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„Vaterschaftsgeld“: Erhalten Sie auch Elterngeld als Vater?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. Mai 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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In Deutschland räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern das Recht ein, nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit zu gehen. Maximal für eine Dauer von insgesamt drei Jahren können sich beide unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um sich ganz der Erziehung und Betreuung ihres Nachwuchses zu widmen.

Sie erhalten auch in der Elternzeit als Vater Geld. Der Rechner verrät Ihnen, wie viel.
Sie erhalten auch in der Elternzeit als Vater Geld. Der Rechner verrät Ihnen, wie viel.

Nutzen Sie den Elterngeldrechner für den Vater!

Da das Einkommen während dieser Zeit wegfällt, haben beide die Möglichkeit, das sogenannte Elterngeld als Ersatzleistung gezahlt zu bekommen. Diese Option ist demzufolge nicht nur Müttern vorbehalten. Umgangssprachlich wird das Elterngeld für Väter meist „Vaterschaftsgeld“ genannt.

Kurz & knapp: Vaterschaftsgeld

Wie lange wird das Vaterschaftsgeld gezahlt?

Das Elterngeld für Väter wird normalerweise 12 Monate lang gezahlt, unter gewissen Umständen sind maximal 14 Monate möglich.

Wie hoch fällt das Vaterschaftsgeld aus?

In der Elternzeit liegt das Geld, das ein Vater erhält, zwischen mindestens 300 und maximal 1.800 Euro.

Wann sollte ich das Vaterschaftsgeld beantragen?

Sie sollten das Vaterschaftsgeld spätestens 3 Monate nach der Entbindung beantragen, wenn Sie es ab der Geburt beziehen möchten. Es wird lediglich für diese Dauer rückwirkend gezahlt. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Kann man Vaterschaftsgeld eigentlich auch online beantragen?

Ja, innerhalb von 30 Minuten leitet daselterngeld.de online durch den gesamten Antrag, ganz ohne Amtsdeutsch und Herunterladen von Seiten. Kurz alles anklicken, Nachweise beifügen und schon geht der Antrag direkt ans Amt.

Geht es um die Elternzeit für Väter, ist wiederum häufig die Rede von „Vaterschaftsurlaub“. Wie viel Geld Väter während der Elternzeit in etwa bekommen können und was Sie als Betroffener beachten sollten, wenn Sie einen Elterngeldantrag als Vater stellen, klärt der folgende Ratgeber.

Inhalt

  • Nutzen Sie den Elterngeldrechner für den Vater!
  • Kurz & knapp: Vaterschaftsgeld
  • Vaterschaftsgeld: Wie hoch fällt es aus?
    • Neuregelung seit 1. September 2021: Länger Vaterschaftsgeld beziehen bei Frühgeburten
    • Elterngeld beantragen als Vater: Das sollten Sie bedenken

Vaterschaftsgeld: Wie hoch fällt es aus?

Wie viel Vaterschaftsgeld steht Ihnen zu?
Wie viel Vaterschaftsgeld steht Ihnen zu?

Die Vorschriften zum Vaterschaftsgeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgehalten. Zwar gelten bei der Elternzeit insgesamt 36 Monate als Maximaldauer, das Elterngeld wird allerdings in der Regel nur 12 Monate lang gezahlt.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang in Elternzeit geht.

In diesem Fall kann die Bezugsdauer des Elterngeldes auf 14 Monate verlängert werden. Das wohl gängigste Szenario ist dabei, dass die Frau 12 und der Mann 2 Monate in Anspruch nimmt, um sich diesen Bonus nicht entgehen zu lassen. Daher wird ein Antrag auf Elterngeld als Vater meist für 2 Monate gestellt.

Damit wäre zumindest geklärt, wie lange das Vaterschaftsgeld gezahlt werden kann. Die meisten Papas interessiert jedoch wohl eher in Bezug auf die Elternzeit als Vater, wie viel Geld sie letztendlich bekommen. Das zu zahlende Vaterschaftsgeld richtet sich stets danach, wie viel Sie Netto in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.

§ 2 Absatz 1 BEEG zufolge beträgt es allgemein 67 Prozent des vorherigen Einkommens und liegt bei mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Sie können jedoch auch das 2015 eingeführte Elterngeld Plus als Vater beantragen, das doppelt so lange ausgezahlt wird wie das reguläre Vaterschaftsgeld. Dafür beträgt es jedoch auch nur die Hälfte.

Neuregelung seit 1. September 2021: Länger Vaterschaftsgeld beziehen bei Frühgeburten

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)“ trat am 1. September 2021 in Kraft und sieht mitunter einen längeren Bezug von Elterngeld bei Frühgeburten vor. Demzufolge erhalten Sie das Vaterschaftsgeld nicht nur für zwölf Monate, sondern für …

  • … 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen zu früh stattfand
  • … 14 Monate, wenn die Geburt mindestens acht Wochen zu früh stattfand
  • … 15 Monate, wenn die Geburt mindestens zwölf Wochen zu früh stattfand
  • … 16 Monate, wenn die Geburt mindestens 16 Wochen zu früh stattfand

Das bedeutet: Bei einem Frühchen können Sie zwischen einem und vier Monaten länger Elterngeld als Vater erhalten. Entscheiden Sie sich für das Elterngeld Plus, ist sogar eine Verlängerung zwischen zwei und acht Monaten möglich. Doch Achtung: Von dieser Neuregelung können Sie nur dann profitieren, wenn Ihr Kind ab dem 1. September 2021 zur Welt kam.

Elterngeld beantragen als Vater: Das sollten Sie bedenken

Es ist kein Problem, Elterngeld als Vater für 2 Monate zu beantragen.
Es ist kein Problem, Elterngeld als Vater für 2 Monate zu beantragen.

Sie möchten Elterngeld als Vater für 2 Monate beanspruchen? Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Im Vorfeld müssen Sie sich die dafür benötigte Geburtsbescheinigung beim Standesamt besorgen.

Sie können das Vaterschaftsgeld demzufolge erst beantragen, nachdem das Kind geboren wurde. Dieser Schritt ist jedoch keine Pflicht. Sie können das Elterngeld als Vater auch später beantragen.

Dann sollten Sie aber bedenken, dass das Vaterschaftsgeld für höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt wird! Spätestens 3 Monate nach der Geburt des Kindes müssen Sie den für das Elterngeld als Vater benötigten Antrag stellen, wenn Sie die Ersatzleistung gleich von Anfang an beanspruchen möchten.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Martin S. meint

    12. September 2019 at 17:50

    Guten Tag,
    fast alles haben Sie sehr deutlich beschrieben, habe trotzdem die Antwort auf meine Frage nicht gefunden 🙂 Ich nutze als Vater die Elternzeit in 34. und 37. Lebensmonat meines Sohnes. Ich wollte natürlich auch Elterngeld online beantragen, dort habe ich aber nur die Möglichkeit beim BasisElterngeld nur bis 12. Lebensmonat des Kindes auswählen, bzw. beim ElterngeldPlus bis 24. Lebensmonat. Heisst es also, dass ich meine Chance aufs Elterngeld verpasst habe und bekomme ich gar kein Geld? Vielen Dank

    Antworten

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