Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Gewerkschaften
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

IG BAU – Bauen-Agrar-Umwelt

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Täglich auf Baustellen zu malochen, Schindeln in luftiger Höhe anzubringen oder in kühlen Verkaufsräumen Blumenbouquets kunstvoll zu arrangieren, sind körperlich sehr anstrengende Arbeiten.. Darüber hinaus ist die Auftragslage in vielen dieser Branchen stark witterungsabhängig, was sich deutlich auf die Arbeitssituation vieler Beschäftigter auswirkt. Arbeitgeber reagieren deshalb häufig mit der Einführung von Kurzarbeit auf nicht so volle Auftragsbücher.

Die IG BAU vertritt unter anderem die Interessen der Beschäftigten in der Forst- und Landwirtschaft.
Die IG BAU vertritt unter anderem die Interessen der Beschäftigten in der Forst- und Landwirtschaft.

Damit die Interessen der Beschäftigten hierbei berücksichtigt werden, hat sich in Deutschland die IG (Industriegewerkschaft) BAU gegründet. Sie setzt sich seit 1996 unter anderem dafür ein, dass Bauarbeiter, Dachdecker, Maler, Lackierer und Forstmitarbeiter eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten.

Kurz & knapp: IG BAU

Was ist die IG BAU?

Die BAU-Gewerk‌schaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, die in der Baustoffindustrie, Land- und Forstwirtschaft und der Gebäudereinigung tätig sind. Sie wurde 1996 durch den Zusammenschluss der IG Bau-Steine-Erden und der Gewerk‌schaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft gegründet und ist Mitglied im DGB.

Wovon profitieren Mitglieder der IG BAU?

Die Gewerkschaft Bauen-Agar-Umwelt bietet ihren Mitgliedern unter anderem eine kostenlose Rechtsberatung und einen relativ günstigen Rechtsschutz. Weiterhin können sich IG-BAU-Mitglieder auf eine kostengünstige Freizeit-Unfallversicherung, eine telefonische Mieterberatung sowie die Beihilfe bei eintretender Arbeitsunfähigkeit verlassen.

Was kostet der Mitgliedsbeitrag bei der IG BAU?

Informationen dazu, was die Mitgliedschaft bei der IG BAU kostet, finden Sie hier.

Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Informationen dazu, welche Vorteile Arbeitnehmer durch einen Eintritt in die IG BAU genießen, welcher Mitgliedsbeitrag hierfür verlangt wird und wie Sie bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt Ihre Mitgliedschaft kündigen können.


Inhalt

  • Kurz & knapp: IG BAU
  • Was bietet die Gewerkschaft IG BAU Ihren Mitgliedern?
    • Wie hoch ist der bei der IG BAU zu entrichtende Beitrag?
    • Bei der Gewerkschaft IG BAU kündigen – wie gelingt der Austritt?

Was bietet die Gewerkschaft IG BAU Ihren Mitgliedern?

Tarifverträge ausgehandelt durch die IG BAU: Eine Lohntabelle gibt an, wem wie viel Geld zusteht.
Tarifverträge ausgehandelt durch die IG BAU: Eine Lohntabelle gibt an, wem wie viel Geld zusteht.

Die etwas über 270.000 Mitglieder der Gewerkschaft profitieren von zahlreichen Angeboten. Ausschlaggebend für einen Eintritt sind bei vielen die kostenlose Rechtsberatung und der relativ günstige Rechtsschutz.

Haben Sie also arbeitsrechtliche Fragen oder steht gar eine juristische Auseinandersetzung mit Ihrem Vorgesetzten ins Haus, gibt es bei der IG BAU die entsprechende Beratung.

Ihnen wird sogar ein Anwalt zur Seite gestellt, der Ihre Interessen vor Gericht vertritt, ohne dass Sie mehr als den Mitgliedsbeitrag zahlen müssten.

Darüber hinaus profitieren Mitglieder von folgenden Angeboten:

  • kostengünstige Freizeit-Unfallversicherung
  • telefonische Mieterberatung
  • Beihilfe bei eintretender Arbeitsunfähigkeit
Darüber hinaus können mit der IG BAU auch die Ferien auf ganz besondere Weise verbracht werden. Mitglieder erhalten nämlich bestimmte Reiseangebote zu vergünstigten Preisen. Achtung: Für gewöhnlich gelten diese Angebote nur in einem bestimmten Zeitraum.

