Key Facts
- Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Sonderzahlungen zu leisten. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden in der Regel freiwillig vom Arbeitgeber gewährt, es sei denn, sie sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen festgelegt.
- Im öffentlichen Dienst erhalten Beamte eine Jahressonderzahlung (13. Gehalt), die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ist.
- Sonderzahlungen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, es gibt jedoch Möglichkeiten für Arbeitgeber, steuerfreie Sonderzahlungen in Form von Sachbezügen zu gewähren, wenn sie bestimmte Freigrenzen einhalten.
Was ist eine Sonderzahlung und wer bekommt sie?

Inhalt
Der Begriff umfasst zusätzliche finanzielle Leistungen, die nicht zum Gehalt gehören. Manche Sonderzahlungen sind einmalig und werden als Vergütung besonderer Leistungen oder zu speziellen Anlässen ausgezahlt, wie zum Beispiel die Jubiläumsprämie. Andere Arten der Sonderzahlung erfolgen regelmäßig, wie beispielsweise das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, und das 13. Gehalt.
Wann hat man einen Anspruch auf Sonderzahlung?
Sonderzahlungen werden in der Regel auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber festgelegt. Er ist also nicht gezwungen, seinen Mitarbeitern diese Zusatzzahlung zu gewähren. Tut er dies jedoch, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlungen nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen verankert sind.
Oft besteht ein Anspruch auf Sonderzahlungen dann, wenn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Dieser Grundsatz kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitgeber die Sonderzahlung regelmäßig oder nach bestimmten, allgemein geltenden Regeln vornimmt (z. B. jedes Jahr zur gleichen Zeit).
Wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer, die in vergleichbaren Situationen sind, nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandeln als andere. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können, wie z. B.:
- fachliche Qualifikation
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Art des Arbeitsverhältnisses
Ist eine Abfindung eine Sonderzahlung? Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält. Sie zählt somit zu den Sonderzahlungen und ist steuerpflichtig.
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