Key Facts
- Bei der Mindestlohnkommission handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, welches der Bundesregierung Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns macht.
- Bei der Empfehlung werden sowohl die Perspektiven der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber berücksichtigt, um eine faire Bezahlung und den Erhalt der Jobs zu gewährleisten.
- Die Mindestlohnkommission umfasst 9 Mitglieder, die alle 5 Jahre neu berufen werden.
Warum wird der Mindestlohn über eine Kommission bestimmt?

Inhalt
Der Mindestlohn soll Arbeitnehmer vor unzumutbar niedrigen Löhnen schützen und sicherstellen, dass Angestellte von ihrem Gehalt leben können. Damit dies möglich ist, ist es erforderlich, den Mindestlohn regelmäßig anzupassen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber 2014 die ständige Mindestlohnkommission eingerichtet, die alle zwei Jahre über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet.
Bei der Mindestlohnkommission ist die Zusammensetzung per Gesetz geregelt. Laut Mindestlohngesetz (MiLoG) umfasst diese insgesamt neun Mitglieder, die alle fünf Jahre neu berufen werden. Dabei sind folgende Mitglieder vorgeschrieben:
- Ein Vorsitzender
- Sechs stimmberechtigte Mitglieder
- Zwei beratende Mitglieder ohne Stimmrecht
Die sechs stimmberechtigten Mitglieder stammen gleichberechtigt aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und werden von den jeweiligen Spitzenverbänden vorgeschlagen. Die zwei nicht stimmberechtigten Mitglieder kommen aus der Wissenschaft und sollen ihren wissenschaftlichen Sachverstand einbringen. Bei der Mindestlohnkommission wird der Vorsitzende gemeinsam von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen. Dieser ist ebenfalls stimmberechtigt und besitzt bei einer Pattsituation die ausschlaggebende Stimme.
Die Mindestlohnkommission gibt eine Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns ab. Dieser kann die Bundesregierung folgen und den Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung anpassen. Lehnt die Regierung den Beschluss der Kommission allerdings ab, gibt es üblicherweise keine Mindestlohnerhöhung.
Wie fasst die Mindestlohnkommission ihre Beschlüsse?
Die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission sieht vor, dass das Gremium mindestens drei Mal im Jahr tagt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und der Inhalt der Beratung ist vertraulich. Es können allerdings Gäste und Sachverständige eingeladen werden.
Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission seit 2025 an einem Referenzwert. Demnach soll der Mindestlohn 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten entsprechen. Mit Blick auf die Tarifentwicklung und besonderen ökonomischen Umständen kann von diesem Referenzwert aber auch abgewichen werden.
Bislang (Stand Juni 2025) wurden die Empfehlungen der Mindestlohnkommission immer von der Bundesregierung umgesetzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
Beschluss von | Empfehlung der Mindestlohnkommission | Umsetzung zum |
---|---|---|
2016 | 8,84 Euro | 01.01.2017 |
2018 | 9,19 Euro | 01.01.2019 |
9,35 Euro | 01.01.2020 | |
2020 | 9,50 Euro | 01.01.2021 |
9,60 Euro | 01.07.2021 | |
9,82 Euro | 01.01.2022 | |
10,45 Euro | 01.07.2022 | |
2023 | 12,41 Euro | 01.01.2024 |
12,82 Euro | 01.01.2025 |
Im Jahr 2023 stand die Mindestlohnkommission in der Kritik. Denn das Gremium schlug für 2024 eine Mindestlohnerhöhung von 12,00 Euro auf 12,41 Euro und für 2025 eine Erhöhung auf 12,82 Euro vor. Für die stimmberechtigten Mitglieder der Arbeitnehmervertreter, die im Zuge der Beratung überstimmt wurden, viel zu wenig. Auch der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil räumte ein: „Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten.“ Gleichzeitig betonte der Politiker aber auch, dass die Alternative keine Anpassung des Mindestlohns gewesen wäre, was mit Blick auf die damalige Inflation „nicht verantwortbar“ war.
FAQ: Mindestlohnkommission
Bei der Mindestlohnkommission handelt es sich um eine Expertengruppe, die regelmäßig prüft, ob der Mindestlohn in Deutschland angepasst werden muss.
Die Mindestlohnkommission gibt in Deutschland eine Empfehlung für eine Mindestlohnerhöhung ab. Die Bundesregierung kann diesen Vorschlag umsetzen oder eine Erhöhung ablehnen.
Die Mindestlohnkommission umfasst insgesamt neun Mitglieder, die alle fünf Jahre neu berufen werden. Dabei sind sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertretern beteiligt. Mehr zur Zusammensetzung lesen Sie hier.
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