Eine der wichtigsten Aufgaben der IG BAU ist der Abschluss von Tarifverträgen. In diesen verhandelt sie mit den Arbeitgebern selbst oder deren Vertretern über die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören nicht nur, wie viel Geld Arbeitnehmer erhalten, sondern auch, wie hoch der Urlaubsanspruch ausfällt. Auf welchen Betrag pro Stunde oder Monat Sie grundsätzlich Anspruch erheben können, kann zum Beispiel aus der Lohntabelle Bau entnommen werden. Diese ist im jeweiligen Tarifvertrag zu finden.

Wie hoch ist der bei der IG BAU zu entrichtende Beitrag?

Für die Kündigung bei der IG BAU müssen Sie Ihren Willen schriftlich bekunden.
Für die Kündigung bei der IG BAU müssen Sie Ihren Willen schriftlich bekunden.

Um ihre Arbeit zu finanzieren, nimmt die Gewerkschaft IG BAU von jedem Mitglied einen bestimmten monatlichen Beitrag, der jedoch nicht für alle gleich ausfällt. Gemäß Satzung wird entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen differenziert.

In der Regel müssen 1,15 Prozent des Monatseinkommens als Mitgliedsbeitrag an die IG BAU abgeführt werden.

Wer sich bereits in die Rente verabschiedet hat, muss 0,75 Prozent seiner monatlichen gesetzlichen Nettorente oder anderer Versorgungsbezüge entrichten. Arbeitslose und Personen in Elternzeit haben die Möglichkeit, sich durch einen entsprechenden Antrag vom Mitgliedsbeitrag der IG BAU befreien zu lassen bzw. den zu entrichtenden Beitrag zu reduzieren.

Bei der Gewerkschaft IG BAU kündigen – wie gelingt der Austritt?

Wollen Sie aus der IG BAU Gewerkschaft austreten, bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Dieses Schreiben ist dem Bezirksverband vorzulegen.

Achtung: Auch bei der IG BAU ist eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Sie nicht länger Mitglied sein wollen. Der Zeitraum beläuft sich laut Satzung auf 5 Monate zum Monatsende. Sie sollten daher frühzeitig überlegen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (157 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • IG Metall - Die Industriegewerkschaft Metall (IGM)
  • Hitzefrei auf dem Bau: Wann werden Bauarbeiter von der Arbeit freigestellt?
  • Urlaub übertragen – Wann ist das möglich?
  • Den Arbeitgeber abmahnen – dürfen Arbeitnehmer das überhaupt?
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Löhne: Vergütung für geleistete Arbeit
  • Die Personalakte – was wird hier vermerkt?
  • Abmahnung wegen Beleidigung: Wann werden Beschimpfungen bestraft?
  • Sonderurlaub – Wann bekommen Arbeitnehmer zusätzlich frei?
  • Großelternzeit – wenn Oma und Opa betreuen

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Hübscher meint

    29. Juni 2022 at 9:57

    Dieses Jahr habe ich nicht alle Abrechnungen kontrolliert.Da mir im April etwas aufgefallen ist kontrollierte ich diese und musste verstellen ,dass ich nicht alles Stunden bezahlt bekommen habe.
    Ich habe dies gemeldet,doch es wurde ignoriert.
    Daraufhin wollte ich die Stundenzettel einsehen habe diese aber nicht erhalten .
    Das Gehalt für Mai ist auch nicht vollständig und die im Vertrag festgelegten Std.(7,8) zuzüglich Vertretungen Tagesfrau und Einarbeitungen werden mir nicht bezahlt.

