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Es muss deshalb nur dann gezahlt werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist.

Unbezahlter Urlaub ist nach deutschem Urlaubsrecht nicht vorgesehen und wird in der Regel nur in Ausnahmefällen genehmigt. Anspruch darauf besteht nur, wenn eine entsprechende Sonderregelung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde.

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Die Urlaubsgenehmigung erfolgt durch den Arbeitgeber

Urlaub genehmigen: Arbeitgeber dürfen den Urlaubsantrag nur aus wichtigen Gründen ablehnen.
Urlaub genehmigen: Arbeitgeber dürfen den Urlaubsantrag nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Nur wenn dieser den Urlaub genehmigt, darf er auch angetreten werden.

Der Chef kann den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. In diesem Fall muss der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden.

Bevor Arbeitnehmer eine Reise planen, sollten sie deshalb unbedingt abwarten, ob ihr Urlaubsantrag auch tatsächlich bewilligt wird. Denn ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Verletzung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten darf und kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Urlaubsplanung: Wann dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen?

§ 7 BUrlG legt fest, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Angestellten zu berücksichtigen hat und sie nur aus bestimmten Gründen verwehren darf. Arbeitnehmer dürfen somit grundsätzlich selbst entscheiden, wann im Jahr sie ihren Urlaub antreten.

Ein möglicher Grund aber, weshalb der Urlaubsantrag abgelehnt werden kann, ist ein personeller Engpass. In manchen Arbeitsfeldern ist es wichtig, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig abwesend sind. Darum kann es erforderlich sein, die eigenen Urlaubswünsche mit denen der Kollegen abzustimmen.

Kann hierbei keine Einigkeit erzielt werden, obliegt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, wem er im gewünschten Zeitraum den Urlaub gewährt. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern genießen laut § 7 BUrlG in der Regel Vorrang, da sie an die Ferienzeiten gebunden sind. Generell sollte das Unternehmen Urlaubsregelungen für die Arbeitnehmer treffen, die alle möglichst fair behandeln.

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Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber

"Wegen Betriebsurlaub geschlossen" - Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub anordnen.
„Wegen Betriebsurlaub geschlossen“ – Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub anordnen.

Darf der Arbeitgeber seinen Angestellten Urlaub vorschreiben? Das Arbeitsrecht legt fest, das unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsurlaub vom Chef angeordnet werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern, wie z. B. unvorhergesehene betriebliche Krisen oder ein saisonbedingter Arbeitsausfall.

Wird das gesamte Unternehmen in den Urlaub geschickt, kann auch der Begriff Betriebsurlaub verwendet werden.

Zwar ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viele Tage Urlaub ein Arbeitgeber maximal anordnen darf, jedoch ist sich die Rechtsprechung weitgehend einig, dass zumindest ein Teil des Urlaubs dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung stehen muss. Zudem muss ein Zwangsurlaub mit genügend Vorlauf angekündigt werden, damit die Angestellten ausreichend Zeit haben, ihn bei ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

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Urlaub im Arbeitsrecht: Alle Informationen
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Kommentare

  1. Michael meint

    11. Juni 2018 um 21:29

    Hallo,

    ich habe einen 450-Euro Job,
    Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung von Urlaubs und Feiertage.
    Hat man auf die Zahlung Anspruch?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 13:55

      Hallo Michael,

      auch bei einem 450-Euro-Job besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub und während der Feiertage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Claudia Sch. meint

    13. Juli 2018 um 13:40

    ich arbeite 32,5 Std. pro Woche, wobei ich mittwochs frei habe.
    Wenn ich Urlaub beantrage, muss ich dann den Mittwoch als Urlaubstag rechnen oder nicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 um 7:56

      Hallo Claudia,

      bei einer 4-Tage-Woche müssen für den Urlaub auch nur 4 Tage eingesetzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Kathrin meint

    6. August 2018 um 16:06

    Hallo,

    gibt es Vorgaben/ Tegelungen für die Urlaubsplanung/-beantragung und -genehmigung für Kitas im öffentlichen Dienst? D.h.: Bis wann kann die Bearbeitung/ Genehmigung eines Urlaubes hinausgezögert werden? Kann der Arbeitgeber eine längerfristige Planung außerhalb der Sommerschließzeit hinauszögern und einen Familienurlaub mit mehreren schulpflichtigen Kindern nur da planmäßig möglich machen?

