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Urlaub im Arbeitsrecht: Alle Informationen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
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Jeder Arbeitnehmer hat laut Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub, um sich von seiner Arbeit erholen zu können. Dies schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor.

Kurz & knapp: Urlaub

Für wen gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs.

Wie viele Urlaubstage sind vorgeschrieben?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen fest. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären dies 24 Werktage. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jedoch vertraglich mehr Tage einräumen.

Was geschieht, wenn ich ohne Genehmigung Urlaubstage nehme?

Wer ohne Genehmigung des Chefs seinen Urlaub antritt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Haben Frauen einen Anspruch auf Menstruationsurlaub?

Nein. Anders als beispielsweise in Spanien gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Menstruationsurlaub. Allerdings können sich Frauen, die unter starken Regelschmerzen leiden, krankmelden.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Urlaub
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Gilt er für jeden?
    • Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu?
    • Vergütung im Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
    • Die Urlaubsgenehmigung erfolgt durch den Arbeitgeber
  • Urlaubsplanung: Wann dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen?
    • Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber
  • Quellen und weiterführende Links
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber
    • Über den Autor

Spezifische Informationen zum Urlaubsrecht:

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Hier finden Sie Informationen rund um den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern!

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Welche Rechte Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub haben – und welche Pflichten – ist ihnen nicht immer bewusst.

Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat laut Gesetz Anspruch auf Erholungsurlaub.
Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat laut Gesetz Anspruch auf Erholungsurlaub.

In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Urlaub: Besteht für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, wie werden Urlaubstage bezahlt, darf der Arbeitgeber den Urlaub einteilen uvm.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Gilt er für jeden?

Oft kommt die Frage auf, ob der Anspruch auf Urlaub für alle Arbeitnehmer besteht. Das Gesetz gibt darauf eine eindeutige Antwort, denn im § 1 BUrlG heißt es:

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“

Konkret bedeutet das, dass jedem, der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage im Jahr zusteht – egal, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle handelt, eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder einen Ferienjob. Selbst ein Praktikant hat Anspruch auf Urlaub, sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt.

Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu?

Die Mindesturlaubstage sind gesetzlich festgelegt.
Die Mindesturlaubstage sind gesetzlich festgelegt.

In Deutschland existiert ein Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, das festlegt, wie viel Jahresurlaubsanspruch ihnen mindestens zusteht. Laut § 3 BUrlG beträgt dieser 24 Werktage.

Diese Aussage muss jedoch relativ betrachtet werden, denn das Gesetz geht bei der Berechnung des Mindesturlaubs von einer Arbeitswoche von 6 Werktagen aus. Nur wer wirklich so viele Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 24 Tage Mindesturlaub im Jahr.

Arbeitnehmer, die weniger arbeiten, haben entsprechend auch weniger gesetzliche Urlaubstage. Dies kann nach einer einfachen Formel berechnet werden:

(durchschnittliche) Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4 = gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen

So stehen z. B. einem Angestellten, der wöchentlich 5 Tage arbeitet, laut Gesetz mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Dabei ist unerheblich, wie viele Arbeitsstunden er ableistet. Die Berechnung orientiert sich ausschließlich an den Arbeitstagen.

Auf diese Weise wird jedoch nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch festgelegt. Wird im Arbeitsvertrag mehr Urlaub vereinbart, steht dem Mitarbeiter die höhere Anzahl Urlaubstage zu.

Manche Arbeits- oder Tarifverträge legen einen höheren Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer oder für Angestellte mit einer längeren Betriebszugehörigkeit fest. Dies ist jedoch nicht immer zulässig, weil eine solche Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen kann. Darüber hat im Streitfall ein Gericht zu entscheiden.

Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen. Wird das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also nach dem 1. Juli, beendet, steht dem Arbeitnehmer sein gesamter noch verbleibender Jahresurlaub zu. Erfolgt die Kündigung in der ersten Jahreshälfte, hat er für jeden vollen Monat, den er in diesem Kalenderjahr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitet, Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs.

In der Regel muss der Arbeitnehmer diesen Urlaub vollständig nehmen, bevor seine Tätigkeit endet. Ist dies absolut nicht möglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Urlaubsabgeltung zu zahlen.

Krankheit im Urlaub: Werden die Krankheitstage angerechnet?

Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, werden die Krankheitstage nicht auf seinen Urlaub angerechnet. Um seine Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können, benötigt er ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Außerdem ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.

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Sonderurlaub: Wann gibt es zusätzliche Urlaubstage?

Ob es bei einer Hochzeit Sonderurlaub gibt, entscheidet meist der Chef.
Ob es bei einer Hochzeit Sonderurlaub gibt, entscheidet meist der Chef.

Unter Umständen haben Arbeitnehmer laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, wenn ein besonderes Ereignis eintritt. Aus welchen konkreten Gründen ein solcher Sonderurlaub gewährt werden kann, ist im Gesetz jedoch nicht festgelegt.

Gibt es dazu auch keine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ob Sonderurlaub aufgrund eines bestimmten Ereignisses möglich ist und wie lange dieser dauert.

Fast immer wird Sonderurlaub bei einem Todesfall eines nahe stehenden Familienmitglieds gewährt. Aber auch die Geburt des eigenen Kindes oder die eigene Hochzeit können Sonderurlaub rechtfertigen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine vertragliche Vereinbarung zum Sonderurlaub vorliegt.

Vergütung im Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit und bedeutet demzufolge einen Arbeitsausfall für das Unternehmen. Trotzdem muss der Arbeitnehmer nicht auf sein Gehalt verzichten, denn das BUrlG legt fest, dass das Arbeitsentgelt während der Urlaubszeit weitergezahlt werden muss.

Dieses sog. Urlaubsentgelt muss in der Höhe dem Betrag entsprechen, den der Arbeitnehmer verdienen würde, wenn er arbeiten würde, statt Urlaub zu nehmen. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt verdient hat. Vom Urlaubsentgelt sind die normalen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen.

Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die der Arbeitgeber im Urlaub zusätzlich leistet. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Es muss deshalb nur dann gezahlt werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist.

Unbezahlter Urlaub ist nach deutschem Urlaubsrecht nicht vorgesehen und wird in der Regel nur in Ausnahmefällen genehmigt. Anspruch darauf besteht nur, wenn eine entsprechende Sonderregelung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde.

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Die Urlaubsgenehmigung erfolgt durch den Arbeitgeber

Urlaub genehmigen: Arbeitgeber dürfen den Urlaubsantrag nur aus wichtigen Gründen ablehnen.
Urlaub genehmigen: Arbeitgeber dürfen den Urlaubsantrag nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Nur wenn dieser den Urlaub genehmigt, darf er auch angetreten werden.

Der Chef kann den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. In diesem Fall muss der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden.

Bevor Arbeitnehmer eine Reise planen, sollten sie deshalb unbedingt abwarten, ob ihr Urlaubsantrag auch tatsächlich bewilligt wird. Denn ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Verletzung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten darf und kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Urlaubsplanung: Wann dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen?

§ 7 BUrlG legt fest, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Angestellten zu berücksichtigen hat und sie nur aus bestimmten Gründen verwehren darf. Arbeitnehmer dürfen somit grundsätzlich selbst entscheiden, wann im Jahr sie ihren Urlaub antreten.

Ein möglicher Grund aber, weshalb der Urlaubsantrag abgelehnt werden kann, ist ein personeller Engpass. In manchen Arbeitsfeldern ist es wichtig, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig abwesend sind. Darum kann es erforderlich sein, die eigenen Urlaubswünsche mit denen der Kollegen abzustimmen.

Kann hierbei keine Einigkeit erzielt werden, obliegt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, wem er im gewünschten Zeitraum den Urlaub gewährt. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern genießen laut § 7 BUrlG in der Regel Vorrang, da sie an die Ferienzeiten gebunden sind. Generell sollte das Unternehmen Urlaubsregelungen für die Arbeitnehmer treffen, die alle möglichst fair behandeln.

