Key Facts
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug, da dieser in der Regel als selbstverschuldet und planbar gilt.
- Ein Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug kann sich stattdessen aus einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder der betrieblichen Übung ergeben.
- Im öffentlichen Dienst (TVöD) besteht für einen dienstlich oder betrieblich veranlassten Umzug in der Regel ein Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub.
Hat man einen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug?

Inhalt
Wenn Sie aus wichtigen persönlichen Gründen, die Sie nicht selbst beeinflussen konnten, vorübergehend nicht arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit Sonderurlaub zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Freistellung von der Arbeit, die nicht von Ihrem Jahresurlaub abgezogen wird. Doch haben Sie auch einen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Umzug der Grund für die Freistellung ist?
Es gibt nach dem Bundesurlaubsgesetz keinen Sonderurlaub für einen Umzug. Gesetzlich geregelt ist darin lediglich der Erholungsurlaub, nicht aber Sonderfälle wie einen Wohnungswechsel. Stattdessen wird in der Praxis häufig § 616 BGB herangezogen, der die „vorübergehende Verhinderung“ des Arbeitnehmers regelt. Dieser Paragraph besagt, dass Sie Ihren Lohnanspruch behalten, wenn Sie für eine kurze, nicht selbstverschuldete Zeit aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können.
Ein Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen als ein solcher Grund angesehen werden. Allerdings ist die Anwendung dieses Paragraphen oft Auslegungssache und hängt stark von der individuellen Situation ab:
- Ein privater Umzug wird in der Regel als selbstverschuldet angesehen, da er planbar ist und in der Freizeit stattfinden kann.
- Daher besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Sonderurlaub, wenn der Umzug privat stattfindet, sondern nur, wenn er betrieblich oder dienstlich veranlasst wurde.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.04.1960, Az.: 1 AZR 16/58) entschied, dass auch ein privater Umzug im Einzelfall einen Anspruch begründen kann. Dies setzt voraus, dass die Gründe die Erfüllung der Arbeitnehmerpflicht unzumutbar machen. Im Gegensatz dazu urteilte der VGH München im Jahr 2022 (Az.: 6 ZB 21.873), dass die Gewährung von Sonderurlaub für einen versetzungsbedingten Umzug genehmigt werden muss.
Sonderurlaub für einen Umzug: Wieviel Tage stehen Ihnen zu?
Wie viel Sonderurlaub Sie bei einem Umzug erhalten, ist in der Regel nicht gesetzlich festgelegt. Die Dauer hängt von vertraglichen oder tariflichen Regelungen ab:
- Tarifvertrag: Regelungen zum Sonderurlaub bei einem Umzug sind oftmals in Tarifverträgen festgehalten.
- Arbeitsvertrag: In manchen Arbeitsverträgen ist eine Klausel enthalten, die Sonderurlaub für bestimmte Ereignisse, wie einen Umzug, gewährt.
- Betriebsvereinbarung: Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann dieser mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aushandeln, die Sonderurlaub für Umzüge festlegt.
- Betriebliche Übung: Wenn Ihr Arbeitgeber in der Vergangenheit Arbeitnehmern bei einem Umzug stets Sonderurlaub gewährt hat, kann sich hieraus eine sogenannte „betriebliche Übung“ ableiten. Das bedeutet, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn er nicht vertraglich festgehalten ist.
Auszubildende haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer. Das bedeutet, wenn für Ihren Betrieb eine tarifvertragliche oder innerbetriebliche Regelung zum Sonderurlaub besteht, gilt diese auch für sie. Ohne eine solche Regelung besteht auch für einen Azubi für den Sonderurlaub bei einem Umzug kein automatischer Anspruch.
Öffentlicher Dienst (TVöD): Meist ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Sonderurlaub bei einem Umzug ein Anspruch von einem Arbeitstag vorgesehen, wenn dieser aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen erfolgt.
Kann ein Antrag auf Sonderurlaub abgelehnt werden?
Ein Antrag auf Sonderurlaub bei einem Umzug kann abgelehnt werden, wenn die oben genannten gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Das bedeutet: Wenn Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keinen Sonderurlaub bei Umzug vorsieht, haben Sie auch keinen rechtlichen Anspruch darauf – Ihr Arbeitgeber muss Ihren Antrag in diesem Fall nicht genehmigen.
Wenn jedoch ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht (z. B. bei einem betrieblich bedingten Umzug), darf Ihr Arbeitgeber diesen nicht ablehnen. Dies ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die eine Freistellung unmöglich machen. In diesem Fall könnte er Ihnen einen Ausweichtermin anbieten.
Wie beantrage ich Sonderurlaub bei einem Umzug?
Da der Anspruch auf Sonderurlaub in der Regel nicht automatisch besteht, ist die richtige Beantragung besonders wichtig. Es empfiehlt sich, für den Sonderurlaub bei einem Umzug den Antrag so früh wie möglich schriftlich einzureichen, auch wenn Sie nur einen Tag benötigen. So vermeiden Sie Missverständnisse und geben Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitsausfall zu planen.
Gerne können Sie, wenn Sie Sonderurlaub für Ihren Umzug beantragen, unsere Vorlage nutzen:
Name des Arbeitnehmers
Anschrift des Arbeitnehmers
Name des Arbeitgebers
Anschrift des Arbeitgebers
Ort, Datum
Antrag auf Sonderurlaub wegen Umzug
Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners],
hiermit möchte ich Sie bitten, mir für meinen Umzug am [Datum] einen Tag Sonderurlaub zu gewähren. Der Umzug ist erforderlich, da ich [kurze Begründung, z. B. berufsbedingt / aus privaten Gründen].
Ich würde mich freuen, wenn meinem Antrag stattgegeben wird. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Antrag auf Sonderurlaub bei einem Umzug (.doc)
Antrag auf Sonderurlaub bei einem Umzug (.pdf)
FAQ: Sonderurlaub bei Umzug
In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug, wenn dieser privat ist. Ausnahmen sind möglich, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist und zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss.
Das ist gesetzlich nicht festgelegt. In Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind oft 1 bis 3 Tage vorgesehen, jedoch nur bei dienstlich oder betrieblich veranlasstem Umzug.
Ja, wenn kein tariflicher, vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht. Bei einem privaten Umzug liegt die Entscheidung im Ermessen des Arbeitgebers. Hier erfahren Sie mehr dazu.
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