    Danke im Voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 10:53

      Hallo Kathrin,

      Urlaubsplanung darf nur durch zwingende betrieblich Gründe gegen den Wunsch des Angestellten stattfinden. Zwar existiert keine Frist, aber die Anfragen sind in der Regel umgehend zu beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Pascal meint

    9. August 2018 um 9:57

    Ich arbeite seit 10 Jahren in dem Unternehmen und mein Chef hat mir noch nie einen Urlaubsantrag schriftlich bestädigt.
    Wie kann ich meinen Chef dazu zwingen mir meine Urlaubsanträge schriftlich zu genehmigen oder abzulehnen ???
    Da ich jetzt eine Abmahnung bekommen hab , für unerlaubtes fernbleiben von der Arbeit.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 16:20

      Hallo Pascal,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Chef sich weigert, Ihnen den Urlaub schriftlich zu genehmigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Ronny meint

      11. Juli 2020 um 22:51

      Hallo haben einen 120 Stunden Job im Monat also 30 Stunden in der Woche, habe dann zwei Wochen urlaub bekommen, dann rief er mich an das ich in der zweiten Woche auf dem Samstag arbeiten kommen muss… Darf er das einfach oder gehört das Wochenende nicht mehr zum urlaub?

      Antworten
  5. Kathrin meint

    14. August 2018 um 11:17

    Hallo,

    ich habe heute von meiner Chefin gesagt bekommen, dass im September 2018 ein neues Gesetz in Kraft tritt, dass das Mitnehmen von Urlaub (selbst bis zum 06.01.) ins nächste Jahr verbietet. Stimmt das?

    Danke und viele Grüße,
    Kathrin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 17:34

      Hallo Kathrin,
      uns ist nichts derartiges bekannt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Sigrid meint

    10. September 2018 um 10:32

    Hallo,

    Ich arbeite als Rentner auf 450 Euro noch nebenbei 4 Tage im Monat a 12 Stunden.
    Hab ich Urlaubsanspruch wenn ja wieviel?

    Danke LG Siggi

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 10:53

      Hallo Sigrid,
      in der Regel haben auch geringverdienende Beschäftigte einen Anspruch auf Urlaub. Wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt, dürfen wir nicht berechnen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Dieser Urlaubsanspruch richtet sich entweder nach dem Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Pia meint

    13. Oktober 2018 um 9:24

    Hallo ,

    stimmt das, dass der Urlaub zur Monatlichen Arbeitszeit dazu gehört?
    Ich habe einen Arbeitsvertrag von 80 Std. im Monat.
    Jetzt sagt mein Arbeitgeber ich darf mit den Urlaubstagen nicht über die 80Std. im Monat kommen.
    Das würde für mich heißen, dass ich nur 10 Tage a. 8 Std. in einem Monat Urlaub nehmen darf und auch keinen Tag in dem Monat arbeiten darf.

    Danke MfG Pia

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:27

      Hallo Pia,
      auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Jahresurlaub, und zwar anteilig am gesetzlichen Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart. Für weitergehende individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Christian F. meint

    17. Oktober 2018 um 14:22

    Hallo,
    Ich arbeite als Service Kraft bei einer grossen Hotel Kette. Ich habe dort vom 04.06.2018-31.10.2018 gearbeitet. Für diese Zeit habe ich acht Urlaubstage bekommen. Zwei für jeden Monat, ausser für Juni, mit der Begründung ich hätte nur für jeden vollen Kalender Monat Anspruch auf zwei Urlaubstage. Kann mir hierbei eventuell jemand weiterhelfen?
    LG Christian

    Antworten
  9. Jana meint

    25. Oktober 2018 um 9:01

    Guten Morgen , ich habe eine Frage zur Urlaubsanrechnung , arbeite 6 Tage in der Woche , meine Stunden liegen zwischen 3Std.-7Std am Tag . Habe 24 Tage Urlaub . Wenn ich z.B. in der Woche vom 8.10.-14.10 . Urlaub von 3 Tagen Urlaub beantrage (4 wurden daraus gemacht ) und ich die anderen 3 Tage arbeite , müsste doch eigentlich 3 Tage Urlaub berechnet werden , ein Tag frei und 3 Tage arbeiten . ? Vielleicht können Sie mir sagen in welchen Gesetz es festgelegt ist wie der Urlaub zu verrechnen ist?

    Antworten
  10. Gaby meint

    2. November 2018 um 15:27

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,

    Seit 13 Jahren arbeite ich in einer kleinen Firma in Vollzeit und bekomme 30 Tage Urlaub.
    In den ersten 10 Jahren meiner Firmenzugehörigkeit gab es nie Probleme mit der Einteilung der Urlaubstage. Seit 3 Jahren besteht der Chef darauf, dass ich nur so viele Urlaubstage nehmen darf, wie mir in dem laufenden Jahr monatsweise zustehen, also bekommen ich z.Bsp. im Januar nicht 3 Tage Urlaub, da mir nur anteilig 2,5 Tage zustehen.
    Ein Jahresurlaub von max. 2 Wochen ist also nie vor Juni möglich.
    Ich habe ihn vor Monaten schon darum gebeten, mir die gesetzliche Grundlage dazu mitzuteilen. Doch das ist bis heute nicht geschehen.
    Leider ist meine Suche im www dazu auch erfolglos gewesen.
    Gibt es ein Gesetz bzw. eine Rechtsgrundlage, die die Aufteilung der Urlaubstage festlegt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gaby