Spezifische Informationen zu den Rechten von Arbeitnehmern beim Urlaub:

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Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber

"Wegen Betriebsurlaub geschlossen" - Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub anordnen.
„Wegen Betriebsurlaub geschlossen“ – Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub anordnen.

Darf der Arbeitgeber seinen Angestellten Urlaub vorschreiben? Das Arbeitsrecht legt fest, das unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsurlaub vom Chef angeordnet werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern, wie z. B. unvorhergesehene betriebliche Krisen oder ein saisonbedingter Arbeitsausfall.

Wird das gesamte Unternehmen in den Urlaub geschickt, kann auch der Begriff Betriebsurlaub verwendet werden.

Zwar ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viele Tage Urlaub ein Arbeitgeber maximal anordnen darf, jedoch ist sich die Rechtsprechung weitgehend einig, dass zumindest ein Teil des Urlaubs dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung stehen muss. Zudem muss ein Zwangsurlaub mit genügend Vorlauf angekündigt werden, damit die Angestellten ausreichend Zeit haben, ihn bei ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Quellen und weiterführende Links

  • § 1 BUrlG - Urlaubsanspruch
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Bisy meint

    10. März 2019 at 11:07

    Hallöchen

    Eine ganz wichtige Frage habe ick, da ich hier nichts Richtiges gefunden habe.

    Folgendes: mein Arbeitgeber ist der Meinung er müsse mir auf meinen Stundenabrechnungszettel einfach Urlaub eintragen an Tagen wo ich NICHT am Tage Arbeiten war sondern in den frühen Morgenstunden von 3-9Uhr oder länger Winterdiensttour hatte!
    Es kamen 44h zusammen und die habe ich auf meinem Stundenzettel dann so aufgeteilt das der Februar normal 18 A-tage und 2 0Tage aufweist, auf meinem Stundenzettel. Die 2 0Tage hatte ich mit dem Chef auch so besprochen dass diese 0 bleiben, da ich Stundenlohn bekomme und kein Festgehalt.
    Und am Donnerstag dieser Wo. bekam ich meine Lohnbescheinigung und sehe das von 28T Urlaub nur noch 20 da sind, die fehlenden 8T sind einfach auf meine Winterdienstage geschrieben worden obwohl ich gesagt habe das ohne zu fragen kein Urlaub eingetragen werden soll!

    Wie sollte man sich jetzt verhalten und IST DER CHEF IM RECHT UND DARF SO ETWAS MACHEN??????

    Habe so etwas noch in keiner anderen Firma erlebt.

    Mit nem freundlichen Gruß an alle
    der Bisy

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. März 2019 at 10:08

      Hallo Bisy,
      ob der Arbeitgeber im Einzelfall im Recht ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. B meint

    26. Februar 2019 at 13:11

    Hallöchen,

    ich habe 30 Urlaubstage. 10 sind nach Wunsch genehmigt, die anderen 20 kommentarlos abgelehnt, obwohl niemand anderes, der mich vertreten müsste, oder den ich vertrete Urlaub beantragt oder zu meinem wunschzeitraum genehmigt bekommen hat.
    Dafür hat mein Chef mir Urlaubstage ohne Absprache genehmigt, die er aber selbst für mich ausgesucht hat, die ich aber nie wollte in diesem Zeitraum. Darf er das und muss ich das hinnehmen? Kann ich den vordiktierten Urlaub verweigern?

