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Wie Sie angesammelte Überstunden richtig berechnen

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2023

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Wie mit Überstunden verfahren wird, ist meist im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag festgehalten. Diese dürfen jedoch in der Regel nicht grundlos von Arbeitgebern verlangt werden. Vielmehr muss eine Ausnahmesituation vorliegen, welche die Mehrarbeit rechtfertigt.

Auszahlung gefällig? Überstunden zu berechnen, kann sich lohnen.
Auszahlung gefällig? Überstunden zu berechnen, kann sich lohnen.

Verhält es sich jedoch so, dass die Leistung von Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dürfen Arbeitgeber diese durchaus verlangen. Die Obergrenzen dabei regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Kurz & knapp: Überstunden berechnen

Was sollte ich bei der Berechnung von Überstunden beachten?

Die Berechnung von Überstunden richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer einen Lohn pro Stunde oder ein festes Gehalt pro Monat erhält.

Wie kann ich meine Überstunden berechnen?

Es existieren zwei Möglichkeiten, wie Sie Überstunden berechnen können. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.

Kann ich die Berechnung der Überstunden mit einer Pauschalvergütung umgehen?

Diese Option besteht zwar, allerdings ist eine Pauschalvergütung von Überstunden stets mit Vorsicht zu genießen, da sich daraus schnell eine Benachteiligung für Arbeitnehmer ergeben kann. Allgemein sollte sich eine pauschale Vergütung von Überstunden an zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit orientieren.

Laut Arbeitsrecht finden sich Absprachen zur Vergütung von Überstunden normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist dem nicht so, kann trotzdem ein gesetzlicher Vergütungsanspruch bestehen. Wie Sie gemachte Überstunden berechnen können, welche Formel dabei besonders hilfreich ist und was es sonst noch zum Thema Arbeitszeit wissen gibt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Überstunden berechnen
  • Wie werden Überstunden berechnet?
    • Überstunden berechnen: Welche Methoden gibt es?
    • Weiterführende Suchanfragen

Wie werden Überstunden berechnet?

In der Regel besteht fast immer ein Anspruch auf die Auszahlung geleisteter Überstunden. Dies ist in § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Dort heißt es:

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“

Überstunden berechnen: Angaben zu brutto und netto müssen beachtet werden.
Überstunden berechnen: Angaben zu brutto und netto müssen beachtet werden.

Erst bei der Überstundenberechnung kann es etwas komplizierter werden. Dabei muss beachtet werden, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter generell entlohnen. Es existieren dabei zwei Möglichkeiten:

  1. Der Arbeitnehmer wird nach Stunden bezahlt.
  2. Der Arbeitnehmer erhält ein festes Gehalt pro Monat, welches sich nicht an den geleisteten Stunden orientiert.

Zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen festgelegten Bruttostundenlohn, können Sie die Überstunden so berechnen, dass Sie ihm für jede gemachte Stunde Mehrarbeit den gleichen Lohn pro Stunde in brutto zahlen. Wurde im Vorfeld ein Zuschlag vereinbart, muss dieser ebenfalls gezahlt werden.

Bei einer festen Vergütung pro Monat, die unabhängig von den gearbeiteten Stunden aufgebracht werden muss, sollten Arbeitgeber zuerst den jeweiligen Stundenlohn in brutto herausfinden, bevor sie die Überstunden berechnen können. Es existieren dabei mehrere Methoden, wie die Berechnung der Überstunden vonstattengehen kann. Liegt ein Tarifvertrag vor, muss die darin erwähnte Methode verwendet werden.

Überstunden berechnen: Welche Methoden gibt es?

Möchten Sie die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen, können Sie zwischen zwei Methoden wählen:

1. Teilen Sie das dreifache Gehalt in brutto im Monat durch 13 Wochen und das Ergebnis aus dieser Berechnung erneut durch die Anzahl der Stunden in der Woche.

(Bruttomonatsgehalt x 3 : 13) : Wochenstunden = Bruttostundenlohn

Wenn beispielsweise Herr Müller eine Woche von 40 Arbeitsstunden hat und 2.500 Euro brutto monatlich verdient, ergibt dies einen Stundenlohn in brutto von 14,42 Euro. Pro geleistete Überstunde muss sein Arbeitgeber ihm diesen Betrag auszahlen.

2. Multiplizieren Sie die Stunden in der Woche mit dem Faktor 4,325, um die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden im Monat zu erhalten. Teilen Sie danach den monatlichen Bruttolohn durch das Ergebnis.

Bruttomonatsgehalt : (Wochenstunden x 4,325) = Bruttostundenlohn

Möchte Herr Müller seine Überstunden berechnen, indem er die zweite Methode anwendet, kommt er dabei auf einen Betrag von 14,45 Euro pro Stunde.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Überstunden zu berechnen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Überstunden zu berechnen.

Beide Methoden, die Sie benutzen können, um die Entlohnung der Überstunden zu berechnen, kommen in etwa auf das gleiche Ergebnis. Wurden im Vorfeld noch Zuschläge ausgehandelt, kommen diese noch hinzu. Viele Arbeitgeber möchten die Vergütung für gemachte Überstunden zwar auszahlen, das Berechnen dieser gestaltet sich jedoch oft etwas umständlich. Aus diesem Grund entscheiden sich einige für eine Pauschalvergütung, um die Überstunden nicht mehr berechnen zu müssen.

Mitarbeiter dürfen dadurch jedoch nicht benachteiligt werden und die Pauschale muss eine angemessene Gegenleistung für die Überstunden darstellen. Generell sollte eine Pauschalvergütung sich an zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit orientieren, diese jedoch nicht übersteigen.
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Kommentare

  1. Stefan meint

    25. November 2018 um 15:26

    Guten Tag,

    wenn ein Arbeitnehmer auf Stundenbasis bezahlt wird (38,75 Std. Woche) und macht sagen wir in den ersten 14 Tagen des Monats jeden Tag eine Überstunde mit einem vereinbarten Zuschlag von 15%. In den letzten 8 Arbeitstagen des Monats macht er jedoch als Ausgleich seiner Stunden jeweils eine Stunde weniger. Auf der Abrechnung stehen nun am Ende des Monats 6 geleistete Überstunden mit dem Zuschlag von 15% und nicht 14 – ist das korrekt?

    Vielen Dank

    Antworten
  2. Britta W. meint

    28. November 2018 um 10:05

    Mein Stundenlohn beträgt gut 16€, meine geleisteten Überstunden will mein AG aber nur mit 11€ vergüten. Ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2018 um 15:20

      Hallo Britta,

      wenn der Entlohnung der Überstunden nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht diesen Sachverhalt klären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Timo W. meint

    4. Januar 2019 um 15:51

    Hallo liebes Arbeitsrechte-Team,

    in unserem Unternehmen werden Überstunden i. d. R. nicht ausbezahlt, können aber jederzeit über Gleitzeitregelungen „abgefeiert“ werden. Nun haben wir per Januar 2019 eine unternehmensweite Gehaltserhöhung erhalten. Nun erreicht uns die Mitteilung, dass unsere bisher aufgelaufenen Überstunden um den prozentualen Wert der Gehaltserhöhung korrigiert werden müssen.

    Wie geht das zusammen? Da wir unsere Überstunden ja nicht ausbezahlt bekommen, mindert das ja dann die Leistung, die ich für diese Überstunden erbracht habe. Warum soll die geleistete Zeit denn nun weniger Wert sein?

    Antworten
  4. Mona meint

    18. Januar 2019 um 20:04

    Muss mein Arbeitgeber jede Woche nach meinen Überstunden für die Abrechnung schauen oder monatsweise? Also, wenn ich in einer Woche zB 5 Überstunden geleistet habe, aber in der Woche darauf 2 Stunden weniger als vorgesehen gearbeitet habe, darf mein Arbeitgeber das dann für den gesamten Monat als 3 Überstunden vergüten oder als 5 h wegen der einen Woche, in der es zu viel waren?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 um 13:31

      Hallo Mona,

      in der Regel werden Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen. Werden die verbleibenden Überstunden nicht durch Freizeit ersetzt, müssen diese in der Regel bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. JÜRGEN meint

    16. Februar 2019 um 12:00

    Hallo, ich bin lkw Fahrer und bekomme einen brutto Lohn von 2700€.
    5tage die Woche und nun mein Problem, wenn ich Montag bis Freitag arbeite mindestens 7,42pro Tag dann passt alles aber wenn ich einen Tag unter der Woche frei habe wird als rolltag bezeichnet, muss ich um auf die 5Tage Woche zu kommen, Samstag oder Sonntag arbeiten. Aber für den rolltag werden mir 7,42Stunden abgezogen, obwohl ich 5Tage arbeite.Ist das rechtlich erlaubt? LG Jürgen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 um 8:52

      Hallo Jürgen,

      Sie können von einem Anwalt beurteilen lassen, ob die sogenannten Rolltage in Ihrem Unternehmen mit dem Gesetz vereinbar sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Katharina B. meint

    11. Juli 2019 um 14:50

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zur med. Fachangestellten in einer Klinik. Wir haben ein Zeitkonto, auf welchem uns durch Ein-/Ausstempeln am Arbeitsbeginn und -ende unsere Überstunden gutgeschrieben und unsere Minusstunden abgezogen werden.
    Nun hatte ich einen Außeneinsatz. Mein Arbeitgeber schickte mich für eine Woche in eine Praxis, um das Praxisleben kennenzulernen und einige Ausbildungsinhalte zu erlernen.
    Normalerweise habe ich 38,5 Wochenstunden, auf fünf Wochentage verteilt. Also ca. acht Stunden pro Tag.
    Nun sieht dies in der Praxis etwas anders aus. Montags, Dienstags und Donnerstags wird von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr gearbeitet (man bedenke, dass auch hier nie pünktlich Schluss ist; man bereitet die Sprechstunde noch nach ). So kommt man auf acht bis neun Stunden an diesen Tagen an reiner Arbeitszeit.
    Mittwochs und Freitags ist die Praxis jedoch nur von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Man kommt also nur auf vier, max. fünf Arbeitsstunden, was bei einer Woche ein Stundendefizit von ca. sechs bis acht Stunden macht.
    Muss ich dieses Defizit mit meinen Überstunden füllen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina

    Antworten
  7. Maite meint

    29. Juli 2019 um 16:43

    Guten Tag, in meiner Firma wird Methode 2 angewendet allerdings mit einer Änderung:
    Bruttomonatsgehalt : (Überstunden x 4,325) = Bruttoüberstundenlohn

    Anstatt meiner festgelegten Wochenstundenzahl, wird meine Überstundenanzahl verwendet, dies führt jedoch dazu, dass je mehr Überstunden ich mache, jede einzelne Stunde immer weniger wert wird und ich immer ungefähr den gleich Betrag für Überstunden ausgezahlt bekomme, ungeachtet dessen wie viele Stunden ich gemacht habe.

    Liegt hier ein Fehler vor, oder ist das eine andere Art der Berechnung?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und den aufschlussreichen Artikel!
    Maite

    Antworten
  8. Susanne meint

    30. Juli 2019 um 22:15

    Hallo ich bin für 130 Std. Im Monat eingestellt. Ist es rechtens wenn ich bei 150 std den normalen Stundenlohn bekomme oder muss mein Chef mir für die 20 zu vielen std mehr bezahlen.

    Antworten
  9. Rebecca meint

    2. November 2019 um 17:35

    Ich arbeite für 2600 Euro brutto pro Monat bei einer 40 Stunde-Woche.
    Daraus ergibt sich nach meiner Rechnung ein Stundenlohn von 16,25 Euro.
    Mein AG zahlt mir allerdings nur 15,00 Euro pro geleisteter Überstunde.
    Ist das rechtens?
    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts bzgl. Überstunden-Vergütung.

    Antworten
    • Gast meint

      16. Februar 2021 um 1:36

      Hey, dann berechnet dein Arbeitgeber dein Gehalt möglicherweise anders als du. Wenn du 40 std auf das Jahr rechnest als Wochen Arbeitszeit und dann durch 12 teilst Kommst du ca auf 173 Std pro Monat. 2600:173=15 👍

      Antworten
  10. Roy meint

    10. Mai 2021 um 22:02

    Guten Tag.

    Ich habe eine Frage.

    Ich kriege 3.500 Euro Brutto und mein Arbeitgeber zahlt mir 6 Euro netto die Überstunden .Ist das korrekt?

    Antworten
  11. Eder meint

    13. Mai 2021 um 19:39

    Hallo,
    ich hättte da mal eine Frage.Ist es richtig,dass zur Ermittlung bzw. bei der Auszahlung der Überstunden die reine ,tatsäcglich geleistet Arbeitszeit zählt.Bei mir im Betrieb werden die Monatsstunden ermittelt,davon werden dann evtl. Urlaubs,-Krankheits- oder Feiertage abgezogen.Die Stunden die dann noch mehr als 173 betragen auf die wird dann ein Zuschlag gezahlt.Dürfen die tatsächlich geleisteten Stunden als Ausgangspunkt genommen werden?
    Vielen Dank

    Antworten
  12. Bach meint

    30. Mai 2022 um 15:20

    Hallo,
    ich bekomme Gehalt bei einer 35 Std./Woche – leiste aber in der Woche zwischen 1,5 – 2,5 Mehrstunden.
    Diese werden nach dem ermittelten Stundenlohn bezahlt
    Jetzt wurde mir mitgeteilt das ich mit einem durchschnittlichen monatlichen Stundenkonto je nach Monat Minusstunden hätte ???
    Nach meiner Meinung: ist mein Gehalt mit 2620,00 Euro mit 35 Stunden wöchentlich abgegolden
    Aber ich soll 151 Stunden im Monat erbringen (nicht vertraglich festgelegt – nur 35 Std.mtl)
    diese erreiche ich natürlich nicht im Monat bei 7 Stunden am Tag – 5 Tage Woche.

    Was ist jetzt richtig?

    Jede Mehrstunde über oder habe ich mtl Minusstunden?
    Vielen Danke

    Antworten
  13. Franz meint

    4. Juli 2022 um 21:31

    Bei Überstunden als Saisonarbeiter in Niedersachsen wird laut Arbeitsvertrag nur der Stundenlohn bezahlt!!! So steht es im Arbeitsvertrag!! Ist dieses gesetzeskonform??

    Antworten
  14. Mike meint

    18. Februar 2023 um 8:43

    Hallo,

    ich habe neben meinem fixen Bruttomonatsgehalt noch eine ebenfalls fixe Kompensationspauschale in meinem Arbeitsvertrag stehen, da ich laut Vertrag zwar Anspruch auf einen Firmenwagen habe, diesen aber momentan nicht Einfordere. Wird bei der Berechnung des Stundenlohns für die Überstundenabgeltung diese Kompensationspauschale für die Nichtinanspruchnahme eines Firmenwagens mit einbezogen oder gilt dafür nur der im Vertrag als Bruttogehalt bezeichnete Betrag?

    Antworten
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