Auf dem Schreibtisch stapeln sich die Akten, Aufgaben erkrankter Kollegen müssen miterledigt werden und der Chef verlangt alles eher gestern als heute – vor allem wenn es auf der Arbeit gerade extrem stressig ist, fiebern wohl die meisten Arbeitnehmer auf ihren wohlverdienten Erholungsurlaub hin. Der Anspruch darauf ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten.

Einige Beschäftigte können jedoch auch in dieser Zeit nicht wirklich zur Ruhe kommen. Die Gründe dafür? Der Arbeitgeber ruft im Urlaub an, schreibt unablässig E-Mails oder bombardiert das Diensthandy mit SMS. Aber darf er das überhaupt? Muss man selbst im Urlaub für den Arbeitgeber ständig erreichbar sein?
Kurz & knapp: Erreichbarkeit im Urlaub
Allgemein darf der Arbeitgeber keine permanente Erreichbarkeit im Urlaub voraussetzen.
In Ausnahmefällen kann es Ihrem Arbeitgeber erlaubt sein, Sie während Ihrer arbeitsfreien Zeit zu kontaktieren. Dafür muss jedoch ein Notfall vorliegen. Arbeiten Sie im Urlaub, muss Ihr Chef Ihnen für die Erledigung der jeweiligen Aufgabe außerdem eine Vergütung zahlen.
Verlangt der Chef ausschließlich im vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub eine gewisse Erreichbarkeit, handelt es sich dabei in der Regel um eine zulässige Forderung. Im vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindesturlaub ist dies allerdings nicht gestattet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Im Ratgeber klären wir unter anderem, ob das Bundesurlaubsgesetz eine permanente Erreichbarkeit im Urlaub vorsieht und ob Ihr Chef das Recht dazu hat, eine Klausel im Arbeitsvertrag einzubauen, die Ihnen vorschreibt, auch im Urlaub immer abrufbereit zu sein.
Inhalt
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

§ 1 BUrlG räumt jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub ein. Wird jedoch selbst im Urlaub eine ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers vorausgesetzt, widerspricht dies logischerweise dem eigentlichen Zweck, dem die freie Zeit dienen soll – der Erholung.
Denn wer ununterbrochen damit rechnen muss, vom Chef angerufen zu werden, wird sich wohl kaum entspannen können. Das Gleiche gilt für das Beantworten von SMS oder E-Mails in der arbeitsfreien Zeit. Beschäftigte müssen gänzlich Abstand von der Arbeit gewinnen können. Eine permanente Erreichbarkeit im Urlaub ist im Gesetz dementsprechend nicht verankert.
Wenn Sie als Arbeitnehmer über ein Diensthandy verfügen, gibt das Ihrem Arbeitgeber nicht automatisch das Recht, Sie im Urlaub anzurufen, wenn ihm der Sinn danach steht. Dies würde der Erholung ebenfalls entgegenstehen. Die Frage: „Muss ich im Urlaub ans Telefon gehen, wenn es sich dabei um ein Diensthandy handelt?“ ist daher ebenfalls mit „Nein“ zu beantworten.
Übrigens: Für Führungskräfte gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für andere Mitarbeiter auch. Da sie allerdings meist ein Interesse daran haben, dass der Betrieb auch in ihrer Abwesenheit ohne Probleme weiterläuft, können sie frei entscheiden, ob Angestellte sie kontaktieren dürfen oder nicht. Es gilt jedoch: Auch als Führungskraft muss man im Urlaub nicht verpflichtend erreichbar sein.
Wenn der Arbeitsvertrag eine permanente Erreichbarkeit vorsieht