    LG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 7:45

      Hallo B.,

      in der Regel soll der Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers genommen werden. Abweichende Regelungen können aber im Vertag vereinbart sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Dirk O. meint

    15. Februar 2019 at 11:17

    Moin Moin,

    meine Frau arbeitet in der Pflege auf 450€ Basis. Sie arbeitet alle 14 Tage Samstags und Sonntags jeweils 1 Schicht a 7 Stunden und kommt so auf 28-35 Stunden im Monat. Bisher hat Ihr Arbeitgeber Ihr 35 Stunden Urlaub, also 5 Tage im Jahr gewährt. Nun soll sich die Regelung wie folgt geändert haben:
    Für ein freies Wochenende muss sie angeblich nur noch 1 Tag Urlaub einreichen und der zweite Tag wird als frei eingetragen. Das entspricht dann allerdings in der Praxis unbezahltem Urlaub für den zweiten Tag. Sie hat zwar praktisch doppelt so viel urlaub, jedoch zu 50% unbezahlt – interpretiert der AG da etwas falsch und wo kann man das verbindlich nachlesen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 at 8:26

      Hallo Dirk,

      verbindliche Quellen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Birgit J. meint

    13. Februar 2019 at 13:10

    Hallo,

    ich habe einen 450 Euro Job arbeite 3 Tage die Woche Mi, Do, Fr muss ich für den Montag und Dienstag auch urlaub nehmen? Mir werden nämlich immer fünf Tage abgezogen. Habe noch eine Schwerbehinderung mit 70% wieviel Zusatzurlaub steht mir zu? Meines Wissens 3 Tage bekomme aber nur 1 Tag mit der Begründung da ich an mehreren Objekten (Putzstellen) 14 tägig arbeite stimmt das?

    Danke für euren Rat

    Birgit

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 at 7:54

      Hallo Birgit,

      in der Regel muss nur für die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitstage Urlaub aufgewendet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Brigitte meint

    11. Februar 2019 at 22:41

    Hallo liebes Team,

    Ich arbeite eine 40 Std. Woche
    173 Std. Im Monat
    9 Std. am tag.
    Wenn ich aber zwei tage krankgeschrieben bin, werden mir aber nur 6,75 std am tag berechnet,
    Samstags arbeite ich auch 9 Std und wenn ich eine Woche krank bin wird der Samstag mit 6,25 Std berechnet, nach meiner Berechnung gehen mir 5 Std verloren wenn ich krank oder im Urlaub bin.

    Was kann ich machen.

    Danke schon mal für die Hilfe.

    LG Brigitte

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Februar 2019 at 17:11

      Hallo Brigitte,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, diesbezüglich einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Matthias H. meint

    8. Februar 2019 at 14:14

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. In unserem Betrieb haben wir 7 Tage die Woche geöffnet. Die Wöchentliche Arbeitszeit sin 40 Stunden auf 5 Tage verteilt. Wenn jetzt eine Woche Urlaub beantragt wird, dann müssen 6 Tage Urlaub dafür genommen werden, da im Arbeitsvertag steht, dass wir eine 6 Tage woche haben… obwohl ja nur 5 Tage gearbeitet werden…
    Bei der Stundenabrechnung werden einem dann für diese Woche 6×8=48 Stunden berechnet, was bedeutet, dass mann 8 Überstunden gutgeschrieben bekommt. In meinen Augen ist das nichr korrekt, da Urlaubstage in Übersunden umgewandelt werden.
    Sehe ich das richtig, oder ist diese Vorgehensweise korrekt?

    Vielen Dank für die Bemühungen

    Matthias H.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Februar 2019 at 9:49

      Hallo Matthias,

      für die Tage, die Sie Urlaub nehmen, gilt die Arbeitsleistung als erbracht. In der Regel ist das aber keine Mehrarbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. BernD meint

    21. Januar 2019 at 14:27

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de
    ich werde nach 30 Jahren zum 31.8 gekündigt. Hatte bisher einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Wieviel Urlaubstage stehen mir zu?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Januar 2019 at 11:21

      Hallo BernD,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, berechnen wir auch keine individuellen Urlaubsansprüche.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. andre meint

    17. Januar 2019 at 19:05

    Ich würde gern wissen ob es rechtlich ist den Mitarbeitern entweder urlaubsgeld oder weihnachtsgeld zu zahlen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 at 13:00

      Hallo Andre,

      anders als die Bezahlung in der Urlaubszeit ist das Urlaubsgeld wie das Weihnachtsgeld eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Wie es sich in Ihrer Situation verhält, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sicher beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Alex meint

