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Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 27. November 2022

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Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.

Kurz & knapp: Überstunden anordnen

Bin ich verpflichtet, Überstunden zu leisten?

Ob Sie Überstunden leisten müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.

Sind entsprechende Vertragsklauseln immer wirksam?

Nein. Nicht alle vertraglich vereinbarten Klauseln sind auch gültig. Einige Formulierungen benachteiligen den Arbeitnehmer nachteilig. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.

Darf ein Arbeitgeber einfach so Überstunden anordnen?

In Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber grundsätzlich Überstunden anordnen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Überstunden anordnen
  • Wobei handelt es sich um Überstunden?
  • Die Überstundenregelung laut Arbeitszeitgesetz
    • Welche Überstundenregelungen sind nicht wirksam?
    • Wie sieht es mit der Überstundenregelung in Teilzeit aus?
    • Weiterführende Suchanfragen

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Darüber hinaus umfassen Arbeitsverträge häufig auch eine Klausel zur Überstundenregelung. Denn nicht immer kann die Arbeit tatsächlich in der vorgegebenen Zeit erledigt werden.

Ihr Chef darf Überstunden anordnen, wenn ein Notfall eintritt.
Ihr Chef darf Überstunden anordnen, wenn ein Notfall eintritt.

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Unter welchen Voraussetzungen kann mein Chef Überstunden anordnen? Wann muss ich Überstunden machen? Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden aus? Wir erklären in diesem Artikel, was erlaubt ist und was nicht.

Wobei handelt es sich um Überstunden?

Überstunden sind solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist, in dem er angestellt ist. Sie sind zur Ableistung dieser verpflichtet, wenn im Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen zu finden sind. Auch dringende betriebliche Gründe können dazu führen, dass Überstunden zu leisten sind.

Muss man also Überstunden machen? Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen? Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass grundlos keine Mehrarbeit verfügt werden darf. Allerdings kommt es auf die genauen Formulierungen im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung an. Das heißt, wenn im Arbeitsvertrag rechtlich wirksam Überstunden vereinbart wurden, sind Arbeitnehmer zur Leistung dieser verpflichtet. Sind hier keine Überstunden verabredet, muss auch keine Mehrarbeit abgeleistet werden. Ausnahmen gelten, wenn sich Sondersituationen einstellen, auf die sich der Arbeitgeber nicht vorbereiten konnte. Ist beispielsweise ein großer Teil der Kollegen krank, kann eine Anordnung von Überstunden rechtens sein.

Die Überstundenregelung laut Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzliche Überstundenregelung niedergeschrieben ist. Es hält fest, welche Obergrenzen einzuhalten sind.
Arbeitnehmer dürfen an Werktagen regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird – er die Überstunden also abbummeln kann (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Zur täglichen Arbeitszeit zählen die Ruhepausen nicht dazu.

Auch bei Samstagen handelt es sich um Werktage. Das bedeutet, Sie müssen unter Umständen auch an diesem Tag arbeiten, wenn Sie sich im Arbeitsvertrag nicht auf ein anderes Vorgehen geeinigt haben. Sonn- und Feiertage sind hingegen meistens frei, allerdings nicht für Angehörige bestimmter Branchen. Schließlich sollten Krankenhäuser und Feuerwehren auch am Wochenende besetzt sein, falls ein Notfall eintritt (§ 10 ArbZG).

Welche Überstundenregelungen sind nicht wirksam?

Zur Überstundenregelung existiert ein Gesetz: Das Arbeitszeitgesetz.
Zur Überstundenregelung existiert ein Gesetz: Das Arbeitszeitgesetz.

Arbeitnehmer, juristische Laien, unterschreiben einen Arbeitsvertrag häufig ohne ihn noch einmal von einem Juristen überprüfen zu lassen.

Dieser stellt bei dem einen oder anderen Vertrag fest, dass so manch eine Klausel zur Überstundenregelung nicht wirksam ist, da sie weder klar noch verständlich formuliert ist. Das ist zum Beispiel bei der folgenden Formulierung der Fall: „Die Überstunden sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.“

Beinhaltet der Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, die besagt, dass Mehrarbeit pauschal mit dem Gehalt oder Lohn abgegolten sind, ist diese laut § 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam. So hat es auch das Bundesarbeitsgericht (BAB) in seinem Urteil (Az. 5 AZR 517/09) bestätigt. Es sieht hierdurch das Transparenzgebot verletzt.

Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung:

  1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
  2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.“ § 307 BGB

Ebenfalls sieht die gesetzliche Überstundenregelung in Deutschland vor, dass sowohl werdende wie stillende Mütter (§ 8 Mutterschutzgesetz – MuSchG) als auch Jugendliche (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) keine Überstunden ableisten dürfen. Sie gelten als besonders schutzwürdig. Bei letzteren muss deshalb bei etwaiger Mehrarbeit innerhalb der folgenden drei Wochen die Arbeitszeit gemäß der geleisteten Stunden verringert werden.

Wie sieht es mit der Überstundenregelung in Teilzeit aus?

Die Überstundenregelung: Es ist gesetzlich festgehalten, dass eine Vergütung u. U. stillschweigend vereinbart wird.
Die Überstundenregelung: Es ist gesetzlich festgehalten, dass eine Vergütung u. U. stillschweigend vereinbart wird.

Auch hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder anderen möglicherweise zutreffenden Regularien vereinbart ist.

So kann beispielsweise in einem Tarifvertrag durchaus festgelegt sein, dass Teilzeitkräfte Mehrarbeit erbringen müssen.

Des Weiteren muss auch in Ausnahmesituationen Mehrarbeit abgeleistet werden.

Achtung! Laut Arbeitsrecht muss die Überstundenregelung verhältnismäßig sein. Das heißt, einem Arbeitgeber ist nicht gestattet, weniger Mitarbeiter einzustellen und diese mehr arbeiten zu lassen, um die Differenz auszugleichen. Auch in Teilzeit sind die Überstundenregelung und geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Arbeitet eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann dies dazu führen, dass hieraus ein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung entsteht, auch wenn ursprünglich etwas anderes vereinbart wurde (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 2046/05).

Überstundenregelung in Deutschland – müssen Überstunden bezahlt werden?

Zur Vergütung von Überstunden existiert keine gesetzliche Regelung, die konkret besagt, dass und in welcher Höhe sie bezahlt werden muss. In der Regel finden sich jedoch Vereinbarungen hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Doch selbst wenn es keine Abreden zur Vergütung von Überstunden gibt, besagt die Überstundenregelung im deutschen Arbeitsrecht, dass durchaus ein Vergütungsanspruch bestehen kann.

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“ §612 BGB

Bei der Überstundenregelung ist zudem die Beitragsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Das BAG hat in einem seiner Urteile festgehalten, dass leitende Angestellte, die mehr als 71.400 Euro (Westdeutschland) bzw. 60.000 Euro (Ostdeutschland) verdienen, nicht pauschal einen Vergütungsanspruch geltend machen können (BAG, Az. 5 AZR 765/10).

Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, zum Beispiel mit einem Aufhebungsvertrag, führen Arbeitnehmer häufig ihre Überstunden ins Feld, um frühzeitiger auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Ausgleichsquittung diskutiert. Ein Arbeitnehmer, der eine solche unterzeichnet, verzichtet demnach mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sämtliche Ansprüche aus geleisteter Mehrarbeit.

Sind Sie sich unsicher bezüglich der Überstundenregelung bei Kündigung, nehmen Sie Kontakt zu einem versierten Arbeitsrechtsanwalt auf. Er berät Sie umfangreich und verhindert unter Umständen, dass Sie nachteilige Vereinbarungen unterschreiben.

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Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht
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Kommentare

  1. Marlen meint

    27. September 2016 um 8:09

    Bitte um antwort

    Antworten
    • Sonja Z.-H. meint

      30. August 2017 um 10:19

      Ich arbeite in einer Spielhalle sozusagen als Feuerwehr, wenn jemand krank ist oder Urlaub hat, normalerweise 20 Stunden im Monat. Manchmal wirds auch mehr dann arbeite ich halt den nächsten Monat nicht. Jetzt soll angeblich ein neues Gesetz ergangen sein, wonach ich 1. keine Überstunden mehr machen darf!!! und die die ich jetzt habe müssen bis Ende Oktober weg sein. Gibt es so ein Gesetz wirklich ? Danke für ihre Antwort

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        22. September 2017 um 14:11

        Hallo Sonja,

        uns ist kein solches Gesetz bekannt.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    • Tina meint

      19. Februar 2018 um 12:43

      Hallo,
      ich arbeite in einem kleinen Betrieb, in dem ich öfter Überstunden machen muss. Nun mache ich derzeit meinen Führerschein (bin aber schon Volljährig) und muss deshalb manchmal rechtzeitig los.
      Nun hab ich zwei Fragen:
      Muss ich meinen Arbeitgeber überhaupt sagen, dass ich an einem Tag normal Feierabend machen möchte? Und den Grund?
      Heute wurde mir vorgeworfen, dass ich nur behaupten würde, ich hätte was vor, um keine Überstunden leisten zu müssen. Dabei hab ich nur ein Mal in der Woche Fahrstunde, seit 2 Monaten, die restlichen Tage arbeite ich auch länger, wenn es sein muss.
      Viele Grüße
      Tina

      Antworten
      • Arbeitsrechte.de meint

        12. März 2018 um 10:51

        Hallo Tina,

        Arbeitnehmer sind in der Regel nur zu Überstunden verpflichtet, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gibt. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält und welche Maßnahmen Sie treffen können, um auf pünktlichen Feierabend zu bestehen, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
  2. I. meint

    14. Juli 2017 um 10:14

    Hallo liebes Arbeitsrecht.de Team,
    mein Mann wird ab 1.9. eine neue Stelle antreten. Nun steht die Kündigung bei seinem aktuellen Arbeitgeber noch aus. Er hat 80 Überstunden angesammelt und noch 3 Tage Urlaub. Nun möchte er gerne die Überstunden durch Freizeitausgleich geltend machen, sprich dementsprechend die restlich verbleibenden Arbeitstage verkürzen. Nun sagte man heute in der Firma, dass allgemein keine Überstunden abgefeiert werden nach Absprache mit dem BR durch das momentan hohe Arbeitsaufkommen sondern diese in 2 Raten ausbezahlt werden würden.
    Von der Kündigung / geplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.08. ist noch nichts bekannt in der Firma. Was für Möglichkeiten hat mein Mann, dass er den Freizeitausgleich anstatt die Ausbezahlung der Überstunden bekommt? Für eine Antwort wären wir sehr dankbar!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 12:02

      Hallo,

      eine feste gesetzliche Regelung zum Ausgleich von Überstunden gibt es nicht. Ausschlaggebend sind die getroffenen Überstundenregelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag. Raten Sie Ihrem Mann im Zweifel zum Besuch bei einem Anwalt, um seine Ansprüche ggf. prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Christian meint

    3. August 2017 um 17:01

    Hallo liebes Team,

    Ich selbst bin in einem Unternehmen für 5,5 h/Tag ohne Pause angestellt und musste, nicht vorhersehbare Überstunden leisten, was an sich nicht problematisch ist.
    Die Mehrarbeit hat sich für den Tag auf 35min belaufen und damit bin ich über 6Stunden Arbeitszeit gekommen (6h5min).
    Jetzt hat mein Arbeitgeber in der monatlichen Abrechnung für diesen Tag mit Mehrarbeit mir nachträglich eine halbe Stunde Pausenzeit angerechnet (5h35min) obwohl ich keine Pause in Anspruch nehmen konnte.
    Demnach habe ich Mehrarbeit geleistet und bekomme diese nicht bezahlt.
    Ist diese Handhabung rechtlich legitim?
    Oder umgeht mein Arbeitgeber auf diese Weise mir die Überstunden auszuzahlen?
    Unsere Personalabteilung bezieht sich lediglich auf das ArbZG §4.
    Was kann ich tun um meine Überstunden angerechnet zu bekommen?

    Liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      18. August 2017 um 15:43

      Hallo Christian,

      grundsätzlich gilt gemäß § 4 ArbZG, dass Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten dürfen, sodass davon auszugehen ist, dass Ihnen Arbeitszeit nicht einfach in Pausenzeit umgeschrieben werden kann. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen ggf. auch rechtliche Schritte gegen die Vorgehensweise einzuleiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Milena meint

    31. August 2017 um 11:07

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden die Woche.

    Laut meinem Vertrag werden Überstunden ab 10% der Wochenstunden bezahlt (also ab der 44 Stunde). Jetzt habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen, was denn ist, wenn ich in der Woche nur 2 Stunden mehr arbeite und die Antwort bekommen, dass die zwei Stunden dann wegfallen (nicht erfasst werden) und ich diese somit auch nicht „abfeiern“ kann.

    Ist das richtig, dass ich meine geleisteten Mehrstunden/-minuten dem Arbeitgeber schenken muss?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 15:10

      Hallo Milena,

      in der Tat ist eine solche Regelung grundsätzlich rechtens.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Carmen H. meint

    3. September 2017 um 6:56

    Hallo,
    darf ich als Kita- Leitung, meinen Mitarbeitern gesetzlich zum Überstundenabbau auffordern bzw, anordnen?
    Auch auffordern, ihre Überstd. (1/2 Std. oder 1 Std.) abzubummeln wenn der betriebliche Ablauf nicht beeinträchtigt wird ( zu wenige Kinder in der Gruppe)?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 15:54

      Hallo Carmen,

      dazu haben Sie in der Tat das Recht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. max meint

    15. September 2017 um 15:00

    Hallo liebes Team,
    mein Problem ist folgendes, ich arbeite in einer Firma mit Schichtbetrieb und bin in der Ausbildung. Mein Vertrag sieht vor 40h Woche ohne Schicht. Oft muss ich 12h Schichten machen und bekomme diese aber nicht ausgegleicht weder mit Frei noch mit Bezahlung. Ich bin zwar über 18 allerdings seh ich es auch nicht ein an Sonn und Feiertagen 12h zu arbeiten und das auch schon Nachts wo ich schon Zeiten hatte da musste ich 3 Wochen 12h Nachts arbeiten. In meinem Berichtsheft steht sowohl Datum als auch die Stunden, auf mein Versuchen das ganze zu klären wo ich auch gemeint hab ich bekomme das nicht gezahlt, bekam ich nur die Antwort doch natürlich mit meinem Gehalt. Der Azubilohn kann dafür ja wohl nicht erhalten. Meine Frage hierbei die Ausbildung ist fast vorbei die Stunden notiert kann ich die wenn es hart auf hart kommt nach der Ausbildung einklagen, oder bleib ich darauf sitzen?
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. November 2017 um 11:50