Teilweise befinden sich Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, die eine Erreichbarkeit im Urlaub vorschreiben – entweder für eine gewisse Anzahl von Stunden täglich oder kontinuierlich.
Eine solche Handhabung ist jedoch eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.06.2000 zufolge nicht rechtens (Az.: 9 AZR 405/99). Daher handelt es sich dabei um ein Beispiel für unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag.
Doch Vorsicht: Dies bezieht sich ausschließlich auf den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindesturlaub pro Jahr. Sollte der Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage vertraglich gewährt haben, kann für ebendiese Tage eine Sonderregelung gelten.
Chiara R. meint
Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Stelle angetreten und habe zum ersten Mal Urlaub. Leider bekomme ich jedoch trotzdem täglich mehrere Mails und Nachrichten über Whatsapp mit Nachfragen meiner Chefin und Kolleg_Innen. Da es gerade aber sehr stressig im Büro ist, kann ich das verstehen, bin das aber anders gewohnt. Daher bedanke ich mich über die Info, dass Arbeit während meines Urlaubs nur gegen Vergütung zu leisten ist.
Ester meint
Vielen Dank für den kurzen Abriss zur rechtlichen Situation bei Urlaub. In meiner Rolle als Abteilungsleiterin im Customer Support steht in meinem Arbeitsvertrag auch besagte Klausel zur kontinuierlichen Erreichbarkeit drin. Nun bin ich doch sehr überrascht, dass die Klausel im Arbeitsvertrag nicht wirksam ist und werde mich an eine unverbindliche Rechtsberatung wenden, bevor ich meine Chefin danach frage.
Ester D. meint
Vielen Dank für diesen kurzen Abriss zur Erreichbarkeit im Urlaub. Ich habe mich schon manchmal geärgert, dass in meinem Arbeitsvertrag eine Erreichbarkeit im Urlaub für 6 Tage im Jahr vorsieht. Mit Ihrer Anmerkung habe ich nun aber gemerkt, dass ich im Austausch dafür 6 Urlaubstage mehr als meine Kollegen und der gesetzliche Mindesturlaub habe – scheint mir schon fairer!
Neeltje meint
Ich hätte nicht gedacht, dass es für Führungskräfte genau, wie für reguläre Arbeitnehmer keine Pflicht zur Erreichbarkeit im Urlaub gibt. Meine Tante ist ebenfalls Führungskraft und wird ständig während ihrer Ferien kontaktiert, würden Sie raten deswegen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen oder erstmal selbst einen Brief zu schreiben?
XX meint
Ich würde ihr raten, einfach nicht ans Telefon zu gehen.
Svenja meint
Angenommen, man macht Urlaub an einem Ort ohne Handyempfang (z.B. in einer Hütte in Schweden, weitab vom nächsten Ort), dann ist man ja auch in Notfällen nicht erreichbar. Ist man trotzdem auf der sicheren Seite? Oder muss man mit negativen Konsequenzen rechnen?
Julia meint
Gut zu wissen, dass man als Führungskraft nicht verpflichtet ist, in Urlaub erreichbar zu sein. Es wurde mir eine Stelle als Store Managerin angeboten, wo es eine permanent Erreichbarkeit vorgesehen ist. Im Vertrag sind auch viele zusätzliche Urlaubstage festgelegt, allerdings frage ich mich, ob es sich lohnt und ob es zulässig ist. Ich überlege mir, eine rechtliche Beratung zu beauftragen.
Joachim H. meint
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Erreichbarkeit im Urlaub. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Ich habe gerade einen neuen Job bekommen und möchte meine Rechte in Bezug auf das Arbeitsrecht kennen.
Katherine F. meint
Super Artikel zum Thema Rechtsanwalt. Meine Schwester hat auch erst vor kurzem darüber geredet und mir empfohlen mich mehr darüber zu informieren. Das ist gut zu wissen, dass man nicht bestraft werden soll, wenn man SMS, E-Mails, usw. von der Arbeit während des Urlaubs nicht antwortet.
Joachim H. meint
Ich wusste nicht, dass in einigen Arbeitsverträgen festgelegt ist, dass Mitarbeiter an Feiertagen verfügbar sein müssen. Mein Bruder glaubt, dass es einen Bruch mit seinem Arbeitsvertrag gab, als er versuchte, Urlaub zu nehmen. Ich werde ihm diese Information mitteilen und ihm vorschlagen, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt für zusätzliche Hilfe zu engagieren.
Doreen meint
Hallo, kurze Frage. Ich habe mein 2ten Urlaubstag und meine Firma rief an. Muss ich ran gehen oder zurück rufen. Ich arbeite in der Dauernacht und meine Kollegin ist Krank..Wir sind nur 2 Fachkräfte in der Nacht. Jetzt ist wohl Mitarbeiter Mangel. Was soll ich machen ? Kann und will eigentlich nicht zurück rufen. Hab meine Kinder zuhause zwecks Ferien…
Vg und danke für eure Antworten
Jürgen meint
Hallo Zusammen.
Wann kann ich Urlaub beantragen? Mein Arbeitgeber verlangt ein Vorplan und erst 14 Tage vorher darf ich Urlaub beantragen. Und erst kurz vor Antritt wird er genehmigt oder abgelehnt. Ich bin im öffentlichen Dienst.