    31. Dezember 2018 at 11:34

    Tag die Herrschaften.
    Habe dieses Jahr 118 Tage (unregelmäßig) gearbeitet.
    Zustehender Urlaub ist 30 Tage bei einer 5 Tage Woche.
    Berechne meinen Urlaub nach folgender Formel –
    (Jahresurlaubsanspruch bei 5 Tagewoche / Jahresarbeitstage (52 x 5 Tage je Woche) x geleistete Arbeitstage im Jahr) 30 / 260 * 118 = 13,62 Tage.
    Jetzt kommt der Knopf in meiner Denkweise.
    Wie viele Tage benötige ich für 1 Woche Urlaub ? ( 13,62 / 6 = 2,27 Tage ?)
    Wie viel vom Urlaub wird für 1 Tag frei abgezogen ? ( 1 Tag ? ).

    Bedanke mich recht herzlich im Voraus
    Alex

    Antworten
  10. René meint

    27. Dezember 2018 at 10:28

    Hallo Zusammen,

    Ich habe eine Frage zum gesetzlichen Urlaubsanspruch bei Vorlage von zwei Arbeitsverträgen. Beide Arbeitsverträge sind auf jeweils 24 Stunden ausgelegt. Bei einem werden die 24 Stunden an 5 Tagen beim anderen an 4Tagen erbracht. In beiden Verträgen wird auf den gesetzlichen Anspruch auf Urlaubstage verwiesen, jedoch keine Angabe zu Tagen gemacht. Welcher Anspruch an gesamten Urlaubstagen ergibt sich?

    Vielen Dank und viele Grüße
    René

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Januar 2019 at 12:55

      Hallo René,
      bei einer Fünf-Tage-Woche sieht der Gesetzgeber einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor, bei einer Vier-Tage-Woche sind es entsprechend 16 Tage jährlich. Es kommt dementsprechend normalerweise darauf an, an wie vielen Tagen Sie pro Woche tatsächlich arbeiten. Da Ihre Situation mit zwei Arbeitsverträgen sehr speziell ist, sollten Sie das Ganze von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Sebastian meint

    19. Dezember 2018 at 13:00

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de

    ich arbeite seit 12. Juni 2018 (5 Tage Woche) und werde den Betrieb am 31.01.2019 verlassen. Ich habe 20 Tage Urlaub, jedoch bisher keine Urlaubstage in Anspruch genommen, Wieviel Tage Urlaub stehen mir zum Ende (31.01.2019) gesetzlich zu.

    Antworten
  12. Frank meint

    14. Dezember 2018 at 9:32

    Guten morgen, wir arbeiten derzeit in einem kleinen Team die Auftragslage ist jedoch sehr gut. Jetzt war es dieses Jahr schwierig Urlaub zu nehmen somit sind 20 tage übrig geblieben.
    Wir wissen das diese eigentlich bis zum 31.3 genommen werden sollten, dies wird aber nicht möglich sein. Jetzt der Vorschlag meinerseits:
    Urlaubstage stehen lassen in einer Art Urlaubskonto festhalten und in einigen Jahren eine Art Sabathjahr daraus zu machen oder früher in Rente zu gehen.
    Wäre sowas Vertraglich zu regeln?

    Danke im voraus

    Antworten
  13. Thomas meint

    24. November 2018 at 21:46

    Guten Tag, ich bin seit 3 Jahren krank, beginne jetzt eine bem, werde ab Januar wieder arbeiten, welche Urlaubsanspruch habe ich ? Danke

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Dezember 2018 at 10:00

      Hallo Thomas,
      um diese Frage beantworten zu können, liegen uns leider zu wenige Informationen vor. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Uwe W. meint

    7. November 2018 at 20:15

    Unser Team arbeitet im Pflegebereich 7 Tage die Woche. Durch Personalkürzung hat jetzt jeder Mitarbeiter durchschnittlich an jedem zweite Wochenende Samstag und Sonntag jeweils eine Schicht. Unter Berücksichtigung des Urlaubes also 23 Wochenendschichten pro Jahr. Nach Arbeitsvertrag haben wir eine 5-Tage-Woche/ 28 Urlaubstage pro Jahr.
    Müsste hier jetzt nicht der Arbeitsvertrag geändert werden in eine 6-Tage-Woche?
    Gibt es eine Regelung für Wochenendschichten ab wann die 5- bzw. die 6-Tage-Woche gilt für die Urlaubsberechnung?