      Hallo max,

      hier liegen eindeutig schwere, arbeitsrechtliche Verstöße vor, unter anderem gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Sie können auf jeden Fall juristische Schritte dagegen einleiten, wenn der Ausbilder tatenlos bleibt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Carsten meint

    27. September 2017 um 17:04

    Hallo,
    habe eine Frage bez. meiner Überstunden Bezahlung. Ich arbeite in der Regel 190 -200 Stunden im Monat als Bäckermeister. Im Arbeitsvertrag ist eine regelmäßige monatliche Arbeitszeit von 155 Std. angegeben.
    Sonst keine Angaben über die Vergütung von Überstunden. Nun meine Frage. Muss der Arbeitgeber ab der 155. Stunde die 25% Zuschlag zahlen oder richtet es sich nach den monatlichen Arbeitstage?
    Wenn z.b. ein Monat 22 oder 23 Abeitstage hat, dann wird der Zuschlag erst ab der 165. oder gar der 172 Stunde gezahlt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Carsten

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. November 2017 um 12:56

      Hallo Carsten,

      ein Zuschlag auf Überstunden gibt es in der Regel nicht, es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist eine solche Regelung vorhanden. In jedem Fall müssen Ihnen Überstunden aber vergütet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Niko meint

    2. November 2017 um 15:14

    Hallo ich bin Niko,
    Und zwar hab ich folgende Frage :
    ich arbeite in Logistik Bereich habe ein Vertrag von 40std Wöchentlich.
    Aber ich bekomme diese Überstunden nicht Bezahlt und bekomme keine Freizeit dazu arbeite ich Ohne Pause und wenn ich mal 15min früher gehen möchte sind alle Sauer und geben mir Druck ich habe auch ein Kind zuhause aber Verständnis bekomme ich nicht dafür
    Ich mache wöchentlich mehr als 40std wöchentlich und im Vertrag steht auch nur 40std ich bin 20 und in 2.lehrjahr
    Ich weis nicht was ich machen soll.
    Danke im Voraus

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 8:36

      Hallo Niko,
      eine ständige Abweichung von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ist nicht zulässig. Besonders Auszubildende stehen unter besonderem Schutz. Sollte die Situation anhalten sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Dave meint

    2. November 2017 um 22:20

    Hallo, mein Chef verrechnet meine Überstunden mit Fehlern die auf der Montage passieren. Dieses Jahr hab ich schon über 300 Stunden verloren. Darf er Das?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 8:50

      Hallo Dave,
      eine Berechnung von Über- oder Minusstunden ist nur an einem Arbeitszeit-Konto zulässig. Arbeitszeit mit praktischen Fehlern zu verrechnen ist nicht legal.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Harald meint

    16. November 2017 um 8:27

    Hallo liebes Team,
    Ich habe eine Frage zur Überstundenregelung. In meinem Vertrag ist ein Passus, der wörtlich „Mit dem vereinbarten Gehalt sind Überstunden bis zu 20% pro Woche abgegolten“. Mein AG versteht die Regelung so, das sich also auch erst ab 45 Stunden Überstunden angerechnet werden. Ist das so korrekt? Ich denke 20% von tatsächlich geleisteten Überstunden.
    Bitte eine Antwort hierzu.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2018 um 18:03

      Hallo Harald,

      lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Solche Überstundenklauseln können in vielen Fällen unwirksam sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Patricia meint

    27. November 2017 um 18:25

    Hallo ,

    ich habe eine Frage. Ist es möglich, mit einer Betriebsvereinbarung das Arbeitsgesetz auszuhebeln und wenn nein wie kann ich mich dagegen wehren.

    Danke

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2018 um 13:45

      Hallo Patricia,

      Gesetze können nicht durch Vereinbarungen ausgehebelt werden. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihr Anliegen, falls notwendig, auch vor einem Arbeitsgericht verteidigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Maniac987 meint

    1. Dezember 2017 um 21:47

    Hallo liebes arbeitsrecht Team,

    ich bitte sie mir einen kleinen Ratschlag zu geben da ich im Moment Überstundentechnisch etwas überfordert bin.

    Die Situatiion ist folgende, ich bin in der Maritimen Brange tätig (Assistant Technical Superintendent) und gerade auf Dienstreise im nicht Europäischen Ausland. Von den anfangs angesagten 12 Tagen wurden 2 Monate. Ich wurde anfangs nicht dazu befragt ob ich zustimme. Vor ein paar wochen dann die erste Frage ob ich denn etwas länger bleiben könnte. Zugestimmt habe ich.

    Da in meinem Arbeitsvertrag ganz schlau vom Arbeitgeben folgendendes festgehalten ist, und ich seit 8 Wochen, im schnitt 10 h am Wochenende (Samstag, Sonntag & Feiertags / unter der woche im schnitt 2 bis 3 Ü Stunden) leiste, muss ich sie um Rat fragen ob dies zulässig ist ??

    Folgende Klausel im Arbeitsvertrag:

    Die Arbeitszeit beträgt 40h wöchentlich.
    Der Angestellte ist verpflichte, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Verlangen des Arbeitgebers Überstunden zu leiste.

    Auf diversen Webseiten ist zu lesen das man verpflichtet ist Wöchentlich bis zu 10h Ü zu leisten, habe ich demnach lediglich Anspruch auf die Wochenend Arbeitszeit / Mehrarbeit bzw. Sonntags & Feiertagsarbeitszeit (da Samstag auch Werktag ist – ich jedoch wenn ich nicht auf Dienstreise bin im Büro 8h, 5 Tage pro Woche leiste) ? Welche Rechte habe ich ?

    Eine Überstundenübersicht führe ich trotz der oben genannten Klausel, welche unterzeichnet ist.

    Ich bitte Sie um ein paar kleine Tipps falls möglich 🙂

    Beste Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 10:58

      Hallo Maniac987,

      sie sollten Ihre Situation mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären. Dieser kann Sie über den Umfang Ihrer Rechte und Möglichkeiten genau aufklären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Shaggy meint

      20. Februar 2018 um 17:26

      Hey, in meinem Vertrag steht genau dieselbe Klausel, konntest du schon näheres erfahren?

      liebe Grüße

      Antworten
  13. Rulanda R. meint

    4. Dezember 2017 um 10:02

    Guten Tag,
    Bei unserem Unternehmen verfallen zu jedem Jahresende die geleitesten Überstungen und das Arbeitszeitkonto wird zum 1.1. eines Jahres auf 0 gesetzt. Jetzt habe ich gekündigt. Über die gesamte Betriebszugehörigkeit sind 350 nachweisbare Überstunden angefallen. Weitere, nicht nachweisbare Stunden sind hier nicht eingerechnet.
    Kann jetzt eingefordert werden, dass diese Stunden in Form von Zeitausgleich oder in Form einer Bezahlung, noch anerkannt wird?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:00

      Hallo Rulanda,

      der Umgang mit Überstunden wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Ansonsten kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Nadine meint

    6. Dezember 2017 um 0:39

    Hallo zusammen,

    ich bin zum 31.08.2017 aus meinem Dienstverhältnis ausgeschieden. Die Einrichtung habe ich mit 105,5 Überstunden verlassen.
    Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlte mir allerdings nur 66,5 Stunden von den geleisteten Überstunden aus. Erst nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich die Antwort, dass ich im Februar und März 2016 zu viele Arbeitsstunden geleistet habe (die AVR sieht Überstunden von 25 Stunden vor; Stunden, die darüber hinaus geleistet werden, sind nur dann gerechtfertigt, wenn vom AG angeordnet; falls diese nicht angeordnet werden, dann verfallen die Stunden, die über den 25 Stunden geleistet wurden).