    Sie können nicht von mir erwarten ,dass ich all meine Arbeit von 5 bis 8 Uhr erledige , die 5te Etage machen und anschließend alles was mit meiner Vorarbeiterin Stelle zusammenhängt erledigen .
    Einarbeitung Tagesfrau Gea 2 Gea 20 ,das bekomme ich nicht bezahlt.
    Ich muss die Vorarbeiterin Aufgaben nach der Tagesfrau machen oder ich gehe abends nochmal hin ,sonst schaffe ich das alles nicht in der Zeit .
    Von 5-8 Uhr (3std). In der Zeit kann ich nicht die Arbeit von 7 Stunden machen.
    Alle meine Stunden stehen auf der Anwesenheitsliste .
    Ich habe mir mach der Abrechnung von April eine Kopie gemacht und verglichen. Es fehlen Std. ,Diese möchte ich bitte bezahlt haben .

    Für 14 Tage mit Überstunden habe ich nur 102 Std. Ausb zählt bekommen. Das wären 7,3 Std . Am Tag und da fehlen noch die Überstunden.Das passt nicht mit meinem Arbeitsvertrag zusammen .
    Vor allem im Mai waren kaum Mitarbeiter da und ich habe sehr viele Überstunden gemacht .
    Feiertage sind auch nicht 100%bezahlt.
    Vertrag 7,8
    .habe meine Chef informieren aber passiert nichts..

    Ich möchte bitte die Auflistung meiner Std. Haben und das fehlende Gehalt .

    Wo kann ich Hilfe bekommen.

    Gruß

    Antworten
  2. Hans meint

    26. September 2019 at 15:54

    Hallo
    Ich habe vor ungefähr 30Jahren im Baugewerbe gearbeitet.
    Meine Frage.
    Habe ich anspruch auf eine rentenbeitrag aus der urlaubskasse und schlechtwetterkasse?
    Mfg Hans

    Antworten
  3. h. hans juergen meint

    17. September 2019 at 10:44

    servuce
    eine frage hab ich zum beitrag,
    da ich rentner bin hab ich immer 9euro bezahlt,
    gestern schaue ich auf mein kontoauszug da stand
    auf einmal 10,10euro wenn das erhöht wurde
    warum wird man nicht informiert darüber.

    mfg juergen h.

    Antworten
  4. Thomas meint

    9. Mai 2019 at 6:40

    Hallo guten Tag,
    ich habe gelesen, das für die IG Mitglieder eine Freizeitunfall-Versicherung besteht.
    Wo kann ich feststellen ob das auch auch für mich der Fall ist.
    Gibt es da eine Police?
    .
    Bin seit 2012 Mitglied.
    Mit freundlichen Gruß

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Mai 2019 at 8:48

      Hallo Thomas,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die IG.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Christine meint

    22. März 2019 at 22:19

    Guten Abend,
    Ich arbeite in der Unterhaltsreinigung und möchte gerne der IG Bau beitreten. Wie stelle ich das an? Über eine Antwort per Mail würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße

    Christine

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 at 9:45

      Hallo Christine,
      bitte fragen Sie bei der IG Bau nach.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. gabi meint

    27. Februar 2019 at 17:07

    Hallo .seit ende januar2019 arbeite ich nicht mehr bei einer reinigungsfirma dafür jetzt als bäckerei verkäuferin …meine frage ist die gewèrkschaft für jede arbeit geeignet? sonst müsste ich bei der IG kündigen.

    Mfg G.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 8:18

      Hallo Gabi,

      welche Betriebe unterstützt werden, kann ihnen bei der Gewerkschaft selbst gesagt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Ali meint

    14. August 2018 at 19:47

    Hallo…. Mein Arbeitgeber zahlt mein lohn nicht…. Da ich mein Arbeitsvertrag gekündigt habe.. Möchte die Firma meine Arbeitskleidung wieder zurück… Deswegen wurde mein lohn nicht ausgezahlt… Dürfen sie es

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. September 2018 at 15:39

      Hallo Ali,

      da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, können wir Sie nur an einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Daniela meint

    19. Februar 2018 at 21:26

    Hallo. Ich habe schon vor mehr als 6 Monate eine Kündigung geschickt aber mir wird immer noch Geld abgezogen!!!!!