    MfG
    Uwe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 at 7:52

      Hallo Uwe,

      wie ihr Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Evelyn meint

    5. November 2018 at 14:08

    Guten Tag, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Mein Arbeitsverhältnis begann am 15.02.2018. Ich habe im Jahr 25 Urlaubstage. Wie viel Urlaubstage stehen mir dann zu für dieses Jahr?

    LG Evelyn

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. November 2018 at 11:27

      Hallo Evelyn,
      § 5 Abs. 1 Buchst. a) BUrlG besagt:

      „Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt.“

      Bei Unklarheiten können Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Gaby meint

    2. November 2018 at 15:27

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,

    Seit 13 Jahren arbeite ich in einer kleinen Firma in Vollzeit und bekomme 30 Tage Urlaub.
    In den ersten 10 Jahren meiner Firmenzugehörigkeit gab es nie Probleme mit der Einteilung der Urlaubstage. Seit 3 Jahren besteht der Chef darauf, dass ich nur so viele Urlaubstage nehmen darf, wie mir in dem laufenden Jahr monatsweise zustehen, also bekommen ich z.Bsp. im Januar nicht 3 Tage Urlaub, da mir nur anteilig 2,5 Tage zustehen.
    Ein Jahresurlaub von max. 2 Wochen ist also nie vor Juni möglich.
    Ich habe ihn vor Monaten schon darum gebeten, mir die gesetzliche Grundlage dazu mitzuteilen. Doch das ist bis heute nicht geschehen.
    Leider ist meine Suche im www dazu auch erfolglos gewesen.
    Gibt es ein Gesetz bzw. eine Rechtsgrundlage, die die Aufteilung der Urlaubstage festlegt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gaby

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. November 2018 at 11:17

      Hallo Gaby,
      § 7 Bundesurlaubsgesetz lautet (Auszug):

      „(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. […]
      (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
      (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. […]“

      Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Jana meint

    25. Oktober 2018 at 9:01

    Guten Morgen , ich habe eine Frage zur Urlaubsanrechnung , arbeite 6 Tage in der Woche , meine Stunden liegen zwischen 3Std.-7Std am Tag . Habe 24 Tage Urlaub . Wenn ich z.B. in der Woche vom 8.10.-14.10 . Urlaub von 3 Tagen Urlaub beantrage (4 wurden daraus gemacht ) und ich die anderen 3 Tage arbeite , müsste doch eigentlich 3 Tage Urlaub berechnet werden , ein Tag frei und 3 Tage arbeiten . ? Vielleicht können Sie mir sagen in welchen Gesetz es festgelegt ist wie der Urlaub zu verrechnen ist?

    Antworten
  18. Christian F. meint

    17. Oktober 2018 at 14:22

    Hallo,
    Ich arbeite als Service Kraft bei einer grossen Hotel Kette. Ich habe dort vom 04.06.2018-31.10.2018 gearbeitet. Für diese Zeit habe ich acht Urlaubstage bekommen. Zwei für jeden Monat, ausser für Juni, mit der Begründung ich hätte nur für jeden vollen Kalender Monat Anspruch auf zwei Urlaubstage. Kann mir hierbei eventuell jemand weiterhelfen?
    LG Christian

    Antworten
  19. Pia meint

    13. Oktober 2018 at 9:24

    Hallo ,

    stimmt das, dass der Urlaub zur Monatlichen Arbeitszeit dazu gehört?
    Ich habe einen Arbeitsvertrag von 80 Std. im Monat.
    Jetzt sagt mein Arbeitgeber ich darf mit den Urlaubstagen nicht über die 80Std. im Monat kommen.
    Das würde für mich heißen, dass ich nur 10 Tage a. 8 Std. in einem Monat Urlaub nehmen darf und auch keinen Tag in dem Monat arbeiten darf.