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. November 2018 um 11:17

      Hallo Gaby,
      § 7 Bundesurlaubsgesetz lautet (Auszug):

      „(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. […]
      (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
      (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. […]“

      Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Evelyn meint

    5. November 2018 um 14:08

    Guten Tag, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Mein Arbeitsverhältnis begann am 15.02.2018. Ich habe im Jahr 25 Urlaubstage. Wie viel Urlaubstage stehen mir dann zu für dieses Jahr?

    LG Evelyn

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. November 2018 um 11:27

      Hallo Evelyn,
      § 5 Abs. 1 Buchst. a) BUrlG besagt:

      „Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt.“

      Bei Unklarheiten können Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Uwe W. meint

    7. November 2018 um 20:15

    Unser Team arbeitet im Pflegebereich 7 Tage die Woche. Durch Personalkürzung hat jetzt jeder Mitarbeiter durchschnittlich an jedem zweite Wochenende Samstag und Sonntag jeweils eine Schicht. Unter Berücksichtigung des Urlaubes also 23 Wochenendschichten pro Jahr. Nach Arbeitsvertrag haben wir eine 5-Tage-Woche/ 28 Urlaubstage pro Jahr.
    Müsste hier jetzt nicht der Arbeitsvertrag geändert werden in eine 6-Tage-Woche?
    Gibt es eine Regelung für Wochenendschichten ab wann die 5- bzw. die 6-Tage-Woche gilt für die Urlaubsberechnung?

    MfG
    Uwe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 um 7:52

      Hallo Uwe,

      wie ihr Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Thomas meint

    24. November 2018 um 21:46

    Guten Tag, ich bin seit 3 Jahren krank, beginne jetzt eine bem, werde ab Januar wieder arbeiten, welche Urlaubsanspruch habe ich ? Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 um 10:00

      Hallo Thomas,
      um diese Frage beantworten zu können, liegen uns leider zu wenige Informationen vor. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Frank meint

    14. Dezember 2018 um 9:32

    Guten morgen, wir arbeiten derzeit in einem kleinen Team die Auftragslage ist jedoch sehr gut. Jetzt war es dieses Jahr schwierig Urlaub zu nehmen somit sind 20 tage übrig geblieben.
    Wir wissen das diese eigentlich bis zum 31.3 genommen werden sollten, dies wird aber nicht möglich sein. Jetzt der Vorschlag meinerseits:
    Urlaubstage stehen lassen in einer Art Urlaubskonto festhalten und in einigen Jahren eine Art Sabathjahr daraus zu machen oder früher in Rente zu gehen.
    Wäre sowas Vertraglich zu regeln?

    Danke im voraus

    Antworten
  15. Sebastian meint

    19. Dezember 2018 um 13:00

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de

    ich arbeite seit 12. Juni 2018 (5 Tage Woche) und werde den Betrieb am 31.01.2019 verlassen. Ich habe 20 Tage Urlaub, jedoch bisher keine Urlaubstage in Anspruch genommen, Wieviel Tage Urlaub stehen mir zum Ende (31.01.2019) gesetzlich zu.

    Antworten
  16. René meint

    27. Dezember 2018 um 10:28

    Hallo Zusammen,

    Ich habe eine Frage zum gesetzlichen Urlaubsanspruch bei Vorlage von zwei Arbeitsverträgen. Beide Arbeitsverträge sind auf jeweils 24 Stunden ausgelegt. Bei einem werden die 24 Stunden an 5 Tagen beim anderen an 4Tagen erbracht. In beiden Verträgen wird auf den gesetzlichen Anspruch auf Urlaubstage verwiesen, jedoch keine Angabe zu Tagen gemacht. Welcher Anspruch an gesamten Urlaubstagen ergibt sich?

