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Elternteilzeit als Vater: Wann gibt es diese Möglichkeit?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Nach der Geburt eines Kindes können sich sowohl Mütter als auch Väter für eine gewisse Zeit unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um den neuen Erdenbürger zu betreuen und zu erziehen. Dieser Zeitraum wird als Elternzeit bezeichnet. Ist diese abgelaufen, können beide ihren alten oder zumindest einen vergleichbaren Job wieder aufnehmen, ohne dass es zu Problemen kommt.

Die Elternteilzeit als Vater verspricht eine Balance zwischen Kindererziehung und Arbeit.
Die Elternteilzeit als Vater verspricht eine Balance zwischen Kindererziehung und Arbeit.

Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!

In einigen Fällen reicht es frischgebackenen Papas jedoch nicht, ihr Leben allein der Kinder­betreuung zu widmen. Sie sehnen sich nach der Zeit zurück, als noch Akten, Kundengespräche und Meetings ihren Alltag bestimmten und nicht nur Windeln, Fläschchen und Spongebob Schwammkopf. Hier bietet sich die Elternteilzeit als Vater an.

Kurz & knapp: Elternteilzeit als Vater

Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Bei der Elternteilzeit als Vater muss die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden liegen. Ansonsten verfällt der Anspruch darauf.

Muss ich gewisse Fristen beachten?

Wenn Sie eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit beantragen, müssen Sie sich an gewisse Fristen halten, sonst kann Ihr Antrag abgelehnt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie wirkt sich die Elternteilzeit auf das Elterngeld aus?

Da Sie während der Elternteilzeit als Vater Gehalt beziehen, wird der jeweilige Betrag auf das Elterngeld angerechnet.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um während der Elternzeit als Vater in Teilzeit zu arbeiten und welche Auswirkungen das Ganze auf das Elterngeld haben kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
  • Kurz & knapp: Elternteilzeit als Vater
  • Die Voraussetzungen der Elternteilzeit für Väter
    • Welche Auswirkungen hat die Elternteilzeit als Vater auf das Elterngeld?

Die Voraussetzungen der Elternteilzeit für Väter

Um während der Elternzeit als Vater in Teilzeit zu arbeiten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Um während der Elternzeit als Vater in Teilzeit zu arbeiten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann die Möglichkeit besteht, die Elternteilzeit als Vater wahrzunehmen, regelt § 15 Absatz 7 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Dort ist genau festgehalten, welche Voraus­setzungen erfüllt sein müssen, um die Arbeitszeit während der Elternzeit verringern zu dürfen:

  1. Im Unternehmen sind mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende ausgenommen).
  2. Das Arbeitsverhältnis besteht bereits seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung.
  3. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit liegt für mindestens zwei Monate zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche.
  4. Keine dringenden betrieblichen Gründe sprechen gegen die Elternteilzeit als Vater.
Beachten Sie: Möchten Sie während der Elternzeit als Vater mindestens 2 Monate in Teilzeit arbeiten, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Liegt der Zeitraum vor dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, beträgt die Frist sieben Wochen. Zwischen seinem dritten und achten Geburtstag müssen Sie eine Frist von 13 Wochen einhalten.

Tun Sie dies nicht, kann Ihr Antrag auf Elternteilzeit als Vater abgelehnt werden. Zudem sollten Sie daran denken, den Beginn, den Umfang sowie die Verteilung der verringerten Arbeitszeit im Antrag anzugeben. Mit dem Ende der Elternzeit läuft übrigens auch die Vereinbarung über die Elternteilzeit als Vater aus. Waren Sie zuvor vollzeitbeschäftigt, sind sie es im Regelfall auch danach wieder.

Welche Auswirkungen hat die Elternteilzeit als Vater auf das Elterngeld?

Wie wirkt sich die Elternteilzeit für Väter auf das Elterngeld aus?
Wie wirkt sich die Elternteilzeit für Väter auf das Elterngeld aus?

Eltern, die sich während der Elternzeit gänzlich der Betreuung und Erziehung des Kindes widmen, erhalten entsprechend kein Gehalt, sondern können das sogenannte Elterngeld beantragen.

Da Sie bei der Elternteilzeit als Vater allerdings entlohnt werden, sollten Sie bedenken, dass die jeweilige Summe auf das Elterngeld angerechnet wird.

Eine weitere Besonderheit ist die folgende: Gehen sowohl Mutter als auch Vater während der Elternzeit gleichzeitig für vier aufeinander folgende Monate einem Teilzeitjob nach, können sie das sogenannte ElterngeldPlus vier zusätzliche Monate lang erhalten (Partnerschaftsbonus). Es beträgt zwar maximal die Hälfte des normalen Elterngeldes, wird allerdings doppelt so lang gezahlt, also auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. C. Feil meint

    1. Juni 2021 at 8:34

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage aus Arbeitgebersicht zur Elternzeit von Vätern. Ist es möglich, dass der Mitarbeiter einen Monat Vollzeit Elternzeit in Anspruch nimmt und einen Monat in Teilzeit mit 30 Std.? Oder muss der Mitarbeiter einen Vollzeitmonat Elternzeit beantragen und 2 Monate Teilzeit-Elternzeit. [edit. v. d. Red.] Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

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