    Sowohl im Februar und März 2016 leistete ich mehr als die vertraglich festgelegten zusätzlichen 25 Stunden. Allerdings basierte dies auf der Tatsache, dass zwei Kollegen kündigten, einer krank war und zwei Kollegen Urlaub hatten. Somit waren nur ich und ein weiterer Kollege im Dienst. Mein Vorgesetzter wusste dies und ich wies ihn mehrmals darauf hin, dass Personal benötigt wird.
    Leider liegt mir nur keine schriftliche Anordnung der zu leistenden Stunden vor, lediglich gab es eine mündliche Aussage.

    Daher die Frage, ob ich die mir noch ausstehenden Stunden einfordern kann und sich somit der Weg zum Anwalt lohnt.

    LG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:01

      Hallo Nadine,

      ein Anwalt ist in einer solchen Situation immer die sichere Alternative.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Kim S. meint

    6. Dezember 2017 um 13:29

    Hallo,

    bin in einem Saisongeschäft tätig. Habe im Arbeitsvertrag 42,5 Stunden Woche und zu den Überstunden steht drinnen, dass diese im Gehalt entgolten werden. Habe jetzt 90 Überstunden in den letzten 3 Monaten gemacht. Dabei sind 2 Samstage, die ich in einem Monat arbeite, nicht mit eingerechnet. Da im Arbeitsvertrag steht das ich 2 Samstage im Monat arbeiten muss. Habe hier auf der Seite gelesen, dass die Vereinbarung „Überstunden werden im Gehalt entgolten“ unwirksam ist. So langsam habe ich nämlich auch keine Lust mehr umsonst Überstunden zu machen. Habe kaum noch Freizeit..

    Kann mir jemand was raten ? Kann ich nachträglich noch Geld für die Überstunden verlangen?
    Würde gerne in nächster Zeit mit meinem Chef sprechen, darüber das ich Freizeit oder Geld für diese 90 Überstunden bekomme.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:03

      Hallo Kim,

      Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei weiterhelfen, wie Sie Ihre Überstunden abgegolten bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Alexandra meint

    2. Januar 2018 um 10:35

    Hallo, meine Zeiterfassung weist Fehler auf. Im Jahr 2016 hat die Personalabteilung nun festgestellt, wurden mir Überminuten gutgeschrieben, die nicht gutgeschrieben hätten werden sollen. Ich war vor meiner regulären Arbeitszeit im Büro und beim stempeln wurde das dann schon gutgeschrieben. Wie lange danach kann dies wieder abgezogen werden?Normalerweise macht unser SYstem das automatisch und aus diesem Grund habe ich das auch nicht bemerkt.

    Vielen Dank!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:04

      Hallo Alexandra,

      in der Regel darf eine fehlerhafte Zeiterfassung nicht zum Nachteil des Angestellten ausgelegt werden. Sollte dem doch so sein, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Matti meint

    11. Januar 2018 um 10:50

    Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,

    wenn im Vertrag steht „20 Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“, heißt das, es können bis zu 20h pro Monat zusätzlich anfallen, welche nicht zusätzlich ausgelöst werden. Richtig?

    Beinhaltet dies rechtlich auch das „abfeiern“ oder „abbauen“ der Überstunden im Monat? Sprich, die angefallenen Überstunden kann ich nicht mal abbauen? Muss dazu eine extra Regelung im Arbeitsvertrag stehen?

    Weiterhin, würde diese Überstundenregelung auch für Wochenenden, zum Beispiel Dienstreisen und Tagungen gelten, wenn keine zusätzliche Regelung im Arbeitsvertrag stünde?

    Vielen Dank

    MFG

    Matti

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:06

      Hallo Matti,

      wenn die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, können sie auch nicht nochmal durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Martina H. meint

    22. Januar 2018 um 20:43

    ,Guten Abend,
    ich arbeite als Betreuerin in einer Grundschule. Letzte Woche ,beim Sturmtief ‚Friderike‘ wurden soviele Kinder schon vor der Betreuung abgeholt ,daß unsere Gruppenleitung den meisten unseres Teams freigegeben hat.
    Sind diese Stunden dann Fehlstunden ? Ich habe ja nicht um einen freien Tag gebeten !

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:08

      Hallo Martina,

      der Arbeitgeber darf nicht einfach so einseitig die Arbeitszeit reduzieren. Er kann es jedoch anbieten. Wenn die Arbeitnehmer dann gehen, statt bereit am Arbeitsplatz bleiben, kann dies als nicht geleistete Arbeitszeit verrechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Nadine meint

    24. Januar 2018 um 12:34

    Hallo liebes Team,

    ich arbeite momentan in einem Supermarkt ,wo ich als Konditormeisterin eingestellt bin und in der Patisserie tätig bin.
    Meine Kollegen habe Überstunden geleistet in der Weihnachtszeit,doch der Geschäftsführer könne diese Überstunden nicht mehr nachvollziehen(heute) und will diese Überstunden nicht anerkennen,da meine Kollegen bzw Abteilungsleiterin es mit ihm nicht abgesprochen hätte..Dennoch will der Geschäftsführer ,dass wir Minustage sammeln für die bevorstehende Neueröffnung einer anderen Filiale,damit wir 6 Tage die Woche arbeiten können.
    Alle anderen Abteilungen feiern ihre Überstunden von der Weihnachtszeit ab ,nur meine Kollegen aus der Patisserie nicht,weil er es nicht anerkennen will.
    Haben wir irgendwelche Rechte ?Oder müssen wir uns dem hingeben?
    In Vertrag habe ich nichts über Überstunden finden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadine

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 um 11:19

      Hallo Nadine,
      der Arbeitgeber ist zwar weisungsbefugt, kann aber nicht verlangen, das Minusstunden für eine Mehrarbeit aufgebaut werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Tanja meint

    31. Januar 2018 um 12:15

    Hallo liebes Team!
    Ich arbeite in einer Spielhalle, Öfnungszeit von 09 Uhr morgens bis 03 Uhr nachts. Ich bin auf 150 Std./Monat angemeldet. Habe 4 Tage die Woche fix. Also übers Jahr verteilt komme ich über diese Stundenzahl. Wir sind nur 4 Personen die hier arbeiten, noch einer Vollzeit, und zwei Teilzeit und unser Chef verlangt von uns dass wir immer gegenseitig einspringen. Egal ob Urlaub oder Krankheit. Was zur Folge hat, dass sich jedes Jahr nen Haufen ÜS aufbauen für jeden von uns und ich habe das Gefühl er will garnicht noch jemanden dazu einstellen. Ist das alles rechtens so?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 15:47

      Hallo Tanja,

      eine rechtliche Einschätzung darf nur ein Anwalt machen. Jedoch sollen Arbeitgeber für die Arbeit genug Arbeiter haben. Ein ständiges Abweichen vom Arbeitsvertrag muss auch nicht hingenommen werden. Ein Anwalt kann Ihnen Ihre Möglichkeiten darlegen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Ute meint

    2. Februar 2018 um 19:37

    Anfang Dezember würde mir gesagt das mir alle Überstunden über 60 Stunden am Ende des Jahres ausgezahlt werden. ( ich habe ende dez . 164 überstunden) .Dieses sei betrieblich so vereinbart so das mir ca 104 stunden ausbezahlt werden sollten. Dieses ist aber nicht erfolgt. Nun wurde ich im januar und auch im februar nicht mehr mit meinen vollen Stunden eingetragen , habe also Überstunden abgefeiert. Nun stelle ich fest das im März Plan meine restlichen 100 überstunden nicht mehr auftauchen. Sie wurden mir aber weder im Dezember noch im Januar ausgezahlt. Gehe nun davon aus, das sie Ende Februar ausgezahlt werden ist dies erlaubt ?
    Und zudem gibt es eine Kollegin, die Ende Dezember 110 überstunden hat darf diese im Februar / März abfeiern, da sie da eine längere Reise antritt und nicht allen Urlaub nehmen möchte. Ist diese Ungleichbehandlung erlaubt

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 9:13

      Hallo Ute,

      um Ihren Fall zu beurteilen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Jeffry meint

    7. März 2018 um 3:23

    Grüße Euch…ich bin Leiharbeiter und würde gerne Wissen,ob es zulässig ist wenn der Lagermeister,der Firma bei der ich eingesetzt bin,die Mitarbeiter erst nach Hause gehen lässt wenn er seine Zustimmung dazu gibt und das an jeden Arbeitstag.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 um 11:11

      Hallo Jeffry,

      die Frage können wir leider so nicht beantworten. Das kommt auf Ihre Tätigkeit und Ihren Arbeitsvertrag an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Katrin meint

    21. März 2018 um 11:01

    Hallo liebes Team,

    im letzten Jahr wurde ein Zeiterfassungssystem (mit Fingerabdruck) in unserer Firma eingeführt. Die bereits bis November angesammelte Mehrzeiten betragen mehr als 2 Tage, die ich im Februar eigentlich „abfeiern“ wollte. Ich arbeite als Vertriebsassistenin, d.h. Angebote / Auftragsbearbeitung etc. sind oft noch am gleichen Tag zuschreiben, damit entstehen Mehrzeiten. Bei der Beantragung wurde ich vom GF gefragt, wer diese Mehrzeiten angewiesen hatte. Die Antwort – der Vertriebsleiter. Der GF antwortete, dass mit meinem Gehalt die Überstunden abgegolten sind., was defintiv nicht der Fall ist. Es steht im Arbeitsvertrag lediglich, dass Überstunden angeordnet werden können.
    Da ich auf keinen Fall auf den Freizeitausgleich verzichten möchte, frage ich, wie ich reagieren/agieren kann? Wo findet man einen entspr. Gesetztesspruch?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 15:11

      Hallo Karin,

      für eine sichere Beratung empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrechte. Normalerweise ist eine pauschale Abgeltung der Überstunden nicht möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. István C. meint

    22. März 2018 um 20:22

    Ich bin 61Jahre Alt, und arbeite in einer Metallverarbeitungs Firma als Schweisser. Mir wurden Überstunden für Samstag angeordnet, weil die anderen am Samstag arbeiten. Ich kann aber Samstag nicht, ich habe Gesundheitliche Probleme und lebe allein, so brauche ich die Wochenenden für den Haushalt und für meie Gesundheitliche Regeneration . Mein Arbeitsplatz ist aber die ganze Woche auser meine Arbeitszeit frei. Kann ich darauf bestehen die Überstunden auf diese freie Zeit verlegen lassen, oder bin ich meinem Chef seiner Wilkür ausgeliefert? Das geht nehmlich nicht um die Schaffung der Arbeit, sondern am Samstag da zu sein und im Ort sagen zu können, dass in der Firma gearbeitet wird.
    Ich bedanke mich im voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 15:34

      Hallo Istvan,

      leider kann nicht auf eine Verlegung der Überstunden bestanden werden. Jedoch ist fraglich, ob die Anordnung überhaupt rechtens ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Patricia meint

    11. April 2018 um 9:40

    Hallo,

    ich arbeite in Teilzeit 35h (befristet). In meinem Vertrag steht: „Die Mitarbeiterin ist verpflichtet Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit bis zu 10h pro Monat sind durch die Vergütung nach §… abgegolten.“
    Dazu muss ich noch erwähnen das ich ein Überstundenkonto habe. Das heißt also sie ziehen mir die ersten 10h ab und Rest bleibt!?
    Was würde passieren wenn ich mich weigere den Vertrag so zu unterschreiben? Ich arbeite diese Zeit und möcht auch dafür entlohnt werden. Ich werde untertariflich bezahlt. Gibt es in dieser Richtung eine Rechtssprechung/Urteile auf die ich mich stützen kann?
    Ich weiß ihr dürft keine Rechtsberatung anbieten, aber Paragraphen und/oder Urteile die mir weiterhelfen könnten, dürft ihr doch sicher erwähnen.

    Danke im Voraus für eure Hilfe

    MfG, Patricia

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 um 8:41

      Hallo Patricia,

      Passagen wie die, die Sie beschreiben, sind durchaus üblich. Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, kommt das daraus folgende Verhältnis nicht zustande.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Herr T. meint

    17. April 2018 um 0:56

    Hallo Liebes Team

    Ich arbeite in einem 3- Schicht Betrieb. 6:00 – 14:00, 14:00 – 22:00 und 22:00 – 6:00. Im Wöchentlichen Wechsel. Am 16.4.2018 Erfolgte eine Sonderreglung zum Thema Überstunden. Diese gilt für vier Wochen und mit dem Betriebsrat vereinbart worden. Wir sollen eine Stunde länger arbeiten. Also z.B. Beginn 14:00 Ende 23:00 Uhr. Meine Frage ist. Darf ich früher anfangen um wie gewohnt um 22:00 Feierabend zu haben?
    Als 13:00- 22:00 da hätte ich auch mein 9 Stunden.

    Danke für Antwort.

    Schönen Tag.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      27. April 2018 um 9:58

      Hallo Herr T.,
      aufgrund von § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten festlegen, „soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind„. Dieser kann Ihnen auch sagen, ob Sie früher anfangen dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Inge meint

    18. April 2018 um 22:06

    Guten Abend, ich habe einen Arbeitsvertrag für 25 h/ Woche.
    Es ist formuliert, dass 6,25 std./Woche mit dem Gehalt abgegolten sind.

    Nun zum Punkt den ich gern hinterfragen möchte. Der AG setzt die 6,25 Stunden pro Woche voraus. Leiste ich diese nicht (und arbeite „nur“ 25 std.), werden mir 6,25 Std. vom Guthaben auf dem Zeitkonto abgezogen. Somit habe ich deutliche Minusstunden, wenn ich lediglich die vertraglich vereinbarten 25 std/Woche arbeite.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 10:26

      Hallo Inge,

      nicht geleistete Überstunden dürfen nicht zu Minusstunden führen. Grundsätzlich dürfen Ihnen auch keine Minusstunden zur Last gelegt werden, die der Arbeitgeber zu verschulden hat. Weisen Sie Ihren Chef darauf hin. Bei Problemen hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Sven meint

    19. April 2018 um 21:31

    Guten Tag,

    mein Arbeitgeber möchte auf unbestimmte Zeit auf Grund von Schulungen Mehrarbeit verlangen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung wo 4 Stunden Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrates möglich sind. Da ich auch noch ein privat Leben habe würde ich diese gern vermeiden. Meine Frage wie oft und wie lange darf der Arbeitgeber diese Mehrarbeit verlangen??