    Danke MfG Pia

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 at 10:27

      Hallo Pia,
      auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Jahresurlaub, und zwar anteilig am gesetzlichen Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart. Für weitergehende individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Sigrid meint

    10. September 2018 at 10:32

    Hallo,

    Ich arbeite als Rentner auf 450 Euro noch nebenbei 4 Tage im Monat a 12 Stunden.
    Hab ich Urlaubsanspruch wenn ja wieviel?

    Danke LG Siggi

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 at 10:53

      Hallo Sigrid,
      in der Regel haben auch geringverdienende Beschäftigte einen Anspruch auf Urlaub. Wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt, dürfen wir nicht berechnen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Dieser Urlaubsanspruch richtet sich entweder nach dem Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Kathrin meint

    14. August 2018 at 11:17

    Hallo,

    ich habe heute von meiner Chefin gesagt bekommen, dass im September 2018 ein neues Gesetz in Kraft tritt, dass das Mitnehmen von Urlaub (selbst bis zum 06.01.) ins nächste Jahr verbietet. Stimmt das?

    Danke und viele Grüße,
    Kathrin

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 17:34

      Hallo Kathrin,
      uns ist nichts derartiges bekannt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Pascal meint

    9. August 2018 at 9:57

    Ich arbeite seit 10 Jahren in dem Unternehmen und mein Chef hat mir noch nie einen Urlaubsantrag schriftlich bestädigt.
    Wie kann ich meinen Chef dazu zwingen mir meine Urlaubsanträge schriftlich zu genehmigen oder abzulehnen ???
    Da ich jetzt eine Abmahnung bekommen hab , für unerlaubtes fernbleiben von der Arbeit.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 16:20

      Hallo Pascal,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Chef sich weigert, Ihnen den Urlaub schriftlich zu genehmigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Ronny meint

      11. Juli 2020 at 22:51

      Hallo haben einen 120 Stunden Job im Monat also 30 Stunden in der Woche, habe dann zwei Wochen urlaub bekommen, dann rief er mich an das ich in der zweiten Woche auf dem Samstag arbeiten kommen muss… Darf er das einfach oder gehört das Wochenende nicht mehr zum urlaub?

      Antworten
  23. Kathrin meint

    6. August 2018 at 16:06

    Hallo,

    gibt es Vorgaben/ Tegelungen für die Urlaubsplanung/-beantragung und -genehmigung für Kitas im öffentlichen Dienst? D.h.: Bis wann kann die Bearbeitung/ Genehmigung eines Urlaubes hinausgezögert werden? Kann der Arbeitgeber eine längerfristige Planung außerhalb der Sommerschließzeit hinauszögern und einen Familienurlaub mit mehreren schulpflichtigen Kindern nur da planmäßig möglich machen?

    Danke im Voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 10:53

      Hallo Kathrin,

      Urlaubsplanung darf nur durch zwingende betrieblich Gründe gegen den Wunsch des Angestellten stattfinden. Zwar existiert keine Frist, aber die Anfragen sind in der Regel umgehend zu beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Claudia Sch. meint

    13. Juli 2018 at 13:40

    ich arbeite 32,5 Std. pro Woche, wobei ich mittwochs frei habe.
    Wenn ich Urlaub beantrage, muss ich dann den Mittwoch als Urlaubstag rechnen oder nicht?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Juli 2018 at 7:56

      Hallo Claudia,

      bei einer 4-Tage-Woche müssen für den Urlaub auch nur 4 Tage eingesetzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Michael meint

    11. Juni 2018 at 21:29

    Hallo,

    ich habe einen 450-Euro Job,
    Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung von Urlaubs und Feiertage.
    Hat man auf die Zahlung Anspruch?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 at 13:55

      Hallo Michael,

      auch bei einem 450-Euro-Job besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub und während der Feiertage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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