    Vielen Dank und viele Grüße
    René

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Januar 2019 um 12:55

      Hallo René,
      bei einer Fünf-Tage-Woche sieht der Gesetzgeber einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor, bei einer Vier-Tage-Woche sind es entsprechend 16 Tage jährlich. Es kommt dementsprechend normalerweise darauf an, an wie vielen Tagen Sie pro Woche tatsächlich arbeiten. Da Ihre Situation mit zwei Arbeitsverträgen sehr speziell ist, sollten Sie das Ganze von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Alex meint

    31. Dezember 2018 um 11:34

    Tag die Herrschaften.
    Habe dieses Jahr 118 Tage (unregelmäßig) gearbeitet.
    Zustehender Urlaub ist 30 Tage bei einer 5 Tage Woche.
    Berechne meinen Urlaub nach folgender Formel –
    (Jahresurlaubsanspruch bei 5 Tagewoche / Jahresarbeitstage (52 x 5 Tage je Woche) x geleistete Arbeitstage im Jahr) 30 / 260 * 118 = 13,62 Tage.
    Jetzt kommt der Knopf in meiner Denkweise.
    Wie viele Tage benötige ich für 1 Woche Urlaub ? ( 13,62 / 6 = 2,27 Tage ?)
    Wie viel vom Urlaub wird für 1 Tag frei abgezogen ? ( 1 Tag ? ).

    Bedanke mich recht herzlich im Voraus
    Alex

    Antworten
  18. andre meint

    17. Januar 2019 um 19:05

    Ich würde gern wissen ob es rechtlich ist den Mitarbeitern entweder urlaubsgeld oder weihnachtsgeld zu zahlen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 13:00

      Hallo Andre,

      anders als die Bezahlung in der Urlaubszeit ist das Urlaubsgeld wie das Weihnachtsgeld eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Wie es sich in Ihrer Situation verhält, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sicher beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. BernD meint

    21. Januar 2019 um 14:27

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de
    ich werde nach 30 Jahren zum 31.8 gekündigt. Hatte bisher einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Wieviel Urlaubstage stehen mir zu?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Januar 2019 um 11:21

      Hallo BernD,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, berechnen wir auch keine individuellen Urlaubsansprüche.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Matthias H. meint

    8. Februar 2019 um 14:14

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. In unserem Betrieb haben wir 7 Tage die Woche geöffnet. Die Wöchentliche Arbeitszeit sin 40 Stunden auf 5 Tage verteilt. Wenn jetzt eine Woche Urlaub beantragt wird, dann müssen 6 Tage Urlaub dafür genommen werden, da im Arbeitsvertag steht, dass wir eine 6 Tage woche haben… obwohl ja nur 5 Tage gearbeitet werden…
    Bei der Stundenabrechnung werden einem dann für diese Woche 6×8=48 Stunden berechnet, was bedeutet, dass mann 8 Überstunden gutgeschrieben bekommt. In meinen Augen ist das nichr korrekt, da Urlaubstage in Übersunden umgewandelt werden.
    Sehe ich das richtig, oder ist diese Vorgehensweise korrekt?

    Vielen Dank für die Bemühungen

    Matthias H.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 um 9:49

      Hallo Matthias,

      für die Tage, die Sie Urlaub nehmen, gilt die Arbeitsleistung als erbracht. In der Regel ist das aber keine Mehrarbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Brigitte meint

    11. Februar 2019 um 22:41

    Hallo liebes Team,

    Ich arbeite eine 40 Std. Woche
    173 Std. Im Monat
    9 Std. am tag.
    Wenn ich aber zwei tage krankgeschrieben bin, werden mir aber nur 6,75 std am tag berechnet,
    Samstags arbeite ich auch 9 Std und wenn ich eine Woche krank bin wird der Samstag mit 6,25 Std berechnet, nach meiner Berechnung gehen mir 5 Std verloren wenn ich krank oder im Urlaub bin.

    Was kann ich machen.

    Danke schon mal für die Hilfe.

    LG Brigitte

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Februar 2019 um 17:11

      Hallo Brigitte,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, diesbezüglich einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Birgit J. meint

    13. Februar 2019 um 13:10

    Hallo,

    ich habe einen 450 Euro Job arbeite 3 Tage die Woche Mi, Do, Fr muss ich für den Montag und Dienstag auch urlaub nehmen? Mir werden nämlich immer fünf Tage abgezogen. Habe noch eine Schwerbehinderung mit 70% wieviel Zusatzurlaub steht mir zu? Meines Wissens 3 Tage bekomme aber nur 1 Tag mit der Begründung da ich an mehreren Objekten (Putzstellen) 14 tägig arbeite stimmt das?

    Danke für euren Rat

    Birgit

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 7:54

      Hallo Birgit,

      in der Regel muss nur für die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitstage Urlaub aufgewendet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Dirk O. meint

    15. Februar 2019 um 11:17

    Moin Moin,

    meine Frau arbeitet in der Pflege auf 450€ Basis. Sie arbeitet alle 14 Tage Samstags und Sonntags jeweils 1 Schicht a 7 Stunden und kommt so auf 28-35 Stunden im Monat. Bisher hat Ihr Arbeitgeber Ihr 35 Stunden Urlaub, also 5 Tage im Jahr gewährt. Nun soll sich die Regelung wie folgt geändert haben:
    Für ein freies Wochenende muss sie angeblich nur noch 1 Tag Urlaub einreichen und der zweite Tag wird als frei eingetragen. Das entspricht dann allerdings in der Praxis unbezahltem Urlaub für den zweiten Tag. Sie hat zwar praktisch doppelt so viel urlaub, jedoch zu 50% unbezahlt – interpretiert der AG da etwas falsch und wo kann man das verbindlich nachlesen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 8:26

