Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Vergütung
  • Weihnachtsgeld
  • Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Weihnachtsgeld in Elternzeit – Besteht ein Anspruch?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Bekomme ich Weihnachtsgeld in der Elternzeit?

Ob Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, hängt ganz von Ihrer individuellen Arbeitssituation, dem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Weihnachtsgeld in der Elternzeit nach Tarifvertrag bekommen Sie im Jahr der Geburt Ihres Kindes voll. Auch nach dem Geburtsjahr wird Ihnen anteilig Weihnachtsgeld gezahlt.

Wie lange bekommt man Weihnachtsgeld in Elternzeit?

Sie bekommen das Weihnachtsgeld so lange, wie der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder weitere verbindliche Vereinbarungen es vorsehen. Grundsätzlich bekommen Sie es für die Monate, in denen Sie eine Arbeitsleistung erbracht haben. In der Elternzeit steht es Ihnen zumindest im öffentlichen Dienst nach TVöD im Geburtsjahr Ihres Kindes voll zu.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man in der Elternzeit?

Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, ist individuell geregelt. Regelmäßig beträgt es ein weiteres Monatsgehalt, sodass es auch 13. Gehalt genannt wird und die Vergütung ergänzt. Das Weihnachtsgeld wird um 1/12 für jeden Monat gekürzt, in dem Sie in Elternzeit sind, abgesehen von dem Geburtsjahr des Kindes.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Weihnachtsgeld in der Elternzeit
  • Bekommt man in der Elternzeit Weihnachtsgeld?
    • Habe ich in der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?
    • Wie wird das Weihnachtsgeld in der Elternzeit berechnet?
  • Kriegt man Weihnachtsgeld in der Elternzeit nach dem TVöD?
    • Weihnachtsgeld in der Elternzeit versteuern

Bekommt man in der Elternzeit Weihnachtsgeld?

Steht mir Weihnachtsgeld in der Elternzeit zu?
Steht mir Weihnachtsgeld in der Elternzeit zu?

Die berufliche Auszeit nach der Geburt eines Kindes, die bis zu drei Jahre dauern kann, nennt sich Elternzeit. Angestellte und Beamte dürfen diese in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Elternzeit ergeben sich eine Menge Fragen. Darunter auch: Bekommt man Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit? Und wie sieht das mit dem Weihnachtsgeld in Elternzeit nach dem TVöD aus? Dieser Ratgeber gibt Ihnen Antworten auf diese Fragen und betrachtet weitere Unterthemen im Zusammenhang zu Weihnachtsgeld in der Elternzeit.

Habe ich in der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Elternzeit, da auch ein Recht auf Weihnachtsgeld (13. Gehalt) an sich nicht im Gesetz festgehalten ist. Jedoch gilt: Gibt es im Unternehmen Weihnachtsgeld, erhalten Arbeitnehmer in Elternzeit es ebenfalls. Denn ein Anspruch auf diese Sonderzahlung kann sich aus folgenden Vereinbarungen ergeben:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung

Dann besteht in der Regel für die Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Und wie sieht es mit dem Mutterschutz aus? Weihnachtsgeld wird in Mutterschutz und Elternzeit gewährt und nicht anteilig gekürzt. Doch wie genau die Regelungen sind, hängt vom speziellen Arbeitsverhältnis und den geltenden Tarifverträgen ab.

Wie wird das Weihnachtsgeld in der Elternzeit berechnet?

Ist die Beschäftigte im Mutterschutz, darf der Arbeitgeber das 13. Gehalt nicht kürzen. Doch wie viel Weihnachtsgeld bekommt man in der Elternzeit? Wird es nur anteilig gezahlt? Wie viel Weihnachtsgeld Sie in der Elternzeit bekommen, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag. Darin finden Sie meist auch Antworten auf die Frage: Wie wird Weihnachtsgeld in der Elternzeit berechnet?

Kriegt man Weihnachtsgeld in der Elternzeit nach dem TVöD?

Bekommt man Weihnachtsgeld in der Elternzeit: Öffentlicher Dienst hat besondere Regeln.
Bekommt man Weihnachtsgeld in der Elternzeit: Öffentlicher Dienst hat besondere Regeln.

Der TVöD legt zum Weihnachtsgeld in der Elternzeit ansonsten fest, dass es anteilig für die Monate gezahlt wird, in denen Sie eine Arbeitsleistung erbracht haben. Waren Sie sechs Monate in Elternzeit und haben sechs Monate gearbeitet, kürzt sich der Anspruch auf diese Sonderzahlung um die Hälfte. Weihnachtsgeld bekommen Sie nämlich für die Monate, in denen der Arbeitnehmer wenigstens einen Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit, Zuschuss zum Krankengeld oder zum Mutterschaftsgeld zusteht.

Für jeden Monat, in denen das nicht der Fall war, verringert sich das Weihnachtsgeld um 1/12. Da Sie in der Elternzeit keinen Anspruch auf diese Zahlungen haben, wird das Weihnachtsgeld grundsätzlich gekürzt. – Allerdings nur für die vollen Kalendermonate der Elternzeit, die nicht im Jahr der Geburt des Kindes liegen.

Denn zum Weihnachtsgeld in Elternzeit sagt der TV-L in § 20, dass es weiterhin gezahlt wird und nicht vermindert wird – jedenfalls bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat. Beispielsweise wird das Weihnachtsgeld auch in Elternzeit bei der IG Metall gezahlt. Im Tarifvertrag wird es als Einmalzahlung definiert, auf das Arbeitnehmer während der Elternzeit anteilig Anspruch haben.

Was passiert mit Weihnachtsgeld in der Elternzeit? - Es wird grundsätzlich gekürzt.
Was passiert mit Weihnachtsgeld in der Elternzeit? – Es wird grundsätzlich gekürzt.

Arbeiten Sie in Teilzeit in der Elternzeit bekommen Sie Weihnachtsgeld, wenn die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Arbeitet der Beschäftigte nach dem Geburtsjahr des Kindes weiter, gelten keine Besonderheiten.

Aus jedem Monat der Teilzeitbeschäftigung hat er Anspruch auf Weihnachtsgeld; denn es wurde ein Entgelt gezahlt. Berechnet wird das Weihnachtsgeld dann ganz normal als dem Entgelt während dem Regelbemessungszeitraum Juli-September des laufenden Jahres.

Weihnachtsgeld in der Elternzeit versteuern

Das Weihnachtsgeld in der Elternzeit ist nicht steuerfrei. Diese Zahlung gilt als “sonstige Bezüge” und kann bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Wird Ihnen in der Elternzeit also (anteilig) Weihnachtsgeld gezahlt, wird die Steuer automatisch davon abgezogen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (34 Bewertungen, Durchschnitt: 4,21 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Besteht nach Saisonarbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Zwischenzeugnis: Besteht ein Anspruch für Arbeitnehmer?
  • Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer: Besteht ein Anspruch?
  • Weihnachtsgeld versteuern - Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
  • Elternzeit als Vater splitten: Besteht diese Option?
  • Elternzeit verlängern – das sollten Sie beachten
  • Weihnachtsgeld bei einer Kündigung - Anspruch und Rückzahlung
  • Beginn der Elternzeit als Vater: Wann geht es los?
  • Elternzeit als Vater nehmen: Besteht diese Möglichkeit?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige