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Gilt der Mindestlohn in Großbritannien?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 9. April 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & knapp: Mindestlohn in Großbritannien

Wird in Großbritannien der Mindestlohn gezahlt?

Ja, Großbritannien zählt zu den Ländern in Europa, in denen der Mindestlohn gezahlt wird.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Großbritannien?

Der Mindestlohn in Großbritannien wird National Minimum Wage (NMW) genannt und liegt aktuell seit April 2025 bei 12,21 Pfund (ca. 14,20 Euro).

Wer erhält den Mindestlohn in Großbritannien?

Infos dazu, wer in Großbritannien mit dem Mindestlohn entlohnt wird, erhalten Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Mindestlohn in Großbritannien
  • Wissenswertes zum Mindestlohn
  • Mindestlohn in England, Wales und Co.: Wie hoch ist er?
    • Mindestlohn in Großbritannien: Wer erhält ihn?

Wissenswertes zum Mindestlohn

Wird der Mindestlohn in Großbritannien gezahlt?
Wird der Mindestlohn in Großbritannien gezahlt?

In Deutschland gilt seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro geleistete Arbeitsstunde. Vor seiner Einführung waren einige Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage gewesen, für ihre Lebenshaltungs­kosten aufzukommen. Viele benötigten die Unterstützung des Staates.

Zirka 2.222 Euro brutto verdienen Beschäftigte in Deutschland also pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche mindestens (Stand: 2025), wenn sie nicht zu den Ausnahmen gehören. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Mindestlohn in anderen europäischen Ländern aus? Erhalten beispielsweise Arbeitnehmer in Großbritannien den Mindestlohn?

Wie hoch die Mindestlöhne in England, Schottland, Nordirland und Wales ausfallen, wer sich dort um die Gestaltung des Mindestlohns kümmert und ob Großbritannien in nächster Zeit mit einer Mindestlohnerhöhung rechnen kann, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Mindestlohn in England, Wales und Co.: Wie hoch ist er?

Der gesetzliche Mindestlohn ist in Großbritannien als „National Minimum Wage“ (NMW) bekannt. Ob es notwendig ist, die Lohnuntergrenze anzupassen, wird jährlich von der Regierung überprüft. Beraten wird sie dabei von der unabhängigen Low Pay Commission (LPC). Diese besteht aus Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft sowie der Wissenschaft und kümmert sich um die Realisierung des Mindestlohns.

Mindestlohn: In England, Schottland und Co. erhalten ihn ca. 1,4 Millionen Beschäftigte.
Mindestlohn: In England, Schottland und Co. erhalten ihn ca. 1,4 Millionen Beschäftigte.

Jedes Jahr erstattet sie in der Regel Bericht über die Auswirkungen durch den Mindestlohn in Groß­britannien sowie die zu erwartende Höhe im nächsten Jahr. Im Oktober 2015 wurde er z. B. um drei Prozent erhöht (von 6,50 auf 6,70 Pfund).

2016 kam es in GB erneut zu einer Mindestlohnerhöhung: 7,20 Pfund betrug er in diesem Jahr. Nachdem er 2017 auf 7,50 Pfund, 2022 auf 9,50 Pfund und 2023 auf 10,42 kletterte, liegt der Mindestlohn in Großbritannien aktuell (Stand: April 2025) bei 12,21 Pfund. Umgerechnet wären dies in etwa 14,20 Euro.

In den Landesteilen Schottland, Wales, Nordirland und England liegt der Mindestlohn demzufolge etwas über der aktuell geltenden deutschen Lohnuntergrenze von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde. Doch wer wird in Großbritannien eigentlich mit dem „National Minimum Wage“ entlohnt?

Mindestlohn in Großbritannien: Wer erhält ihn?

Den gesetzlichen Mindestlohn in Großbritannien erhalten grundsätzlich alle Arbeitnehmer ab 21 Jahren. Es existieren demzufolge Unterschiede in der Bezahlung, die mit dem Alter der Beschäftigten zusammenhängen. Aktuell (Stand: April 2025) sind beispielsweise folgende Beträge maßgeblich:

AlterMindestlohn in Großbritannien
(Stand April 2025)
21 Jahre oder älter£ 12,21
zwischen 18 und 20 Jahren£ 10,00
unter 18 Jahren£ 7,55
Auszubildende£ 7,55

Daraus wird deutlich, dass der Mindestlohn in Großbritannien geringer ausfällt, je jünger der jeweilige Beschäftigte ist. Seit dem Jahr 2010 profitieren auch Auszubildende von einer Lohnuntergrenze in GB. Diese liegt umgerechnet bei etwa 8,78 Euro (Stand: April 2025).

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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