      Hallo Dirk,

      verbindliche Quellen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. B meint

    26. Februar 2019 um 13:11

    Hallöchen,

    ich habe 30 Urlaubstage. 10 sind nach Wunsch genehmigt, die anderen 20 kommentarlos abgelehnt, obwohl niemand anderes, der mich vertreten müsste, oder den ich vertrete Urlaub beantragt oder zu meinem wunschzeitraum genehmigt bekommen hat.
    Dafür hat mein Chef mir Urlaubstage ohne Absprache genehmigt, die er aber selbst für mich ausgesucht hat, die ich aber nie wollte in diesem Zeitraum. Darf er das und muss ich das hinnehmen? Kann ich den vordiktierten Urlaub verweigern?

    LG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 um 7:45

      Hallo B.,

      in der Regel soll der Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers genommen werden. Abweichende Regelungen können aber im Vertag vereinbart sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Bisy meint

    10. März 2019 um 11:07

    Hallöchen

    Eine ganz wichtige Frage habe ick, da ich hier nichts Richtiges gefunden habe.

    Folgendes: mein Arbeitgeber ist der Meinung er müsse mir auf meinen Stundenabrechnungszettel einfach Urlaub eintragen an Tagen wo ich NICHT am Tage Arbeiten war sondern in den frühen Morgenstunden von 3-9Uhr oder länger Winterdiensttour hatte!
    Es kamen 44h zusammen und die habe ich auf meinem Stundenzettel dann so aufgeteilt das der Februar normal 18 A-tage und 2 0Tage aufweist, auf meinem Stundenzettel. Die 2 0Tage hatte ich mit dem Chef auch so besprochen dass diese 0 bleiben, da ich Stundenlohn bekomme und kein Festgehalt.
    Und am Donnerstag dieser Wo. bekam ich meine Lohnbescheinigung und sehe das von 28T Urlaub nur noch 20 da sind, die fehlenden 8T sind einfach auf meine Winterdienstage geschrieben worden obwohl ich gesagt habe das ohne zu fragen kein Urlaub eingetragen werden soll!

    Wie sollte man sich jetzt verhalten und IST DER CHEF IM RECHT UND DARF SO ETWAS MACHEN??????

    Habe so etwas noch in keiner anderen Firma erlebt.

    Mit nem freundlichen Gruß an alle
    der Bisy

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. März 2019 um 10:08

      Hallo Bisy,
      ob der Arbeitgeber im Einzelfall im Recht ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Knut meint

    11. März 2019 um 15:04

    Hallo,

    ich habe zum 14. des Monats gekündigt. Steht mir für diesen Zeitraum ein Urlaubstag zu, bei insgesamt 30 Urlaubstagen im Jahr?

    Antworten
  27. Lester meint

    12. März 2019 um 8:19

    Hallo,

    ich habe zum 14. des Monats gekündigt. Steht mir für diesen nicht ganz halben Monat antielig Urlaub zu?

    Beste Grüße
    Lester

    Antworten
    • Gieslinde meint

      9. August 2019 um 14:50

      Hallo Lester
      Ich hätte die selbe Frage wie du eben auch ab für 14 Tage Urlaub bis zum 14. eines Monats nicht einen Tag Urlaub entschädigt werden muss
      Hast du mittlerweile woanders eine Antwort auf diese Frage gefunden?

      Antworten
  28. Mailin G. meint

    13. März 2019 um 10:22

    Hallo,
    Ich mache zurzeit eine Ausbildung beim Anwalt und habe am Anfang des Jahres meinen Urlaub eingereicht für die Herbstferien. Der mir aber jetzt nicht genehmigt wurde weil meine Kollegin mit kind dort auch angeblich Urlaub braucht. Jetzt stellt sich mir die Frage, haben Auszubildende nicht vorrang außer er geht um die Sommerferien. Ich habe jetzt schon viel versucht darüber herauszufinden aber werde nicht wirklich schlauer. Ich habe es nur mal so gehört das Angestellte mit kind nur in dem Sommerferien vorrang haben. Bitte dringend um Antwort, Danke.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. März 2019 um 11:51

      Hallo Mailin,

      der Arbeitgeber hat für eine gerechte Urlaubsverteilung zu sorgen. So haben Eltern zwar in der Regel Vorrang, aber deswegen können nicht durchgängig alle Mitarbeiter benachteiligt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Veronica meint

    23. März 2019 um 20:37

    Hallo. In meinem zu unterzeichnenden Arbeitsvertrag steht im Passus Urlaub: der AN erhält einen Jahresurlaub von 20 Werktagen. Bei unterjährigem Beginn oder Aussscheiden ist der Anspruch nur anteilig zu je 1/12. Zusätzliche erhält der AN einen Zusatzurlaub von bis zu 10 Werktagen. Bei unterjährigem Beginn oder Aussscheiden ist der Anspruch nur anteilig zu je 1/12. Meine Frage: Kann der AG den Zusatzurlaub wirklich derart variabel gestalten und dann z.B. wegen wirtschaftlicher Lage kurzfristig kürzen oder sogar ganz streichen?

