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News veröffentlicht am 24. Mai 2018

Rückkehrrecht aus der Teilzeit: Neue Brückenteilzeit geplant

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Rückkehrrecht aus der Teilzeit geplant - die sogenannte Brückenteilzeit.
Rückkehrrecht aus der Teilzeit geplant – die sogenannte Brückenteilzeit.
Auch wenn viele Arbeitnehmer theoretisch das Recht hätten, ihren Vollzeitjob in eine Teilzeitstelle umzuwandeln, schreckt nach wie vor ein Großteil davor zurück. Der Grund: Sie befürchten, nicht mehr in die Vollzeit zurückkehren zu können, wenn der Grund für die Arbeitszeitverkürzung später wegfällt oder sie finanziell wieder auf ein Vollzeiteinkommen angewiesen sind. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, ist für nächstes Jahr ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit geplant.

Rückkehrrecht aus der Teilzeit: Was ist geplant?

Während etwa bei der Elternzeit ein Recht darauf besteht, nach ihrer Beendigung in die alte (oder eine vergleichbare) Stelle zurückzukehren, ist dies bei der normalen Teilzeit bisher nicht der Fall. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer, die eigentlich ein Recht darauf hätten, in Teilzeit zu gehen, hierauf verzichten, da sie nicht sicher sein können, dass sie anschließend wieder ihre alte Vollzeitbeschäftigung aufnehmen können.

Diese von den Gewerkschaften oft kritisierte Situation soll nun durch die sogenannte Brückenteilzeit geändert werden. Unter diesem Schlagwort ist ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit geplant. Konkret ist Folgendes vorgesehen:

  • Es soll ein Recht auf befristete Teilzeit (zwischen einem und fünf Jahren) geben, nach der Arbeitnehmer wieder in Vollzeit zurückkehren können.
  • Beweislastumkehr: Wenn die Rückkehr in Vollzeit abgelehnt wird, muss der Arbeitgeber beweisen, warum es keine geeignete Stelle gibt.
Kommt das Rückkehrrecht aus der Teilzeit wie geplant, könnten vor allem Frauen profitieren.
Kommt das Rückkehrrecht aus der Teilzeit wie geplant, könnten vor allem Frauen profitieren.

Dauerhafte Teilzeitarbeit kann zu Altersarmut führen

Auch wenn Teilzeitarbeit in bestimmten Phasen, die etwa eine intensivere Betreuung der Familie o. ä. erfordern, durchaus vorteilhaft sein kann, sind bei einer dauerhaft verkürzten Arbeitszeit aufgrund des niedrigeren Verdienstes Konsequenzen wie Altersarmut möglich. Vor allem Frauen könnten von einem Rückkehrrecht aus der Teilzeit, wie es geplant ist, profitieren.

Denn die immer noch unverändert bestehende Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern ist zum Großteil auf eine strukturelle Benachteiligung zurückzuführen, die vor allem in einer niedrigeren Bezahlung von tendenziell frauendominierten Berufen (etwa in der Kranken- und Altenpflege) sowie einem höheren Teilzeitanteil besteht. Wenn das neue Rückkehrrecht aus der Teilzeit wie geplant kommt, könnte dies zumindest für diesen Aspekt eine Verbesserung der Situation bewirken.
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Kategorie: Neuerungen

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