Rückkehrrecht aus der Teilzeit: Was ist geplant?
Während etwa bei der Elternzeit ein Recht darauf besteht, nach ihrer Beendigung in die alte (oder eine vergleichbare) Stelle zurückzukehren, ist dies bei der normalen Teilzeit bisher nicht der Fall. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer, die eigentlich ein Recht darauf hätten, in Teilzeit zu gehen, hierauf verzichten, da sie nicht sicher sein können, dass sie anschließend wieder ihre alte Vollzeitbeschäftigung aufnehmen können.
Diese von den Gewerkschaften oft kritisierte Situation soll nun durch die sogenannte Brückenteilzeit geändert werden. Unter diesem Schlagwort ist ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit geplant. Konkret ist Folgendes vorgesehen:
- Es soll ein Recht auf befristete Teilzeit (zwischen einem und fünf Jahren) geben, nach der Arbeitnehmer wieder in Vollzeit zurückkehren können.
- Beweislastumkehr: Wenn die Rückkehr in Vollzeit abgelehnt wird, muss der Arbeitgeber beweisen, warum es keine geeignete Stelle gibt.

Dauerhafte Teilzeitarbeit kann zu Altersarmut führen
Auch wenn Teilzeitarbeit in bestimmten Phasen, die etwa eine intensivere Betreuung der Familie o. ä. erfordern, durchaus vorteilhaft sein kann, sind bei einer dauerhaft verkürzten Arbeitszeit aufgrund des niedrigeren Verdienstes Konsequenzen wie Altersarmut möglich. Vor allem Frauen könnten von einem Rückkehrrecht aus der Teilzeit, wie es geplant ist, profitieren.
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