    Antworten
  30. Aaron meint

    11. April 2019 um 16:38

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber hat mir bereits schriftlich meinen Urlaub für dieses Jahr gewährt. Jetzt habe ich gekündigt und innerhalb meiner Kündigungsfrist noch Urlaub, den mir mein Arbeitgeber nun wieder strechen will, da er meinen Urlaubsanspruch für die erste Jahreshälfte (Kündigung zum 15.05.) übersteigt.
    Ist das rechtens oder kann ich auf den einmal genehmigten Urlaub bestehen?
    LG

    Antworten
  31. Anja meint

    3. Mai 2019 um 18:19

    Hallo,
    Ich habe einen neuen Job angefangen und im Arbeitsvertrag steht, dass ab dem ersten Krankheitstag ein Urlaubstage gestrichen wird. Ist das erlaubt.
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen
    LG

    Antworten
  32. Andreas meint

    15. Mai 2019 um 14:45

    Ich arbeite vollzeit und mache nebenher eine Ausbildung schulisch. Darf ich Urlaub nehmen und dennoch die Schule besuchen?

    Es heißt ja man darf im Urlaub keine Erwerbstätigkeit ausführen…..gilt das auch für Schulbesuche?

    Danke 🙂

    Antworten
  33. Sandra meint

    21. Mai 2019 um 16:37

    In meinem Arbeitsvertrag steht bei einer 5Tage Woche habe ich 32Urlaubstage Urlaub.Ich arbeite an einem Tag aber nur 4Stunden .Jetzt meint meine Kollegin das ich tatsächlich nur 29Tage Urlaub habe es aber auf das gleiche rauskommt.Ich werde aber dann doch um 3tage beschissen oder denke ich falsch .Danke für ihre Mühe
    Mit freundlichen Grüßen Sandra

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. Mai 2019 um 16:29

      Hallo Sandra,
      wie viele Tage Urlaubsanspruch einem Arbeitnehmer zustehen, ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Der Anspruch wird gewöhnlich tageweise und nicht stundenweise gewährt. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Florian meint

    26. Juni 2019 um 0:31

    Bis wann muss ein Arbeitgeber den Urlaub bewilligen oder ablehen ?

    Als Beispiel, ich habe im Jannuar bereits Urlaub für August eingereicht und mein Arbeitgeber hat mir bisher nur eine mündliche Randmitteilung zukommen lassen „das sollte kein Problem sein“ auch auf mehrmaliges nachfragen hinn keine feste zusage, wie soll man so Urlaub buchen oder planen wenn der Arbeitgeber kurz vorher noch sagen kann ne gibts nicht.

    Antworten
  35. Burt meint

    4. Juli 2019 um 17:08

    Hallo,

    ich arbeite im Verkehrssektor, das heißt auch Feiertage, Wochenende usw. Bis jetzt (die letzten kanpp 20 Jahre) hatten wir die 5-Tage-Woche (laut Arbeitsvertrag), nun hat aber unsere Firma eine Woche vorm Monatswechsel ein neues Programm zur Arbeitszeiterfassung eingeführt und zugleich von allen Kollegen im Schichtdienst die „7-Tage-Woche“. Das heißt, die 40h Wochenarbeitszeit wird jetzt durch 7 geteilt (tägl. Soll-Arbeitsz.) und unser Urleub wurde auch dementsprechend hochgerechnet (von 31 auf über 40 Tage). Ist das gesetzlich erlaubt am Sonntag einen Urlaubstag zu berechnen (§3 BUrlG)? Feiertage werden nämlich nicht berechnet. Es erfolgte auch keine weitere Information sowie Änderung des Arbeitsvertrages

    Antworten
  36. Isa meint

    25. August 2019 um 1:37

    Guten Tag,
    Muss man sämtliche Urlaubstage zu Beginn des Jahres schon festlegen?

    Antworten
  37. Norbert meint

    27. August 2019 um 18:29

    mein Arbeitgeber hat mich an einem Freitag Nachmittag bis abends und am Wochenende per tel. nicht mehr erreicht, ich habe aber in meinem Bereich als Aussendienstmitarbeiter mit home office bis Nachmittag gearbeitet, nun will er mir für die nicht Erreichbarkeit einen Tag Urlaub abziehen.
    Ist das rechtlich i.O. ?

    Antworten
  38. Löffler meint

    3. Oktober 2019 um 9:54

    Wie wird der Urlaub bei einem 450.00 Euro berechnet mit 4 oder 8 Stunden pro Tag

    Antworten
    • Kanolife meint

      27. Oktober 2019 um 16:44

      Hallo. Es geht um die gesetzlichen Feiertage. Die werden von meinem Arbeitgeber in keinster Weise berücksichtigt. Sie tun so, als würden diese 10 Feiertage im Jahr gar nicht existieren. Gesetzlich heißt doch eigentlich, dass mein AG dazu verpflichtet ist, die Feiertage zu implizieren. Achso, und wie viel Stunden wären ein Feiertag? 8 Stunden?

      Antworten
  39. Kanolife meint

    27. Oktober 2019 um 16:33

    Hallo. Ich habe momentan einen 30h Job und wollte mal fragen, mit wie viel Stunden ein Urlaubstag verrechnet werden muss? Sind es wie bei einem 40h Job auch 8 Stunden?

    Antworten
  40. AIP meint

    2. November 2019 um 14:20

    Hallo,
    allo. Ich habe momentan einen 80h Job
    Geht das, dass wenn man mit den Urlaubstunden über die 80h Std. im Monat kommt im November vor der Gehaltsabrechnung die 2 Urlaubstage einfach streicht.

    LG
    AIP

    Antworten
  41. Wuschel67 meint

    24. November 2019 um 8:01

    Ich habe einen 450 Euro Job…arbeite 5 Tage die Woche (2 Stunden) ..in meinen Arbeitsvertrag steht das ich 28 Tage Urlaub habe…ich habe am 06.06.angefangen und habe zum 06.12. gekündigt..also volle 6 Monate gearbeitet…würde bedeuten ich bekomme für 6 Monate 14 Tage Urlaub..5 Tage hatte ich und 9 Tage stehen mir noch zu …mein Arbeitgeber will mir aber für Juni und Dezember keinen Urlaub anrechnen…weil es keine vollen Monate gearbeitet habe..ist das Rechtens?

    Antworten
  42. MA_1 meint

    6. Dezember 2019 um 8:30

    Hallo Team Arbeitsrechte,

    ich habe einen DEUTSCHEN Arbeitsvertrag und arbeite an einem deutschen Standort. Mein neuer Vorgesetzter sitzt in Asien und kennt sich mit den deutschen Regularien nicht aus. Der Vorgesetztenwechsel kam aus organisatorischen Gründen zustande.

    Seit Anfang Nov. 2019 liegt ihm mein Urlaubsantrag schriftlich vor, für den er bisher KEINE Rückmeldung gab. Zweimal fragte ich bei ihm schriftlich nach, aber es kam seinerseits weiterhin nichts. Er befindet sich auch NICHT im Urlaub.

    „Geplanter“ Urlaubsbeginn für mich ist Montag, 23.12.2019.

    Hinzu kommt, dass bei uns Betriebsruhe zwischen Weihnachten 2019/Neujahr 2020 herrscht. D.h., das Unternehmen ist in der Zeit geschlossen. Nur mit Zustimmung des Betriebsrates darf gearbeitet werden. Hierzu muss der Vorgesetzte jedoch spätestens 1 Woche VOR der geplanten Arbeitsaufnahme (während der Betriebsruhe) den Antrag beim Betriebsrat eingereicht haben. Aber da mein Vorgesetzter KEINE Rückmeldung gibt, weiß ich nicht, was hinter seinem Schweigen steckt.

    Ich habe gelesen, dass ich eine Abmahnung ODER eine Kündigung riskiere, wenn ich NICHT bei der Arbeit erscheine, falls mir mein Vorgesetzter KEINE offizielle Urlaubsgenehmigung erteilt hat. Angesichts der Betriebsruhe finde ich meine Situation schwierig, denn einerseits kann ich nicht zur Arbeit kommen OHNE Zustimmung des Betriebsrates. Andererseits ist das Unternehmen während der Betriebsruhe eben geschlossen.

    Es handelt sich übrigens um Urlaub des Kalenderjahres 2019, der also zu nehmen ist.

    Daher folgende Fragen an Sie:
    -Ist der Rechtsweg meine einzige Absicherung, um KEINE Kündigung/Abmahnung zu riskieren?
    -Darf er meinen Urlaub verwehren nach so viel Zeit? (Ihm liegt der Antrag seit 08.11.2019 vor)
    -Falls er mir den Urlaub verwehrt, MUSS der Vorgesetzte das schriftlich tun ODER reicht eine mündliche Aussage von ihm?