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 11:21

      Hallo Sven,

      in diesem Fall gilt eine gegensätzliche Rücksichtsnahmepflicht. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden und wichtige Erledigungen im Privatleben des Arbeitnehmers (beispielsweise das Abholen der Kinder vom Kindergarten) nicht verhindert werden. Für die Zeit des Projektes darf Ihr Chef aber im Rahmen der genannten Gesetze und Vorgaben Überstunden ansetzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Christian F. meint

    26. April 2018 um 17:58

    Hallo liebes Arbeitsrechte- Team,
    ich bin bisweilen stellvertretender technischer Leiter eines Mittelständigen Unternehmens ohne Tarifvertrag. In dieser Position habe ich etliche Überstunden geleistet. Nun möchte mein AG die Position einem anderen Mitarbeiter übergeben (wogegen ich auch keine Einwände habe), allerdings möchte er mir die als Stellv. Leiter der Technik geleisteten Ü_Stunden nun schlechter bezahlen als sie wert waren, als ich sie abgeleistet habe.
    Ist dies erlaubt?
    Lieben Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 11:14

      Hallo Christian,

      Ihr konkreter Einzelfall bedarf einer Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Nadine C. meint

    7. Mai 2018 um 13:32

    Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,

    mein Mann arbeitet auf einem Reiterhof in Vollzeit – Mo.-Fr., 37 h/Woche. Er hat einen Kollegen, der in Teilzeit nachmittags/abends arbeitet (3h/Tag) und einen, der am Wochenende zwei volle Tage arbeitet (jeweils 7-18 Uhr). Er hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, Sozialabgaben etc. werden aber seit Beginn ordnungsgemäß abgeführt.

    Nun fällt der Wochenend-Kollege am Wochenende aus und er soll die beiden Tage komplett übernehmen. Er könne ja zwischen 14:30 und 17 Uhr nach Hause fahren. Das ist wegen der Entfernung keine Option. Vor allem würde er durch die zwei Tage am Wochenende 12 Tage am Stück arbeiten.

    Für gearbeitete Feiertage (Ostern, Ch. Himmelfahrt) rechnet er sich immer einen zusätzlichen Tag Urlaub an, das wurde bisher auch noch nie in Frage gestellt. Der Arbeitgeber zahlt knapp über Mindestlohn, ein Tarifvertrag existiert nicht.

    Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage, auf die er sich berufen kann oder wäre es sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen?

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße
    Nadine C.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Mai 2018 um 12:18

      Hallo Nadine,

      da es sich hier um eine sehr komplexe Situation handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die rechtliche Situation prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Holger meint

    3. Juni 2018 um 16:57

    HALLO WERTES TEAM,

    ICH WAR BIS ZUM 31.5.18 ALS TISCHLERMEISTER IN EINEM KLEINEN BETRIEB ANGESTELLT.
    DAS ARBEITSVERHÄLTNIS WURDE MEINERSEITS FRISTGERECHT GEKÜNDIGT.
    NUN KAM ES ZUM ABSCHLUSS ZU STREITIGKEITEN ÜBER NOCH AUSSTEHENDE VERGÜTUNG MEINER ÜBERSTUNDEN.
    VERTRAUENSVOLL DOKUMENTIERTE ICH TÄGLICH DEN ARBEITSBEGINN,DIE PAUSEN UND DAS ARBEITSENDE.
    EINE KOPIE MEINER GELEISTETEN STUNDEN SAH ICH NICHT ALS NOTWENDIG,DA DER CHEF MIR OFFWN UND EHRLICH ENTGEGWNTRAT.
    NUN WILL ER NICHTS MEHR CO MEINEN ÜBERSTUNDEN WISSEN UND BERWEHRT MIR DEN ZUGANG ZU DEN DOKUMENTEN.
    KANN ICH DIE EINSUCHT – ZUR NOT MIT ANWALT – FORDERN UND WELCHE FORM DES STUNDENNACHWEIS IST ERFORDERLICH,WENN IM AV NICHTS GEREGELT IST?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 13:12

      Hallo Holger,

      der Anwalt ist in dieser Situation ein verlässlicher Partner. Er kann Ihre Situation bewerten und weitere Schritte einleiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Ramona meint

    6. Juni 2018 um 20:04

    Ich arbeite in einer Reinigungs firma im arbeitsvertag steht 2stunden um die schule sauber zu machen es sind aber 4stunken muss die Firma die Überstunden bezahlen

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 9:18

      Hallo Ramona,
      gewöhnlich enthält der Arbeitsvertrag Regelungen darüber, wie Überstunden abgegolten werden, d. h. ob hierfür ein Freizeitausgleich gewährt wird oder ob sie bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Norman meint

    27. Juni 2018 um 14:20

    Guten Tag!

    Als Rettungsassistent arbeite ich derzeitig an 5 Tagen pro Woche 10 Stunden/Tag, da mein Arbeitgeber über kein weiteres Personal verfügt. Ein Freizeitausgleich ist hier nicht vorgesehen.

    Im regulären Dienst (sobald wieder Personal vorhanden ist) besteht ein wöchentlicher Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht (8Std) und in jeder zweiten Woche muss am Samstag ein 12h Dienst zusätzlich absolviert werden.

    Ist dies in dem Umfängen zulässig? Müsste dies aufgrund der Mehrarbeiten gesondert vergütet werden?
    Vertragliche Regelungen finden sich zu Überstunden und einer gesonderten Verfütung keine. Die Vergütung selbst erfolgt über einen Stundenlohn. Tarifverträge existieren ebenfalls nicht.

    MfG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 10:17

      Hallo Norman,

      Sie können Ihren Arbeitsvertrag und die -verhältnisse von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Tobias meint

    28. Juni 2018 um 3:07

    Hallo.arbeite in einem normalen dreischicht betrieb.jetzt ist bei uns seit ca 8 mon Pflicht laut schichtplan die 6 Nachtschicht. Wir fangen Sonntag an.vertraglich sind 40 std festgesetzt.bekomme ich dann nicht mehr Urlaub? Ist mein Arbeitgeber zu irgendwas verpflichtet? MFG tobias

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Juli 2018 um 9:01

      Hallo Tobias,
      die vertraglichen Regelungen von Arbeitszeit und Urlaub sind unabhängig voneinander. Soweit vertraglich kein höherer Anspruch gewährt wird, steht dem Arbeitnehmer der jährliche Mindesturlaub zu: Das sind bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage oder bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
      Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Rebecca meint

    6. August 2018 um 19:19

    Guten Tag,
    Ich(22j.) habe diesen Monat mein 3tes Lehrjahr als Berufskraftfahrer begonnen.
    Letztes Jahr sprach ich das Thema Überstunden beim Chef an da ich natürlich sehr viele habe, er sagte mir die werden mir bezahlt. Soweit alles gut, bis nach 2 Monaten dann kam nichts mehr und ich sprach das natürlich an. Der Chef meinte er bezahle mir die Überstunden nicht mehr da er diese mit der Berufsschulzeit (Blockunterricht) ausgleicht also quasi abzieht. Ist dies rechtens? Es sammeln sich viele Überstunden an da ich meistens bin 10 bis 12std am Tag arbeite. LG.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 11:10

      Hallo Rebecca,

      da die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gewertet wird, kann sie nicht als Freizeitausgleich angerechnet werden. Wir empfehlen einen Anwalt für Arbeitsrecht um die Situation mit der gebotenen Sicherheit zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Busch meint

    8. August 2018 um 12:44

    Ich bin überfordert, eigentlich alle meine Kollegen sind überfordert. Allerdings ist mein Problem ich habe eine normale Std. Woche und mache auch gerne Mehrarbeit. Ich habe seit 2 Monaten allerdings nur einen Bruchteil meiner Überstunden ausgezahlt bekommen wenn überhaupt und es heißt aus der Firma das es nur den pauschallohn gibt und die Überstunden einbehalten werden für die Ferien weil die da keine Arbeit für uns haben und sonst immer Kündigen müssten ist das überhaupt zulässig ich meine ich war schließlich nicht umsonst los da ich Schulden zahlen muss und nun kriege ich nie die Überstunden ausgezahlt. Wir haben eh viele Probleme mit der Firma da wir auch immer einspringen Müssen ohne gefragt zu werden nur weil die keine Weiteren Mitarbeiter ran kriegen in der Reinigung und wir sollen immer alles machen nur das Geld wir einbehalten sehr komisch und auch nur bei mir die anderen kriegen Ihren normalen Pauschallohn immer. Bitte um Hilfe ob ich vielleicht doch zum Arbeitsgericht gehen sollte oder ob das alles so richtig ist???

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 um 15:42

      Hallo Busch,
      wir würden Ihnen empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen und nachzuschauen, was darin in Bezug auf Überstunden geregelt ist. Wurde vereinbart, die Überstunden auszuzahlen, kann Ihr Arbeitgeber normalerweise nicht einfach so beschließen, Ihnen dafür einen Freizeitausgleich zu gewähren. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen empfehlen würden, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Jonathan meint

    12. August 2018 um 16:26

    Hallo,

    ich habe folgende Frage.

    Ich arbeite in einem kleinen Betrieb und habe einen 130h/Monat Vertrag. Nun ist es so, dass bereits im Diensplan bei meinen Kollegen und mir Überstunden eingetragen sind. So sieht der Dienstplan zu Beginn des Monats meist vor, dass ich 150 oder sogar mehr Stunden arbeiten muss. Ist das rechtens? Dürfen in einem Diensplan von vornherein Überstunden angeordnet werden?

    Liebe Grüße
    Jonathan

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      29. August 2018 um 15:51

      Hallo Jonathan,
      in der Regel darf ein Arbeitgeber die Leistung von Überstunden nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber in bestimmten Ausnahmesituationen, z. B. bei Notfällen anordnen.
      Was diesbezüglich im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Jan meint

    14. August 2018 um 12:43

    Hallo,

    ich arbeite in einer Firma mit über 200 Angestellten. in meinen Arbeitsvertrag ist eine 40 Stundenwoche vereinbart. Jedoch sollen wir bereits seit 4 Monaten 48 – 55 Stunden die Woche ( mit Samstag) machen.

    Dies wurde uns auch schriftlich mitgeteilt,
    „….wegen der hohen Auftragslage. Diese Regelung gilt bis auf weiters. “

    Ist dieses überhaupt erlaubt?

    MFG

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. August 2018 um 15:49

      Hallo Jan,
      uns liegen leider nicht genug Informationen vor, um Ihnen diese Frage beantworten zu können. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht und legen ihm im besten Fall direkt Ihren Arbeitsvertrag vor.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Susanne meint

    16. August 2018 um 18:26

    Ich würde gerne Wissen, wie es mit Minusstunden aussieht.
    Habe explizit nichts dazu gefunden.
    Ich arbeite Teilzeit 20h die Woche als Praktikantin in einer Einrichtung.
    Dort fallen bei Krankheit Minusstunden an.
    Pro Krankheittag mit Attest sind es dann 4h minus, die sich ansammeln.
    Ist das so richtig? Mir ist dies so nicht bekannt. In einer vorherigen Einrichtung, in der ich Teilzeit gearbeitet habe, habe ich nie Minusstunden dafür erhalten.
    Auch ist dies keinem aus dem Familien und Freundeskreis bekannt.
    Hat sich da gesetzlich etwas geändert, was nur für Teilzeitkräfte betrifft?
    Bin etwas ratlos..

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 10:03

      Hallo Susanne,
      Minusstunden bei Krankheit sind in der Regel nicht rechtens. Sind Sie unverschuldet erkrankt, darf Ihnen dies nicht nachteilig ausgelegt werden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn Ihnen bei Krankheit Minusstunden entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Walter L. meint

    24. August 2018 um 19:04

    Hallo A-Team,

    mein Arbeitsvertrag sieht eine 40-Stunden Woche vor, mit dem Zusatz auf Verlangen des Arbeitgebers 10% mehr zu leisten (5 Tage Woche). Ich habe diesen und letzten Monat jeweils 24,75Stunden mehr gearbeitet.

    Ich habe gelesen das die Einforderung von Überstunden vom Arbeitgeber ausgehen muss. Wenn dieser jedoch nicht gesagt hat dass ich Überstunden leisten muss sind die Überstunden dann legal und kann ich diese dann auch als Freizeit nehmen?

    Ein kurzes Feedback von euch wäre schön.
    Danke.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 um 9:15

      Hallo Walter L.,
      in der Regel steht es nur dem Arbeitgeber zu, Überstunden anzuordnen. Mit der Frage, ob Überstunden ohne Anordnung dem Mitarbeiter bezahlt werden müssen, haben sich bereits die Gerichte beschäftigt. Bitte wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt, um Ihre Frage zu klären. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Andi meint

    30. August 2018 um 1:49

    Guten Tag,
    Ich arbeite in einem Hotel als Nachtportier. 5 Tage ( Nächte) Woche zu je 8,5 Stunden pro Nacht. Ist das Legal? Weiterhin steht in meinem Arbeitsvertrag das 10 Überstunden pro Monat nicht bezahlt werden. Wie habe ich damit umzugehen? Vielen Dank im voraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      24. September 2018 um 9:18

      Hallo Andi,

      um beurteilen zu lassen, ob die Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag rechtens sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Elke meint

    2. September 2018 um 14:22

    Hallo, ich arbeite im Einzelhandel u unser Laden wurde zum 31.12. gekündigt. Einen neuen können wir erst zwei Monate später beziehen. Nun fordert das Unternehmen die Mitarbeiter auf, vorsorglich Überstunden zu machen, damit diese in der „ladenfreien Zeit“ abgegolten werden können. Ich als Filialleitung soll in dieser Zeit in eine andere Filiale. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich das „betriebsbedingt im Umkreis von 60 km“ zu machen habe. „Luftlinie sind es 50 km“, allerdings dürfen wir nur zum Aushelfen in dieser Filiale nur mit dem Zug fahren und so sind es von Bahnhof zu Bahnhof 83 km.
    Wie verhalte ich mich richtig? Vielen Dank für die Antwort

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      28. September 2018 um 12:14

      Hallo Elke,
      weil wir keine Rechtsberatung anbieten, dürfen wir auch keine Empfehlungen für ein richtiges Verhalten geben. Ein Anwalt kann Ihnen hier entsprechend weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Andreas meint

    3. September 2018 um 9:14

    Hallo,

    ich bin Teilzeitkraft (6 Stunden) und habe genauso – wie meine Vollzeitkollegen -, an Ganztages-Schulungen teilzunehmen. Die Schulungen dauern zwar länger als meine tägliche Arbeitszeit, sind aber meist deutlich kürzer als der reguläre 8 Stundentag. Das bedeutet: Eine solche Schulung dauert in der Regel 7 Stunden. Danach gehen alle heim.

    Jetzt zu meiner Frage: Wie viele Überstunden darf ich dafür aufschreiben?

    Denn: Meine Vollzeitkollegen berufen sich auf eine Betriebsvereinbarung, die regelt, dass alle Schulungen über sechs Stunden als ganzer Tag gelten. Sie müssen also keine Minusstunden notieren.

    Kürzlich hat ein Vollzeitkollege gespöttelt: „Nun sitzen wir hier bei einem Cappuccino im Café und ich werde – im Gegensatz zu Dir – dafür bezahlt.“

    Nach meiner laienhaften Meinung sollte ich auch das gleiche Recht bekommen. Zumal Teilzeitkräfte in dieser Vereinbarung nicht explizit genannt oder ausgenommen werden.

    Antworten
  44. Angie meint

    11. September 2018 um 16:20

    Hallo

    Mein Arbeitsvertrag sagt mir das ich eine 40 Std/Woche habe zudem steht drin gegebenenfalls Mehrarbeit.

    Wie soll ich diesen Satz gegebenenfalls Mehrarbeit verstehen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      4. Oktober 2018 um 11:26

      Hallo Angie,
      Vertragsauslegungen fallen in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Karin meint

    21. September 2018 um 18:38

    Guten Tag,
    ich habe Fragen die zwei verschiedene Punkte betreffen.

    1. Da in der Firma nichts zu tun ist, wurde mir Dienstagabend gesagt, dass ich Rest der Woche Überstunden abbummeln soll.
    Donnerstagnachmittag kam Anruf, dass ich am Freitag arbeiten soll.

    Am Freitag habe ich gearbeitet und auf meine Nachfrage was kommende Woche ist, hieß es „erstmal zuhause bleiben, aber Firmenhandy immer bei sich haben, falls ich anrufe und Du arbeiten sollst“.

    Anmerkung: Chef hatte es am Donnerstag öfter versucht, aber das Firmenhandy hatte ich nicht bei mir.

    Meiner Meinung nach habe ich durch das „telefonisch erreichbar und Einsatzfähig sein müssen“ keinen Freitzeitausgleich (was ja der Sinn von Überstundenabbau ist). Richtig?

    Wie soll ich das also auf dem Stundenzettel aufschreiben?
    Überstunden abschreiben kann ja nicht richtig sein, da ich erreichbar sein muss.
    Wie einen normalen 8 Std.-arbeitstag?

    2. Was zählt bei Urlaubsanspruch Vertrag oder BUrlG?
    Laut Arbeitsvertrag erhalte ich anteilig Urlaub, da ich im Juni angefangen bin also 7/12 aber im Gesetz steht nach Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten hat man vollen Jahresurlaubanspruch (habe in der vorherigen Firma keinen bekommen).

    Mit freundlichem Gruß, Karin

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      15. Oktober 2018 um 15:09

      Hallo Karin,

      wenn Sie erreichbar sein sollen, kann es sich um Bereitschaftsdienst handeln. Ein Anwalt kann dies für Ihren Fall genau unterscheiden. Der Urlaub wird in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit nur anteilig gewährt, also 1/12 des gesamten Jahresurlaubs pro Monat in der Firma. So regelt es das Bundesurlaubsgesetz.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Maximilian W. meint

    7. Oktober 2018 um 16:04

    Guten Tag,
    Gelten die Regelungen zur Arbeitszeit, wenn man aus betrieblichen Gründen zu einem Seminar bzw Lehrgang geschickt wird?
    Ich fahr 3 Stunden hin hab dann 8 Stunden Lehrgang mit Pause und fahre dann wieder 3 Stunden nach hause . Sind das dann Überstunden?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 9:58

      Hallo Maximilian,

      in der Regel ist die Anreise vom Wohnort zum „Arbeitsplatz“ keine Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Hanna meint

    10. Oktober 2018 um 10:43

    Hallo,

    folgende Klauseln stehen in meinem Arbeitsvertrag:

    – Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40,0 Stunden wöchentlich.
    – Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    – Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine wöchentliche Arbeitsleistung (Arbeitszeit) von bis zu maximal 48,0 Stunden abgegolten.

    Bedeutet das, dass ich keinerlei Vergütung meiner Überstunden erhalte? Bzw. nur wenn ich mehr als 48 Std pro Woche arbeite? Von Vergütung ist nirgendwo die Rede.
    Darf mich mein Arbeitgeber Überstunden anordnen auch wenn diese nicht vergütet werden und es betrieblich keine Notwendigkeit dafür gibt? Mit welcher Begründung darf er Überstunden anordnen, z.B. mein Chef hätte gerne eine bestimmte Arbeit bis zu einem bestimmten Termin fertig?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 um 11:24

      Hallo Hanna,

      eine rechtssichere Einschätzung Ihres Vertrages kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Mihai meint

    12. Oktober 2018 um 14:28

    Ich arbeite gerade im Security Bereich,und bin angemeldet bei einen große Unternehmer.
    Ich habe eine Frage:
    Dürfen mir die Firma solchen Diensten geben dass ich pro Tag leisten muß 12 Stunden im Stehen mit halbe Stunde Pause?
    Bitte dringend um einen Antwort.
    Lg.Imre

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 um 10:14

      Hallo Mihai,
      Arbeitgeber müssen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten, z.B. § 3 ArbZG:

      „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

      Allerdings lässt das Gesetz in bestimmten Fällen Ausnahmen hiervon zu. Es empfiehlt sich daher, sich ggf. von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir hingegen können und dürfen Ihre Frage nicht abschließend beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Maria meint

    31. Oktober 2018 um 22:36

    Hallo, Ich Arbeite bei …
    Ich hab ein behindertes Kind.
    Kann ich keine Überstunden machen?
    Ich soll arbeiten 18 st Woche und ich muss immer Überstunden machen.
    Welche Rechte hab ich mit ein behindertes Kind?
    Danke

    Antworten
  50. Keller meint

    1. Dezember 2018 um 19:44

    Hallo,ich arbeite als Kraftfahrer Nahverkehr.Im meinem Arbeitsvertrag Tarif Lohn ist mit 200 Stunden im Monat gerechnet.Was ûber kommt-Ûberstunden.Die Frage ist:wenn im Monat z.b 2 Feiertage waren,soll ich trotzdem die 200 Stunden im restlichen Zeit arbeiten? F.G Johannn

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      10. Dezember 2018 um 8:33

      Hallo Keller,

      die vertraglich vereinbarten Bedingungen gelten auch wenn Feiertage den Monat „verkürzen“.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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