    Es wäre schön wenn das sich ändern würde!!!!!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 at 11:29

      Hallo Daniela,

      wenden Sie sich direkt an die Gewerkschaft. Wir stellen hier nur Informationen zur Verfügung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Christine meint

    4. Februar 2018 at 22:34

    Hallo,
    ich arbeite zur Zeit in einem Seniorenheim als Reinigungskraft. Ab dem 1.April ist die Reinigungsfirma, für die ich arbeite, gekündigt. Das Seniorenheim will uns Reinigungkräfte gerne übernehmen …. aber uns nur den gesetzlichen Mindeslohn von knapp 9 Euro zahlen. Ich bin Mitglied in der IG Bau….. habe ich da einen Anspruch auf einen Stundenlohn von 10,30 Euro?
    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 at 8:23

      Hallo Christine,
      es ist in der Regel nicht maßgeblich für den jeweiligen Stundenlohn, ob Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, sondern eher, ob der von der Gewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag für Sie gilt. Allein die Mitgliedschaft reicht normalerweise nicht aus.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Klaus meint

    16. Dezember 2017 at 18:05

    Hallo. Unser Betriebsrat hat uns gesagt das wir im Regen nicht arbeiten müssen. Besonders in der Schlettwetterzeit. Unser Chef hat uns jetzt aber mehrmals gezwungen im Regen zu arbeiten. Aber es ist meine Gesundheit die darunter leidet. Bin jetzt seit 30 Jahren bei einer großen Baufirma in Krefeld undhabe jetzt meine erste Abmahnung erhalten. Wegen Regen. Soll ich nun zum Anwalt gehen,. ??? Grüße Stox.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Februar 2018 at 13:44

      Hallo Klaus,

      sicher kann Ihnen ein Anwalt bei Fragen des Arbeitsrechts und vor allem bei eine Abmahnung weiterhelfen und Sie entsprechend beraten. Ob Sie dies tatsächlich tun sollen, ist ganz allein Ihre Entscheidung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Artur K. meint

    17. November 2017 at 18:49

    Meine Mutter hat mal im Januar 2017 Vertretung für jemanden gemacht, hat aber immer noch nicht das Geld dafür bekommen. Kann die IG BAU uns da weiter halfen oder müssen wir uns extra einen Anwalt nehmen. Meine Mutter ist schon jahrelang Mitglied bei der IG BAU. Bitte um kurze Antwort. Danke!

    Artur K.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Januar 2018 at 10:25

      Hallo Arthur K.,
      die IG BAU bietet für ihre Mitglieder verschiedene Leistungen und Services an, unter anderem im Bereich Rechtsschutz. Inwieweit und welche Beratung Ihre Mutter als Mitglied dort beanspruchen kann, erfragen Sie bitte direkt bei der IG BAU.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Günter meint

    28. Juli 2017 at 17:19

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    gibt es ein Archiv, in welchem die Tarfvertäge aus den Jahren 1952 bis 1955 abgelegt sind? An wen müsste ich mich wenden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Günter

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. August 2017 at 11:58

      Hallo Günther,

      es gibt unterschiedlichste Archive, die zahlreiche Tarifverträge der letzten Jahrzehnte aus BRD und DDR aufbewahren. Sie lassen sich über eine Internetrecherche entsprechend ermitteln. Ausschlaggebend ist dabei neben dem Zeitraum vor allem der jeweils betroffene Wirtschaftszweig.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Heber meint

        9. September 2019 at 17:55

        Möchte Mitglied werden.

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          11. September 2019 at 16:50

          Hallo Heber,

          wir sind eine Ratgeberplattform, die über relevante Themen rund ums Arbeitsrecht informiert. Wir sind nicht die Webseite der IG BAU noch stehen wir mit dieser in Kontakt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die IG BAU.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  13. Werner B. meint

    28. Juli 2017 at 13:38

    Hallo, bin seit 1.6.2017 Rentner und bin immer noch Mitglied bei Ihnen ,würde gerne kündigen da ich jetzt nicht mehr berufstätig bin, wie mache ich das am besten,

    mit freundlichen grüßen

    Werner B.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. August 2017 at 9:53

      Hallo Werner B.,
      um Ihre Mitgliedschaft bei der IG BAU zu beenden, bedarf es einer schriftlichen Kündigung, die Sie dem Bezirksverband vorlegen müssen. Wir sind ein Ratgeberportal, das über arbeitsrechtliche Themen informiert, und nicht die IG BAU.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige