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Mindestlohn im Tarifvertrag – Durfte er unter 8,50 Euro liegen?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Am 1. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft und mit ihm ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto in der Stunde. Mittlerweile müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten sogar 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto in der Stunde für ihre Arbeit zahlen, da die Mindestlohnkommission eine Erhöhung beschlossen hat.

Ein tariflicher Mindestlohn durfte unter Umständen noch bis spätestens 31.12.2016 unter der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.
Ein tariflicher Mindestlohn durfte unter Umständen noch bis spätestens 31.12.2016 unter der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.

Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!

Dieser Betrag muss jedoch nicht in allen Branchen gezahlt werden, da in einigen ein Mindestlohn laut Tarifvertrag gilt, der schon vorher vereinbart wurde. Auch für Praktikanten und Langzeitarbeitslose gelten Ausnahmen.

Kurz & knapp: Mindestlohn im Tarifvertrag

Seit wann gibt es den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland?

In Deutschland können die meisten Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2015 den gesetzlichen Mindestlohn verlangen.

Was, wenn im Vorfeld bereits ein tariflicher Mindestlohn vereinbart wurde?

Wurde vorher bereits ein Mindestlohn in einem Tarifvertrag vereinbart, dann galt dieser noch bis spätestens zum 31. Dezember 2016.

Welche Voraussetzung musste dafür erfüllt sein?

Notwendige Voraussetzung für die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns war, dass der zugrundeliegende Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Seit dem 1. Januar 2017 ist diese Option jedoch ausgeschlossen. Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.

Der folgende Artikel erläutert Ihnen, unter welchen Umständen Tarifverträge einen geringen Mindestlohn als gesetzlich definiert aufweisen durften.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
  • Kurz & knapp: Mindestlohn im Tarifvertrag
  • Wann durfte der Mindestlohn im Tarifvertrag von den 8,50 Euro abweichen?

Wann durfte der Mindestlohn im Tarifvertrag von den 8,50 Euro abweichen?

Damit der Mindestlohn im Tarifvertrag unter 8,50 Euro liegen durfte, musste das Dokument für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Damit der Mindestlohn im Tarifvertrag unter 8,50 Euro liegen durfte, musste das Dokument für allgemein­verbindlich erklärt werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter dürfen über die in einer Branche gültigen Arbeitsbedingungen verhandeln und das Verhandlungsergebnis am Ende in einen Tarifvertrag schreiben, der für die Tarifpartner bindend ist. Ausgeweitet wird die Gültigkeit durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Tarifliche Mindestlöhne gelten laut Arbeitsrecht auch für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche, wenn sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden (§ 5 Tarifvertragsgesetz).

Achtung: Es kann regionale Beschränkungen geben. Auf dieser Basis war es rechtens, dass der Mindestlohn noch bis spätestens zum 31.12.2016 unterschritten wurde.

Seit dem 1. Januar 2017 ist diese Option ausgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt darf der Mindestlohn aus dem Tarifvertrag die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht mehr unterschreiten.

Es gibt grundsätzlich jedoch auch Branchen, in denen mehr als der vom Gesetzgeber geforderte Mindestbetrag gezahlt wird. Hier hatten die Arbeitnehmervertreter eine starke Verhandlungsposition und konnten tarifliche Mindestlöhne entsprechend des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erringen.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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