    Freundliche Grüße

    Antworten
  43. Gerda meint

    20. Januar 2020 um 18:18

    Ich Arbeit eine 6 Tage Woche und bekomme 28 Tage Urlaub.
    Kann Ich auf ein mal 24 Tage Urlaub nehmen und fahren wohin ich Wünsche?

    Antworten
  44. Ursula meint

    21. Januar 2020 um 19:22

    Hallo,
    am 15.01.2019 wude ich wegen eines Herzleidens vom Arzt krankgeschrieben und konnte meiner Arbeit als Reinigunskraft nicht mehr ausführen und bin bis Heute immer noch krankgeschrieben.
    Zum 31.12.2019 wurde ich gekündigt was ich auch akzeptiert habe.
    Meine Frage ist, was ist mit meinem Urlaub von 2019 den ich auf Grund meiner Krankschreibungen nicht
    nehmen konnte.
    Mit freundlichen Grüßen Ursula

    Antworten
  45. Daniel T. meint

    3. März 2020 um 19:41

    Guten Abend, mein Chef hat mir letztes Jahr 12-16 Arbeitstage zu viel Urlaub gegeben, obwohl ich davon nur 19 selbst beantragt hatte. Grund für den zuviel Urlaub war, da er den Betrieb zu machte wegen z.B. Brückentage und weil er selbst FREI haben wollte etc. Nun ist meine Frage, muß ich das nun ab arbeiten oder ähnliches, da dies beinahe 1 Monat an Arbeitstagen wäre?! Bitte um Info
    MfG Daniel T.

    Antworten
  46. H Fuchs meint

    12. Mai 2020 um 15:32

    Eine allgemeine, theoretischeFrage:

    muss zu Jahresanfang geplanter Urlaub angetreten werden, wenn der Chef es will.
    (Genehmigung durch Chef liegt noch nicht vor, Antrag wurde noch nicht gestellt)
    Betriebliche Zwänge, diesen Tag zu nehmen würden in diesem Beispiel nicht vorliegen.

    Muss der Tag nun ohne betriebliche Notwendigkeit angetreten werden?

    Z.B. ein Brückentag, den man machen wollte aber nun doch nicht machen möchte bzw. sonstige Tage.

    Vielleicht habt Ihr da eine Antwort

    Antworten
  47. Simone meint

    8. Dezember 2020 um 16:44

    Hallo.
    Mein Arbeitgeber hatte heute die Idee, mich beim heutigen Dienstantritt für den Rest dieses Monats in Urlaub zu schicken und auch damit gleich die angefallenen Überstunden (45 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) abzufeiern.
    Zur Info: Ich habe noch 7 Tage Resturlaub und fristgerecht einen Antrag auf Mitnahme in 2021 gestellt. Gleichzeitig habe ich einen Urlaubsantrag für diese restlichen Tage für Januar gestellt gehabt. Heute dann dieser plötzliche Versuch der Überrumpelung.
    Darf mein Arbeitgeber das, obwohl unser Betrieb ganz normal trotz Corona ohne Einschränkung weiterarbeitet?
    Ich habe mich dem heute verweigert, würde aber gerne wissen, wie genau das zu handhaben ist

    Antworten
  48. Michael meint

    23. Dezember 2020 um 14:14

    Hallo,

    wir diskutieren aktuell ob der Urlaubsantrag mit der Bezeichnung Urlaubstage oder Urlaubsstunden eingereicht werden kann/muss. Gibt es hier eine Regelung?

    Viele Grüße
    Michael

    Antworten
  49. Heike meint

    29. Januar 2021 um 10:46

    Hallo,
    ich befinde mich in Kurzarbeit, mein Urlaubsanspruch für 2020 ist abgefeiert.
    Nun verlangt mein Arbeitgeber, dass ich für jeden Monat Kurzarbeit eine Woche von meinem neuen Urlaub für 2021 nehmen muss.
    Das würde für mich bedeuten, dass ich meinen Urlaub für 2021 im Mai verbraucht habe und den Rest des Jahres keinen Urlaub mehr bekomme.
    Darf der Arbeitgeber das verlangen?
    Ps: Ich arbeite in einem Grenzhandel (Getränke), der geöffnet ist, aber zur Zeit sehr wenig Kunden hat.

    Antworten
  50. Michaela meint

    4. Februar 2021 um 11:43

    Hallo,

    Darf ein Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage als „Belohnung“/Benefit/Zusatzleistung (die nicht im Vertrag festgelegt ist) verteilen? Zum Beispiel als Dank/Belohnung für eine herausragende Leistung. Und wenn ja, steht es ihm frei zu bestimmen wie viele?

    Vielen Dank.

    Antworten
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