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Die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst | TV-L und TVöD

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Sonderzahlung Öffentlicher Dienst

Welche Sonderzahlung gibt es im Öffentlichen Dienst?

In den Tarifverträgen für den Öffentlichen Dienst auf Bundes- und Landesebene ist eine Jahressonderzahlung vereinbart.

Wann kommt die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?

In der Regel wird die Sonderzahlung nach TVöD oder TV-L im November zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt.

Wie viel Sonderzahlung ist im Öffentlichen Dienst vorgesehen?

Die Höhe der Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Unten im Ratgeber finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den Entgeltgruppen und zur Berechnung.

Gilt die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst auch in Teilzeit?

Ja, die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst gibt es auch für Beschäftigte in Teilzeit. Der Betrag wird je nach Gehalt und Arbeitszeit angepasst.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Sonderzahlung Öffentlicher Dienst
  • Was ist die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?
  • Wer bekommt die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?
    • Öffentlicher Dienst: Die Sonderzahlung kann unterschiedlich ausfallen
    • Jahressonderzahlungen im Vergleich
  • Sonderzahlung und Öffentlicher Dienst der Länder: Gibt es Unterschiede?
    • Inflation und die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Gibt es einen Ausgleich?

Was ist die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?

Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Beamte, Lehrer, Soldaten und Co können sich über ein zusätzliches Gehalt freuen.
Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Beamte, Lehrer, Soldaten und Co können sich über ein zusätzliches Gehalt freuen.

Für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gibt Tarifverträge: Den TVöD für Bund und Kommunen sowie den TV-L für die Länder (eine Ausnahme ist Hessen, hier gilt der TV-H). In den Tarifverträgen sind Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Urlaub, Krankheitstagen und Gehaltsgruppen festgelegt. Eine wichtige Regelung beschäftigt sich mit der Sonderzahlung (Öffentlicher Dienst): Statt Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten durch TVöD, TV-L und TV-H einmal im Jahr einen Extra-Betrag zum Gehalt dazu. So steht es in § 20 des TVöD und des TV-L:

(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.

Die bundesweite TVöD-Sonderzahlung ersetzt seit 2005 das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Wer bekommt die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?

Öffentlicher Dienst: Die Sonderzahlung trotz Elternzeit ist üblich.
Öffentlicher Dienst: Die Sonderzahlung trotz Elternzeit ist üblich.

Die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst gibt es für alle Angestellten des Bundes und Arbeitgebern bei Ländern und Kommunen, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sind. Dadurch entsteht nämlich die sogenannte Tarifbindung. Wichtig ist darüber hinaus aber, dass sich der Beschäftigte am 1.12. des jeweiligen Jahres in Anstellung befindet. Wer vor diesem Stichtag aus seinem Arbeitsvertrag ausscheidet, hat keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Im Krankheitsfall kann es vorkommen, dass die Sonderzahlung gekürzt wird. Dies ist allerdings nur für die Monate möglich, in denen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stattgefunden hat.

Übrigens: Die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst gilt auch in Elternzeit. Der Anspruch verfällt während der Familien-Auszeit nicht. Anders sieht es allerdings mit dem Arbeitsentgelt aus.

Öffentlicher Dienst: Die Sonderzahlung kann unterschiedlich ausfallen

Die Sonderzahlung laut TVöD (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) fällt nicht für jeden Angestellten gleich hoch aus. Um zu verstehen, wie sich die Höhe der Zahlung berechnet, sollte man die verschiedenen Entgeltgruppen kennen: Je nach Qualifikation und Berufserfahrung werden Angestellte im Öffentlichen Dienst in eine Entgeltgruppe einsortiert. Insgesamt gibt es 15 verschiedene Gruppen, die mit E1 bis E15 abgekürzt werden. E1 ist hierbei die niedrigste, E15 die höchste Gehaltsstufe. Zusätzlich ist jede Gehaltsstufe noch einmal in verschiedene Erfahrungsstufen untergliedert.

Bei der Berechnung der Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst ist das insofern wichtig, als dass die Höhe dieser Zahlung ausgehend von Durchschnittsgehalt und Entgeltgruppe berechnet wird. Das durchschnittliche Gehalt wird hierbei aus dem Lohn der Monate Juli, August und September berechnet. Je höher das Gehalt, desto geringer der Prozentsatz, mit dem die Höhe der Sonderzahlung berechnet wird.

Jahressonderzahlungen im Vergleich

TVöD (VKA)TVöD (Bund)TV-L
E1 bis E484,51 %90 %87,43 %
E5 bis E884,51 %90 %88,14 %
E9a bis E1170,28 %80 % 74,35 %
E12 bis E1351,78 % (ab E13)60 % (ab E13)46,47 %
E14 bis E1551, 78%60 %32,53 %

Durch die Zwölftelregelung kann sich der Anspruch auf die Sonderzahlung verringern: Für jeden Monat, den der Beschäftigte keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, wird die Summe der Jahressonderzahlung um ein Zwölftel gekürzt.

Sonderzahlung und Öffentlicher Dienst der Länder: Gibt es Unterschiede?

Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Hessen, Bayern, Niedersachsen und auch neue Bundesländer fallen unter den TV-L.
Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Hessen, Bayern, Niedersachsen und auch neue Bundesländer fallen unter den TV-L.

Die Gehaltsunterschiede zwischen Ost und West bestehen im öffentlichen Dienst nicht mehr. Was sich teilweise noch unterscheidet ist die Wochenarbeitszeit. Bei der Jahressonderzahlung gilt jedoch überall dasselbe Prinzip: Je nach Entgeltgruppe und Durchschnittsgehalt ergibt sich der entsprechende Betrag. Zwischen den Ländern gibt es hier durch die flächendeckenden Tarifverträge wie den TV-L einheitliche Regelungen. Auch der Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) orientiert sich daran.

Inflation und die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Gibt es einen Ausgleich?

Im Zuge der Inflation konnten Angestellte als freiwillige Leistung ihrer Arbeitgeber einen Inflationsausgleich erhalten, der bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und beitragsfrei war. Diese Begünstigung galt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Beschäftigte, die unter den TV-L und den TVöD fallen, haben eine solche Sonderzahlung im vollen Umfang erhalten. Dadurch erfolgte diese zusätzliche Sonderzahlung „Öffentlicher Dienst“ im Dezember 2023 und im Anschluss in Raten noch einmal von Januar bis Oktober 2024).

Über den Inflationsausgleich hinaus werden regelmäßig auch die Tariflöhne erhöht: Zum 1. November 2024 erfolgte eine Anhebung der Tabellenentgelte um jeweils 200 Euro. Am 1. Februar gab es eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent. Sofern diese beiden Erhöhungen insgesamt nicht einen Betrag von 340 Euro erreichen, wird die Summe auf diesen Betrag angehoben.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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